Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Beitragserhebung im Bereich Abwasser durch die kommunalen Aufgabenträger ist nach wie vor in der Diskussion und ist nach wie vor auch umstritten. Ein Viertel der Thüringer Aufgabenträger refinanzieren ihre abwassertechnischen Investitionen zwischenzeitlich nicht mehr über Beiträge, sondern ausschließlich über Gebühren. Dabei ist auffällig, dass diese Aufgabenträger, die auf Beiträge verzichten, nicht zu denen gehören, die besonders überhöhte Gebühren haben. Das oftmals in der öffentlichen Diskussion dargestellte kausale Verhältnis zwischen Beiträgen und Gebühren ist hier nicht eins zu eins anwendbar. Das heißt, offenbar führt die Abschaffung oder die Nichterhebung von Beiträgen nicht automatisch zu einer starken Erhöhung der Abwassergebühren. Aber es gibt einen Zusammenhang. Deshalb diskutierten wir mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf nicht die Frage, ob wir Abwasserbeiträge abschaffen oder nicht - das haben wir in diesem Haus schon mehrfach gemacht und wir sind uns sicher, das wird auch in der Zukunft wieder ein Thema hier sein -, sondern wir wollen neben den drei Möglichkeiten der Refinanzierung, die es gegenwärtig gibt - Frau Enders ist in ihrer Einbringungsrede darauf eingegangen -, eine vierte Möglichkeit schaffen, die es in ähnlicher Form schon einmal bis 2004 auch im Abwasserbereich gab, das sind die sogenannten wiederkehrenden Beiträge. Bis 2004 hat sie kein Aufgabenträger genutzt. Wir haben die Ursachen insbesondere darin gesehen, weil es etwas völlig Neues war und die Aufgabenträger in dieser Phase sowieso ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit zu händeln hatten. Ich erinnere an die Urteile des Thüringer OVG aus dem Jahr 2000, was die Tiefenbegrenzung betraf. Das gesamte Satzungsrecht ist oftmals noch an formellen Dingen, wie einer fehlerhaften Veröffentlichung der Satzung und dergleichen, gescheitert. In einer solchen Zeit haben sich die Aufgabenträger natürlich gescheut, ein neues Instrument zur Anwendung zu bringen.
Jetzt sind die formalen rechtlichen Mängel weitestgehend behoben. Man kann davon ausgehen, dass die meisten Zweckverbände als ordnungsgemäß gegründet gelten und das Satzungsrecht einigermaßen rechtssicher ist. Deshalb können die Aufgabenträger jetzt auch herangehen, sich solchen neuen Fragen zu stellen. Wir haben einen Vorschlag gemacht, indem wir sagen, die Aufgabenträger können auf einmalige Beiträge verzichten und die Refinanzierung der Investitionen über eine Grundgebühr realisieren. Wir begrenzen dabei diese Grundgebühr auf die maximale Höhe der jährlichen Abschreibung. Natürlich müssen wir berücksichtigen, wie wir diese Wirkung
dann auf Ein- und Zwei-Personen-Haushalte reduzieren können. Wir gehen sogar davon aus, dass auch Drei-Personen-Haushalte noch stärker belastet werden. Ab der vierten Person wird es dann etwas kostengünstiger. Wir haben dabei den Vorschlag, was wir ja nach wie vor im Gesetz verankert haben, dass neben der Grundgebühr noch eine ausreichende Abrechnung nach dem Verbrauch erfolgen soll. Damit wollen wir natürlich sichern, dass die Grundgebühr nicht zu dominierend ist. Wir sind der Überzeugung, die Zweckverbände können das sehr kreativ anwenden. Ich bin mir sicher, dass Herr Köckert als Vorsitzender eines Zweckverbandes, der gegenwärtig auf die Erhebung einer Grundgebühr vollständig verzichtet in Eisenach-Erbstromtal, seine Erfahrungen in die Diskussion zum Gesetz einbringen kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, selbst die Bürgerbeauftragte hat in ihrem Jahresbericht noch mal deutlich gemacht, dass sie sich an die Fraktionen gewandt und sie gebeten hat, dieses Problem der Beitragserhebung noch mal aufzugreifen. Sie hat dort konkrete Vorschläge unterbreitet. Zumindest wir als Fraktion haben uns gegenüber der Bürgerbeauftragten positioniert. Im Laufe des Jahres wird es vielleicht Gelegenheit geben, wenn wir uns mit dem Bericht der Bürgerbeauftragten hier beschäftigen, auch noch mal über diese Frage zu diskutieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Rahmen dieser Diskussion um Beiträge und Gebühren wird auch immer wieder die Frage eröffnet: Wer bezahlt denn eigentlich Beiträge? Sind das tatsächlich nur die Grundstückseigentümer und sind die Mieter von diesen Zahlungen im Wesentlichen verschont?
Ich selbst bin Mitglied eines Aufsichtsrats einer kommunalen Wohnungsgesellschaft in Arnstadt. Wir sind gegenwärtig mit einer Beitragsforderung des örtlichen Abwasserzweckverbandes von 1,4 Mio. € konfrontiert. Unsere liquiden Mittel liegen weit darunter. Wenn uns dieser Zweckverband keine großzügige Stundung gewährt, sind wir nicht in der Lage, diese Beitragsschuld zu begleichen. Aber woher nimmt denn die kommunale Wohnungsgesellschaft Arnstadt das Geld, um die Beiträge an den Abwasserzweckverband zu bezahlen? Wir haben nur eine Quelle, das sind die Mieteinnahmen. Damit bezahlt natürlich auch der Mieter diese Beitragsforderungen. Insofern appellieren wir immer wieder in dieser Diskussion, nicht die unterschiedlichen sozialen Gruppen gegeneinander auszuspielen. Es geht nicht um eine Entlastung von Grundstückseigentümern oder eine Belastung von Mietern, sondern es geht um sozialverträgliche Kommunalabgaben für alle Bürger. Dafür streiten wir. Dafür haben wir auch in diesem Gesetzentwurf aus unserer Sicht ein ausgewogenes Angebot unterbreitet, um tatsächlich die verschie
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Gebühren steigen, unabhängig von der Frage Beiträge ja oder nein. Das hat etwas mit der allgemeinen Kostensteigerung zu tun und natürlich auch mit dem demographischen Faktor, weil dadurch der Wasserverbrauch und damit auch der Abwasseranfall immer geringer wird. In einer solchen Situation sind wir nach unserer Überzeugung als Gesetzgeber gefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um zumindest dieser Gebühren- und Preisentwicklung entgegenzuwirken. Wir werden sie nicht aufhalten können, aber wir können entgegenwirken. Nach unseren Untersuchungen ist insbesondere die Verzinsung des Eigenkapitals eine Größe, über die man diskutieren kann. Wir wissen natürlich, das hat auch Auswirkungen auf die Einnahmesituation der Aufgabenträger. Aber wir halten die Verzinsung des Eigenkapitals bei kommunalen Aufgabenträgern grundsätzlich für strittig. Im Grunde genommen ist die Verzinsung des Eigenkapitals für den Inhaber eines Unternehmens für den Gesellschafter gesetzlich vorgeschrieben, weil er natürlich alternativ das Geld auch sonst nur als reine Finanzanlage hätte arbeiten lassen können und er hätte dort einen Zinsgewinn. Deshalb ist in der privaten Wirtschaft die Verzinsung des Eigenkapitals eine anerkannte Betriebsgröße, die auch das Betriebsergebnis beeinflusst und damit auch die Steuerpflicht, die Steuerlast.
Aber woher stammt denn das Eigenkapital eines kommunalen Aufgabenträgers? Es hat im Grunde genommen drei Quellen: Das sind übernommene Anlagen auch von den Mitgliedsgemeinden. Dafür hatte der Zweckverband keine Aufwendungen, denn diese Anlagen werden entgeltfrei beim kommunalen Aufgabenträger eingebracht.
Das sind zweitens die gesamten Zuwendungen, die der Zweckverband bekommen hat. Das sind entweder Fördermittel und damit Steuermittel oder es sind Beiträge der Straßenbaulastträger oder der Beitragspflichtigen, also auch Fremdmittel. Insofern sind das auch keine klassischen Aufwendungen und kein Eigenkapital im herkömmlichen Sinne.
Die letzte Quelle des Eigenkapitals sind die Überschüsse aus der Gebührenkalkulation, allgemein gesprochen Gewinn. Aber auch das hat der Gebührenpflichtige schon einmal bezahlt. Insofern sagen wir, die Eigenkapitalverzinsung ist sowieso umstritten, aber sie ist laut Gesetz möglich. Allerdings hat die Thüringer Landesregierung selbst dieses Problem erkannt und bereits vor Jahren über eine Richtlinie, nämlich die Finanzhilferichtlinie, geregelt, dass ab einer gewissen Gebührenhöhe die Aufgabenträger
auf eine Verzinsung des Eigenkapitals verzichten können. Sie bekommen unter bestimmten Voraussetzungen dann sogar Zuschüsse, um die Zinslast zu reduzieren. Gegenwärtig ist nach der aktuellen Richtlinie diese Grenze bei 5,35 € gezogen für Wasser und Abwasser in Summe.
Wir wollen nur diese Regelung aus der Richtlinie in das Gesetz aufnehmen, damit für die Aufgabenträger Rechtsklarheit besteht, weil eine gesetzliche Verankerung verbindlicher ist als eine Regelung in einer Richtlinie. Aber wir machen nichts anders als die Landesregierung jetzt als Verordnungsgeber. Insofern sehen wir hier tatsächlich weiteren Diskussionsbedarf, das hätte dann auch Auswirkungen auf die Richtlinie. Aber wenn die Mehrheitsfraktion insbesondere in diesem Hause der Auffassung ist, dass die gegenwärtigen Vorgaben in der Richtlinie angemessen sind, dann besteht auch überhaupt kein Grund, eine Aufnahme in das Gesetz zu verweigern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Eigenkapital, wenn das nicht verzinst wird, hat Auswirkungen auf die Finanzsituation der Zweckverbände. Allerdings - das ist klar - ist die Auswirkung angemessen. Wir müssen auch in dieser Frage ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Belastung der Bürger und dem betriebswirtschaftlichen Interesse der Aufgabenträger herbeiführen. Wir glauben, es wird ja nicht grundsätzlich auf die Verzinsung des Anlagevermögens verzichtet, sondern nur auf die Größenordnung, die auf das Eigenkapital entfällt. Das heißt, alles was fremdfinanziert ist, muss über die Gebührenkalkulation auch erwirtschaftet werden. Das Kostendeckungsprinzip bleibt bestehen und insofern besteht eine Insolvenzgefahr, wie sie hier von Frau Taubert in den Raum gestellt wird, keineswegs durch den Verzicht auf das Eigenkapital auch nur annäherungsweise.
Die umweltschonenden Regelungen sind für uns wichtig. Wir hatten schon formuliert - Frau Enders hat das schon gesagt - wir verwahren uns nicht gegen die Einführung einer Niederschlagsgebühr, wobei wir natürlich wissen, das erschwert Transparenz, weil künftig die Bürger Abwasserbeiträge bezahlen, sie bezahlen eine Schmutzwassergebühr und sie bezahlen eine sogenannte Oberflächen- oder Niederschlagswassergebühr. Damit wird es immer schwieriger für den Bürger nachzuvollziehen, was kostet denn der Zweckverband überhaupt, was kostet denn die Behandlung des Abwassers insgesamt. Trotzdem sagen wir, wenn mit der Oberflächengebühr eine Steuerungsfunktion, eine ökologische Steuerungsfunktion, verbunden ist, dann verwehren wir uns nicht. Wir widersprechen aber der gegenwärtigen Praxis einiger Aufgabenträger, die in der Niederschlagsgebühr eher ein Mittel sehen, um Kostensteigerungen zu verschleiern und die Transparenz in der Kos
Wie machen das die Zweckverbände gegenwärtig? Das findet unsere Kritik; sie stellen einfach die Investitionsaufwendungen für den Schmutzwasserbereich und den Bereich des Oberflächenwassers gegenüber. Das heißt natürlich, alle Maßnahmen der Betroffenen zur Entsiegelung von Flächen, zur Versickerung des Niederschlagswassers am Ort des Anfalls führen nicht zu einer Reduzierung der Belastung, sondern wenn die Fläche sich verringert, geht der Gebührensatz nach oben. Das ist so, wenn ich die Investitionen gegenüberstelle. Wir wollen eine mengenbezogene Betrachtung. Wir wollen, dass die Aufgabenträger die Schmutzwassermenge und die erfasste Oberflächenwassermenge gegenüberstellen und das heißt natürlich, bei Entsiegelung von Flächen verringert sich die Menge an Oberflächenwasser, die zur Behandlung kommt, weil es am Ort des Anfalls versickert und damit wird die Gebühr wieder Richtung Schmutzwasser verschoben und ich erreiche eine Steuerungswirkung. Diese Praxis gibt es in wenigen Zweckverbänden, Frau Taubert hat darauf verwiesen, leider nicht in den meisten. Gegenwärtig erheben 28 Aufgabenträger diese Niederschlagswassergebühr und bei weiteren 28 drängt gegenwärtig die Kommunalaufsicht, das sind zumindest die Zahlen der Landesregierung in Beantwortung auf eine Kleine Anfrage.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen diese Regelung auch deshalb ins Gesetz aufnehmen, weil wir glauben, eine Rechtsprechung aus dem Jahr 1972 ist nun wirklich nicht dazu angetan, gegenwärtig Rechtssicherheit zu schaffen. Ich erinnere daran, 1972 waren hier ein paar andere Verhältnisse. Der Freistaat Thüringen, das Thüringer Kommunalabgabengesetz und die Aufgabenträger waren noch in ferner Zukunft und wir sollten uns dem jetzigen Rechtssystem und auch den Wirkungen zuwenden. Wir haben aber bewusst nichts Neues aufgenommen, sondern die Rechtsgrundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht 1972 entwickelt hat, wollen wir jetzt nur ins Gesetz schreiben. Da ist auch die 12-ProzentRegelung zur Anwendung gekommen und die Aufgabenträger müssen dort nicht die Grundstücke erfassen und die befestigten Flächen, sondern müssen einfach nur die Aufwendungen, die auf den Bereich Schmutzwasser und Oberflächenwasser fallen, getrennt kalkulieren. Wenn dann die 12 Prozent nicht überschritten werden, kann dann im Rahmen der Pauschalierung auf die Oberflächenwassergebühr verzichtet werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir schaffen dadurch Rechtsklarheit. Wir wissen, wir schaffen mit unserem Gesetzentwurf kein völlig neues Kommunalabgabengesetz, aber wir greifen einige Vollzugsprobleme auf, die gegenwärtig für viel Diskus
sionsstoff vor Ort sorgen, und wir können mit diesem Gesetzentwurf tatsächlich einen Beitrag dazu leisten, dass sich unser Kommunalabgabenrecht langsam weiterentwickelt zu einem bürgerorientierten, sehr modernen Kommunalabgabengesetz. 2004 haben wir dort einen Einstieg geschaffen, jetzt müssen wir weitermachen. Die Bürger können von uns erwarten, dass wir diese Probleme aufgreifen. In diesem Sinne wünsche ich uns interessante Ausschussberatungen. Danke.
Verehrte Präsidentin, meine verehrten Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat am 13. Februar 2008 den Gesetzentwurf für das Thüringer Kommunalabgabenanpassungsgesetz vorgelegt.
Ja, der Titel ist genauso verworren wie der Rest. Die Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaats hatten in den letzten Jahren im Bereich der Abgabenerhebung vieles zu schultern - das wissen Sie alle -; dies gilt besonders im Bereich der Wasser- und Abwasserbeiträge. Die Regierungsfraktion hat daher zusammen mit der Landesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht, um eine größtmögliche Entlastung zu erreichen. So wurden unter anderem bis heute aufgrund der Novelle des Kommunalabgabengesetzes mehr als 200 Mio. € an die Bürgerinnen und Bürger zurückgezahlt. Erinnern Sie sich bitte an die Proteste und Kundgebungen auch hier vor dem Landtag sowie an die große Verunsicherung bei den Bürgern im Hinblick auf die Abgabenerhebung. Sie werden mir sicher recht geben, dass hier heute Ruhe eingetreten ist. Dies zeigt, dass unsere Maßnahmen gewirkt haben. Gerade die Novelle des Abgabengesetzes wird ihre volle Wirkung noch in den nächsten Jahren zeigen. Ich warne davor, ohne Not und vorschnell wieder das Gesetz verändern zu wollen, denn wir bringen die Bürger wieder durcheinander. Wenn man das aber tut, so müsste sowohl die Zielsetzung als auch die vorgeschlagene Maßnahme Hand und Fuß haben. Natürlich wird auch die Regierungsfraktion künftig alles daran setzen, die Abgabenbelastung so erträglich wie möglich zu halten und wird dabei den Bereich Wasser und Abwasser genau im Auge behalten. Ideen der übrigen Fraktionen sind dabei selbstverständlich sehr willkommen. Es hilft aber nichts, immer wieder Vor
schläge zu machen, die schon bestehende gesetzliche Möglichkeiten nur mit anderen Worten wiederholen, die aber schlicht nicht umsetzbar sind. Damit helfen Sie den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes überhaupt nicht.
Meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, Sie möchten ab der nächsten Legislaturperiode in Regierungsverantwortung stehen.
Wenn Sie das wollen, sollten Sie aber zumindest das hierfür notwendige Handwerkszeug beherrschen und endlich lernen, was ein Gesetzgeber konkret tun muss,
Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass Herr Staatssekretär Hütte sicher noch näher auf die Vorschläge des Gesetzentwurfs eingehen wird. Ich will mich daher nur auf das Augenfälligste beschränken. Der Gesetzentwurf sieht die Möglichkeit vor, statt Beiträge zu erheben, eine neue Grundgebühr einzuführen. Ich weiß nicht, worin hier eine neue Regelung bestehen soll. Das Kommunalabgabengesetz lässt jetzt schon den Aufgabenträgern die Möglichkeit, auf Beiträge vollständig zu verzichten - Herr Kuschel, Sie erzählten es ja vorhin selbst - und den Aufwand, Gebühren einzuholen. Um eine angemessene Gebührenhöhe zu sichern, soll die Möglichkeit eröffnet werden, auf die Verzinsung des Eigenkapitals zu verzichten. Ich weiß nicht, was der Verfasser des Entwurfs hier wirklich will, denn in § 12 des bestehenden Abgabengesetzes haben wir ausdrücklich eine Anlagenkaptialverzinsung und keine Eigenkapitalverzinsung. Worauf wollen Sie also wirklich verzichten?
Meine Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, vielleicht sollten Sie sich aber auch einmal den Unterschied zwischen Anlagenkapitalverzinsung und Eigenkapitalverzinsung erklären lassen.
Lieber nicht. Wenn Sie hier eine Einschränkung der Refinanzierungsmöglichkeiten der Aufgabenträger erreichen wollen, müssen Sie das sagen und Ihren Vorschlag auch dementsprechend formulieren. Der Gesetzentwurf sieht weitere Anreize zum umweltschonenden Verhalten vor. Auch soll die Problematik der Oberflächenentwässerungsgebühr näher geregelt
werden. Ich fasse mich hier kurz. In § 12 des Kommunalabgabengesetzes ist es schon geregelt, dass ein schonender sparsamer Umgang mit Wasser bei der Gebührenbemessung zu berücksichtigen ist. Die Kriterien für die Einführung der Oberflächenentwässerungsgebühr sind aufgrund einer Vielzahl von Gerichtsentscheidungen bekannt und werden auch praktiziert in den Verbänden und mittlerweile haben es die Bürger auch begriffen. Es bedarf hier keiner Klarstellung im Gesetz. Schließlich gibt es auch für den Gebührenschuldner schon jetzt die Möglichkeit, sich von Anschluss- und Benutzerzwang befreien zu lassen. Das wissen Sie ganz genau.
Diese Entscheidung hängt aber immer von den konkreten Umständen vor Ort ab und man kann dort diese Regelung nicht generell in einem Gesetz treffen, denn das verwirrt die Leute noch mehr. Schließlich weiß ich auch nicht, warum es weiterer Anreize für eine Entsiegelung befestigter Flächen bedarf. Die Oberflächenentwässerungsgebühr richtet sich nach der Quadratmeterzahl der versiegelten Fläche. Von daher haben die Eigentümer heute schon selbst Interesse daran, diese Flächen möglichst gering zu halten. Ich weiß nicht, was es dabei für Probleme gibt.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE enthält keine umsetzbaren und brauchbaren Vorschläge, um die Abgabenbelastung der Bürgerinnen und Bürger weiter zu reduzieren. Die Fraktion der CDU schlägt deshalb vor, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich kann und will mich hier auf einige politische Bewertungen zum Gesetzentwurf aus Sicht der Landesregierung beschränken und kann mich ansonsten den Ausführungen der Abgeordneten Stauche im Ergebnis voll anschließen.
Mit einer Reihe von Maßnahmen will der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE erreichen, die Belastung der Gebührenzahler in den Bereichen Wasser und Abwasser gleichmäßig zu verteilen und in der Höhe zu minimieren - welch löbliche Absicht. Während die Linksfraktion noch aus verschiedenen Versatzstücken Gesetzentwürfe nach dem Motto „Maßnah
men der Kostendämpfung sind angezeigt“ zusammenfügt, hat die Landesregierung längst gehandelt, um das kommunale Abgabenrecht in seinen Rahmenbedingungen möglichst bürgerfreundlich und mit der notwendigen Flexibilität für die Aufgabenträger auszugestalten. Das Thüringer Kommunalabgabengesetz enthält eine Vielzahl von Handlungsmöglichkeiten, um die Abgabenlast der Bürgerinnen und Bürger auf ein vertretbares Maß zurückzuführen. In diesen Tagen haben wir gerade den Vollzug der Novelle des KAG aus dem Jahr 2005 erfolgreich abgeschlossen. Frau Abgeordnete Stauche hat darauf hingewiesen.
Von den Aufgabenträgern für Wasserversorgung wurden mit Stichtag 31. Dezember letzten Jahres rund 164 Mio. € an Wasserbeiträgen zurückgezahlt. Wir liegen damit bei einer Gesamtrückzahlungsquote in dem Bereich von 97 Prozent. 41 von 57 verpflichteten Aufgabenträgern haben die Rückzahlung vollständig, 12 zumindest 95 Prozent vorgenommen, lediglich vier Aufgabenträger liegen darunter. Das ist ein großer Erfolg.
Die Umsetzung der KAG-Novelle im Bereich Abwasser ist ebenso erfolgreich verlaufen. Bis zum Jahresende letzten Jahres wurden hier rund 44,2 Mio. € an die Bürgerinnen und Bürger zurückgezahlt, wie Sie wissen, in diesem Bereich nur auf Antrag. Der Bearbeitungsstand bei allen Aufgabenträgern liegt bei nahezu 100 Prozent.
Dieser Erfolg - das will ich an der Stelle betonen - war nur aufgrund des großen Engagements sowohl der Aufgabenträger der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung als auch der kommunalen Aufsichtsbehörden möglich. Beide Seiten haben in den vergangenen Monaten und Jahren sehr eng zusammengearbeitet. Das war auch nicht immer einfach. Ich möchte daher an dieser Stelle sehr herzlich allen Beteiligten für diesen Einsatz danken, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Vertrauen und ihre Mitwirkung bei dieser Aktion.
Natürlich ist es wichtig, auch in Zukunft alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Gebührenbelastung so verträglich wie möglich zu gestalten. Ich freue mich auch sehr, dass die Linksfraktion sich bei der Frage einbringt, wie man das am besten bewerkstelligen kann.
Das sollte aber sinnvoll unter Beachtung der abgabenrechtlichen Rahmenbedingungen und mit dem Ziel auch eines tatsächlichen Nutzens für die Bürgerinnen und Bürger geschehen. Ein Gesetzentwurf nach dem Motto „Wir haben mal wieder das Thema aufgegriffen“ hilft hier nicht weiter. Dieser