Protokoll der Sitzung vom 04.05.2007

Aus dem Grunde steht genau das bei uns im Antrag drin, dass wir eine amtliche deutsche Übersetzung dieser UN-Konvention haben möchten, damit dieses nicht wieder geschieht. In Brandenburg ist darüber im Landtag nicht weiter debattiert worden, das stimmt,

aber man hat sich innerhalb des Landtags geeinigt und diesen Antrag in den Sozialausschuss überwiesen. Man wird dort im Sozialausschuss weiter debattieren.

In Magdeburg, im Landtag von Sachsen-Anhalt ist letzte Woche darüber debattiert worden. Dort ist es auch in den Sozialausschuss eingebracht worden. Da gab es einen Änderungsantrag der CDU und der SPD und die FDP hat auch zugestimmt. Da frage ich mich: Was ist hier in Thüringen los?

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Da gibt es keine FDP.)

Gut, Herr Mohring, aber Ihre CDU

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das nutzt Ihnen überhaupt nichts.)

scheint zumindest so zu funktionieren wie in Sachsen-Anhalt. Die Sachsen-Anhaltiner haben zumindest, was die UN-Konvention behinderter Menschen betrifft, vielleicht mehr Lust, etwas zu tun, und mehr Lust zu arbeiten als hier in Thüringen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Behindertenpolitik und das Behindertenrecht haben sich weltweit und auch in Europa in den letzten Jahren enorm verändert. Es stehen nicht nur die physischen oder geistigen Beeinträchtigungen behinderter Menschen im Sinne des Defizits im Vordergrund, sondern ihr Potenzial zur Beteiligung am gesellschaftlichen Leben und die Einhaltung ihrer Menschenrechte. Wir befinden uns somit auf dem richtigen Weg. Dies ist der einzig richtige Weg, aber wir müssen ihn auch konsequent gehen. Mit Hoffnung und großer Spannung haben behinderte Menschen und ihre Vertreter, ihre Organisationen in Deutschland den Tag herbeigesehnt, an dem die Generalvertretung der Vereinten Nationen die UNKonvention zum Schutz der Rechte und Würde der Menschen mit Behinderung verabschiedet hat. Dies geschah nach jahrelangem Erarbeitungsmarathon am 13. Dezember 2006. Von der Öffentlichkeit - sprich von den Medien - ist dieses Datum leider kaum wahrgenommen worden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Wichtigkeit dieser Konvention für uns als Menschen mit Behinderung finden wir vor allen Dingen darin, dass erstmals rechtsverbindliche und weltweit geltende Prinzipien wie der Schutz der Würde, die individuelle Selbstbestimmung, die Nichtdiskriminierung, die Teilhabe und der Respekt vor der Unterschiedlichkeit, die Chancengleichheit, Barrierefreiheit und Gleichberechtigung aufgestellt wurden. Der Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Dr. Bielefeld, äußerte sich sinngemäß: Behinderung wird in

dieser Konvention nicht in der natürlichen biologischen Beeinträchtigung des Individuums gesehen, sondern als gesellschaftliches Konstrukt, auf das man Einfluss nehmen kann.

Diesem Satz und dieser Auffassung ist nichts weiter hinzuzufügen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Im realen Leben ist es trotz fünf Jahren Behindertengleichstellungsgesetz immer noch bittere Realität, dass viele Restaurants aufgrund ihrer Stufen nicht von Menschen mit Behinderungen besucht werden können, dass akustische Signale an Ampeln fehlen oder Gebärdendolmetscher bei öffentlichen Veranstaltungen immer noch eine Seltenheit darstellen. Von Finanzierungen von Dolmetscherstunden für Betroffene will ich schon gar nicht mehr reden oder die Nutzbarkeit des öffentlichen Personennahverkehrs - das hatten wir gerade -, verkehrsmittelübergreifend und im ländlichen Bereich möchte ich auch nicht weiter erwähnen. Barrierefreies Reisen, auch mit der Bahn, ist leider immer noch nicht selbstverständlich, sondern für viele Menschen ein Albtraum.

Solange behinderte Menschen immer noch das Gefühl haben, dass sie sich dafür entschuldigen müssen, dass sie besondere Bedingungen benötigen, solange rollstuhlabhängige oder blinde Menschen eine Reise nicht antreten können, weil barrierefreie Voraussetzungen fehlen, so lange können und dürfen wir nicht von der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen reden.

Die Vereinten Nationen wollen, dass das Anderssein von Menschen, also ihre Behinderung, als Bereicherung und somit als etwas ganz Normales der Vielfältigkeit unserer Gesellschaft angesehen wird. Dazu gehören ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben und alternative Lebens- und Kommunikationsformen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit besonderem Interesse habe ich das neue Verständnis für den Begriff „Barrierefreiheit“ zur Kenntnis genommen.

(Zwischenruf Abg. Gerstenberger, Die Linkspartei.PDS: Nicht bei allen.)

Ja, ich merke es.

Deutschland und somit auch die Bundesländer sind aufgefordert, alle notwendigen und möglichen Anpassungen vorzunehmen, um einen barrierefreien Zu

gang zur physischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Umwelt, zur Gesundheit und Bildung, zu Information und Kommunikation zu gewährleisten. Hierzu zählen nicht nur die baulichen Hindernisse oder Kommunikationsbarrieren, sondern auch die notwendigen fachlichen Qualifikationen von Berufsgruppen oder die Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Trotz des Vorhandenseins der Thüringer Bauordnung sowie des Thüringer Gleichstellungsgesetzes bleibt ein weiteres breites Betätigungsfeld, um diesem Verständnis nachzukommen.

Besondere Beachtung findet in der Konvention die sogenannte Mehrfachdiskriminierung, unter der besonders behinderte Frauen oder Kinder leiden. Sie erfahren vielerorts eine Diskriminierung aufgrund ihrer Behinderung und ihres Geschlechts oder ihres Alters. Die Konvention verpflichtet die Staaten nunmehr zu besonderer Sorgfalt und zum Schutz dieser Personengruppen. Man könnte über die Voraussetzungen und die Bedürfnisse, die das Leben behinderter Menschen prägen, mehr wissen als behinderte Menschen selber. Deshalb ist es nur recht und billig, dass die Unterzeichnerstaaten sich verpflichten, die Gruppen behinderter Menschen an dem Reformprozess aktiv zu beteiligen.

Hier, meine sehr verehrten Abgeordneten, lassen Sie mich noch einmal deutlich feststellen, dass die Umsetzung dieser Konvention auch im Land Thüringen wieder ein neues Stück Arbeit für alle Beteiligten bedeutet. Wir sollten die Arbeit nicht als Last, sondern als eine Chance verstehen. Mit der Überarbeitung und Überprüfung der Thüringer Landesgesetze auf die Erfordernisse der UN-Konvention gehen wir einen bereits erwähnten Schritt in die richtige Richtung. In der Behindertenpolitik in Thüringen ist meiner Auffassung nach in den letzten Jahren aufgrund des Engagements von Betroffenen und ihren Verbänden ein erster Paradigmenwechsel zu verzeichnen. Das außerparlamentarische Bündnis hat durch seine Forderung gegenüber der Landesregierung und uns als Parlamentariern u.a. immer wieder das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaft eingefordert.

Die alten und neuen Forderungen, wie z.B. „ambulant vor stationär“ oder „daheim statt Heim“, müssen in der Thüringer Landespolitik immer wieder in den Vordergrund gestellt werden.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Entscheidungen auf Landes- und Kommunalebene dürfen nicht nur vom Geld abhängig gemacht werden. Vordergründig müssen die Verbesserung der Lebensqualität des Einzelnen und die Bereicherung der Vielfältigkeit unserer Gesellschaft sein. Jetzt er

reichte Standards auf dem Gebiet der Behindertenpolitik sind zu würdigen, dürfen aber nicht dazu einladen, eine Ruhepause einzulegen und diese schönzureden.

Jetzt kommen wir auch zu den Themen, die Herr Panse eben angesprochen hat, nämlich die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und deren Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt und das Thema, was uns auch hier beschäftigt hat, Werkstätten für behinderte Menschen oder die Pflegesituation und die Wirkung dieser auf Menschen mit Behinderung, die Umsetzung der persönlichen Assistenz, die in Thüringen leider nicht möglich ist, und des persönlichen Budgets. Beispielgebend auf dem Gebiet der Behindertenpolitik werden immer wieder die skandinavischen Länder hervorgehoben. Herr Panse, diese Länder sind spitze und nicht Deutschland.

Barrierefreiheit und Assistenzleistung ermöglichen den behinderten Menschen dort weitestgehend Selbständigkeit und selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft. Auch aus diesem Grund fordert meine Fraktion die Einsetzung einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Betroffenenorganisationen. Natürlich, Frau Künast, können wir auch die kommunalen Beteiligten mit dazu nehmen - das wären in dem Falle dann klar die kommunalen Behindertenbeauftragten -, um unser Landesrecht auf Anpassungsbedarf hinsichtlich der UN-Konvention zu überprüfen. Schritt für Schritt muss dann eine solche Anpassung vorgenommen werden. Politikerinnen und Politiker auf allen Ebenen müssen gemeinsam mit den Behindertenorganisationen gegenüber der Wirtschaft noch mehr Aufmerksamkeitsarbeit leisten und gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen, die manchmal auch die Wirtschaft zwingen, hier eine Chancengleichheit herzustellen. Die Wirtschaft muss endlich auch mal klar gesagt bekommen, dass Behinderte auch gleichrangige Kunden sind. Sie muss erkennen, dass auch die Chancengleichheit Geld in die Kassen bringt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit der uns nun vorliegenden UN-Konvention für behinderte Menschen möchte meine Fraktion ausdrücklich noch einmal begrüßen, dass die Ratifizierung durch Deutschland bereits am 30. März 2007 stattfand. Wir möchten aber auch den Antrag dazu nutzen, um im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten, dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und dem Gleichstellungsausschuss eine angeregte Diskussion im Sinne der Veränderung in Thüringen zu führen. Federführend dabei sollte der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit sein.

Lassen Sie mich nun mit einem Zitat schließen: „Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern

ein Geschenk, das einem jederzeit genommen werden kann.“ Danke.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Herr Minister Zeh.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte als Erstes ganz entschieden feststellen: Deutschland sitzt nicht in Sachen für Menschen mit Behinderungen im Bremserhäuschen, sondern Deutschland ist Motor in diesem Prozess gewesen.

(Beifall bei der CDU)

Deutschland hat als eines der ersten Länder am 30. März 2007 das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte behinderter Menschen unterzeichnet. Herr Nothnagel, unterzeichnet bedeutet eben nicht ratifiziert und das ist ein entscheidender Unterschied. Deshalb müssen Sie auch Herrn Panse verstehen, wenn der sagt, wenn Sie schon abschreiben, dann schreiben Sie nicht die Fehler ab, denn das ist eine falsche Basis, auf der wir hier beraten. Das ist doch die Aussage gewesen und die besteht zu Recht. Wenn ich auf einer Basis berate, dass ratifiziert ist, dann habe ich natürlich einen Rechtsgrund, um danach Schlussfolgerungen zu ziehen, aber die Unterzeichnung ist noch keine Ratifizierung. Die Ratifizierung muss noch erfolgen, und soweit ich weiß, ist sogar in der Konvention niedergelegt, dass, wenn 20 ratifiziert haben, dann bereits für die 20 diese Konvention gilt und auch rechtlich umgesetzt werden muss. Die weiteren Ratifizierungen sind dann nicht notwendig für diejenigen, die schon ratifiziert haben.

Das ärgert mich auch an diesem Antrag, das muss ich eindeutig sagen. Sie erwecken den Eindruck, dass Deutschland den größten Nachholbedarf hätte und dass Deutschland endlich aufwachen müsse und dass es dieses Antrags bedürfte. Da muss ich eindeutig sagen, das Gegenteil ist richtig. Es sind die meisten anderen Länder in dieser Welt, die in der Frage der Rechte behinderter Menschen noch Nachholbedarf haben. Ich will damit nicht sagen, dass wir gar keinen Nachholbedarf hätten, ausdrücklich nicht. Wir haben das auch bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ausdrücklich gesagt, dass dieses Gesetz ein erster Schritt ist. Aber das ist in der Politik immer so, Politik ist Sache des Machbaren und nicht

des Wünschbaren.

Frau Künast, ich wundere mich schon auch über Ihre Kritik, denn es ist meines Erachtens der deutschen Bundesregierung zunächst größte Anerkennung auszusprechen. Es ist die Große Koalition gewesen, SPD und CDU, die diesen Prozess in Gang gesetzt hat. Deshalb, denke ich, hat die Bundesrepublik damit Maßstäbe gesetzt und ein klares Signal zur länderübergreifenden Stärkung und Weiterentwicklung der Rechte und Belange behinderter Menschen gesetzt. Die Landesregierung begrüßt natürlich die in nur vier Jahren erarbeitete UN-Konvention, dazu bedarf es nicht eines Extraantrags. Wichtig ist in jedem Fall: Diese Konvention wäre zukünftig nach der Ratifizierung - ich sage das noch mal ausdrücklich - das erste internationale und rechtlich bindende Übereinkommen der Staatengemeinschaft, das die Menschenrechte behinderter Personen sichert. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, die umfassende Teilhabe behinderter Menschen in allen Bereichen der Gesellschaft zu sichern, diskriminierende Gesetze und Barrieren sind abzubauen. Wir sehen darin natürlich auch eine weltweite Stärkung der Bürgerrechte von Menschen mit Behinderungen und ich hoffe sehr, dass die Konvention dazu beiträgt, die Lebenssituation der betroffenen Menschen weltweit zu verbessern. Ziel ist es, behinderten Menschen ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Genau dieses Ziel ist in den vergangenen Jahren Schwerpunkt der deutschen Behindertenpolitik auf Bundes- wie auf Landesebene gewesen. Ich verweise auf die Gesetze für Menschen mit Behinderungen, die in den vergangenen Jahren auf Bundesebene erlassen worden sind. Die Landesregierung hat sich dabei im Rahmen der Bundesratsbeteiligung stets für die Belange der Menschen mit Behinderungen eingesetzt. Erwähnen möchte ich hier das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) , das Bundesgleichstellungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Auch auf Landesebene stellen die gleichberechtigte Teilhabe und die selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderungen einen Schwerpunkt der Behindertenpolitik dar. Ich verweise hier nur auf das in diesem Haus vor ca. eineinhalb Jahren verabschiedete Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen und die im vergangenen Monat durch die Landesregierung beschlossene Verordnung zur Ausführung dieses Gesetzes. Viele der im Übereinkommen der Vereinten Nationen verankerten Rechte sind in Deutschland bereits durch das Grundgesetz, die Verfassungen der Länder und durch andere Gesetze selbstverständlich. Gleichwohl werden von dem Abkommen wichtige behindertenpolitische Impulse ausgehen, auch hier in Deutschland. Sicherlich werden wir uns nach der Ratifizierung auch dieser UN-Konvention zuwenden. Für die Be

schlüsse, die die Fraktion der Linkspartei.PDS in Absatz 2 ihres Antrags vorschlägt, sehe ich in der Tat überhaupt keine Notwendigkeit. Die Landesregierung hat in der Vergangenheit bereits mehrfach bewiesen, dass sie sich ihrer Verantwortung für die Menschen mit Behinderungen bewusst ist, und sie wird sich auch weiterhin auf Landes- und Bundesebene für deren Belange einsetzen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, im Übrigen, eine deutschsprachige Übersetzung des UN-Übereinkommens kann schon seit dem 01.03.2007 auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abgerufen werden. Mit der Ratifizierung, davon gehe ich selbstverständlich aus, gibt es auch eine amtliche Übersetzung. Ich halte es ebenso wie mein Kollege Panse für nahezu peinlich - Frau Künast, deswegen wundere ich mich, dass Sie da zustimmen wollen: Wollen Sie allen Ernstes von mir verlangen, dass ich im Bundesrat eine Initiative einbringe, eine amtliche Übersetzung eines Dokuments vorzulegen? Ich denke, das ist nun nicht gerade angemessenes Regierungshandeln. Wenn Bedarf bestünde, dann, denke ich, müsste ein Anruf oder Ähnliches genügen.

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, Die Linkspartei.PDS: Dann machen Sie es doch einmal.)

Auch die Bildung einer weiteren interministeriellen Arbeitsgruppe, Frau Künast oder Herr Nothnagel, zur Überprüfung des Anpassungsbedarfs im Thüringer Landesrecht halte ich für nahezu unsinnig. Ich will das begründen. Erstens: Diese Aufgabe ist Auftrag ständigen Regierungshandelns, das ist völlig klar. Zweitens: Wir haben schon genug interministerielle Arbeitsgruppen. Ich will hier nur sagen, es gibt auch einen Behindertenbeitrat, wir haben eine Arbeitsgemeinschaft mit der Liga zur „Zukunft der sozialen Infrastruktur“. Dort sind Diakonie, Caritas, Rotes Kreuz, Parität, auch die kommunalen Vertreter mit dabei.

(Beifall bei der CDU)

Wir haben die gemeinsame Kommission zum Ausführungsgesetz SGB XII. Also wir haben bereits Kommissionen noch und nöcher. Weshalb sollen wir noch eine weitere Kommission damit beauftragen? Deswegen halte ich diesen Antrag für absolut entbehrlich. Wir haben außerdem festzustellen, dass die Rechtsgrundlagen, die auch in der UN-Konvention formuliert sind, bei uns natürlich im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, auch in unseren Landesgesetzen und auch in unserer Verfassung grundgelegt worden sind. Wir haben die Aufgabe, entsprechend dieser Gesetze uns auch zu verhalten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich halte Ihren Antrag für überflüssig und deswegen empfehle ich meiner Fraktion, diesen Antrag abzulehnen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Bitte, Herr Abgeordneter Kubitzki.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Minister, ich habe den Eindruck, Sie wollen uns nicht verstehen und, Herr Minister, Sie wollen nicht handeln. Das ist der Eindruck, den ich hier habe. Sie begründen, was es schon für Arbeitsgruppen gibt. Das mag ja sein, Herr Minister, dass es die gibt, und die gibt es ja auch, aber die Ergebnisse sind schwach erkennbar. Das ist doch das Problem. Wir brauchen Arbeitsgruppen, die Ergebnisse bringen. So eine Arbeitsgruppe wollen wir. Dieser Zungenschlag „Ratifizierung/Unterzeichnung“, Sie haben recht, Herr Minister, aber wollen wir jetzt wirklich warten, bis Deutschland erst ratifiziert hat und dann wollen wir handeln, wenn Deutschland unterzeichnet hat. Ich gehe einmal davon aus, dass die Bundesregierung zumindest diese Konvention anerkennt. Ich habe noch so viel Hoffnung in dieses Land, dass auch eine Ratifizierung erfolgen wird. Aber wir wollen warten. Warum wollen wir nicht als Thüringen, wie das Frau Künast gesagt hat, hier einmal ein Zeichen setzen, indem wir sagen, ja, die UN-Konvention - das haben Sie bestätigt, Herr Minister - ist anerkennenswert. Wir erkennen die an und beginnen schon, nach dieser Konvention zu handeln. Wir wollen erst warten, den Beamtenweg...