Herr Mohring, Sie haben ja die viel gerühmte Behördenstrukturreform erwähnt. Meine Frage ist aus fiskalischer Sicht. Stimmen Sie mir denn zu, dass diese Reform nun keine Einsparung bringt und wenn Sie mir da nicht zustimmen, dann sagen Sie mir noch einmal bitte, welche Einsparungen Sie denn kurzfristig über die nächsten zwei Jahre bringt und auch langfristig.
Ich mag Sie ja als quasi Sitznachbarin sehr, aber ich kann Ihnen natürlich nur aus diesem emotionalen
Gern, Herr Matschie, ich will Ihnen die Zahlen nennen, weil wir diese Behördenstrukturreform - ich will es hier auch noch mal sagen, damit sie gut in die Erinnerung kommt - für über 80 Landesbehörden in diesem Freistaat beschließen werden, die genau die Einsparpotenziale erzielen werden. Und wenn die Behördenstrukturreform abgeschlossen ist werden wir p.a. 300 Mio. € Einsparvolumen zu verzeichnen haben. Aber den Weg, um diese Behördenstrukturreform zu erreichen, kritisieren Sie. Sie sind diejenigen, die die Protestzüge anführen, wenn Behörden geschlossen werden. Sie sind diejenigen, die protestieren, wenn die Aufgaben verlagert werden. Sie sind diejenigen, die protestieren, wenn das Personal abgebaut werden muss.
(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Durch die Umstrukturierung der Versorgungs- verwaltung wird es teurer.)
Sie können nicht auf der einen Seite alles kritisieren und protestieren und auf der anderen Seite sagen, Sie wollen die Einspareffekte nicht wahrnehmen und zur Kenntnis nehmen. Sie müssen sich schon Ihrer eigenen Verantwortung als Opposition stellen. Dazu gehört auch, wenn Sie andere Alternativvorschläge haben, diese auf den Tisch zu legen - und die vermissen wir. Deshalb ist der eingeschlagene Weg bei der Behördenstrukturreform richtig und wichtig und notwendig für diesen Freistaat.
Ich will auf einen anderen Punkt eingehen, der auch unmittelbar mit der Prüfung im Jahr 2004 zusammenhängt. Wir haben die überörtliche Kommunalprüfung eingeführt. Eine der Aufgaben, die für uns wichtig war bei der Errichtung der überörtlichen Kommunalprüfung, war die vergleichende Prüfung bei den Kommunen. Wir meinen, dass es eine Aufgabe für die Zukunft sein muss - diese Ursprungsaufgabe, die wir eigentlich definiert haben wollten -, dass diese vergleichende Prüfung gestärkt gehört. Die bisherigen Ergebnisse zeigen nämlich, dass nicht immer nur der Ruf nach dem Land, nach mehr Geld der entscheidende Faktor ist, sondern auch der Vergleich, dass die vorhandenen Ressourcen in den Kommunalverwaltungen optimal eingesetzt werden. Und die aktuelle Überprüfung von - ich will es noch mal in Erinnerung rufen - 1,8 Mio. Datensätzen, die das Innenministerium unternehmen musste aus dem Verfassungsgerichtsurteil zur Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs, zeigt genau, dass die Res
sourcen auf der Kommunalebene nicht optimal eingesetzt werden, weil nämlich bei gleichen Aufgaben, die kommunal durchgeführt werden, bis zu 100 Prozent unterschiedlicher Kostenaufwand zu verzeichnen ist. Genau deshalb müssen wir die vergleichende Kommunalprüfung verstärken, um Anregungen und Hilfestellungen zu geben und Vergleiche aufzuzeigen. Wenn der Nachbarlandkreis gleiche Aufgaben günstiger erledigen kann, dann muss sich der andere teuere Nachbarlandkreis an diesem guten Beispiel orientieren. Wir müssen ihn begleiten und helfen, sich diesem guten Beispiel anzuschließen. Das sichert erstens den Frieden in der kommunalen Familie, weil die Kreisumlage nicht unnötig jedes Jahr steigt. Und es sichert vor allen Dingen auch eine konstante Finanzausstattung, weil wir mit der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs - wir kommen ja heute zu einem späteren Tagesordnungspunkt noch mal darauf zu sprechen - schon die Mindestausstattung für die Kommunen verfassungsrechtlich garantieren wollen. Aber wir müssen auch darauf achten, dass wir nicht überproportionalen Verwaltungsaufwand im Vergleich zu anderen finanzieren müssen, weil die Ressourcen vor Ort in den Kommunen, Städten und Landkreisen nicht optimal genutzt werden. Weil die Ressourcen so unterschiedlich genutzt werden, ist es richtig - das will ich an dieser Stelle ausdrücklich sagen -, dass die Landesregierung im Entwurf des Kommunalen Finanzausgleichs eine Korridorbildung vorlegen wird. Die muss man angesichts dessen machen, da unterschiedlicher Kostenaufwand für die gleiche Aufgabe betrieben wird, um einen Durchschnittswert zu ermitteln, der auch dann die Mindestausstattung garantiert. Aber wir werden später darauf zurückkommen. Es passte an dieser Stelle, die Systematik noch einmal zu erklären.
Bemerkenswert ist, dass seit den Prüfberichten des Rechnungshofs die Liste der Forderungen des Rechnungshofs, denen die Landesregierung nachkommen muss, immer kleiner und die Liste der Forderungen, der die Landesregierung nachkommt, immer größer wird. Da zeigt sich auch - und da will ich noch mal auf die Bediensteten der Landesverwaltung zurückkommen -, die Bediensteten in der Landesverwaltung arbeiten immer besser und immer weniger ohne Fehler. Das führt zu immer weniger Prüfbemerkungen durch den Rechnungshof. Deshalb wollen wir an dieser Stelle allen Bediensteten in der Landesverwaltung ausdrücklich noch einmal Dank sagen.
Insbesondere zeigen die Prüfergebnisse, dass die Beratungstätigkeit des Rechnungshofs ein wichtiger Baustein für eine funktionierende Landesverwaltung und vor allen Dingen Hilfe zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verwendung der uns zur Verfügung gestellten Finanzmittel und letztendlich der uns
zur Verfügung gestellten Steuermittel ist. Das ist genau unsere Aufgabe an dieser Stelle, dafür Sorge zu tragen, dass wir bestmöglich die uns zur Verfügung gestellten Steuermittel unserer Thüringer Bürger so einsetzen, dass optimal die Arbeit geleistet wird mit relativ wenig bürokratischem Verwaltungsaufwand und wir unsere Mittel so einsetzen können, dass wir vor Ort, dort wo es notwendig ist, Wachstum so generieren können, dass Arbeitsplätze entstehen und die Leute auch wissen, sie können mit ihrer eigenen Arbeit auch die Wünsche ihrer Familie befriedigen und selbst ihr Leben unterhalten. Das ist immer wieder der Grundauftrag von Politik, an den ich gern erinnern möchte. Da kommt es weniger darauf an, auch wenn der Rechnungshof das festgestellt hat, ob der Wildbiss so groß ist im Wald und ob jetzt mehr Rehe und Hirsche abgeschossen gehören, als dass wir unserem Ursprungsauftrag als Politiker gerecht werden, und deshalb will ich das an dieser Stelle ausdrücklich noch mal sagen.
Als Finanzpolitiker ist mir besonders wichtig, noch mal auf ein Thema, nämlich der Bürgschaften, hinzuweisen, weil der Rechnungshof darauf hingewiesen hat, dass die Bürgschaftsrisiken im Jahr 2004 von 2,5 Mrd. auf 1,8 Mrd. € verringert werden konnten, die Ausfallzahlung von 80 Mio. € im Jahr 2004 jetzt auf 64 Mio. € gesenkt wurden. Das zeigt - das ist ganz wichtig, weil das dazugehört -, dass wir nicht nur jetzt einen Haushalt aufstellen ohne neue Schulden, sondern auch mit diesem Management dafür Sorge tragen, dass uns keine zusätzlichen Risiken erwachsen, die wir dann möglicherweise über Kredite finanzieren müssten. Und das zeigt, wir sind finanzpolitisch auf eine solide Zukunft eingestellt. Deshalb auch noch mal Dank für all die, die das Bürgschaftsmanagement in der Landesregierung verwalten. Wir sind da auf einem sehr guten Weg auch dank der Begleitung durch den Rechnungshof.
Mit den steigenden Steuereinnahmen jetzt in diesem Jahr und der damit verbundenen Reduzierung der Nettoneuverschuldung auf null wird die Möglichkeit eröffnet, auch den Pensionsfonds zu verstärken und weitere Maßnahmen zu ergreifen, die Pensionslasten der Zukunft besser zu bewältigen. Wir denken, dass es verschiedene Modelle gibt von der Vorsorge für jede neue Verbeamtung über rückwirkende Aufstockung der Pensionsrücklagen für schon verbeamtete Dienste, bis hin zur Umschichtung der frei werdenden Mittel bei Sonder- und Zusatzversorgungssystemen in den Pensionsfonds. Ich will deshalb den Ruf an die SPD-Fraktion richten, weil wir ihrem Änderungsantrag heute zwar nicht zustimmen werden, aber wir wollen ausdrücklich signalisieren, dass wir in dieser speziellen Frage bei den Haushaltsverhandlungen für den Doppelhaushalt 2008/2009 offen sind für weitere Gespräche.
Bei all dem, was ich Ihnen jetzt vorgetragen habe, was wir geschlussfolgert haben aus dem Prüfbericht für das Jahr 2004, kommen wir als CDU-Fraktion nur zu einer Schlussfolgerung, nämlich, hier diesem Parlament die Entlastung der Regierung für das Jahr 2004 und die Entlastung des Rechnungshofs zu empfehlen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Mohring, das war halt so eine Rede eines Generalsekretärs, wie sie für diese Funktion so offensichtlich typisch ist.
Diejenigen, die etwas älter sind, können sich erinnern, für Sie, der das vielleicht nicht miterlebt hat, ich empfehle Ihnen mal Parteitagsreden vom 8. oder vom 7. Parteitag mal vom Generalsekretär nachzulesen, die klangen genauso. Wir haben eine strahlende Zukunft,
die Probleme sind zu ignorieren, die Fehler haben wir nie gemacht und Mängel hat es nie gegeben. Das war offensichtlich das, was Sie uns hier vermitteln wollten. Dann wurde sofort die Klassenkampfparole von der Unterwanderung der Bürgerbewegungen ausgegeben. Ich darf Ihnen an der Stelle mal mitteilen, es gibt eine Stellungnahme der örtlichen Personalräte der Staatlichen Umweltämter von Erfurt, Gera, Sondershausen und Suhl vom 07.06., in der werden Zitate angebracht vom Verband der Thüringer Wirtschaft und der Thüringer Industrie- und Handelskammern zu dem, was sie dort Verwaltungsreform nennen und wie sie es umsetzen, die durchaus dem, was Sie vorhaben, sehr deutlich widersprechen. Ich weiß nicht, woher Sie die Erkenntnisse nehmen, dass ausgerechnet diese beiden Strukturen von uns unterwandert werden. Ich glaube, hier verkennen Sie die tatsächliche Situation. Ich weiß auch nicht, woher Sie die Erkenntnis nehmen, dass der Gemeinde- und Städtebund nun nach der Pfeife von SPD oder der LINKEN tanzen würde, wenn er seinen massiven Widerstand zu dem, was Sie Verwaltungsreform nennen, in aller Öffentlichkeit bekundet. Das war also, kurz gesagt, Herr Mohring, nichts.
Herr Dr. Pidde, wir unterscheiden uns in der Bewertung nicht so grundsätzlich. Ich habe nur eine Bemerkung, wo ich von Ihnen abweiche. Es ist wenig Spektakuläres im Rechnungshofbericht, ja, das stimmt, aber es ist auch wenig Grundsätzliches. Das ist zu wenig, was in diesem Bericht enthalten ist.
Erste Bemerkung - der Faktor Zeit bei dem Verfahren zur Entlastung der Landesregierung und des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2004: Wir reden also hier über den Haushalt 2004 und haben Juni 2007. Wir haben zweieinhalb Jahre später einen Bericht vorliegen, über den wir die Entlastung der Landesregierung für einen drei Jahre zurückliegenden Haushalt vornehmen sollen. Die Landesregierung behauptet - und das ist auch noch gesetzlich so fixiert -, dass sie erst Ende Dezember 2005 die Jahresrechnung für 2004 vorlegen kann. Andere Bundesländer können das wesentlich schneller, aber man sollte sich ja nicht unbedingt immer an den Besten orientieren, wenn es die eigene Verwaltung betrifft. Es muss ja bei einer solchen Verwaltungsorganisation nicht unbedingt eine Behörden- und Verwaltungsreform durchgeführt werden, damit bestimmte Prozesse besser gehen. Das zumindest haben wir ja gestern vom Ministerpräsidenten hier an diesem Rednerpult gehört. Nach einem Jahr stellt die Landesregierung diese Zahlen vor. Der Rechnungshof braucht dann noch einmal neun Monate bis zur Vorlage seines Berichts. Er wählt dabei die Berichte aus, die er veröffentlichen will. Der Rechnungshof ist nicht gesetzlich verpflichtet, alle Prüfungen, die er durchgeführt hat, zu veröffentlichen bzw. wenigstens die Inhalte der Prüfungen, die er durchgeführt hat, mitzuteilen. Er ist nicht gesetzlich dazu verpflichtet, aber, meine Damen und Herren, er könnte es, wenn er es denn wollte. Danach hat die Landesregierung wieder ein halbes Jahr Zeit zur Stellungnahme zum Bericht des Rechnungshofs und danach, meine Damen und Herren, tagt endlich der Haushalts- und Finanzausschuss, was etwa zwei Monate und drei Sitzungen in Anspruch nimmt. Dieses Schneckentempo führt dazu, dass Verwaltungen mit dem Image des viel gerügten Amtsschimmels belegt werden, was mittlerweile in Thüringer Rundfunksendern gepflegt wird und bei Kabarettveranstaltungen ganze Räume in Thüringen füllt. Die Kritik richtet sich allerdings - und das sage ich hier auch ganz deutlich - nicht nur gegen die Landesregierung, sondern auch gegen den Rechnungshof, denn auch der braucht nur einen Tag weniger als die Landesregierung, um seine Jahresrechnung vorzulegen, aber auch immerhin weit über 350 Tage, um Klarschiff in seinem Bereich zu machen - ein durchaus bemerkenswerter Vorgang für eine Prüf
behörde bei vielleicht 100 oder 150 Haushaltstiteln. Jeder bilanzpflichtige Betrieb Thüringens hat bis September des Folgejahres seine Jahresprüfung und die Wirtschaftsprüfergebnisse vorzulegen. In Thüringen nehmen wir uns das Recht heraus, Sonderbedingungen zu reklamieren und zu behaupten, allein für die Ermittlung der Aus- und Einnahmepositionen bei den ca. 10.000 Haushaltstiteln brauche die Landesregierung ein Jahr. Das ist, wie gesagt, gesetzlich legitimiert. Es wird Zeit, meine Damen und Herren, endlich dieses Verfahren mit dem nächsten Doppelhaushalt deutlich zu verkürzen, denn es wird zur Farce, was wir hier mit dem Rechnungshofbericht mittlerweile betreiben.
Eine zweite Bemerkung zum Inhalt des Berichts des Thüringer Rechnungshofs: Der Präsident des Thüringer Rechnungshofs hat ja vor seinem Amtsantritt in der Presse verkündet, dass er sich gern stärker als Berater der Landesregierung verstehen würde. Ich möchte für meine Fraktion feststellen, dass wir den Thüringer Rechnungshof gern als unabhängiges Gremium des Landes Thüringen zur Prüfung der Finanzen des Landes, der Landesregierung und das Parlament gleichberechtigt informierend ansehen möchten. Das würde auch dem § 2 des Gesetzes über den Thüringer Rechnungshof - und ich darf hier zitieren: „Im Rahmen dieser Aufgaben unterstützt er den Landtag und die Landesregierung bei ihren Entscheidungen entsprechend.“ - gerecht werden. So, meine Damen und Herren, sollte es auch in Zukunft werden. Aber ich komme noch einmal darauf zurück.
Zunächst kurz zum vorliegenden Bericht. Der allgemeine Teil ist durchaus aussagefähig und transparent dargestellt, darauf sind meine Vorgänger eingegangen, das will ich mir sparen.
Die Aussagen sind durchaus hilfreich. Vorredner - um Gottes Willen, Herr Mohring, ich und Ihr Vorgänger, um Himmels Willen. Ich würde mir - nein das lassen wir.
Es wird unter anderem festgestellt, dass das Personalbudget 2004 nicht eingehalten wurde und über- und außerplanmäßige Ausgaben wurden ohne Genehmigung vorgenommen. Das hat allerdings auch keine personalrechtlichen Konsequenzen in der Verwaltung zur Folge gehabt. Man kann also dieses Verfahren, was wir alljährlich beklagen, durchaus auch in den Folgejahren konsequenzlos fortsetzen. Der Thüringer Rechnungshof fordert weiter die Überprüfung. Es könnte sein, Herr Trautvetter, dass Sie im
Bericht 2007 mit Ihren Vorgängen in Ihrem Haus dieses Jahr positiv erwähnt werden in dem Zusammenhang. Sie sollten vorsichtig sein, dort Kritik zu üben.
Der Thüringer Rechnungshof fordert weiter die Überprüfung der Förderprogramme und laut Gesetz darf er das allerdings auch selbst vornehmen. Er macht es allerdings so gut wie nicht. In dem Zusammenhang teilt das Wirtschaftsministerium mit, dass einige mit rotem Licht gekennzeichnete Förderprogramme bereits eingestellt wurden. Das lässt darauf hindeuten, dass es ja wohl noch nicht alle mit rotem Licht versehenen Programme sind, die eingestellt worden sind. Es war zu erfahren, dass die Landesregierung mit dem Verfahren des Vergleichs von Aufgaben und Kosten zwischen den Ländern, dem sogenannten Benchmarking arbeitet. Angesprochen darauf, wo sie es denn anwende, war zu erfahren, dass dem Ausschuss Daten dazu vorgelegt werden, wenn sie denn vorliegen. Bis heute liegt uns nichts vor. Die Daten scheinen noch nicht zu existieren. Aber vielleicht erreichen uns ja noch entsprechende Daten mit dem Entwurf des Doppelhaushalts 2008/2009. Die Hoffnung stirbt dabei zuletzt, Frau Ministerin. Der Rechnungshof stellt weiter fest, dass der Erfolg von Programmen nur gemessen werden kann, wenn es entsprechende Kriterien für die Zielerreichung gibt. Das ist in Thüringen offensichtlich nicht bei allen Programmen gegeben. Das ist eine bemerkenswerte Aussage vor dem Hintergrund der Aussagen des Ministerpräsidenten vom gestrigen Tag. Denn der hat gesagt, man hat erfolgreich gebündelt und man hat effektiviert und die Förderpolitik ist auf einem guten Weg. Es scheint da einen gewissen Widerspruch zu geben, Herr Scherer, Sie müssten vielleicht an Ihren Aussagen noch mal arbeiten. Unstrittig ist allerdings in diesem Zusammenhang, dass die Quantifizierung des Erfolgs eines Programms nicht einfach ist, aber unstrittig ist auch, dass sie notwendig ist. Man braucht formulierte Vorstellungen über die Ziele eines Programms, um zu wissen, ob es ein Instrument zur Geldüberweisung an den Antragsteller ist, auch das soll es ja in Thüringen geben oder zumindest gegeben haben, oder ob es konkrete Problemlagen in bestimmtem Umfang abgebaut hat oder Prozesse auf einem bestimmten höheren Niveaus mit dem Förderprogramm weitergeführt werden können und sollen. Bleibt also abzuwarten, ob die Forderung Früchte trägt und wann. Wir werden die Prozesse aktiv beobachten und begleiten. In Anbetracht der Probleme im Land ist mir und meiner Fraktion dieser Bericht aber zu dünn.
Da bin ich beim dritten Teil meiner Rede: Was könnte der Rechnungshof gemäß Auftrag und Selbstverständnis leisten? Dazu lohnt sich ein Blick auf die Homepage des Thüringer Rechnungshofs und die dort vorgelegte Selbstdarstellung. Mit Stand 20.06.2007 darf ich dort zitieren: „Der Thüringer Rechnungshof
prüft die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaats Thüringen und damit alles, was den Staat Geld kostet oder sich künftig noch finanziell auswirken könnte. So stellt er zukunftsorientiert auch ganze Förderprogramme, Ausgabenblöcke und Finanzierungssysteme, z.B. Gebäudeleasing, auf den Prüfstand. Seine Kontrollbefugnisse erstrecken sich auch auf die Landesbetriebe, z.B. die Lotterieverwaltung und die Beteiligung des Landes an privatrechtlichen Unternehmen, z.B. an der Flughafen Erfurt GmbH. Ebenso werden die landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, wie etwa der Mitteldeutsche Rundfunk und die Thüringer Aufbaubank, geprüft. Die Prüfungszuständigkeit auf staatlicher Ebene ist damit umfassend. Es gibt keine prüfungsfreien Räume.“ Es gibt also keine prüfungsfreien Räume, meine Damen und Herren, das mag stimmen, aber eine Prüfung sollte auch abgeschlossen werden. Nehmen wir als Beispiel das Klinikum Jena. Die Ausschreibung 1998, Zahlung von jährlich 20 Mio. ab Dezember 2002, Befassung im Haushalts- und Finanzausschuss ab 2004, Prüfung des Rechnungshofs ab 2. März 2004 bis heute kein Ergebnis, was dem Landtag vorliegt. Ob ein Ergebnis der Landesregierung vorliegt aus den Prüfungen ist dem Landtag, zumindest unserer Fraktion, unbekannt.
Oder bleiben wir bei einem anderen Beispiel der Arbeit des Rechnungshofs, z.B. bei der Flughafen Erfurt GmbH. Zu dieser wurde ja ein Untersuchungsausschuss im Landtag eingerichtet, in dem schon nach kurzer Zeit Manipulationen der Fluggastzahlen und Probleme im ordnungsgemäßen Umgang mit Fördermitteln gemäß gültiger Richtlinie sichtbar wurden. Ein Bericht des Rechnungshofs an den Landtag zu diesen Vorgängen bisher Fehlanzeige. Ob ein Bericht an die Landesregierung vorliegt, ist uns wieder nicht bekannt, aber übrigens nur im Nachgang und nebenbei. Da dieses Vorgehen offensichtlich allen aufgefallen ist und nachweislich Probleme verursacht hat, ändert die Landesregierung schnell einmal rückwirkend die Förderrichtlinie und nimmt das wesentliche Zielerreichungskriterium für eine höhere Wirtschaftlichkeit des Flughafens, nämlich die Fluggastzahlen, als Fördervoraussetzung aus dem Förderprogramm heraus,
ganz gegen den Sinn, Herr Scherer, der Bemerkung des Rechnungshofs, die am 20. März 2007 erst im Ausschuss diskutiert worden ist. Dort, ich darf es noch einmal wiederholen, fordert der Rechnungshof möglichst klare Zielerreichungskriterien für Förderprogramme. Aber zur aktuellen Brüskierung des Rechnungshofs durch die Nichtbeachtung seiner Forderungen im aktuellen Handeln der Landesregierung
nicht einmal ein Kommentar des Rechnungshofs, zumindest nicht gegenüber dem Thüringer Landtag, den er ja beraten sollte.
Man könnte auch noch den Untersuchungsausschuss zu einer weiteren Landesgesellschaft und den dazugehörigen Fonds ansprechen. Ich spreche von der Thüringer Industriebeteiligungsgesellschaft und dem Thüringer Industriebeteiligungsfonds sowie einer hohen Anzahl von Prüfverfahren durch die EU in diesem Zusammenhang. Aber auch hier liegen uns keine Informationen vonseiten des Rechnungshofs vor, zumindest nicht unserer Fraktion.
Auch der Untersuchungsausschuss zur Hotelförderung in Suhl und Erfurt hat in den bisherigen öffentlichen Zeugenvernehmungen Förderpraxen des Landes an die Öffentlichkeit gebracht, die meines Erachtens gravierende Probleme sichtbar machen. Ich hatte vorhin darauf hingewiesen, dass Förderprogramme mitunter zu Überweisungen von Fördergeldern an Unternehmer geführt haben, ohne dass dafür entsprechende vernünftige Basen vorhanden waren. Im unmittelbaren Zusammenhang könnte man das zu diesem Ausschuss sehen.
Allein das rechtfertigt unsere seit mehreren Jahren gegenüber dem Rechnungshof gemachte Forderung nach stärkerer und umfassenderer Prüfung der Ausreichungsverfahren der Mittel der Gemeinschaftsaufgabe und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.