Protokoll der Sitzung vom 13.12.2007

Meine sehr verehrten Damen und Herren, aber genau diese wichtige inhaltliche, zum Teil sicherlich auch leidenschaftlich geführte Auseinandersetzung ist deshalb erst möglich geworden, weil die Landesregierung über die einzelnen Schritte zur Ermittlung der angemessenen Finanzausstattung so ausführlich und offen informiert hat. Das Urteil hat dadurch eine ausgesprochen positive Wirkung, indem nunmehr die Finanzausstattung der Kommunen nachvollziehbar und transparent gestaltet wird, und zwar unter Bezug auf deren konkreten Finanzbedarf. Wer etwas anderes zu behaupten oder durchzusetzen versucht, ignoriert die klaren, wenn auch gewiss nicht einfach umzusetzenden Vorgaben des Thüringer Verfassungsgerichtshofs. Ich denke hier vor allem an den Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Finanzausgleichsgesetz, der unter anderem zum Ziel hatte, den Betrag, der insgesamt vom Land sicherzustellenden angemessenen Finanzausstattung der Kommunen in § 3 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes auf 2,56 Mrd. € im Jahr 2008 bzw. 2,66 Mrd. € im Jahr 2009 festzusetzen. Nicht, dass ich den Thüringer Kommunen eine über deren Bedarf liegende Finanzausstattung nicht gönnen würde, doch mutet die Begründung des SPD-Antrags sehr abenteuerlich an. So werden die im dortigen § 3 genannten Zahlen, ich zitiere: „Auf Basis eigener Berechnungen der SPD-Fraktion begründet“. Ich frage mich ernsthaft, ob überhaupt jemand in der SPD-Fraktion das zugegebenermaßen umfangreiche Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs verinnerlicht hat. Glauben Sie im Ernst, dass diese Begründung ausreicht, um nur annähernd die vom Thüringer Verfassungsgerichtshof gesetzten Kriterien zu erfüllen? Ich glaube es nicht.

Sehr geehrte Damen und Herren, das Ihnen heute zur Abstimmung vorliegende Finanzausgleichsgesetz entspricht im Wesentlichen dem von der Landesregierung in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf. Durch die CDU-Fraktion wird der Gesetzentwurf der Landesregierung wenige Änderungen erfahren, die ich Ihnen aus Vollständigkeitsgründen kurz noch erläutern möchte.

Erstens: In § 3 Abs. 2 Satz 1 soll eine redaktionelle Änderung vorgenommen werden, das heißt, ein Schreibfehler korrigiert werden. Statt „auf Absatz 1 Satz 2“ soll nunmehr richtigerweise auch „auf Absatz 1 Satz 3“ verwiesen werden.

Zweitens: Eine weitere Änderung soll der § 7 erfahren. Beabsichtigt ist, dass noch im Gesetzentwurf der Landesregierung in § 7 genannte Verteilungsverhältnis der Schlüsselmasse zwischen Städten und Gemeinden einerseits sowie Landkreisen andererseits in Höhe von 75 : 25 zu streichen und stattdessen den genauen Betrag der Schlüsselzuweisungen an die Städte und Gemeinden bzw. die Landkreise aus

drücklich zu benennen.

Die im Änderungsantrag der CDU-Fraktion enthaltenen Schlüsselzuweisungsbeträge entsprechen dem bisherigen Verteilungsverhältnis 75 : 25, so dass sich für die Kommunen keine Änderungen ergeben, und die Haushaltsaufstellung der Kommunen nicht beeinträchtigt wird. Die ausdrückliche Nennung der Beträge ist möglich, da die Berechnung des angemessenen Finanzbedarfs der Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden eine prozentuale Verteilung der Schlüsselzuweisungen entbehrlich macht. Die notwendigen Schlüsselzuweisungen werden entsprechend im Ergebnis der Berechnung der angemessenen Finanzausstattung der Gebietskörperschaften ausgewiesen und nicht nach einem prozentualen Schlüssel.

Das Loslösen von einem starren Verteilungsverhältnis, welches seit jeher Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen Städten und Gemeinden einerseits und Landkreisen andererseits war, eröffnet die Möglichkeit, zum Beispiel bei einer Verschiebung des Finanzbedarfs zugunsten der Städte und Gemeinden die Schlüsselzuweisungen entsprechend flexibel anzupassen. Um jedoch gleich Befürchtungen der kommunalen Seite entgegenzutreten, eine Verschiebung der Schlüsselzuweisungen zugunsten bzw. zulasten einer Gruppe setzt eine entsprechende schlüssige und begründete Herleitung voraus.

In diesem Zusammenhang sei noch angeführt, dass unabhängig von dem im Gesetzestext ausdrücklich ausgewiesenen Schlüsselzuweisungsbeträgen für das Jahr 2009, die lediglich einen auf Basis der MaiSteuerschätzung 2007 ermittelten Abrechnungsbetrag des KFA-Jahres 2007 in Höhe von rund 180 Mio. € enthalten, der zu erwartende Mehrbetrag, der sich aus der Schlussabrechnung des KFA-Jahres 2007 ergeben wird, selbstverständlich an die Kommunen ausgereicht wird. Der zu erwartende Mehrbetrag wird, wie in § 3 Abs. 3 des Gesetzentwurfs geregelt, als Schlüsselzuweisung ausgereicht.

Die Aufteilung der Schlüsselzuweisungen auf die Städte und Gemeinden einerseits und Landkreise andererseits wird - das ergibt die Auslegung des künftigen § 7 - im gleichen Verhältnis wie die in § 7 benannten Schlüsselzuweisungsbeträge erfolgen, also im Verhältnis 75 : 25. Dies ergibt sich unter anderem aus dem Umstand, dass der im Jahr 2009 auszureichende Abrechnungsbetrag seinen Ursprung im Finanzausgleichsjahr 2007 hat. In diesem Jahr erfolgt die Verteilung der Schlüsselmasse im Verhältnis 75 : 25, so dass diese Grundaufteilung auch auf den Abrechnungsbetrag anzuwenden ist, das, denke ich, ist auch nur logisch.

Drittens: Zudem ist eine Änderung des § 11 Abs. 3 FAG vorgesehen. Die Norm bestimmt die Berechnung der Steuerkraftzahlen, die die Grundlage für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen für die einzelnen Gemeinden sind. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sah vor, für die Berechnung der Steuerkraftzahlen den abstrakten maßgeblichen Zeitraum vom 2. Halbjahr des vorvergangenen Jahres bis einschließlich 1. Halbjahr des vergangenen Jahres festzulegen. Dieser Zeitraum entspricht der Regelung, die bei der letzten Änderung des FAG im Jahr 2005 aufgenommen wurde und ab dem Jahr 2008 erstmalig greifen wird. Für die Schlüsselzuweisungen des Jahres 2008 bedeutet dies, dass die Steuereinnahmen des 2. Halbjahres 2006 sowie des 1. Halbjahres 2007 der Berechnung der Steuerkraftzahlen zugrunde gelegt werden. Die auf einen Antrag der CDU-Fraktion zurückgehende Empfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses sieht vor, bei der Berechnung der Steuerkraftzahlen einen längeren Zeitraum zugrunde zu legen, um größere Schwankungen, wie wir sie bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung hatten, durch hohe Steuermehr- oder -mindereinnahmen bei den Kommunen auszugleichen. Der vorgeschlagene Zeitraum von drei Jahren kann derartige Schwankungen abfedern. Die Umstellung erfolgt hierbei erst ab dem Jahr 2009, um den Kommunen die nötige Planungssicherheit für das Ausgleichsjahr 2008 zu belassen. Dies vor allem deshalb, da die durch das Thüringer Landesamt für Statistik berechneten Schlüsselzuweisungen des Jahres 2008 bereits Bestandteil der Haushaltsplanungen der Kommunen sind. Eine Änderung der Schlüsselzuweisungen 2008 würde diese Planungen obsolet machen. Eine Umstellung für das Jahr 2008 kam auch deshalb nicht in Betracht, weil die Umstellung des Berechnungsmodus zum Teil erhebliche Verschiebungen bei der Höhe der Einzelschlüsselzuweisung nach sich ziehen wird. Die Verschiebungen fallen mit der Umstellung der Berechnungen ab dem Ausgleichsjahr 2009 im Vergleich zu den Schlüsselzuweisungen des Jahres 2008 moderater aus. Dies liegt vor allem daran, dass die Schlüsselmasse des Jahres 2009 insgesamt deutlich höher ist als die des Jahres 2008.

An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass durch die Einbeziehung des Ist-Aufkommens des gesamten Vorjahres die ersten beiden Raten der für das Ausgleichsjahr 2009 maßgeblichen Schlüsselzuweisungen nur vorläufigen Charakter haben werden. Die ersten beiden Raten werden dann als Abschlagszahlungen auf der Basis einer Hochrechnung des Landesamts für Statistik geleistet. Dies liegt daran, dass erst gegen Mitte des laufenden Ausgleichsjahres die endgültigen Daten des Ist-Aufkommens des Vorjahres vorliegen, so dass mit Auszahlung der dritten Rate eine Verrechnung der Schlüsselzuweisungen vorgenommen wird. Diesen Mechanis

mus werden die Kommunen bei der Aufstellung ihrer Haushalte zu berücksichtigen haben.

Weshalb habe ich das in solcher Ausführlichkeit hier vorgetragen? Aus dem einfachen Grund, weil es dann jeder nachlesen kann und es nicht wieder zu Irritationen kommt und zu Falschbehauptungen, und damit es nachvollziehbar ist, warum wir das machen.

Es gibt noch eine weitere redaktionelle Änderung in § 19 Abs. 3. Dieser regelt die Berechnung der Höhe der vom Landkreis weiterzuleitenden Landeszuweisungen. Das sind Ausgaben für Schülerbeförderung an die Schulträgergemeinden. Um Fehlinterpretation zu vermeiden, wird der Absatz neu geregelt. Der bestehende Regelungsinhalt wird hierdurch in keiner Weise verändert.

Eine letzte Änderung soll in § 36 FAG - der Regelung zur Förderung freiwilliger Gemeindezusammenschlüsse - vorgenommen werden. Ursprünglich war im Gesetzestext der Landesregierung vorgesehen, die Förderung freiwilliger Gemeindezusammenschlüsse auf das Jahr 2008 zu beschränken. Um auch eine Förderung bis zum Ende des Jahres 2009 gewährleisten zu können, ist eine entsprechende Änderung im Gesetzestext vorgesehen. Es werden im Jahr 2009 zusätzliche Mittel in Höhe von 6 Mio. € bereitgestellt, das heißt also zweimal 6 Mio. €, einmal im Jahr 2008 und einmal im Jahr 2009. Des Weiteren weise ich darauf hin, dass auf Vorschlag der CDU-Fraktion zusätzliche Mittel des Landes zur zusätzlichen Projektförderung bei öffentlichen Bibliotheken, Musikschulen und Jugendkunstschulen in Höhe von jeweils 2 Mio. € im Jahre 2008 und 2009 bereitgestellt werden. Indem diese zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden, wird dem Grunde nach auch einer weiteren Forderung der kommunalen Spitzenverbände entsprochen. Diese haben im Rahmen des Anhörungsverfahrens immer wieder die Beibehaltung der zielgerichteten Förderung des Landes von Bibliotheken und Musikschulen über das Jahr 2007 hinaus gefordert. Auch hier sehen Sie, Herr Kuschel, dass das Land nicht mit geschlossenen Ohren sich in der Gegend herum bewegt, sondern sehr wohl hört und diskutiert mit der kommunalen Ebene, was für Wünsche dort bestehen. Nach den Vorgaben des Thüringer Verfassungsgerichtshofs ist der Gesetzgeber, wie Sie wissen, unter anderem verpflichtet, die Normierung der potenziell selbstverwaltungsfeindlichen besonderen zweckgebundenen Finanzzuweisungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren, allerdings nur soweit diese Mittel der Sicherstellung der insgesamt angemessenen Finanzausstattung im Sinne des Artikel 93 Abs. 1 Thüringer Verfassung dienen. Dieser Forderung ist die Landesregierung bei der Novellierung des Gesetzes nachgekommen. So wird die Zahl der besonderen zweckgebundenen Finanzzuweisungen stark reduziert. Beibehalten wur

den insbesondere nur solche Finanzzuweisungen, die aus EU- und/oder Bundesförderprogrammen finanziert werden und aus rechtlichen Gründen zweckgebunden zu vereinnahmen sind. Im Übrigen wird die insgesamt angemessene Finanzausstattung im Sinne des Artikel 93 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen zukünftig grundsätzlich in Form von allgemeinen und frei verfügbaren Finanzzuweisungen zur Erfüllung kommunaler Aufgaben insbesondere durch Schlüsselzuweisungen zur Verfügung gestellt. Das heißt auch, Herr Kuschel, mit Ihrer Investitionszulage, die sie immer wieder im Munde führen

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Pauschale.)

- ja, Pauschale -, müssen Sie mal einfach das Urteil lesen und entsprechend das werten. Wir haben die deswegen überführt in die Schlüsselzuweisung - die ist nicht entfallen, gestrichen worden -, weil der Verfassungsgerichtshof das von uns verlangt und es verfassungswidrig wäre, wenn wir das nicht tun würden. Das soll die kommunale Selbstverwaltung sichern und stärken und daran geht kein Weg vorbei und es wird auch nicht durch ständige Wiederholung richtiger. Man sollte das vielleicht hier noch einmal erwähnen, damit sich hier nicht irgendwelche falschen Vorstellungen in den Köpfen einnisten. Bereits in dieser Finanzausstattung sind rechnerisch, also in dem, was ich als angemessen dargestellt habe, Mittel für die Trägerschaft von kommunalen Bibliotheken, Musikschulen und Jugendkunstschulen berücksichtigt, deren Finanzierung damit auch ohne eine zusätzliche zweckgerichtete Förderung als Teil der insgesamt angemessenen Finanzausstattung sichergestellt wäre. Den Kommunen wird bereits auf diese Weise ermöglicht, sowohl im Rahmen der Erfüllung der Pflichtaufgaben des eigenen Wirkungskreises eigene Prioritäten im Rahmen ihrer originären Verantwortung zu setzen, als auch über Art und Umfang freiwilliger Leistungen, zu denen das Vorhalten von Bibliotheken und Musikschulen zu rechnen ist, selbst zu entscheiden. Ganz im Sinne der vom Thüringer Verfassungsgerichtshof geforderten Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung können die Kommunen im Rahmen ihrer politischen Prioritätensetzung über die finanzielle Ausstattung der von ihnen getragenen Bibliotheken und Musikschulen entscheiden. Unbeschadet dessen haben sich die Landesregierung und insbesondere die CDU-Fraktion entschieden, die kommunalen Bibliotheken, Musikschulen und Jugendkunstschulen zusätzlich zweckgebunden zu fördern. Diese Landesleistung ist nicht Bestandteil des Kommunalen Finanzausgleichs. Sie ist also keine Leistung, die der insgesamt angemessenen Finanzausstattung der Kommunen im Sinne des Artikels 93 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen zuzurechnen ist, sondern eine zusätzliche - das

ist wichtig - freiwillige Leistung des Landes, die über den Einzelplan des Kultusministeriums bereitgestellt wird. Diese Zuweisung steht damit nicht im Widerspruch zu den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, über den Kommunalen Finanzausgleich fließen den Thüringer Kommunen in den Jahren 2008 und 2009 mehr als ausreichende Finanzmittel zur Erfüllung ihrer pflichtigen sowie freiwilligen Aufgaben zu. Diese liegen im Jahr 2008 mit rund 2,753 Mrd. € einschließlich der zusätzlichen Mittel für Bibliotheken und Musikschulen etwas unter denen des Jahres 2007. Im Jahr 2007 betrugen die Leistungen des Landes für kommunale Aufgabenerfüllung rund 2,785 Mrd. €. Das heißt also, wir streiten letztlich und führen endlose Kriege mit der kommunale Ebene seit fast einem Jahr wegen eines Betrags, der minimal ist, Herr Kuschel, das sollten Sie auch mal zur Kenntnis nehmen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Kommunen im Jahr 2008 voraussichtlich rund 14 Mio. € Steuermehreinnahmen im Vergleich zum Jahr 2007 zu verzeichnen haben, also eigene Steuermehreinnahmen. Insoweit relativiert sich die ohnehin geringfügige Reduzierung der Landesleistungen nochmals. Es gibt einen Spruch, wenn man hier Streit führen würde, der sagt: Da ist der Sack das Bändel net wert. Im Hessischen gibt es das, das gibt es aber in Thüringen in ähnlicher Weise. Dieser marginale Rückgang der Landesleistungen im Jahr 2008 wird zudem im Jahre 2009 mehr als kompensiert. Unter Berücksichtigung der Änderungsanträge betragen die Leistungen des Landes für kommunale Aufgabenerfüllung im Jahr 2009 rund 2,838 Mrd. €. Dies ist ein deutliches Plus der Landesleistungen im Vergleich zum Jahr 2007 in Höhe von 53 Mio. € zusätzlich. Hierbei bitte ich zu bedenken, dass dem Aufwuchs an Landesleistungen auch ein kräftiger Aufwuchs an Steuermehreinnahmen im Vergleich zum Jahr 2007 zu verzeichnen sein wird. Die finanzielle Situation der Thüringer Kommunen ist damit sehr komfortabel. Dabei bitte ich zur Kenntnis zu nehmen, dass die Kommunen bereits mit der heutigen Finanzausstattung in der Lage sind, neben der Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben Überschüsse zu erwirtschaften, Schulden abzubauen - dies zeigt zum Beispiel die Landeshauptstadt Erfurt, die nach eigenen Darstellungen ihre Schulden im Jahr 2007 um 15 Mio. € reduzieren kann - sowie erhebliche Mittel für freiwillige Leistungen zur Verfügung zu stellen. Erwähnt sei hier nur, dass sogar Landkreise nach ihrer eigenen Einschätzung finanziell in der Lage sind, sich beispielsweise an der Finanzierung eines Flughafens oder eines Skitunnels zu beteiligen. Bereits diese Beispiele machen deutlich, dass die finanzielle Situation der Thüringer Kommunen in ihrer Gesamtheit nicht dem düsteren Bild entspricht, welches einige der hier Anwesenden zu zeichnen versuchen.

Meine Damen und Herren, natürlich werden einige von Ihnen einwenden, dass die Finanzausstattung im Jahre 2008 und 2009 ihrer Höhe nach von den Abrechnungsbeträgen der Jahre 2006 und 2007 abhängt und dadurch ausreichend sei. Doch wie verhält es sich mit der Finanzausstattung im Jahr 2010? Bei den kommunalen Spitzenverbänden und der Opposition wird befürchtet, dass diese sich im Jahr 2010 um 200 Mio. € reduzieren wird. Ich halte solcherlei Prognosen und Orakel für falsch. Die Höhe der kommunalen Finanzausstattung im Jahr 2010, vor allem der hierfür zugrunde zu legende kommunale Finanzbedarf, ist heute im Jahr 2007 überhaupt noch nicht ermittelbar. Der kommunale Finanzbedarf des Jahres 2010 ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, die sich im Laufe der Zeit verändern. Nicht umsonst hat der Verfassungsgerichtshof dem Gesetzgeber eine ständige Überprüfungsverpflichtung auferlegt. Um diese Überprüfungspflicht zu verdeutlichen, wurde eine Revisionsklausel in den Gesetzentwurf aufgenommen. Im Rahmen dieser Revision erfolgt insbesondere eine Überprüfung der verschiedenen der Finanzbedarfsermittlung zugrunde liegenden Prognosen mit dem Ziel der Anpassung der Finanzausstattung der Folgejahre an die tatsächlichen Entwicklungen der Vorjahre. Ändert sich beispielsweise die tatsächliche Entwicklung des Verbraucherpreisanstiegs, der Personalkosten oder der künftige Umfang der Belastungen aus der Straßenbaulastträgerschaft aufgrund der Abstufung Landesstraßen, so sind die tatsächlichen Entwicklungen Basis für die Ermittlung der insgesamt angemessenen Finanzausstattung der Folgejahre. Die Befürchtungen der Opposition und eines Teils der kommunalen Seite, dass diese Entwicklungen keine Berücksichtigung finden könnten, sind daher unbegründet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin überzeugt, dass mit dem zur Abstimmung Ihnen vorliegenden Entwurfs eines Thüringer Finanzausgleichsgesetzes, der vor allem die vielen und nicht immer ganz einfachen Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs umsetzt, ein fairer Ausgleich der verschiedenen Interessen gelungen ist. Ich bitte Sie daher, auch wenn Sie in einigen strittigen Fragen anderer Auffassung sein sollten, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, denn in Thüringer Kommunen wird mit dem Kommunalen Finanzausgleich, der im Wesentlichen innerhalb des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes geregelt wird, in den Jahren 2008 und 2009 eine durchaus ausreichende Finanzausstattung zur Verfügung gestellt.

Ergänzungen zum Haushaltsbegleitgesetz - da ist in Artikel 1 eine kleine Änderung vorgesehen im Thüringer Feiertagsgesetz, und zwar bezüglich der Zuständigkeiten. Das wird jetzt auf der örtlichen Ebene und nicht beim Landesverwaltungsamt geregelt. In Artikel 14, das ist das Wichtigere, hier werden

die Erstattung der Kosten für die Übertragung verschiedener Aufgaben der Staatlichen Umweltämter, des Landesamts für Soziales und Familie sowie der Versorgungsämter auf die Kommunen geregelt. Das ist natürlich eine wichtige Regelung, die sollten Sie sich auch einmal anschauen.

Ich hatte jetzt an sich noch vor, etwas anzufügen. Doch. Herr Dr. Pidde, Sie hatten vorhin gesagt - das gehört in diesen Zusammenhang - die Verschuldung des Landesetats sei der CDU zuzuordnen. Da habe ich mich gefragt, wie bitte, gab es nicht eine Große Koalition mit der SPD? Das war diese Zeit als die größten Schulden angehäuft wurden. Oder? Das sollten wir doch mal hier festhalten.

Zu Ihnen noch, Herr Gentzel und Herr Matschie, Ihr Lieblingsthema, das scheint jetzt allmählich davonzuschwimmen, das ist die Gebietsreform, das wissen Sie ja. Bei der Linkspartei.PDS ist es das Programm gegen Rechtsextremismus. Das Lieblingsthema, das schwindet auch jetzt so nach und nach davon, weil wir da sehr aktiv sind, die Kommunen sehr aktiv sind, die Verbände sehr aktiv sind, die Kirchen sehr aktiv sind und dergleichen.

Dann noch eines: Was hat Herr Gentzel gesagt? Der hat hier wieder eine Falschbehauptung in die Welt gesetzt, die kann ich so nicht stehen lassen. Er hat genau gesagt, im Innenministerium gebe es 27 neue Stellen. Das ist schlicht falsch. Auch wir bauen im Innenministerium Stellen ab. Er hat aber nicht verstanden, dass es einen kooperativen Landeseinsatzstab im Rahmen von OPTOPOL geben wird; der muss natürlich ausgestattet werden. Das heißt, es werden Beamte sein, die dann aus dem Bereich der Polizeidirektionen, die zusammengelegt werden, aus der Führungsebene dort überführt werden. Das sind aber keine neuen Stellen für das Ministerium, sondern das ist eine Aufgabe, die das Ministerium übernimmt. All dies steht zum Beispiel in der Informationsmappe, die wir der Presse zur Verfügung gestellt haben, allen Fraktionen zur Verfügung gestellt haben, jedem Abgeordneten zur Verfügung gestellt haben.

Mit Verlaub, Herr Matschie, Herr Gentzel, das sollten Sie vielleicht mal lesen, dann wird er auch nicht solche Behauptungen hier aufstellen, wie er sie vorhin von sich gegeben hat.

(Beifall CDU)

Das andere spare ich mir, das hatte ich schon gesagt. Dass der Ministerpräsident mich am Samstag kritisiert hätte beim Landkreistag, das war schon wieder eine Fälschung, Herr Kuschel, aber das ist ja Ihre übliche Art. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Nach den Ausführungen des Ministers stünde den Fraktionen jetzt noch weitere Redezeit zur Verfügung. Es gibt eine weitere Wortmeldung, Abgeordneter Kuschel, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Innenminister, Sie müssen uns schon mal hier im Parlament erklären, weshalb die Worte Ihres Ministerpräsidenten am Samstag in der Landkreisversammlung, als er formulierte, er ist der CDULandtagsfraktion dankbar, dass sie bei der Kostenerstattung an die Kommunen im Zusammenhang mit der Kommunalisierung der Staatlichen Versorgungsämter und der Umweltämter nachgebessert hat, keine Kritik an Ihrer Person sind. Sie sind dafür verantwortlich, dafür Sorge zu tragen - Sie sind ja als Innenminister auch der Kommunalminister - dass das Konnexitätsprinzip gerade im Bereich der übertragenen Aufgaben - in denen bewegen wir uns ja - 1 : 1 umgesetzt wird. Sie wissen selbst, die Landesregierung hat im Ergebnis des Urteils des Verfassungsgerichts auch die sogenannte Eigeninteressenquote, die es ja bisher von 12 Prozent beim übertragenen Wirkungskreis gab, abgeschafft - hat also anerkannt, dass das Verfassungsgericht gesagt hat, bei der Übertragung von Aufgaben auf die kommunale Ebene haben die einen Erstattungsanspruch von 100 Prozent. Und erst die CDU-Landtagsfraktion musste nachbessern, damit diese Vorgabe des Verfassungsgerichts dann auch in diesem von mir genannten Bereich eingehalten wird - und das ist eine vernichtende Kritik an Ihrer Person, und das können Sie hier doch nicht schönreden. Das macht Ihr Ministerpräsident in aller Öffentlichkeit, das war keine geschlossene Arbeitssitzung. Daraus sollten Sie doch Schlussfolgerungen ziehen. Und dass Sie nach wie vor das Urteil des Verfassungsgerichts offenbar fehlinterpretieren - und ich gestehe Ihnen ja zu, dass Sie als Jurist dieses Urteil sogar besser lesen können als ich - als Politiker können Sie es offenbar nicht umsetzen oder wollen es nicht - beides ist gleich schlimm. Sie machen einen Vergleich der Finanzausgleichsmasse von 2007 und 2008 und sagen, es fehlen doch nur 14 Mio. € oder so und damit ist das ja eine Diskussion, die sozusagen ins Leere läuft, weil die Gemeinden und Landkreise doch genauso viel Geld wie in diesem Jahr erhalten. Rechnerisch ist das richtig, aber wir haben ein neues System. Die beiden Finanzausgleichsmassen sind nicht zu vergleichen, weil das Verfassungsgericht gesagt hat, entscheidend ist nicht mehr eine prozentuale Beteiligung der Gemeinden an den Landessteuereinnahmen, sondern ist der Bedarf. Und beim Bedarf

haben Sie die Kommunen über den Tisch gezogen, das ist unstrittig. Das sind nicht meine Worte, die kommunalen Spitzenverbände haben das mehrfach nachgewiesen, dass Sie den Bedarf fehlerhaft ermittelt haben.

Sie müssen auch zur Kenntnis nehmen, wenn wir im alten Bereich verbleiben würden, hätten die Kommunen in diesem Jahr einen erheblichen Mehranspruch. Das wollen Sie erst 2008 und 2009 den Kommunen zugestehen und rechnen es aber auf die Finanzausgleichsmasse mit an. Und das ist das Unredliche und das ist genau die Kritik. Das nehmen Sie einfach nicht zur Kenntnis und behaupten dann hier immer wieder in gleicher Art und Weise, dass Sie angeblich das neue System nach den Vorgaben des Verfassungsgerichts zur Anwendung bringen. Es ist bedauerlich, dass Sie die Kommunen in ein neues Klageverfahren zwingen. Es ist schlimm, dass in diesem Land die Kommunen ihr Geld auf dem Gerichtsweg einklagen müssen, anstatt dass die Landesregierung hier verantwortungsbewusst handelt. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Das Wort hat noch einmal Minister Dr. Gasser.

Es wird wahrscheinlich nicht Ihrer Bedeutung gerecht, Herr Kuschel, aber ich will trotzdem noch etwas dazu sagen, weil Sie es ja in der üblichen Art und Weise fortsetzen. Das heißt, Sie stellen Falschbehauptungen auf, Sie stellen irgendeine Behauptung hier in den Raum, die Sie sich selbst zurechtgelegt haben und dann versuchen Sie, daraus irgendwelche Schlüsse zu ziehen. Ich bin damit einverstanden, dass die Fraktion Änderungen vornimmt, wo sie meint, da sollte man den Kommunen noch entgegenkommen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ist Ihre Aufgabe.)

Reden Sie nicht, meine Aufgabe. Die CDU-Fraktion ist die Fraktion, die diese Regierung trägt und sie hat auch das Recht und die Pflicht natürlich, wenn sie meint, an der einen oder anderen Stelle ist das zu wenig, da können wir den Kommunen entgegenkommen oder müssen ihnen entgegenkommen, Änderungen vorzunehmen, Änderungsanträge zu stellen. Wo leben Sie denn eigentlich? Das ist gelebte Demokratie und so soll es auch sein.

(Beifall CDU)

Das Wort hat der Abgeordnete Gentzel, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, er hat ja eigentlich nicht viel gesagt, aber auf diese Mär von der gelebten Demokratie da muss man einmal zwei Sätze sagen. Ich erwarte von einem Innenminister, dass er in seinem Amtsbereich führt und das, was er dem Hause vorlegt, im Wesentlichen kritiklos auch hier dieses Haus durchlaufen kann.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Diese Mehrheit, die den Innenminister stützt, ist doch lange nicht mehr vorhanden. Diese Mär von gelebter Demokratie; kein Minister wird in diesem Haus regelmäßig so bewusst vorgeführt wie dieser Innenminister. Er kriegt das Katastrophenschutzgesetz nicht hin, er kriegt das Polizeiaufgabengesetz nicht hin, er kriegt das Polizeiorganisationsgesetz nicht hin, mit seinen ganzen Strukturreformen scheitert er, er kriegt die Finanzierung der Kommunen nicht hin. Was soll denn das, das ist doch nicht gelebte Demokratie, hier versagt doch jemand am laufenden Band.

(Beifall SPD)

Und Sie sind in der misslichen Lage in der Fraktion, ihn ständig zurückzuholen. Was soll ich denn die Broschüren lesen, die ich im Übrigen gelesen habe, die Ihnen 14 Tage später Ihre eigene Fraktion um die Ohren haut, weil die Zahlen nicht passen, weil die Realität bei der Polizei vollkommen falsch dargestellt worden ist. Ich bin ein großer Freund davon - und da habe ich nie einen Hehl daraus gemacht -, dass auch das Parlament nachbessert, aber wenn bei einem Minister zum 25. Mal in wesentlichen Fragen nachgebessert wird, stellt denn da keiner die Frage, was macht dieser Minister überhaupt? Warum ist er nicht in der Lage, Mehrheiten zu finden? Und die Antwort auf die Frage, die kennen Sie doch genau. Das ist nicht nur das fachliche Problem, der Mann hat auch ein Kommunikationsproblem, das wissen Sie doch ganz genau. Ich sehe doch, wie die Mitglieder des Innenausschusses ab und zu einmal auf ihre Schuhe schauen, weil sie von bestimmten Dingen wieder einmal nicht informiert worden sind, zu spät informiert worden sind. Das ist doch teilweise nur noch peinlich, was da abläuft. Dann sage ich in Richtung CDU-Fraktion, Hochachtung vor den Abgeordneten in der CDU-Fraktion, die sich das von dem eigenen Minister nicht gefallen lassen, aber daraus gelebte Demokratie zu machen, wo leben wir denn eigentlich? Diese Ausreden um einen Sach

verhalt, der wirklich sehr kritikfähig ist, den man einfach jetzt hier sehen muss, wie das gedreht und wie das gewendet wird; OPTOPOL wird nicht so kommen, wie der Innenminister dieses wollte. Es ist keine Mehrheit abzusehen. Fragt denn dann jemand in Ihrer Fraktion mal,

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Woher wollen Sie das wissen?)

was diese Arbeitsgruppe denn zwei Jahre gemacht hat? Wenn das einer Kritik nicht mehr standhält in diesem Haus, fragt denn einmal jemand, warum er die Mehrheiten nicht mehr findet hier in diesem Haus? Das hat doch überhaupt nichts mit gelebter Demokratie zu tun, der Mann kriegt das nicht hin. Das ist das Problem an dieser Stelle.

(Zwischenruf Abg. Stauche, CDU: Und Ihr seid euch ständig einig, in eurer Par- tei?)