Protokoll der Sitzung vom 24.11.2006

3. Wie sind die in der Folge der Mehrwertsteuererhöhung zu erwartenden unterschiedlichen satzungsmäßigen Beitragssätze mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar?

4. In welcher Art und Weise müssen die kommunalen Aufgabenträger der Abwasserentsorgung infolge der Mehrwertsteuererhöhung ihre Abwasserbeitragssatzungen anpassen und wie wird diese Auffassung seitens der Landesregierung begründet?

Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium. Bitte, Herr Minister Gasser.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Abwasserentsorgung ist eine hoheitliche Aufgabe. Die aus der Beitragserhebung resultierenden Einnahmen sind deshalb keine versteuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz sowie § 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 Abs. 5 Körperschaftssteuergesetz, so dass es per se schon keine Ausweisung als Netto- bzw. Bruttobeiträge gibt.

Zu Frage 2: Ich verweise auf die Antwort zu Frage 1.

Zu Frage 3: Ich verweise auf die Antwort zu Frage 1.

Zu Frage 4: Ich verweise auf die Antwort zu Frage 1.

Eine Nachfrage, Herr Minister.

Herr Minister, ich verweise auf die Drucksache 3/4542. Dort hat die damalige Thüringer Landesregierung in Beantwortung einer Kleinen Anfrage die Umsatzsteuerpflicht für Ausbaubeiträge bei leitungsgebundenen Einrichtungen auf Grundlage eines Erlasses des Bundesministeriums der Finanzen, Aktenzeichen IVWIS 7100-81-00, bejaht. Wie erklären Sie, dass nach Angabe des Bundesministeriums der Finanzen auf der Grundlage des von mir genannten Erlasses eine Umsatzsteuerpflicht für Ausbaubeiträge besteht, die Landesregierung damals auch beantwortet hat, wie das zu handhaben ist und Sie jetzt sagen, es besteht jetzt keine Umsatzsteuerpflicht mehr. Hat sich vielleicht zwischenzeitlich aus dem Bundesministerium der Finanzen dort eine andere Auffassung oder Auslegung ergeben?

Kann ich nicht feststellen, Herr Kuschel. Das beruht natürlich - hier die Antwort - auf einer Auskunft der Finanzverwaltung. Ich gehe davon aus, dass diese Auskunft richtig ist. Außerdem müsste ich einmal sehen, was Sie dort haben, ob das, was Sie vorgetragen haben, richtig ist.

Noch eine Nachfrage. Bitte.

Frau Präsidentin, ich würde gern von meinem Recht einer zweiten Nachfrage Gebrauch machen. Danke. Herr Innenminister, ist es üblich, dass ein fragender Landtagsabgeordneter der Landesregierung Amtshilfe leisten muss?

Sehr geehrter Herr Kuschel, Sie müssen hier keine Hilfe leisten, sondern die Antwort, die ich gegeben habe, die müssen Sie hinnehmen. Wenn Sie Zweifel daran haben, dann müssen Sie vielleicht noch eine neue Anfrage stellen.

Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Nothnagel, Die Linkspartei.PDS, entsprechend der Drucksache 4/2450.

Effizienz des Schwerbehinderten-Sonderprogramms 2005

(Unruhe im Hause)

(Glocke der Präsidentin)

Herr Abgeordneter Nothnagel, Sie haben das Wort.

Ich fange noch einmal an.

Effizienz des Schwerbehinderten-Sonderprogramms 2005

Im Herbst 2005 wurde eine Übereinkunft zwischen dem Freistaat Thüringen und der Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen - über die unveränderte Fortführung des Schwerbehinderten-Sonderprogramms bis 31. Dezember 2005 getroffen.

Für das Jahr 2006 sollte es laut Verwaltungsvereinbarung kein Sonderprogramm geben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Anträge zur Förderung entsprechend der Richtlinie nach dem Schwerbehinderten-Sonderprogramm wurden im Jahr 2005 gestellt?

2. Wie viele der oben genannten Anträge wurden bewilligt?

3. Wie viele finanzielle Mittel standen für das Jahr 2005 zur Verfügung?

4. Wie viele der oben genannten Mittel wurden ausgeschöpft?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. Bitte, Herr Minister Zeh.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesanstalt für Arbeit, jetzt Bundesagentur für Arbeit, und dem Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit vom 05.01.2000 sieht keine statistische Erfassung der Anträge auf Förderung nach dem Schwerbehindertensonderprogramm vor. Eine Aussage über die Zahl der insgesamt gestellten Anträge ist daher nicht möglich.

Zu Frage 2: Nach Angaben der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen der Bundesagentur für Arbeit wurden im Jahr 2005 entsprechend der verausgabten Mittel ca. 162 Anträge auf Förderung nach dem Schwerbehindertensonderprogramm bewilligt. Zu Frage 3: Für die Fortführung des Schwerbehindertensonderprogramms im Jahr 2005 wurden 3 Mio. € bereitgestellt.

Zu Frage 4: Im Jahr 2005 wurden für die Förderung nach dem Schwerbehindertensonderprogramm 1.241.150 € verausgabt.

Herr Minister, eine Nachfrage von Herrn Nothnagel. Bitte, Herr Nothnagel.

Da ja nun gerade die offizielle Arbeitslosenzahl von Schwerbehinderten in Thüringen auf eine Höchstzahl angestiegen ist, auf über 7.200, möchte ich noch mal nachfragen, ob es Überlegungen seitens der Landesregierung gibt, für nächstes Jahr und folgende Jahre wieder ein solches Thüringer Sonderprogramm einzuführen, um die Vermittlung von schwerbehinderten Arbeitslosen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu er

höhen.

Ich möchte zwei Argumente nennen: Erstens, die Höhe der Ausgleichsausgabe ist seit Jahren rückläufig. Deswegen sind für die Programme nicht mehr so viele Mittel vorhanden. Zum Zweiten, die Teilung der Rechtskreise in SGB III, Arbeitsförderung, und in SGB II, im Prinzip Grundsicherung für Arbeitsuchende, hat zu einer Verlagerung der Vermittlung geführt. Deshalb gehen wir davon aus, dass diese Aufgaben zukünftig im Bereich des SGB II mit wahrgenommen werden. Das ist ja auch Anliegen von SGB II.

Danke. Die nächste Frage kommt von Frau Abgeordneter Pelke, SPD-Fraktion, entsprechend Drucksache 4/2468. Bitte, Frau Abgeordnete Künast, Sie stellen die Frage in Vertretung.

Ausschreitungen bei Fußballveranstaltungen

In den letzten Wochen wurde in der Presse vermehrt über Ausschreitungen von Fans bei Fußballspielen berichtet. Diese Tendenzen zeichnen sich zunehmend auch in niedrigeren Ligen ab.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Umfang sind der Landesregierung gewalttätige Ausschreitungen von Fans bei Fußballspielen in Thüringen seit 2005 bekannt (bitte nach Ligazugehörigkeit trennen)?

2. Inwieweit handelte es sich dabei um rechtsextremistische oder fremdenfeindliche Ausschreitungen?

3. Was unternimmt die Landesregierung oder will sie unternehmen, um den gewalttätigen Tendenzen von Fans beim Fußball entgegenzuwirken?

4. Wie bewertet die Landesregierung die Wirksamkeit der in Thüringen tätigen Fanprojekte im Hinblick auf gewalttätige Fans und in welchem Umfang erfolgt deren Unterstützung und Förderung?

Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium, Herr Minister Gasser.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Pelke beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: In Thüringen gab es in den letzten beiden Jahren keine gewalttätigen Ausschreitungen, die zu Spielabbrüchen, umfangreichen Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen von Fans führten. Andere bedeutsame Vorfälle mit rassistischem Hintergrund in Thüringer Stadien sind nicht bekannt. In der letzten und jetzigen Spielsaison kam es jedoch zu vereinzelten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit Spielen der beiden Thüringer Traditionsvereine Rot-Weiß Erfurt und Carl Zeiss Jena gegeneinander sowie gegen Vereine aus der ehemaligen DDR-Oberliga.

Zu Frage 2: Fußballspiele in Thüringen werden auch von Sympathisanten der rechten Szene besucht. Es sind daher auch strafbare Handlungen Einzelner zu verzeichnen, denen eine rechtsextreme oder auch fremdenfeindliche Motivation zugrunde liegt. Ein Anstieg von derartigen Straftaten im Umfeld von Fußballspielen ist in Erfurt oder Jena anhand der erfassten Straftaten jedoch nicht erkennbar.

Zu Frage 3: Die Landesregierung setzt auch in Zukunft auf das bewährte Zusammenwirken präventiver Sicherheitsmaßnahmen der für das Hausrecht in Stadien verantwortlichen Fußballvereine sowie der speziellen Einheiten der Landespolizei - Landesinformationsstelle Sporteinsätze, szenenkundige Beamte - wie auch auf die besonderen Sicherheitsmaßnahmen im Vorfeld von Risikospielen.