Protokoll der Sitzung vom 12.12.2007

Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemke beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Nein, der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Das liegt im Wesentlichen daran, dass die Polizei Verstöße gegen die Feiertagsfahrverbote nicht getrennt nach den in § 30 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung aufgeführten bundesweiten und länderspezifischen Feiertagen erfasst.

Zu Frage 2: Nein, der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, ob an länderspezifischen Feiertagen vermehrt Lastkraftwagen verkehrswidrig geparkt werden. Abgesehen von der Begründung zu Frage 1 liegt das auch daran, dass Parkverstöße nicht in der Differenzierung zwischen Lastkraftwagen und Personenkraftwagen erfasst werden und keine dementsprechende Statistik vorliegt.

Zu Frage 3: Die Landesregierung sieht die Belastung der Parkplätze, Raststätten und Autohöfe durch parkende Lastkraftwagen vor allen Dingen an den länderspezifischen Feiertagen als sehr kritisch an. Die Landesregierung hat daher auch Verständnis für die Forderung des Thüringer Fracht- und Speditionsgewerbes, wie sie heute auch in der Zeitung noch einmal nachzulesen war, nach einer Verbesserung der Parkplatzsituation, insbesondere entlang

der Autobahnen. Nach meinem Kenntnisstand hat das Thüringer Verkehrsministerium die Absicht, auf der Grundlage einer genauen Analyse konkrete Verbesserungswünsche an das Bundesverkehrsministerium heranzutragen, das für diese Dinge entlang der Autobahn im Wesentlichen auch zuständig ist.

Zu Frage 4: Nein, die Landesregierung hält eine Aussetzung des Feiertagsfahrverbots an den länderspezifischen Feiertagen nicht für sinnvoll und wird sich deswegen auch nicht entsprechend über den Bundesrat für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung einsetzen. Nach Ansicht der Landesregierung würde eine solche Aufhebung des Feiertagsfahrverbots dem Wesen und der Zielsetzung des Feiertags und damit auch dem berechtigten Schutzzweck des Sonn- und Feiertagsgesetzes widersprechen. Überdies, und das ist ein praktisches Argument, besteht auch in allen anderen Bundesländern kein Interesse an einer Aufhebung bzw. Änderung des Feiertagsfahrverbots. Die Verkehrsministerkonferenz hat sich meines Wissens im Oktober dieses Jahres eindeutig für eine einheitliche Umsetzung bestehender Regelungen in den Ländern ausgesprochen, sich allerdings gegen eine Änderung der Straßenverkehrsordnung ausgesprochen. Vielen Dank.

Ich rufe für heute die letzte Frage auf. Es ist eine Frage des Abgeordneten Kuschel in Drucksache 4/3569, die vom Abgeordneten Blechschmidt vorgetragen wird.

Finanzierung der Kali + Salz GmbH aus dem Sondervermögen „Ökologische Altlasten in Thüringen“

In einer Übersicht der Landesregierung vom 22. November 2007 ist unter anderem eine Auflistung der Projekte, die aus Sondervermögen finanziert werden, enthalten. Demnach seien auch Investitionszuschüsse an die Kali + Salz GmbH für das Jahr 2008 in Höhe von 19,75 Mio. € und für 2009 in Höhe von rund 15,3 Mio. € vorgesehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Für welche konkreten Altlastensanierungsprojekte der Kali + Salz GmbH sind die Mittel geplant?

2. Welche Mittel erhielt die Kali + Salz GmbH in welcher Höhe seit der Errichtung des Sondervermögens „Ökologische Altlasten“ im Jahr 1999 bisher insgesamt und welche Sanierungsprojekte wurden daraus finanziell unterstützt?

3. In welcher Höhe und für welche Maßnahmen prognostiziert die Landesregierung den weiteren Finanzierungsbedarf für die Kali + Salz GmbH bis zum Auslaufen des Sondervermögens im Jahr 2016?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Herr Baldus.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die langfristig im Kosten- und Maßnahmenplan bewerteten und jährlich budgetierten Kosten sind vorgesehen

1. für die Beseitigung der geomechanischen Gefährdungen - durch den Einbau des sogenannten Pflichtversatzes werden ehemalige und als kritisch bewertete Abbaue so stabilisiert, dass das Eintreten eines Gebirgsschlags wie 1989 in Völkershausen sicher verhindert wird;

2. für die Beherrschung und Sanierung der sogenannten Laugenzuflüsse - ein unkontrolliertes Zufließen von nur teilgesättigten Lösungen würde zu nicht hinnehmbaren Auflösungen des Salzgesteins führen;

3. für den Rückbau von Anlagen im übertägigen Bereich - dazu gehören zum Beispiel Fördergerüste, Fundamente und Schachtgebäude. Darüber hinaus wurde die Terrassierung und Begrünung der Anhydrithalde bei Hämbach finanziert.

Zu Frage 2: Seit Errichtung des Sondervermögens bis Oktober 2007 erhielt die Kali + Salz GmbH für die Umsetzung der zuvor genannten Maßnahmen Finanzmittel in Höhe von rund 190 Mio. €.

Zu Frage 3: Für die unter Frage 1 genannten noch ausstehenden Maßnahmen hatte die Kali + Salz GmbH einen Kosten- und Maßnahmenplan eingereicht. Dieser befindet sich gegenwärtig in Abstimmung bzw. wird durch die Projektbegleiter des TMLNU derzeit geprüft, so dass der zu erwartende langfristige Kostenrahmen ab 2008 zum jetzigen Zeitpunkt nicht angegeben werden kann.

Danke. Gibt es eine Nachfrage? Frau Wolf, bitte.

Ich gebe zu, eine Verständnisfrage. Habe ich Sie richtig verstanden, dass das Land mit Mitteln die Bergsicherheit des Unternehmens Kali + Salz finanziert?

Das Unternehmen Kali + Salz hat im Rahmen der vorhergegangenen Fusionen Altlasten der ehemaligen DDR übernommen, die im Rahmen des Altlastengroßprojekts abfinanziert werden.

Frau Abgeordnete Doht hat noch eine Nachfrage. Bitte.

Hat Kali + Salz in der Vergangenheit Mittel aus dem Altlastensanierungsfonds zur Sanierung der Grube in Springen bekommen? Wenn ja, in welchem Umfang und welche Maßnahmen wurden damit getätigt?

Das kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

Reichen Sie mir das nach?

Das sieht die Geschäftsordnung so vor, Frau Abgeordnete.

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Damit beende ich die heutige Fragestunde. Wir sehen uns morgen früh um 9.00 Uhr hier wieder und beginnen mit Tagesordnungspunkt 2.

Ich lade Sie nochmals sehr herzlich zum lyrischen Abend mit unserem Abgeordneten Döring ein. Auf Wiedersehen!

E n d e d e r S i t z u n g: 19.34 Uhr