Aber wenn ich an die erste Lesung hier im Plenum zurückdenke und an den pressewirksamen Auftritt des Kollegen Fiedler mit dem Rauchmelder in der Hand, dann konnte man ja wirklich der Meinung sein, er sei der Vater des Gedanken gewesen.
Deswegen empfehle ich allen noch einmal, das Protokoll der Innenausschuss-Sitzung vom 9. Januar 2004 zu lesen, in dem es um die Einführung von Rauchwarnmeldern in Wohnungen ging und um die gesetzliche Festlegung in der Bauordnung. Dort hat Kollege Fiedler das noch als nicht zielführend abgelehnt, als eine Maßnahme der Überregulierung. Soweit nur zu diesem Auftritt hier - schade, dass der Kollege nicht da ist. Ich sage hier noch einmal sehr deutlich: Die Urheberschaft liegt bei uns in der Fraktion.
Aber es ist, wie gesagt, sehr schön, dass es in den Reihen der CDU-Fraktion ein Umdenken gegeben hat. Das hat uns ja auch ermutigt, diese Gesetzesnovelle erneut einzubringen. Denn bereits damals bei der Novelle der Thüringer Bauordnung gab es insbesondere vom Thüringer Feuerwehrverband massive Forderungen nach einer Gesetzespflicht für Rauchwarnmelder. Über 200.000 Brände jährlich in Deutschland, das ist eine erschreckende Bilanz. Bei den Opfern handelt es sich dann meist um Kinder, alte Menschen, die sich nicht mehr rechtzeitig retten können und an dem Rauch ersticken. Mit dem Einsatz von Rauchwarnmeldern kann dieses Risiko deutlich minimiert werden. Sie sind in erster Linie dafür da, Menschenleben zu retten. Es handelt sich bei einer gesetzlichen Regelung nicht um eine Überregulierung, sondern um eine Maßnahme der Gefahrenabwehr.
Die durchgeführte schriftliche Anhörung brachte deutliche Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Mit Ausnahme des Verbandes Thüringer Wohnungswirtschaft, der nach wie vor auf freiwillige Regelungen setzt, und des Mieterbundes stimmten alle Anzuhörenden einer gesetzlichen Regelung zu. Unterschiede gab es im Detail bei der Ausgestaltung und der Kontrolle der Anlagen. Der Thüringer Feuerwehrverband hat nochmals darauf hingewiesen, dass die Mehrzahl der bei Bränden getöteten Personen durch den Brandrauch ums Leben gekommen ist und durch ein frühzeitiges Warnsignal den Bewohnern geholfen wird, Leben zu retten, aber damit auch eine schnelle Brandbekämpfung ermöglicht wird, was letztendlich auch zur Verringerung von Sachschäden führt. Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft verweist in seinen Erfahrungen darauf, dass eine gesetzliche Regelung nötig ist, um einen
flächendeckenden Schutz zu erreichen, und er weist wie andere Anzuhörende auch auf die Problematik der Funktionstüchtigkeit und der Kontrolle der eingebauten Geräte hin. Auch hierzu hatte ich in der ersten Lesung schon Ausführungen gemacht.
Bezüglich der Funktionsfähigkeit gibt es jetzt bereits die DIN 14676 und die DIN EN 14604, die klare Regelungen zum Einbau, Betrieb und der Instandhaltung dieser Geräte beinhaltet. Ab dem 01.08.2008 gelten zudem alle Rauchwarnmelder als geregeltes Bauprodukt. Das heißt, sie müssen einer entsprechenden Zertifizierung unterliegen. Bezüglich der Kontrolle schlägt die Schornsteinfegerinnung eine Kombination mit den schon stattfindenden Kontrollen der Feuerstätten vor, die ja jährlich stattzufinden haben. Das heißt, dadurch wird der Aufwand vermindert und die zusätzlichen Kosten wirklich auf ein Minimum reduziert. Diesen Vorschlag hatten wir in der ersten Lesung auch schon eingebracht. Dass die Kosten für Einbau und Kontrolle gering sind, stellen auch Haus und Grund und der Handwerkstag in ihren Stellungnahmen fest. Und letztendlich, Thüringen steht mit einer gesetzlichen Regelung nicht allein. Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland 2003 in seiner Landesbauordnung Rauchwarnmelder für Wohnungen festgeschrieben. 2004 folgten das Saarland und Schleswig-Holstein, 2005 Hessen und 2006 Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Es ist also kein politisch-ideologisch besetztes Thema, sondern letztendlich eine Frage der Vernunft, eine Frage der Gefahrenabwehr - wie viel wert ist uns ein Menschenleben.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einige Ausführungen zu dem Änderungsantrag der PDS machen: Das Anliegen dieses Antrags, Herr Kalich, unterstützen wir voll. Aber ich sagte das bereits im Ausschuss, wir sind der Auffassung, dass es in der Bauordnung systemwidrig ist. Es gehört da nicht hinein, weil die Thüringer Bauordnung für Neubauten und für Umbauten gilt und nicht für den Bestand. Deswegen werden wir Ihren Änderungsantrag heute ablehnen. Aber ich habe die herzliche Bitte, lassen Sie uns gemeinsam darüber reden, wo wir die Regelung für den Bestand gesetzlich verankern können. Ich weiß nicht, ob es im Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz geschehen könnte. Eine Möglichkeit wäre sicherlich auch, es im Mietrecht auf Bundesebene zu verankern und da entsprechende Vorstöße zu unternehmen, allerdings müssten wir dann den Deutschen Mieterbund noch von der Sinnfälligkeit einer gesetzlichen Regelung überzeugen. Deswegen bitte ich heute um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses und damit zu unserem Gesetzentwurf. Und - wie gesagt - lassen Sie uns weiter gemeinsam an dem Thema arbeiten, wie wir auch zu Regelungen im Bestand kommen können.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen, werte Gäste, viel Aufregung. Frau Doht, Sie haben das richtig gesagt, Ihr erster Antrag stammt von 2001. Damals saß ich noch im Innenausschuss und war auch Mitglied dort. Wir haben damals im Innenausschuss gesagt, dass man den Schutz für sich selbst den Vermietern und den Mietern durchaus allein überlassen sollte. Wir wissen, wie viel Brände wir in Deutschland jährlich haben, wie viel Menschen, wie viel Sachwerte dabei vernichtet werden, wie viel Leben dabei zerstört wird und wir sind uns dabei auch einig. Nun haben Sie vorhin gesagt, wir haben uns ein Dreivierteljahr lang bekämpft zum Thema des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes. Ich würde sagen, wir haben nur darum gerungen, gute Lösungen zu finden. Wenn Sie jetzt sehen, dass wir nach fünf Jahren eigentlich mit Ihrem Gesetzentwurf mitgehen - er ist ja vernünftig -, dann ist das durchaus ein Stück auch dessen geschuldigt, dass 17 ½ Jahre CDU-Regierung uns nicht blind gemacht haben vor Wut, und insofern die Offerte natürlich auch an die Opposition.
Aber ich möchte etwas zum Antrag der LINKEN, alle bestehenden Wohnungen zum 31. Dezember 2010 entsprechend mit Rauchwarnmeldern auszustatten, sagen. Die Hessen haben sich ähnlich harte Bedingungen auferlegt. Der Verband der Wohnungswirtschaft Thüringens und auch der Vermieterbund Thüringen haben uns davor gewarnt, den Altbeständen Regelungen aufzuerlegen, nach denen sie in einem sehr kurzen Zeitraum auszustatten sind. Ganz speziell Herr Chikira, der Geschäftsführer in einem Wohnungsunternehmen der Stadt Gera ist, der sich auch im Verband der Wohnungswirtschaft in Thüringen in der Arbeitsgruppe befindet, hat uns deshalb davor gewarnt, weil es erstens eine ungeheuer große Anstrengung für jedes Unternehmen ist, das um die 10.000 Wohnungen verwaltet und ihr Eigentum nennt, in dieser kurzen Zeit nachzurüsten. Zum anderen ist es ein ungeheuer schwieriger Akt, bei dem bestehenden Mietrecht als Wohneigentümer diese Dinge umzusetzen und dann letzt
endlich, wenn es gesetzlich verankert ist, die Kontrolle durchzuführen, die Verantwortung dafür zu übernehmen, wenn es dann zu Schäden kommt, bis hin zum Versicherungsrecht, zu zivilrechtlichen und strafrechtlichen Fragen, die natürlich eine Rolle spielen. Es kann nicht sein, dass ein Wohnungsbesitzer immer noch zwei Jahre lang braucht, den Zutritt zu seiner eigenen Wohnung über das Gericht einzuklagen. Stellen Sie sich vor, das Wohnungsunternehmen installiert einen solchen Rauchwarnmelder und der Mieter räumt seine Wohnung in den kommenden eineinhalb Jahren mal richtig stringent um. Allein schon das Stellen und Verstellen von Schränken und Umstellen von Schränken könnte die Eigenschaften des Rauchwarnmelders in Mitleidenschaft ziehen und demzufolge der Vermieter, sprich der Besitzer der Wohnung, aber hinsichtlich versicherungsrechtlicher Fragen zur Verantwortung gezogen werden, weil er der Kontrolle nicht nachkam.
Aus diesem Grunde, Frau Doht, wo auch immer wir es verankern, die Dinge des Bestandes - ich glaube, im Mietrecht wird es nicht gehen, aber es betrifft natürlich absolut das Mietrecht. Wir können unseren Menschen eigentlich nur eines sagen: Wenn sie Schutz vor solchen Katastrophen haben möchten, ist auch einem Mieter nicht verboten, seine Wohnung selbst mit einem solchen Gerät auszurüsten. So viel sollte auch jedem Menschen sein eigenes Leben wert sein.
Insofern die Offerte noch mal von uns an die SPDFraktion, Ihrem Gesetzentwurf in der Drucksache 4/3027 zu folgen. Dies ist auch im Innenausschuss und im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten mitberaten worden. Mit der heute vorliegenden Beschlussempfehlung aus dem federführenden Ausschuss aus der Sitzung vom 06.12.2007 wird dem Hohen Hause empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen. Herzlichen Dank.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit beende ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.
Wir stimmen als Erstes ab über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/3751. Wer ist für diesen Änderungsantrag, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Änderungsantrag, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Damit ist mit großer Mehrheit dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in Drucksache 4/3027 in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. 1 Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, 1 Gegenstimme. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit sehr großer Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Ich bitte Sie wieder durch Erheben von den Plätzen Ihre Stimmen abzugeben. Wer ist für diesen Gesetzentwurf? Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? 1 Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, 1 Gegenstimme. Damit ist dieser Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.
Gesetz zur Wiedererlangung der kommunalen Handlungs- fähigkeit von Eisenach Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/3559 - ZWEITE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Innenminister, herzlich willkommen. Vor wenigen Wochen, also im Dezember, gab es hier eine sehr emotional geladene Debatte zur ersten Lesung. Das lag vielleicht daran, dass wir dort bereits drei Tage Haushaltsdiskussion hinter uns hatten. Bedauerlicherweise haben es CDU und SPD nicht zugelassen, dass unser Gesetzentwurf an die Ausschusse überwiesen wird, insofern heute schon die zweite Lesung ohne Haushaltsberatung. Das erschwert natürlich die Diskussion über einen solchen Gesetzentwurf, bei dem wir davon ausgehen, wir haben hiermit eine Lösung angeboten, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt Eisenach wieder herzustellen. Wir nehmen aber für uns nicht in Anspruch, dass es nicht andere Lösungsansätze gibt, aber diese anderen Lösungsansätze hätten wir nur in den Ausschüssen diskutieren können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind die Partei, die Politik aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger macht. Wir erheben den Anspruch und teilen damit die Forderungen der Bürger, dass öffent
liche Verwaltung effizient und leistungsfähig ausgestaltet sein muss und aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Entwicklung in den letzten Jahren muss nach unserem Verständnis öffentliche Verwaltung neu organisiert werden, damit diese Verwaltung künftig den Ansprüchen der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft gerecht werden kann. Das ist auch das grundlegende Motiv unseres sogenannten Masterplans für eine umfassende Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform. Gemäß unserem Motto - ehrlich, mutig, links - haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, der einerseits den Bedürfnissen der Menschen gerecht wird und sich andererseits an unserem Masterplan orientiert.
Eigentlich hätte die Landesregierung einen solchen Plan erstellen müssen, ein solches Konzept, aber auch in dieser Frage hat die Landesregierung und auch die sie tragende CDU-Fraktion ihre Regierungsunfähigkeit und ihren Unwillen dokumentiert und damit auch noch einmal deutlich unter Beweis gestellt. Man könnte es auch viel drastischer formulieren, Sie sind faul und unfähig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Ministerpräsident hatte hier in einer Debatte aufgefordert, wir sollten doch den Mut haben, einen Gesetzentwurf vorzulegen und er hat damit signalisiert, dass er sich dafür verwenden wird, hier einen solchen Gesetzentwurf ernsthaft zu diskutieren. Seine Fraktion hat ihn wieder einmal im Regen stehen gelassen, so dass er auch hier wieder das Wort gebrochen hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch die SPD hat mit ihren Beiträgen in der ersten Lesung in Teilen bewiesen, dass sie in dieser Frage noch an ihrer Regierungsfähigkeit arbeiten muss, aber wir sind da optimistisch, dass das noch klappt. Es ist ja noch ein bisschen Zeit, aber auch als Opposition ist hier die SPD ihrer Aufgabe und Verantwortung nur im Ansatz gerecht geworden. Die Menschen können von uns verlangen, dass wir ihnen Lösungen für aktuelle Probleme präsentieren und sie nicht auf einen Zeitpunkt in die Zukunft vertrösten, der für die Menschen nicht zu fassen ist. Verantwortungsvolle Politik sieht also anders aus als das, was hier CDU und SPD in dieser Frage bisher vollzogen haben. Wir haben mit unserem Gesetzentwurf eine Lösungsmöglichkeit aufgezeigt. Unser Vorschlag führt zu Diskussionen, die wollten wir selbst in den eigenen Reihen, das bestreiten wir überhaupt nicht. Wenn Sie, meine Damen und Herren der CDU und SPD, von Ihren eigenen Argumenten überzeugt gewesen wären, hätten Sie sich der Diskussion in den Ausschüssen nicht verweigert, doch offenbar haben Sie solche Zweifel,
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie verweigern sich, Ihre Arbeit zu machen, wozu auch die Beratung von Gesetzentwürfen in den Ausschüssen gehört. Im normalen Arbeitsleben sind solche Arbeitverweigerungen Kündigungsgründe, und zwar verbunden mit einer dreimonatigen Sperrfrist für den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Vielleicht sollten solche vergleichbaren Regelungen im Abgeordnetengesetz Aufnahme finden,
Meine Damen und Herren, da Sie die Ausschussberatung verhindert haben, werde ich jetzt noch einmal den Inhalt unseres Gesetzentwurfs darstellen, und mich dabei auch mit den Argumenten aus der ersten Lesung auseinandersetzen. Vor knapp drei Jahren, als unser Masterplan beschlossen wurde, sind wir für dieses Papier heftig gescholten worden. Inzwischen haben sich SPD und CDU - zumindest in Teilen - unserem Masterplan in erstaunlicher Art und Weise genähert. Selbst die Wirtschaft, deren Nähe sich die CDU lange Zeit rühmte, übernimmt inzwischen Teile unseres Diskussionspapiers. So hat die Wirtschaftsinitiative Westthüringen die Bildung eines sogenannten Großkreises gefordert, der in seiner Geografie dem Regionalkreismodell unseres Masterplans sehr ähnlich ist. Leider war die Wirtschaftsinitiative bisher nicht bereit, zusammen mit uns über weitere Schnittmengen zu diskutieren. Aber wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass die Wirtschaft unser Modell übernommen hat und darüber diskutiert.
In der Enquetekommission wird derzeit versucht, über einzelne Elemente einer Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform einen fraktionsübergreifenden Konsens herzustellen, damit zumindest der Einstieg in diese Reform endlich beginnen kann. Der Widerstand von CDU und Landesregierung ist also nach Jahren zerbröckelt. Sie kommen an den notwendigen Reformen hier nicht mehr vorbei.
Nur durch das konzeptionelle Agieren der LINKEN ist es gelungen, diesen Einstieg in die Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform zu erzwingen.
DIE LINKE ist also der Motor für die Erneuerung hier in Thüringen und das erkennen immer mehr Bürger.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der ersten Lesung kam natürlich die Kritik, warum der hier vorliegende Gesetzentwurf nicht sofort die komplette Umsetzung des Masterplans zum Inhalt hat, sondern einen ersten Schritt darstellt. Unstrittig haben wir in unserem Masterplan bestimmte Forderungen drin, die weit über das hinausgehen, was wir jetzt geregelt haben wollen. So steht in unserem Masterplan, dass bei uns der Grundsatz gilt, dass die gemeindliche Mindestgröße 5.000 Einwohner betragen soll. Wir gehen davon aus - das haben auch wissenschaftliche Untersuchungen belegt -, dass erst ab einer solchen Größe die finanzielle und personelle Leistungsfähigkeit von Gemeinden gegeben ist. Doch auch kleinere Gemeinden unter 5.000 Einwohnern kann es nach unserem Konzept geben, wenn die Leistungsfähigkeit dort nachgewiesen wird. Unser Konzept ist nicht starr, sondern es ist flexibel und es stellt immer auf die konkreten Bedingungen in einer Region ab.