Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte im Interesse der betroffenen Menschen noch einmal darum, unserem Antrag zuzustimmen. Für die Kolleginnen und Kollegen der CDU wäre es nichts anderes, als der Aussage von Minister Zeh am 09.06.2006 zuzustimmen, in der er erklärte - und ich zitiere noch einmal, Frau Präsidentin: „Ich möchte meinem Kollegen Panse bestätigen, dass es uns überhaupt nicht um Haushaltssanierung geht.“ Na wunderbar, das können Sie jetzt beweisen. Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf und damit dem Gesetzentwurf des Blinden- und Sehbehindertenverbandes einfach zu. Vielen Dank.
(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Aber Sie wissen schon, dass dies ein Gesetz- entwurf von SPD und PDS ist?)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, heute debattieren wir erneut in der zweiten Lesung über den gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen der Linkspartei.PDS und der SPD zum Thüringer Gesetz über die Wiedereinführung eines einkommens- und vermögensunabhängigen Blindengelds.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, insbesondere von der CDU-Fraktion, Sie haben heute erneut die Möglichkeit, Ihren großen politischen Fehler, den Sie im Jahre 2005 leider begangen haben, nämlich das einkommens- und vermögensunabhängige Landesblindengeld abzuschaffen, endlich zu korrigieren. Wenn Sie es wirklich ernst meinen und wenn Sie aus diesem großen Fehler etwas gelernt haben sollten, dann stimmen Sie doch einfach unserem Ge
setzentwurf zu, damit Sie den blinden und sehbehinderten Menschen in Thüringen endlich den Nachteilsausgleich gewähren, der ihnen auch wirklich zusteht.
Ich möchte es heute hier noch einmal sagen, Nachteilsausgleiche sind keine Almosen, Nachteilsausgleiche sind Bürgerrechte. Gestehen Sie den blinden und sehbehinderten Menschen in Thüringen diese ihnen zustehenden Bürgerrechte endlich zu.
Jeder, der von uns in der politischen Arbeit steht, macht Fehler. Das heißt, wer arbeitet, kann auch Fehler machen. Dies passiert auch immer wieder und wird auch in Zukunft passieren. Aber Sie könnten jetzt wahre Größe zeigen, indem Sie beweisen, dass Sie zu Ihren Fehlern, die Sie gemacht haben, auch stehen und dass Sie bereit sind, auch dazuzulernen, Meinungen anderer anzuerkennen und diese produktiv umzusetzen; diese Chance, meine sehr verehrten Damen und Herren der CDU-Fraktion, haben Sie jetzt. Zwischen der ersten Lesung hier im Plenum - das heißt Mitte Februar dieses Jahres -, den Ausschuss-Sitzungen im Sozialausschuss und der heutigen zweiten Lesung ist bekanntlicherweise hinsichtlich des Blindengeldes in Thüringen einiges passiert. Die beiden Oppositionsparteien haben, wie allgemein bekannt, gemeinsam mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V. einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung des einkommens- und vermögensunabhängigen Landesblindengelds erarbeitet und durch die Oppositionsfraktionen im Landtag eingebracht. Dieser Gesetzentwurf - so einhellige Meinung bei den letzten Plenardebatten im Februar - sollte im Sozialausschuss intensiv beraten werden und es war eine mündliche Anhörung dazu geplant. Der Landtag hatte durchaus die Chance, auf der Grundlage eines Gesetzentwurfs mit Betroffenen über die Auswirkungen der Streichung des Landesblindengelds zu sprechen und diese zu beraten. Wir hätten die Gelegenheit gehabt, die Argumente der Streichung des Landesblindengelds auch in Abwägung mit der Handlungsweise in analogen Bundesländern zu bewerten. Jedoch kam es nicht dazu, weil sich der Thüringer Ministerpräsident Dieter Althaus mit dem Sozialminister Dr. Zeh und dem Landesvorsitzenden des Blinden- und Sehbehindertenverbands Thüringen e.V., Herrn Och, in längeren Gesprächen letztendlich am 14. März dieses Jahres über ein Landesblindengeld geeinigt haben. So ist dies zumindest einer gemeinsamen Presseerklärung der Landesregierung und des Blinden- und Sehbehindertenverbands Thüringen e.V. zu entnehmen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle muss ich noch einmal nachfragen, wie das auch meine Kollegin Künast schon getan hat: Was hat sich eigentlich bei der CDU und bei der Landesregierung seit September 2004 getan? Am 9. September sagte Ministerpräsident Althaus anlässlich seiner Regierungserklärung, dass er in Bezug auf das Landesblindengeld - Frau Präsidentin, ich zitiere - „eine Angleichung der Zahlbeträge auf den Bundesdurchschnitt“ wolle. Der Bundesdurchschnitt des Landesblindengelds aller Bundesländer lag zum damaligen Zeitpunkt bei 445 €. Aus dieser Ankündigung wurde wenig später mit Einführung des Haushaltsstrukturgesetzes zum 01.01.2005 die Kürzung von 486 € auf 400 € für erwachsene Blinde. Dann kam die Abschaffung des einkommens- und vermögensunabhängigen Landesblindengelds für erwachsene Blinde zum 01.01.2006. Also, Herr Althaus, mit Nüchternheit und zweieinhalb Jahren Abstand betrachtet ist Ihre Regierungserklärung vom 9. September 2004 nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt ist. Selbst die jetzt geplante eventuelle Wiedereinführung eines Landesblindengelds zum 01.01.2008 in Höhe von 220 € entspricht bei Weitem nicht mehr Ihren Ankündigungen aus dem Jahr 2004.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht durch das Parlament ist hier im Moment etwas korrigiert worden, sondern nur durch Vereinbarung. Sie hat keinen Gesetzescharakter, sie scheint im Moment für mich nur eine Erklärung des guten Willens zu sein. Dieser Kompromiss zwischen Landesregierung und dem Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V. wird nicht nur deshalb von uns scharf kritisiert.
Weitere Kritik gilt insbesondere dem darin betroffenen Betrag des Landesblindengelds von 220 € monatlich unabgängig vom Einkommen und Vermögen. Dieser ist in keiner Art und Weise ausreichend, um Blinden und Sehbehinderten bedingten Nachteilsausgleich überhaupt auszugleichen. Der Gesetzentwurf der Oppositionsparteien und des Blinden- und Sehbehindertenverbands hat hierbei einen Betrag von mindestens 320 € vorgesehen. 320 € sind nach eigenen Aussagen des Blinden- und Sehbehindertenverbands das Minimum für einen Nachteilsausgleich. Gleichzeitig muss an dieser Stelle nochmals betont werden, entsprechend des Sozialrechts ist mit 320 € das Bedarfsdeckungsprinzip nicht mehr gewährleistet. Wenn Sie sich doch ein Beispiel an anderen Bundesländern nehmen würden, wie z.B. MecklenburgVorpommern, und das haben Sie uns ja in den letzten Jahren hier im Hohen Hause sehr häufig vorgeworfen, so würden Sie ein gutes Beispiel nehmen, denn in Mecklenburg-Vorpommern werden 546,10 € Landesblindengeld gezahlt. Dass unsere Bemühungen um ein einkommens- und vermögensunabhängiges Blindengeld nicht erfolglos waren, sehen wir an den stattgefundenen Gesprächen. Jedoch ist das
Weiterhin kritisieren wir die Einigung zwischen Landesregierung und Blindenverband auf eine neu zu gründende Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen. Diese Stiftung soll jährlich eine Zuwendung von 1,6 Mio. € in den Jahren 2008 und 2009 aus dem Landeshaushalt erhalten. Daraus sollen dann die Härtefälle und auch die Beratungen blinder und sehbehinderter Thüringer finanziert werden. Dass der jährliche Ertrag dieser Stiftung zur Schulterung dieser Aufgaben nicht ausreichend ist, ist offensichtlich. Ich frage mich insbesondere, wie soll die Beratungslandschaft von Blinden- und Sehbehindertenberatungsstellen in Thüringen unter diesen Bedingungen überhaupt funktionieren? Wir befürchten, dass die Beratungslandschaft für die ca. 5.000 Betroffenen weiterhin ausgedünnt wird. Die Wahrnehmung von Verantwortung für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs hätte wenigstens die Fortführung der gegenwärtigen Beratungstätigkeit in Umfang und Niveau eingeschlossen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, warum beharren wir nun so sehr auf unserem gemeinsamen Gesetzentwurf? Es geht nicht darum, recht zu haben, sondern den blinden und sehbehinderten Menschen in Thüringen das zuzugestehen, was ihnen auch zusteht. Es geht auch darum, dass die parlamentarischen Gepflogenheiten in Thüringen eingehalten
und nicht eine Gesetzesinitiative durch Spitzengespräche mit einem Verbandsvorsitzenden und dem Ministerpräsidenten ausgehebelt werden. Es geht um die rund 5.000 betroffenen Menschen in Thüringen. Wir sind der Überzeugung, dass durch einen höheren Nachteilsausgleich ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben besser zu realisieren wäre. Ich glaube, dies ist der Punkt, um den es dabei geht. Darum bitte ich um Ihre Zustimmung, also stimmen Sie jetzt unserem Gesetzentwurf zu. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir befinden uns heute in der Tat in der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Opposition und Herr
Kollege Nothnagel, die parlamentarischen Gepflogenheiten werden selbstverständlich eingehalten. Denn wir werden heute über diesen Gesetzentwurf in zweiter Lesung miteinander beraten und ihn am Ende auch abstimmen. Frau Kollegin Künast ist auf die Abstimmung der CDU im Sozialausschuss eingegangen und deswegen sage ich Ihnen, um keine Irritationen aufkommen zu lassen, gleich zu Beginn: Die CDU-Fraktion wird den Gesetzentwurf auch heute hier im Plenum ablehnen. Wir werden ihn ablehnen und das werde ich auch begründen. Aber wir werden damit sicherlich nicht die Diskussion um das Blindengeld beenden, denn es ist angekündigt worden, dass der Kompromiss der Landesregierung mit dem Blindenverband selbstverständlich zu einer gesetzlichen Regelung führen wird. Diese gesetzliche Regelung werden wir hier im Thüringer Landtag miteinander diskutieren und dann, denke ich, auch miteinander beschließen können.
Lassen Sie mich aber zuvor einige Sätze zu dem sagen, was Sie eben gerade vom Rednerpult vorgetragen haben. Da möchte ich Ihnen zunächst erst einmal eine Sorge nehmen. Wenn Sie von einer erzwungenen Umkehr reden und das vielleicht auf den Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen zurückführen, da muss ich Ihnen sagen, dann überschätzen Sie Ihren Gesetzentwurf an dieser Stelle sehr deutlich. Wir haben immer als CDU-Fraktion gesagt, wir werden uns eingehend mit den Zahlen und mit der Entwicklung der Blindenhilfe beschäftigen. Das haben wir getan. Das ist die Ursache und das ist der Grund, weswegen die CDU-Fraktion und auch die Landesregierung die Gespräche mit dem Blindenverband gesucht haben. Ein zweiter Punkt: Frau Kollegin Künast, machen Sie sich da mal keine Sorgen um die Umsetzbarkeit dieses Kompromisses in der CDU-Fraktion. Die CDU-Fraktion trägt die Landesregierung,
die CDU-Fraktion begrüßt diesen Kompromiss und selbstverständlich wird die CDU-Fraktion diesen Kompromiss
- wir haben ihn diskutiert, auch in der Fraktion und auch hier im Plenum - zur Beschlussreife führen. Ich muss Ihnen sagen, Frau Kollegin Künast, es ist schon eine Unverschämtheit, was Sie hier vom Rednerpult verkünden, wenn Sie der Landesregierung vorwerfen, Sie habe den Blindenverband erpresst. Da kann ich Ihnen nur dringend raten, suchen Sie das Gespräch mit Herrn Och. Herr Och ist Rechtsanwalt und Vorsitzender des Verbandes, der wird
Ihnen sicherlich etwas anderes dazu sagen. Es ist eine Unverschämtheit, sich hier an das Rednerpult zu stellen und solche Behauptungen aufzustellen. Es geht im Übrigen auch nicht, wie Sie es hier suggerieren, darum, dass wir möglichst viel von den Haushaltsmitteln ausgeben wollen, da haben Sie einiges nicht verstanden, wie wir hier im Thüringer Landtag mit dem Haushalt und mit Geld verantwortungsbewusst umgehen.
Es geht darum, dass das, was als gesetzliche Leistung definiert ist, tatsächlich auch erfüllt wird. Wenn am Ende Haushaltsreste im Haushalt bestehen, wie wir es im vergangenen Jahr erlebt haben, dann können Sie uns nicht suggerieren, wir müssten dieses Geld erst einmal munter austeilen, damit es möglichst alle wird. Das ist keine verantwortungsvolle Finanzpolitik und ich hätte von der SPD-Fraktion an dieser Stelle durchaus etwas anderes erwartet, denn ich sehe ja auch jedes Jahr, wie Sie hier, wenn es um Zuwächse geht, wenn wir gesetzliche Leistungen überfinanzieren müssen, dies dann jedes Mal kritisieren. Sie können sich hier nicht gleichzeitig hinstellen und sagen, aber wenn Geld übrig bleibt, geht es darum, dass wir es möglichst viel und möglichst breit austeilen.
Ein weiterer Punkt: Sie haben kritisiert, dass diese Zahlen dann wohl nicht mit dem zusammenpassen, was an Entwicklung im letzten Jahr war. Ja, das ist uns auch aufgefallen. Ich darf aber daran erinnern, als wir hier von Blindengeld auf Blindenhilfe als Instrument umgesteuert haben, uns alle Verbandsvertreter unisono gesagt haben, wir rechnen mit bis zu 75 Prozent Empfängern von Blindenhilfe. Das hat der Blindenverband gesagt, das haben uns die Zahlen aus Niedersachsen bestätigt. Es ist so nicht gekommen. Ich werde nachher auf die Zahlen eingehen und erläutern, wie die Zahlen sich tatsächlich darstellen, aber das war damals die Grundlage und deswegen ist der Haushaltsansatz so gewählt worden.
Herr Kollege Nothnagel, Sie beklagen sich über das Verfahren im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Sie waren dabei. Selbstverständlich hätte die von Ihnen gewünschte Anhörung stattfinden können.
(Zwischenruf Abg. Nothnagel, Die Links- partei.PDS: Ach! Mehrheitlich war eine mündliche Anhörung zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gewollt!)
Ja, selbstverständlich. Sie kennen die parlamentarischen Gepflogenheiten. Eigentlich sind Sie lange genug Mitglied im Thüringer Landtag, um zu wissen, wie es in Ausschüssen in der Tat auch zu gestalten ist, wie Anträge beraten werden. Wir haben den Antrag abgestimmt und der Antrag wurde im Ausschuss
abgelehnt und Sie haben gefragt, was hat sich in der Zwischenzeit getan? Ich habe es eben schon einmal gesagt, Ihr Engagement war es nicht. Wir haben uns mit den Zahlen beschäftigt, wir haben mit dem Blindenverband beraten. Insofern ist - ich werde auch dann noch einmal darauf eingehen - Ihre scharfe Kritik an dem jetzt bestehenden Kompromiss unangemessen und trägt den Gesprächen, die wir in den letzten Wochen und Monaten geführt haben, nicht Rechnung. Der Kompromiss ist in der Tat die Grenze zwischen dem finanziell Möglichen und dem Wünschenswerten. Das haben Kompromisse so an sich. Wenn die Landesregierung sich mit dem Blindenverband darauf verständigt hat, dass zukünftig 220 € einkommensunabhängig bezahlt werden, ist das exakt die gleiche Summe wie in Niedersachsen und ich darf, weil Sie ja auch Zahlen vorgetragen haben, dann auch Vergleichszahlen aus Brandenburg zitieren, da sind es 266 €. Das, was Sie hier suggerieren, dass Thüringen damit dramatisches Schlusslicht in der Bundesrepublik wäre, ist mitnichten so, aber es ist in der Tat die Grenze,
(Zwischenruf Abg. Buse, Die Linkspar- tei.PDS: Wir sind zurzeit das einzige Bundesland ohne Landesblindengeld.)
zwischen dem, was wir finanziell leisten können und zwischen dem, was tatsächlich auch wünschenswert wäre. Ich darf daran erinnern, der Kompromiss der Landesregierung beinhaltet auch, dass für die unter 27-Jährigen, die vor dem 31.12.2007 einen Antrag stellen, die 300 € erhöhte Leistungen weiter gewährt werden. Der Kompromiss - Herr Kollege Nothnagel, Sie gingen gerade darauf ein - beinhaltet auch die Stiftung, die im Wesentlichen die Aufgabe hat, für Härtefälle, also für Hilfe in besonderen Lebenslagen, auch Anträge bewilligen zu können. Das wurde bis jetzt aus dem Härtefallfonds geleistet. Sie soll darüber hinaus auch Beratung leisten. Wir werden miteinander darüber diskutieren, wie und wie umfänglich diese Beratung dann auch erfolgen kann. Sie haben die zweimal 1,5 Mio. € Stiftungskapital hier zitiert. Ich setze sehr darauf, dass wir - im Gespräch mit dem Blindenverband, auch in Verantwortung des Blindenverbands - am Ende diese Stiftung vernünftig gestalten und auch führen können.
Nun lassen Sie mich auch etwas zu den Zahlen sagen. Es gehört zur Ehrlichkeit dazu, dass wir die Zahlen benennen. Bei der Anhörung, die wir beschlossen haben, haben wir zugleich die Jahreszahlen vom 31.12.2006 vorgelegt bekommen und müssen da zunächst feststellen, Blindengeld haben zum 31.12.2006 nur noch 216 Bürgerinnen und Bürger bekommen, nämlich diejenigen, die unter 27 Jahren sind. Das waren ein Jahr zuvor noch 4.786, die Blindengeld bekommen haben, aber wir haben eine gegenläufige Entwicklung, das haben wir damals ge
sagt, wenn auch nicht in dieser Höhe, bei der Blindenhilfe. Bei der Blindenhilfe hatten wir zum 31.12.2005 ganze 274 Bewilligungen, also Menschen, die Blindenhilfe bekommen haben, und zum 31.12.2006 1.211; 1.000 blinde Mitbürgerinnen und Mitbürger mehr, die Blindenhilfe bekommen, als am 31.12.2005. Wir haben bei der Analyse dieser Zahlen durchaus gesagt, das ist nicht das, was wir damals prognostiziert haben, das sind nicht die Zahlen, bei denen wir unter dem Strich
sagen können, damit erreicht die Hilfe umfänglich alle diejenigen oder die überwiegende Mehrheit der Betroffenen, die der Hilfe der Gesellschaft bedürfen. Das war eigentlich der Grund, weswegen wir uns auch damals für Gespräche offen gezeigt haben und weswegen letztendlich auch die Landesregierung den Kompromiss herbeigeführt hat. Da verwundert es mich schon etwas, wenn man dann so einige Verlautbarungen der Oppositionsfraktionen dazu liest. Herr Kubitzki, Sie haben am 14.03. in einer Pressemitteilung Verständnis dafür aufgebracht, dass die Landesregierung und der Blindenverband sich auf diesen Kompromiss von 220 € geeinigt haben. Das ist nachzulesen in der Pressemitteilung von Ihnen. Auch von Ihnen, Frau Kollegin Künast, gibt es vom 14.03. eine Pressemitteilung, in der Sie gar diesen Kompromiss begrüßt haben. Frau Künast begrüßt diesen Kompromiss, ich darf Ihnen das einmal in Erinnerung rufen. Da wundert es einen schon, wenn man exakt eine Woche später nachlesen kann, dass unisono SPD und Linksfraktion diesen Kompromiss schlagartig als nicht tragfähig bezeichnen. Da frage ich Sie, was ist bei Ihnen eigentlich in der einen Woche passiert? Ist da zwischenzeitlich der Fraktionsvorsitzende jeweils gekommen oder der Parteivorsitzende und hat die Keule herausgeholt und gesagt, das war wohl ein bisschen übereilt, dass Sie da schon einen Kompromiss als tragfähig bezeichnet haben. Oder was war bei Ihnen da eigentlich los? Ich darf Sie, um das einmal ein Stückchen zu illustrieren, vielleicht an das erinnern, was eine große Thüringer Tageszeitung dazu geschrieben hat,
„Ostthüringer Zeitung“ vom 26.03., Überschrift, ich zitiere: „Schmollend im Winkel“ und dann als erster Satz: „Enttäuschte Liebhaber können grausam sein.“
Ob die OTZ das nicht begriffen hat, das mögen Sie ihr unterstellen, ich werde das der OTZ nicht unter
stellen. Ich kann nur sagen, vieles, was sich in diesen Kommentaren nachlesen lässt, ist zutreffend und illustriert ein Stückchen das, was Sie hier momentan an Politik abziehen; diese besteht im Wesentlichen aus nörgeln, aus kritisieren und aus fordern. Fordern, das mag vielleicht das sein, was eine Oppositionsfraktion grundsätzlich für sich in Anspruch nimmt,
nörgeln und kritisieren, das ist ein besonderes Markenzeichen Ihrer Oppositionsrolle. Insofern sage ich Ihnen, Sie tragen hier im Thüringer Landtag keine Verantwortung, Sie werden mit dem Rollenverständnis, was Sie hier an den Tag legen, auch keine Verantwortung tragen können und insofern muss ich Ihnen sagen, Sie machen auch keine Sachpolitik. Wir haben als CDU-Fraktion durchaus diesen Kompromiss aus verschiedenen Blickwinkeln gesehen in der Fraktion.