Protokoll der Sitzung vom 22.06.2007

Wir haben die größten Kritikpunkte zum Finanzausgleichsgesetz aufgenommen. Ich fordere insbesondere die CDU-Fraktion auf, stimmen Sie dem zu, Sie können den Kommunen an der Stelle nur helfen. Ich denke, es sind auch keine unverschämten Forderungen dabei.

Ich will auch noch mal auf - wir haben ja mehrere Punkte aufgeführt - die Frage der Berechnungsgrundlagen eingehen. Da steckt, denke ich, der Hase wirklich im Pfeffer. Wir kennen das, ich habe auch in einem Landkreis gearbeitet. Die Kämmererei hat eine Liste vorgelegt - bei uns war das die schwarze Liste - mit den Pflichtaufgaben, die dem Grunde, aber nicht der Höhe nach finanziell einzuschätzen waren. Genau an dieser Stelle haben Sie auch bei der Erhebung nicht das getan, was man tun muss, nämlich auch diese Aufgaben umfassend zu erfassen. Man sieht es genau daran, dass Sie bei der Jugendpauschale gesagt haben, wir bessern das noch nach. Genau an dieser Stelle merkt man es ganz genau. Denn im SGB VIII in § 2 sind die Aufgaben der Jugendhilfe ganz eindeutig geregelt. Da steht unter Absatz 2.1 - Angebote der Jugendarbeit. Es ist also eine Pflichtaufgabe der Kommunen, die bewertet werden muss. Da muss man einen Kompromiss mit den Kommunen finden. Dass das nicht einfach ist, das ist mir vollständig klar. Trotz alledem muss man das tun, wenn man dem Verfassungsgerichtsurteil folgen will, und muss an der Stelle genau sagen, welcher Anteil an der Finanzausgleichsmasse ist für diese Aufgabe zu geben. Das muss auch nicht außerhalb passieren, das kann auch innerhalb des Finanzausgleichs und der Finanzausgleichsmasse passieren. Ich denke, an dieser Stelle ist es überhaupt nicht so, wie Herr Mohring sagt, dass wir nicht verstanden hätten, was das Urteil sagt, und dass wir das auch nicht wollen, ist gar nicht der Fall.

Bei der Investitionspauschale möchte ich nur eins bemerken, es gilt ja das Gleiche oder Ähnliches. Wenn Sie die Investitionen aufgenommen haben, können Sie nicht von den letzten drei Jahren nur ausgehen, sondern müssen genauso einberechnen, dass in den vergangenen Jahren gerade die Investitionen intensiv zurückgefahren werden mussten, weil eben das Geld knapp war,

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

weil wir in den Kommunen eine Verpflichtung haben, auch keine Schulden im Verwaltungshaushalt zu

machen, die ich im Übrigen gut finde. Aber all das hat dazu geführt, dass wir unter ein tatsächlich ordentliches Niveau bei den Finanzausstattungen im investiven Bereich gekommen sind.

Ich möchte auch Gesetze zitieren, denn das, denke ich, ist an der Stelle angebracht. Artikel 28 Grundgesetz, dazu nimmt das Verfassungsgericht Stellung und sagt richtigerweise: „Die Länder haben darauf zu achten, dass über die Fähigkeit der Kommunen zur Erledigung staatlicher Aufgaben hinaus die verfassungsrechtliche Gewährung der kommunalen Selbstverwaltung mit Leben erfüllt ist.“ Genau darum geht es. Deswegen hat das Verfassungsgericht richtig festgestellt, es muss den Gemeinden und Gemeindeverbänden mindestens möglich sein, nach Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben überhaupt noch freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen, da ansonsten von einer kommunalen Selbstverwaltung im eigentlichen Sinne nicht mehr die Rede sein kann. Kommunale Selbstverwaltung meint nämlich echte gemeindliche Initiative, die sowohl das Ob als auch das Wie der Aufgabenerfüllung umfasst. Kommt der KFA, wie Sie ihn jetzt planen, auch wenn er abgeändert wurde in einigen Punkten, zustande, so haben wir es in Thüringen nicht mit lebenserfüllten Gemeinden zu tun, sondern allenfalls mit Untoten.

(Beifall bei der SPD)

Wir erinnern uns noch mal daran, dass auch in den vergangen Jahren - und das ist ja gerade der Erhebungszeitraum - jährlich ca. 200 Mio. € direkt aus dem KFA herausgenommen wurden mit der Folge - und das ist völlig ausgeblendet worden in den letzten Gesprächen -, dass die Gemeinden eben nicht mehr alle ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben so erfüllen können, wie das die Gesetze verlangen.

(Zwischenruf Abg. Stauche, CDU)

Nein, das hat nichts mit Wünschen zu tun, Frau Stauche, das hat überhaupt nichts mit Wünschen zu tun. Ich kann Ihnen Beispiele aufführen, das möchte ich wegen der Zeit jetzt nicht tun, aber darauf bin ich in den letzten Gesprächen auch schon mal eingegangen.

Das Thüringer Verfassungsgericht hat in seinem Urteil ebenfalls darauf hingewiesen, dass für den auf die allgemeine Finanzausstattung der Kommunen gerichteten Finanzausgleich vor allem die kommunale Aufgaben- und Kostenbelastung insgesamt festzustellen ist. Auch das ist ja ein Kritikpunkt, dass man bei der einzelnen Aufgabe angepackt hat, um dadurch finanzielle Mittel einzusparen.

Da will ich zum sogenannten Korridor kommen. Das ist schon erstaunlich, wie Sie das Verfassungsge

richtsurteil interpretieren. Da steht nämlich in Bezug auf Artikel 93 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Verfassung in dem Urteil: „Dieser Aufgabe“ - also der Bestimmung des Finanzbedarfs - „kann der Gesetzgeber nur dadurch gerecht werden, dass er ähnlich“ - nicht genau - „wie bei der Bestimmung der Auftragskostenpauschale die tatsächliche durchschnittliche Kostenbelastung der Kommunen durch die Wahrnehmung der Aufgaben des eigenen Wirkungskreises ermittelt hat.“ Sie merken schon, Sie haben es völlig anders betont und haben gesagt, dass ist durchaus eine Analogie und die nehmen wir jetzt her. Das haben die Kommunen gewollt und ich finde es starken Tobak, wenn dem Landkreistag unterstellt wird, auch das hat er vor Jahren schon so prognostiziert.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Das war bei der Auftragskostenpauschale, das war nicht bei den eigenen Pflichtaufgaben der Gemeinden und bei den freiwilligen so ein Maß anzusetzen, das ist für die Gemeinden langfristig nicht gut. Ihre Kommunalpolitiker werden sich dafür zu verantworten haben beim Wähler.

Ich möchte zum Dritten darauf kommen, wir haben in Punkt 3 die Ermittlung der Kostenbelastung eingefordert, nämlich eine realitätsbezogene. Herr Dr. Hütte ist darauf eingegangen, dass die Personalkostensteigerung nicht in dem Maß eingestellt wurde, wie sie jetzt sogar tarifvertraglich vereinbart wurde, und hat darauf verwiesen, dass in den vergangenen Jahren die Kommunen schon fleißig Personalkosten gespart haben und das können sie ja in den folgenden Jahren auch weitermachen. Ich möchte dazu sagen, dass Sie völlig ausgeblendet haben, dass es ein Mindestmaß an Besetzung gibt, dass man für eine ganze Reihe von kommunalen Aufgaben einfach nicht mehr am Personalbestand reduzieren kann, ohne die Aufgabe ganz abzuschaffen. Sie müssen damit leben, wenn einzelne Aufgaben kommunal nicht mehr erledigt werden können, weil genau das eintritt, was wir hier prognostizieren, nämlich, dass Personal nicht mehr in dem notwendigen Umfang vorgehalten werden kann.

Ein Viertes, was wir Ihnen zur Beschlussfassung vorschlagen: Es geht um den größeren finanziellen Spielraum für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben. Der Vorschlag, der vorgelegt wurde zum Kommunalen Finanzausgleich sagt ja, dass es eine Mindestausstattung gibt, die 3 Prozent inklusive freiwilliger Leistung sind. Man kann darüber streiten, ob die Gemeinden mit 3 Prozent freiwilligen Leistungen auskommen, aber das will ich an der Stelle gar nicht tun. Sie haben noch mal darauf Wert gelegt und auch das ist eine absolute Herleitung aus dem Verfassungsgerichtsurteil, dass es eben nicht bei einer Mindestausstattung bleiben muss, sondern eine angemes

sene Ausstattung sein muss, und dass wir im Grundgesetz nach Artikel 106 Abs. 7 die Auflage haben, dass ein vom Hundertsatz den Gemeinden zufließen muss aus den Gemeinschaftssteuern. Da ist schon beachtlich, dass Sie hin und hergerechnet haben, bis Sie Ihre 135 Mio. hatten, die Sie gewillt sind, den Gemeinden da gnädig zu geben. So sind es eben nicht mehr 3 Prozent, wie mal vorangestellt, sondern es sind nur noch 2 Komma und Prozent. Wir fordern, dass es mindestens diese 3 Prozent am Landesanteil des Gesamtaufkommens der Gemeinschaftssteuern sind, die für eine auskömmliche Arbeit der Kommunen zur Verfügung gestellt werden müssen.

Lassen Sie mich eines sagen, Herr Mohring: Es ist ja nun beileibe nicht so, dass die SPD ganz freischwebend auf die Idee gekommen ist, vor das Verfassungsgericht zu ziehen. Herr Mohring - ach, Sie wollen es nicht hören -, gehen Sie raus.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Nein, liebe Frau Taubert, ich werde zuhören.)

Ja, das ist aber nett, dass Sie mir zuhören, Herr Mohring.

Trotz alledem bleibt es dabei, es waren die Bürgermeister, die gesagt haben, wir können uns die Einschnitte im Kommunalen Finanzausgleich nicht mehr bieten lassen, wir müssen etwas dagegen tun. Das einzige Mittel ist die Klage. Ausschließlich aus formalen Gründen war die Klage der Gemeinden nicht mehr möglich und die SPD-Fraktion ist eingesprungen. Sie bedauert das nicht, sie erkennt nicht nur die Ergebnisse des Verfassungsgerichtsurteils an, sondern sie findet sie dauerhaft für die Erhaltung der kommunalen Selbstverwaltung ganz wichtig. Die Frage ist einfach nur, wie gestalten wir das aus, damit wir auch in zehn Jahren noch Gemeinden haben, die Sie so schön beschreiben als „lebenswert“. Danke schön.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Ich habe hier noch die Ankündigung für die Fraktion DIE LINKE, Herr Abgeordneter Kuschel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Mohring hat zunächst darauf verwiesen, dass die Öffentlichkeit nicht allzu viel Kenntnis nimmt von dieser Debatte und nicht anwesend ist. Ich glaube, eine Ursache liegt darin, dass sie inzwischen die Hoffnung aufgegeben hat, dass diese Landesregierung und die sie tragende Mehrheitsfraktion tatsächlich Entscheidungen im Interesse der Kom

munen treffen wird.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese sehr geringe Erwartungshaltung wird auch noch dadurch ergänzt, dass, nachdem Herr Gasser gemeint hat, dass die Thüringer Bürger nicht so demokratieerfahren sind und deshalb bestimmte Beteiligungen über Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, so wie sie in Bayern sind, noch nicht zur Anwendung gekommen sind - Herr Mohring toppt dieses, weil er meint, die Thüringer Bürger sind auch noch blöd oder doof.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Herr Mohring hier sagt, dass ein Kommunalpolitiker ausschließlich darauf schauen würde, wie viele Schlüsselzuweisungen in einem kommunalen Haushaltsplan stehen, dann geht er offenbar von der Mehrzahl der CDU-Kommunalpolitiker aus. Jeder Kommunalpolitiker weiß natürlich, dass die steuerkraftabhängig sind und dass damit Schwankungen nicht in erster Linie etwas damit zu tun haben, dass sich die Schlüsselmasse verringert, sondern oftmals, dass die Steuerkraft der Gemeinden sich verändert hat. Im nächsten Jahr bzw. in diesem Jahr, wenn darüber diskutiert wird, werden sie vor allen Dingen darauf schauen, wie sich die Zuweisungen an die Gemeinden insgesamt verändert haben, weil natürlich durch den Wegfall insbesondere der besonderen Finanzzuweisungen sich der Finanzausgleich völlig anders darstellt. Aber allein dieser Verweis von Herrn Mohring, dass er sagt, dass angeblich Kommunalpolitiker nur sehr oberflächlich auf eine einzige Position im kommunalen Haushalt schauen, zeigt, wie wenig Vertrauen offenbar der Generalsekretär der Landes-CDU und der finanzpolitische Sprecher der Mehrheitsfraktion in die kommunale Ebene hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute hat eine Sondersitzung des Landesausschusses des Gemeinde- und Städtebundes stattgefunden, weil auch hier gesagt wurde, wir wären zu ungeduldig und das Abstimmungsverfahren innerhalb der Landesregierung wäre noch nicht abgeschlossen. Insofern versteht man überhaupt nicht, warum sich bereits der Landtag mit der Problematik beschäftigt. Die Aussagen der Kommunalpolitiker der kommunalen Spitzenverbände bezogen sich in erster Linie auf den ersten Referentenentwurf. Heute hat also der Landesausschuss des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes getagt, also ganz neu, auch in Kenntnis des jetzt überarbeiteten - nennen wir es, zweiten Referentenentwurfs. Es wurde ja gesagt, die Landesregierung will am Dienstag entscheiden. Ich weiß nicht, was der Innenminister am Wochenende macht. Ich habe aber Zweifel, dass da die Landesregierung sich noch mal intensiv mit diesem Referentenentwurf beschäftigt - bleiben 1 ½ Arbeitstage, Montag

und Dienstag - und dann wollen Sie entscheiden. Das heißt, es finden keine langen Diskussionsprozesse statt. Es wurde auch gesagt, die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände sind heute erst eingegangen. Also ob sich noch so viel ändert bis Dienstag, da habe ich meine Zweifel, aber auf alle Fälle hat der Landesausschuss des Gemeinde- und Städtebundes heute angekündigt, dass er keine Hoffnung mehr hat, dass diese Landesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, der die kommunalen Interessen berücksichtigt. Sie sprechen von Vertrauensbruch, von handwerklichen Fehlleistungen und von Taschenspielertricks - das sind Originalaussagen des Gemeinde- und Städtebundes in einer heutigen Presseinformation. Das führt zu einem Unmut bei den Bürgermeistern und bei den Gemeinden. Deshalb hat der Gemeinde- und Städtebund schon mal darauf verwiesen - ihm wird gar nichts übrig bleiben als in ein Klageverfahren einzusteigen.

Sie als Landesregierung treiben also Ihren Partner auf kommunaler Ebene mit dem kommunalen Spitzenverband bereits jetzt zu dieser Aussage, dass sie wieder zum Verfassungsgericht gehen. Das halte ich doch für sehr bedenklich und äußerst fragwürdig, weil das ja auch schon einer Bankrotterklärung dieser Landesregierung gleichkommt.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Da muten Sie dem kommunalen Spitzenverband zu, dass sie zu bestimmten Fragen eine Zeit haben von 24 Stunden, um eine Stellungnahme zu formulieren, und wissen, dass in den beiden kommunalen Spitzenverbänden gewisse Entscheidungsabläufe vonstatten gehen müssen. Aber selbst wenn man sagt, dort kann das Präsidium mal selbst entscheiden, wer dem Gemeinde- und Städtebund oder dem Landkreistag 24 Stunden Zeit gibt für eine Stellungnahme, der will gar keine Beteiligung, der informiert nur und sagt, das ist die Beteiligung.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Genauso machen Sie es bei der Behördenstruktur mit den Personalräten.

(Zwischenruf Abg. Buse, Die Linkspar- tei.PDS: Genau.)

Ja, formal beteiligen Sie die, die informieren Sie, aber eine Beteiligung sieht doch anders aus. Eine Beteiligung muss doch schon vom Verfahren zumindest - Sie müssen zumindest heucheln, dass Sie dort eine Stellungnahme von denen wollen und ernsthaft mit denen diskutieren wollen. Das ist bei 24 Stunden nicht mal der Fall.

Was die kommunalen Spitzenverbände zur Qualität Ihrer Gesetzentwürfe sagen, das haben sie ja in einem Schreiben zu einer Einladung zu einer Beratung deutlich gemacht. Da haben sie noch nicht mitbekommen, dass am 1. Juni die Staatssekretäre gewechselt haben, da wurden also die Staatssekretäre noch den alten Ministerien zugeordnet, und mehrere Namen waren verkehrt geschrieben. Wenn Sie also nicht einmal eine Einladung formulieren können, da ist es fragwürdig, wie sieht denn dann erst der Gesetzentwurf aus? Das ist auch nicht meins, sondern das steht beim Gemeinde- und Städtebund heute in der Presseinformation.

Meine Damen und Herren, die Vorgaben des Verfassungsgerichts werden nach unserer Ansicht sehr fragwürdig zulasten der Kommunen fehlinterpretiert. Allein die Frage hinsichtlich der Investitionspauschalen, reißen Sie völlig aus dem Zusammenhang. Das, was das Verfassungsgericht gemeint hat, ist, dass es unzulässig ist, wenn Sie nicht den Bedarf bei den Gemeinden ermittelt haben, wenn also nicht feststeht, wie groß denn überhaupt die Mindestausstattung sein muss, dann kann ich nicht Investitionszuschüsse zweckgebunden an die Kommunen geben und ihnen damit keine Entscheidungshoheit mehr zumessen. Das war gemeint.

Wenn Sie natürlich die angemessene Finanzausstattung sichern in einer Art und Weise, dass die Pflichtaufgaben ordnungsgemäß erfüllt werden können, dann sind Sie natürlich auch in der Lage, Investitionszuweisungen an die Kommunen innerhalb des Finanzausgleiches auszureichen - zumindest als Investitionspauschale. Aber Sie ziehen das dann heraus, um für Ihre Kürzungsorgie gegenüber den Kommunen eine Begründung zu finden. Das werden wir nicht zulassen.

Herr Mohring sprach von schönen, schönen Dörfern, er bekommt aber nicht mit, dass jeden Tag nach wie vor 50 Menschen dieses Land verlassen. Das muss doch Ursachen haben. Frau Lieberknecht hat gestern auch gesagt, jedes Wochenende geht das ganze Thüringer Volk feiern, und am Montag fahren sie alle weg - warum denn? Also offenbar reicht doch die Investition in Beton alleine nicht aus, sondern wir müssen Zukunft auch in die Menschen investieren, und das fängt bei Bildung an und bei Arbeit und sicherlich auch bei einem lebenswerten Lebensabend.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Dann kann ja noch dazugehören, dass wir uns jedes Wochenende bei Volksfesten und Kirmesen treffen. Aber wenn die ganze Woche beschissen läuft, dann nützt das auch nichts, am Wochenende dann letztlich besoffen zu machen und damit zu hoffen,

dass eine grottenschlechte Politik nicht mehr erkannt wird.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Mohring sprach von positiven Salden. Herr Wetzel, Sie denken nur noch in Promille, nicht mal mehr in Prozent, deswegen müssen wir da vorsichtig sein. Herr Mohring spricht hier von positiven Finanzseiten mit den kommunalen Haushalten und macht das auf mit den negativen Finanzseiten im Landeshaushalt und blendet hier völlig aus, dass das Haushaltsrecht, das wir hier im Landtag bestimmt haben, dass das kommunale Haushaltsrecht mit dem Landeshaushaltsrecht nicht vergleichbar ist. Wir als Gesetzgeber haben den Kommunen aufgetragen, jedes Jahr die Tilgung zu erwirtschaften und die Kredite zu tilgen. Wir können einfach Schulden kumuliert aufnehmen, das dürfen die Kommunen nicht. Wir zwingen sie also zur Tilgung. Das machen sie zulasten von Einrichtungen, zulasten von Leistungen und zulasten der Investitionen. Dann entsteht natürlich formal ein positives Saldo in manchen Jahren. Aber das hat nichts mit Leistungsfähigkeit zu tun, weil inzwischen wieder ein erheblicher Investitionsstau entsteht. Wenn Sie mal durch viele Schulen gehen, da wird Ihnen langsam wieder schlecht und wir nähern uns wieder Zuständen, die wir eigentlich schon einmal überwunden geglaubt haben. Das ist Ihre Politik. Dann versuchen Sie, das hier zu erklären und Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Herr Mohring, ich weiß ja, dass Sie das wissen, das ist schlimm. Weil Sie es wissen, erzählen Sie hier wissentlich die Unwahrheit und führen die Leute in die Irre.

Meine Damen und Herren, Sie haben formuliert, dass Sie die Kommunen zusätzlich unterstützt haben mit Finanzmitteln. Das ist zum Teil richtig. Aber Sie haben das doch nicht uneigennützig gemacht, sondern Sie wollten eine uneffektive Struktur aus politischen Gründen auf der kommunalen Ebene erhalten. Sie investieren nach wie vor in diese uneffektive Struktur und das in einer Zeit, wo wir wenig Gelder haben. Ich glaube, die Bürger sind dort weiter. Ich habe ein hohes Vertrauen, dass sie durchaus durch dieses Land reisen und sagen können, wir schaffen Landkreise ab, wir schaffen Kreisstädte ab, wir legen Dörfer zusammen. Wenn Sie mit Kommunalpolitikern sprechen, dem Landrat von Schmalkalden-Meiningen z.B., der erklärt bei jeder öffentlichen Veranstaltung, dass es so nicht weitergehen kann und dass Sie diese Chance verpassen, wo die kommunale Ebene bereit ist für Strukturveränderungen. Sie warten erst ab, bis sich auf der kommunalen Ebene Widerstand entwickelt und wundern sich dann, dass sich bestimmte politische Konzepte nicht umsetzen lassen. Ich sage immer den Kommunalpolitikern, ihr braucht nur noch zwei Jahre durchhalten, dann ist

endlich diese stagnierende Politik in diesem Lande vorbei und ihr habt 17 Jahre gewartet, zwei Jahre gehen ganz schnell vorbei in diesem Lande.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Beispiel will ich nur sagen. Herr von der Krone ist nicht da, der darf doch nicht denken, dass die erfolgreiche Entwicklung in Ichtershausen daran liegt, dass er wie eine Klette an der Kreisstadt Arnstadt klebt und seine Unabhängigkeit sichert. Sondern die Erfolge beim Erfurter Kreuz kommen durch die kommunale Zusammenarbeit, richtig, weil die Linkspartei.PDS im Stadtrat Arnstadt die stärkste Partei ist. Natürlich hat das eine Ursache. Meinen Sie, die Telekom oder N3, die würden zu Ihnen kommen, wo man nichts weiß oder wo alles so bleiben soll, wie es ist. Nein, die Leute wollen Entwicklung, fortschrittliche Entwicklung und nicht konservative Entwicklung, die man zementiert. Insofern ist das eine Erfolgsgeschichte und die betrifft auch Ichtershausen und da kommen viele Bürger, die sagen, wenn wir doch endlich mal zu Arnstadt gehören würden. Aber das entscheidet ja der Wähler.