Protokoll der Sitzung vom 01.03.2007

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Mohring und auch Frau Ministerin Diezel, genau weil ich wusste, dass Sie wieder so kommen, wir wollten die Lottomittel ganz abschaffen, haben wir extra Punkt I eingefügt, wo nämlich ganz klar drinsteht, dass wir die Projektförderung, so wie sie jetzt funktioniert, fortsetzen wollen. Genau deswegen habe ich das extra noch eingefügt, weil ich mit dieser Unterstellung schon lange gerechnet habe. Da sagen Sie, das ist alles unbürokratisch, Herr Mohring, Sie haben es auch gesagt. 500.000 €, um 3 Mio. auszureichen - das ist unbürokratisch. Ich weiß

nicht, ob das unbürokratisch ist, das ist ein

(Zwischenruf Diezel, Finanzministerin: Über 2.000 Anträge wurden bearbeitet.)

wahnsinniger Verwaltungsaufwand, der reduziert gehört, und der mit unserem Antrag die Chance hätte, nämlich das deutlich zu reduzieren.

Jetzt möchte ich noch etwas anderes sagen. Keiner von Ihnen, weder Sie, Herr Mohring, noch Frau Diezel, sind auf die Verteilung der Mittel eingegangen, warum denn in dem Wahlkreis des Ministers plötzlich dermaßen hohe Prozentzahlen auftauchen. Dazu haben Sie nichts gesagt und Sie haben auch nichts dazu gesagt, Frau Diezel. Das ist schon eigenartig. Sie haben um die anderen Mittel drumherum geredet. Es ging uns in unserem Antrag um genau diese 3,2 Mio. € und dazu hätten wir mal reden sollen. Ich sage Ihnen eines, ich werde mir überlegen, ob ich zu Ihnen ins Ministerium komme, um dort Einsicht zu nehmen. Aber über eines können Sie sicher sein: Ich werde auch weiter Anfragen stellen, wenn Sie schon unserem Antrag nicht zustimmen und ich werde die nächsten zwei Jahre, die ich noch hier in dem Landtag bin, immer Anfragen stellen, wie die regionale Verteilung der Lottomittel ist und wie die Verteilung in den einzelnen Wahlkreisen ist, da können Sie sicher sein. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen - doch, Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ausdrücklich gebe ich dem Kollegen Schubert recht. Ich hätte natürlich schon von Herrn Mohring und auch von Frau Ministerin erwartet, zu diesen hier dargebotenen Argumenten, was die Transparenz und die Verteilung der Mittel angeht, etwas zu sagen, und da hilft nicht der Verweis auf den Landessportbund und die LIGA der Freien Wohlfahrtsverbände, denn das ist damals etwas ganz anderes gewesen. Da ging es darum, dass mit Hilfe dieser Richtlinien der Landessportbund gegängelt werden sollte und entsprechende Personalquerelen oder wie auch immer dort geklärt werden sollten.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Genau das war der Punkt.)

Das war etwas völlig anderes, Herr Kollege Mohring.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Nun zurück zum Antrag - die Frage der Transparenz: Frau Ministerin, wenn Sie hier andeuten, wir haben das Angebot den Ausschussmitgliedern gegeben, die Unterlagen im Ministerium entsprechend einzusehen. Also, gelinde gesagt, ich halte wirklich den Vorgang für ein bischen befremdlich, Ausschussmitgliedern nicht die Materialien zur Verfügung zu stellen, sondern - ich formuliere es jetzt etwas zugespitzt - in das Ministerium einzuladen und vorzuladen, um dann die Unterlagen dort einzusehen.

(Zwischenruf Diezel, Finanzministerin: In die Verwaltungsunterlagen.)

Ja, aber das ist doch genau die Frage. Wir wollen an der Stelle wissen, warum, wieso, weshalb das dort und dorthin gekommen ist. Genau das ist doch das legitime Recht der Abgeordneten dieses Hauses, das einsehen zu können. Da finde ich die Vorgehensweise schon ein wenig befremdlich und nicht unbedingt zwingend transparent.

(Zwischenruf Diezel, Finanzministerin: Bei EFRE- und ESF-Mitteln wollen Sie auch jeden Antrag sehen?)

Gegebenenfalls.

Herr Mohring, ich finde dies auch ein wenig - mir fällt jetzt kein besseres Wort ein - pervers, wenn man sich einerseits hinstellt und sagt, wir helfen mit diesen Mitteln Menschen, die in Not sind, Sportvereinen, die ihre Veranstaltungen nicht durchführen können, Umweltprojekten, denen die Mittel gestrichen worden sind. Da haben wir doch genau die Ursachen, weswegen im Grunde genommen diese ehrenamtliche Arbeit stockt - weil vorher andere Mittel gestrichen worden sind. Im Nachgang jetzt über Lottomittel zu sagen, wir helfen euch doch und das ist doch gut gemeint und das macht sogar noch das Ministerium und gegebenenfalls der Abgeordnete der CDU - das halte ich schon für ein bisschen pikant, vielleicht ist das „ein bisschen pikant“ dann ein bisschen besser formuliert.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Ich erinnere Sie, Kollege Mohring, sagt Ihnen etwas die „Deutsche Eiche e.V.“ Apolda im Jahre 2004? Da hat der Kollege Mohring den entsprechenden Förderbescheid bzw. Lottobescheid überreicht. 3,2 Millionen - für so kleine Peanuts brauchen wir keine Förderrichtlinie, die würde hemmen an dieser Stelle. Sie müssten es besser wissen. Ich bin kein Finanzpolitiker, aber Sie müssten zumindest besser wissen, dass wir ganz andere Förderrichtlinien für wesentlich weniger Geld …

(Zwischenruf Diezel, Finanzministerin: Es gibt ein Gesetz dafür, deswegen brau- chen wir...)

Ja, aber die gibt es trotzdem. Von der Methode her gibt es sie, darum geht es doch. Es geht doch jetzt gar nicht um die Frage, ob es per Gesetz festgeschrieben ist, sondern dass die Methode bei wesentlich geringerem Geldumfang dennoch funktioniert. Demzufolge halte ich dieses Argument auch nicht zwingend für stichhaltig.

Zum Schluss möchte ich noch mal verweisen auf die „Vergesellschaftung“ - es war bewusst durch meinen Kollegen in Anführungsstriche gesetzt.

(Zwischenruf Diezel, Finanzministerin: Das habe ich gar nicht gehört.)

Dann wiederhole ich es jetzt noch mal: Hier geht es um die Frage, wie Transparenz und gegebenenfalls Kontrolle dieser Vergabe der Mittel besser gestaltet werden können. Deshalb würde ich ja, um nicht das Treiben hier völlig verrückt zu machen - vorhin haben wir das Problem gehabt mit der amtierenden Präsidentin Frau Dr. Klaubert -, jetzt den mündlichen Antrag stellen in Punkt 2 - und da komme ich auf die Position der Linkspartei zurück, aber es geht nicht mündlich, ich bin mir darüber im Klaren -, hier doch in Zukunft ein Gremium zu finden. Wir glauben schon an dieser Stelle, dass zumindest die Ehrenamtsstiftung eine Form wäre, die entsprechend unabhängig vom parteipolitischen Buch dort vergeben könnte. Recht schönen Dank.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es ist beantragt die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wir stimmen über diesen Antrag ab. Wer dafür ist, dass dieser Antrag an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diese Überweisung, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Bei einigen Stimmenthaltungen ist die Überweisung dieses Antrags an den Haushalts- und Finanzausschuss mit Mehrheit von Stimmen abgelehnt worden.

Wir kommen direkt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/2704. Wer ist für diesen Antrag, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Antrag, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Bei einigen Stimmenthaltungen ist der Antrag mit Mehrheit der Stimmen abgelehnt worden.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 8

Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. De- zember 2006 über Dienstleis- tungen im Binnenmarkt (EU- Dienstleistungsrichtlinie) - Auswirkungen auf Thüringen Antrag der Fraktion der Links- partei.PDS - Drucksache 4/2711 -

Wünscht die Fraktion der Linkspartei.PDS das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Damit eröffne ich die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Höhn, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich meinen Redebeitrag zu diesem Tagesordnungspunkt, zu dem Antrag der Linkspartei.PDS-Fraktion, mit einem Zitat von der Berichterstatterin zu diesem Thema „Dienstleistungsrichtlinie“ im Europäischen Parlament beginnen, der SPEAbgeordneten Evelyne Gebhardt. Sie hat anlässlich der Abstimmung über diese Richtlinie im Europäischen Parlament gesagt: „Mit der heutigen Abstimmung hat das Europäische Parlament seine Stärke unter Beweis gestellt, sich als den besten Garant für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger erwiesen. Indem wir die Menschen in den Mittelpunkt der Politik gestellt haben, ist es nach zähen Verhandlungen nun gelungen, die Dienstleistungsfreiheit in Europa sozial und fair zu gestalten. Damit haben wir den Weg freigemacht für ein sozialeres und geeintes Europa.“

Meine Damen und Herren, unzweifelhaft hatte das Europäische Parlament den ursprünglichen Richtlinienvorschlag der Kommission bereits in einer recht frühen Phase, in der ersten Lesung, durch die Abschaffung des sogenannten Herkunftslandsprinzips und die Einschränkung des Anwendungsbereichs sozusagen vom Kopf auf die Füße gestellt. Und - das muss ebenfalls erwähnt werden - das Parlament hat der Europäischen Kommission eine Erklärung ja - muss man sagen - geradezu abgerungen, durch die noch bestehende Unklarheiten in dieser Dienstleistungsrichtlinie bereinigt werden konnten. Vor allem in den Schlüsselbereichen wie dem Arbeitsrecht und den sozialen Dienstleistungen fehlte es ursprünglich, das muss man konstatieren, an der entsprechenden Klarheit. Es ist nunmehr unzweifelhaft, dass das Sozial- und das Arbeitsrecht in den Mitgliedstaaten einschließlich nationaler tarifvertraglicher Vereinbarungen nicht von der Richtlinie berührt werden. Zum anderen ermöglicht es die Dienstleistungsricht

linie den Anbietern, sich in der ganzen Europäischen Union zu entfalten, und das, meine Damen und Herren, ist ja wohl letztendlich das Ziel.

Die Richtlinie, das dürfte bekannt sein, ist im Dezember 2006 in Kraft getreten und jetzt geht es um die Umsetzung dieser EU-Dienstleistungsrichtlinie. Es ist auch unzweifelhaft, bis die mit dieser Richtlinie beabsichtigten Erleichterungen überhaupt greifen können, sind noch zahlreiche Maßnahmen notwendig und deshalb gibt es ja auch bis zum Jahre 2009 - also noch rund drei Jahre - Zeit, um diese Umsetzung zu realisieren. Zugegeben, bei dem Umfang, was da auf die Mitgliedstaaten zukommt, eine recht kurze Zeit, darauf komme ich noch zu sprechen.

Lassen Sie mich noch erwähnen, der Adressat dieser einzelnen Umsetzungspflichten, das sind die Mitgliedstaaten in ihrer Gesamtheit. Ich betone das deshalb, weil ich so ein bisschen den Eindruck habe bei dem Antrag der Linkspartei.PDS-Fraktion, dass man sich hier in erster Linie allein auf Deutschland fokussiert. Sicherlich spielt das für uns eine ganz entscheidende Rolle, aber letztendlich ist hier die Gesamtheit der Mitgliedstaaten angesprochen; und zwar, um das mal auf Deutschland herunterzubrechen, nicht nur für Deutschland als Ganzes, sondern auch in die Länder, die Kommunen bis hin in die Berufskammern hinein wird es neue Regelungen geben. Sie werden in den nächsten Monaten - das kann man jetzt schon voraussagen - eine Vielzahl komplexer Prüf-, Anpassungs-, Berichts- und Organisationsaufträge umzusetzen haben.

Zu den rechtlichen Prüf- und Anpassungsaufträgen: Die Richtlinie fordert von den Mitgliedstaaten die Prüfung grundsätzlich aller für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit geltenden Verfahren und Formalitäten. Die einzelnen Anforderungen sind nicht nur generell daraufhin zu prüfen, ob sie einfach genug sind, sondern auch ob sie im Widerspruch zu den einzelnen Spezialvorgaben der Richtlinie stehen. Bestimmte Anforderungen, die nach Prüfung beibehalten werden sollen, müssen der Kommission spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten mit näherer Begründung gemeldet werden. Das ist ein Verfahren, das mit Sicherheit hohe Anforderungen an die entsprechenden Einrichtungen stellen wird. Die Berichte werden anschließend unter Beteiligung aller Mitgliedstaaten sowie der betroffenen Interessengruppen evaluiert. Und für die inhaltlichen Anforderungen ist zudem noch eine Notifizierung neuer Rechts- und Verwaltungsvorschriften notwendig. Ich habe erwähnt, es gibt neben diesen rechtlichen Aufträgen auch eine Reihe von Organisationsaufträgen. Der Richtlinienentwurf gibt den Mitgliedstaaten eine Reihe dauerhafter Koordinations- und Organisationsaufträge vor, die - das kann man eben

falls konstatieren - nicht mit minderem Aufwand verbunden sein werden.

Ich komme an dieser Stelle zum eigentlich wichtigsten Aspekt, der sich ja momentan auch schon in Deutschland in einer Evaluierungsphase befindet, das ist die Einrichtung eines flächendeckenden Netzwerkes sogenannter einheitlicher Ansprechpartner. Ich werde dann darauf noch etwas detaillierter eingehen.

Ebenfalls innerhalb der nächsten drei Jahre müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass alle Verfahren und Formalitäten problemlos aus der Ferne elektronisch abgewickelt werden können, klingt relativ profan, ist aber ebenfalls ein Mammutwerk. Erhebliche Kapazitäten wird auch der Aufbau eines Systems „Europäische Amtshilfe“ erfordern, denn nach der Richtlinie muss es auch innerhalb dieser drei Jahre möglich sein, elektronisch direkt mit den zuständigen Behörden aller übrigen Mitgliedstaaten kommunizieren zu können. Und zusätzlich, das ist sozusagen das Sicherungssystem dabei, muss ein IT-gestütztes europaweites Vorwarnsystem gegen mögliche dienstleistungsbedingte Gefahren aufgebaut werden.

Ich hatte es erwähnt, das Netzwerk der einheitlichen Ansprechpartner ist die vordringlichste Aufgabe momentan, die die Mitgliedstaaten zu bewältigen haben, denn dieses System der einheitlichen Ansprechpartner ist eine sehr wichtige Unterstützerfunktion. Was bedeutet das im Einzelnen? Ich will das nicht gar zu detailliert ausführen, aber es müssen doch hier einige Dinge angesprochen werden, damit man zumindest mal einen Überblick darüber gewinnt, was damit verbunden sein wird. Dienstleister sollen in diesem System dort zentral über eine Stelle Informationsanfragen, Verfahren, Formalitäten abwickeln können. Die einheitlichen Ansprechpartner sollen aber auch Informationen für Dienstleistungsempfänger bereithalten, so unter anderem über die Anforderungen zum Beispiel im Verbraucherschutz - ich denke, nicht unerheblich -, allgemeine Informationen bei Streitfällen sowie - bei zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen und Angaben - zur Erreichbarkeit von Verbänden und Organisationen.

Stichwort Organisation: In dieser Hinsicht wird klargestellt, dass die Zahl dieser einheitlichen Ansprechpartner von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat durchaus unterschiedlich sein kann, denn die Richtlinie sieht auch vor, dass die Aufteilung dieser Zuständigkeiten zwischen den betroffenen Behörden und Stellen in den nationalen Systemen unberührt bleibt. Diese einheitlichen Ansprechpartner können nicht nur bei Verwaltungsbehörden angesiedelt werden, sondern auch bei Berufs-, Handels- oder Handwerkskammern.

Im Moment, meine Damen und Herren, befinden sich diese Einzelheiten der Umsetzung dieses Systems der einheitlichen Ansprechpartner in intensiven Beratungen zwischen dem Bund und den Ländern. Es gibt dazu auch schon ein umfangreiches Gutachten des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung Speyer. Ich will mir an dieser Stelle ersparen, darauf näher einzugehen, das kann man jederzeit im Internet nachlesen.

Meine Damen und Herren, wie geht es nun in Bezug auf die Umsetzung dieser Richtlinie speziell in Deutschland weiter? Ich hatte es anfangs erwähnt, es müssen eine Vielzahl komplexer Fragen unter Einbeziehung aller beteiligten Akteure geklärt werden. Die Federführung dabei hat auf Bundesebene grundsätzlich das Bundeswirtschaftsministerium, aber - der eine mag es beklagen, andere begrüßen es, so ich auch - nach dem föderalen System in Deutschland kommt auch uns als Bundesländern in vielen Bereichen ebenfalls eine zentrale Umsetzungsrolle zu. Die Bundesregierung steht deshalb bereits in engem Kontakt zu den Länderkollegen - gehe ich mal davon aus, Herr Aretz nickt -, um gemeinsam die Eckpunkte für eine möglichst wirtschaftsfreundliche Umsetzung zu erarbeiten.

(Beifall bei der CDU)

Wie gesagt, ein wesentlicher Schwerpunkt ist die Einführung des Systems der einheitlichen Ansprechpartner.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend noch einige Worte zu dem Antrag der Kollegen der Linkspartei.PDS im Allgemeinen sagen. Sie haben in Ihrer Begründung angeführt oder zumindest beschrieben, dass Sie die Gefahr sehen, dass der Rat der Europäischen Union die Beschlüsse des Europäischen Parlaments in Bezug auf die Dienstleistungsrichtlinie unterläuft oder gar konterkariert. Ich muss Ihnen sagen, ich sehe diese Gefahr nicht. Es gibt sie wohl auch nicht; sie kann es auch gar nicht geben. Es waren eine Einigung zwischen dem Rat und dem Parlament vorausgegangen - das wissen Sie - und auch umfangreiche Diskussionen in den Mitgliedstaaten. Das haben wir auch erlebt. Selbst wir, obwohl es nicht unsere unmittelbare Zuständigkeit war, hier in Thüringen haben uns mit diesem Thema befasst und Änderungen an diesen Beschlüssen sind weder vom Rat noch vom Parlament möglich. Wie gesagt, wir befinden uns in der Umsetzungsphase. Ich hatte allerdings den Eindruck, dass Sie bei der Erarbeitung Ihres Antrags einem Papier in einer Ihnen möglicherweise gut bekannten Zeitschrift mit dem Titel „Sozialismus“ aufgesessen sind. Das Werk hatte dann den Titel „Der große Bluff“. Allerdings, beim Lesen dieses Werkes - und ich habe dort wesentliche Punkte Ihres Antrags in diesem

Papier sozusagen wiedergefunden - mangelte es dem Papier ganz einfach an seiner zeitlichen Aktualität. Es stammt nämlich vom Sommer 2006 und da war die Richtlinie in der Tat noch nicht beschlossen und auch einige Gefahren noch nicht gebannt, die dann letztendlich in der zweiten Lesung gebannt worden sind. Insofern, meine Damen und Herren, liebe Kollegen, in der Zwischenzeit ging das Leben auch in der Europäischen Union weiter. Danke schön.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Kubitzki, Linkspartei.PDS.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, innerlich hatte ich gehofft, dass wir heute einen Bericht der Landesregierung zu dieser Thematik hören. Ich bin aber Herrn Höhn dankbar. Ich hatte den Eindruck, diesen Part hat diesmal Herr Höhn übernommen und diesen Bericht erstattet.