Protokoll der Sitzung vom 12.11.2004

Vielen Dank, Frau Kollegin. Mal unterstellt, Sie stehen hinter dem, was Sie da vorgelesen haben, frage ich Sie: Würden Sie, nachdem Sie die Souveränität des Wählers so hoch herausgestellt haben, auch akzeptieren, dass gestern hier eine Wahl stattgefunden hat und dieses Ergebnis dann auch zu akzeptieren ist?

Herr Schwäblein, erstens stehe ich immer zu dem, was ich gesagt habe, und da bitte ich diese Infragestellung zu unterlassen.

(Beifall bei der PDS)

Und ich habe gestern dieses Ergebnis kommentiert und bewertet und auch das, was ich gesagt habe, dazu stehe ich.

(Beifall bei der PDS)

Das Wort hat der Abgeordnete Höhn von der SPDFraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, bei allem Respekt für Ihre Frau Kollegin Naumann, ursprünglich hatten wir eigentlich vor, als SPDFraktion Ihrem Antrag zuzustimmen. Nach Ihren Einlassungen, vor allem zu Beginn Ihrer Rede, muss ich meiner Fraktion da noch einmal etwas Nachdenkbedarf empfehlen.

(Unruhe bei der PDS)

Ich habe den Eindruck, Sie sind überhaupt nicht mehr auf dem neuesten Stand der Dinge. Ich weiß nicht, wann man Ihnen diese Rede aufgeschrieben hat.

(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS: Die schreibt man selber.)

Sie widerspiegelt jedenfalls nicht den derzeitigen Stand,

(Beifall bei der CDU)

vor allem nicht den derzeitigen Stand innerhalb der beiden Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag. Aber dazu komme ich noch.

Meine Damen und Herren, man kann sicher mit Fug und Recht behaupten, die Unterzeichnung der Europäischen Verfassung ist nach dem Ereignis der Erweiterung der Europäischen Union am 1. Mai in diesem Jahr das zweite historische Ereignis dieses Jahres in Europa - ganz zweifellos. Und diese Europäische Verfassung - ohne jetzt im Detail auf ihren Inhalt einzugehen, weil ich denke, das ist nun weiß Gott nicht das geeignete Forum diesbezüglich - setzt Werte und garantiert Demokratie. Sie wird die größer gewordene Union auch in Zukunft nach innen und außen handlungsfähig halten, im Übrigen, Frau Kollegin, auch auf militärischem Gebiet. Es ist gut, dass es zum Verfassungsgrundsatz erhoben worden ist, jedenfalls nach meiner Auffassung.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Es ist auch zweifellos eine Tatsache, dass der Wunsch nach stärkerer und direkterer Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wächst. Man kann das mit Zahlen untermauern. Ich habe hier Zahlen vorliegen, wo noch in diesem Jahr 84 Prozent bzw. kurze Zeit später immerhin noch 79 Prozent der Bürgerinnen und Bürger - das ist eine Emnid-Umfrage - sich mehr plebiszitäre Elemente, mehr direkte Mitsprache in Deutschland wünschen. Deshalb - und da komme ich auf den aktuellen Stand - haben die Fraktionen der SPD zusammen mit den Grünen im Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf erarbeitet, der richtigerweise im Moment noch nicht in den normalen Gesetzesgang eingebracht worden ist, der aber vorliegt und sogar im Detail vorliegt, wo sogar die Fragen der Zahlen der direkten Beteiligung ganz klar geregelt sind. Dieser Gesetzentwurf wurde den Fraktionen CDU/CSU und F.D.P. sozusagen zur eigenen Beratung übergeben. Was dann passiert ist, das das geht in Richtung CDU - ist an sich für die Sache ein bedauerlicher Prozess. Ich bedaure es außerordentlich, dass die Vorsitzende der Unionsfraktion in dieser Woche eine für meine Begriffe so rigide Absage an die Frage Volksentscheide, Volksbefragungen in Deutschland gemacht hat, dass ich befürchte, dass an dieser Stelle keine Bewegung seitens der Union mehr möglich ist. Und das ist für die Sache wenig hilfreich. Es ist natürlich auch interessant, wie das entstanden ist. Ursprünglich wollte die Union - und das ist in mehreren öffentlichen Äußerungen dokumentiert - durchaus allerdings allein über die Frage der EU-Verfassung ein Referendum. Nachdem nun

die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag diesen Gesetzentwurf vorgelegt haben, der sich nicht nur auf das Einzelelement EU-Verfassung bezieht, sondern generell diesen Weg in Deutschland für die Bevölkerung öffnen will, da war das plötzlich Populismus, da war das plötzlich nicht mehr gewollt. Ich sage das an dieser Stelle ganz deutlich: Ich finde das eine bedauerliche Entwicklung und das dient nicht dazu, die Demokratie in Deutschland zu stärken. Ich hätte mir gewünscht, auch die Unionsfraktionen wären hier über ihren Schatten gesprungen.

(Beifall bei der SPD)

Zu Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der PDS: In Ziffer 1 völlig klar, wir als SPD-Fraktion möchten ebenfalls, dass dieser Thüringer Landtag sich ganz klar positioniert, und zwar pro Referendum für eine Europäische Verfassung, weil wir es nicht nur auf dieses Gebiet bezogen,

(Beifall bei der SPD)

sondern generell für richtig halten, dass die Bürgerinnen und Bürger hier mehr Mündigkeit erfahren.

(Beifall bei der PDS)

Im zweiten Punkt: Ihre Aufforderung an die Landesregierung unterstütze ich ebenfalls, habe allerdings die Befürchtung, dass, nachdem die Partei- und Fraktionsvorsitzende sich in Berlin in dieser Weise, wie von mir geschildert, nun geäußert hat, das auf wenig Gegenliebe hier im Thüringer Landtag stoßen wird. Vielleicht sehen das unsere Kolleginnen und Kollegen hier in Thüringen möglicherweise anders, vielleicht springen Sie wenigstens über Ihren Schatten. Deshalb von mir auch noch mal die Aufforderung: Stellen Sie sich dieser Sache, geben Sie zumindest Ihrer Haltung hier in Thüringen Ausdruck und stimmen Sie diesem Antrag zu. Unabhängig der Eingangseinlassungen von Frau Kollegin Naumann möchte ich meiner Fraktion dennoch empfehlen, diesem Antrag zuzustimmen. Danke schön.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Carius.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Naumann, mit dem Purzelbaum haben Sie schon so ein bisschen Recht gehabt, denn wenn wir am Anfang hören, der Antrag, den wollen wir jetzt doch ablehnen, und am Ende hören wir, wir stimmen ihm doch zu und rufen auch

noch die Unionsfraktion dazu auf, dann kann man einen anderen Eindruck nicht gewinnen.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Hast Du überhaupt zugehört?)

Ja, ich habe genau zugehört.

Nur, wissen Sie, Frau Naumann, eins möchte ich auch noch mal klarstellen, was der Kollege Schwäblein angesprochen hat. Wenn Sie von Demokratie reden, sind wir uns sicher einig, dass die geheime Wahl das höchste Gut dabei ist, eines der hohen Güter, die eine Demokratie überhaupt erst möglich machen. Und dass Sie hier eine demokratische und geheime Wahl in diesem Landtag kommentieren, das möchte ich für meine Fraktion mit Entschiedenheit zurückweisen.

(Beifall bei der CDU)

Das hat mit Demokratie nämlich tatsächlich nichts zu tun.

(Unruhe bei der PDS, SPD)

Ich wollte Ihnen ursprünglich dankbar sein, weil Ihr Antrag heißt "Volksentscheid über den Verfassungsvertrag der Europäischen Union". Ich wollte deswegen dankbar sein, weil ich finde, dass Sie hier eben ehrlich waren und gesagt haben, das ist ein Verfassungsvertrag und darauf aufmerksam gemacht haben, dass es sich um einen Vertrag handelt, der die Organisation und viele andere Dinge mehr regelt in einem supranationalen Staatenverbund. Aber leider haben Sie diese Haltung in Ihrer Rede nicht mehr durchhalten können, sondern haben dann ständig von der Verfassung geredet, und da, glaube ich, liegen Sie grundsätzlich falsch. Es handelt sich hier um einen völkerrechtlichen Vertrag. Aber dennoch, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie uns hier die Möglichkeit geben, über den EU-Verfassungsvertrag zu diskutieren. Ich will jetzt gar nicht so sehr auf die einzelnen Inhalte eingehen, die Sie zum Teil kursorisch behandelt haben, sondern mehr auf das, was uns hier im Landtag bewegen sollte, nämlich die Fragen der Kompetenzordnung, die Fragen, wie ist abgesichert, dass die regionalen Körperschaften in den Staaten der Europäischen Union, dass auch die Landesparlamente weiter ihre Rechte behalten. Da muss man natürlich grundsätzlich sagen, die EU hat sich in der Regierungskonferenz 2001 hohe Ziele gesetzt:

1. mehr Effizienz, Erhöhung von Transparenz, 2. die Erhöhung demokratischer Teilhabe, 3. die Schaffung handlungsfähiger Strukturen und 4. eine stärkere Abgrenzung von Zuständigkeiten auf

der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips.

Wenn man schon mal auf die Ziele schaut, ist klar, dass Zielkonflikte hier nicht ausbleiben und dass man im Grunde eine Quadratur des Kreises erreichen wollte. Da, glaube ich, kann man mit dem vorgelegten Verfassungsvertrag schon so ein wenig davon reden, dass offensichtlich Politik als die Kunst des Möglichen zu verstehen ist, denn für die Länder hat sich ja nicht überall das Beste ergeben. Nur allein, um mal zwei Punkte zu nehmen, mehr Effizienz und handlungsfähige Strukturen und auf der anderen Seite die Erhöhung von demokratischer Teilhabe und Transparenz, das sind eben Konflikte, die sich im Einzelnen schon sehr stark widersprechen können.

Wir haben eine Reduktion der Entscheidungsverfahren von elf auf sechs, das ist eine Erhöhung von Transparenz. Wir haben eine durchgehende Stärkung des Europäischen Parlaments, in dem diese mitwirken können und mehr Entscheidungsrechte haben, etwa auch die Wahl des Kommissionspräsidenten betreiben können, die Zusammensetzung der Kommission beeinflussen können. Wir haben drittens das Effizienzkriterium insofern erfüllt, als der Präsident des Europäischen Rates auf zweieinhalb Jahre ernannt wird und es somit eine kontinuierliche Führung gibt und auch eine kontinuierliche Vertretung nach außen. Wir haben eine erhöhte Demokratisierung auf europäischer Ebene, indem wir eine Zulassung von Bürgerbegehren haben, und wir haben für die deutschen Landtage ist das wichtig, für das Deutsche Bundesparlament natürlich noch mehr das Subsidiaritätsprotokoll, indem eine nur begrenzt, aber doch stärkere Verankerung der Subsidiarität insofern möglich ist, als die Länderparlamente - damit meine ich nicht die Landesparlamente - eben mit eingebunden werden in Entscheidungen der Europäischen Union. Dass man hier eine Sechs-WochenFrist hat, das ist natürlich auf der einen Seite sehr gut, weil sie dann eine höhere Handlungsfähigkeit haben, aber gerade für die Parlamente und gerade für die Landesparlamente in Deutschland hat das natürlich einen entscheidenden Nachteil, nämlich dass wir die Beteiligung im Grunde kaum sicherstellen können und insoweit muss man natürlich dies auch sehr kritisch bewerten.

Wir haben auf der anderen Seite noch die Ziele, die die deutschen Landesparlamente in die Verhandlungen über den Verfassungsvertrag mit einbringen wollten. Zum Teil sind sie erfüllt, wenn wir etwa auf die Konzentration der Aufgaben der Europäischen Union schauen. Die präzise Kompetenzabgrenzung ist natürlich nicht so, wie wir sie uns eigentlich vorgestellt haben. Sicher haben wir da die Einteilung der Kompetenzen in Kompetenzkategorien, das war eine der Forderungen der deutschen Landesparlamente, aber die EU erweitert ja auf der anderen Seite ihre

Aufgaben und das kann unsere Zustimmung nicht treffen.

Wir haben auf der nächsten Seite die Streichung der Vertragsergänzungsklausel aus Artikel 308 des EGVertrags, die so genannte Flexibilitätsklausel, die wir als Landtage wollten, weil wir sehen, dass die Europäische Union so sich weiter Kompetenzen zuarbeiten kann. Leider ist sie in Artikel 17 des Europäischen Verfassungsvertrags weiterhin enthalten. Das einzige, was sozusagen die Pille für uns etwas leichter schluckbar macht, ist im Grunde, dass diese Abstimmung Einstimmigkeit verlangt und wir insoweit natürlich davon ausgehen können, dass zunächst nicht umfassend davon Gebrauch gemacht wird. Aber, meine Damen und Herren, im Ergebnis können die Landtage durchwachsen befriedigt sein und man kann sich angesichts dessen ja auch nicht wundern, dass sich die Begeisterungsstürme schon etwas in Grenzen halten. Ich möchte aber auch sagen, die Ergebnisse des Verfassungsvertrags müssen wir auch im Zusammenhang mit den möglichen Ergebnissen der Bundesstaatskommission sehen, denn das ist für uns als deutsche Landesparlamentarier ein ganz elementares Element, wie sich die Änderungen dieses Verfassungsvertrags auf die Verfassung der EU, auf das deutsche Kompetenzgefüge auswirken.

Aber, meine Damen und Herren, ich will jetzt gar nicht so weit und so tief einsteigen in die reine Verfassungsdebatte, ich möchte auch auf Ihren Antrag zu sprechen kommen. Sie haben ja hier zwei Punkte im Grunde angesprochen.

Der Punkt 1 - der Landtag möge sich aussprechen für ein Referendum über den Verfassungsvertrag: Ich muss Ihnen ehrlich sagen, ich bin dankbar, dass wir über diesen Verfassungsvertrag hier diskutieren können, aber ich hätte von Ihnen auch etwas mehr in Ihrem eigenen Beitrag erwartet, wie Sie auf die Rolle der Landtage innerhalb der EU-Verfassung eingehen. Das haben Sie tatsächlich aber nicht gemacht. Stattdessen haben Sie über Inhalte des Verfassungsvertrags geredet - kann man auch machen, ist kein Problem -, nur wissen Sie, ich hätte mir gewünscht, man muss schon die Zuständigkeitsordnung innerhalb der bundesstaatlichen Ordnung wahren. Und wenn wir einfach jetzt einen Antrag, so wie Sie ihn hier vorlegen, beschließen, hat es im Grunde gar keine Folgen, sondern der Landtag beschließt halt wie das Abgeordnetenhaus in Berlin und im Grunde kümmert es keinen weiter. Ich bin dafür, dass diese Debatte ruhig im Bundestag fortgeführt wird. Das ist der Ort, wo er eigentlich hingehört und schon deswegen, finde ich, sollten wir diesen Antrag in diesem Punkt auch ablehnen.

Punkt 2: Sie wollen auf der einen Seite Plebiszite auf Bundesebene generell und Sie wollen Plebiszite zu völkerrechtlichen Verträgen.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Sie haben...)

Nun ja, Plebiszite auf Bundesebene generell, ich glaube, da kennen Sie die Haltung der Unionsfraktion, ich will aber schon auch noch mal auf das Grundproblem eingehen. Sie verstehen meines Erachtens den Föderalismus, wie er in Deutschland recht einzigartig in der Welt gegeben ist, etwas falsch. Wir haben nämlich nicht nur eine Aufteilung von Gesetzgebungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern, sondern wir haben auch eine Aufteilung von Verwaltungszuständigkeit, und die Verwaltungszuständigkeit liegt grundsätzlich bei den Ländern, was dazu führt, dass der Bundesrat in vielen Entscheidungen mitbestimmen muss, was aber auf der anderen Seite auch dazu führt, dass Plebiszite generell - nicht die völkerrechtlichen Verträge, dazu will ich dann später kommen - immer Gefahr laufen, bestimmte Rechte von den Ländern zu verletzen. Das ist der Grund, den man einfach bei der Behandlung von Plebisziten mal abgesehen von der Grundsatzdebatte, was will man mit Plebisziten erreichen - einfach mit bedenken muss. Das haben Sie aber stets meines Erachtens vernachlässigt. Für uns steht natürlich fest, anders als für Sie, der Vorrang der repräsentativen Demokratie, der soll für uns auf Bundesebene und natürlich auch auf Landesebene weiterhin erhalten bleiben. Insofern kommen wir da natürlich auch nicht zueinander.

Punkt 3 - Plebiszite zu völkerrechtlichen Verträgen: Jetzt kann man natürlich darüber reden, ist dieser Verfassungsvertrag eine Verfassung, ändert er wesentliche Bestandteile, geben wir Souveränitätsrechte ab, so dass man hier eine völlig neue Qualität hat. Wie gesagt, ich würde mir wünschen, dass diese Debatte im Bundestag geführt wird, aber ich finde es tatsächlich schon etwas heuchlerisch, wenn Sie sagen, Sie wollen diese Debatte führen, aber tatsächlich haben Sie ja schon das Ergebnis vor Augen. Sie fordern nämlich in Ihrem Europawahlprogramm - Frau Präsidentin, ich darf zitieren: "Aber der vorliegende Verfassungsentwurf soll alle EU-Staaten zur Aufrüstung verpflichten, er befördert die Militarisierung der EU, neoliberale Wettbewerbspolitik soll Verfassungsrang erhalten. Das für mehr Demokratie in der EU Erreichte bleibt hinter dem Notwendigen zurück. Die Rückschritte überlagern und deformieren die Fortschritte im Verfassungsentwurf. Wir werden alle Möglichkeiten auf parlamentarischer und außerparlamentarischer Ebene nutzen, um dies zu verhindern. Die PDS sagt Nein zu dem vorliegenden Verfassungsentwurf."

(Beifall bei der PDS)

Gerade das ist das, meine Damen und Herren, wo einem wirklich der Kragen platzen muss. Sie suggerieren hier, Sie wollen eine offene Diskussion führen, tatsächlich führen Sie keine offene Diskussion, sondern wollen im Grunde durch das Hintertürchen die Ablehnung des Verfassungsvertrags betreiben. Das werden wir nicht mitmachen, ich empfehle für meine Fraktion die Ablehnung dieses Antrags. Danke.

(Beifall bei der CDU)