Unsere Gewässer werden jedes Jahr besser. Der Gewässerzustand verbessert sich. Gleichzeitig gilt wiederum das Verschlechterungsverbot, ein Anspruch für jeden Bürger, ob in Hessen, ob in Thüringen, ob in Niedersachsen oder in Bremen. Aus diesem Grund wird Wasser immer ein hochaktuelles Thema sein. Denken Sie nur an die vergangenen Jahrzehnte: leichtsinniger Umgang mit Wasser und Abwasser, mit Flussregulierung und Umwidmungen, der Erfolg - Hochwasserkatastrophen und verstärkte Schäden, verstärkt längere Trockenperioden und immer heftiger ausartende Gewitter, Ergebnis vom leichtsinnigen Umgang mit Klima und Umwelt.
Schauen wir in die jüngere Vergangenheit. Der Einigungsvertrag 1990 sah eine Rückerstattung der Vermögenswerte an die Kommunen vor. Die drei VEB WAB in unserer Region wurden in Stadtwerke und kleinere bis kleinste Gemeindewerke und Zweckverbände aufgeteilt. Häufig falsch beraten durch Gemeindepartnerschaften, Ingenieurbüros und Verbandsvertreter haben sich viele Gemeinden in finanzielle Abenteuer gestürzt, die manche bis zur Zahlungsunfähigkeit geführt haben. Da seinerzeit weder die neuen staatlichen Wasserbehörden noch die Kommunalaufsichtsbehörden über das notwendige Know-how und die notwendigen personellen oder politischen Mittel verfügten, diese Entwicklung zu steuern, wird die Sanierung technisch, organisatorisch, auch finanziell noch einige Zeit und erhebliche - auch staatliche - Mittel in Anspruch nehmen. Wir wissen selbst um die Problematik. Ich bin mir bewusst, dass die Analyse leichter fällt als die Problemlösung. Die Probleme können generell nicht von oben gelöst werden. Allerdings müssen die Handelnden endlich nicht nur abstrakt Problembewusstsein entwickeln, sie müssen in ihren Möglichkeiten auch konkret handeln. Das geschieht bisher, davon bin ich überzeugt, nur unzureichend. Allerdings bin ich davon überzeugt, Grundstein für ein letztlich wirksames Umsteuern sind nachhaltige Lösungen auf der kommunalen Ebene. Diese Aussagen stehen überhaupt nicht im Widerspruch zu der Tatsache, dass inzwischen die Zuverlässigkeit und Qualität der Wasserversorgung in Ost und West nahezu den gleichen Stand erreicht haben - eine Leistung, die in den neuen Bundesländern innerhalb von praktisch 15 Jahren erbracht worden ist. Die Entwicklung von Technik und Technologien hat sich in den letzten Jahrzehnten beschleunigt. NoDig-Bauverfahren, Verbundwerkstoffe, Membranverfahren, Informatik, Messtechnik, Automation, GPSgestützte Dokumentation sind selbstverständliche
Elemente der modernen Wasserwirtschaft geworden. Die öffentliche zentrale Wasserversorgung hat in Thüringen, auch im internationalen Vergleich, einen technisch hervorragenden Stand erreicht. Hohe Qualität des Produkts, Zuverlässigkeit der Versorgung und des Services sind für den Bürger selbstverständlich geworden. Wir haben für unser Wasser die Verantwortung wahrzunehmen und uns öffentlich zu unserem kostbaren Gut Wasser bekannt. Das finde ich wichtig!
Den bisher schon sorgsamen Umgang mit Wasser bei uns zeigen einige Eckdaten. 99,7 Prozent der Thüringer Bevölkerung können durch Quell-, Grund- und Fernwasser aus öffentlichen Wasserversorgungsanlagen versorgt werden. Mit dieser Versorgung brauchen wir international keinen Vergleich zu scheuen. Unsere Anstrengungen dürfen sich aber nicht allein auf versorgungstechnische Maßnahmen konzentrieren. Die genutzten Ressourcen sind nicht unerschöpflich. Die Vorräte müssen durch Mitwirkung aller sparsam und schonend bewirtschaftet werden. In Thüringen sind die Trinkwasservorräte ungleich verteilt. Das Fernwasserversorgungssystem des Landes gleicht diese Unterschiede aus. Mit den Thüringer Wasserressourcen und den vorhandenen Schutzgebieten kann der landesweite Trinkwasserbedarf qualitativ und quantitativ heute mehr als ausreichend gedeckt werden. Ich glaube, es ist falsch, Kollegin Becker, die Trinkwasser-Schutzzonen-Diskussion wieder herbeizuführen. Wir wissen alle, andere Bundesländer, wie beispielsweise Sachsen, haben es ganz anders gemacht. Die haben die Trinkwasser-Schutzzonen aus den DDR-Zeiten komplett abgeschafft. Alle Wasserfassungen, die heute dort betrieben werden, haben neue Schutzzonen. Bei uns ist es etwas anders gelaufen. Wir haben die Trinkwasser-Schutzzonen aufrechterhalten aus DDR-Zeiten und die müssen überarbeitet werden. Da ist es nun mal kein Problem, wenn heute einmal aufgehoben, verändert, manchmal auch verschärft wird.
Durch den Verbund der Wasserversorger und das Fernwassernetz existiert mittlerweile in Thüringen eine ausgezeichnete Versorgungssicherheit. Außerdem verfügen wir über separate Einrichtungen und vorbereitete Pläne, mit denen beim Ausfall der Fernwasserzuleitung, z.B. in Katastrophenfällen, vorübergehend eine Notversorgung sichergestellt werden kann.
Fazit ist: Unsere Versorgung befindet sich heute auf einem hohen technischen Niveau und der Bau der Talsperre Leibis ist vor dem Hintergrund sich wechselnden Klimas eine zukunftsweisende Entscheidung gewesen.
über gute Wasserressourcen, ihr nachhaltiger Schutz ist staatliche Aufgabe. Die Wasserunternehmen leisten dazu einen erheblichen Beitrag. Wasser wird sparsam genutzt. Eine politisch geförderte weitere Reduzierung des Wassergebrauchs ist nicht erforderlich. Ausbau und ständige Modernisierung der Infrastruktur auf dem Gewinnungs- und Versorgungssektor sind künftig eine unserer zentralen Herausforderungen. Die Hauptverantwortung hierfür tragen die Wasserversorger. Heute gilt es, technische Neuerungen und modernes Management vorausschauend auf die künftigen Bedarfsansprüche abzustimmen. Ich bin überzeugt, diese Aufgabe wird ähnlich zuverlässig wie bisher im Verbund der Versorgungsunternehmen gewährleistet werden. Aber verweigern wir hier nicht unsere Solidarität bei der Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen. Ich möchte hier die Stichworte Förderung von Planungsleistungen, Trinkwasserversorgungsmaßnahmen und Kleinmaßnahmen in die Diskussion werfen. Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind Kernaufgaben der Daseinsvorsorge in der Zuständigkeit der Städte und Gemeinden. Sie entscheiden über Organisationsformen und Kooperationen, eingeschlossen öffentlich-private Partnerschaft.
Die Qualität der Wasserversorgung hinsichtlich des Produktes Trinkwasser, der Zuverlässigkeit und des Services ist führend im internationalen Vergleich. Die Wasserbranche zeigt ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, bei allen Problemen, die in den letzten Jahren gerade in diesem Bereich diskutiert worden sind. Allerdings ist für Experimente das Lebensmittel Nummer 1 - unser Wasser - nicht geeignet; die kommunale Entscheidungsfreiheit muss erhalten bleiben. Die Worte „Modernisierung ja“ und „keine Experimente mit dem Trinkwasser“ mögen auf den ersten Blick widersprüchlich erscheinen. Modernisierung bedeutet hier, dass in der über Jahrhunderte bewährten Tradition der Wasserbranche die technische Entwicklung weiter gefördert, sich gegenüber modernen Unternehmensstrukturen, Methoden der Unternehmensführung und der Kooperation mit anderen Unternehmen - egal ob öffentlich oder privat-rechtlich - offen gezeigt wird. Ein Experiment mit erheblichen Risiken wäre dagegen eine Liberalisierung der Wasserwirtschaft, die nur den Gesetzen unbegrenzten Wettbewerbs gehorcht und damit weder dem Gebot der Nachhaltigkeit als maßgebendem Prinzip des Umweltschutzes noch den sozialen Verpflichtungen der öffentlichen Wasserversorgung genügen wird. Die kommunale Verantwortung für die Daseinsvorsorge hat sich bewährt. Der Mensch besteht größtenteils aus Wasser, so bedeutet Wasser Leben. Daher darf unser Wasser, unser Leben nie zum Spielball bei Verhandlungen werden. Wir müssen die Entscheidung über unser Wasser in Thüringer Hand belassen, bei der thüringischen Bevölkerung und somit auch bei unserer Politik.
Lassen Sie mich aus den vorgenannten Kernaussagen einige Grundsätze nachhaltiger Wasserversorgung formulieren. Wasserversorgung ist ein Teil des Wasserkreislaufs. Sie muss deshalb im Rahmen einer staatlich kontrollierten integrierten Wasserbewirtschaftung betrieben werden. Eine sichere und verlässliche Trinkwasserversorgung genießt Vorrang unter anderen konkurrierenden Nutzungen. Wasser ist eine lokale bzw. eine regionale Ressource, eine Verringerung des Regionaliserungsgrades zugunsten überregionaler Strukturen ist im Interesse des Schutzes der lokalen Wasservorkommen zu vermeiden. Fernwasserversorgung unterstützt, aber ersetzt nicht die lokalen Ressourcen, das möchte ich noch mal ausdrücklich betonen. Ich glaube, es gibt dort auch keinen Widerspruch in der Thüringer Wasserpolitik. Ein hoher Rang der Trinkwasserqualität und Zuverlässigkeit der Versorgung ist zu bewahren und zu stärken. Die Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik als wichtiges und bewährtes Element der Selbstverwaltung in der Technik ist zu gewährleisten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Kosten und Nutzen bei der Definition des Standes der Technik sollten auch zum Wohle unserer Bevölkerung immer eine wesentliche Rolle spielen. Wasser ist eben keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das beschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss. Der Grundsatz der Deckung der Kosten der Wassernutzung einschließlich umwelt- und ressourcenbezogener Kosten soll immer Berücksichtigung finden, und das ist nun mal einer der Grundsätze der europäischen Wasserpolitik. Eine Änderung der Strukturen oder die Einführung neuer Strukturen in der Wasserversorgung haben den besonderen sozialen Wert der Ressource Wasser zu berücksichtigen. Organisation und Struktur des Wassersektors benötigen einen hohen Grad an Transparenz und Beteiligung der Öffentlichkeit. In einem historischen Rückblick würden uns kommende Generationen einen Verstoß gegen diese Regeln nicht verzeihen.
Meine Damen und Herren, unser Abwasser wird heute mit höchstem EU-Standard behandelt. 66 Prozent unserer Haushalte sind an öffentliche Abwasserreinigungsanlagen angeschlossen. Diese Zahl kann natürlich niemanden befriedigen, aber man muss hier die Ursachen in der Vergangenheit suchen. 1990 waren 43 Prozent der Bevölkerung an zentrale Abwasseranlagen angeschlossen. Wie sahen aber diese 158 zentralen Anlagen aus? Zum größten Teil technisch und moralisch verschlissen. Sie werden heute kaum noch eine Altanlage aus DDR-Zeiten finden. Fast alle Anlagen wurden vollständig saniert, modernisiert oder neu gebaut. Die Zielstellung der Landes
regierung, den Anschlussgrad bis 2014 auf 78 Prozent zu erhöhen, empfinden wir als unbedingt wichtig. 73 Prozent unserer Fließgewässer haben Güteklasse II, 1994 waren es 30 Prozent, 1990 nur 16 Prozent. Wie vorhin schon angesprochen, waren 84 Prozent unserer Gewässer zu diesem Zeitpunkt kritisch bis übermäßig verschmutzt. Man sieht hier eigentlich schon einen gewissen Widerspruch. Der Anschlussgrad liegt nur bei 66 Prozent, die Zahlen des Gewässerzustands haben sich aber wesentlich verbessert. Es ist immer der Effekt, dass, wenn zentrale Lösungen geschaffen werden, die Natur überproportional davon Vorteil hat. Das ist wichtig und das sieht man dann auch, wenn man einen Anschlussgrad von über 70 Prozent erreicht, wird sich die Gewässergüte in den Thüringer Gewässern insgesamt gesehen drastisch verbessern. Es ist ein relativ kurzer Zeitraum von 16 Jahren, in dem diese Steigerung, die heute bei den Gewässern II. Ordnung herrscht, geschafft worden ist. Die Herangehensweise an diese Problematik hat die Europäische Union mit der Wasserrahmenrichtlinie als völlig neuen Weg in der europäischen Gewässerpolitik eingeschlagen. Denn nun soll europaweit der Gewässerschutz auf ein einheitliches Niveau gebracht werden. Dies ist vor allem angesichts der EU-Erweiterung von großer Bedeutung, denn die neuen Mitgliedstaaten müssen ebenfalls die Wasserrahmenrichtlinie umsetzen.
Wir gehen in Richtung einer ganzheitlichen Sicht der Flussräume ohne Abgrenzung wie bisher, sondern flussbezogen von der Quelle bis zur Mündung. Wir denken grenzüberschreitend, denn Umwelt- und auch Wasserverschmutzung machen weder länderübergreifend noch vor nationalen Grenzen halt. Die Wasserrahmenrichtlinie stellt eine Planungsrichtlinie dar, die keine starren Vorgaben zur Erreichung der Ziele enthält. Die verbindlichen ökologischen Ziele sollen durch Maßnahmeprogramme und aktuell durch Bewirtschaftungspläne für die Flusseinzugsgebiete erreicht werden, wobei nun Umwelt- und Naturschutzverbände, Gemeinwirtschaft und auch Bürger mit einbezogen werden. Alle sollen sich aktiv beteiligen können, um unser kostbares Gut Wasser zu schützen, denn wir alle wollen Gewässerschutz, egal ob für Bäche, Flüsse, Speicher oder Feuchtgebiete. Die Eckpunkte sind Rahmenbedingungen, wobei der ganzheitliche Lösungsansatz im Mittelpunkt steht. Da ist insbesondere, glaube ich, der ländliche Raum gefordert, seine Gestaltungsmöglichkeiten offensiv zu nutzen, damit wir in Zukunft die effizientesten Lösungen sowohl Ökologie als auch Ökonomie betreffend erzielen.
Ein wichtiger Punkt, der auch schon angesprochen wurde, ist das Verschlechterungsverbot, damit wir auch in Zukunft sauberes Wasser haben, denn es ist unser größtes Kapital sowohl für die Landwirtschaft als auch für die Wirtschaft und den Fremdenverkehr.
Wir müssen weiterhin die hohe Wasserqualität langfristig sicherstellen, denn wir wollen Vorsorge treffen für unsere Kinder, damit sie die gleiche Wasserqualität haben wie wir. Wir wollen schützen und nicht später sanieren. Ich meine, dass wir grundsätzlich mit den Gesetzesadaptionen auf dem richtigen Weg sind. Wir haben einen sehr anspruchsvollen Weg gewählt und sollten diesen Weg konsequent verfolgen. Die Europäische Union hat mit der Wasserrahmenrichtlinie völlig neue Wege angedacht, zuerst den Ist-Zustand im Bereich der europäischen Gewässer zu evaluieren, dann ein begleitendes Monitoring und schlussendlich Maßnahmepakete vorzubereiten. Wir müssen diese Wasserrahmenrichtlinie - und ich sage, wir dürfen, weil sie richtungweisend ist - national entsprechend umsetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Wasserrahmenrichtlinie bringt auch in ökologischer Hinsicht - vor allem in ökologischer Hinsicht - neue Meilensteine. Erstmals gibt es klipp und klar und deutlich definiert ein Verschlechterungsverbot mit ökologischen Kriterien. Wir haben ein Wasserinformationssystem eingerichtet, damit wir laufend den Zustand und die Datenlage zum Bereich Wasser beobachten können. Mit ständig aktuellen Daten wurde an der TLUG in Jena eine laufende Wasserinformation etabliert, die für die Bürger unseres Freistaats umfassend nutzbar ist.
Wir werden zukünftig einen neuen Ansatz gestalten, nämlich das Flusseinzugsgebiet mit einbeziehen, weil über eine regionale Abgrenzung hinaus gedacht werden muss, gesamtheitlich, gemeinsam über Staatsgrenzen hinweg, europäisch Wasserbewirtschaftung betrieben werden muss. Das wird einen entsprechenden Qualitätssprung auch für unsere Thüringer Gewässer bringen. Mehr auf Transparenz als bei der Wasserrahmenrichtlinie kann man gar nicht mehr setzen. Ich verstehe daher nicht, weshalb diesem gemeinsamen Konsens nicht weit mehr Zustimmung gegeben werden kann.
Es stimmt, wir haben drei Geschäftsfelder in der Wasserrechtsgesetznovelle als politische Ziele abgesteckt.
1. Wie schützen wir zukünftig das Wasser vor der Gefahr Mensch? Ein Verschlechterungsverbot steht über allem. Wir haben in der Güteklasse II innerhalb von 15 Jahren eine Verbesserung von 16 Prozent erreichen können und mit der Wasserrechtsnovelle werden wir das weiter ausbauen.
2. Wie schützen wir zukünftig die Menschen vor der Gefahr Wasser - Beispiel Hochwasserkatastrophe? Wir setzen auch im Hochwasserschutz ganz gezielt stärker auf Retentionsräume, auf ökologische Ausrichtung und Kriterien. Wenn Sie von einer dezent
ralen Abwasserentsorgung in den ländlichen Räumen sprechen, dann dürfte Ihnen nicht entgangen sein, dass in Thüringen bereits seit 2004 eine Kleinkläranlagenrichtlinie existiert und eine Zustandserfassung der Kleinkläranlagen seit diesem Zeitraum in Thüringen vorliegt. Kein Bürger in dem ländlichen Raum - und davon bin ich fest überzeugt - muss Angst davor haben, dass er vor einer explodierenden Kostenlawine steht. Es ist so, dass man heute mit modernen Nachrüstsätzen, auch mit recht preiswerten Anlagen eine vernünftige Reinigung seiner privaten Abwässer erzielen kann, und da ist es völlig falsch, die Leute dort wieder auf einen Weg, der sie in Furcht und Angst versetzt, zu leiten. Das sollte man nicht tun, das ist, glaube ich, nicht lauter und entspricht auch nicht dem, was die Technik heute hergibt. Dort, wo die Einrichtung einer Kanalisation nicht gerechtfertigt ist - ich denke da an Extremkosten - und auch nicht möglich ist, sollte man individuelle Systeme und andere geeignete Maßnahmen bei gleichem Umweltschutzniveau andenken, sollte überlegen, alternative Reinigungsverfahren, Pflanzenkläranlagen und andere praktikablere Klein- und Kleinstkläranlagen nutzen. Das ist die Antwort für den ländlichen Raum. Dazu ist eine Kleinkläranlagenverordnung in Vorbereitung und ich werbe dafür, diese in einem ausreichenden Zeitraum mit Fachleuten der Wasserwirtschaft zu diskutieren.
Ich möchte bei diesen Kleinkläranlagen allerdings auch noch betonen, gerade bei Pflanzenkläranlagen nimmt die Reinigungsleistung in der kalten Jahreszeit von November bis März/April drastisch ab. Das ist gerade ein Zeitraum, wo unsere Umwelt darauf angewiesen ist, doch saubere Wässer zu bekommen, und deswegen kann auch eine Pflanzenkläranlage niemals der Königsweg für die Abwasserreinigung im ländlichen Raum sein. Da gibt es der Möglichkeiten viele und da muss man eigentlich nur die richtige suchen.
Wer das macht? Das ist doch ganz einfach. Da kann man sich einfach der Fachleute in den Zweckverbänden bedienen, da kann man sich der Fachleute in den unteren Wasserbehörden bedienen, da kann man sich der Fachleute der Firmen bedienen.
Dritter Punkt: Wie nutzen wir zukünftig Wasser? All jenen, die Wasser nutzen wollen, ob das Kommunen, private Quellbesitzer oder Sonstige sind, ist ganz klar vorgegeben, wann, wer, wo und wie in welchem Ausmaß Wasser nutzen darf. Wir sollten an dieser Linie „Unser Wasser - unsere Zukunft“ festhalten, nichts ändern. Wir sind in Thüringen dazu zurückgekehrt, die Ressource Wasser gut zu bewirtschaften, das zeigen alle Vergleiche. Die Problemfälle, wie sie angesprochen worden sind, sind eigentlich alle relativ einfach lösbar, ob das die herrenlosen Speicher sind, ob das die Querbauwerke sind, ob das die Flusskraftwerke sind, ob das der Eintrag der Nährstoffe aus dem landwirtschaftlichen Bereich ist, ob es die Trinkwasserschutzzonendiskussion ist - alles wird sich in Zukunft diesem einen Ziel unterordnen müssen: Verschlechterungsverbot, der Kern der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Dazu hat wirklich jeder Bürger in unserem Land ein Recht und ein Anrecht.
Ich möchte mich im Namen meiner Fraktion einfach noch einmal dagegen verwahren, wie man diese Diskussion zur Werra führt. Wir haben uns als Fraktion sofort nach Bekanntwerden mit der Kali + Salz AG zusammengesetzt, haben die in den Ausschuss eingeladen, diskutieren seit dieser Zeit, ich denke, auf einem vernünftigen fachlichen Niveau und wir werden auch im März gemeinsam mit den Ausschüssen der anderen Bundesländer, ich glaube, vernünftige Wege suchen und finden müssen.
Was wäre noch zu sagen? Ich möchte noch einmal in die Vergangenheit gehen. Wasser, der kostbarste Rohstoff, die Grundlage jedes Lebens, dieses Bewusstsein spricht aus dem Vermächtnis von Pharao Ramses III., der stolz in seinem Todesjahr 1155 vor Christus vermerkte: „Niemals habe ich die Wasser des Nils zurückgehalten, niemals habe ich ihnen den Weg verbaut, niemals habe ich den Nil verschmutzt.“ Hier blickt ein Herrscher im Bewusstsein seiner Verantwortung und im Bewusstsein der Verpflichtung der ihm Nachfolgenden auf eine zentrale Leistung seiner Regierung zurück, auf die Erhaltung der wichtigsten Lebensgrundlage seines Volkes. Wir sind existenziell abhängig von der Ressource Wasser, heute und morgen genauso wie vor 3.000 Jahren, als ein Pharao weniger kriegerischen Leistungen als der Sicherung der Wasserversorgung sein Vermächtnis widmete.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf drei Fragen - Schutz des Wassers vor den Menschen, Schutz der Menschen vor dem Wasser und wie nutzen wir zukünftig Wasser - müssen wir die richtigen Antworten finden. Ich bitte im Namen meiner Fraktion um Überweisung an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Rose, ein paar Bemerkungen muss ich nach Ihren Ausführungen doch noch loswerden. Mal ganz kurz zu einer Ihrer letzten Bemerkungen zu Kali + Salz. Hier war das Handeln der CDU-Kollegen doch ein bisschen merkwürdig. Wenn ich dann Presseerklärungen lese und höre, Sie haben ja Kali + Salz in den Ausschuss eingeladen, ich habe da ein bisschen eine andere Erinnerung. Von der Warte her, ich meine, Kali + Salz war als Sachverstand der Landesregierung unter Umgehung der Geschäftsordnung zugegen und das, weil sie vorher Gesprächsbedarf mit uns angemeldet hatten. Das war schon etwas eine andere Geschichte. Ich hätte mir gewünscht, dass wir im Umweltausschuss inzwischen vielleicht schon mit einer eigenen Anhörung ein bisschen vorangekommen wären. Denn das, was sich im Moment abzeichnet, ist ja, dass im Genehmigungsverfahren die Wassereinleitung gar nicht so sehr die Rolle spielt. Ich hatte Ihnen vorhin die Anfrage vorgelesen aus dem Niedersächsischen Landtag und deshalb wäre hier ein politisches Agieren notwendig gewesen. Wir wissen, was Kali + Salz vorhat und brauchen nicht zu warten bis ein Antrag vorliegt. Aber das nur kurz dazu.
Was ich Ihrem Antrag nicht entnehmen konnte, das war, dass Sie hier ein Grundsatzreferat zur Frage der Trinkwasserversorgung halten wollten. Deshalb hatte ich mich dazu auch nicht geäußert. Aber da das so umfangreich aufgemacht wurde und ein wichtiges Thema ist, hierzu auch noch ein paar Bemerkungen von mir. Der Minister ist vorhin auf die Flusslandschaft des Jahres, die Schwarza, eingegangen. Nun wird diese Flusslandschaft des Jahres alle zwei Jahre ausgewiesen in Regionen, wo es besondere Probleme gegeben hat, gerade durch den Konflikt zwischen Gewässer und menschlicher Nutzung. Man hat die Schwarza vor allem auch deshalb genommen, weil es zu Konflikten gekommen ist durch die Errichtung des Pumpspeicherwerks Goldisthal und
auch durch die Errichtung der Talsperre Leibis, die hier im Einzugsgebiet liegt. Das deutet natürlich darauf hin, dass es erstens ein paar ökologische Konflikte gegeben hat mit dieser Talsperre, sie zerschneidet nun einmal die Lichte, die hier als Fließgewässer durchgeht und dass es deshalb natürlich auch nicht ganz so ein zu bejubelndes Projekt ist.
Ich möchte aber auch noch einen anderen Hinweis in der Richtung geben, weil ja die Talsperrenkonzeption Thüringens unter Klimaschutzaspekten hier gewürdigt wurde. Es gibt inzwischen Untersuchungen, die besagen, dass das gar nicht so günstig sein muss. Durch die globale Erwärmung wird sich auch das Talsperrenwasser erwärmen und dann geht man hier von einem vermehrten Algenwachstum aus, was zu Qualitätsproblemen in den Talsperren führt, weshalb Grundwassernutzung es in Zukunft deutlich leichter machen wird, wenn ich dann natürlich ein gutes Grundwasser habe, wo ich auf die Qualität achten muss. Da ist ja schon auf die entsprechenden Einflussgrößen eingegangen worden. Also von der Warte her bitte ich darum, sich nicht so sehr auf die Talsperrennutzung zu verlassen.
Ein weiterer Punkt, den ich dabei ansprechen möchte: Man kann nicht nur die Errichtung einer neuen Talsperre, die ja viel Geld gekostet hat, feiern, man muss auch immer wieder berücksichtigen, was wird denn aus den verbliebenen Talsperren. Da habe ich bis heute noch keine Antwort, was aus dem Weidasystem wird. Ich weiß bis heute noch nicht, wie eine Nachnutzung von Schmalwasser und TambachDietharz erfolgt. Es sind große Kostenblöcke, für die wir hier aufkommen müssen im Land. Das ist nicht einfach. In Zukunft werden auch die Kosten für den Unterhalt dieser Talsperren irgendwo aufgetrieben werden müssen. Wenn ich dann sage, ich kann diese Kosten nicht aufbringen, dann müsste ich ja an Rückbau denken. Bei der Talsperre Krebsbach haben wir festgestellt, was für ein kompliziertes Verfahren das ist und was das auch an Geld kostet. Auch diese Geschichte ist nicht ganz so einfach. Da haben wir dann auch wieder die Frage herrenlose Speicher zu betrachten, wo wir vor ähnlichen Problemen stehen, sicherlich finanziell ein bisschen kleiner, aber das Gesamtfinanzvolumen dieses Problembereichs, das ist ein Gewaltiges und da wird es allerhöchste Zeit, dass die Landesregierung hier ein langfristiges Konzept erarbeitet, dass wir wissen, wie die noch vorhandenen und auch weiterhin nutzbaren Trinkwassertalsperren Schmalwasser und Tambach-Dietharz wieder ins Netz eingegliedert und vernünftig genutzt werden können und wie die anderen Talsperren, die aus der Nutzung herausgenommen werden sollten, gerade im Weida-System, in Zukunft unterhalten und finanziert werden. Danke schön.
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit beende ich die Aussprache. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist oder erhebt sich Widerspruch? Es erhebt sich kein Widerspruch. Also ist das Berichtsersuchen erfüllt.
Es ist Überweisung an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt beantragt worden. Ich kann nur darüber abstimmen lassen, wenn von allen dreien, die die Aussprache beantragt haben, auch die Zustimmung vorliegt. Ich frage also die Fraktionen: Sind Sie damit einverstanden, die Überweisung an den Ausschuss vorzunehmen? Von allen drei Fraktionen kommt ein Nicken.
Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer für die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung. Damit ist einstimmig die Überweisung an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt beschlossen.
Entlastung der Thüringer Wirt- schaft von Bürokratiekosten Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/2615 -