Protokoll der Sitzung vom 21.06.2007

Herr Abgeordneter Höhn, eine persönliche Bemerkung, in der spricht man nicht zur Sache, sondern nur zu Äußerungen, die in der Aussprache in Bezug auf Ihre Person vorgekommen sind. Sie können Ausführungen zurückweisen oder eigene Ausführungen richtigstellen. Das ist keine persönliche Bemerkung, die Sie hier vorbringen.

Das steht offensichtlich so in der Geschäftsordnung.

Ja, das steht in der Geschäftsordnung in § 32 Abs. 2.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das steht in der Geschäftsordnung, aber alles andere nicht, Frau Prof. Schipanski. Das ist das Problem.)

(Unruhe bei der SPD)

So, wir kommen jetzt zur Abstimmung. Es ist beantragt, die Abstimmung zu TOP 4 a zu wiederholen und ich lasse darüber abstimmen. Wer ist dafür, dass die Abstimmung zu TOP 4 a wiederholt wird, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Wiederholung dieser Abstimmung? Wer enthält sich der Stimme? Es gibt keine Stimmenthaltung. Damit ist bei einer Anzahl von Gegenstimmen dem Antrag stattgegeben.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Es ist beschlossen worden, die Abstimmung zu TOP 4 a zu wiederholen.

Ich lasse daher abstimmen, als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/3118. Wer ist für diesen Änderungsantrag,

den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Änderungsantrag, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltungen. Bei einer Reihe von Gegenstimmen ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich komme zur nächsten Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 4/2978 zu dem Antrag der Landesregierung auf Entlastung für das Haushaltsjahr 2004 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung des Änderungsantrags in Drucksache 4/3118. Wer ist für diese Beschlussempfehlung, den bitte ich um das Handzeichen.

Bitte, Abgeordneter Schröter.

Eine Frage. Der Änderungsantrag ist ja abgelehnt worden, so dass er jetzt eigentlich keine Auswirkungen auf die Originaldrucksache hat.

Genauso ist es.

Danke schön.

Sie haben namentliche Abstimmung beantragt? Nein.

(Zwischenruf Abg. Doht, SPD: Natürlich. Das habe ich doch gehört vorhin.)

Nein. Das ist bei mir nicht angekommen und es wurde hier auch nicht wiederholt.

Wir stimmen ab über diese Beschlussempfehlung. Wer ist für die Beschlussempfehlung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Beschlussempfehlung, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Bei einer Anzahl von Gegenstimmen ist diese Beschlussempfehlung angenommen.

Ich beende damit diese Abstimmung und rufe auf, da wir übereingekommen sind, dass heute unabhängig von der Tagesordnung noch die Punkte 9 und 18 behandelt werden, den Tagesordnungspunkt 9

Situation und zukünftige Ent- wicklung des Thüringer Justiz- vollzugs Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der Linkspartei.PDS und der Antwort der Landesregie- rung - Drucksachen 4/2330/2594 - auf Verlangen der Fraktion der Linkspartei.PDS dazu: Unterrichtung durch die Prä- sidentin des Landtags - Drucksache 4/2819 -

Wünscht die Fraktion der Linkspartei.PDS das Wort zur Begründung?

(Zuruf Abg. Buse, Die Linkspartei.PDS: Nein, die Aussprache.)

Nein, sie wünscht es nicht, sondern es wird die Aussprache gewünscht. Mir liegt die Wortmeldung des Abgeordneten Höhn, SPD-Fraktion, vor. Ich erteile dem Abgeordneten Höhn das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, und nun zur Justiz in Thüringen.

(Beifall bei der SPD)

Ich gebe zu, der Übergang fällt etwas schwer, aber da müssen wir durch. Ich möchte zunächst einmal aus meiner Sicht bzw. aus Sicht der SPD eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der Antwort der Thüringer Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der Linkspartei.PDS geben, habe das in verschiedene Komplexe gegliedert und möchte dann am Ende auch eine Bewertung des Ganzen vornehmen.

Zunächst einmal zur Situation der Justizvollzugsanstalten in Thüringen: Die Antworten in der Großen Anfrage ergeben, dass die tatsächliche Belegung der Thüringer Justizvollzugsanstalten im Jahresdurchschnitt in den Jahren 1995 bis 1997 und 2000 bis 2005 die festgesetzte Belegungsfähigkeit überschritten hat. Die gemäß § 146 Abs. 2 Strafvollzugsgesetz durch die Aufsichtsbehörde gewährte Ausnahmebelegungsfähigkeit wurde im Anfragezeitraum jedoch im Jahresdurchschnitt nicht voll ausgeschöpft. Das heißt, wir bewegen uns, was die Belegungszahlen betrifft, in Thüringen in unseren Justizvollzugsanstalten zwischen einer nominalen Überschrei

tung und innerhalb der Grenzen der zulässigen Ausnahmen. Ich hoffe, ich habe das einigermaßen korrekt wiedergegeben. Zum 30.06.2006 überschritt die Ist-Belegung aller JVAs, mit Ausnahme der in Weimar, auch bereits die Ausnahmebelegungsfähigkeit gemäß § 146 Strafvollzugsgesetz, ohne jedoch die mögliche Belegung unter Ausschöpfung aller Kapazitäten voll auszuschöpfen. Das heißt, wir hatten in einzelnen Vollzugsanstalten Belegungsprobleme. Aufgrund dieser Belegungssituation, so weist es die Antwort aus, wurden bislang insgesamt 35 Strafgefangene nach Brandenburg verlegt. Da es sich bei allen Anstalten außer Tonna um sogenannte Alt-Anstalten handelt, werden Gefangene während der Ruhezeit abweichend von § 18 Strafvollzugsgesetz (Ein- zelbelegung) nicht allein, sondern gemeinsam in einem Haftraum untergebracht. Es ist weiterhin festzustellen, dass bis auf die JVA Tonna keine Einrichtung in Thüringen im Strafvollzug über behindertengerechte bauliche Vorkehrungen verfügt. Lediglich die JVA Tonna entspricht in ihrer baulichen Ausgestaltung, und zwar uneingeschränkt, den gesetzlichen Vorgaben an den Strafvollzug. Ursachen für diese derzeitige Belegungssituation sind u.a. die Verdopplung der Inhaftiertenzahl seit 1995, die Außerbetriebnahme bzw. Ersetzung alter Einrichtungen sowie veränderte Entscheidungspraxis der Gerichte.

Der zweite Komplex, den ich hier ansprechen möchte, ist die Situation der Gefangenen. Den Gefangenen sind der Besitz sowie der käufliche Erwerb persönlicher Gegenstände in angemessenem Umfang erlaubt. Die Gefangenen dürfen Besuche empfangen - monatlich mindestens eine Stunde -, aber die konkrete Dauer ist vollzugsanstaltsspezifisch, unbeschränkt Schreiben absenden und empfangen sowie Ferngespräche führen. Sie haben auch die Möglichkeit, zu bestimmten Zeiten mit anderen Gefangenen in Kontakt zu kommen.

Die Antwort weist ebenfalls aus, 22 Prozent der Gefangenen haben keinen Schulabschluss, 43 Prozent haben keinen Berufsabschluss. Weiterbildungsangebote werden zwar angeboten, allerdings von den Gefangenen nicht voll ausgeschöpft, oftmals auch mangels eigener Motivation.

Gefangene haben grundsätzlich die Möglichkeit der Beschäftigung innerhalb und außerhalb der Anstalt, sofern nicht arbeitsmedizinische oder vollzugliche Gründe dem entgegenstehen. Die Tätigkeiten werden vergütet und auf den Entlassungszeitpunkt angerechnet.

Spezielle Interessenvertretungen für Behinderte bzw. ausländische Gefangene bestehen nicht. In der JVA in Tonna wurde eine sozialtherapeutische Abteilung mit 75 Plätzen eingerichtet, die zurzeit alle belegt sind.

An dieser Stelle möchte ich übergehen zur Situation der Bediensteten in den Thüringer Justizvollzugsanstalten. Die Zahl der Bediensteten im Strafvollzug ist in den letzten Jahren von 728 im Jahr 1995 auf 998 im Jahr 2006 angestiegen. Die meisten Planstellen sind dabei im mittleren Dienst entstanden. Aber die Zahl - und das lässt eine gewisse Sorge in der Entwicklung zum Ausdruck bringen - der Stellen für Anwärter im Justizvollzugsdienst ist rückläufig. Die meisten Bediensteten sind beschäftigt in der JVA in Tonna, nämlich exakt 278. Die Anzahl der Bediensteten im Verhältnis zur Anzahl der Gefangenen hat sich in Thüringen vom Verhältnis 66 : 100 verringert auf 43 oder rund 44 : 100 im Jahr 2005. Die Ausfallzeiten im allgemeinen Vollzugsdienst wegen Krankheit sind von 14.482 Tagen auf 18.196 Tage gestiegen.

Eine Mitarbeiterbefragung zur Arbeitszufriedenheit hatte kritische Anmerkungen vornehmlich aus der Gruppe des allgemeinen Vollzugsdienstes zur Folge. Diese wurden leider nicht näher erläutert. Thüringen beschäftigt eine nur unterdurchschnittliche Zahl von Bediensteten in den Bereichen medizinische und therapeutische Versorgung sowie soziale Betreuung.

Zur Situation im Jugendstrafvollzug einschließlich Jugendarrest: Einige Bemerkungen speziell zur Situation in Weimar und Ichtershausen hatte ich heute Morgen in der Debatte zum Jugendstrafvollzugsgesetz gemacht und kann mich insofern darauf beziehen. Es kann konstatiert werden, dass die Altersgruppe der über 18-Jährigen im Jugendarrest am häufigsten vertreten ist. Die Unterbringung der jugendlichen Gefangenen erfolgt maximal zu zweit in einem Haftraum. Daneben können Gefangene auch in Wohngruppen eingewiesen werden.

Den Gefangenen werden sowohl unbetreute als auch angeleitete Freizeitveranstaltungen angeboten. Nachteilig auf die Umsetzung des Vollzugskonzepts der Binnendifferenzierung wirkt sich die angespannte Belegungssituation aus. Sie ist - jedenfalls sagen das die Zahlen aus - im Jugendstrafvollzug noch angespannter als im allgemeinen Strafvollzug. Die Zweiganstalt in Weimar, das hatte ich heute Morgen erwähnt, kann keinen Wohngruppenvollzug bereitstellen, verfügt darüber hinaus auch nicht über ausreichende Möglichkeiten zur Beschäftigung bzw. sinnvollen Freizeitgestaltung der Gefangenen.

Es wird der Neubau einer Jugendstrafanstalt vorbereitet. Wir haben vom Minister heute Vormittag gehört, dass dort im Jahre 2011 - wenn ich Sie richtig verstanden habe - mit der Inbetriebnahme zu rechnen sei. Der Betreuungsschlüssel im Thüringer Jugendstrafvollzug liegt bei 56 Bediensteten je 100 Gefangene.

Zu den Frauen als Gefangene: Die weiblichen Gefangenen aus Thüringen werden aufgrund einer Vereinbarung mit dem Freistaat Sachsen in der Teilanstalt Reichenhain der JVA Chemnitz untergebracht. Daneben existieren in Gera acht Haftplätze für weibliche Transportgefangene und in Untermaßfeld 15 Haftplätze im offenen Vollzug. Es ist festzustellen, dass sich die Situation der weiblichen Gefangenen nach der Schließung der JVA in Stollberg im Mai 2001 verbessert hat, da sie sich nun in der kernsanierten Anstalt in Chemnitz, Teilanstalt Reichenhain, befinden. Auch die Behandlungs- und Fördermöglichkeiten haben sich dadurch verbessert.

Zur Untersuchungshaft: Untersuchungsgefangene werden grundsätzlich in Thüringen untergebracht. Bei der Belegung wird auf eine Trennung zwischen Untersuchungsgefangenen und rechtskräftig Verurteilten geachtet. Die Unterbringung erfolgt entsprechend der durch den Richter im Aufnahmeersuchen getroffenen Festlegungen. Im Übrigen erfolgt die Unterbringung in Gemeinschaftsräumen bis zu vier Personen. Die Untersuchungsgefangenen können sämtliche Freizeitaktivitäten nutzen. Einschränkungen bestehen nur, soweit richterliche Anordnungen dem entgegenstehen.

Zur Situation von Ausländern bzw. Ausländerinnen im Justizvollzug in Thüringen: Die Haft- und Unterbringungssituation von ausländischen Gefangenen ist grundsätzlich für alle Gefangenen gleich. Der Vollzug der Abschiebehaft erfolgt im Wege der Amtshilfe gemäß § 8 Abs. 2 Freiheitsentzugsgesetz. Da es sich dabei um eine Verwaltungshaft und nicht um eine Strafhaft handelt, werden diese Gefangenen getrennt von anderen Insassen untergebracht. Sie erhalten die gleichen Kommunikationsmöglichkeiten wie deutsche Gefangene und können die Angehörigen ausländischer Gefangenen die Besuchsangebote nicht nutzen, werden die Regelungen für Telefongespräche großzügiger gewährt. Ein Satz noch: Für Abschiebehäftlinge - das weist jedenfalls die Antwort aus in der Großen Anfrage - können bis zu 45 Haftplätze in der JVA in Goldlauter zur Verfügung gestellt werden.

Zur Sicherungsverwahrung und zu sozialtherapeutischen Abteilungen: Die Sicherungsverwahrung wird in der JVA Tonna vollzogen. Bisher bestand diesbezüglich kein Vollstreckungsbedarf. Bis 2012 sollen in diesem Bereich maximal acht bis zehn Verurteilte unterkommen. Aufgrund der auch in den anderen neuen Bundesländern relativ niedrigen Zahl von Sicherungsverwahrten ist im Rahmen der Initiative Mitteldeutschland vorgesehen, eine Vollzugsgemeinschaft zu bilden. Ich hatte es schon erwähnt, an dieser Stelle gehört es aber auch noch einmal hin, dass in Tonna 75 Haftplätze für sozialtherapeutische Maßnahmen zur Verfügung stehen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich aus der Sicht der SPD-Fraktion die Antworten darstellen, die ich jetzt wirklich nur an dieser Stelle holzschnittartig wiedergeben kann aufgrund der Fülle der Antworten: Insgesamt stellt sich die Situation im Strafvollzug in Thüringen aus unserer Sicht sehr ambivalent dar. Einerseits haben wir eine der modernsten Strafvollzugseinrichtungen, die es in Deutschland gibt, in Tonna. Andererseits - und davon konnte ich mich auch schon selbst überzeugen - haben wir zum einen unzumutbare Haftbedingungen, jedenfalls ist das mein Eindruck, was die JVA in Hohenleuben betrifft, bzw. durchaus als mittelalterliche Zustände zu bezeichnende Verhältnisse in Untermaßfeld. Ich glaube, wir waren uns irgendwann in einer Ausschuss-Sitzung mal einig, allerdings außerhalb des Protokolls, die JVA in Hohenleuben gehört eigentlich abgerissen.

Zur Situation im Jugendstrafvollzug habe ich heute Morgen Bemerkungen gemacht. Aus unserer Sicht vollkommen unbefriedigend, auch wenn die Perspektive einer Inbetriebnahme einer neuen Anstalt in vier bis fünf Jahren in Aussicht steht, dürfen die Verhältnisse - ich wiederhole es - speziell in der JVA in Weimar so nicht bleiben. Was Ichtershausen betrifft, Herr Minister, fünf Jahre dem Schimmelpilz Aspergillus ausgesetzt zu sein ist auch kein Zustand.

Die personelle Situation bedarf einer dringenden Verbesserung, vor allem im Hinblick auf den Jugendstrafvollzug und vor allem im Hinblick auf die Ansprüche, die Sie selbst heute Morgen bei der Einbringung des Jugendstrafvollzugsgesetzes formuliert haben. Hier macht es sich erforderlich, dass diese Ansprüche nach verbesserter Betreuung der jugendlichen Strafgefangenen im Hinblick auf die Resozialisierung wirklich personell aufgestockt werden muss. Ich gebe meiner Hoffnung Ausdruck, dass sich dieser Anspruch, den Sie formuliert haben, auch im entsprechenden Haushaltsentwurf des Doppelhaushalts 2008/2009 niederschlägt, denn man kann nicht erst mit Neueinstellungen im Jugendstrafvollzug anfangen, wenn die neue Anstalt dann in Betrieb ist, da müssen die Leute für die neue Aufgabe nämlich schon fit sein. Das sind die wesentlichen Dinge, die ich aus der Sicht der SPD zur Situation des Strafvollzugs in Thüringen zu sagen habe. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Walsmann zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, vor Ihnen liegt die Antwort der Landesregierung zur Großen Anfrage zur Situation und zukünftigen Entwicklung im Justizvollzug. Die Erstellung des umfangreichen Papiers hat sicher viel Arbeit verursacht. Ich bin aber dankbar, dass sie die Gelegenheit bietet, mit Ihnen über den Strafvollzug in Thüringen und - das soll hier nicht verschwiegen werden - dessen Probleme diskutieren zu können.

Diese Diskussion sollte auch im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten fortgesetzt werden.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Deshalb beantrage ich für meine Fraktion die Fortberatung im Ausschuss. Ich möchte an dieser Stelle darauf verzichten, statistische Darstellungen der Beantwortung der Großen Anfrage zu referieren. Die Antworten auf die 211 Fragen liegen Ihnen vor und es geht darum, einfach in die Tiefe im Ausschuss ein Stückchen mehr einzusteigen.