Protokoll der Sitzung vom 21.09.2007

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es gibt berechtigte Zweifel an der Notwendigkeit dieser Leitungstrasse durch den gesamten Thüringer Wald und aus meiner Sicht gravierende Verfahrensfehler beim Raumordnungsverfahren. Ich sage, wir brauchen diese Leitung nicht und es ist unverantwortlich, die Zerstörung des Thüringer Waldes, unzähliger wertvoller, unberührter Naturschutzgebiete widerstandslos ohne Detailprüfung zuzulassen.

(Beifall DIE LINKE)

Der Herr Abgeordnete Höhn hat vorhin schon signalisiert, dass er eine Frage stellen möchte am Ende. Nun ist er offensichtlich aufgesprungen und will sie gleich stellen. Sie würden Sie wohl auch beantworten, Frau Enders?

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Ich dachte, es neigt sich dem Ende zu.)

Am Ende stellen Sie dann Ihre Frage und wir vergessen das nicht.

Deshalb fordere ich, die laufenden Verfahren auszusetzen bis zur Vorlage des unabhängigen wissenschaftlichen Gutachtens zur energiewirtschaftlichen und versorgungsseitigen Notwendigkeit der geplanten 380-kV-Verbindung Halle - Schweinfurt durch Prof. Jarass. Ich möchte auch hier erwähnen: In wenigen Wochen - noch in diesem Herbst, Ende Oktober - werden die Ergebnisse dieser Studie vorliegen.

Meine Damen und Herren, ich denke, diese Zeit müssen wir uns nehmen bei einem solch gravierenden Eingriff. Deshalb lassen Sie uns das Gutachten, das durch 32 Städte, Gemeinden, Landkreise aus Thüringen und Bayern, darunter unsere Landeshauptstadt Erfurt, die Landkreise Coburg, Hildburghausen, Sonneberg und Ilm-Kreis und die IG „Achtung Hochspannung“ gemeinsam in Auftrag gegeben wurde, abwarten und dann die vorliegenden Ergebnisse auswerten und gegebenenfalls parlamentarische Schritte einleiten. Ich denke, das sind wir unseren Bürgern schuldig.

Meine Damen und Herren Abgeordneten des Thüringer Landtags, ich möchte auch noch mal an Sie appellieren: Wir sind unserem Gewissen verpflich

tet und nicht irgendwelchen Fraktionszwängen. Wir sind von den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes gewählt worden, um ihre Interessen zu vertreten. Niemand in diesem Land akzeptiert, wenn wir uns vor dieser Verantwortung drücken und im konkreten Fall sagen, wir sind nicht zuständig, über die 380kV-Leitungen wird in Berlin oder Brüssel entschieden. Wir sind zuständig, und wir sollten alles dafür tun, unberührte Natur und Landschaft zu erhalten, die Interessen der Menschen nach Lebensqualität und einer intakten Umwelt zu wahren. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Herr Abgeordneter Höhn, Sie können jetzt Ihre Fragen stellen.

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Kollegin, ich wollte Ihren Redefluss nicht unterbrechen, deswegen hatte ich mich von mir aus schon dazu entschieden, das am Ende zu tun. Zwei Fragen haben mich bewegt bei Ihrer Rede. Auf einen Aspekt sind Sie nämlich gar nicht eingegangen: Wie bewerten Sie die Tatsache, dass dieses Projekt - die sogenannte Thüringer Strombrücke - in den vorrangigen Verbundplan der Europäischen Union eingeordnet ist? Spielt das bei Ihren Bewertungen der Notwendigkeit eine Rolle? Und das Zweite, was die Frage der momentan vorhandenen Netzkapazitäten und Netzsicherheiten betrifft: Können Sie mit dem Begriff Repowering etwas anfangen und wie wirkt sich das Ihrer Meinung nach auf die jetzt bestehenden Netzkapazitäten aus?

Herr Höhn, mit dem Begriff Repowering kann ich natürlich etwas anfangen, aber ich werde jetzt sicherlich nicht eins tun, das Ihnen hier in dieser Landtagssitzung erklären. Zu den anderen Punkten möchte ich Ihnen sagen: Warten wir das Gutachten von Prof. Jarass ab, und Sie werden staunen, was dieses Gutachten zutage bringen wird. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Sie wis- sen wohl schon, was drinsteht? Sie ken- nen es wohl schon?)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Wetzel zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen, meine Damen und Herren Gäste, keine Angst, die Rede wird nicht vier, fünf Stunden dauern - das ist die Ausbeute des Tages der Anhörung am 31. Mai mit allen klugen und wichtigen Aussprüchen dieses Tages, hier in diesem Raum stattgefunden. Aus diesem Grund habe ich es einfach mal mitgebracht, dass man es mal sieht, dass es also wirklich existent ist und dass es Papier ist und auch durchaus Belastbarkeit darstellt.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Sehr anschaulich.)

Um das mit ein bisschen weniger Aufgeregtheit vielleicht in die letzten Minuten dieses Tagesordnungspunkts zu bringen, der Herr Höhn und die Frau Kollegin Doht haben letztendlich auch schon nachgefragt bei Frau Enders, ob sie denn vom Europäischen Verbundnetz und von europäischer Solidarität auch schon gehört hat und etwas hält. Im Handelsblatt vom 9. Juli - Frau Präsidentin - darf ich vielleicht wenige Worte verlieren. Es ist ein deutschlandweites Bild gezeichnet, auf dem alle europäischen wichtigen Strombrücken, die in Deutschland noch nötig sind, aufgemalt sind. Und da sind u.a. zehn solche Projekte erwähnt, ist u.a. das Projekt 5 - Vieselbach, Altenfeld mit 80 km - und das Projekt 6 - Altenfeld mit Redwitz mit 60 km - erwähnt. Es ist auch Lauchstädt und Vieselbach erwähnt, nur das ist dann 4, also 4, 5 und 6 betreffen und SachsenAnhaltiner und Thüringer. Es gehört zur Strombrücke und ist eingestellt in Europa. Wir haben in der Anhörung vom Direktor für das Kommissariat Energie deutlich gehört, dass sie auch erwarten, dass die Deutschen sich an die Einhaltung dieser in Europa beschlossenen Strombrücken halten, um Dinge, wie sie im vergangenen Jahr passiert sind, durch die Handabschaltung an der Ems bis nach Madrid und bis fast nach Wien Stromausfälle über Stunden entstehen lassen haben, künftig nicht mehr entstehen dürfen.

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Das war doch nicht Vatten- fall, das war …)

Liebe Frau Kollegin, Sie kommen aus einem Stück Land, da ist unter anderem auch eine große Strombrücke künftig drin, das ist die Nummer 9 von Irsching nach Reisach. Ich bin gespannt, wie das Thema dort abgeht.

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Im Westen ist auch noch eine geplant.)

Wenn Sie dann noch sprechen wollen, können Sie ja vorkommen.

Ich darf darauf hinweisen, dass der Investor gemäß Investitionsförderungsgesetz überhaupt keine andere Leitung beantragen darf als Freileitungen. Das war das eigentlich Neue daran, ich hatte immer geglaubt, der Investor könne nach Gutdünken in bestimmten schwierigen Naturgegenden auch Tunnel- bzw. Erdkabelverlegung beantragen. Dies ist ihm da mit dieser Investitionsgesetzlichkeit eigentlich versagt. Entschieden war für mich auch wichtig, Prof. Jarass hat an einer Zuarbeit an das Umweltministerium mitgearbeitet und es haben daher auch einige Dinge im Umweltministeriumsbericht am 31. Mai in der Anhörung schon Niederschlag gefunden. Deshalb bin ich guter Hoffnung, Frau Enders, dass wir die Ergebnisse von Prof. Jarass durchaus auch noch abwarten in der Debatte und die Debatte durchaus auch im Ausschuss wiederholen oder weiterführen können. Es geht mir auch heute nicht unbedingt darum zu sagen, wie wir mit dem Umgang des Raumordnungsverfahrens weiter verfahren oder des Planfeststellungsverfahrens. Es hat ja wohl noch kein Planfeststellungsverfahren begonnen von Vieselbach nach Altenfeld und wenn mich nicht alles täuscht, ist das Raumordnungsverfahren von Altenfeld nach Redwitz noch nicht einmal beantragt. Aber aus dem Grunde haben wir die Nummer 1 in unserer Drucksache 4/2732 mit der Anhörung und den daraus resultierenden Debatten im Ausschuss für erledigt erklärt und sagen, die Nummer 2 in Drucksache 4/2732 ist nicht erledigt. Hier wollen wir im Plenum bzw. im Ausschuss weiter von der Landesregierung zeitnah die Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens im speziellen Bereich Südwestkuppelleitung und den betroffenen Natura-2000-Gebieten hören. Deshalb bin ich froh und dankbar, dass der Minister heute sicherlich zu diesem Tagesordnungspunkt erste Ausführungen vor dem Hohen Hause tätigen wird. Bei allem Für und Wider, die dpa-Meldung, die am Mittwoch zu lesen war vom Ministerpräsidenten Dieter Althaus, haben viele so verstanden, andere wieder so verstanden, man kann sie wahrscheinlich wie die Bibel, ein dickes Buch, tausendfach verschieden auslegen, habe ich das Gefühl. Aber eines sollte uns wichtig sein, neue Erkenntnisse der Wirtschaft und der Technik, Forschung und Entwicklung sollten immer Vorrang haben, hier in Betracht zu kommen und sie sollten die Entwicklung auch mitbestimmen und wir sollten für menschenverträgliche und umweltverträgliche Varianten streiten und dafür streiten, dass auch ein sicherer Strom im Thüringer Wald existiert. Auch dort gibt es Arbeitsplätze in der Hotellerie und Gastronomie und den anderen Bereichen, die sicheren Strom brauchen.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Bei uns kommt er aus der Steckdose.)

Ja, das ist ja so, die meisten kaufen ja ihr Brot auch im Großeinkauf und wissen gar nicht, dass eigentlich Korn auf den Feldern wächst und wie man es dort anbaut. Das ist halt das Problem dabei. Insofern, denke ich einmal, verweise ich auf die Presseerklärung, die jeder lesen kann und die auch sehr eineindeutig geschrieben ist. Wenn Spitzengespräche stattfinden zwischen Konzernen und Regierungen ist das immer noch erlaubt. Wir, und das ist jetzt meine Bitte, werden zu Nummer 2 unserer Drucksache 4/2732 unseren Minister für Bau und Verkehr Andreas Trautvetter hören. Danke schön, Frau Präsidentin.

(Beifall CDU)

Möchte denn der Minister für Bau und Verkehr Andreas Trautvetter jetzt das Wort ergreifen? Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst einige Informationen zum aktuellen Stand des Verfahrens, bevor ich auf einige Bemerkungen aus der Debatte eingehe. Der Verfahrensstand lässt sich kurz zusammenfassen. Für den ersten Abschnitt Landesgrenze Sachsen-Anhalt - Vieselbach wurde das Raumordnungsverfahren am 30.12.2005 mit einer positiven landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen und mit Schreiben vom 9. März 2007 wurde hierfür das Planfeststellungsverfahren eröffnet. Auch für den zweiten Abschnitt von Vieselbach nach Altenfeld wurde das Raumordnungsverfahren mit einer positiven landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Die Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens steht jedoch noch aus. Frau Doht, das betrifft wahrscheinlich auch die Gemeinde Hochstedt in dem Bereich, wenn ich richtig informiert bin. Wenn das Planfeststellungsverfahren noch gar nicht eröffnet ist, kann auch noch nicht entschieden sein, dass die Leitungen dort 100 Meter am Dorf vorbeigehen.

(Zwischenruf Abg. Doht, SPD: Da gehen doch jetzt schon welche lang.)

Ja, aber die Behauptung, dass das schon entschieden wäre, obwohl das Planfeststellungsverfahren noch gar nicht eröffnet ist, daran merkt man eigentlich, dass, wer den Leuten eine solche Behauptung in den Mund legt, wissentlich die Leute falsch informiert. Da bitte ich in dem sensiblen Bereich, dass wirklich jeder sich an die objektiven Kriterien hält in diesem Verfahren. Bei Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen kann das Raumordnungsverfahren für den dritten Abschnitt von Altenfeld bis zur bayerischen Landesgrenze durchgeführt werden.

Während der Erstellung der notwendigen Antragsunterlagen für das Raumordnungsverfahren im dritten Abschnitt von Altenfeld bis zur bayerischen Landesgrenze wurde durch die obere Landesplanungsbehörde festgestellt, dass bei beiden in der Antragskonferenz vorgestellten Trassenvarianten insgesamt sechs FFH-Gebiete und ein Vogelschutzgebiet, Natura-2000-Gebiete, betroffen sind, so dass erhebliche Beeinträchtigungen nicht auszuschließen sind. Aus diesem Grund hat die obere Landesplanungsbehörde in Abstimmung mit der oberen Naturschutzbehörde den Antragsteller beauftragt, für die betroffenen Bereiche der Natura-2000-Gebiete eine Verträglichkeitsstudie zu erstellen. Für die Erarbeitung der Studie rechnet das Thüringer Landesverwaltungsamt mit drei bis vier Monaten und erst nach Vorliegen der Studie soll das Raumordnungsverfahren eröffnet werden.

Frau Enders, können Sie mir mal erklären, wie ich etwas stoppen soll, was noch gar nicht gestartet ist? Ein Raumordnungsverfahren, was noch nicht eröffnet ist, kann ich auch nicht stoppen, weil es noch gar nicht existent ist.

Es ist also entgegen vieler anderer Behauptungen deutlich erkennbar, dass die verfahrensführende Behörde sehr verantwortungsbewusst und insbesondere mit der immer wieder angesprochenen Naturschutzproblematik im Bereich des Thüringer Waldes und des Naturparks Thüringer Wald, aber auch mit der Siedlungsnähe der geplanten Trasse umgeht. Auch auf bayerischer Seite sind Natura-2000-Gebiete betroffen, allerdings wurden hier keine erheblichen Beeinträchtigungen festgestellt. Mit Schreiben vom 17.08.2007 hat die Regierung von Oberfranken daher das Raumordnungsverfahren für den bayerischen Teil des Abschnitts Altenfeld - Redwitz eröffnet und dabei werden zwei Übergabepunkte an der thüringisch-bayerischen Grenze sowie mehrere Trassenkorridore geprüft. In Oberfranken hat man sich das Ziel gesetzt, das Raumordnungsverfahren noch in diesem Jahr abzuschließen. Das führt leider dazu, dass die Raumordnungsverfahren für den dritten Abschnitt in Thüringen und Oberfranken zeitlich auseinanderfallen. Eine zeitliche Parallelität wäre nur unter Zurückstellung der Nachforderung der oberen Landesplanungsbehörde möglich. Nur, das haben wir abgelehnt mit Blick auf die mit dem Trassenbau verbundenen Beeinträchtigungen für Mensch und Natur.

Weitere Erkenntnisse zum Verfahrensstand für die geplanten Abschnitte 2 und 3 der 380-kV-Hochspannungsleitung gibt es derzeit nicht. Die Landesregierung wird den Landtag selbstverständlich, wenn der Beschluss heute mehrheitsfähig in diesem Landtag ist, zeitnah über die Ergebnisse des ausstehenden Raumordnungsverfahrens und der weiteren Pla

nungsschritte unterrichten.

Meine Damen und Herren, einige Bemerkungen zu Aussagen in der Debatte: Frau Doht hat gesagt, Einfluss auf den Tourismus. Natürlich haben Stromtrassen immer Einfluss auf das Landschaftsbild. Das ist nicht wegzudiskutieren. Es gibt meines Erachtens fünf Starkstromleitungen über den Thüringer Wald - zu DDR-Zeiten teilweise mit 220 kV belegt, jetzt mit 380 kV und 110 kV belegt. Auch die 110-kVLeitungen sind zu DDR-Zeiten eigentlich für 220 kV ausgelegt gewesen.

Für den Fall, dass das Verfahren positiv ausgeht und Baurecht erzielt werden sollte - ich greife ja dem Verfahren nicht vor -, wird es auch danach nur fünf Trassen geben. Es wird keine einzige Trasse mehr entstehen. Das ist vor allem auch unserer Initiative zu verdanken, dass wir die beiden Unternehmen Vattenfall und E.ON im Vorfeld der Verfahren dazu gebracht haben, ihre Initiativen zu bündeln. Frau Enders, Sie wissen ja vielleicht selbst, dass zur Versorgung Südthüringens auch E.ON geplant hatte, von Altenfeld nach Schalkau eine neue 110-kV-Leitung zu bauen. Das wissen Sie. Auf diesen Antrag hat E.ON verzichtet und ist bereit, seine 110-kV-Leitung nach Fertigstellung der 380-kV-Leitung, nämlich von Altenfeld nach Schönbrunn zurückzubauen, das ist ein Junktim.

(Beifall CDU, SPD)

Das war nicht einfach, so etwas zu erreichen. Das heißt, es wird nicht eine einzige Trasse mehr geben. Ich glaube, da haben wir sehr viel erreicht in dem Punkt. Ich sage Ihnen ganz klar, die 110-kV-Leitung von Altenfeld rüber nach Schleusingen wäre in der Trassenführung so, wie sie damals geplant worden ist, gebaut worden ist, nach heutigem Planungsrecht und nach den Eingriffen in die Natur überhaupt nicht mehr genehmigungsfähig.

(Beifall CDU, SPD)

Das muss man ganz klar sagen, weil diese Trasse den Belangen von Siedlungsgebieten und Naturschutz überhaupt nicht Rechnung getragen hat. Nein, man hat geplant auf der Karte, weil alles unter Kostengesichtspunkten gesehen worden ist. Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist die Gerade, deswegen wurde ein gerader Strich gezogen und dort wurde die Leitung gebaut.

Frau Enders, dass Sie die Zwischenfragen von Herrn Abgeordneten Höhn nicht beantworten konnten,...

(Zwischenruf Abg. Enders, DIE LINKE: Wollte.)

Das weiß ich nicht, ob Sie es nicht wollten, weil Sie dann wahrscheinlich einige Ihrer Aussagen öffentlich revidieren müssen, die Sie immer wieder hier darstellen. Sie behaupten, die dena-Studie ist falsch.

(Zwischenruf Abg. Enders, DIE LINKE: Ich habe nicht gesagt, sie ist falsch, sie hat Schwachpunkte.)

In der dena-Studie steht drin, die Offshore-Anlagen gehen auf 20.000 Megawattstunden und OnshoreAnlagen auf 29.000 Megawattstunden. Das ist denaStudie. Das heißt, es kommen zusätzlich aus diesen Windenergieanlagen 49.000 Megawatt. Die Schwachstellen sind richtig, die Offshore-Anlagen kommen später. Aber ich verweise auf die Vorlage 4/838, die dem Ausschuss vorliegt und damit dem Thüringer Landtag vorliegt vom Bundesverband Windenergie. Die Offshore-Anlagen werden reduziert auf 10.000 Megawatt und aus dem Repowering ist die Prognose, dass die Onshore-Anlagen, die InlandAnlagen von 29.000 Megawatt hochgehen auf 45.000 Megawatt. Das heißt, dena sagt 49.000 Megawatt Windenergie und die neuen Prognosen sagen 55.000 Megawatt Windenergie. Ich will Sie nur darauf hinweisen. Nicht umsonst haben wir den regionalen Planungsversammlungen bei der Neuerarbeitung der regionalen Raumordnungspläne empfohlen, bei den Eignungsgebieten von Windenergie über ihre Planungshoheit Höhenbegrenzungen festzulegen, um den Ausbau von Onshore-Anlagen in unermessliche Höhen nicht zuzulassen. In der Regel ist das in den Gebieten mit Windanlagen nicht der Fall. Und dort, wo das nicht der Fall ist, und das ist die Regel in Ostdeutschland, brauche ich für das Repowering keine neuen Planungsverfahren. Dort reicht eine neue Baugenehmigung und das kann niemand verhindern.

Herr Minister, gestatten Sie eine Anfrage durch die Frau Abgeordnete Enders?

Bitte, Frau Abgeordnete Enders.

Herr Minister Trautvetter, beantworten Sie mir bitte diese Frage: Liegt eine Lastflussanalyse speziell für diese Leitung, über die wir heute hier im Thüringer Landtag debattieren, vor?