Protokoll der Sitzung vom 12.07.2007

8. exemplarische Erstellung eines Gesamtabschlusses für einen Landkreis und eine kreisfreie Stadt,

9. Erstellung eines Abschlussberichts mit einer Zusammenstellung aller Ergebnisse des Projekts zu den einzelnen Projektbereichen.

Zu Frage 2: Es bestand keine Verpflichtung zur öffentlichen Ausschreibung, da der Wert des Auftrags unterhalb des Schwellenwerts von 200.000 € lag. Die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen ist auf Dienstleistungen anzuwenden, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden und den Schwellenwert von 200.000 € erreichen. Bei der Vergabe der Projektsteuerung für die Umstellung des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens auf die Doppik handelt es sich um eine freiberufliche Leistung im Sinne von § 2 der Verordnung. Der Auftragswert lag jedoch unter diesem Schwellenwert, so dass diese Bestimmung nicht anwendbar war. Es wurde eine freihändige Vergabe unter Berücksichtigung der Vergabemittelstandsrichtlinie durchgeführt. Aus Ziffer 4 Punkt 1 Vergabemittelstandsrichtlinie ergibt sich die Empfehlung, bei freiberuflichen Leistungen, deren geschätzter Auftragswert unterhalb des Schwellenwerts liegt, in Anlehnung an die Bestimmungen der Vergabeverordnung einen Leistungswettbewerb mit mindestens drei Bewerbern durchzuführen. Dieser Empfehlung wurde dadurch entsprochen, dass sechs infrage kommenden Unternehmen eine Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt wurde.

Zu Frage 3: Die Entscheidung erfolgte auf der Grundlage der eingegangenen Angebote, der Präsentationen und der Vertragsverhandlungen einvernehmlich mit den kommunalen Spitzenverbänden für das günstigste Angebot unter Berücksichtigung des an

gebotenen Leistungsumfangs und der Referenzen der Unternehmen. Letztlich kamen nur Unternehmen infrage, die vergleichbare Projekte in anderen Ländern bereits erfolgreich durchgeführt haben.

Zu Frage 4: Der Auftragnehmer erhält als Vergütung für seine Leistungen insgesamt 160.000 € zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Bei dem genannten Betrag handelt es sich um einen Festpreis, der Aufenthalts-, Fahrt- und Nebenkosten enthält. Von diesem Betrag wurden 30 Prozent nach Abschluss des Vertrags am 26. April 2006 und 30 Prozent zum 31. Dezember 2006 zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist nach Ablauf von vier Wochen nach Beendigung des Auftrags zu bezahlen.

Der Abgeordnete Kuschel hat eine Nachfrage.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass sechs Firmen aufgefordert wurden, ein Angebot abzugeben. Wie viele Firmen haben dann tatsächlich ein Angebot abgegeben?

Das weiß ich nicht.

Danke, Herr Minister. Damit beende ich die Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 28

Aktuelle Stunde

Die Fraktionen der SPD und der Linkspartei.PDS haben jeweils eine Aktuelle Stunde beantragt. Wir treten ein in den ersten Teil der Aktuellen Stunde

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Reale Kosten der Fusion der Lan- desfachbehörden für Denkmal- schutz“ Unterrichtung durch die Präsiden- tin des Landtags - Drucksache 4/3164 -

Ich eröffne die Aussprache und erteile der Abgeordneten Dr. Klaubert das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die SPD hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema „Reale Kosten der Fusion der Landesfachbehörden für Denkmalschutz“ eingereicht. Ich glaube, der Titel ist falsch, denn die Fusion, die kostet erst einmal gar nichts. Besser wäre eine Aktuelle Stunde zum Thema „Eingeständnis des Unfugs des Umzugs des Landesamts für Landesdenkmalpflege nach Weimar“ gewesen, dann hätten wir nämlich das Thema genau getroffen.

Ich habe bereits darauf hingewiesen, die Fusion haben wir beschlossen mit dem Ersten Änderungsgesetz zum Denkmalschutzgesetz. Es ist zum damaligen Zeitpunkt bereits deutlich geworden, dass es keinerlei Notwendigkeiten gibt, den Umzug eines funktionierenden Landesamts für Denkmalpflege von Erfurt nach Weimar vorzunehmen. Es gab dazu eine Stellungnahme des Landesrechnungshofs, die zum damaligen Zeitpunkt sowohl im Ausschuss als auch im Plenum als auch in der Öffentlichkeit sehr heftig debattiert worden ist, und ich erinnere mich auch daran, dass der Kollege Schwäblein von der CDU-Fraktion zwar diesem Gesetzentwurf zugestimmt hat, aber seine Bedenken darüber, dass dieser Umzug außerordentlich teuer sein wird, bereits deutlich machte. Offensichtlich sind wir jetzt bei diesem Zustand angekommen. Auf eine Anfrage des Kollegen Schwäblein wird gesagt, dass der Umzug des Landesamts für Denkmalpflege vom Erfurter Petersberg nach Weimar etwa 1,5 Mio. € kosten wird. Inzwischen gibt es eine zahlreiche Schar von Menschen, die sagen, dass eine solche Summe überhaupt nicht ausreichen wird, um diesen Umzug zu realisieren, und es wird geschätzt, dass wir etwa mit dem Vierfachen, also etwa mit 6 Mio. €, rechnen müssen. Damit ist natürlich die Kostenermittlung, die unter dem damaligen Änderungsgesetz zu lesen ist und die damals hieß „Kosten keine“, der Lüge überführt.

Im Doppelhaushalt 2008/2009 sind besagte 1,5 Mio. € etatisiert und dazu ist noch ein Betrag von 164.500 € für den Umzug nach Weimar vorgesehen. Dieses ganze Unternehmen erweist sich als äußerst fraglich, denn es konnte weder damals noch heute der Beweis dafür erbracht werden, dass unter dem Titel einer gemeinsamen Fachbehörde für den Denkmalschutz und die archäologische Bodendenkmalpflege überhaupt ein neues Gebäude in Weimar gefunden werden muss. Es ist überhaupt noch niemals die Frage beantwortet worden, was auf dem Petersberg mit dem neuen sanierten Gebäude passieren wird.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Überlegungen, diesen denkmalpflegerischen Bereich auf dem Petersberg auszuweiten und den Standort gegebenenfalls mittels Bauhütten oder anderen denkmalpflegerischen Maßnahmen attraktiver zu machen, ist überhaupt nicht gefolgt worden. Wir stehen jetzt vor einer rätselhaften Summe, die der angebliche Vollzug dieses Gesetzes kostet. Ich glaube, die einzige Schlussfolgerung aus dieser Aktuellen Stunde dürfte sein, dass man diesem Unfug ein Ende bereitet und sagt, wir lassen die Zustände so wie sie sind, und damit ist das Gesetz vollzogen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Das Wort hat Abgeordneter Döring, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, bisher war ich überzeugt, dass auf Dauer der Vernunft nichts widerstehen kann. Diese Landesregierung belehrt mich allerdings immer wieder eines Besseren. Erinnern wir uns, der Ministerpräsident hatte zu Beginn seiner Amtszeit eine seiner exzellenten Eingebungen, die er per Regierungserklärung mit großem Brimborium verkündete: den Umzug des Landesamts für Denkmalpflege nach Weimar - Kosten keine, Synergieeffekte enorm. Zwar hat der Landesrechnungshof - Frau Klaubert hat das schon gesagt - in beispielhafter Klarheit dargelegt, was von diesem Umzug zu halten ist, nämlich: Mehrkosten enorm, Synergieeffekte zweifelhaft. Das ficht aber einen Ministerpräsidenten nicht an, gesagt ist gesagt, also Augen zu und durch, koste es, was es wolle. Um die tatsächlichen Haushaltsbelastungen zu verschleiern, wurden mit Taschenspielertricks die wirklich eintretenden Kostenbelastungen schöngerechnet. In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Kollegen Schwäblein wird dies geradezu zelebriert. Da ist die Rede von Synergieeffekten durch die räumliche Zusammenlegung bis zum Jahr 2020 - man höre, 2020 - in Höhe von 3,06 Mio. €. Dieser Einspareffekt bis 2020 resultiert aus wegfallenden Stellen und hat mit Synergieeffekten durch den Umzug nicht das Geringste zu tun. Dieser Einspareffekt würde ebenso entstehen, wenn das Landesamt seinen Sitz in Timbuktu hätte. Die Antwort der Landesregierung suggeriert hier einen Zusammenhang, der in dieser Weise überhaupt nicht existiert. Von der Zeitspanne bis 2020 will ich hier gar nicht sprechen. Ebenso könnte man die Einspareffekte bis 2047 oder 3012 in Anschlag bringen. Der Aussagewert wäre der gleiche - Null.

(Beifall bei der SPD)

Auch die in der Antwort genannten Kosten von 1,5 Mio. € beziehen sich lediglich auf die Sanierung des Gebäudes 5 der ehemaligen Materialforschungs- und -prüfanstalt, und das noch auf dem untersten vertretbaren Niveau. Um ein einigermaßen befriedigendes Ergebnis zu erhalten, sind die Sanierung des zum Museum gehörenden Donndorf-Gebäudes, der Abriss eines Trafohauses sowie die Errichtung eines Archivgebäudes an seiner Stelle, der Wechsel des Hauses 4 sowie der Ausbau von Haus 3 notwendig, zudem die Errichtung von Parkplätzen und Auf- und Zufahrten - geschätzte Kosten 6 bis 10 Mio. €. Ich bin dem Kollegen Schwäblein dankbar, dass er die detaillierte Kleine Anfrage gemacht hat, die genau zu diesem Ergebnis führen wird. Wenn die Zusammenlegung der Ämter wirklich Sinn machen soll, sind diese baulichen Maßnahmen unabdingbar. Ansonsten, meine Damen und Herren, würden sich die Arbeitsbedingungen nach dem Umzug eindeutig verschlechtern.

Fassen wir zusammen: Nach dem Umzug haben wir eine für 3 Mio. € sanierte leer gezogene Immobilie in Erfurt, weitere Nutzung ungewiss. In Weimar stehen Baumaßnahmen an in einem ersten Zwischenschritt von 1,5 Mio. €. Die Kosten des Gesamtbauvorhabens liegen in jedem Fall zwischen 6 und 10 Mio. €. Die Landesregierung nennt dies „Kosten keine“. Gäbe es ein Guinnessbuch der Steuerverschwendung, der Ministerpräsident hätte wenigstens hier eine reale Chance auf einen Spitzenplatz. Meine Damen und Herren, das ist Althaus’sche Exzellenz in Reinkultur - darauf können wir sehr wohl verzichten. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Schwäblein, CDUFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hatte eigentlich die Hoffnung, dass das Thema ein paar Minister mehr interessiert. Aber gut, ich bin auch mit zwei Staatssekretären zufrieden. Ich kann die Aktualität des Themas, Herr Döring, nur begrenzt nachvollziehen. Ich habe im Mai versucht, eine Mündliche Anfrage zu stellen, Ende April - leider kam der 1. Mai dazwischen -, ich habe nicht um 8.00 Uhr abgegeben, sondern um 10.00 Uhr. Es war nicht mehr in der Frist. Daraufhin habe ich meine Mündliche Anfrage in eine Kleine Anfrage umgewandelt, in der stillen Hoffnung, ich könnte es vor dem letzten Plenum vielleicht noch ergänzen durch eine neuerliche Mündliche Anfrage. Nun haben sich die Fristen so ergeben, dass es auch nicht ging. Deshalb habe ich in dieser Woche mit einer weiteren Kleinen Anfrage, die eben schon erwähnt wurde, mit

16 Fragen nachgelegt.

Spätestens jetzt sollten die Beantworter wissen, dass ich auf manche Frage die Antwort eigentlich schon kenne. Ich möchte es nur auch noch von der Regierung hören. Ich habe sie jetzt auch mit „Teil 2“ überschrieben, ich bin auch gerne bereit, den Teil 3 und Teil 4 anzufügen, das nur schon einmal als Ankündigung, falls die Antwort wieder nicht ausreichend sein wird.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das ist von großem Vorteil.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die SPD hat, nachdem die kleine Antwort auf meine Kleine Anfrage da war, eine Selbstbefassung im Ausschuss beantragt, genau zu diesem Thema. Das werden wir natürlich tun - es ist ein Minderheitenrecht, das steht Ihnen zu. Wir hätten uns auch gar nicht gewehrt, wenn es kein Minderheitenrecht wäre.

(Zwischenruf Abg. Lieberkecht, CDU: Das haben sie doch selber beantragt.)

Sie haben es selber beantragt. Insoweit kann ich es gar nicht verstehen, wieso wir das Thema heute noch extra als Aktuelle Stunde auf dem Plan haben. Vertraut die SPD der Wirkung dieser Minderheitenrechte so wenig? Das muss ja wenigstens einmal angemerkt werden. Jetzt zur Sache selbst.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Wir ma- chen beides.)

Ich habe damals schon bei der Verabschiedung des Gesetzes Zweifel an der Aussage gehabt, dass da keine Kosten entstehen.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Und trotzdem zugestimmt.)

Ich habe deshalb mit einer persönlichen Erklärung erklärt: Meine Zustimmung ist damit begründbar, dass keine Kosten entstehen sollen. Nun ist man ja ein durchaus interessierter Abgeordneter und fragt nach. Jetzt habe ich nicht gefragt, wie hoch die Kosten sind, sondern ich habe gefragt, wer das sponsert. Denn wenn die Regierung sagt, es entstehen keine Kosten, kann es nur auf diesem Wege bezahlt werden. Jetzt war ich etwas erstaunt, dass da 1,5 Mio. € dazugegeben wurden. Bei einer kleinen Recherche stellt sich ganz schnell heraus, das ist wirklich nur für das erste Haus. Aufgrund meiner Nachfrage haben sich die Umzugspläne noch einmal geändert, denn ursprünglich sollte die gemeinsame Verwaltung für beide Landesämter in der Erfurter Neuwerkstraße verbleiben. Also insoweit hätte der Umzug noch weniger Sinn gemacht. Aufgrund der gestiegenen Kosten -

Herr Döring hat sie ja schon im Einzelnen aufgezählt - also Umbau des einen Hauses, wo jetzt auch noch die Verwaltung zusätzlich mit hinein soll; es wird zwischenzeitlich fürchterlich eng, der Abriss eines weiteren Gebäudes, zweimaliger Umbau eines dritten Gebäudes, erstens übergangsweise zum Archiv, dann endgültig zum Labor und Werkstattgebäude, dann Abriss des Trafogebäudes und Errichtung des endgültigen Archivs und Umbau des im Moment nur eingeschränkt als Bibliothek nutzbaren DonndorfGebäudes. Insoweit in etwa sind also die Baukosten garantiert nicht mit 1,5 Mio. € zu beziffern und auf meine zweite Frage, wie es denn nun mit der noch nicht geklärten Zuwegung sei, wurde mir geantwortet, alles bestens. Eine neuerliche Nachfrage ergab, die Zufahrt erfolgt jetzt immer noch aufgrund einer Duldung durch den Besitzer des Nachbarhauses und die grundbuchrechtliche Sicherung dieser Zufahrt ist noch nicht gegeben, wenn es nicht gerade gestern passiert ist - so schnell habe ich noch nicht wieder nachgefragt. Die Ersatzzuwegung kann erst nach Abriss des Gebäudes 4 erfolgen und dann, wenn die Bauhaus-Uni zustimmt, kann es über die Geschwister-Scholl-Straße geschehen. Aber das ist auch nicht zum Nulltarif zu haben. Das ist noch nicht zum Nulltarif zu haben und die Parkplätze sind dann auch im Wesentlichen tangiert.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Da gibt es aber keine Parkplätze.)

Also insoweit will ich die Reden, die wir heute vor dem Mittag gehört haben, schöpferisch aufgreifen. Der Ministerpräsident hat heute hier erklärt und ich vertraue ihm, dass wir uns auch selber in unserem Handeln reflektieren können. Diese Kraft haben wir. Meine Fraktionsvorsitzende hat heute richtigerweise auch das Wort vom Recht auf einen Irrtum hier eingeführt. Insoweit bitte ich die Landesregierung jetzt schlicht noch einmal zu überprüfen, ob nicht der Verbleib des Landesdenkmalamtes auf dem Petersberg sinnvoller ist und ob der Umzug der gemeinsamen Verwaltung nach Weimar Sinn macht. Da gibt es eine gewisse Nähe zum Staatsarchiv, was da mitbetreut wird. Insoweit ist also nicht alles sinnlos. Wenn die Kosten wirklich in dieser Höhe anfallen sollten, wie jetzt prognostiziert, dann möchte doch bitte überlegt werden, ob man nicht alles zusammen, außer dem Museum, was natürlich in Weimar bleiben muss, auf dem Petersberg unterbringt - zu deutlich verringerten Kosten. Da gibt es ein großes repräsentatives Gebäude, das unter Denkmalschutz steht und an dem auch Denkmalfördermittel und Städtebaufördermittel einsetzbar sind. Insoweit sollten wir offensiv an das Thema herangehen, uns im Ausschuss damit befassen und vielleicht, Herr Döring, die Geduld aufbringen, die Antwort auf meine neuerliche Kleine Anfrage abzuwarten.

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Ich erteile das Wort Herrn Staatssekretär Bauer-Wabnegg.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, am 01.01.2006 wurden das frühere Landesamt für Denkmalpflege - übrigens nicht Denkmalschutz, wie irrtümlich im Antrag formuliert - und das Landesamt für Archäologie zusammengelegt. Sitz des vereinten Thüringischen Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie ist zukünftig Weimar. Diese Zusammenlegung ist Teil der Behördenstrukturreform der Landesregierung. Deren Ziel ist eine straffe, schlanke und effiziente Landesverwaltung. Ministerpräsident Althaus hat ja in seiner Regierungserklärung vom 9. September 2004 - wir haben heute schon darüber gesprochen - deutlich gemacht: Verwaltung ist kein Selbstzweck. Verwaltungsstrukturen sind von daher regelmäßig zu überprüfen und anzupassen. Nur so schaffen wir auch unter veränderten Bedingungen effizientes und bürgernahes Handeln.

Thüringen hat eine außergewöhnlich hohe Dichte von rund 30.000 Bau- und 3.000 Bodendenkmalen, deren Bewahrung und Pflege zu den wichtigen Pflichten des Landes gehören. Über 500 Mio. € hat der Freistaat seit 1990 in die Denkmalpflege und den Denkmalschutz investiert. Wer mit offenen Augen durch die Städte und Dörfer geht, der wird feststellen, dass sich dieser große Einsatz gelohnt hat. Die Erfolge bei der Bewahrung der Denkmallandschaft sind aber nicht allein auf die finanzielle Unterstützung zurückzuführen, sondern auch auf ein Denkmalschutzgesetz, das aus dem Jahr 1992 stammt und nach seiner Novellierung im Jahr 2006 zu einem der modernsten der Bundesrepublik gehört. Es bietet die hervorragende Möglichkeit, das öffentliche Erhaltungsinteresse optimal mit den Wünschen der Denkmaleigentümer in Einklang zu bringen. Zu einem modernen Gesetz gehört eine moderne Verwaltung.

Thüringen hatte zwei Denkmalfachbehörden, das Landesamt für Denkmalpflege und das Landesamt für Archäologie. Beide arbeiteten auf der Grundlage des Thüringer Denkmalschutzgesetzes. Außerdem gab es bei der Zusammenarbeit mit Denkmaleigentümern und anderen Behörden eine Vielzahl inhaltlicher Berührungspunkte. Deshalb ist die Zusammenlegung beider Ämter logisch nachvollziehbar und deren Unterbringung an einem Standort sinnvoll. Im Übrigen hat die Mehrheit der Länder in den letzten Jahren ebenfalls ihre Denkmalfachbehörden zusammengeführt und damit nachweislich sehr gute Erfahrungen eingeholt. Für die Standortwahl wurde eine Reihe von

Möglichkeiten geprüft. Herr Döring, ich habe nachgesehen, Timbuktu zählte nicht zu einer dieser Varianten.

(Unruhe bei der SPD)

Letztlich fiel die Entscheidung auf den baulichen Bestand der jetzigen Materialforschungs- und -prüfanstalt (MFPA) in Weimar in der Amalienstraße 13 in unmittelbarer Anbindung an den dort etablierten archäologischen Bereich. Insgesamt wird das gemeinsame Landesamt damit ausschließlich in landeseigenen Immobilien seinen Sitz haben, wobei übrigens auch die gemeinsame Verwaltung nach Weimar umziehen wird, um die Nähe sowohl zum Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie als auch zum Hauptstaatsarchiv zu gewährleisten.

Selbstverständlich ergeben sich aus der räumlichen Zusammenlegung zunächst Investitions-, Sach- und auch Personalausgaben. Die Kosten - das wurde angesprochen - für die Sanierung der ehemaligen Immobilie der MFPA betragen nach Schätzung des Staatsbauamts etwa 1,5 Mio. €. Das sind die Zahlen, die vorliegen, wobei eine Sanierung dieser Landesimmobilie übrigens auch bei anderweitiger Nutzung notwendig wird. Diese Kosten sind also keine unmittelbare Folge der Zusammenlegung. Für den Umzug fallen Kosten von etwa 150.000 € an und schließlich kommt Trennungsgeld in Höhe von etwa 40.000 € für zwei Jahre dazu.