Protokoll der Sitzung vom 21.09.2007

Frau Abgeordnete Becker, gestatten Sie eine Anfrage durch den Abgeordneten Schwäblein?

Wenn es sein muss. Hat der auch Ahnung von Geflügelpest?

Herr Abgeordneter Schwäblein, Sie können Ihre Frage stellen.

Sehr geehrte Frau Kollegin, ich fand es jetzt als nötig, die Zwischenfrage zu stellen, weil die Gefahr drohte, dass Sie vor Atemnot umfallen.

Ja, da brauchen Sie keine Angst zu haben.

Zum Zweiten wollte ich Sie mal fragen, warum bei Ihren Wortbeiträgen und manchmal auch bei Ihren Zwischenrufen bei mir immer die Frage aufkommt, warum Sie mich an einen großen weißen Vogel erinnern?

Ach, Herr Schwäblein, ich wusste doch genau, dass Sie keine Ahnung haben. Das sind die großen schwarzen Vögel, die hier überflüssig sind und nicht die weißen.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Zu Ihrer Erläuterung, Heinz Ehrhardt hat mich darauf gebracht. Sie können es ja bei ihm nachlesen.

Ja, ist doch in Ordnung. Nein, es geht wirklich darum, wir haben Probleme, sie sind alle angesprochen worden.

(Zwischenruf Dr. Zeh, Minister für Sozia- les, Familie und Gesundheit: Kürzen Sie es doch ein bisschen ab.)

Die Aufstallungspflicht ist ein Problem für die Tiere. Die Geflügelverbände haben uns angeschrieben. Es gibt die Impfung. Wir diskutieren laufend: Gibt es einen Impfstoff, wann kommt der auf den Markt, impfen wir die Tiere so, wie das jetzt vorgesehen ist? Es gibt die Kommunalisierung der Veterinärämter. Das ist ein Thema, worüber wir immer gesprochen haben. Frau Scheringer-Wright, ich muss Sie berichtigen, schauen Sie mal den Masterplan von Herrn Kuschel an. Da wird alles privatisiert. Wir haben als SPD immer gesagt, wir brauchen eine Landesbehörde. Das Veterinärwesen müsste eigentlich in der Staatskanzlei angesiedelt werden, haben wir einmal gesagt. Wir diskutieren ja darüber, da gab es mal eine Phase, wo wir das diskutiert haben. Aber bei den Veterinärämtern in Landkreisen halten wir das nicht für richtig. Auch das ist schon diskutiert worden. Deshalb sage ich, natürlich ist die Geflügelpest - ortsüblich ausgesprochen: Vogelgrippe - ein Problem. Es ist ein Problem für die Geflügelhalter. Es ist ein Problem für Thüringen und es ist nicht aus der Welt zu schaffen. Wir müssen mit dieser Geflügelpest leben.

Aber wenn man schon allein mal schaut, was im Moment aktuell auf der Internetseite des Ministeriums steht, da steht Blauzungenkrankheit. Die Geflügelpest, auch wenn der Antrag vom 05.07. war, ist nicht das Thema im Moment. Ich sage Ihnen, wenn wir diesen Antrag gestellt hätten, wären Sie ganz schön zur Sache gekommen. Wenn wir das gemacht hätten in so einer Phase, Sie hätten uns reinen Populismus vorgeworfen, Herr Gumprecht. Wir haben ja darüber geredet am letzten Donnerstag, es war eine sachliche Darstellung der Ereignisse, es wurde aufgeklärt, was passiert ist, wie es dazu gekommen ist, wie es zu unterschiedlichen Zahlen kam. Ich sehe keinen Grund, hier weiter darüber zu diskutieren. Die inhaltlichen Sachen sind noch offen; wir sagen, die SPD, die Kommunalisierung der Veterinärämter war falsch, deshalb ist die Kommunalisierung, die Auflösung der Staatlichen Umweltämter genauso falsch. Und es ist noch nicht geklärt, wie das mit den Impfungen weitergeht. Wir müssen mehr forschen, das ist auch vollkommen klar. Des Weiteren ist die Aufstallungspflicht zu hinterfragen. Aber das müssen wir auf Bundesebene machen, weil, ich glaube, da können wir keine Alleingänge machen, da muss im Bundesrat eine Lösung gefunden werden. Ich habe schon Verständnis - wenn das auch nicht oft vorkommt bei der Landesregierung -, dass Sie in dieser Phase, als das im Bundesrat diskutiert werden sollte, als die Fälle in Thüringen aufgetreten sind, nicht zu einer Aufhebung des Aufstallungsgebots geneigt waren! Das kann ich nachvollziehen, dass man in so einer Phase, wo das so massiv aufgetreten ist und nicht geklärt war, wo es herkam, davon Abstand genommen hat. Aber man muss es diskutieren und man muss auch die Geflügelzüchter ernst nehmen, die sich vehement an uns wenden und bitten, über das Aufstallungsgebot nachzudenken. Das müssen wir begleiten, aber heute Abend müssen wir das nicht ins Detail aussprechen. Ich habe ja gesagt, was ich von diesem Antrag halte; Herr Gumprecht, ich schätze Sie ja sonst, aber das war nicht so das Tolle. Wir reden lieber im Ausschuss über die Details weiter, das ist die richtige Ebene. Danke schön.

(Beifall SPD)

Für die CDU-Fraktion gebe ich dem Abgeordneten Gumprecht das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich wurde ich in den letzten Tagen gefragt, warum wir noch über das Thema reden. Vogelgrippe ist doch Schnee von gestern. Es ist eben nicht Schnee von gestern. Ich denke, es ist ein Thema, das aktuell bleiben wird, weil die latente Gefahr

des Neuausbruchs grundsätzlich besteht, solange es nämlich keinen wirksamen Impfstoff gibt.

Zweitens, denke ich, ist es sinnvoll, nicht nur hinter verschlossenen Türen in Ausschüssen zu reden oder dass die Behörden untereinander reden, sondern dies auch hier zu tun, auch - und vielleicht gerade richtig - weil der Abstand dazu so ist, dass wir eine Auswertung vornehmen können. Meine Damen und Herren, ich denke, dieses Recht steht hier diesem Plenum zu.

Die Ereignisse, über die der Minister berichtet hat, sind sehr unterschiedlich zu betrachten. Im Falle Windischleuba, Kelbra, Ebeleben betraf es die Wildvögel, im Falle Wickersdorf eine Kleintierhaltung oder im Bayerischen ging es um eine große Tierhaltung, eine Entenmastanlage. Was geschehen war, darüber hat der Minister heute, aber auch im Ausschuss - und das muss ich sagen - uns ständig ausführlich berichtet. Ich denke, darauf brauchen wir nicht weiter einzugehen. Was hat es aber gezeigt, was ist gut gelaufen und wo gab es Probleme? Ich denke, darüber müssen wir diskutieren.

Grundsätzlich kann ich feststellen, dass in den drei Fällen Windischleuba, Ebeleben oder auch Kelbra die Behörden und die Kommunen sehr umsichtig und besonnen gehandelt haben. Ich muss auch sagen, die Zusammenarbeit, weil es hier gerade an der Landesgrenze ist, hat hervorragend geklappt und war vorbildlich.

Die Fälle in Bayern, bei dem Mastbetrieb, bei dem es zur Tötung von fast 500.000 Tieren kam, zeigen, dass trotz Vorsichtsmaßnahmen eine Übertragung zwar nicht nach außen geschehen ist, aber eine Übertragung innerhalb eines Unternehmens erfolgt ist, eines Unternehmensverbundes, und zwar über eine Entfernung von 125 km. Auch das müssen wir uns überlegen, wie es dazu kommen konnte. Vermutungen besagen, dass es durch Stroh geschehen sein kann. Ich denke, das ist noch nachzuweisen. Das heißt, auch dort, wo es um eine Großstallanlage ging, gibt es nach wie vor Untersuchungen, woher dieser Fall der Übertragung kommen kann. Differenziert muss man den Fall Wickersdorf im Landkreis Saale-Rudolstadt betrachten; kritisch ist der unzureichende Informationsstand über den Tierbestand zu bewerten. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass nur 3 Prozent der Tiere gemeldet waren. Es ist in meinen Augen peinlich, ja sogar fahrlässig. So hat dies auch zu Beginn zu einer falschen Entscheidung geführt, nämlich die Zahl der Tiere 34 und 1.211 ist natürlich gravierend, ob ich 34 Tiere töten muss oder 1.211, dazu muss man unterschiedliche Lösungswege suchen. Das Problem heißt, warum konnte es dazu kommen, obwohl wir eine ganze Reihe gesetzlicher Vorschriften haben zur Meldung von Tierbe

ständen? Ich will sie einmal aufführen. Das Erste ist die statistische Meldung zu den Legehennenbeständen über das Statistische Bundesamt. Das wird jährlich einmal erhoben. Das ist zweitens eine Tierbestandsmeldung über Landwirtschaftsämter in dem Moment, wo ich Fördermittel beantragen möchte. Das ist drittens die Tierbestandsmeldung, Frau Scheringer-Wright ist bereits darauf eingegangen, nämlich um die Tierseuchenentschädigung zu bekommen, diese wird nach § 18 jährlich einmal erhoben und dazu sind sogar die Gemeinden verpflichtet, einmal jährlich darauf hinzuweisen. Das ist der wesentlichste Meldeweg und das ist der, den es hier betrifft, das ist die Anzeigepflicht nach der Tierverkehrsverordnung, einem Bundesgesetz. Es regelt, dass jeder Tierhalter, angefangen von Rindern bis zu Geflügel zu melden hat, und zwar der zuständigen Behörde vor Beginn der Haltung. Das ist hier nicht geschehen. Ich denke, das ist ein grundsätzliches Thema, warum hat man dort nicht reagiert und wenn man weiß, dass eine solche Situation eintrifft, dann muss man auch schon vorher die Gemeinden informieren und dann weiß ich auch genau, wie viele Tiere da sind. Eine Nachfrage im eigenen Landkreis hat völliges Unverständnis ergeben, dass man dann noch nicht reagiert hat.

Ich meine, von dieser Meldepflicht sind auch die Kleintierhalter betroffen. Kritisch ist deshalb auch die Rechtsauffassung des Thüringer Rassegeflügelzüchterverbandes zu werten. Eine Umgehung gesetzlicher Vorgaben ist ein Ordnungsverstoß und kann nicht toleriert werden. Grundsätzlich kann ich einschätzen, erstens, die Behörden haben schnell und angemessen gehandelt. Die Zusammenarbeit der Veterinär- und Katastrophenbehörden war positiv und hat funktioniert. Die Feststellung der Befunde erfolgte sehr schnell und zügig. Sperr- und Beobachtungsgebiete einzurichten hat sich bewährt und die sofortige Tötung des Geflügels im Sperrgebiet war richtig.

Zweitens, die Landesbehörden haben sehr verantwortlich und angemessen gehandelt.

Drittens, im kommunalen Bereich möchte ich das differenzieren. Im Wesentlichen kann ich auch den Kommunen eine sehr gute Arbeit bescheinigen; Ausnahme bilden hier einzelne Behörden im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Dies muss vor Ort ausgewertet werden und hat nach meiner Auffassung nichts mit der Kommunalisierung zu tun.

Viertens möchte ich vorbildlich auch das Zusammenwirken der Behörden und Stäbe innerhalb des Freistaats und mit den Behörden der Nachbarländer bezeichnen.

Meine Damen und Herren, das Thema H5N1 wird uns so lange beschäftigen, so lange wissenschaftlich nicht geklärt ist, wie es dazu kommt, welche Übertragungswege bestehen und solange müssen wir alles tun, um mit organisatorischen Maßnahmen mögliche Übertragungswege beim Ausbruch zu unterbinden. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Es gibt jetzt eine Nachfrage an Herrn Gumprecht. Sie gestatten das? Bitte, Frau Abgeordnete Taubert.

Doch, es hat jemand ganz genau zugehört. Zunächst meine Bitte, Herr Gumprecht, klären Sie doch einmal Herrn Panse bitte auf, wenn wir so etwas schon hier in der Öffentlichkeit machen, obwohl es schon im Ausschuss ist, dann sollten wir auch andere Themen hier in der Öffentlichkeit diskutieren dürfen.

Aber meine Frage ist eine andere. Stimmen Sie mir denn zu, dass die Äußerungen von Herrn Schwäblein, die er vorhin zur Abgeordneten Becker gemacht hat, als Frage gestellt hat, äußerst unverschämt und dem Abgeordnetenhaus nicht angemessen ist?

(Beifall SPD)

Über das Recht eines Abgeordneten, Äußerungen zu tätigen, erlaube ich mir hier nicht zu richten.

Einen kleinen Moment. Würden Sie auch noch die Anfrage von Herrn Abgeordneten Nothnagel beantworten?

Sie sind ja ganz kurz auf die Kommunalisierung eingegangen.

Es gab ein Problem mit der Aufstallung in diesem Landkreis. Der ganze Landkreis wurde ausgestallt und letztendlich war Wickersdorf nicht weit entfernt, ca. zehn Kilometer, vom Landkreis Sonneberg. Dort gab es eben keine Ausstallung. Sehen Sie da nicht

schon Probleme bei der Kommunalisierung, dass der ganze Landkreis die Aufstallung hatte, aber letztendlich die Orte, die näher an dem Infektionsherd waren, keine Ausstallungen haben? Das hätte man ja durchaus vom Land letztendlich regeln und einfacher und besser hinkriegen können als jetzt mit der Kommunalisierung.

Sie sprechen ein Thema an, das heißt „Einheitlichkeit der Verwaltungsentscheidungen in verschiedenen Behörden“. Sicherlich haben Sie recht, es wäre vernünftig, dies nach einem einheitlichen Maßstab zu tun. Gesetzlich durch Rechtsverordnung ist ein bestimmter Radius vorgeschrieben. Der ist im Falle Sonneberg eingehalten. Dass die kommunalen Behörden im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt - und jetzt möchte ich sagen - aus Vorsorge anders entschieden haben, und zwar aus Gründen der Einheitlichkeit im gesamten Landkreis, das möchte ich hier nicht kritisieren. Das war eine Vorsorgeentscheidung und die kann man treffen. Ob ich sie im Fall des Landrates so getroffen hätte, das möchte ich in den Raum stellen.

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Aber auf die Frage, die Frau Taubert vorhin an Herrn Gumprecht gestellt hat, möchte ich einmal etwas sagen. Diejenigen, die mich beobachtet haben, haben gesehen, dass ich versucht habe, dort einzugreifen, aber ich kam überhaupt nicht zu Wort. Dann gab es die Gegenreaktion und jetzt sage ich einmal ein bisschen salopp, dann stand es eins zu eins und ich wollte nicht diesen Prozess noch auf die Spitze treiben. Aber ich bitte eigentlich darum, dass wir solche Vergleiche in solchen Debatten nicht führen, um das mal für Frau Taubert ausdrücklich zu erklären. Vielleicht genügt Ihnen das.

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Kein Mensch hat auch danach gefragt, was die sogenannte Tierverkehrsverordnung ist, das hätte ich auch gern gewusst. Aber in diesem Sinne kann ich den Tagesordnungspunkt schließen und damit auch den heutigen Plenarsitzungstag. Entschuldigung, so schnell darf ich doch nicht abschließen, sagt man mir gerade berechtigt. Ich muss natürlich noch feststellen, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist, falls sich kein Widerspruch erhebt. Dieser erhebt sich offensichtlich nicht. Fortberatung ist nicht beantragt worden. Jetzt kann ich wirklich schließen und auch den heutigen Plenarsitzungstag.

Ich möchte darauf hinweisen, die nächsten Plenarsitzungstage sind der 11. und 12. Oktober 2007. Eine gute Heimfahrt.

E n d e d e r S i t z u n g: 18.20 Uhr