Protokoll der Sitzung vom 21.06.2007

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Da geht es schon los.)

Richtig. Für mich wäre völlig offen, ob nach einer Reform des Abgeordnetengesetzes im Systemwechsel der Kasten Bier auf dem Katalog des Finanzamtes stehen würde. Ich will darüber gar nicht streiten.

(Zwischenruf Abg. Köckert, CDU: Es ist die Frage, ob du selbst mittrinkst oder nicht.)

Das kann auch die Frage sein. Aber der Journalist zog ja eine Schlussfolgerung daraus - und da tadle ich die Verwechslung mit der Abrechnung der allgemeinen Kosten der monatlichen steuerfreien Kostenpauschale, also des § 6 Abs. 2.1, Sie kennen das sicherlich genauso gut wie ich, denn er schrieb dann weiter: „Er muss es auch nicht: Als Mitglied des Thüringer Landtags darf er rund 1.100 € monatlich an Aufwendungen pauschal absetzen von der Steuer.“ Das wurde in dem Gespräch, an dem auch andere Pressevertreter teilgenommen haben, nie so gesagt. Das würde ja auch nicht den Realitäten entsprechen. Ich kann das hier nur kundtun. Es hat auch nur in einer Zeitung gestanden. Ich entnehme, dass es von einzelnen Menschen nicht richtig verstanden worden ist, wenn ich über die Verwendung und meine persönliche Abrechnung über die allgemeinen Kosten, die ich monatlich als steuerfreie Aufwands- oder Kostenpauschale erhalte, eine Abrechnung führe, öffentlich, sicherlich wie andere Kollegen auch. Weiterhin wurde uns entgegengehalten, die Reform nach dem Vorbild von NordrheinWestfalen führt zu einer drastischen Diätenerhöhung (der Vorwurf gipfelte darin: „und darüber reden Sie nicht, liebe Fraktion der Linkspartei oder liebe Ab- geordnete dieser Fraktion“). Ja, es ist so, es würde zu einer drastischen Erhöhung kommen. Wir haben daraus aber nie einen Hehl gemacht, wie uns manche Kollegen immer unterstellen wollen. Sie selbst dürften wissen, dass das nicht so ist. Wir sind öffentlich mit unserem Vorschlag zur Berechnung der Abgeordnetenentschädigung in Thüringen umgegangen. Unser Rechenmodell führte zu einer Entschädigung von 7.770 € im Monat. Da mag man darüber streiten.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Hört, hört.)

Ja, hört, Sie müssten einmal Ihre eigene ausrechnen. Unser Rechenmodell wurde durch die Medien in die Öffentlichkeit transportiert. Lassen Sie mich die jüngsten Beispiele dazu nur kurz nennen, weil immer gesagt wird, wir würden nicht darüber reden. „Thüringer Allgemeine“ vom 23. Mai 2007: „Es gibt 4.462 € pro Monat“ steht da in dem Artikel und dann steht drin, „die Linkspartei fordert dagegen eine umfassende Reform, danach würden die Diäten zwar verdoppelt, müssten aber versteuert werden.“

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Die werden wohl jetzt nicht besteuert?)

OTZ vom 16.05.2007 dieses Jahres: „Das ist dem Bürger kaum zuzumuten, glaubt CDU-Fraktionschefin Christine Lieberknecht. Doch widerspricht die Linkspartei.PDS, denn dann stünden unterm Strich für jeden Thüringer Abgeordneten 7.700 transparente € pro Monat und nicht die derzeit gut versteckten 9.852,41 €“, die Sie nicht in diesem Umfang versteuern, Herr Kollege. „Freies Wort“ vom 2. Mai 2007: „Um das bisherige Versorgungsniveau zu halten, müssten die Bruttogehalte etwa bei 8.000 € liegen, sagte er“, gemeint ist Herr Buse. „Die Linkspartei.PDS werde sich daher dafür einsetzen, dass Thüringen wie in Nordrhein-Westfalen seinen Abgeordneten ein steuer- sowie sozialversicherungspflichtiges Gehalt zahlt. Um das bisherige Versorgungsniveau zu halten, müsste das Bruttogehalt etwa bei 8.000 € liegen.“ Das war jetzt die „Thüringer Landeszeitung“ vom 2. Mai 2007. Es ließe sich beliebig fortsetzen. Also wir haben aus den Notwendigkeiten des Systemwechsels auf die Grundentschädigung nie einen Hehl gemacht.

Haben Sie aber einmal darüber nachgedacht, warum der von Ihnen befürchtete Aufschrei, wie die Frau Lieberknecht hier vermutet hat, dass der Verriss unserer Vorschläge bzw. Überlegungen in den Medien nicht stattgefunden hat. Ich glaube, weil viele Bürgerinnen und Bürger verstanden haben, dass es nicht um eine Diätenerhöhung nach altem Thüringer Muster vor der Indexregelung geht. Bürgerinnen und Bürger, Medienvertreterinnen und Medienvertreter sowie Interessenvertretungen der Bürger, die ansonsten über unser Tun und Handeln „wachen“, scheinen unsere Argumente zum Systemwechsel in der Abgeordnetenversorgung jedenfalls nicht so von vornherein verworfen zu haben, wie Sie das hier in dem Landtag tun. Leider trifft das nicht auf alle Kolleginnen und Kollegen im Haus zu. Ich darf zitieren aus der „Osterländer Volkszeitung“ vom 25. Mai 2007: „Der SPD-Abgeordnete Uwe Höhn nannte die Reformpläne der PDS ein Trojanisches Pferd. Zum einen würde es zu einer Diätenerhöhung um 100 Pro

zent kommen - wir haben das nie bestritten -, die Pläne seien teuer und populistisch

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Deswe- gen durfte ich das ja auch sagen.)

und daher abzulehnen, erklärte Herr Höhn.“ Ich weiß nicht, wie populistisch der nordrhein-westfälische oder schleswig-holsteinische Landtag ist. Es gehören sicherlich auch Abgeordnete Ihrer Partei diesen Landtagen an. Ich weiß nicht, ob Sie die auch alle als Populisten bezeichnen. Herr Höhn, haben Sie denn einmal ernsthaft all Ihre bisherigen Zuwendungen unserem Rechenmodell gegenübergestellt und sind Sie unter 7.770 € dabei geblieben oder nähern Sie sich etwa unserer Zahl 9.852,41 €. Wenn Sie dann trotzdem noch von Verdoppelung reden in dem Sinne, indem wir unsere Einnahmen wirklich verdoppeln wollen, dann zeugt das nicht nur einfach von Ignoranz unserer Vorschläge, sondern schon von einer billigen Polemik, denn ich will nicht unterstellen, dass Sie das Problem intellektuell nicht erfassen.

Darüber hinaus führt doch bekanntlich der Wegfall der steuerfreien Aufwandspauschalen dazu, dass die gesamten Abgeordnetendiäten steuerpflichtig werden würden und durch die Umstellung der Altersversorgung würde es zu einer tatsächlichen Absenkung der Abgeordnetenbezüge um mehr als 2.100 € kommen. Wir als Linksfraktion haben der Presse und der Öffentlichkeit - ich habe das jetzt auch noch einmal versucht nachzuweisen - immer wieder gesagt, wir haben daraus keinen Hehl gemacht, weil es keinen Sinn hat, wenn man einen solchen Systemwechsel will, Bürgerinnen und Bürgern Konsequenzen vorzuenthalten, zu verheimlichen oder was weiß ich, sondern wir haben den offenen Dialog gesucht und wir waren auch bemüht, im Landtag den Vorschlag zu machen, diesen Dialog - von mir aus über eine Sachverständigenkommission - mit Bürgerinnen und Bürgern zu führen. Doch offensichtlich steht der Mehrheit der Sinn - ich darf sagen - nur nach Minimallösungen statt nach zukunftsweisenden Schritten. Aber warum sollte das beim Thema Abgeordnetenrecht anders sein als in anderen Themenbereichen, wenn ich so an die Mittelfraktion denke? Wir lassen bei dem Thema nicht locker. Auf Ihren Einwurf habe ich vorhin schon gesagt, im Jahr 2008 wird unsere Fraktion einen Gesetzentwurf zu der Reform des Thüringer Abgeordnetenrechts in die öffentliche Diskussion bringen und so das Gespräch mit Bürgerinnen und Bürgern weiterhin suchen. Offensichtlich bewegt sich zurzeit hier in Thüringen nur noch etwas, wenn öffentlicher Druck entsteht und dafür wollen wir sorgen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Für die SPD-Fraktion hat sich Abgeordneter Höhn zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben uns am 14.07.2006 das erste Mal ausführlicher mit diesem Thema Reform der Abgeordnetenentschädigung in Thüringen aufgrund des Antrags der PDS befasst. Ich habe damals für meine Fraktion drei wesentliche Eckpunkte formuliert, wie wir uns die Abgeordnetenentschädigung insgesamt für Thüringer Landtagsabgeordnete vorstellen. Ich kann nahtlos an diese Ausführungen von damals anknüpfen, will es aber zum besseren Verständnis und weil es auch durchaus intellektuell überschaubar ist, Herr Kollege, noch einmal wiederholen. Ich habe damals formuliert und bleibe auch heute dabei namens meiner Fraktion, dass wir für eine Beibehaltung des Prinzips der Grundentschädigung unter Anwendung der sogenannten Index-Regelung gemäß Artikel 54 der Thüringer Verfassung nach wie vor stehen - erstens.

Zweitens: Beibehaltung der steuerfreien Aufwandspauschalen - und an dieser Stelle bitte ich Sie genau zuzuhören, Herr Kollege Buse - als Voraussetzung für die Erfüllung des Mandats.

Drittens: Daran habe ich damals vor einem Jahr schon keinen Zweifel gelassen, dass wir für eine Änderung der Altersentschädigung der Abgeordneten hin zu einer Annäherung der Regelung der gesetzlichen Altersversorgung stehen. Nun hat es eine sehr breit, sehr groß und sehr lang angelegte öffentliche Anhörung zu diesem Thema, zu Ihrem Antrag am 01.02.2007 gegeben. Nun kann man immer behaupten, das war nicht breit genug, das war nicht öffentlich genug. Möglicherweise entsteht diese Erkenntnis bei Ihnen, verehrte Kollegen der Linkspartei, weil Ihnen die Ausführungen respektive die Ergebnisse dieser Anhörungen offensichtlich nicht so richtig in Ihren Kram gepasst haben.

(Beifall bei der CDU)

Denn es hat sich eines sehr deutlich - ich möchte sogar den Begriff eindrucksvoll benutzen - es hat sich nach meiner Auffassung eindrucksvoll bestätigt, dass sich zum einen diese drei von mir angesprochenen Grundsätze bewahrheitet haben und dass sich zumindest für Teile des von Ihnen präferierten sogenannten nordrhein-westfälischen Modells erhebliche verfassungsrechtliche und steuerrechtliche Probleme, Bedenken offenbart haben.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Das war ein Ergebnis dieser Anhörung. Das kann man zur Kenntnis nehmen, man kann es in seine politischen Aktivitäten einfließen lassen oder man kann es, wie Sie es eben hier vom Pult aus getan haben, ignorieren. Das ist Ihrer Entscheidung überlassen.

(Zwischenruf Abg. Buse, Die Linkspar- tei.PDS: Das war doch Quatsch. Ich habe gesagt, dass wir diese rechtlichen Bedenken zur Kenntnis genommen ha- ben. Hören Sie doch zu!)

Meine Damen und Herren, vor allem eines wurde in dieser Anhörung ganz deutlich: Die Abschaffung der Aufwandspauschalen und die Einschmelzung der Grunddiät...

(Zwischenruf Abg. Buse, Die Linkspar- tei.PDS: Ich höre Ihnen zu, immer.)

Gut, freut mich. Es ist nämlich nicht ganz unerheblich, was ich Ihnen zu erklären versuche, Herr Kollege. Jedenfalls habe ich die Hoffnung nach wie vor nicht aufgegeben, dass das bei Ihnen noch gelingt. Bei einigen Ihrer Kollegen ist es im Übrigen schon gelungen, aber lassen Sie mal.

Vor allem die Abschaffung der Aufwandspauschalen und deren Einschmelzung in die Grunddiät wurden - und das werde ich Ihnen jetzt noch ganz deutlich belegen - von der Wissenschaft einhellig kritisiert.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Das ist eine Tatsache, ob Sie die nun bestreiten oder nicht. Die Einbeziehung der Pauschalen in die Grundentschädigung hatte zumindest in Nordrhein-Westfalen eine Verdopplung der Diät zur Folge. In welcher Höhe das in Thüringen Auswirkungen hätte, überlasse ich den Spekulationen. Daran will ich mich nicht beteiligen. Ich werde jedenfalls den Teufel tun und hier irgendeine Zahl in die Welt setzen. Welche Wirkungen es prinzipiell hat, ist, glaube ich, ausführlich beschrieben worden.

Ich will Ihnen, weil Sie offensichtlich nicht bereit sind, es zur Kenntnis zu nehmen, aus einer Zitatsammlung aus der Anhörung Folgendes darlegen. Das ist direkt dem Protokoll entnommen. Wir hatten ja glücklicherweise Wortprotokoll für diese Anhörung beantragt. Ich möchte Ihnen zum Thema pauschalierte Aufwandsentschädigung einige Zitate der Anzuhörenden noch mal offerieren. Vielleicht können Sie sich dann am Baum der Erkenntnis nähren. Damit Sie mir nicht vorwerfen, ich würde nur eine Seite hier zu Wort kommen lassen, möchte ich mit der Vorsitzenden des Thüringer Steuerzahlerbundes beginnen, mit Frau Dr. Gründig. Sie hat wörtlich ausge

führt, als eine Begründung für die Abschaffung der pauschalierten Aufwandsentschädigung: „Der Abgeordnete sollte, wie der Bürger auch, seinen tatsächlichen mandatsbezogenen Aufwand nachweisen und darlegen und nicht pauschal abgefunden werden. Ob die Zahlung der pauschalierten Aufwandsentschädigung der Höhe nach für jeden Abgeordneten durch seinen tatsächlichen Aufwand gerechtfertigt wird, ist zweifelhaft.“ Das ist eine Behauptung, das kann man tun.

Nun will ich aber die andere Seite - ich habe gesagt, die Wissenschaft hat genau diesen Punkt einhellig kritisiert - zu Wort kommen lassen. Am deutlichsten hat dies Prof. Brenner getan, jedenfalls nach meiner Auffassung. Das möchte ich Ihnen auch nicht vorenthalten: „Legt man die Aufwandspauschale mit der Grundentschädigung zusammen und versteuert diesen Betrag, so kann sich aufgrund der unterschiedlichen individuellen Geltendmachung von Werbungskosten auch eine unterschiedliche steuerliche Belastung der Abgeordneten ergeben. Dies ist mit Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz unvereinbar.“ Das zweite Zitat stammt von Prof. Würtenberger: „Es entspricht der Eigenrationalität des Steuerrechts, all jene Aufwendungen von der Steuer zu befreien, die im öffentlichen Interesse erbracht werden, so z.B. bei gemeinnützigen Spenden. Die Aufwandsentschädigungen werden ebenfalls im öffentlichen Interesse an Abgeordnete gezahlt. Es ist daher auch mit den Grundsätzen des Steuerrechts unvereinbar, diese zu besteuern.“

Ein weiteres Zitat, weil ich das ebenso wichtig finde für die Debatte. Sie haben ja auch in Ihrem Beitrag, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, darauf abgestellt. „Die mandatsbezogenen Aufwendungen müssten als Werbungskosten gegenüber dem Finanzamt offengelegt werden, insbesondere müsste der Abgeordnete den Aufwand steuerrechtlich als dem Mandat dienend gegenüber den Finanzbehörden rechtfertigen. Der Abgeordnete wäre damit gezwungen, dem Finanzamt als Teil der Exekutive sowie eventuell dem Finanzgericht“ - so weit will es wahrscheinlich keiner kommen lassen - „als Teil der Judikative über die konkrete Ausübung seines Mandats (Legislative) Rechenschaft abzulegen. Dies würde einen Eingriff in den verfassungsrechtlich geschützten Eigenbereich des parlamentarischen Mandats darstellen.“

Meine Damen und Herren, ich glaube, eindrucksvoller kann man die Berechtigung für pauschalierte Aufwandsentschädigungen nicht darstellen.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Ein letztes Zitat, weil uns das als Thüringer Gesetzgeber unmittelbar berührt, möchte ich auch noch in

die Debatte einfließen lassen: „Das Einkommensteuerrecht fällt in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Würde die Grundentschädigung mit der Aufwandsentschädigung verschmolzen, dann wäre die steuerrechtliche Gestaltung dieser Entschädigung dem Abgeordnetenrecht des Freistaats Thüringen entzogen und der Thüringer Landtag könnte nicht mehr darüber befinden, ob und in welchem Umfang auf das Mandat der Thüringer Abgeordneten bezogene Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden können.“ Dieses Zitat stammt ebenfalls von Prof. Brenner.

Ich will es dabei bewenden lassen, meine Damen und Herren. Ich glaube, mit den Begründungen, die sich in dieser Anhörung offenbart haben bezüglich der pauschalierten Aufwandsentschädigungen als Voraussetzung für die Erfüllung eines parlamentarischen Mandats lässt sich die Auffassung der SPDFraktion an dieser Stelle sehr wohl und sehr gut begründen.

Herr Abgeordneter Höhn, gestatten Sie eine Anfrage durch den Abgeordneten Buse?

Bitte, Herr Abgeordneter Buse.

Ich kann die Aussagen bestätigen, ich war ja selbst bei der Anhörung dabei. Herr Höhn, wenn es solche verfassungsrechtlichen Bedenken gibt, wie Sie sie zum Beispiel auch von Herrn Brenner vorgetragen haben: Sind Ihnen denn Verfassungsklagen aus dem Landtag in Nordrhein-Westfalen bekannt, die das hehre Gut der Verfassung schützen? Zweitens: Glauben Sie nicht, dass man nicht nur wissenschaftlich sich dieser Fragen nähern müsste, sondern in diese Überlegungen auch Erfahrungen einbeziehen müsste, die es in der Praxis in anderen Landtagen gibt? Wir glauben schon, und deswegen habe ich vorhin das Wort auch von „Aufnahme von unterschiedlichen Erfahrungen“ geprägt. Aber ich kann mich nicht nur auf die Seite der wissenschaftlichen Ergüsse stellen, das glauben wir jedenfalls.

Zum ersten Teil, ob mir Klagen bekannt sind aus Nordrhein-Westfalen: Das Ganze ist etwas mehr als ein Jahr in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Klagen sind

mir bislang nicht bekannt, was nicht heißt, dass es die nicht gibt.

(Zwischenruf Abg. Carius, CDU: Klagen gibt’s genug!)

Selbst der Direktor des nordrhein-westfälischen Landtags hat darauf hingewiesen, dass es im Vollzug der neuen Regelungen erhebliche Probleme in der Umsetzung, nicht nur rechtliche, sondern auch ganz praktische, gibt. Im Übrigen haben einige Anzuhörende - und wenn ich mich erinnere, in einer von der Wortwahl her auch sehr vehement vorgetragenen Art und Weise - darauf abgestellt, wie dann der praktische Vollzug zwischen den Finanzbehörden und den einzelnen Abgeordneten sich gestaltet, nämlich mit einer - ja, ich glaube - 120- oder 130-seitigen Handhabebroschüre, wo der Finanzbeamte seitens der Landesbehörden angehalten wird, wie er denn nun diese neuen Regeln gegenüber den Mandatsträgern anzuwenden hat. So viel zur Transparenz des ganzen Systems.

(Beifall bei der CDU)

Ich glaube, das muss ich nicht weiter ausführen.

Zum anderen: Wenn Sie auf den politischen Willen zu einer Systemänderung insgesamt abstellen - jedenfalls habe ich das dem zweiten Teil der Frage entnommen -, dann sage ich, den politischen Willen, den kann man in der Tat an den Tag legen, nur, er muss auch Sinn machen und ich kann den aufgrund der Begründung, die ich eben geliefert habe, nicht erkennen.

Ich habe, glaube ich, jetzt einige Argumente geliefert, die den Bereich der steuerfreien Aufwandspauschalen als Voraussetzung für die Erfüllung des Mandats betreffen. Ich möchte noch einige Bemerkungen zur sogenannten Indexregelung hier machen, die ja nun auch Anlass der Kritik aus Ihrer Seite darstellt. Den Vorwurf der mangelnden Transparenz, den kann man, glaube ich, insoweit zurückweisen. Ich denke, es war Prof. Morlok, der in der Anhörung ausgeführt hat, dass eine Regelung, die sich an dem allgemeinen Lebenshaltungsindex und Einkommensindex im Land orientiert, in keinster Weise intransparent sei. Die Beispiele aus den anderen Ländern zeigen, dass eine solche objektive Bewertung von Entschädigungen von Abgeordneten durchaus mehr und mehr in den anderen Ländern zur Anwendung kommt.

Was bleibt dann noch an Novellierungsbedarf, meine Damen und Herren? Ganz klar - und ich kann da wirklich auch anknüpfen an die Äußerungen, die ich vor ca. einem Jahr gemacht habe -, es bleibt Novellierungsbedarf an den Regelungen der Altersver