Meine Damen und Herren, die mit dem Verzicht auf die Neuverschuldung geschaffene Entlastung in den kommenden Jahren erhält und schafft uns neue politische Handlungsspielräume. Sie trägt zur Zukunftssicherung des Landes bei. An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass es Ziel der Landesregierung ist, bei unverändert wirtschaftlicher Entwicklung gleichbleibend gute Einnahmeentwicklung und ohne außerplanmäßige Ausgabesteigerungen, die wir nicht vorhersehen können, schon im Jahr 2007 ohne Neuverschuldung auszukommen. Das erste Halbjahr lässt uns optimistisch blicken. Wir haben das zum Anlass genommen, Ihnen heute einen Plan vorzulegen für 2008 und 2009, einen Etat, der ebenfalls keine Neuaufnahme von Schulden vorsieht. Wir können damit die Zinsausgaben um 30 Mio. € reduzieren noch gegenüber dem Ansatz von 2007. Das sind 30 Mio. €, die wir sparen auch in den zukünftigen Jahren. Mit dieser Nettoneuverschuldung ist die positive Bilanz, die Leistungsbilanz des Landes in Arbeitsmarkt, Export, Bildung und innere Sicherheit wieder in den Vordergrund gerückt. Wir brauchen keinen dieser Vergleiche zu scheuen. Das stärkt das Selbstbewusstsein von uns allen, aber vor allem das Selbstbewusstsein unserer Bürgerinnen und Bürger.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch im Haushaltsgesetz finden sich die Auswirkungen unserer Politik. § 3 des Haushaltsgesetzentwurfs eröffnet die Möglichkeit, Nettomehreinnahmen - also Mehreinnahmen, die nicht zur Abdeckung unabweisbarer und unvorhergesehener Ausgaben benötigt werden - zur Schuldentilgung zu verwenden. 25 Prozent der jeweiligen Nettomehreinnahmen sind zudem dem Pensionsfonds zur Abmilderung zukünftiger Pensionslasten zuzuführen. Um es noch einmal deutlich zu sagen, diese Regelung ist von Anfang an für uns die Möglichkeit gewesen, den Pensionsfonds zu
speisen. Wir betreiben aktive Vorsorgepolitik, aber nicht, indem wir verkennen, das Haben- und Sollzinsen unterschiedlich sind, sondern wir werden dann den Pensionsfonds speisen, wenn die Zinssituation so ist, dass wir uns das leisten können, und gleichzeitig an der Abarbeitung unserer Schuldenlast arbeiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2008 und 2009 einen neuen Weg gegangen - das Aufstellungsverfahren. Zum ersten Mal haben wir - angelehnt auch an Erfahrungen in Skandinavien und unserer Nachbarländer wie Holland - mit Budgets gearbeitet. Das Ziel war, die Flexibilität und die Verantwortung für die eigenen Ressorts und den Gesamthaushalt zu erhöhen.
Mein Damen und Herren, im Abschluss der Haushaltsverhandlungen kann kein Zweifel aufkommen; es war genau richtig, dieses Budgetverfahren einzuführen, aber wie immer hatte man von der Opposition Bedenken. Abgeordneter Pidde begleitete die Budgetverhandlungen damit - Zitat: „... in keinem Ansatz erkennbar, wie das funktionieren soll.“ Nein, es hat funktioniert. Ich habe so den Eindruck, Herr Abgeordneter Pidde, Sie lehnen von Grund auf immer ab, was neu ist, weil Sie es nicht verstehen. Ein tieferes Eindringen in die Materie zeigt,
Flexibilität und Transparenz sind in Zukunft notwendig bei den Haushaltsberatungen. An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich beim Ministerpräsidenten und meinen Ressortkollegen bedanken, die im engsten Zeitplan und mit diesen neuen Vorgaben des Budgets daran gearbeitet haben, Ihnen heute die Möglichkeit zu eröffnen, drei Monate vorher den Etatentwurf einzubringen. Vielen herzlichen Dank meine Herren Kollegen.
Lassen Sie mich noch hinzufügen, dass das Haushaltsgesetz neue Möglichkeiten der gegenseitigen Deckungsfähigkeit von Titeln und Kapiteln eröffnet. Der Budgetgedanke fasst neue finanzielle Spielräume und ermöglicht eine neue Flexibilität. Ich bitte die Abgeordneten darum, weil das ja auch ein Stück Königsrecht dieses Hauses ist, diese Flexibilität, diesen Weg mitzugehen, um den Häusern einen größeren Spielraum beim Vollzug des Haushalts zu gewährleisten. Ein wesentlicher Punkt, meine sehr verehrten Damen und Herren, bei der Beratung des Doppelhaushalts waren sicher die Beziehungen zur kommunalen Familie. Das betrifft zum einen die kommunalen Finanzbeziehungen mit dem Schwerpunkt Finanzausgleichsgesetz und zum anderen den Be
reich Kommunalisierung von Landesaufgaben. Die Reform der kommunalen Finanzbeziehungen wird nach den Vorgaben des vom Thüringer Verfassungsgericht umgesetzten Urteils 2005 vollzogen. Mein Kollege Dr. Gasser wird sicherlich im Zusammenhang mit dem KFA dieses Thema noch intensiver beleuchten. Deswegen folgende Punkte jetzt von mir:
Erstens: Die Landesregierung wird im Jahr 2008 kommunale Zuweisungen in Höhe 2,751 Mrd. € leisten. Das sind 34 Mio. € weniger als im laufenden Haushalt. Jede andere Zahl, die verkündet wird über angebliche Einsparungen in dreistelligen Millionenhöhen wird auch dadurch nicht richtiger, wenn man sie öfter wiederholt. Es sind 34 Mio. €. Im Jahr 2009 erhalten die Kommunen im Übrigen 2,829 Mrd. €. Das sind 44 Mio. € mehr als im laufenden Haushalt. Es geschieht also keine Konsolidierung des Landeshaushalts zulasten der Kommunen. Im Saldo sind es 10 Mio. €. Die Zuweisungen an die Kommunen machen für die beiden Jahre des Doppelhaushalts ungefähr 30 Prozent des Gesamtvolumens aus und 2009 sogar 31 Prozent. Dies hier zu sagen zeigt, dass wir sogar im Vergleich vor Sachsen-Anhalt sind, dort werden nur 26,7 Prozent der Haushaltsmittel im Landeshaushalt den Kommunen zur Verfügung gestellt. Das sind 350 Mio. € weniger als die Thüringer Kommunen erhalten.
Zweitens: Bei der Diskussion um die Reform der kommunalen Finanzbeziehungen wird in der Regel vergessen, und das ist leider auch bei den Vertretern der Spitzenverbände manchmal so, dass im Thüringer Finanzausgleich nur ein Teil der Finanzbeziehungen zu den Kommunen erfasst wird. Pro Jahr des Doppelhaushalts sind außerhalb der Regelungen des Finanzausgleichsgesetzes, außerhalb des KFA, zusätzliche Leistungen des Landes an die Kommunen in Höhe von 550 Mio. € etatisiert.
Zur Kommunalisierung von Aufgaben finden Sie die entsprechenden Regelungen im Haushaltsbegleitgesetz, das insgesamt mehr als 20 Gesetze ändert und neu fasst. Dies betrifft sowohl die Veränderung von Zuständigkeiten als auch die Frage der Kostenerstattung an die Kommunen.
Meine Damen und Herren, im Haushaltsbegleitgesetz ist Sorge dafür getragen, dass die berechtigten Ansprüche der Kommunen nach Ersatz erfüllt werden. Gedeckt werden diese Ausgaben aufgrund vorhandener Vermerke zulasten der dann nicht mehr im Lande anfallenden Personal- und Sachkosten. Mit diesem Vorgehen wird auch sichergestellt, dass die Ausgaben der Kommunen im Rahmen des jeweiligen Einzelplans aufzufangen sind.
eine eigene Sprache. Als Erstes möchte ich wieder erwähnen, die Kreditfinanzierungsquote liegt bei 0 Prozent das erste Mal in der Geschichte dieses Landes seit 1990.
Kein einziger Euro wird für neue Schulden und neue Zinsen aufgenommen. Wir befinden uns hier in Gesellschaft weniger Länder, denn die Nettoneuverschuldung null ist keine Selbstverständlichkeit in Deutschland. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand werden das auch der Bund und andere Geberländer nicht erreichen. Das erhöht unsere Verantwortung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das lassen Sie mich als Finanzministerin ganz dick unterstreichen: Die Nettoneuverschuldung im Thüringer Haushalt ist untersetzt. Wir bedienen uns keiner Globalen Minderausgabe. Wir verlagern nicht das Problem von der Haushaltsaufstellung auf den Haushaltsvollzug. Möglich ist das durch die gewachsenen Steuereinnahmen. Die Steuerdeckungsquote liegt im Jahr 2008 bei 53,4 Prozent und im Jahr 2009 bei 54,7 Prozent. Das sind 8 Prozentpunkte mehr als noch im Haushalt 2007. Damit haben wir die 50-Prozent-Quote überschritten. Es ist aber noch ein weiter Weg, über 40 Prozent sind fremdfinanziert, aber es sind keine Schulden.
Das Haushaltsvolumen steigt. Das wurde gestern schon von Herrn Matschie kritisiert. Lassen Sie mich das etwas näher erläutern, Herr Matschie. Ich habe den Eindruck, Sie haben ein bisschen Probleme mit den Zahlen. Das Haushaltsvolumen steigt um 127 Mio. € im nächsten Jahr und um 113 Mio. € im Jahr 2009. Aber Sie wollen glauben machen, dass die Landesregierung ihre Sparanstrengungen beiseite gelegt hat. Im Gegenteil, der vergleichsweise geringe Aufwuchs im Verhältnis zu den unabweisbaren Kosten zeigt dies. Ich erinnere an die Ost-WestAngleichung und die Tariferhöhung, die wir unseren Bediensteten wirklich gönnen und wo wir uns auch in den Tarifverhandlungen dafür eingesetzt haben, dass vor allen Dingen die Ost-West-Angleichung kommt.
Hinzu kommen die unabwendbaren Mehreinnahmen und Mehrausgaben im EU-Förderbereich. So steigen die Einnahmen im Einzelplan 07 beim Wirtschaftsminister um 194 Mio. € in 2008 und 231 Mio. € im Jahr 2009. Hätten wir etwa auf das Geld verzichten sollen, Herr Matschie? Ich denke auch an die Mehrausgaben, die wir uns im Sinne der inneren Sicherheit leisten müssen und wollen, den Digitalfunkbereich. Wir haben hier Verpflichtungsermächtigungen und Baransätze untersetzt.
All diese Zahlen belegen, hätte die Landesregierung nicht in den vergangenen Jahren konsolidiert, gespart, wäre das Volumen weitaus stärker gewesen. Es ist also besser, sich erst mit den Zahlen auseinanderzusetzen, mal in die Wirtschaftspläne zu schauen beim Wirtschaftsminister, als hier von dieser Stelle aus zu verkünden, das Ausgabevolumen wächst, wir würden nicht sparen.
Ich möchte noch einmal in den Vordergrund stellen, wenn wir den Haushaltsplan - das verdeutlicht es noch mal - des Jahres 2000 mit dem Haushaltsplan jetzt vergleichen, dann hatten wir Steuereinnahmen im Jahr 2000 in Höhe von 4,54 Mrd. €, zugleich damals eine geplante Nettoneuverschuldung in Höhe von 813 Mio. €. Im Jahr 2008 werden wir um 330 Mio. € Steuereinnahmen mehr haben als im Jahr 2000, aber wir haben eine Nettoneuverschuldung Null, Herr Matschie. Das heißt, eine Differenz von 470 Mio. €, die tatsächlich gesparte Ausgaben dieses Landes sind. Das ist nachhaltige Finanzpolitik.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Anstieg der Steuerdeckungsquote ist ein richtiger Schritt in die Zukunft. Die Zahlen belegen aber auch, ich sagte es bereits, dass wir immer noch mehr als 40 Prozent unserer Landesausgaben durch Zuweisung der EU, des Bundes und aus dem Länderfinanzausgleich decken. Dies bedeutet, dass wir bis zum Jahr 2020 noch erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um das Ziel, auf eigenen Beinen zu stehen, zu erreichen. Es lässt sich aber nicht wegdiskutieren, dass wir als neue Länder eine besondere Finanzsituation haben. Ja, wir müssen Vorsorge treffen, denn im Jahr 2020 werden uns ca. 1,5 Mrd. € an SoBEZ nicht mehr zur Verfügung stehen. Da ist die richtige Vorsorge, keine Schulden mehr aufzunehmen, jetzt die Gelegenheit beim Schopfe zu packen und zu sagen, wir nehmen als Erstes keine neuen Schulden mehr auf.
Für eine Finanzministerin oder einen Finanzminister sind wirtschaftlich gute Zeiten, Zeiten der Steuermehreinnahmen, eigentlich positiv. Aber sie machen die Arbeit deswegen nicht einfacher, denn es wachsen die Begehrlichkeiten danach, mehr Geld auszugeben. Ich muss immer wieder darauf hinweisen, wir müssen den Dreiklang einhalten - Konsolidieren, Kurs halten und Ausgabewünschen Einhalt gebieten, denn wir müssen an unsere zukünftigen Generationen in diesem Land denken. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Personalquote. Unsere Personalquote sinkt, sie sinkt trotz steigender Personalkosten. Dies ist zunächst der Ausgliederung des Hochschulbereiches geschuldet. Die Personalkosten steigen aufgrund der Anpassung in 2008 linear im Tarif und natürlich der Ost-West-Anpassung in den Entgelt- und Besoldungsgruppen. Aus diesen Gründen ergeben sich Mehrausgaben von 95 Mio. € in 2008 und
145 Mio. € in 2009. Die durch den Personalabbau im Zuge der Verwaltungsreform zu verzeichnenden Entlastungen können diesen Aufwuchs zum Teil kompensieren in Höhe von bis zu 45 Mio. €.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor knapp vier Wochen habe ich an dieser Stelle die sieben Bausteine der Thüringer Verwaltungsreform vorgestellt und erläutert.
Die Verwaltungsreform beginnt zu wirken. Es ist eine Tatsache, dass in Thüringen mit der Verwaltungsreform bis zum Jahr 2020 mit all ihren Maßnahmen in der Summe 2 Mrd. € eingespart werden können
nach den von uns sehr vorsichtig kalkulierten Maßnahmen. Abzüglich der Umzüge, der Trennungsgeldzahlungen werden wir allein durch die Behördenstrukturreform - die Einsparung gerade auch durch Neuberufung von Amtsleitern, durch Einsparungen von Hierarchieebenen, die intensivere Nutzung von Landesgebäuden - insgesamt 324 Mio. € bis 2020 einsparen. Wir haben über 8.000 Bediensteten unseres Landes personalwirtschaftliche Maßnahmen angeboten und sie wurden angenommen. Seit Herbst 2005 führen wir in allen Behörden des Landes eine Aufgabenkritik durch. 6.500 Optimierungsvorschläge der Beschäftigten aller Hierarchieebenen wurden gebündelt und identifiziert und es gilt, diese abzuarbeiten. Ich erwarte mir von diesen Vorschlägen mittelfristig Einsparungen in Höhe von 81 Mio. €. Aus dieser Aufgabenkritik erwuchs inhaltlich bereits ein Strukturkonzept, das auch zur Kommunalisierung und zur Verlagerung staatlicher Aufgaben auf die kommunale Ebene führte. Die Sorgfältigkeit der durchgeführten Betrachtung aller Aufgaben führte dazu, dass wir viele Aufgaben der Versorgungsämter und der Staatlichen Umweltämter, die besonders geeignet sind, auf der kommunalen Ebene erledigt zu werden, identifiziert haben. Ab dem 1. Januar 2008 werden von den Landkreisen und kreisfreien Städten diese Aufgaben bürgernah wahrgenommen.
Ich hatte das Strategiekonzept zum Stellenabbau bereits angesprochen. Hier verzahnen sich die einzelnen Bausteine, die einzelnen Räder der Verwaltungsreform. Hier werden die Einsparungen deutlich - ohne Kündigung, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit freiwilligen Maßnahmen. Diese freiwilligen Maßnahmen schreiben mittlerweile Nachbarländer von uns ab. Das kann man verfolgen, wenn man deren Parlaments- und Kabinettsbeschlüsse sieht, die erst den Weg mit Sozialplänen gehen wollten. In den Jahren 2006 und 2007 sind im Rahmen des Strate
giekonzepts der Landesregierung bereits 1.355 Stellen weggefallen. In dem Entwurf 2008 werden weitere 1.795 Stellen in Abgang gestellt. Zudem werden 4.250 kw-Vermerke ausgebracht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dem Ziel einer größeren Eigenständigkeit vor allen Dingen an unseren Hochschulen folgend, wurde die bisherige Praxis im Etat, die Hochschulen als normalen Haushaltsplan zu behandeln, aufgegeben. Statt einer Vielzahl von Einzeltiteln für alle Ausgabenbereiche mit einer weitgehenden Deckungsfähigkeit sind künftig für jede Hochschule nur noch je Zuführungstitel in den Hauptgruppen 6 und 8 vorhanden. Dies bedeutet neben der größeren Flexibilität für die Hochschulen aber auch, dass die Personalausgaben im Haushaltsplan nicht mehr gesondert ausgewiesen werden. Künftig wird es eine Unterscheidung der Ausgaben nur noch anhand der dem Haushaltsplan als Anlage beigefügten Einnahme- und Ausgabenübersichten je Hochschule geben.
Ich möchte verweisen auf das Landesprogramm „Pro Exzellenz“. Hier zielt insbesondere die Förderung auf Forschungsvorhaben ab, auf herausragende Forschungsvorhaben, auf Spitzencluster, auf Nachwuchsförderung, auf Förderung von Frauen in akademischen Laufbahnen sowie auf Maßnahmen zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses. Ja, wir wollen dazu Beteiligung veräußern, die Jenoptik-Beteiligung. Ich sage aber auch von dieser Stelle aus, wir wollen auf keinen Fall das Unternehmen in Jena, das führend in der Optik ist, gefährden. Wir haben am Anfang 1990 Geld in die Hand genommen, um dieses Unternehmen zu etablieren. Es ist führend geworden in dem Bereich, es ist strukturbestimmend in Jena und im Umland, deswegen verhandeln wir sehr sorgfältig mit strategischen Partnern, um dies auch so zu behalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wesentlich für den Aufholprozess der neuen Länder und ein Hauptgrund für den finanziellen Sonderstatus ist die Realisierung der notwendigen Investitionen. Hier zeigt sich, dass der Bedarf an Investitionen seit Beginn der 90er-Jahre im Vergleich zu den alten Ländern in weiten Teilen befriedigt werden konnte. Ein vorurteilsfreier Blick in unser Land, in unsere Gemeinden macht dies deutlich. Wenn die Investitionsquote ein Indikator hierfür ist, so ist eine weiterhin hohe, wenn auch rückläufige Investitionstätigkeit festzustellen. Die Investitionsquote wird in den Jahren 2008 und 2009 jeweils über 16 Prozent liegen. Wir bewegen uns hier deutlich noch vor den alten Ländern und befinden uns in guter Gesellschaft in den neuen Ländern. Im Übrigen täuscht die Entwicklung dieser Quote mit dem Vorjahresvergleich, denn es
sind auch Veränderungen im Etat bemerkbar. So wurden basierend auf dem Urteil des Verfassungsgerichts über die Neugliederung der kommunalen Finanzbeziehungen Sonderdaten, Sondertitel im Investitionsbereich nicht mehr ausgewiesen. Das macht in der Summe 1 Prozentpunkt für die Investitionsquote des Landes aus. Deswegen ist bei der Vergleichbarkeit das zu berücksichtigen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist schon ein seltsames Bild, was die Opposition in Thüringen bietet. Es gibt diejenigen, denen die Sparanstrengungen der Landesregierung nicht weit genug gehen, die uns vorhalten, wir würden ohne eigene Anstrengungen nur von den Steuermehreinnahmen leben, wobei sie dieses behaupten, wie Herr Matschie hier, auf falschen Datengrundlagen. Das ist, milde gesagt, eine Fehleinschätzung. Dann gibt es die anderen, vor allen Dingen hier auf der rechten Seite, die meinen, wir würden viel zu viel sparen. Nach denen von der Linkspartei geben wir viel zu wenig aus für soziale Bereiche, für Familien, für Kommunen - für alles eigentlich.
Gleichwohl fordern Sie natürlich die Konsolidierung, aber wie, das sagt keiner. Was ist denn nun richtig? Welchen Weg soll dieses Land gehen? Ich glaube, die Landesregierung hat mit dem Doppelhaushalt den richtigen Zukunftspfad beschritten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Haushalt zeigt mit einem Satz: Wir sind vorbereitet für die Zukunft. Wir sind gerüstet und wir tun diese Schritte zügig. Wenn Sie mich als Finanzministerin fragen würden, was das Merkmal eines guten Haushalts ist, dann ist meine Antwort: Der misst sich zuallererst an der Verschuldung und er misst sich am Mitteleinsatz für Wachstum, Bildung und Innovation.
Unser Haushalt ist ein gesunder Haushalt, er ist ein guter Haushalt, den wir Ihnen heute zeigen. Wir haben keine neuen Schulden und wir setzen ganz gezielt in die Potenziale dieses Landes in Wissenschaft, Forschung und in unsere Jugend.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Wissen und Innovationskraft sind die Grundlagen für den Wohlstand und die Zukunftsfähigkeit eines Landes, deshalb sind Bildung, Forschung und Entwicklung ein politischer Schwerpunkt dieser Thüringer Landesregierung, ja, ich möchte fast sagen, der poli
tische Schwerpunkt. Wir wollen die Kontinuität und den gezielten Ausbau unserer Hochschul- und Forschungsstandorte. Aus diesem Grund startet die Landesregierung die ressortübergreifende Zukunftsinitiative „Exzellentes Thüringen“. Für Hochschulen, Forschung und Innovation stellen wir allein in den Jahren 2008 bis 2011, also über diesen Etatentwurf hinaus, ein Bilanzvolumen von 2,8 Mrd. € bereit. Darüber hinaus wird das Landesprogramm „Pro Exzellenz“ für Forschung, Innovation und Nachwuchskräfte aus dem Verkaufserlös der Jenoptik AG vorbereitet. Wir wollen die Innovationsstärke und die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, vor allem die Innovationskraft unserer leistungsstarken mittelständischen Unternehmen, unsere Neugründer unterstützen. Dazu gab es diese ressortübergreifende Bündelung, ich glaube, einmalig in Deutschland.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zusammen mit dem hier im Haus novellierten Thüringer Hochschulgesetz verfügen wir damit über eine umfassende Handlungsfreiheit und größtmögliche Planungssicherheit für unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Mit dem Landesprogramm „Pro Exzellenz“ sollen bedeutende Maßnahmen zur Stärkung der Bereiche Innovation, Nachwuchs und Lehre gebündelt werden. Darüber hinaus wollen wir die Forschungsinfrastruktur durch gezielte in diesem „Pro Exzellenz“ auch ausgewiesene Gerätebeschaffung und Baumaßnahmen ausweiten. Ja, im Hochschulbau werden wir, auch wenn es der Bund nicht mehr vorschreibt, über das Maß kofinanzieren.