Die Frage ist nur, in welcher Art und Weise die Diskussion hier stattfindet. Da muss ich doch schon sagen, eine Diskussion, die entlang von ideologischen Schützengräben verläuft, ist an dieser Stelle wenig hilfreich. Da steht zum einen das Familienbild einer Ursula von der Leyen zur Debatte, die ja fast schon aufklärerisch hier tätig ist, und das altbekannte, traditionelle Familienbild der Landesregierung. Die beiden Familienbilder stehen einfach auch gegeneinander und in diesem Kontext, denke ich, ist eine Diskussion um die Kinderkrippe relativ schwierig.
Die Frage für uns - und das wurde auch schon angesprochen - ist die Frage der gesellschaftlichen Realität. Ich denke, die gesellschaftliche Realität macht deutlich, dass die Kinderkrippenplätze - in Thüringen vor allem auch - dringend gebraucht werden. Schauen Sie sich das an, wir sind das Land mit dem größten Niedriglohnsektor. Arbeit am Wochenende gehört für viele Familien wirklich zum Alltag und die prekäre Situation, in der sich viele Familien befinden, rechtfertigt durchaus eine Diskussion um Kinderkrippenplätze. Und eine echte Wahlfreiheit, meine Damen und Herren, stellt diese gesellschaftliche Realität durchaus in Frage. Deshalb müssen wir nicht nur über Kinderkrippenplätze nachdenken, wir müssen z.B. auch über arbeitsfreundliche Betreuungszeiten in den Einrichtungen nachdenken. Aber - das war ja auch in den Pressemitteilungen der letzten Tage zu lesen - wir müssen nicht nur über arbeitsfreundliche Betreuungszeiten nachdenken, sondern auch über familienfreundliche Arbeitszeiten. Es kann nicht sein, dass Familien am Wochenende arbeiten müssen. Auch um diese Kinder müssen wir uns kümmern. Herr Panse, Sie waren ja auch letzte Woche in Erfurt mit dabei bei dem Erfahrungsaustausch zum Familienfördergesetz - ein Jahr Familienoffensive. Da haben ja die Träger eindeutig gesagt, es gibt einen Mehrbedarf an Kinderkrippenplätzen in Erfurt. Das haben die Träger durch die Reihe weg zur Kenntnis gegeben. Es gibt darüber hinaus noch etwas Interessantes. Das wurde ja auch in der Zeitung so aufgegriffen, und zwar die Öffnungszeiten der Einrichtungen bzw. der 8,5-Stunden-Betreuungsschlüssel, der dort im Familienfördergesetz angewendet ist, der reicht bei Weitem nicht aus, um dem realen Bedarf auch wirklich Rechnung zu tragen. Das sollte für uns hier bei dieser Debatte auch den Kern ausmachen, der reale Bedarf. Wenn selbst Nils Lund Chrestensen, der Chef der IHK, und das ist ja nun nachweislich kein Linker, meint, man sollte sich an der Lebenswirklichkeit orientieren, immer mehr junge Frauen sind hoch qualifiziert und wollen auch arbeiten, dann muss man das schon ernst nehmen, meine Damen und Herren.
Die zweite Sache, die ich an dieser Stelle nur kurz anreißen kann, ist die Frage Kinderarmut. Der Landesjugendhilfeausschuss hat sich am Montag mit
diesem Thema beschäftigt. Dabei kam heraus, dass gerade in Thüringen oder gerade in unseren Breiten es nicht möglich ist, durch gezielte familienpolitische Maßnahmen die Auswirkungen von Kinderarmut wirklich zu bekämpfen. Professor Merten, der dort gesprochen hat, hat kurz referiert, dass in den Ländern, in denen indirekte Betreuungsangebote für Kinder angebracht werden, die Zahl der Kinder, die in Armut leben, massiv reduziert werden kann. Unter diesem Aspekt finde ich eine Kinderkrippe durchaus sinnvoll. Man sollte solche indirekten Finanzierungsmöglichkeiten viel mehr ausbauen.
Eine zweite Sache, die haben Sie ja auch schon angesprochen, ist die Frage des Ehegattensplittings. Ja, meine Damen und Herren, die Linkspartei.PDS ist für die Abschaffung des Ehegattensplittings.
Wir wollen aber nicht das Ehegattensplitting abschaffen und damit komplett die Kinderkrippe finanzieren. Nein, wir denken, dass es sinnvoller ist, das Ehegattensplitting abzuschaffen, um dadurch eine bedingungslose Kindergrundsicherung einzuführen. Denn, Herr Panse, vielleicht ist Ihnen das nicht bewusst, über die Hälfte aller Kinder in Thüringen sind nicht ehelich und selbst im katholischen Eichsfeld sind 37 Prozent der Kinder unehelicher Herkunft. Diese Kinder haben natürlich vom Ehegattensplitting wenig. Mit dem Ehegattensplitting wird die Institution der Ehe gefördert, nicht allerdings die Kinder. Das hat ja Frau Lieberknecht in der Zeitung jetzt auch erkannt, dass wir eine Kinderpolitik etablieren sollten, die das Kind im Zentrum sieht. Ich denke, mit Ehegattensplitting und ähnlichen Förderinstrumenten ist das nicht möglich. Wie gesagt, wir denken Kinderkrippe auch unter dem Aspekt der Armutsbekämpfung und Armutsprävention …
Dann war das schon das Schlusswort. Ich möchte Ihnen nur sagen, was bringt ein Rechtsanspruch z.B. auf einen Kindergartenplatz, wenn er unbezahlbar ist? Nichts, deshalb diese Mittel einfach einsetzen. Frau von der Leyen hat gesagt, sie stellt Mittel zur Verfügung, diese sollten genutzt werden. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, eigentlich habe ich gedacht, dass mit den Worten meines Fraktionsvorsitzenden alles deutlich gemacht sei, was denn die SPD will und wo unsere Schwerpunkte sind. Aber bei dem, wie der Herr Panse immer wieder in der Lage ist, Dinge zu verdrehen, da muss man einfach noch mal ans Rednerpult gehen.
Herr Panse, wenn wir uns doch alle hier einig sind, dass das Kind im Mittelpunkt steht und Sie sich jetzt hierher stellen und über Kindergelderhöhung reden, 10 € pro Bereich. Das Kind steht im Mittelpunkt - Kindergelderhöhung 10 € pro Nase - insgesamt eine Summe von 1,8 Mrd. € mal hochgerechnet - ich bin nicht so ein Zahlenmensch, aber ungefähr um die Summe könnte es gehen -, dann muss man doch mal überlegen, was bringen 10 € für den Einzelnen, was bringen 1,8 Mrd. € insgesamt für qualitativ vernünftige Betreuung von Kindern insgesamt in dieser Republik?
Da muss man dann einfach mal Prioritäten setzen. Wissen Sie, was das Allerschlimmste ist an dem Punkt, dass ausgerechnet Sie im Namen Ihrer Fraktion hierüber philosophieren, dass eine Kindergelderhöhung, die eigentlich noch gar nicht so richtig geplant war - ich weiß nicht, welche Kontakte Sie zu Ihrem Ministerium und zu der Frau Familienministerin haben -, zumindest in der Öffentlichkeit ist darüber nie philosophiert worden. Sie reden darüber, dass eine Kindergelderhöhung in absehbarer Zeit erfolgen sollte und finden das jetzt ganz schlimm, dass andere Prioritäten gesetzt werden. Aber hier in diesem Land nehmen Sie 40 Mio. € aus dem Haushalt und sagen, damit tragen wir dazu bei, dass die Situation besser wird. Ich halte das für eine Unverschämtheit.
Das ist eine Unverschämtheit, die man im Prinzip überhaupt kaum noch in Worte fassen kann und insofern würde ich doch herzlich darum bitte, dass Sie einmal ganz ehrlich sagen, was Sie eigentlich mit Ihrer Familienpolitik betreiben wollen und was Sie letztendlich auch für die Familien tatsächlich tun wollen. Was Sie hier im Moment tun, ist, dass Sie Geld aus Betreuung und familienpolitischer Begleitung wegnehmen, dass Sie zweitens gegen das Volksbegehren klagen, weil Sie angeblich auch da deshalb Ihre Probleme darin sehen, weil 22 Mio. €
mehr vorgesehen sind, also im Haushalt stünden, also wiederum ein fiskalischer Aspekt. Und drittens: Ich kann Sie nur bitten, wenn Sie sich selber ernst nehmen, dann beginnen Sie wenigstens hier in Thüringen mit einer vernünftigen Familienpolitik, treten Sie in vernünftige Diskussionen mit der Bundesebene ein, ziehen Sie Ihre Klage hinsichtlich des Volksbegehrens zurück. Wir wollen ja gar nicht, dass Sie Buße tun, wir wollen nur, dass Sie endlich Einsicht haben in eine bessere Familienpolitik, die Sie bei all dem, was hier gut gelaufen ist, letztendlich im Prinzip zerstören wollen, die guten Rahmenbedingungen, die Thüringen hier gehabt hat. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe den Eindruck, das ist eine Debatte um des Kaisers Bart
und es gab Kaiser, die hatten einen Bart, einen roten Bart. Aber es gibt eben andere, die haben dann keinen roten Bart. Die Sache ist für mich so, dass ich glaube, Herr Matschie ist ein Tatsachenverdreher und Frau Pelke scheinbar auch. Ich beginne mit Frau Pelke, die uns jetzt weismachen will, dass Herr Panse die nächste Kindergelderhöhung gleich verbraten will; meines Wissens hat die Große Koalition keine Kindergelderhöhung beschlossen.
Herr Beck verbrät aber schon eine mögliche neue Kindergelderhöhung und verbrät sie mit für die von ihm geplanten Kosten. Aber wir wollen doch einmal schauen, ob hier nicht wirklich Tatsachen verdreht werden, denn wer die Situation im Freistaat Thüringen kennt, der muss doch sagen, wir haben doch überhaupt gar kein Problem in Sachen Tagesbetreuung. Denn all das, was von Herrn Beck und der SPD auf Bundesebene gefordert wird, aber auch von Frau von der Leyen gefordert wird, ist doch in Thüringen Tatsache. Das Tagesbetreuungsausbaugesetz des Bundes verpflichtet die Kommunen, bis zum Jahre 2010 die Betreuung für unter Dreijährige bedarfsgerecht auszubauen - in Thüringen und in den neuen Bundesländern längst gegeben, kein Thema für uns. Rheinland-Pfalz, dort regiert der Herr Beck, hat in letzter Zeit ein Gesetz gemacht und schafft einen Rechtsanspruch für unter dreijährige, für zwei
jährige Kinder ab dem Jahr 2010. Das haben wir schon längst, Herr Beck tut sich hervor damit, dass er es bis 2010 schaffen will. Aber nun war Frau von der Leyen ein bisschen schnell und das ärgert die SPD natürlich, also musste man schnell nachspringen und man tut etwas und sagt, 2010 Rechtsanspruch für Kinder ab einem Jahr bundesweit. Schön, aber bezahlen sollen es andere! Es ist doch gar nicht so, dass hier gesagt wird, der Bund will Geld nach Thüringen ausschütten, sondern Herr Beck schlägt ja einen Staatsvertrag vor und dann sollen einmal alle anderen schön die 6 Mrd., die er dafür aufwenden will, aufbringen.
Zu den Betreuungsquoten: In Thüringen werden unter 3-jährige Kinder zwischen 51 Prozent und 34 Prozent Bedarfsdeckung oder Deckung betreut - Bundesdurchschnitt 13,5 Prozent, alte Bundesländer gerade mal 8 Prozent der Kinder in diesem Alter. Schauen wir noch einmal nach Rheinland-Pfalz. Dort liegt die Betreuungsquote für unter dreijährige Kinder zwischen 5 und 15 Prozent. Mag ja alles okay sein, ist vielleicht auch der höheren Beschäftigungsquote von Frauen in den neuen Bundesländern geschuldet und das ist ja am Ende auch gut so. Herr Matschie, ich kann Ihnen nur sagen, wir haben Klarheit in der Familienpolitik für den Freistaat Thüringen, und zwar im Handeln, nicht nur in den großen Reden mit einer großen Klappe, denn wir haben das flächendeckende und bedarfsdeckende Angebot für diese Kinder, und zwar im Alter von 1 bis 10 Jahre.
Damit sichern wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Herr Matschie, Sie wissen ganz genau, wie die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in Thüringen sind. Sie wissen ganz genau, dass das die Politik des Freistaats ist, dass wir hier vernünftige Betreuungsangebote haben.
Wir haben die Vereinbarkeit für die Familien, sich zwischen Familie und Beruf zu entscheiden, wir haben dazu auch ein Landeserziehungsgeld. Und da komme ich zum Schluss zu dem Familienbild. Hier wird ja immer so getan, als müsste ein Familienbild politisch genau vorgegeben sein. Ich denke, das ist doch wohl der falsche Weg. Wir wollen, dass Familien sich selbst ihr Bild schaffen und selbst bestimmen, wie Familien mit dem Thema Kinderbetreuung und Beruf umgehen. Und genau darauf zielt unsere Politik mit Landeserziehungsgeld und bedarfsgerechtem Kinderbetreuungsangebot ab. Vielen Dank.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Ich erteile das Wort dem Herrn Staatssekretär Eberhardt.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Thüringer Landesregierung stellt sich der Debatte, aber bitte schön auch mit gesundem Augenmaß. Bundesweit wird die neue K-Frage diskutiert - Kinderbetreuung. Zwei Vorschläge liegen auf dem Tisch, das ist der von Bundesfamilienministerin Frau von der Leyen und das SPDKonzept.
Zum ersten Modell: Der Einsatz der Bundesfamilienministerin für ein bedarfsgerechtes Angebot für unter Dreijährige ist ausdrücklich zu begrüßen. Letztlich aber - auch das muss man betonen - ist es vordergründig eine Debatte auch der alten Länder. Wir haben in den neuen Ländern die höchste Betreuungsquote, aber gleichzeitig den stärksten Bevölkerungsschwund; im Übrigen auch die niedrigste Geburtenrate. Das Ziel des Von-der-Leyen-Modells ist, für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren Plätze in Kindertagesstätten zu schaffen, konkret, die Zahl der Krippenplätze bis 2013 bundesweit auf 750.000 zu verdreifachen.
Bei uns in Thüringen haben wir bereits heute prozentual mehr Kinder in dieser Altersgruppe als die angepeilten 35 Prozent in staatlich geförderten Kindertagesstätten. Dennoch, für die ganze Bundesrepublik gilt die These, ein ausreichendes Angebot an Kindertagesstätten ist eine Voraussetzung dafür, dass Eltern, die ihre Wahlfreiheit im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nutzen wollen, das auch wirklich können. Wer Ja zum Elterngeld für ein Jahr gesagt hat, der muss auch Ja zu einem bedarfsgerechten Krippenplatzangebot sagen. Alle Kräfte für eine gezielte Förderung von Kind und Familie zu bündeln, das war im Übrigen auch eine der wesentlichen Prämissen des Thüringer Familienfördergesetzes und damit auch des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes. Thüringen ist eines der wenigen Länder, die das Rechtsanspruchsalter auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung tatsächlich auf zwei Jahre gesenkt haben. Und Eltern mit Kindern zwischen zwei und drei Jahren werden mit dem Thüringer Erziehungsgeld gefördert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, landesweit zeigt sich von Region zu Region in der Kinderbetreuung der unter Dreijährigen ein sehr unterschiedliches Bild. Im Eichsfeld besuchen beispielsweise 26,1 Prozent der Kinder unter drei Jahren, in Gera beispielsweise 51,4 Prozent eine Kindertageseinrich
tung. Hinterfragt man die freie Kapazität in Kindestageseinrichtungen und Kindertagespflege, zeigt sich schon, dass es freie Kapazitäten gibt, die u.a. auch für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter zwei Jahren genutzt werden können. Es sind entsprechend der Betriebserlaubnis der Kindertageseinrichtungen 93.159 Plätze genehmigt, und es waren am 15. März 2006 79.454 Plätze belegt. Diese Differenz, Herr Matschie, von 13.705 Plätzen kann zwar nicht in vollem Umfang für Kinder unter zwei Jahren genutzt werden, weil für diese Altersgruppen zusätzlicher Raum zum Ruhen und Schlafen bereitgestellt werden muss, aber ich glaube schon, es sind die besten Voraussetzungen gegeben, um den Rechtsanspruch ab einem Jahr auch gewähren zu können. In der Kindertagespflege stehen übrigens 1.009 Plätze zur Verfügung, von denen 606 Plätze zum Stichtag belegt werden.
Wir haben in Thüringen Wahlfreiheit für die Eltern, den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem zweiten Lebensjahr mit der Option für die Eltern, ob sie das Thüringer Erziehungsgeld ausgezahlt bekommen oder ob sie ihr Kind außer Haus betreuen lassen wollen und das Erziehungsgeld an die Kindertagesstätte abtreten wollen. Interessant ist übrigens, dass Finnland und Schweden - ganz im Sinne des Thüringer Modells - momentan ganz bewusst den Eltern eine längere Familienphase ermöglichen wollen.
Das Modell der Bundesfamilienministerin ist letztlich also daran zu messen, ob es tatsächlich Wahlfreiheit ermöglicht und auch die Entscheidung von Eltern für eine mehrjährige Familienphase unterstützt. Für uns, die Thüringer Landesregierung, sind beide Varianten - Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Familie statt Erwerbsarbeit - gleichwertige Alternativen.
Im Übrigen: Kinderbetreuung ist seit der Föderalismusreform Ländersache, auch die Finanzierung. Der Bund kann Aufgaben der Kommunen und somit auch der Kinderkrippen nicht direkt finanzieren. Ob der Vorschlag des SPD-Vorsitzenden, Herrn Beck, mit einem Bund-Länder-Staatsvertrag das Verfassungsproblem zu umgehen, rechtlich zulässig ist, kann hier nicht entschieden werden. Im März wird es eine Bund-Länder-Besprechung zur Frage der Kinderbetreuung geben. Denkbar wäre doch aber beispielsweise auch, dass der Bund im Anschluss an das Bundeselterngeld ein Bundesbetreuungsgeld für alle Eltern mit Kindern zwischen einem und zwei Jahren einführt, etwa in Höhe von 400 € pro Kind pro Monat. Bundesweit wären hierfür genau auch diese ca. 3,2 Mrd. € notwendig, die ja Anfang der Woche benannt worden sind. Die Eltern wiederum sollten die Wahl haben, wie sie dieses Kinderbetreuungsgeld einsetzen.
Nun noch einige Bemerkungen zum zweiten Modell, dem SPD-Vorschlag, vom Jahr 2010 an einen generellen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung zu ermöglichen. Zur Finanzierung will die SPD auf eine möglicherweise beabsichtigte, aber nicht beschlossene künftige Kindergelderhöhung verzichten und beim Ehegattensplitting wie bei Freibeträgen für Kinder kürzen. Zahlen dann Kinder für Kinder? Den einen etwas nehmen und auch noch denen aus geringer verdienenden Familien, um es den anderen zu geben? Das ist letztlich nach unserer Auffassung nicht sozial. Das SPD-Modell würde vor allem Eltern mit Schulkindern hart treffen, die von Kinderkrippen und Kindergärten zumindest zu diesem Zeitpunkt nichts mehr haben, im Übrigen möglicherweise auch Studenten. Eine Kürzung oder Streichung des Ehegattensplittings wäre ungerecht. Das würde auch die Eltern erwachsener Kinder treffen, die steuerlich als kinderlos gelten. Die Ehe würde damit ein ganzes Stück benachteiligt, letztlich also nur ein Umverteilungsprogramm zwischen Familien in geschätzter Höhe von 3,25 Mrd. €.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Staat hat nicht das Recht, mündigen Eltern vorzugeben, welches die bessere Form der Betreuung ist.
Er hat aber wohl Wahlfreiheit zu garantieren und dies ist nur dann gegeben, wenn es auch tatsächlich genügend erschwingliche Betreuungsplätze gibt.
Sicherlich kein Schweigen im Walde, Herr Matschie, sondern es wird seriöse und gute Gespräche auch mit der Bundesregierung geben, wie derartige Dinge seriös finanziert werden können. Es wäre gut, wenn Sie auch konkret die Thüringer Position dort vertreten würden.
Aber eines stimmt nicht, dass Kinder nur in staatlicher Betreuung optimal versorgt seien. Selbst aus der Linkspartei, zumindest habe ich das zur Kenntnis genommen, gibt es einzelne kritische Stimmen
an einer ausschließlichen Frage der Fremdbetreuung. Wir brauchen beides, verbesserte Betreuungsangebote und auch verbesserte Rahmenbedingungen für Eltern, die ihre Kinder zu Hause erziehen und betreuen wollen. Familien brauchen keine bevormundenden Vorschriften, wie sie ihre Kinder betreuen und erziehen sollen, sondern - ich sage ausdrücklich - optimale Rahmenbedingungen. Es wird übrigens Zeit, die K-Debatte zu entideologisieren. Wir brauchen familiengerechte Arbeitsplätze, nicht arbeitsgerechte Familien. Übrigens ist Erziehung von Kindern auch Arbeit und eine richtig schwierige und das ist, wie ich meine, sehr wichtig. Eines jedenfalls ist - oder hoffe ich - an der gesamten Debatte positiv, sie wird endlich geführt, die Landesregierung wird sie begleiten mit dem Ziel der besten Lösung für Kinder und Familien. Danke schön.