Protokoll der Sitzung vom 11.07.2007

Wir sollten auch darüber nachdenken, welche Möglichkeiten es zur Unterstützung von Privatinitiativen zur Gestaltung des öffentlichen Raumes gibt. Wir hatten in der Vergangenheit mal ein Programm zur Wohnumfeldverbesserung in Plattenbaugebieten. Dort konnten die Wohnungsgesellschaften den Eigenanteil für die Kommunen übernehmen, denen auch damals schon oft das Geld fehlte. Ich könnte mir vorstellen, dass wir so etwas auch für die Innenstädte initiieren, dass wir hier die Privateigentümer mit ins Boot bekämen und dann über Fördervereinbarungen auch dazu kämen, dass hier der öffentliche Raum mit verschönert wird - Dinge, die oftmals von den Kommunen finanziell so nicht geleistet werden können, das wäre letztendlich auch eine Form vom PPP.

Zum CDU-Alternativantrag, was den Punkt 4 betrifft, nämlich die Inhalte dieses Wohnungsbauprogramms, das haben Sie schön abgeschrieben. Sie haben dann noch einen Punkt hinzugefügt: „Stärkung der Stadtsanierung“. Da haben wir gar nichts dagegen. Das machen wir genauso gerne mit, dafür stehen wir auch. Aber Sie wollen, zumindest kann ich das Ihrem Antrag nicht entnehmen, das Programm hier nicht im Landtag diskutieren. Eine Zeitschiene gibt es auch nicht. Ich denke aber schon, dass die Ausrichtung der künftigen Wohnungsbauförderung durchaus ein Thema ist, das diesen Landtag hier beschäftigen sollte. Es hat nicht unerhebliche Folgen für das Land.

(Beifall bei der SPD)

Was die Finanzierung betrifft, hier kann ich nur vermuten, dass sich jetzt die Finanzministerin gegenüber dem Wohnungsbauminister durchgesetzt hat. Ich frage aber: Wieso haben Sie plötzlich Angst vor einem Sondervermögen? Vor noch nicht allzu langer Zeit hat Minister Reinholz im Wirtschaftsausschuss das Programm Thüringen-Invest vorgestellt. Dort soll ein revolvierender Fonds aufgelegt werden und die Rückflüsse aus den EFRE-Mitteln sollen in diesen Fonds hinein und daraus soll das Programm gespeist werden. Das ist als großer Erfolg verkauft worden. Warum können wir das jetzt hier nicht auch so ma

chen? Warum haben Sie jetzt plötzlich Angst vor einem Sondervermögen? Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Deswegen, meine Damen und Herren, auch von der CDU-Fraktion, überlegen Sie es sich doch, ob Sie nicht gleich unserem Antrag zustimmen wollen. Ihrem Antrag können wir jedenfalls nicht zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Wetzel, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Doht, ich denke, Angst vor Sondervermögen hat in der Union niemand. Aber ich glaube auch, dass Parlamentarier bei Sondervermögen meistens nur noch wenig Hand darauf haben.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das sa- gen Sie aber schon ein paar Jahre lang, Herr Wetzel.)

Ich glaube schon, dass die Parlamentarier über solche Vermögenswerte schon noch die Hand darauf haben sollten und auch mitbestimmen sollten, wo und wie was zum Einsatz kommt. Ich denke, dass Wohnen wohl das höchste sozialste Gut in unserem Lande ist.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Sondervermögen Abwasser!)

Meine Damen und Herren, Herr Matschie, in den 90er-Jahren hat der Bund schon laut und lange darüber nachgedacht, aus dem Wohnungsbauförderprogramm auszusteigen und es den Ländern zu überlassen, bereits 1992, 1993 und 1994 schon. Mit dem Beginn der Föderalismusreform und der Debatte darum im Jahr 2006 war einer der ersten Punkte, die Wohnungsbauförderung nämlich auf den Prüfstand zu stellen.

Zu unterschiedlich, meine Damen und Herren, waren die 16 Bundesländer in den letzten 17 Jahren im Wohnungsbau verschiedene Wege gegangen, auch die neuen 5 Länder in sehr unterschiedlichsten Formen, deshalb wird der Bund von 2007 bis 2013 jährlich 520 Mio. € zur Verfügung stellen. Wie wir schon richtig gehört haben, auf Thüringen entfallen dabei 29,1 Mio. € jährlich und das sind dann summa summarum bis zum Jahr 2013 203,7 Mio. € für unseren Freistaat. Nach 2013 bis 2019 ist eine solche vom Bund verordnete Zweckbindung der Bundes

mittel nicht mehr gegeben, sondern die ausgereichten Bundesmittel müssen dann im Land versucht werden dorthin zu geben, wo sie am nötigsten gebraucht werden und nicht nur in die Wohnungswirtschaft.

Nun standen zwei Möglichkeiten an, nämlich zwischen dem einen sich zu entscheiden, galt es, erstens ein Wohnungsbauvermögen, eine Art Fonds aufzulegen, oder zweitens gab es die Notwendigkeit, zu prüfen, eine Wohnungsbauförderung per Haushalt durchzuführen. Aus unserem Alternativantrag, denke ich, wird deutlich, dass wir uns auf die zweite Schiene begeben, nämlich damit erstens dadurch eine hohe Einflussnahme des Parlaments voll erhalten bleibt und, ich denke auch, zweitens das Land übernimmt auch weiterhin die Verantwortung zu der ausgereichten Bürgschaft, die nämlich mittlerweile in Milliardenhöhe ansteht bei eventuellen Ausfällen in den einzelnen Wohnungsunternehmen der Städte.

Wie soll das Wohnungsbauvermögen geschaffen werden?

1. Die in den vergangenen Jahren ausgereichten Darlehen bei Wohnungsbauförderung der TAB fließen im Laufe der nächsten Haushaltsjahre in erheblicher Höhe in den Landeshaushalt zurück.

2. Die jährlich 29,1 Mio. €, sprich die Summe von 203 Mio. € bis 2014, werden die Wohnungsbauförderung mit der Rückflussbindung und der Überjährigkeit in unserem Freistaat auch weiterhin garantieren.

Meine Damen und Herren, damit wird es auch nach 2014, aber besonders nach 2019 möglich sein, Stadtumbau gezielt zu begleiten, siehe unsere Antragspunkte. Natürlich können wir da nicht so weit weg liegen. Die Antragspunkte sind von Frau Doht bereits erwähnt, nämlich die Berücksichtigung der demographischen Entwicklung, die enge Verknüpfung der Wohnraumförderung mit dem Stadtumbau, die Stärkung der Innenstädte, Förderung von selbst genutztem Wohneigentum für junge Familien, Förderung generationsübergreifender und barrierefreier Wohnformen, Revitalisierung von Brachflächen, Verknüpfung der Wohnraumförderung mit städtebaulichen Maßnahmen außerhalb des Stadtumbaus, Stärkung der Stadtsanierung und Möglichkeiten zur Unterstützung von Privatinitiativen zur Gestaltung des öffentlichen Raums in Wohngebieten. Nun, man kann nicht alles haben. Natürlich wäre die Summe der LABO-Rückflüsse auch noch schön gewesen, sie dabei zu haben in diesem Topf. Aber ich denke, dass diese Mittel auch den Haushalt des Landes entlasten sollen, aber ganz speziell zur Bedienung von Risiko, sprich von ausgereichten Bürgschaften in den Wohnungsunternehmen künftig beitragen sollen. Das,

denke ich, ist ein wichtiger Punkt und auch eine wichtige Nachricht innerhalb unseres Freistaats an die Wohnungsunternehmen, die in den letzten 17 Jahren große Verantwortung übernommen haben im Bereich Wohnungsbau. Natürlich erwarten wir von der Landesregierung noch vor Jahresende, also nicht am 30.09.2007, aber noch mit der Debatte um den Haushalt, mit der Einbringung des künftigen Wohnraumförderprogramms - denn nur so kann auch nach 2013 Stadtumbau effizient gelingen. Stadtumbau fand, denke ich, bislang hauptsächlich und vorwiegend überirdisch statt. Aber die Zeit, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, wird kommen, dass auch in der technischen Infrastruktur - sprich im Unterbau - Investitionen in Größenordnungen nötig werden und wir eben auch da finanzielle Maßnahmen zur Verfügung haben sollten für unsere Städte und für unsere Wohnungsunternehmen, um diese große Last, die noch vor uns liegen wird, zu schultern. Aber eines gilt es festzuhalten: Ich denke, Stadtumbau in Thüringen ist eine tolle Sache, sie findet statt und unsere Städte und Dörfer können sich sehen lassen. Es wohnen aber, und, das denke ich, ist auch maßgeblich bezeichnend für das Thema, deshalb auch so viel Unruhe hier im Haus - Wohnungsbau ist eigentlich eine ganz ruhige Sache. Es geschieht ja alles so wunderbar, es läuft alles, es gibt keine Probleme. Wären es 100.000, die unter Brücken schlafen würden, so wie noch in den 94er-Jahren von der PDS gerufen wurde, wäre das ein ganz anderes Thema. Aber es ist nicht an dem. Die Thüringer Wohnungsunternehmen waren hervorragend aufgestellt und sind hervorragend aufgestellt. Ich glaube, mit diesem Förderprogramm haben sie auch künftig eine gewisse Planungssicherheit, beim Stadtumbau Ost weiter maßgeblich mitzuarbeiten. Und, das sage ich jetzt, für alle Eigentumsformen sollen künftig diese Mittel auch zur Verfügung stehen. Ich will nur eines bedenken, liebe Frau Doht, in den letzten 17 Jahren haben in Thüringen fast hauptsächlich unsere großen Wohnungsunternehmen der Städte und Kommunen eigentlich Stadtumbau und Verantwortung bestimmt. So langsam kommen auch große private Unternehmen dazu. Glauben Sie mir, auch sie sollen künftig in solche Förderungen einbezogen werden, denn ohne das geht es nicht. Ich bedanke mich, möchte aber zum Schluss noch sagen, dass ich im Namen meiner Fraktion darum bitte, unserem Alternativantrag in der Drucksache 4/3110 zuzustimmen und den Antrag der SPD-Fraktion in der Drucksache 4/3028 lehnen wir ab. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort Abgeordnete Sedlacik, Die Linkspartei.PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wie bereits schon gehört, im Ergebnis der Föderalismusreform stehen die Wohnungspolitik und die Stadtentwicklung in Thüringen vor neuen Herausforderungen. Vom 1. Januar 2007 an sind die Länder bereits allein für den sozialen Wohnungsbau zuständig und die Anträge von SPD und CDU knüpfen an dieses Thema an, zu dem wir als Linkspartei.PDS schon im September 2006 aufgefordert haben - ich zitiere aus meiner Rede vom 28.09.2006: „Wir fordern ein Wohnungsbauprogramm des Landes, welches die durch die Föderalismusreform eröffneten Handlungsspielräume für Thüringen zielgerichtet nutzt. Wir wünschen uns eine ausführliche Diskussion unter Einbeziehung der Fachverbände und aller Akteure im Fachausschuss des Thüringer Landtags.“ Ja, angekündigt wurden damals schon von der Landesregierung, zur Vorbereitung des Doppelhaushalts 2008/2009 wohnungspolitische Förderziele und Inhalte in einem Strategiepapier zu fixieren. Beides liegt gegenwärtig von der Landesregierung nicht vor. Deshalb ist es gut, dass in beiden Anträgen hier Schwerpunkte aufgelistet werden und die Forderungen auch massiv kommen.

Die Anträge richten sich auf zwei Schwerpunkte, bei dem Antrag der SPD „Einrichtung revolvierender Fonds“, also Schaffung von entsprechenden Voraussetzungen und Absicherungen, dass Einnahmen dem neu einzurichtenden Fonds zufließen. Und der zweite Teil, der - wie schon Frau Doht sagte - fast deckungsgleich ist mit Ihrem Antrag: „Vorlegen eines Programms zur zukünftigen Wohnraumförderung bis Ende September dieses Jahres“. Wir wären ja schon froh, wenn wir es bis Ende dieses Jahres auf dem Tisch hätten.

Den Antrag der SPD „revolvierende Fonds“, Fonds, deren einsetzende Mittel nach Erreichen der Zielstellung partiell in den Haushalt zurückfließen und wiederverwendet werden können, finden wir gut. Das will ja eigentlich auch die CDU, dass sie in den Haushalt zurückfließen. Damit könnten wir langfristige Forderungen in der Wohnungsbauförderung sichern. Ein revolvierender Fonds ist unabhängig von konjunkturellen Schwankungen und auch von der Haushaltslage des Landes. Wir sehen revolvierende Fonds positiv für den Erhalt des Zweckvermögens im Wohnungsbau und ich denke, das wollen alle Parteien hier in diesem Landtag. Ein solcher Fonds wird bei der Investitionsbank gehütet und dient dem sozialen Wohnungsbau im Land. Ich denke da an ein aktuelles Beispiel, was es ja im Land schon gibt, zum Beispiel die Fortsetzung der Eigenheimförderung durch die Thüringer Aufbaubank. Man könnte aber auch über Möglichkeiten nachdenken, die man auch diskutieren sollte, wie revolvierende Fonds zur

Förderung von Wohnungsgesellschaften eingesetzt werden könnten, um Verkäufe zu vermeiden. Die Kommunen begründen ihre Verkaufsentscheidungen bei kommunalen Wohnungsunternehmen immer damit, dass sie finanziell den Sanierungsbedarf nicht leisten können, was natürlich auch die finanzielle Situation der Kommunen widerspiegelt. Wir meinen, Kommunen dürfen nicht weiter gezwungen werden, ihren kommunalen Wohnungsbestand in Gänze oder teilweise zu veräußern oder auch nur daran zu denken, denn dadurch droht eine wesentliche Säule unserer öffentlichen Daseinsvorsorge und eine wichtige Bedingung des sozialen Wohnungsbaus wegzubrechen.

Es wurde heute auch schon gesagt, das Nebeneinander von kommunalen Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und auch Privaten muss künftig weiter Bestand haben, weil diese drei Säulen eine unabdingbare Voraussetzung sind, dass der Wohnungsmarkt funktioniert und dass wir auch wohnungspolitisch in den Kommunen einen Spielraum haben. Negativ ist zum heutigen Zeitpunkt, dass wir immer noch kein Landesprogramm für den Wohnungsbau haben. Die Landesregierung hat sich bisher der Verantwortung entzogen und beide Anträge fordern, dass jetzt endlich Voraussetzungen geschaffen werden. Ein kleiner Lichtblick war ja die Pressemitteilung vom 14.06., dass im Rahmen des Doppelhaushalts die Regierung angekündigt hat, dass die Mittel für die Wohnungsbauförderung gebündelt und aufgestockt werden sollen - also ein richtiger Schritt in die richtige Richtung.

Die Forderungen des SPD-Antrags 2 und 3, welche ich als Selbstverständlichkeiten ansehe, unterstützen wir. Folge der Errichtung eines Fonds ist natürlich, dass auch Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Förderprogramme des Landes aus diesem neu zu schaffenden Fonds finanziert werden. Folge der Errichtung eines solchen Fonds ist auch, dass die Einnahmen aus den Rückflüssen dem neu errichteten Fonds zufließen und damit zur Neuausrüstung wieder zur Verfügung stehen. Ich hätte dahin gehend Bedenken, ob in 2008 schon Rückflüsse aus dem Darlehen ab 2008 zur Verfügung stehen. Ich denke, hier wäre an eine Übergangszeit zu denken. Meines Erachtens wären die Rückflüsse daher erst ab 2009/2010 verfügbar.

Zu dem zweiten Schwerpunkt: Der Landtag soll bis zum 30. September ein Programm verabschieden. Auch hier entnahmen wir der Presse, dass der Fachverband bereits Gespräche mit der Landesregierung führt. Auch wir erwarten ein klares Bekenntnis zu einem modernen sozialen Wohnungsbau und Aussagen darüber, wie das Land die Bundesmittel einsetzt und wie viel eigenes Geld die Landesregierung für die Wohnraumförderung beisteuert. Thüringen

muss durch die Föderalismusreform geschaffene Gestaltungsspielräume zukunftsweisend nutzen und die Wohnraumförderung auf seine Bedürfnisse schneidern. Ziel der künftigen Wohnraumförderung und Wohnungspolitik muss sein, möglichst alle Haushalte dauerhaft mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Ein effektiver Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel, insbesondere unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung, eine der schrumpfenden und alternden Gesellschaft entsprechende Umgestaltung der Städte muss vorrangige Aufgabe sein. Ein Blick in den Demographiebericht gibt uns hier einige Hausaufgaben auf. Auch die Nachfrage und die Bedarfssituation hinsichtlich der Wohnformen muss eine Rolle spielen. Hier möchte ich unsere Grundsätze und unsere Schwerpunkte der Landeswohnraumförderung noch einmal skizzieren.

Wir möchten attraktives und bedarfsgerechtes Wohnen für Haushalte mit Kindern und Ältere. Wir möchten eine ausgewogene soziale Altersstruktur in den Wohnquartieren, das heißt generationsübergreifendes, familiengerechtes, bis ins hohe Alter selbstbestimmtes, barrierearmes bis barrierefreies Wohnen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Wir möchten die Herstellung zukunftsfähiger Strukturen und die Verzahnung von Wohnraum- und Städtebauförderung.

Nun liegen uns die beiden Vorschläge, die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Programm zu schaffen, auf dem Tisch. Der Vorschlag der SPD findet unsere Zustimmung. Der Alternativantrag der CDU, der in der Begründung folgenden Text enthält, ja, er ist auch nicht schlecht, aber ich sage gleich warum. Ich möchte den Text hier noch mal kurz skizzieren. In der Begründung des CDUAntrags steht: „Durch die Zinsen und Tilgung von Darlehen der Wohnbauförderung bei der Thüringer Aufbaubank der vergangenen Jahre fließen im laufenden und im nächsten Haushaltsjahr erhebliche Mittel in den Landeshaushalt zurück. Diese Mittel sollen weiter für die Wohnungsbauförderung zur Verfügung stehen.“ Gut, gut! „Durch die Veranschlagung dieser Mittel im Landeshaushalt ist eine hohe Beteiligung des Parlaments gesichert und eine Nachsteuerung in den nächsten Jahren möglich.“

(Zwischenruf Abg. Wetzel, CDU: Richtig.)

Richtig. Nun hört: „Bei einem Sondervermögen wären die Beteiligungsrechte des Parlaments in künftigen Jahren nur eingeschränkt wahrzunehmen.“

(Zwischenruf Abg. Wetzel, CDU: Auch richtig.)

Das könnte nun wiederum von uns sein, von der Linkspartei.PDS. Wir hoffen auch, dass bei künftigen Diskussionen und bei Sondervermögen Sie auch immer an die parlamentarische Einflussnahme denken.

Ich möchte das Fazit ziehen, dass beide Anträge unsere Unterstützung finden. Da ich ja die Mehrheiten in diesem Parlament kenne, wird es leider so sein, dass der SPD-Antrag nicht die nötige Mehrheit findet und deshalb würde ich meine Fraktion auch bitten, dem Antrag der CDU zuzustimmen, da es dem Lande dient, da es der Wohnungsbauförderung dient und somit den Bürgern unseres Landes.

(Unruhe bei der CDU)

Nun zu Ihrer Begründung: Wir werden auch künftig bei Sondervermögen des Landes ein wachendes Auge darauf haben und die parlamentarischen Einflussmöglichkeiten im Blick haben. Dieser kritischen weiteren Betrachtung durch unsere Fraktion werden Sie sich nicht entziehen können. Danke.

Weitere Wortmeldungen von Abgeordneten liegen mir nicht vor. Das Wort hat Minister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema beschäftigt uns seit der im letzten Jahr verabschiedeten Föderalismusreform. Das war übrigens einer der wenigen umstrittenen Punkte in der Föderalismusreform, die soziale Wohnungsbauförderung in die Verantwortung der Länder zu geben. Es ist auch richtig, dass die Länder dort Verantwortung haben, denn die Lage auf den Wohnungsmärkten, infolgedessen auch die strategische Ausrichtung der Wohnungspolitik ist doch im Laufe der Jahrzehnte extrem auseinandergegangen und von den unterschiedlichen Interessenlagen der Länder untereinander und mittlerweile auch der Ostländer untereinander ist dort ganz zu schweigen. Auch wir sehen wesentlich mehr Möglichkeiten, bessere Gestaltungs- und Einfühlungsmöglichkeiten auf die regionale Wohnungsversorgung, dass alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnungen in den nächsten Jahren versorgt werden können, Frau Sedlacik, mit preiswertem und angemessenem Wohnraum habe ich überhaupt keine Sorge. Auch angesichts der demographischen Entwicklung habe ich eher die Sorge, weil Frau Doht erwartet, dass 29 Mio. € bis 2019 kommen.

(Zwischenruf Abg. Doht, SPD: Nein, bis 2013.)

In Ihrem Antrag steht, glaube ich, bis 2019 jährlich 29 Mio. €. Aber Sie wissen genau, 2013 wird das überprüft.

(Zwischenruf Abg. Doht, SPD: Ja, 2013.)

Die Wohnungsbauförderung ist nach 2013 nur noch investiv gebunden und nicht mehr zweckgebunden. Die Forderung der Westländer ist nicht so schnell vom Tisch zu bekommen, da der Bund nicht willkürlich seine Mittel erhöhen wird, ab 2013 dann ein größeres Stück von diesem Kuchen zu bekommen. Angesichts der Vielzahl der leerstehenden Wohnungen bedarf es noch erheblicher Anstrengungen aller Ostländer, dass wir diesem Prozess in den nächsten Jahren dieser Auseinandersetzung fachlich entgegensehen und auch die notwendigen Mittel erhalten, die wir auch nach 2013 für angemessen und notwendig erachten. Wir müssen uns in dieser Auseinandersetzung gut aufstellen. Für mich steht es vollkommen außer Frage, dass Wohnungsbauförderung ein dauerhaftes Thema sein wird, auch über 2014 hinaus, aber wir müssen uns sicherlich der Frage Neujustierung inklusive auch einer soliden Finanzierungsgrundlage stellen. Das ist allein deswegen notwendig, weil im Zuge der Neuregelung neue Rückbürgschaften des Bundes für zinsverbilligte Kapitalmarktdarlehen entfallen, so dass die Wohnraumförderung vollständig auf Treuhanddarlehen umgestellt werden muss. Im laufenden Haushalt sind ausreichend Mittel für die Wohnraumförderung eingestellt, die sowohl die Verbindlichkeiten aus eingegangenen Verpflichtungen des Landes als auch neuer Maßnahmen sicherstellen. In Vorbereitung des Doppelhaushalts wird seit geraumer Zeit über die Frage der Finanzierung der sozialen Wohnraumförderung diskutiert. Hier komme ich zu dem SPD-Antrag und dem Alternativantrag der CDU. Zur Wahl stand sicherlich auch bei uns die Errichtung eines Wohnungsbauvermögens im Sinne eines revolvierenden Fonds und die Finanzierung der sozialen Wohnraumförderung über den Haushalt mit Rückflussbindung und Überjährigkeit.

Ein Vermögen hätte sich in der Maximalvariante gebildet aus Kompensationszahlungen des Bundes, der Rückerstattung von Programmabrechnungen, den Rückflüssen von Zins und Tilgung der Förderbankdarlehen aus dem Wohnungsbauvermögen, Zuweisungen aus dem Landeshaushalt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes. Die Landesregierung hat sich im Ergebnis der Haushaltsklausur am 12. Juni 2007 nicht für die Variante „Wohnungsbauvermögen“ entschieden, sondern schlägt vor, die erforderlichen Mittel für die soziale Wohnraumförderung auch künftig im Landeshaushalt einzustellen. Wer den Entwurf des Haushaltsplans diesbezüglich bereits intensiv gelesen hat, weiß, dass dabei neben den Kompensationszahlungen des Bundes einschließ

lich deren Rückflüsse auch die Einnahmen aus Zins- und Tilgungsrückflüssen aus Baudarlehen sowie die Rückerstattung vom Förderprogramm der Thüringer Aufbaubank zweckgebunden und überjährig für die Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus bereitgestellt werden.

Meine Damen und Herren, durch die Rückflussbindung und die Überjährigkeit, die mit entsprechenden Haushaltsvermerken untermauert sind, werden wir vergleichbare Ergebnisse wie bei einem revolvierenden Fonds erreichen. Die Rückflüsse der LABO hingegen werden vollständig im Haushaltplan veranschlagt und dafür das Risiko für eventuelle Bürgschaftsausfälle …

Entschuldigung, Herr Minister, dass ich kurz unterbreche. Ich bitte aber wirklich, auch noch die letzten Minuten des letzten Tagesordnungspunkts für heute durchzuhalten