Welche Auswirkungen hat das auf die Arzneimittelversorgung? Die Thüringer Apotheken haben sich in den vergangenen Jahren als stabiler Arbeitgeber behauptet. Der Versorgungsgrad der Patienten hinsichtlich der Anzahl der Apotheken, aber auch der Anzahl der Mitarbeiter in den Apotheken hat zugenommen. Alle bisherigen Reformen hatten das Ziel, den Anstieg der Arzneimittelkosten einzudämmen. Dazu
wurden bisher unterschiedliche Wege gewählt. In diesem Jahr wurde das sogenannte Arzneimittelspargesetz beschlossen. Es zeigt seit dem Sommer seine Wirkung. Die Anzahl der Festbetragsarzneimittel hat zugenommen. Die monatlichen Kosten für die Arzneimittel liegen wieder unter den Kosten der Vorjahre.
Auch der neue Gesetzentwurf beinhaltet umfangreiche Änderungen für die Apotheker, dazu zwei Beispiele: Das ist die Umwandlung der Arzneimittelverordnung in ein Höchstpreissystem und das ist die Kollektivhaftung der Apotheker, für ein Einsparvolumen von 500 Mio. aufzukommen. Deshalb ist der Änderungsantrag von NRW im Gesundheitsausschuss des Bundesrates zur Präzisierung der Berechnung für das Einsparvolumen auch angenommen worden; wenn ich recht weiß, auch von Thüringen.
Meine Damen und Herren, ich hatte zu Beginn auch ausgeführt, dass die Krankenhäuser ein Volumen immerhin von 35 Prozent im Gesundheitsbudget ausmachen. Deshalb ist auch der Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser beträchtlich. Um die Krankenhäuser als größten Ausgabenfaktor der GKV, die überproportionale Zuwächse aufweisen, angemessen an der Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu beteiligen, ist geplant, diese mit einem Sanierungsbeitrag von 1 Prozent der Ausgaben für stationäre Krankenhäuser heranzuziehen. Dazu sind eine Reihe Maßnahmen vorgesehen. Ich will nur auf die Größenordnung eingehen und das aus den Zahlen der Thüringer Krankenhausgesellschaft. Diese 1-Prozent-Regelung macht in Thüringen 17 Mio. € aus, die Verlängerung der Anschubfinanzierung für intergrierte Versorgung ebenfalls 17,5 Mio. € und die Anschubfinanzierung für hoch spezialisierte Leistungen 8,5 Mio. €. Das ist ein Beitrag von 43,5 Mio. €. Dem gegenüber stehen aber andere Beitragssteigerungen, allein aus der Erhöhung der Tarife für Krankenhausärzte oder -personal aus der Mehrwertsteuer, aus Naturalrabatten oder auch aus EU-Richtlinien, die etwa das Dreifache ausmachen. Ich weiß, dass die Belastungen hoch sind, aber ich hoffe, dass das durch die Krankenhäuser zu leisten ist. Ich denke, es ist keiner daran interessiert, dass das so genannte Krankenhaussterben hier in Deutschland oder auch in Thüringen entsteht.
Wir sind uns darüber klar, dass es hier täglich neue Entwicklungen gibt. Der letzte Abstimmungsstand im Gesundheitsausschuss des Bundesrates vom 05.12. ist ein sich fortentwickelnder Prozess. Nach der mor
gigen Bundesratssitzung wissen wir sicherlich mehr. Darum unser Antrag, der die Landesregierung bei den Verhandlungen beauftragt, die Interessen der Thüringer Patienten und der Thüringer Leistungserbringer zu stärken. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, deshalb um Zustimmung zum TOP 2 unseres Antrags.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, auch ich möchte Herrn Minister Zeh für seinen Sofortbericht danken. Wie Sie gehört haben von Herrn Minister Zeh, Frau Kollegin Taubert und Herrn Gumprecht, die Landesregierung kann doch etwas machen, auch wenn uns das nicht reicht, aber sie kann etwas tun. So gesehen finde ich unseren Antrag gar nicht so populistisch, sondern ich finde ihn genau angebracht.
Aber gestatten Sie mir, dass ich zu Beginn meiner Rede nicht aus dem Sofortbericht von heute, sondern aus dem Bericht der Landesregierung zur medizinischen Versorgung der Bürger in Thüringen unter dem Aspekt des GKV-Modernisierungsgesetzes zitieren möchte. Dieser Antrag ist damals von uns eingebracht worden und Herr Minister Zeh hat genau vor einem Jahr, er hat es selber gesagt, im Oktober diesen Bericht gegeben. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis daraus: „Die finanzielle Misere der Krankenversicherung resultiert aus verfehlter Arbeitsmarkt-, Wirtschafts-, Steuer- und Sozialpolitik der damaligen Regierung. Des Weiteren wurde die Einnahmebasis der GKV durch Verschiebebahnhöfe zugunsten des Bundeshaushaltes und anderer Sozialversicherungszweige massiv belastet.“ Ohne Frage eine ehrliche Aussage. Doch was passiert heute? Was wurde aus dieser Erkenntnis aufgegriffen. „Der eingeleitete Richtungswechsel hin zu mehr Eigenverantwortung“ - wie es im Bericht weiter heißt - er wird ohne Korrektur mit der neuen Reform fortgesetzt. Denn mehr Eigenverantwortung, mehr Eigenleistung heißt noch mehr Eigenbeteiligung, sprich Zuzahlung. Das Krankenhaustagegeld soll aus der Berechnung der Überforderungsklausel der Zuzahlung ausgegliedert werden. Das ist faktisch eine Zuzahlungserhöhung, Herr Kollege Gumprecht. Das stimmt nämlich nicht, was Sie gesagt haben, dass es das einzige Gesetz wäre, wo es keine Zuzahlungen geben würde.
Meine Damen und Herren, mit dem Prinzip des Selbstverschuldens soll die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen verpflichtend werden. Wer diese nicht wahrnimmt, muss zwei statt ein Prozent zuzahlen - auch eine Zuzahlungserhöhung. Das gilt z.B. auch für Krebspatienten. Nur Vorsorge, meine Damen und Herren, ist eigentlich Prävention. Da tut sich in Deutschland wenig. Geredet wird seit Jahren über ein eigenes Präventionsgesetz. Nur mehr passiert eben nicht, das trotz Lebensmittelskandalen und einer krebsbelastenden Umwelt, wie Untersuchungen zeigen. Früherkennung, und das meint offensichtlich der Gesetzgeber mit den Vorsorgeuntersuchungen, ist keine Prävention, sondern sie ist auf verbesserte Diagnostik zurückzuführen. Die Geräte wie auch die notwendigen Arzneimittel dazu werden immer teurer. Die Frage, die sich daraus ergibt, ist dann doch: Muss Forschung über Versichertenbeiträge finanziert werden. Was noch wichtiger zu beantworten ist, ist der Fakt, wie unabhängig ist Forschung heute noch im medizinisch-technischen und pharmazeutischen Bereich vom Kommerz?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, völlig neu im Gesetz ist, dass mit dem Schuldprinzip Leistungskürzungen bei Folgeerkrankungen nach Piercing und Tätowierungen und Schönheits-OP’s vorgenommen werden. Wer demnächst z.B. bei Piercing an einem Abszess erkrankt, hat dafür selbst aufzukommen. Diese Fallkonstellation ist natürlich gut gewählt. Sie ist schlau gewählt. Denn oberflächlich betrachtet, findet das allgemein sogar Zustimmung in der Öffentlichkeit. Nur, dieses Schuldprinzip, und das vergessen viele, lässt sich ganz schnell ausweiten und Forderungen, es auf Privatunfälle auszudehnen, stehen schon heute, genannt von CDU-Politikern, im Raum. Das, meine Damen und Herren, ist der Einstieg in die private Absicherung von Gesundheitsrisiken. Hoffentlich wissen die therapiebedürftigen 15 Millionen Menschen in Deutschland mit Übergewicht, was ja auch meistens mit Eigenverantwortung in Verbindung gebracht wird, dass sie bereits jetzt voraussehen müssen, woran sie in Zukunft erkranken werden, um sich gezielt dagegen zu versichern. Denn diese Folgeerkrankungen bei Übergewicht kosten die Krankenkassen pro Jahr 25 Mrd. € und da wäre dann noch, wenn ich das Schuldprinzip nehme, unheimlich viel einzusparen.
Meine Damen und Herren, unter dieser Sichtweise besteht schon die Gefahr, dass dann die Praxisgebühr als Steuerungsinstrument für Arztbesuche übertroffen wird. Nach Angaben des Bundesamtes für Statistik haben mehr als 2 Millionen erkrankte Menschen 2004 aus Geldmangel nicht den Arzt aufgesucht. Gründe dafür waren die Praxisgebühr und die höheren Zuzahlungen vor allen Dingen bei Medikamenten durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz. Kommt die neue Reform wie im Referentenent
wurf vorgesehen, dann wird die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen weiter zurückgehen. Zynisch bemerkt kann als Nebeneffekt vielleicht entstehen, dass wir dann zukünftig doch mehr als genügend ambulant tätige Ärzte haben und dann sogar noch überversorgt sind.
In Bezugnahme auf historisch überlebte Ausführungen zur Arztdichte im Land Thüringen von Kollegin Taubert am letzten Freitag bei einer öffentlichen Fraktionsveranstaltung der SPD zur Gesundheitspolitik, die von der KV-Vorsitzenden Dr. Feldmann dann als Luftschlösser sofort korrigiert wurden, appelliere ich an die Landesregierung, an Sie, Herr Minister Dr. Zeh, die Richtlinie für die Bedarfsplanung endlich der Bevölkerungsstruktur, dem geänderten Krankheitsspektrum des Flächenlandes, wie es Thüringen ist, anzupassen. Ich denke, hier liegen wir mit unseren Auffassungen gar nicht so weit auseinander. Ein abgestimmtes Verhältnis zwischen demographischer Entwicklung, Landesentwicklungsplan und regionaler Bedarfsplanung ist herzustellen.
Sehr geehrte Damen und Herren, was bringt uns diese Gesundheitsreform noch? Neben den von Herrn Minister Dr. Zeh und anderen Kollegen genannten Erweiterungen des Leistungskatalogs, Mutter-VaterKind-Kuren, Finanzierung der Palliativmedizin, geriatrische Rehabilitation und Impfungen, die durchaus unsere Zustimmung finden, bringt uns diese Reform aber einen radikalen Bruch des Systems. Es geht um die staatliche Festsetzung eines für alle Krankenkassen einheitlichen Beitragssatzes unabhängig von der Bedarfslage sowie um dauerhafte Eingriffe in die Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen. Meine Damen und Herren, mit der Einführung weiterer Elemente der privaten Versicherungswirtschaft wie Beitragsrückerstattung, Selbstbehalt und Kostenerstattung wird das solidarische Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung eliminiert. Dieser Preis ist uns zu hoch. Da hilft alles Schönreden nichts, denn an die Stelle des Patienten tritt der Kunde. Der Kunde, der jetzt mit seinem Arzt und der Kasse verhandeln darf, ob und wie er sich medizinisch noch versorgen lassen kann.
Nicht so lange. Ja, ich habe diese Tagesordnung nicht gemacht; denn wir haben bei dem letzten Plenum schon mal verschoben. Ich meine, wir sind die Letzten und hoffentlich nicht das Letzte. Aber ich erlaube mir schon noch ein bisschen zu sagen, was gemacht wird.
Weil ich glaube, jetzt komme ich wirklich mal zu einem Problem, wo ich sagen möchte, bemerkenswert und erschreckend für mich ist Folgendes: Es sind die Verfassungs- und Rechtsprobleme, die der Gesetzentwurf enthält. Es sollte wenigstens nachdenklich machen, wenn Verfassungsrechtler, die nicht der PDS angehören, die Gefahr sehen, dass der Bundespräsident Köhler gerade aus diesen Gründen das Gesetz nicht wird unterschreiben können. So sind nach einem Gutachten die Regelungen des Insolvenzrechts unvereinbar mit den Grundsätzen des SGB V, vor allem mit dem Sachleistungsprinzip. Danach ist die insolvenzrechtliche Haftungskette für die gesetzlichen Krankenversicherungen verfassungswidrig, da sich der Bund seiner verfassungsrechtlichen Funktionsgewährleistungsverantwortung zu entziehen versucht. Das, Frau Taubert, ist das Neue am Insolvenzrecht und richtig lesen können wir, Sie sicherlich auch, aber ob man auch richtig versteht, was da geschrieben ist, da habe ich so meine Zweifel bei Ihnen. Natürlich waren Leistungserbringer, Ärzte und Krankenhäuser aufgrund krankenversicherungsrechtlicher Bestimmungen bisher verpflichtet, auch Versicherte insolventer Kassen zu behandeln. Aber mit dem Wegfall der Verbandshaftung und der Haftungsbefreiung für den Bund, wie es im Referentenentwurf steht, entsteht eine völlig neue Situation. Es ist davon auszugehen, dass sich Ärzte und Krankenhäuser gegen das Insolvenzrisiko absichern werden. Das Nachsehen haben die Patienten, denn mit dem Insolvenzrecht wird nicht nur die Unsicherheit der Leistungserbringer größer, sondern sie, die Leistungserbringer, können die Behandlung eines Versicherten...
Herr Abgeordneter Fiedler, ich erteile Ihnen jetzt einen Ordnungsruf wegen Beeinträchtigung der Rednerin bei ihrem Vortrag.
Herr Fiedler, ich möchte noch einmal sagen, ich mache nicht die Tagesordnung; dann hätten Sie es vorher beantragen sollen, dass dieser Tagesordnungspunkt wieder abgesetzt wird. Wenn Sie das nicht interessiert, dann gehen Sie raus.
Nämlich gerade hier bei dem Problem ist nämlich Folgendes: Leistungserbringer, und Sie haben es im Ausschuss im Bundestag angekündigt, wenn dieses Insolvenzrecht so durchgesetzt wird, dann werden sie Patienten nicht mehr die Krankenkassenkarte geben lassen, sondern sie werden sich die Bankkarte geben lassen, weil sie sagen, hier muss Bargeld fließen, denn es ist jetzt nicht mehr geregelt, dass bei insolventen Krankenkassen der Leistungsbringer auch das Geld bekommt, wofür er die Leistung gebracht hat. Das ist Tatsache. Wenn hier keine Änderung kommt - Gott sei Dank gibt es auch von alten Bundesländern hier einen Korrekturbedarf -, dann haben wir das am Ende. Herr Gumprecht, da können Sie reden, wie Sie wollen. Unter diesen Bedingungen verstehe ich, auch wenn ich es ablehne, dass Ärzte heute sagen, wir wollen nicht mehr das Sachleistungsprinzip, sondern wir wollen die Kostenrückerstattung haben, weil sie sagen, natürlich haben wir auch als Ärzte das Recht, wenn wir eine Leistung bringen, dann auch das Geld dafür zu bekommen.
Sie haben vorhin auch schon einmal erwähnt, dass dieses Arzneimittelbudget z.B. in Thüringen dieses Jahr um 100 Mio. € erhöht worden ist. Jetzt wird ein Vorwurf gemacht, die Ärzte würden hier im Prinzip zu verschwenderisch verschreiben; da wird von unwirtschaftlicher Arbeit der Vertragsärzte geredet. Die Tatsache aber, dass bestimmte Arzneimittel einen wesentlich höheren Preis bekommen haben, das wissen Sie aus den Erfahrungen Ihrer Frau, das interessiert niemanden. Ärzte können das aber nicht beeinflussen, sondern hier muss man einmal da rangehen, wo es hingehört, nämlich an die Pharmaindustrie. In dem Gesetzentwurf steht z.B. zu dieser Frage überhaupt nichts. Bezogen jetzt noch einmal auf die Ärzte: Wer glaubt, dass die neue vertragsärztliche Vergütung und die Einführung der Gebührenordnung bei den Ärzten eine angemessene Leistungsvergütung gibt, der wird enttäuscht werden. Mir haben die Ärzte gesagt, es ist eigentlich egal, ob wir nur mit Quartalspunkten berechnet werden oder mit Cent berechnet werden; solange die Budgetierung bleibt, wird sich an der Honorierung nichts ändern. Jetzt sage ich noch einmal, natürlich begrüße ich Ihre Initiative, Herr Minister Zeh, und den Antrag, die Ost-West-Angleichung der Honorare. Wir haben das auch immer von Ihnen gefordert. Aber mich verwundert das nicht, dass das mehrheitlich von den alten Bundesländern abgelehnt wird, weil nicht gesagt wird, woher soll das Geld kommen. Das betrifft alleine in Thüringen 120 Mio. €, die da kommen müssen. Ich hätte einen Vorschlag: Man braucht nur in der Koalition eine neue gerechte Steuerreform machen und dann hätten wir auch bestimmte Gelder, um das in die gesetzliche Krankenversicherung fließen zu las
Zu den Thüringer Krankenhäusern ist auch was gesagt worden. Sie haben gesagt, das ist schlimm, was da jetzt auf die zukommt. Fakt ist, dass von den 43 Thüringer Krankenhäusern heute schon 19 Häuser unter wirtschaftlichem Druck stehen. Ich nenne nicht das Wort Insolvenz, aber sie sind kurz davor. Wenn Sie jetzt noch diesen Sanierungsbeitrag von über 500 Millionen mitzuleisten haben, dann wird das automatisch Auswirkungen haben auf die Personalgestaltung, es wird zur Arbeitsverdichtung kommen. Damit wird auch die medizinische Versorgung und Pflege der Patienten in den Krankenhäusern mit einem Fragezeichen zu belegen sein, sie wird nicht besser sein. Ich denke, die deutsche Krankenhausgesellschaft hat zu dieser Frage gesagt, für sie ist das modernes Raubrittertum, und das teile ich. Ich denke, hier sollte man wirklich überlegen, wie viel können die Krankenhäuser nach der Umstellung dieses neuen Vergütungssystems DRG’s noch an Belastungen verkraften oder will man eigentlich politisch bedingt, dass die Krankenhauslandschaft sich noch mehr reduziert und weniger Krankenhäuser da sind.
Für mich z.B. interessant und da, denke ich, könnte man schon mal nach dem Motto „von Bayern lernen, heißt siegen lernen“ sich daran erinnern, dass z.B. die bayerische Sozialministerin sich klar für die Verantwortung der Länder bei der Krankenhausplanung ausgesprochen hat und dass sie klar dafür ist, dass die Sicherstellung der medizinisch leistungsfähigen und ausreichend flächendeckenden Versorgung in bedarfsgerechtem Umfang zu gewährleisten ist. Und dass sie schon ein Fragezeichen setzt bei: Kann man Krankenhäuser noch mehr belasten, um andere Leistungen im GKV-System mitzufinanzieren?
Vorhin, als unser Fraktionsvorsitzender sagte, also diese Gesundheitsreform hat irgendwann mal die Auswirkung nach dem Film „Weil du arm bist, musst du früher sterben“, hatten Sie gesagt, Kollege Gumprecht, das ist der größte Quatsch und der größte Blödsinn. Nein, das ist kein Quatsch und kein Blödsinn. Arme haben ein weitaus höheres Krankheitsrisiko, das wissen wir, und sie haben ein weitaus höheres Sterberisiko. Auch in einer zivilisierten Bundesrepublik sterben Ärmere früher als Wohlhabende. Das beweisen die Statistiken, da muss man nicht von Populismus reden. Heute wissen wir z.B. schon, dass Wohltaten der medizinischen Wissenschaft, der Pharmakologie und der Gerätemedizin nicht mehr für alle finanzierbar sind. Da will ich Ihnen nur ein Beispiel nennen, was Alltag ist in Thüringer Krankenhäusern. Da gibt es z.B. die häufig getroffene Diag
nose, wo die Halsschlagader sich zusetzt, sie gerade mal noch so einen Durchlauf von 40 Prozent hat. Man kann das durch einen - natürlich nicht risikofreien - operativen Einsatz beheben. Doch Patienten, die ins Krankenhaus gehen, werden wieder nach Hause geschickt, es laufen ja noch 40 Prozent Blut durch, man ist ja noch nicht so krank. Sie werden mit dem Hinweis nach Hause geschickt, jetzt noch nicht operieren, wir warten mal erst, bis aus den 40 Prozent 60, 70, 80 werden. Aber die Frage ist, wenn es dann zu viel ist, dann muss es schnell gehen, dann kommt manchmal die Hilfe auch zu spät. Dieses Beispiel will ich nur mal sagen, dass hier schon eine, ich sage mal, Auslese stattfindet, eine Rationierung stattfindet, die wir nicht begrüßen. Ich habe da wirklich meine Bedenken, dass mit dem neuen Gesetz, wenn es so kommt, wie der Referentenentwurf ausfällt, es dann weitergeht mit der Rationierung.
Jetzt einen letzten Punkt, da will ich nur noch eines sagen, darüber ist überhaupt nicht geredet worden. Es gibt ja noch ein nächstes Vorhaben, auch auf die Krankenhäuser bezogen. Wir haben bis jetzt die duale Finanzierung mit der Verantwortung der Länder, dass sie für die Krankenhausplanung zuständig sind. Das finde ich gut so. Wir wissen zwar, dass im Gesetz dieses Vorhaben nicht drinsteht, aber die duale Finanzierung umzuwandeln in die monistische Finanzierung ist im Gespräch. Ich kann nur hoffen und wünschen, Herr Minister Zeh, dass Sie da genauso kritisch dem gegenüberstehen. Sie hatten das schon mal geäußert, dass also die Krankenhausplanung doch auch in Landeshoheit bleiben sollte. Wie gesagt, diese monistische Finanzierung lehnen wir ab. Das hieße nämlich, dass die Investitionskosten für die Krankenhäuser auch wieder von den Krankenkassen und vor allen Dingen den Versichertengeldern weggeholt werden.
Gut, ja. Jetzt sagten Sie, Herr Minister, ich bleibe trotzdem dabei, wie mein Fraktionsvorsitzender. Ich sagte schon, ich fordere Sie auf, alles zu tun, um diese Gesundheitsreform zu stoppen. Da kann ich noch einmal auf das zurückkommen, was Sie gesagt hatten, dieses Gespräch mit all den Fachleuten in Thüringen, ich bedanke mich übrigens herzlich für die Einladung, dass Sie uns Politiker haben daran teilnehmen lassen. Aber Sie erinnern sich, im Gegensatz zu früheren Diskussionen über die Gesund
heitsreform, haben alle Leistungsvertreter dort gesagt, diese Reform nicht. Stoppen heißt nicht, keine neue Reform, sondern stoppen heißt im Grunde genommen, eine bessere vorzulegen und zeitlich geht das. Wir erinnern uns daran, das Eckpunktepapier ist erst im Juni dieses Jahres auf den Weg gebracht worden, beschlossen worden von der Koalition, ein paar Monate später gab es die Referentenentwürfe, heute diskutieren wir darüber. Man kann jetzt entweder diesen Referentenentwurf so verändern, dass alle diese kritischen Dinge wegfallen, die eine solidarische Krankenversicherung unterhöhlen oder man kann eine neue machen und dann wird diese neue Gesundheitsreform nicht ab 1. Januar 2007 in Kraft treten, sondern Mitte des Jahres. Dann können alle diese Probleme, die Sie zu Recht genannt haben, nämlich die Finanzprobleme, können dann damit auch beseitigt werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit, die heute natürlich nicht mehr so groß war, aber Sie hätten mir schon einmal ein Geschenk machen können zum 60., Sie hätten mal so tun können, als wenn Sie zuhören.
Es liegen keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor, so dass ich die Aussprache schließen kann. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer 1 des Antrags der Fraktion der CDU erfüllt ist oder erhebt sich dagegen Widerspruch? Das ist nicht der Fall, damit ist das Berichtsersuchen erfüllt. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS, dort ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden. Das ist auch korrekt so, dann stimmen wir jetzt direkt über den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in der Drucksache 4/2424 ab. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Damit ist der Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung zu Nummer 2 des Antrags der Fraktion der CDU. Auch hier ist Ausschussüberweisung nicht beantragt worden und wir stimmen direkt über diese Nummer 2 des Antrags der Fraktion der CDU in Drucksache 4/2521 ab. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Gegenstimmen gibt es nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt 1 Stimmenthaltung. Damit ist dieser Nummer 2 des Antrags der Fraktion der CDU in Drucksache 4/2521 angenommen.
Tagesordnung möchte Frau Abgeordnete Hennig nach § 33 der Geschäftsordnung eine persönliche Erklärung abgeben. Ich bitte Frau Abgeordnete Hennig zu dieser persönlichen Erklärung.