Protokoll der Sitzung vom 12.07.2007

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das muss man dann mit in den Garten stellen.)

Sie haben keine Fantasie, Herr Höhn.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Doch, doch.)

Die Zukunft hat bereits begonnen. Wie schnell diese Zukunft Gegenwart sein wird, das hat uns die Einführung des Internets vor weniger als 20 Jahren gezeigt. Wer hätte vor 20 Jahren an die Möglichkeiten gedacht, die Sie heute auf Ihrem Tisch hier im Thüringer Landtag haben.

(Beifall bei der CDU)

Wir werden uns also auf diese Möglichkeiten vorbereiten müssen. Wir werden uns darauf vorbereiten müssen, dass auch die bisher zentralistischen Energiesysteme sich in ein intelligentes Netzwerk verwandeln, nicht nur aus vielen Verbrauchern, wie heutzutage, sondern auch aus vielen Erzeugern mit dezentralen Speichermöglichkeiten z.B. auf Wasserstoffbasis. Gerade das erst wird den Durchbruch der regenerativen Energien ermöglichen, deren naturgegebene Unstetigkeit kompensieren und eine „Vertrassung“ unserer Landschaften verhindern.

Meine Damen und Herren, dass das keine Zukunftsmusik ist, auch nicht in der Wissenschaftspolitik, das zeigt die Hightech-Strategie für Deutschland, die von den drei Bundesministerien für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Bildung und Forschung und Wirtschaft und Technologie aufgelegt wurde. Dieses Programm heißt „Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie“. Ich gehe wie viele Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion davon aus, dass bei dem Technologieprogramm, das wir bis erstes Quartal nächsten Jahres

erbitten, auch solche inhaltlichen Fragen mit betrachtet werden; denn wir sollten auch aus der Not, die in Sachen Energien auf uns zukommt, eine Tugend machen und sollten uns dieser Aufgaben annehmen. Dabei habe ich nur ein Feld genannt, was beackert werden muss. Wenn ich die Stichworte „Nano“, „Photo“ und „Bio“ noch nenne, dann könnte man ebenfalls darüber entsprechende Ausführungen machen. Ich will es heute mal bei der Frage „Energie“ bewenden lassen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor, so dass ich die Aussprache zum Bericht und zur Nummer II des Antrags schließen kann. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer I des Antrags erfüllt ist? Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. So kommen wir zur Abstimmung zu Nummer II des Antrags. Einen Antrag auf Ausschussüberweisung habe ich nicht vernommen, so dass wir direkt über diese Nummer II des Antrags abstimmen. Wer der Nummer II des Antrags der Fraktion der CDU in Drucksache 4/3029 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Nummer II des Antrags an den Wirtschaftsausschuss überwiesen worden. Entschuldigung, es ist überhaupt nichts überwiesen worden. Der Antrag in Nummer II ist angenommen. Es ist keine Ausschussüberweisung erfolgt.

Ich komme damit zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 12

Verantwortung für Berufsaus- bildung übernehmen - Ausbil- dungsplätze in Landesdienst- stellen besetzen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/3040 -

Die SPD-Fraktion hat nicht angekündigt, dass sie das Wort zur Begründung übernehmen möchte. Die Landesregierung möchte den Sofortbericht zu Nummer 2 des Antrags erstatten. Bitte, Herr Staatssekretär Hütte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, vorweg, ich denke, wir sind uns alle einig, dass alle Anstrengungen unternommen werden müssen, jungen Menschen eine möglichst hoch qualifizierende Ausbildung

zu ermöglichen als Voraussetzung für ein erfülltes und auch dauerhaftes Berufsleben.

Die Landesregierung wird dieser Verantwortung im Rahmen ihrer Handlungsmöglichkeiten gerecht, wobei man immer bedenken muss, dass der öffentliche Sektor in diesem Zusammenhang dabei naturgemäß nur eine subsidiäre Rolle übernehmen kann nach dem Staats- und Gesellschaftsverständnis unseres Grundgesetzes und der Landesverfassung. Dies vorweggeschickt, möchte ich zum Antrag der Fraktion der SPD für die Landesregierung wie folgt berichten:

Nachdem sich das eigentliche Berichtsersuchen aus dem zweiten Antragspunkt ergibt, nämlich die Aufforderung, dem Landtag zu berichten, in welchem Umfang eine Übernahme der im Jahr 2007 erfolgreich beendeten Ausbildungsverhältnisse beabsichtigt ist, möchte ich hiermit beginnen. Die Übernahme der Auszubildenden hängt unter anderem von den haushaltsrechtlichen Vorgaben ab.

Nach Auskunft der Ministerien ergibt sich bezüglich der konkreten Übernahme von Auszubildenden für das Jahr 2007 folgendes Bild: Es ist beabsichtigt, insgesamt 32 Auszubildende aus dem Bereich des Thüringer Finanzministeriums in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bzw. in ein Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen. Im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit kann ein Auszubildender oder eine Auszubildende für ein Jahr befristet eingestellt werden. Im Polizeibereich werden voraussichtlich die 43 Anwärter des gehobenen Polizeidienstes, die in diesem Jahr ihre Ausbildung beenden werden, in den Landesdienst übernommen werden.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Was heißt hier voraussichtlich?)

Beim Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr ist die Übernahme von einem Anwärter des gehobenen vermessungstechnischen Dienstes sowie von einer Auszubildenden für den Beruf der Fachangestellten für Bürokommunikation möglich. Im Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit ist beabsichtigt, eine Auszubildende in ein befristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Im Hochschulbereich sind die Dienststellen bemüht, allen Auszubildenden eine zumindest sechsmonatige Weiterbeschäftigungsmöglichkeit zu unterbreiten. Für die gesamte Landesregierung werden die Anwärter des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes in den Landesdienst übernommen. Diese Aussagen über die Übernahme der Anwärter gelten natürlich immer unter der Voraussetzung, dass die Anwärter die jeweilige Laufbahnprüfung bestehen.

Für den Bereich der Justiz ist zu beachten, dass das zweite juristische Staatsexamen Berufszulassungsvoraussetzung für alle gesetzlich reglementierten juristischen Berufe wie Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Notar ist. Die Referendarausbildung orientiert sich daher gerade nicht am Bedarf für Richter-auf-Probe-Stellen, sondern es müssen Rechtsreferendare gegebenenfalls auch weit über den aktuellen Bedarf des Landes ausgebildet werden. Deutschlandweit können selten mehr als 25 Prozent der Rechtsassessoren, also derjenigen, die das zweite Staatsexamen bestanden haben, in den öffentlichen Dienst übernommen werden. Für Thüringen konkret werden im Jahr 2007 voraussichtlich fünf Richter auf Probe eingestellt. Hinzu kommen drei Rechtspfleger zur Anstellung und 44 Justizvollzugsobersekretäre zur Anstellung. So weit zum zweiten Punkt des Antrags.

Zum ersten Antragspunkt möchte ich folgenden Hinweis geben: Die Ausweisung von Stellen für Auszubildende oder Beamtenanwärter im Landeshaushalt stellt lediglich eine haushaltsrechtliche Maximalermächtigung dar; sie kann keinesfalls als Bedarfsfeststellung für die Landesverwaltung angesehen werden. Ob diese Stellen daher in vollem Umfang besetzt werden, hängt letztlich vom tatsächlichen Bedarf und vom tatsächlichen Angebot auch an geeigneten Bewerbern ab. Im Haushaltsplan 2007 waren insgesamt 952 Ausbildungsplätze ausgewiesen. Momentan können 840 Ausbildungsplätze ab Herbst dieses Jahres für junge Menschen im ersten Ausbildungsjahr zur Verfügung gestellt werden.

Zum dritten Antragspunkt, zu dem ich jetzt komme, lässt sich sagen, dass der darin angesprochene Thüringer Ausbildungspakt ein Bündnis vor allem mit den Wirtschaftsverbänden und den Kammern im Lande darstellt und darauf ausgerichtet ist, in deren Bereichen Ausbildungsplatzangebote zu erhöhen bzw. zu fördern. Der Thüringer Ausbildungspakt hat sich in seiner Form sehr gut bewährt und wurde deshalb auch erst im Mai 2007 neu vereinbart. Die Landesregierung unterstützt den Ausbildungspakt, indem sie unter anderem auch Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds und aus dem Landeshaushalt hierfür zur Verfügung stellt. Über den Ausbildungspakt sollen den Thüringer Jugendlichen vor allem Lehrstellen, aber auch Lehrgänge, Praktika und Kurse zur Berufsvorbereitung angeboten werden. Zudem sollen neue Ausbildungsbetriebe gewonnen werden. Es geht der Landesregierung mit dem Ausbildungspakt darum, dass die Thüringer Jugend hier in Thüringen, hier im Lande ihre beruflichen Chancen bekommt. Ausbildungspakte sind somit unabhängig von den Ausbildungsplätzen in der öffentlichen Verwaltung zu sehen, so dass dort für diesen Sektor und eine betreffende Selbstverpflichtung kein Raum ist.

Was den eigenen Bereich der Landesregierung, der Landesverwaltung angeht, kann festgestellt werden, dass nahezu für jedes Ressort im Rahmen der Haushaltsplanung 2008 und 2009 für die Ausbildung Mittel in der Höhe der Vorjahre eingestellt wurden. Auch dies ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die Landesregierung zu ihrer Verantwortung für die Ausbildung der jungen Menschen in diesem Lande steht und dass von Unglaubwürdigkeit nun wirklich keine Rede sein kann. Im Übrigen kann zur Übernahmesituation für den Landesbereich auch Bezug genommen werden auf die Antwort des Finanzministeriums in der heutigen Fragestunde auf die Drucksache 4/3139, wo noch einmal deutlich und konkret dargelegt wurde, wie sich die Situation für die Landesverwaltung darstellt. So weit der Bericht. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Wünschen die Fraktionen die Aussprache zu diesem Bericht? Das wird mir von allen Fraktionen signalisiert. So kommen wir zur Aussprache zum Bericht und zu den Nummern 1 und 3 des Antrags und ich rufe als Erstes für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Hennig auf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, natürlich gebe ich dem Staatssekretär recht, wenn er davon spricht, dass wir alle Bemühungen unternehmen müssen, um mehr Ausbildungsplätze in Thüringen zu schaffen. Ich glaube nur, dass Anspruch und Wirklichkeit in den Fraktionen wie auch in der Landesregierung sehr weit auseinander liegen. Auf Anfrage des SPD-Abgeordneten Kollegen Pilger antwortete die Landesregierung, maximal 952 Ausbildungsplätze in der Landesverwaltung seien verfügbar, von denen 823 besetzt sind. Wir haben gerade gehört, dass dies noch lange keine Bedarfsanalyse ist bzw. bedarfsgerecht wäre. In der Antwort auf meine Mündliche Anfrage heute Mittag wurde auf der anderen Seite bestätigt, dass die Landesregierung nicht über Bedarf ausbilden wird. Der uns vorliegende Antrag soll die Landesregierung verpflichten, die nach dem beschlossenen Haushalt mögliche Zahl der Ausbildungsplätze in der Landesverwaltung auszuschöpfen. Selbstverständlich unterstützen wir diesen Antrag. Wir unterstützen diesen Antrag der SPD-Fraktion, aber wir wollen doch darauf aufmerksam machen, dass er nur ein sehr kleiner Beitrag zur Linderung der Ausbildungsproblematik sein kann.

Noch einen kurzen Blick auf die Übernahmesituation, die der Staatsekretär gerade dargestellt hat. Es ist

natürlich halbwegs lächerlich zu sagen, 43 Polizisten werden in den Dienst übernommen, wenn man betrachtet, wie viele in den letzten Jahren gebraucht worden wären. Wir wollen fragen, da wir bei der Ausbildungsleistung der Landesregierung sind, ob denn diese Ausbildungsleistung überhaupt den Erfordernissen entspricht, den gesellschaftlichen wie den personalstrategischen der Landesverwaltung selbst. Eine Antwort haben wir auch auf diese Frage heute Mittag bekommen. Es wird nur für den eigenen Bedarf ausgebildet. Alles andere, was über den eigenen Bedarf hinausgeht - und ich komme gleich dazu, was das eigentlich heißt - wird als Konkurrenz zur Wirtschaft verstanden. Ich frage mich, wie man solche Sätze sagen kann, wenn man weiß, dass in den Jahren 2009/2010 die Bewerberzahlen auf dem Ausbildungsmarkt massiv zurückgehen werden und gleichzeitig ein großer Teil der Tarifbeschäftigten den öffentlichen Dienst verlassen wird. Ich meine, es muss festgestellt werden, dass die Landesregierung ihrer Verantwortung im eigenen Hause tatsächlich nachkommen muss.

Meine Damen und Herren, allgemein anerkannt ist - und ich glaube, auch da sind wir uns einig -, eine Ausbildungsquote von 8 Prozent benötigt ein Unternehmen, um den eigenen Fachkräftenachwuchs zu decken. Jedenfalls ist das die Marge, die in etwa auch vom Wirtschaftsministerium unter Herrn Schuster angewendet wurde, als es noch Pro-Kopf-Förderung für neu geschaffene Ausbildungsplätze gab. Wenn wir diesen Anspruch auf die Landesministerien anwenden, heißt das zuerst bei den Beamten, im Landeshaushaltsplan für 2007 stehen Planstellen für 38.065 Beamte. Ihnen stehen 2.383 Beamte auf Widerruf und 338 Beamte auf Probe gegenüber, was - man höre und staune - eine Ausbildungsquote von 7,23 Prozent ergäbe. Das hört sich erst einmal relativ gut an. Eine andere Frage ist, ob der neu ausgebildete Personalbestand auch die Lücke füllen wird, die in den nächsten Jahren allein durch Ausscheiden älterer Beamter entstehen wird. Die Landesregierung hat heute Mittag eine sehr eindeutige Antwort darauf gegeben, die Antwort lautet: Ja. Bei den Angestellten und Arbeitern, die in den Ministerien und nachgeordneten Einrichtungen beschäftigt sind, beträgt die Ausbildungsquote nur 4,2 Prozent. Das heißt, bezogen auf Arbeiter und Angestellte profitiert die Landesverwaltung selbst von den Ausbildungsleistungen anderer gesellschaftlicher Bereiche und leistet sich ein fettes Minus an Unterstützung für ausbildungsuchende Jugendliche. Wenn man sich den Berufsbildungsbericht 2007 der Landesregierung anschaut, der dem Landtag vor etwa ein oder zwei Tagen zugegangen ist, stellt man fest, dass im öffentlichen Dienst knapp 8 Prozent weniger Ausbildungsverhältnisse zu verzeichnen sind. Hier muss nachgebessert werden und wir werden das mit einem Antrag zur Haushaltsberatung 2008 tun.

Vor wenigen Wochen erst hat der MDR die Problematik des Fortzugs junger Menschen aus Thüringen aufgegriffen und ich glaube kaum, dass ich an dieser Stelle noch einmal ausführen muss, was betriebliche Ausbildungsplätze bzw. Ausbildung überhaupt für eine Bedeutung für Abwanderung von jungen Menschen in Thüringen haben. Es liegt auf der Hand und es ergibt sich aus den strukturellen Schwächen der Wirtschaftsentwicklung in den neuen Bundesländern, dass natürlich ein Bundesland mit einer starken Wirtschaftsstruktur mit vielen gesunden mittleren und größeren Betrieben auch viel mehr Möglichkeiten im Bereich der Berufsausbildung für junge Menschen zu bieten hat

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

als wir hier, die einen Aufschwung bereits an einem IKEA-Möbelhaus mit etwa 20 Arbeitsplätzen festmachen. Spitze ist Thüringen allenfalls in der Leistung des Verdrängens und Gesundbetens einer qualitativ schlechten Vermittlungsstruktur, die immerhin auch außerhalb der Landesregierung zu einer bestimmten Verkennung unserer Möglichkeiten führt. Nach der Statistik der Bundesanstalt für Arbeit haben wir noch etwa 40 Prozent vermittelter Jugendlicher in betrieblichen Ausbildungen, und wenn Sie sich einmal das Gutachten von der Universität Erfurt zur Entwicklung der berufsbildenden Schulen in Thüringen ansehen, was etwa im Mai dieses Jahres fertig war, wird deutlich, dass in einigen Regionen knapp über 30 Prozent bzw. 32 Prozent an betrieblichen Ausbildungsplätzen vorhanden sind. Es geht um die Zukunft unserer jungen Menschen, um nicht viel weniger und damit auch um die Zukunft Thüringens.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, es ist unsere Aufgabe, alle Reserven aufzudecken, vor allem diejenigen, die in der Verantwortung der öffentlichen Hand sind, weil die am schnellsten zu erschließen sind, zumindest für uns, um die Zahl betrieblicher Ausbildungsplätze kurzfristig zu erhöhen, um Jugendlichen hier in Thüringen Halt zu geben und einen Start ins Berufsleben zu ermöglichen. Wir unterstützen sehr die Intention der SPD, hier auch den öffentlichen Bereich in die Verantwortung zu nehmen. Aber ich kann es noch einmal sagen, es ist nahezu albern von der Landesregierung, zu behaupten, bei Ausbildung über Bedarf könnte man eine Konkurrenz für die Wirtschaft sein. Wir sind der Meinung, die Landesregierung und ihre Ausbildungsleistung ist hier ein wichtiger Teil, aber wir müssen unsere Aufmerksamkeit auch auf die Ausbildung von Betrieben und Institutionen mit Landesbeteiligung lenken und wir müssen thematisieren, dass auch die Kommunen in den letzten Jahren deutlich weniger für die berufliche Ausbildung getan haben, als es noch vor Jahren der Fall war. Was passiert in den Bau

höfen, in den kommunalen Gesellschaften und Verwaltungen für Ausbildungen? Wo gibt es Reserven? Ich denke, hier sind genug Stadträte bzw. auch Landkreistagsmitglieder und Ähnliches, die wissen, inwieweit die öffentliche Ausbildung in den Kommunen zurückgegangen ist.

Meine Damen und Herren, wir fordern Sie auf, diese Fragen ernst zu nehmen und anzunehmen, den Ernst der Lage zu erkennen und alle, aber auch alle Möglichkeiten auszuprobieren, um die Zahl qualitativ guter Ausbildungsplätze in Thüringen zu erhöhen. Dass Sie das bisher nicht getan haben, liegt auf der Hand, allein wenn man die Ausbildung in den Ministerien der Landesregierung anschaut. Also handeln Sie, bevor es zu spät ist für die Zukunft. Handeln Sie jetzt und handeln Sie so, dass wir im Herbst die Zahl betrieblicher Ausbildungsplätze, auch vielleicht durch den öffentlichen Bereich, um 20 Prozent erhöht haben. Dann haben Sie wirklich etwas geleistet. Danke.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Fiedler zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich stimme den Ausführungen des Staatssekretärs Hütte uneingeschränkt zu. Ich möchte nur noch darauf verweisen, Herr Staatssekretär, dass die 43 Polizisten im gehobenen Dienst, wenn sie denn ihre Ausbildung bestehen, übernommen werden, und es ist damit zu rechnen, sie werden übernommen. Ich sehe das Nicken, das sagt mir, dass das so richtig ist.

Ich weiß nicht, Frau Hennig, wo Sie die, Sie hatten eine Zahl von 300 Polizisten irgendwie genannt, herhaben. Auf alle Fälle wissen wir, dass in den nächsten vier Jahren jeweils 120 Polizistinnen und Polizisten in Ausbildung sind und - wenn Sie denn ihren Abschluss machen - entsprechend auch übernommen werden. Es könnten mehr sein, das will ich ganz klar sagen, aber wir müssen auf der einen Seite auch sehen, dass wir in den letzten Jahren insgesamt in der Landesverwaltung doch über Bedarf ausgebildet haben. Wir stehen immer im Spannungsfeld, dass wir ja von Steuergeldern leben und dass auch Steuergelder entsprechend eingesetzt werden müssen. Wir haben ja gerade die Haushaltsdebatte und heute früh war es auch Thema. Auf der einen Seite wollen und müssen wir sparen und auf der anderen Seite muss man nach dem Bedarf ausbilden, der da ist. Ich glaube, das Land hat in den letzten Jahren dort viel geleistet und der Ausbildungspakt, der insgesamt

im Land läuft, läuft sehr gut. Ich glaube, Sie haben das jahrelang schlechtgeredet. Sie werden sehen, es geht weiter positiv voran. Ich stimme noch mal den Ausführungen des Staatssekretärs zu.

(Beifall bei der CDU)

Ich rufe für die SPD-Fraktion den Abgeordneten Pilger auf.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte einmal vorwegschicken, dass wir mit unserem Antrag „Verantwortung für Berufsausbildung übernehmen - Ausbildungsplätze in Landesdienststellen besetzen“, keine Grundsatzdebatte über die Ausbildungssituation in diesem Land wollten, sondern es ging uns ausschließlich darum, mal darüber zu diskutieren, was diese Landesregierung mit dem Willen des Landesgesetzgebers, nämlich als Haushaltsgesetzgeber, macht.

(Beifall bei der SPD)

Anlässlich meiner Mündlichen Anfrage in der letzten Plenarsitzung wurde deutlich, dass zwischen den vom Haushaltsgesetzgeber ermöglichten und gewollten Ausbildungsstellen und deren Besetzung wieder eine erhebliche Kluft besteht. Mittlerweile liegt die differenzierte Antwort des Innenministers schriftlich vor. Und siehe da, plötzlich sind 30 im Haushaltsplan berücksichtigte Ausbildungsstellen angeblich aufgrund eines Rechenfehlers verschwunden. Die Gesamtzahl würde dann nur noch 922 statt 952 betragen, sagt der Innenminister. Selbst das ist aber kein Rechenfehler, sondern eine politische Entscheidung. Nichts anders ist es, wenn ausgeführt wird, dass diese 30 Ausbildungsstellen zwar im Haushalt vorhanden, aber aufgrund der geplanten Polizeiumstrukturierung erst im nächsten Jahr zur Besetzung vorgesehen sind. Was bitte hat denn die Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei der Polizei mit der Umstrukturierung zu tun? Was hat das damit zu tun, wenn der Innenminister doch selbst ausführt, dass er den Nachwuchs benötigt, nun aber aufgrund fadenscheiniger Argumente erst 2008? Tatsächlich bedeutet es zunächst, dass 30 jungen Menschen die Chance auf einen Ausbildungsplatz im Jahr 2007 bei der Landesregierung nicht ermöglicht wird. Das ist kein Rechenfehler, das ist ein politischer Fehler, so wie jede mögliche, aber nicht besetzte Ausbildungsstelle bei der Landesregierung ein politischer Fehler ist. Denn hier geht es um die Glaubwürdigkeit der Landesregierung, hier geht es um das Vertrauen junger Menschen und ihrer Familien in unseren Staat. Die Aussagen der CDU-Regierung im Hin

blick auf Berufsausbildung und Fachkräftesicherung lauten doch ganz anders, als vorhandene Ausbildungsstellen nicht zu besetzen. Diese Landesregierung hat zum Beispiel einen Ausbildungspakt unterzeichnet. Ich erlaube mir, einige wenige Grundsätze daraus zu zitieren. Dort heißt es zum Beispiel: „Insofern ist auch im Jahr 2007 und darüber hinaus ein gemeinsames Handeln aller Beteiligten notwendig, um allen ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Jugendlichen in Thüringen ein Ausbildungsangebot vorrangig in der dualen Berufsausbildung zu unterbreiten.“, und weiter: „Die Unterzeichner dieser Vereinbarung verpflichten sich deshalb dem vorgenannten Ziel und werden gemeinsam den Ausbildungspakt fortsetzen und weiterentwickeln.“ Der Minister für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat in seiner Presseerklärung am 15. Mai dieses Jahres verkündet: „Es geht darum, dass die Thüringer Jugend hier in Thüringen ihre beruflichen Chancen bekommt.“

(Beifall bei der SPD)

Man könnte also sehr wohl annehmen, dass die Landesregierung aufgrund ihrer eigenen Versprechungen alles unternimmt, um die ihr von uns als Haushaltsgesetzgeber gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen. Man könnte dies umso mehr annehmen, weil Vertreter der Landesregierung sehr zu Recht die Unternehmen immer wieder auffordern, das Ausbildungsplatzangebot auszubauen und die eigene Fachkräftesicherung nicht zu vernachlässigen. Wer aber von anderen etwas verlangt, der sollte dies zunächst und vor allen Dingen von sich selbst verlangen. Auf diesem Weg wollen wir mit unserem Antrag der Landesregierung helfen, denn sie hat anscheinend diese Hilfe nötig.

(Beifall bei der SPD)

So sehen die harten Fakten aus: Von 952 möglichen Ausbildungsplätzen sind bisher vom Finanzministerium offenbar nur 838 zur Besetzung genehmigt. Das bedeutet, dass 114 junge Menschen nach den Vorstellungen der Landesregierung keine Chance zu einer beruflichen Ausbildung erhalten, obwohl die Mittel dafür im Haushaltsplan eingestellt sind. Tatsächlich besetzt werden sollen aber nach der Antwort des Innenministeriums lediglich 738, also erhalten 214 junge Thüringer oder Thüringerinnen in diesem Jahr keinen Ausbildungsplatz in Landesdienststellen, obwohl das möglich wäre und obwohl die Haushaltsmittel dafür beschlossen sind. Wenn man dann in die einzelnen Ressorts hineinschaut, dann wird die Diskrepanz zwischen Haushaltsplan und tatsächlich zu besetzenden Ausbildungsplätzen noch deutlicher. Das Ministerium für Bau und Verkehr will anstelle von 22 möglichen Ausbildungsplätzen für Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz keinen Jugendlichen