Protokoll der Sitzung vom 13.07.2007

Mit dem Landesprogramm „Pro Exzellenz“ sollen bedeutende Maßnahmen zur Stärkung der Bereiche Innovation, Nachwuchs und Lehre gebündelt werden. Darüber hinaus wollen wir die Forschungsinfrastruktur durch gezielte in diesem „Pro Exzellenz“ auch ausgewiesene Gerätebeschaffung und Baumaßnahmen ausweiten. Ja, im Hochschulbau werden wir, auch wenn es der Bund nicht mehr vorschreibt, über das Maß kofinanzieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, was wäre aber das Wissenschaftsland Thüringen ohne seine Wirtschaft. Eine konsequente Politik der Wirtschafts- und Ansiedlungsförderung bleibt daher einer unserer Schwerpunkte. Wenn Sie sich, meine sehr verehrten Damen und Herren, den Etat des Wirtschaftsministers anschauen, dann werden Sie große Unterschiede zum Haushaltsplan des Jahres 2007 bemerken.

Lassen Sie mich auf die wesentlichen Punkte dieses Etats kurz eingehen. Ganz ohne Umschweife: Das Volumen dieses Einzelplans steigt 2008 um fast 200 Mio. € gegenüber 2007 und im Jahre 2009 nochmals um weitere fast 20 Mio. €. Dieser Anstieg belegt, dass unser Haushaltsvolumen wächst. Die von mir gerade angesprochenen EU-Mittel finden im Übrigen im neuen Haushaltsplanentwurf ein eigenes Kapitel. Hier sind alle - ich betone, alle - Strukturfonds etatisiert. Wer die Fonds des Landwirtschaftsministers vermisst, dem sei noch einmal gesagt, die Mit

tel des Landwirtschaftsministers aus der EU sind nicht mehr als Strukturfonds gekennzeichnet. Mit dieser Veranschlagung sorgen wir nicht nur für mehr Transparenz im Bereich des Haushaltsplans des Wirtschaftsministers, sondern wir zeigen auch deutlich, welchen Stellenwert die EU-Strukturfonds für Thüringen haben. Umfangreiche Tabellen erläutern, welches Ressort in welchem Umfang über die EUMittel in seinem Geschäftsbereich verfügen kann. Damit trägt die Landesregierung nicht zuletzt einem Wunsch des Hohen Hauses Rechnung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden auch in den kommenden Jahren unseren Beitrag dafür leisten, dass Unternehmen in Thüringen attraktive Rahmenbedingungen vorfinden. Das ist unsere Aufgabe als Landesregierung, Rahmenbedingungen schaffen. Wenn sich unsere Wirtschaftsdaten, wie ich sie vor Augen geführt habe, so erfolgreich weiterentwickeln, dann können wir in eine positive Zukunft schauen.

Lassen Sie mich auf weitere Politikfelder dieses Haushalts und dieser Landesregierung eingehen. Ein Politikfeld sind unsere Familien und unsere Jugend, denn auch Gelder in diesem Bereich sind Zukunftsinvestitionen für unseren Freistaat. Ich habe dies auch immer bei diesen Diskussionen um den Fortschrittsbericht gesagt. Es ist nicht nur das Geld in den Beton als Investition, sondern es ist auch das Geld in die Kinder, in die Köpfe, die Zukunft unseres Landes.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Thüringen ist nur eines von vier Ländern, das ein eigenständiges Erziehungsgeld hat, und das reden Sie uns auch nicht schlecht, Herr Matschie. Verbunden mit dem Rechtsanspruch auf eine Betreuung ab zwei Jahren sucht diese familienpolitische Leistung in Deutschland ihresgleichen. Aber auch den veränderten Entwicklungen in der Demographie tragen wir Rechnung. Wir denken auch an die Senioren unseres Landes. So wird beispielsweise zur Förderung der Seniorenvertretung ein gesonderter erhöhter Haushaltstitel vorzufinden sein im Haushalt, um auch einmal damit aufzuräumen, in der Öffentlichkeit wird immer genannt, es gäbe Einschnitte in zweistelliger Millionenhöhe beim Sozialminister. Wer genau hinschaut und wer nicht böswillig ist, der sieht, dass es gar nicht so ist, sondern dass es zusammenhängt mit der anderen Veranschlagung im Bereich der kommunalen Finanzbeziehungen. Wenn man die Leistungen für die Stiftung FamilienSinn im Jahre 2008 mit nochmals 16 Mio. € hinzuzählt, dann werden wir insgesamt Erlöse von 34 Mio. € als soliden Grundstock dieser Familienstiftung haben, die ihre Arbeit vorzüglich aufnehmen wird.

(Beifall bei der CDU)

Für die Jugendpauschale standen in den letzten Jahren - auch einmalige Sache in den Ländern - jeweils 9 Mio. € zur Verfügung. Wir haben dies noch aufgestockt um 1 Mio. € - 10 Mio. € in beiden Jahren für die Jugendpauschale. Die Landesmittel bei der Landesstelle für Gewaltprävention werden erhöht. Die Regierung setzt damit ein deutliches Zeichen für Demokratie und Toleranz. Schließlich erhält die Verbraucherzentrale - auch ein Thema, was in der Diskussion in der Öffentlichkeit immer wieder aufflackerte - in den kommenden beiden Jahren jeweils 950.000 € Landeszuschüsse. Das bedeutet im Vergleich zu den Vorjahren einen Anstieg um 280.000 €. Andere Länder haben ihre Verbraucherzentralen in die Insolvenz gehen lassen. Wir tun das nicht.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind ein wirtschaftlich erfolgreiches Land, ein familienfreundliches Land. Thüringen ist aber auch ein sicheres Land und an diesem Markenzeichen hält die Landesregierung fest. Das zeigt sich auch im Etatentwurf des Innenministers. Im Mittelpunkt steht die Neuorganisation der Polizei. Unsere Reform wird dazu beitragen, steigenden Personalkosten entgegenzuwirken und die Liegenschaften des Landes effizient zu nutzen. Ein zentraler Baustein für eine auch in Zukunft starke Thüringer Polizei ist, dass wir in den kommenden Jahren pro Jahr 120 junge Polizistenanwärter ausbilden und übernehmen werden.

(Beifall bei der CDU)

Ich möchte nur die Vergleichszahl von Sachsen-Anhalt nennen, da sind nur 60 im Etat eingestellt. Zur Verbesserung des Personalbereiches der Polizei gehört auch, dass wir die Aufnahme der Stellenhebung im Sicherheitspaket des Jahres 2001 nutzen. Wir werden die Stellen vom mittleren zum gehobenen Dienst, so wie damals vorgesehen, heben.

Im Investitionsbereich wird die größte Baumaßnahme der Neubau der Bereitschaftspolizei und des Landeskriminalamts in der Kranichfelder Straße sein. In Weimar wird die Polizei voraussichtlich Anfang 2008 ein neues Gebäude beziehen. Bei der Schule der Polizei in Meiningen wird in die Sporthalle und die Schießanlage investiert.

Bundesweit wird es in den nächsten Jahren für die Behörden und Einrichtungen mit Sicherheitsaufgaben ein digitales Funknetz geben. Ich erwähnte es bereits, wir haben im Haushalt für die nächsten 15 Jahre eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 94,9 Mio. € ausgebracht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben gestern hier viel über die Kultur diskutiert. Es ist nicht einfach, aber dieser Landeshaushalt hält eine Kulturquote von 1,3 Prozent des Gesamtetats - und darauf sind wir stolz.

(Beifall bei der CDU)

Im Bereich des Bauministers ist besonders zu erwähnen, dass wir die Mittel für die Landesstraßen, die zur Verfügung stehen im Doppelhaushalt 2006 in summa, gegenüber den Mitteln, die zur Verfügung stehen in summa des Doppelhaushalts 2008 und 2009, um 25 Mio. € aufstocken. Für die Mittel des Wohnungsbaus - darüber hat der Bauminister gestern hier seine Ausführungen gemacht - nutzen wir die Rückflüsse der Thüringer Aufbaubank für die Maßnahmen des Wohnungs- und Städtebaus.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben uns seit geraumer Zeit mit dem Linkspopulisten Oskar Lafontaine bei der Linken auseinanderzusetzen. Er hat es eigentlich nur fünf Monate als Finanzminister ausgehalten - das spricht für sich. Die anstehenden Probleme in diesem Land, die anstehenden Probleme in der Bundesrepublik Deutschland zeigen, wie sehr schon die Theorien von Oskar Lafontaine wirken, auch bei Ihnen, Herr Hausold. Ich habe mir Ihr Interview sehr genau angesehen im Freien Wort, obwohl es ja eigentlich nicht ansehenswert war. Eigentlich wollen Sie alles zu gar keinem Preis, und wenn dann der Preis gefragt wird, wollen Sie einfach Steuermehreinnahmen, mehr abkassieren, Geld irgendwoher - von den Bürgern.

(Zwischenruf Abg. Hausold, Die Links- partei.PDS: Es kommt darauf an, wo man abkassiert, Frau Ministerin.)

Geld kommt nie irgendwoher, es kommt immer von den Menschen.

(Beifall bei der CDU)

Das ist alles andere als vernünftige Finanzpolitik. Mit der grünen Banane wollte ich Ihnen das zum Ausdruck bringen. Manchmal werden die ja beim Reifen auch faul, ich denke, das wird bei Ihnen so sein.

(Zwischenruf Abg. Buse, Die Linkspar- tei.PDS: Manche werden aber auch gelb.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie kritisieren unsere Verwaltungsreform, Sie machen immer großes Tamtam für die Gebietsreform. Der Ministerpräsident hat gestern hier von diesem Pult aus klare Worte gefunden. Manchmal habe ich den Ein

druck, es ist hier, Herr Matschie, nur heiße Luft. Ihr Gutachter hat ganz anderes ins Gutachten geschrieben: 200 Mio. € und nicht gleich und nicht - wie wir ausweisen - 2 Mrd. € zur Sanierung des Haushalts.

(Beifall bei der CDU)

Der amerikanische Politiker Benjamin Franklin hat einmal gesagt: „Wer im Leben selbst kein Ziel hat, kann sich wenigstens am Vorankommen der anderen stören.“ Ich habe so den Eindruck, das gilt für beide Oppositionsparteien. Sie stören sich an unserem Vorankommen, aber wir werden uns nicht stören lassen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir schauen nicht über Barrikaden, wir säen keine Zwietracht, wir bringen dieses Land voran

(Beifall bei der CDU)

und wir haben Erfolge. Unsere Zukunft steht auf soliden Säulen, ich nenne sie noch einmal: Der Ihnen vorliegende Doppelhaushalt ist ein Haushalt der Chancen, ist ein Haushalt der Zuversicht, er ist ein Haushalt, der den richtigen Weg für dieses Land aufzeigt, und er ist ein Haushalt, der Thüringen eine gute Zukunft geben wird. Ich gebe diesen Haushalt im Namen der Landesregierung in Ihre Hände und hoffe auf gute Beratung. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Minister Gasser.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Thüringer Kabinett hat sich in seiner Sitzung am 3. Juli 2007 abschließend auf den Gesetzentwurf für ein Thüringer Finanzausgleichsgesetz verständigt, in dem die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in den Jahren 2008 und 2009 zukunftsorientiert geregelt werden. Durch das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 21. Juni 2005 steht das Land nicht nur vor der Aufgabe, die bisherige kommunale Finanzausstattung an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen, sondern es ist verpflichtet, zum 1. Januar 2008 einen völligen Systemwechsel vorzunehmen.

Der Ihnen heute vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung setzt die nicht immer einfachen Vorgaben des Thüringer Verfassungsgerichtshofs aus dem Urteil um, das auf eine Klage der SPD-Fraktion aus dem Jahre 2003 zurückging. Das Gericht hat den Freistaat Thüringen in seinem bislang in Deutschland einmaligen Urteil verpflichtet, das Thüringer Finanzausgleichsgesetz in wesentlichen Tei

len neu zu regeln, da diese mit der Verfassung des Freistaats nicht vereinbar seien. Ausdrücklich benannt wurden hierbei die Zweckzuweisungen zu den Ausgaben der Schuljugendarbeit, die Zuweisungen zu den Ausgaben der örtlichen Sozialhilfe, die Zuweisungen zu den Ausgaben für Theater, Orchester, Museen und Musikschulen sowie die Investitionspauschalen. Das Gericht stellte dabei insbesondere einen verfassungswidrigen Abwägungsausfall hinsichtlich der Bildung der Finanzausgleichsmasse fest. Zusammengefasst hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof seine Entscheidung auf zwei tragende Gründe gestützt. Das Gericht ist der Auffassung, dass der Gesetzgeber vor der Festlegung der Finanzausstattung der Kommunen, deren Finanzbedarf nicht hinreichend ermittelt und mangels Kenntnis über den tatsächlichen Finanzbedarf diesen auch zu wenig berücksichtigt habe, vielmehr habe der Haushaltsgesetzgeber in Thüringen die Leistungen des Landes an die Kommunen nur nach der eigenen Leistungsfähigkeit bemessen. Daneben hat der Verfassungsgerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass der Haushaltsgesetzgeber dann die kommunale Selbstverwaltung in unzulässiger Weise einschränkt, wenn er unverhältnismäßig große Teile der Leistungen des Landes an die Kommunen als zweckgebundene Finanzzuweisungen ausreicht und damit den Kommunen die Möglichkeit nimmt, eigenverantwortlich über ihre politischen Schwerpunktsetzungen zu entscheiden. Das Gericht hat damit den bisherigen Weg des Gesetzgebers zur Ermittlung der angemessenen Finanzausstattung der Kommunen verworfen, nämlich eine Analyse der vorhandenen Daten und Statistiken über die Finanzsituation der Kommunen einerseits und die Haushaltssituation des Landes andererseits vorzunehmen.

Zum bisherigen Verfahren einige Ausführungen: Bislang wurde die Höhe der Finanzausgleichsmasse durch eine im Finanzausgleichsgesetz bestimmte Beteiligungsquote an den Steuereinnahmen des Landes gebildet. Die Höhe der Finanzausgleichsmasse war insoweit von den Einnahmen des Landes abhängig. Bei steigenden Einnahmen stieg die kommunale Finanzausgleichsmasse, bei sinkenden Einnahmen sank diese Finanzausgleichsmasse, soweit nicht die Verbundquoten selbst geändert wurden. Der kommunale Finanzbedarf wurde hierbei nicht anhand konkreter Bedarfsermittlungen bestimmt, vielmehr erfolgte die Festlegung im Rahmen eines politischen Diskussionsprozesses, dem die vorhandenen Daten über die Entwicklung der finanziellen Situation der Kommunen, also z.B. die Verschuldung, die Ausgabeentwicklung, zugrunde lagen. Entsprechend der in dem Gesetz festgelegten Verbundquoten beträgt die kommunale Finanzausgleichsmasse im Jahre 2006 1,558 Mrd. €, im Jahr 2007 1,550 Mrd. €. Der überwiegende Teil dieser Mittel wird an Kommunen ausgereicht. Darüber hinaus erhalten bisher

auch Dritte, die kommunale Aufgaben wahrnehmen, Mittel aus dieser Finanzausgleichsmasse, z.B. Zweckverbände und Vereine. Der Vorteil des bisherigen Verfahrens zur Bestimmung der Finanzausgleichsmasse war, dass Mehreinnahmen des Landes automatisch Mehreinnahmen der Kommunen bedeuteten. Zwar hätten Mindereinnahmen des Landes an sich auch Mindereinnahmen der Kommunen zur Folge gehabt, davon wurden die Kommunen in der Vergangenheit aber weitgehend verschont.

(Beifall bei der CDU)

Infolge dieser Praxis hatten die Kommunen erheblich mehr Mittel zur Verfügung als dies bei der strikten Anknüpfung an die Einnahmen des Landes der Fall gewesen wäre. Diese Methodik hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof ausdrücklich für nicht mit der Verfassung des Landes vereinbar erklärt, da sie den tatsächlichen Finanzbedarf der Kommunen für ihre Aufgabenerfüllung nicht hinreichend berücksichtige.

Ermittlung des Finanzbedarfs: Dazu möchte ich einige Feststellungen treffen. Nach den im Urteil ausgesprochenen Hinweisen stand die Landesregierung nun vor der Aufgabe, ähnlich wie im Rahmen der Ermittlung des angemessenen Mehrbelastungsausgleichs für die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, eine konkrete Bedarfsermittlung vorzunehmen. Hierzu wurde zunächst eine umfangreiche Datenerhebung bei den Kommunen durchgeführt, bei der u.a. die durchschnittlichen Gesamtausgaben und Einnahmen der Kommunen in den Jahren 2003, 2004 und 2005 für die Pflichtaufgaben und die freiwilligen Aufgaben des eigenen Wirkungskreises erhoben wurden. Sowohl bei der Zusammenstellung des Aufgabenkatalogs als auch bei der praktischen Umsetzung der Abfrage hat das Innenministerium stets die kommunalen Spitzenverbände eingebunden, die ausgesprochen konstruktiv mitgearbeitet haben. Im Anschluss an die für alle Beteiligten sehr arbeitsintensive Erhebung galt es zunächst, die erhobenen Daten - immerhin rund 1,8 Mio. Datensätze - zu strukturieren und auszuwerten. Der nächste Schritt bestand dann darin, die von den Kommunen gemeldeten Ausgaben einer Angemessenheitsprüfung zu unterziehen. Hierbei wurde, wie von dem Verfassungsgerichtshof empfohlen, die bereits mehrfach angewandte Systematik bei der Ermittlung der Auftragskostenpauschale zugrunde gelegt. So wurde eine sogenannte Korridorbereinigung vorgenommen. Vereinfacht ausgedrückt funktioniert das so: Aus den gemeldeten Daten der Kommunen wurden zunächst Durchschnittswerte gebildet. Anschließend wurde ein Korridor im Bereich von 50 bis 100 angelegt. Das heißt, die Meldungen der Kommunen, die unter 50 Prozent des Durchschnittswertes lagen, wurden auf 50 Prozent des Durchschnittswertes angeho

ben. Alle Meldungen der Kommunen, die über dem ermittelten Durchschnittswert lagen, wurden auf den Durchschnittswert reduziert. Ziel dieser vom Verfassungsgerichtshof im Rahmen der Auftragskostenpauschale ausdrücklich gebilligten Verfahrensweise ist es, sich bei der Ermittlung der angemessenen Finanzausstattung an den wirtschaftlicher arbeitenden Kommunen zu orientieren. Auf diese Weise wurde der Ausgangswert für die angemessene Finanzausstattung der Kommunen innerhalb der entsprechenden Größenklassen für die Pflichtaufgaben des eigenen Wirkungskreises ermittelt. Diese Korridorbildung wurde von den kommunalen Spitzenverbänden im Rahmen der Anhörung des Gesetzentwurfs heftig kritisiert.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, Die Links- partei.PDS: Zu Recht.)

Hören Sie mal lieber zu, da können Sie noch etwas lernen.

(Heiterkeit bei der CDU)

Insbesondere wurde argumentiert, dass der Korridor mit einer Spannbreite von 50 bis 100 über jede Aufgabe die kommunale Selbstverwaltung nicht ausreichend berücksichtige. Dem ist entgegenzuhalten, dass der im Gesetzentwurf gewählte Korridor nicht nur dazu dient, unwirtschaftliches Verhalten zu sanktionieren, hierzu würde ein Korridor, der auf die Summe aller Aufgaben angelegt würde, ausreichen - vielmehr hat der aufgabenbezogene Korridor auch den Zweck, offensichtliche Unrichtigkeiten der Datenerhebung zu bereinigen. Dies vor allem, weil die Summe der gemeldeten Gesamtausgaben, die von der Rechnungsstatistik erfassten Gesamtausgaben der Kommunen deutlich übersteigt. Insoweit mussten die Angaben der Kommunen insgesamt nach unten bereinigt werden. Vor dem Hintergrund des Spannungsverhältnisses, nämlich der Berücksichtigung der Besonderheiten bei der Wahrnehmung von Aufgaben des eigenen Wirkungskreises auf der einen Seite und dem aufgabenbezogenen Korridor auf der anderen Seite, ist die Anwendung des 50- bis 100-Korridors analog zur Ermittlung der Auftragskostenpauschale sachgerecht. Hierbei ist zu betonen, dass die Anlehnung an die Methodik zur Ermittlung der Auftragskostenpauschale vom Thüringer Verfassungsgerichtshof ausdrücklich für zulässig erklärt wurde.

Zwar hat der Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil keinen konkreten Korridor genannt, die Spannbreite allerdings in das Ermessen des Gesetzgebers gestellt. So geht der Korridor 50 bis 100, der seit dem 1. Januar 2005 im Rahmen der Auftragskostenpauschale Verwendung findet, sogar auf ei

nen Vorschlag des Thüringischen Landkreistags vom Februar 2005 zurück. Dieser Vorschlag wurde seinerzeit von der Landesregierung aufgegriffen und umgesetzt. Da sowohl über diesen Korridor im übertragenen Wirkungskreis Konsens besteht, als auch das Gericht die Korridorbildung als zulässiges Mittel anerkannt hat, ist es gerade mit den durch die Korridorbereinigung verfolgten Zwecken verfassungsrechtlich unbedenklich, diesen Korridor auch im eigenen Wirkungskreis anzuwenden.

Neben der Korridorbereinigung bei den gemeldeten Angaben zu den Pflichtaufgaben des eigenen Wirkungskreises wurden in einem weiteren Schritt die freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben bei der Ermittlung der insgesamt angemessenen Finanzausstattung berücksichtigt. Rechnerisch wurden hierfür insgesamt 270 Mio. € bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt. Dies entspricht in etwa einem Anteil von 6 Prozent gemessen an den durchschnittlichen Gesamtausgaben der Kommunen in den Jahren 2003 bis 2005 gemäß der Rechnungsstatistik.