Protokoll der Sitzung vom 24.01.2008

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Bürgerbefragungen legitimieren sich aus dem im Grundgesetz und in der Thüringer Verfassung verankerten Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden. Gemeinden können durch Bürgerbefragungen die Vorstellungen ihrer Bürger zu bestimmten Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, insbesondere also im eigenen Wirkungskreis und zur Vorbereitung von Gemeinderatsbeschlüssen ermitteln.

Zu Frage 2: Die Gemeinden können eine solche Befragung frei gestalten, wobei dies sowohl durch Satzung als auch durch einfachen Gemeinderatsbeschluss geschehen kann.

Zu Frage 3: Bürgerbefragungen betreffen Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden und unterliegen lediglich der Rechtsaufsicht. Vielen Dank.

Es gibt Nachfragen. Abgeordneter Kuschel, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, sind Ihnen Fälle bekannt, in denen durch Einwirkung der Kommunalaufsichtsbehörden derartige Vorhaben von Gemeinden, also zur Durchführung von Bürgerbefragungen, verhindert wurden?

Derartige Fälle sind mir nicht bekannt. Insbesondere zu dem Sachverhalt, der Gegenstand der Mündlichen Frage ist, ist die Rechtsaufsicht nach meiner Kenntnis noch nicht befasst worden.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke schön. Damit haben wir alle Mündlichen Anfragen abgearbeitet. Ich schließe die Fragestunde.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 24 auf, und zwar den ersten Teil

Aktuelle Stunde

a) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Wirksame Problemlösungen im Be- reich der Jugendkriminalität in Thü- ringen“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 4/3695 -

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat Abgeordneter Hauboldt, Fraktion DIE LINKE, das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, zunächst erst einmal vorweg, ich habe gehört, Herr Minister Schliemann ist erkrankt. Auch an dieser Stelle meine besten Genesungswünsche. Er hat eine schwierige Operation hinter sich gebracht. Ich denke, es gehört dazu, an dieser Stelle beste Genesungswünsche zu übermitteln.

(Beifall im Hause)

Aber, meine Damen und Herren, er hat auch in jüngster Zeit - allerdings auch nicht das erste Mal - von einem Warnschussarrest gesprochen. Er kündigte die Aufstockung der Arrestplätze in Thüringen an und solidarisierte sich demnach auch mit dem Maßnahmenkatalog der CDU-Justizminister zur Bekämpfung der Jugendkriminalität. Dieser Maßnahmenkatalog war auf einem eilig einberufenen Sondertreffen der CDU-Justizminister vereinbart worden. Dieses Sondertreffen war wiederum eine Solidaritätsaktion für Herrn Koch, seines Zeichens noch Ministerpräsident von Hessen und im Moment auch mit einem aus seiner Sicht sicherlich schwierigen Wahlkampf befasst. Doch, meine Damen und Herren, taugt ein solches Thema wie Jugendgewalt, Jugendkriminalität und die Frage nach Problemlösungen zum klassischen Wahlkampfthema? Wir als Fraktion DIE LINKE sagen klar und deutlich: Nein.

(Beifall DIE LINKE)

Es schadet der demokratischen Diskussionskultur und der Demokratie an sich, wenn man ein solch sensibles Thema zum Wahlkampfschlager deformiert, der mit vielen sozial diskriminierenden und ausländerfeindlichen Klischees und Vorurteilen aufgeladen wird. So wird Stimmenfang in trüber, ich sage sogar in bräunlicher politischer Brühe betrieben, vor

allem in unverantwortlicher Weise auf dem Rücken von Bevölkerungsgruppen, die sowieso schon in besonderer Weise von einer gesellschaftlichen Ausgrenzung und Benachteiligung betroffen sind, sprich ausländische und sozial schwache Jugendliche. Wir als Fraktion DIE LINKE hätten erwartet, dass eine Thüringer Landesregierung, die noch bei der Verabschiedung des Jugendstrafvollzugsgesetzes vor einem Monat von Resozialisierung als oberstem Ziel sprach, sich an einem so durchsichtigen und verantwortungslosen Wahlkampfmanöver nicht beteiligt.

Ich denke, die Bürger haben es durchschaut. Repräsentative Umfragen zeigen, dass deutlich über 60 Prozent der Befragten diese Themenkampagne als Wahlkampftaktik einstufen. Ich denke auch, die vielen, vielen Fachleute aus Wissenschaft und Berufspraxis, die sich zu Wort gemeldet haben hinsichtlich der Verschärfung und dem Wegsperren von Jugendlichen noch länger und noch früher, haben sich hier mit fundierten Argumenten auseinander- und entgegengesetzt. Ich verweise nur auf Fakten. Die kriminologische Forschung stellt fest, dass durch Androhung, Verhängung oder Vollzug von Strafen eine Abschreckung eher gering ist. Auch gibt es keine empirischen Befunde, dass sich durch härtere Sanktionen oder längere Strafen die Rückfallwahrscheinlichkeit reduzieren würde. Wegsperren ist Ausgrenzung aus der Gesellschaft, daher kontraproduktiv für eine erfolgreiche Resozialisierung.

(Beifall DIE LINKE)

Deshalb ist es auch so verheerend, wenn von bestimmter Seite jetzt sogar die Absenkung der Strafmündigkeit gefordert wird. Wir sagen deutlich, für eine Verschärfung des Jugendstrafrechts besteht kein Anlass.

(Beifall DIE LINKE)

Die Medien in Thüringen vermeldeten vor Kurzem übrigens einen Rückgang der Jugenddelikte, daher an dieser Stelle auch Nachfragen an Sie, Herr Staatssekretär: Wie hat sich denn in den letzten fünf Jahren die Jugendkriminalität im Freistaat entwickelt? Wir hoch war die Rückfallquote? Gibt es Rückfallstatistiken? Und wenn nein, warum nicht? Welche wissenschaftliche Begleitforschung wurde dabei betrieben? Das sind Fragen, die an dieser Stelle logischerweise interessieren und bisher nicht beantwortet wurden. Auch wenn das hier etwas moralisch klingen mag, Jugendliche sind nicht nur ein Teil der Gesellschaft, sondern auch ein Spiegel der Gesellschaft. Das Ausmaß von Gewalt und Gewaltbereitschaft der Jugendlichen spricht auch eine deutliche Sprache über Gewalt und Gewaltbereitschaft in der Gesamtgesellschaft.

Ich will Jugendkriminalität und Jugendgewalt nicht verharmlosen, doch statt nur angewidert auf die Schmuddelkinder zu zeigen und sie sich mit Hilfe von Knast und Camps aus den Augen oder vom Leib zu schaffen, sollten sich die Erwachsenen die Frage stellen, welche eigenen gesellschaftlichen Probleme sie im Spiegel von Jugendgewalt und Jugendkriminalität vorgeführt bekommen. Hier gibt es gerade auch in Thüringen einen Bezug und einen ganzen Berg von Problemen. Das größte Problem ist dabei die Perspektivlosigkeit in all ihren Facetten. Die Jugendlichen möchten nicht ausgegrenzt und ausgesperrt sein, sie wollen an der Gesellschaft teilhaben und mitgestalten.

Wenn wir über Jugendkriminalität und Jugendgewalt reden, müssen wir deutlich sprechen über die Missstände auf dem Arbeitsmarkt, die Probleme im unsäglichen Thüringer Bildungswesen, über die neoliberale Demontage des Sozialstaats, über zunehmende Ausgrenzungen und Diskriminierungen, sei es nur nach den Kriterien der sozialen und geographischen Herkunft.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Es wird Sie nicht verwundern, dass wir auch nach dem Wahltermin am Sonntag noch intensiver über diese Ursachen der Jugendkriminalität und Jugendgewalt sowie ihre Beseitigung reden wollen. Als Diskussionsgrundlage werden wir in den nächsten Plenarsitzungen einen entsprechenden Antrag einbringen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Als nächste Rednerin hat das Wort Abgeordnete Walsmann, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Hauboldt, auf Ihren Anfangspopulismus werde ich nicht populistisch antworten, da ist mir nämlich die Zeit zu schade.

Wenn das Thema der Aktuellen Stunde suggeriert, dass es hier gravierende Probleme im Freistaat gäbe, die es effektiv zu bewältigen gelte, dann hätte ich mir gewünscht, verehrte Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, dass Sie sich im Vorfeld einmal intensiv mit der polizeilichen Kriminalstatistik der vergangenen Jahre für Thüringen auseinandergesetzt hätten, dann hätten Sie nämlich Folgendes festgestellt: Von 2004 bis 2006 ist die Anzahl tatverdächtiger Jugendlicher in Thüringen um 20,8 Prozent und die Anzahl tatverdächtiger Heranwachsender um 8,7 Prozent gesunken und auch die Anzahl tatverdächtiger

Kinder ist signifikant rückläufig.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Deswe- gen sind ja die Äußerungen vom Herrn Minister nicht nachvollziehbar.)

Wurden im Jahr 2004 noch 3.104 tatverdächtige Kinder erfasst, so waren es im Jahr 2006 nur noch 2.224. Diese Zahlen zeigen eines: Thüringen ist ein sicheres Land und das ist keine Selbstverständlichkeit, sondern Ergebnis harter Arbeit, insbesondere der Polizei und der Sicherheitsbehörden, an deren Seite die CDU steht.

Doch es kommt mir nicht allein auf die Zahlen an. Was mir große Sorge bereitet, ist der Umstand, dass bundesweit 43 Prozent der Gewaltdelikte von unter 21-Jährigen verübt werden. Jugendkriminalität ist für mich deshalb nicht nur eine Frage der Quantität, sondern vor allem eine Frage der Qualität von Straftaten. Es macht mich betroffen, wenn mir ältere Mitbürger in meinem Wahlkreisbüro ihre Ängste schildern, sich abends nicht mehr vor die Tür zu trauen, weil sie sich vor jugendlichen Gewaltgruppen fürchten, die ihr Unwesen treiben. Das müssen wir sehr ernst nehmen und ich sage deshalb hier ganz deutlich: Jeder Bürger muss sich zu jeder Tages- und Nachtzeit sicher und frei von Angst bewegen können. Dafür wird sich meine Fraktion einsetzen.

(Beifall CDU)

Der wesentliche Schritt dazu ist die thüringenweite Umsetzung des Drei-Säulen-Programms „Vorbeugen, Hinsehen, Eingreifen“ aus der Wiesbadener Erklärung der CDU vom Januar 2008. Ich persönlich füge noch hinzu die vierte Säule „Resozialisieren“.

Säule 1 - Vorbeugen: Für mich steht völlig außer Frage, Prävention ist das beste Mittel zur Bekämpfung der Jugendkriminalität. Kein Kind kommt kriminell auf die Welt. Die beste und wirksamste Präventionsarbeit wird immer noch im Kreis der Familie geleistet. Das Strafrecht kann weder gesellschaftliche noch soziale Defizite ausgleichen. Erziehung zu Toleranz, Gewaltfreiheit und Mitmenschlichkeit sowie die Vermittlung von Werten und Tugenden wie Ordnung, Disziplin und Achtung der Würde des Menschen müssen in erster Linie durch die Eltern erfolgen. Wenn dies allerdings versagt, steht der Staat in der Pflicht und in der Verantwortung und diese Verantwortung wird durch die Thüringer Behörden im Großen und Ganzen gut wahrgenommen. Gleichwohl gibt es immer noch Optimierungsbedarf, insbesondere bei Querschnittsaufgaben. Ich erinnere nur an die Diskussion um die Auslegung des § 36 a SGB VIII. Ich gehe davon aus, dass dieses Problem im Rahmen der am 01.01.2008 in Kraft getretenen Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit nunmehr

geklärt ist.

Säule zwei - Hinsehen: Viele Experten begründen die Kriminalitätsentwicklung bei den Gewaltdelikten unter anderem auch mit einem geänderten Anzeigeverhalten in der Bevölkerung. Wenn es wirklich so ist, dass es in der Bürgerschaft eine zunehmende Bereitschaft gibt, nicht mehr tatenlos zuzusehen, wenn Straftaten begangen werden, sondern zur Polizei zu gehen und eine Anzeige zu erstatten, dann begrüße ich das außerordentlich. Das ist ein Stück gelebte Zivilcourage und hier gilt es, die Kultur des Hinsehens zu unterstützen. Das stärkt den Zusammenhang in der Gesellschaft, hilft Straftaten zu verhindern und stellt den Opferschutz in den Blickpunkt. Die Opfer dürfen nie allein gelassen sein.

Säule drei - Eingreifen: Eine ganz zentrale Forderung der CDU-Fraktion ist, dass die Strafe gerade bei Jugendlichen unmittelbar auf dem Fuß folgen muss, denn nur eine zeitnahe Konfrontation mit der Justiz und eine spürbare Sanktion zeigen dem Jugendlichen auf, dass sein Verhalten von der Gesellschaft nicht toleriert wird. Die Fraktion war sich hier mit der Mehrheit der Bevölkerung einig. Daneben unterstütze ich die Forderung der unionsgeführten Länder im Bundesrat nach Einführung eines Warnschussarrests neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe. Damit kann dem Jugendlichen klar vor Augen geführt werden, was auf ihn zukommt, wenn er sich nicht ändert, und es kann verhindert werden, dass er die Bewährungsstrafe als Freispruch zweiter Klasse empfindet. Meine Forderung, auf Heranwachsende regelmäßig Erwachsenenstrafrecht und nur im Ausnahmefall Jugendstrafrecht anzuwenden, erhält ebenfalls Zustimmung. In Thüringen, denke ich, ist diese Diskussion auch klar von der Landesregierung getragen worden. Aber auch in der Diskussion um die Einrichtung von geschlossenen Erziehungseinrichtungen darf es keine Denkverbote geben. Neben diesen drei Säulen spreche ich mich noch für eine vierte Säule - Resozialisierung - aus

Frau Abgeordnete, kommen Sie bitte zum Schluss.

- mache ich gern -, und zwar so, wie wir es zur Verabschiedung des Jugendstrafvollzugsgesetzes auch besprochen haben. Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Vorbeugen, hinsehen, eingreifen, resozialisieren, das sind für mich die wirksamen Säulen zur Bekämpfung der Jugendkriminalität.

(Beifall CDU)

Als nächster Redner folgt Abgeordneter Gentzel, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, eigentlich war die Situation klar. Seit 2003 versucht leider unter anderem auch die Landesregierung von Thüringen über den Bundesrat in drei Gesetzentwürfen eine Verschärfung des Jugendstrafrechts durchzusetzen. Was will auch die Thüringer CDU? Sie wollen den Warnschussarrest, Sie wollen das Verbot des Führens von Kraftfahrzeugen als Zuchtmittel und Sie wollen die Maximalstrafe im Jugendstrafrecht von 10 auf 15 Jahre erhöhen. Die Bundeskanzlerin und CDU-Vorsitzende Merkel hat im März 2006 mit bemerkenswerter Klarheit für die Bundesregierung erklärt - ich zitiere: „Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass der Entwurf das Ziel, die Bekämpfung der Jugendkriminalität zu verbessern und eine beständige Überprüfung des Jugendrechts, nicht erreicht. Die Vorschläge der Länderkammer, zuletzt im August 2003, 2004 vorgelegt, seien in der Vergangenheit und bis heute ganz überwiegend auf eine sehr breite fachliche Kritik gestoßen. Das geltende Jugendstrafrecht hat sich grundsätzlich bewährt, für die vorgeschlagenen Änderungen besteht kein dringender politischer Handlungsbedarf.“ Unterschrift Angela Merkel, Bundeskanzlerin.

(Beifall DIE LINKE)

Parallel dazu kennen wir den Sicherheitsbericht der Bundesregierung, vorgelegt von Innenminister Schäuble und der Bundesjustizministerin Zypries. Ich zitiere daraus: „Entgegen einer weit verbreiteten Allgemeinmeinung erscheint nach dem gegenwärtigen Stand der kriminologischen Forschung die Abschreckungswirkung von Strafen eher gering für den Bereich der leichten und mittelschweren Kriminalität. Jedenfalls gilt grundsätzlich, dass Höhe und Schwere der Strafe keine messbare Bedeutung haben. Lediglich das messbare Entdeckungsrisiko ist relevant. Durch die Anwendung bestehender rechtlicher Möglichkeiten ist mehr zu erwarten als durch die gesetzgeberische Aktivität. Dies fällt vorwiegend in die Zuständigkeit der Länder.“

Meine Damen und Herren, eigentlich war alles klar und unstrittig, aber dann kam Herr Koch. Er wollte seinem Wahlkampf wahrscheinlich einen besonderen Drive geben und erklärte dieses Problem in diesem Bereich zu einem Ausländerproblem und nebenbei noch in gewohnter Art, das Jugendstrafrecht sei zu lasch. Da fällt dann die CDU bundesweit um, die Bundeskanzlerin mit und das Geschrei ist groß.

Ich sage Ihnen deutlich, es ist ein Fehler, Herrn Koch in dieser grundsätzlich falschen Argumentation zu folgen. Er hetzt und er spaltet das Land und er tut nicht mehr. Der informierte Bürger weiß längst, die hessischen Probleme sind hausgemacht. Es fehlen in Hessen ca. 1.000 Polizisten. Herr Koch hat sie abgeschafft. Hessen liegt bundesweit bei der Dauer von Jugendstrafrechtsverfahren an letzter Stelle - ein Verdienst der CDU-Regierung. In Hessen gibt es nicht einmal Einrichtungen für strafmündige Intensivtäter dank Herrn Koch.

Meine Damen und Herren, wir sollten aus dem Versagen der hessischen Landesregierung lernen:

1. Weniger Polizei bringt niemals mehr Sicherheit. Vielleicht überprüft der eine oder andere Anhänger des Stellenabbaukonzepts der Landesregierung aufgrund der aktuellen Diskussion seine Haltung.