Protokoll der Sitzung vom 03.05.2007

Da der sehr geehrte Kollege Panse mir keine Frage gestattet, muss ich das hier vom Rednerpult aus tun. Ich wollte Kollegen Panse fragen, ob ihm der Unterschied zwischen Sozialhilfe und Nachteilsausgleichen und Bürgerrechten bekannt ist.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Es scheint beim Kollegen Panse und bei der CDU immer noch nicht angekommen zu sein, dass es in der Bundesrepublik Deutschland einen Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik gibt und dass wir am 30. März eine UN-Konvention der Menschenrechte unterzeichnet haben, das scheint auch an Ihnen vorbeigegangen zu sein. Das ist ein qualitativer Unterschied und das ist wie Tag und Nacht, Sozialhilfe und Bürgerrechte. Das haben Sie immer noch nicht begriffen, und solange Sie es nicht begreifen, müssen wir es Ihnen immer wieder erzählen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Und mit der Stiftung, Herr Panse, mit diesen 1,5 Mio. € für 2008 und 2009 kommt man auf diese 1,6 Mio. € mit den 100.000 € noch dazu - alles schön und gut. Aber wenn man weiß, dass eine Sozialarbeiterstelle, mit einer 4 a in der Bundesrepublik Deutschland bezahlt, 50.000 € kostet, kann man sich ausrechnen bei einem Ertrag von ca. 140.000 € jährlich, was das für eine Beratungsqualität für den ganzen Freistaat Thüringen geben soll. Dann soll man noch Härtefälle bezahlen. Da wissen wir aus den Zahlen, die uns der Minister auch gesagt hat, dass die 70.000 € im Jahr kosten. Dann erzählen Sie mir einmal, wie das noch zusammengehen soll, wie das passt - da passt überhaupt nichts vorn und hinten. Ich bin einfach sprachlos, was Sie da für einen Kompromiss erarbeitet haben und ich weiß nicht, was mit Herrn Och da los gewesen ist.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Das Wort hat die Abgeordnete Pelke, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrter Kollege Panse, es ist wirklich schon manchmal unvorstellbar, was Sie hier von diesem Pult aus loslassen,

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

aber wenn Sie schon anderen Abgeordneten vorwerfen, dass sie schwindeln würden, würde ich Ihnen doch empfehlen, sich zunächst mal an die eigene Nase zu greifen oder an die Fraktionsnase - wie auch immer.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Denn all das, was Sie hier versuchen wieder schönzureden, ist auf einen ganz einfachen Fakt zu reduzieren: Sie haben das Blindengeld abgeschafft.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Aufgrund des öffentlichen Aufstands und der Widersprüche der Oppositionsfraktionen haben Sie gemerkt, dass Sie schlichtweg einen großen Fehler gemacht haben. Sie haben Angst davor gehabt, dass vielleicht noch ein Volksbegehren auf den Weg gebracht wird, und dann haben Sie gesagt, okay, wir nehmen es wieder zurück und machen was unter sehr seltsamen Bedingungen, die eigentlich auch wieder eine faktische Schlechterstellung sind. Wenn Sie wenigstens hier vortreten und sagen würden, wir haben seinerzeit mit unserer Entscheidung einen Fehler gemacht, den nehmen wir jetzt zurück, zwar auf einem anderen Niveau, wir haben auch im Prinzip - man hätte es ja auch schon früher wieder einführen können - Geld zulasten behinderter Menschen eingespart, dann wären Sie wenigstens ehrlich

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

und würden sagen, wir haben das zurückgenommen, weil wir was Falsches gemacht haben. Im Übrigen würde ich mir das auch an anderen Punkten von Ihnen wünschen.

(Zwischenruf Abg. Hausold, Die Links- partei.PDS: Da werden sie ja nicht mehr fertig.)

So viel zum Thema Ehrlichkeit und Schwindeln. Danke schön.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Herr Minister Zeh.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die CDU-Fraktion hat immer und von Anfang an gesagt: Wir werden die Wirkungen dieses Gesetzes überprüfen und wir werden selbstverständlich Maßnahmen ergreifen,

(Unruhe bei der SPD)

wenn die beabsichtigte Wirkung nicht eingetreten ist.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Denn sie wissen nicht, was sie tun.)

Das ist zitierbar aus den Unterlagen, ich habe jetzt die Unterlagen nicht hier, aber sie sind nachlesbar. Weil wir das im Arbeitskreis gesagt haben, stehen wir zu unserem Wort. Wir haben die Wirkung überprüft

und deshalb haben wir eine Änderung vereinbart.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Was ist denn das für eine Politik?)

(Glocke der Präsidentin)

Rufen Sie doch nicht so laut, Herr Matschie, wenn es Ihnen nicht gefällt, dass so verfahren wird. Dass man Gesetze gelegentlich überprüft, das ist natürlich und das gehört auch zum demokratischen Selbstverständnis, Herr Matschie. Wir haben das getan und wir werden die Maßnahmen, so wie ich sie vorgestellt habe, auch einleiten. Deswegen ist Ihr Gesetzentwurf nicht notwendig, weil die Betroffenen einen Kompromiss mit uns über die dann ab 01.01.2008 geltenden Regelungen getroffen haben. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit beende ich die Aussprache.

Da die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfiehlt, wird gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung direkt über den Gesetzentwurf der Fraktionen der Linkspartei.PDS und der SPD in zweiter Beratung abgestimmt. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer gegen diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zum Aufruf des nächsten Tagesordnungspunkts, das ist der Tagesordnungspunkt 1 a

Thüringer Landesplanungs- gesetz Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/2274 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Bau und Verkehr - Drucksache 4/2966 - ZWEITE BERATUNG

Ich erteile Herrn Abgeordneten Kalich aus dem Ausschuss für Bau und Verkehr das Wort zur Berichterstattung.

Frau Präsidentin, meine werten Damen und Herren, durch den Beschluss des Landtags vom 28. September 2006 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bau und Verkehr federführend, den Ausschuss

für Naturschutz und Umwelt, den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den Innenausschuss überwiesen worden. Der Ausschuss für Bau und Verkehr hat den Gesetzentwurf in seiner 18. Sitzung am 9. November beraten. In seiner 19. Sitzung am 30. November 2006 hat der Ausschuss eine mündliche öffentliche Anhörung mit insgesamt 19 Teilnehmern durchgeführt. In seiner 20. Sitzung am 18. Januar 2007 und in seiner 21. Sitzung am 22. Februar 2007 hat der Ausschuss für Bau und Verkehr den Gesetzentwurf erneut beraten und empfohlen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen. Diese bezogen sich auf § 5 Fach- und Rechtsaufsicht und § 24 Zielabweichungsverfahren.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 40. Sitzung am 23. Februar 2007 beraten und empfohlen, den Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen des Ausschusses für Bau und Verkehr anzunehmen.

Der Ausschuss für Naturschutz und Umwelt hat den Gesetzentwurf in seiner 36. Sitzung am 16. März 2007 beraten und empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 39. Sitzung am 22. März 2007 beraten und empfohlen, den Gesetzentwurf einschließlich der vom Ausschuss für Bau und Verkehr empfohlenen Änderungen sowie weitere Änderungen anzunehmen.

Der Ausschuss für Bau und Verkehr hat daraufhin beschlossen, eine schriftliche Anhörung durchzuführen. Diese wurde mit insgesamt sechs Anzuhörenden bis zum 23. April abgeschlossen. Abschließend hat der Ausschuss für Bau und Verkehr in seiner 23. Sitzung am 26. April 2007 beraten und sich die Änderungen des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu eigen gemacht. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf anzunehmen. Vielen Dank.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Ich eröffne die Aussprache und erteile Abgeordneten Kummer, Die Linkspartei.PDS, das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn ich mir den vorliegenden Gesetzentwurf ansehe, fällt mir ein Lied ein: „Wunder geschehn - ich war dabei“. Ich gebe es ja zu, ich hätte mir nicht vorstellen können, dass ich einmal dabei bin, wenn sich die CDU

als lernfähig erweist,

(Zwischenruf Abg. Grüner, CDU: Meine Herren!)

aber es hat sich erwiesen. Es ging ein bisschen chaotisch zu, ich denke, das bekommen Sie beim nächsten Mal auch noch besser hin. Fakt ist, wir können dem, was jetzt vorliegt, zustimmen.

Wenn ich an die erste Lesung zurückdenke, meine Damen und Herren, haben wir einen Gesetzentwurf präsentiert bekommen, wo statt der immer so betonten Eins-zu-eins-Umsetzung von europarechtlichen Regelungen noch ein kleines Paketchen mit dabei war von Einschränkungen der Mitspracherechte der Kommunen bei der Regionalplanung, von Verringerung des Einflusses des ländlichen Raumes in regionalen Planungsgemeinschaften. Es waren schon einige Dinge dabei, die von uns heftig kritisiert werden mussten. Ich denke hier an die Frage der Einvernehmensregelung bei Zielabweichungsverfahren, die abgeschafft werden sollte, ich denke daran, dass Kommunen in Zukunft nur noch ab 20.000 Einwohner einen Sitz in der regionalen Planungsgemeinschaft haben sollten und einige andere Sachen.

Nun gab es eine etwas chaotische Gesetzesberatung. Abgeordneter Kalich hat ja vorhin berichtet, es gab Ausschüsse, die stimmten zu, es gab Ausschüsse, die stimmten dagegen, es gab Änderungen in verschiedenen Ausschüssen. Erstaunlicherweise stimmte dann der zuständige Ausschuss den Änderungen des Landwirtschaftsausschusses zu, die in weiten Teilen mit unseren Vorstellungen, die wir hier in der ersten Lesung vorgetragen hatten, übereinstimmten.

Meine Damen und Herren, nur ein Punkt war zum Schluss noch, bei dem die Argumente von Minister Trautvetter eigentlich hörenswert gewesen wären. Da ging es um die Frage der Fachaufsicht zu den regionalen Planungsgemeinschaften, die wir jetzt beim Landesverwaltungsamt wieder fest verortet haben. Diese Fachaufsicht liegt nach dem Gesetzentwurf beim Landesverwaltungsamt. Der Minister hatte gesagt, die oberste Landesplanungsbehörde wäre hier geeigneter gewesen. Das trifft natürlich mit unseren Vorstellungen von einem zweistufigen Verwaltungsaufbau zusammen, ist aber nun nicht der Grund, dass wir den Gesetzentwurf deshalb ablehnen würden, wenn die CDU meint, sie will es so, wie es die meisten Anzuhörenden gefordert haben, da wollen wir uns jetzt hier zu diesem Punkt nicht streiten.

Deshalb nur noch einmal ganz kurz: Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. Unsere Forderungen sind erfüllt. Ich wünsche mir, dass in Zukunft öfter Wunder geschehen und Sie vielleicht öfter auf uns hö