Protokoll der Sitzung vom 27.02.2008

Herr Emde, wie Sie sehen, ergeben sich aus Ihrem Entschließungsantrag mehr Fragen als Antworten. Eine vorgesehene Rechtsprüfung der KMK zu Ihrem eigenen Beschluss ist meines Wissens noch zu keinem Ergebnis gekommen, was meiner Meinung nach den gutwilligen Glauben in den Beschluss nicht gerade festigt. Dieser Antrag, werte Damen und Herren der CDU, ist ein unausgegorener Kompromiss, so dass die Umsetzung eigentlich nur scheitern kann.

Sehr geehrte Damen und Herren - ich glaube, meine Fraktion teilt die Meinung -, es ist keine gute Idee, über gesetzliche Regelungen Zweit- und Drittklassenlehrer in den Lehrerzimmern zu schaffen. Die unterschiedliche Dauer der Ausbildung, die Herr Emde als angemessen bezeichnet, zieht eine unterschiedliche Besoldung und damit eine unterschiedliche Bewertung der Leistungen durch die Politik nach sich. Die GEW hat errechnet, bis zu 700 € kann ein Grundschullehrer weniger verdienen als sein gymnasialer Kollege - und das im Monat. In Verbindung mit den Berufschancen durch die im Vergleich zu den anderen Bundesländern mittelprächtige Ausbildung - ich sage das jetzt noch vorsichtig, was uns erwartet - würde ich als junger Mensch in Thüringen kein Lehramtsstudium mehr aufnehmen. Das Problem des fehlenden Lehrernachwuchses wird mit diesem Gesetz nicht gelöst, sondern meines Erachtens nach verschlimmert.

(Beifall DIE LINKE)

Drittes Fazit: Sonntagsreden und Lehrerwerbungskampagnen sind sinnlos, weil man nicht entsprechend gesetzgeberisch bzw. haushalterisch handelt. Will man jungen Menschen eine Perspektive im Lehrerberuf geben, muss man einfach die beste Ausbildung anbieten und das wird Thüringen mit diesem Gesetz nicht tun.

(Beifall DIE LINKE)

Dem Gesetzentwurf wurde in der Anhörung der Vorwurf gemacht, dass er die lehramtsbezogenen Studiengänge, sprich die Bachelor- und Master-Studiengänge, in Ketten legt, während die Lehramtsstudiengänge in Jena relativ freie Hand hätten. Wir haben das unter anderem versucht mit unseren Änderungsanträgen aufzulösen. Gleichzeitig wurde die Forderung erhoben, aufgrund des hohen Arbeitsumfangs und der hohen Belastung von Hochschulen im Zusammenhang mit Lehrerbildung die Finanzierung dieses Bereiches aus LUBOM herauszunehmen. Prof. Dr. Hany forderte unter anderem, die notwendi

gen finanziellen Mittel den Universitäten vorab zur Verfügung zu stellen und nicht in LUBOM zu integrieren.

Werte Abgeordnete, ich könnte mich noch endlos und wütend zu Details im Lehrerbildungsgesetz äußern, zum Beispiel auch, dass die Jugendhilfe keinerlei Erwähnung im Gesetz findet oder dass die Universität Jena mit Ausnahmegenehmigung schon nach diesem Gesetz studieren lässt. Über die Rolle und Beachtung des Parlaments an dieser Stelle kann sich jede und jeder in diesem Raum selbst Gedanken machen. Wir werden in absehbarer Zeit Fragen zu klären haben, inwieweit Studierende rechtlich abgesichert waren und sind, die 2007/2008 angefangen haben, in Jena das Lehramt zu studieren. Der Gesetzentwurf hat nach meiner Meinung - ich denke, da steht die Fraktion auch hinter Diana Skibbe und mir - nichts Progressives, nichts qualitativ Charmantes und ist weit davon entfernt, eine bildungspolitische Grundlage für gesellschaftliche Entwicklung zu sein.

(Beifall DIE LINKE)

Mein Fazit - und das meine ich so, wie ich es sage: Sollte dieses Gesetz in CDU-Fassung den Landtag verlassen, prophezeie ich Ihnen einen weiteren schwarzen Tag für Thüringen.

(Beifall DIE LINKE)

Frau Abgeordnete, Sie hatten eine Antwort auf eine Frage des Abgeordneten Emde zugesagt.

Wenn ich die Antworten auf meine Fragen kriege.

Der Abgeordnete Emde kann jetzt am Ende diese Frage stellen.

Frau Hennig, ist es richtig, dass das Grundschullehrerstudium mit diesem Gesetz in Erfurt verlängert wird?

Zweitens: Wissen Sie, dass es aufgrund des Andrangs auf das Grundschullehrerstudium in Erfurt einen Numerus clausus an der Universität in Erfurt gibt?

Zu 1.: Nein und zu 2.: Ja.

Ich habe jetzt keine weiteren Redeanmeldungen seitens der Abgeordneten. Ich nehme an, für die Landesregierung wird Kultusminister Prof. Goebel sprechen.

Das ist richtig, Frau Präsidentin, ich würde gern noch einmal das Wort nehmen.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin, im Oktober des letzten Jahres habe ich für die Landesregierung den Gesetzentwurf für das Thüringer Lehrerbildungsgesetz hier im Hohen Haus eingebracht. Ich danke zunächst einmal allen, die an der Bearbeitung mitgewirkt haben, für die zügige, konstruktive und wenn auch, wie wir das jetzt gerade gespürt haben, nicht einhellige Beratung.

Das Gesetz gehört zu den wesentlichen Bausteinen zur nachhaltigen Weiterentwicklung unseres Schulwesens. Es zielt auf mehr Qualität durch mehr Qualifikation, erworben während der Ausbildung und während der Fort- und Weiterbildung parallel zum Schuldienst.

Lehrer, das muss nicht noch einmal besonders unterstrichen werden, sind die wichtigsten Akteure an den Schulen. Qualität und Erfolg von Schule hängen ganz wesentlich von der Qualität des Unterrichts, also auch von der Fähigkeit der Lehrkräfte ab, Wissen und Kenntnisse zu vermitteln, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schüler ausbilden zu helfen und Wertvorstellungen leben zu lernen. Die Fort-, Aus- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer gehört deshalb zum Wichtigsten bei der Gestaltung guter Bildungspolitik. Es lohnt sich, dies noch einmal zu betonen, damit wir gleichzeitig den Blick auch auf die Leistungen der Lehrerinnen und Lehrer lenken. Gerade angesichts sich immer wieder stark verändernder Bedingungen an unseren Schulen, wo viele Probleme des familiären oder des gesellschaftlichen Umfelds ihren Niederschlag finden, sind unsere Lehrerinnen und Lehrer permanent herausgefordert, mit den auf sie einstürmenden Entwicklungen auch pädagogisch Schritt zu halten. Dazu gehört neben einer modernen Ausbildung heute auch verstärkt die Möglichkeit und Verpflichtung zu regelmäßigen sowie problemorientierten Fort- und Weiterbildungen.

Bisher ist uns das im Schulwesen Thüringens gut gelungen. Das zeigen die vielfältigen Vergleiche mit anderen Ländern und das zeigen auch die Erfahrungen, die alle um das Bildungswesen gruppierten Gruppen der Gesellschaft immer wieder reflektieren. Mit dem Lehrerbildungsgesetz ermöglichen wir das eine und das andere. Deshalb erlauben Sie mir noch

einmal, auch wenn das hier schon an den verschiedenen Stellen geschehen ist, an einigen wenigen Punkten, die in der Diskussion des Gesetzes im Rahmen der parlamentarischen Beratung eine Rolle gespielt haben, dies darzulegen.

Die Einführung von Bachelor-Master-Strukturen und die Modularisierung der Studiengänge auch in der Lehrerausbildung erforderten eine neue gesetzliche Grundlage. Die Universitäten haben mehr Gestaltungsspielraum für diese Studiengänge. Das Land als der Hauptabnehmer der künftigen Lehrerinnen und Lehrer muss hier qualitative und quantitative Rahmensetzungen vornehmen. Wir haben das Gesetz dazu genutzt, die Phasen der Lehrerbildung inhaltlich zu systematisieren sowie ihr Verhältnis zueinander neu zu definieren. Wir kommen damit genau den Erfordernissen der Enquetekommission „Erziehung und Bildung in Thüringen“ nach, die Sie, meine Damen und Herren der Oppositionsfraktionen, hier in Ihren Änderungsanträgen auch immer wieder betont haben.

Der ersten Phase der Lehrerbildung - dem Studium, welches neben der Ersten Staatsprüfung auch mit einem konsekutiven Master-Abschluss absolviert werden kann - schließt sich die zweite Phase - ein schulartbezogener Vorbereitungsdienst - an, der mit der Zweiten Staatsprüfung abschließt. Die dritte Phase bildet die berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung einschließlich der Berufseingangsphase. Die stärkere inhaltliche und organisatorische Verzahnung der drei Phasen wird den Praxisbezug stärken und die innovative Erprobung von unterschiedlichen Ausbildungsformen fördern. Die Koordinierung universitärer und berufspraktischer Ausbildung ist auch geeignet, den systematischen kumulativen Erfahrungs- und Kompetenzaufbau zukünftiger Lehrerinnen und Lehrer zu stärken. Dabei werden die Studienzeiten für Grund- und Regelschullehrer - das möchte ich hier nochmals entgegen anderslautender Behauptungen betonen - entgegen den früheren Lehrerbildungsmodellen nicht gekürzt.

Die Studienzeiten in der ersten Phase verlängern sich um jeweils ein Semester von Grundschullehrern - altes Ausbildungsmodell sieben, jetzt acht Semester, für Regelschullehrer altes Ausbildungsmodell acht, jetzt neun Semester. Darin enthalten sind auch schulpraktische Studien, die die Studierenden schon frühzeitig und praxisnah auf den Lehrerberuf vorbereiten. Dabei liegen wir mit den von uns angestrebten Studienzeiten im Mittelfeld der deutschen Länder. Das Spektrum reicht von sechs bis zehn Semestern. Mit acht bzw. neun Semestern liegen wir also dort gut im Vergleich, ein Kompromiss, der keineswegs die Attraktivität des Studienstandards schmälert, wie hier behauptet worden ist. Die Attraktivität eines Studiengangs hängt von der Qualität,

den Studienbedingungen und auch einer möglichst kurzen, effektiven Studiendauer ab. In allen drei Feldern können wir uns im Vergleich der Länder sehen lassen.

Ziel des lehramtsbezogenen Studiums ist im Übrigen die Zulassung zum Lehramt. Ziel ist nicht erstrangig ein akademischer Grad, aber - und auch das möchte ich deutlich herausstellen - auch der Bachelor-Abschluss ist ein berufsqualifizierender Abschluss von hoher Qualität. Das gilt für alle akkreditierten Studiengänge, also auch für Lehramtsstudiengänge. Entscheidend für die Qualität ist schließlich der Inhalt, nicht die Dauer des Studiums. Durch eine bloße Verlängerung des Studiums und auch der Vorbereitungsphase wird nicht zwingend eine höhere Qualität erreicht.

Das Lehrerbildungsgesetz sieht für die Lehrämter des gehobenen Dienstes, die in Form von lehramtsbezogenen Studiengängen eingerichtet sind, den Abschluss mit einer Hochschulprüfung vor. Das lässt Spielraum für die Ausgestaltung. So kann dem Weg, den der Entschließungsantrag der CDU vorschlägt, entsprochen werden. Es ist heute schon durchaus üblich in Deutschland, dass bis zu 50 Prozent einschlägige Ausbildungszeiten außerhalb der Universität auf die universitären Studienzeiten angerechnet werden können. Dies wird auch vielfältig praktiziert. Dies kann von der Universität Erfurt hier in genau der gleichen Weise praktiziert werden, und wir werden alles dafür tun, die Universität dazu zu ermuntern, einen solchen Weg zu gehen, genau wie es der Entschließungsantrag vorsieht. Denn, meine Damen und Herren, es kommt nicht darauf an, junge Leute möglichst lange an der Universität zu binden. Die Länge des Studiums, da haben beide Seiten Verantwortung, es ist wichtig für die jungen Menschen, früh eine Berufsfähigkeit zu erlangen. Es ist aber gleichzeitig wichtig für die, die die Ausbildungsinhalte verantworten, eine hohe berufliche Qualifikation zu erreichen. Dies kann man nicht mit einem einfachen Raster beschreiben.

Maßgeblich jedenfalls für die spätere Einstellung in den staatlichen Schuldienst bleibt die im Rahmen des Vorbereitungsdienstes abzulegende Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt.

Ein weiterer Punkt in den verschiedenen Anträgen von LINKE und SPD war das Gremium - es ist hier auch benannt worden - zur Beratung des Ministeriums bei der Entwicklung der Lehrerbildung, der Beirat für Lehrerbildung. Dieses Gremium soll den verantwortlichen Trägern der Lehrerbildung eine Möglichkeit geben, weitere Empfehlungen und Entwicklungsempfehlungen zu machen. Es ist kein Vertretungsgremium aller an der Aus-, Fort- und Weiterbildung vertretenen Gruppen; die Zusammensetzung

wurde entsprechend gewählt und ist keineswegs vom Kultusministerium dominiert, das kann man einfach auszählen. Im Übrigen steht es dem Beirat frei, auch weitere ständige Mitglieder zur Beratung zuzulassen. Auch die Dauer des Vorbereitungsdienstes für die einzelnen Lehrämter ist in der Debatte noch einmal breit diskutiert worden. Der Vorwurf unterschiedlicher Gewichtung der einzelnen Lehrämter entbehrt meines Erachtens jeder Grundlage. Die Lehrämter für Gymnasien, Regelschulen und für Förderpädagogik erfordern einen Vorbereitungsdienst von 24 Monaten, der durch Praktika auf 12 Monate verkürzt wird. Das Referendariat für die Grundschulen beträgt 18 Monate. Damit werden wir in der Praxis zu einer Dauer des Vorbereitungsdienstes von in der Regel 18 Monaten in allen Lehrämtern kommen und da weiß ich nicht, wo man hier von Ungleichbehandlung reden kann. Im Übrigen, auch das sei gesagt, verbietet das Gesetz nicht, dass Lehramtsstudenten für Förderpädagogik Praktika an Schulen im gemeinsamen Unterricht absolvieren. Das Gesetz regelt das nicht ausdrücklich, aber wir leben jetzt, das haben Sie von der LINKEN sicherlich noch nicht bemerkt, nicht mehr in der Zeit, wo alles verboten ist, was nicht erlaubt ist, sondern wir leben schon seit fast 20 Jahren in der Zeit, wo alles erlaubt ist, was nicht verboten ist. Insofern gibt es hier durchaus Gestaltungsmöglichkeiten für die Universitäten, die Ihnen auch niemand bestreitet.

Abschließend, die KMK hat in der Tat vereinbart, dass bei der Reform der Lehrerbildung darauf zu achten ist, dass es zu keiner unnötigen Verlängerung der Ausbildungszeiten kommt, weil die Erstausbildung ein Einstieg in die berufliche Praxis ist und ein Lehrer künftig nur dann seinen Beruf hochqualitativ ausüben kann, wenn er lebenslang weiter lernt. Lebenslanges Lernen ist nicht nur ein oft bemühtes Schlagwort, sondern gerade für Lehrer pure Notwendigkeit, für die, die jungen Menschen das Lernen lernen vermitteln sollen, gilt das Lernen lernen in gleicher Weise. Das neue Lehrerbildungsgesetz eröffnet hier völlig neue Möglichkeiten und gerade angesichts der jüngsten Entscheidung der Landesregierung in Bezug auf die Teilzeitverbeamtung entstehen schon in naher Zukunft Freiräume, die auch verstärkt für Fort- und Weiterbildung genutzt werden können. Alle Fortbildungsangebote werden künftig, egal von welchem Träger, einem einheitlichen Akkreditierungsverfahren unterliegen; das sichert Qualität bei der Auswahl dieser Angebote durch die Schulen und Lehrer als Abnehmer. Die Schulen werden in einem Fortbildungsplan die schulbezogenen Qualifizierungsschwerpunkte selbst festschreiben können. Gerade angesichts der in den nächsten Jahren auf unser Schulwesen zukommenden großen Fluktuation in Führungspositionen hat die Fort- und Weiterbildung eine hohe Bedeutung. Unser Konzept für die Führungskräfteentwicklung korrespondiert pass

genau mit den neuen Möglichkeiten des Lehrerbildungsgesetzes.

Meine Damen und Herren, das Gesetz wird den Ansprüchen einer qualitativen Weiterentwicklung der Lehrerbildung gerecht und sichert die inhaltliche und organisatorische Verbindung zwischen den einzelnen Phasen. Es verwirklicht den Grundsatz lebenslangen Lernens und eröffnet sowohl dem Einzelnen als auch den Schulen neue Möglichkeiten passgenauer Fort- und Weiterbildung. Das Gesetz ist deshalb ein wichtiger Baustein für die stetige Verbesserung der Professionalität und Qualität in Schule und Unterricht und ich kann Ihnen nur empfehlen, dieses Gesetz jetzt auf den Weg zu bringen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Frau Hennig, Sie würden gern eine Frage stellen, ist das richtig? Herr Minister, gestatten Sie diese Frage?

Ja, bitte.

Frau Hennig, Sie können die Frage stellen.

Herr Minister, vielleicht können Sie ja jetzt zusammen mit mir dieses leidige Thema der Dauer der bisherigen Lehramtsstudiengänge aufklären, und zwar wenn ich Ihnen einen kurzen Abschnitt vorlesen darf aus dem Protokoll der Anhörung, das ja öffentlich war, da wird Professor Merkens zitiert. „Professor Dr. Merkens legte dar,“ - für alle Unbeteiligten, er ist von der Universität Erfurt - „dass für das Lehramt an Grundschulen 240 Leistungspunkte vorgesehen seien, entspreche nicht dem Umfang an Studien und Semestern, die die Studierenden bisher hätten studieren müssen, nämlich einem sechssemestrigen Bachelor und einem dreisemestrigen Master. Man befürworte intelligente Lösungen zu einem MasterAbschluss.“ Jetzt würde ich Sie gern um eine Interpretation bitten.

Professor Mertens bezieht sich auf das von der Universität Erfurt selbst entwickelte neue Studienangebot, das noch nicht abschließend evaluiert und nur vorläufig genehmigt ist. Ich beziehe mich auf das zugelassene Angebot, das bisher vor Einführung

konsekutiver Studiengänge an der Universität Erfurt gegolten hat.

Jetzt liegen keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zu den Abstimmungen. Als Erstes kommen die sieben Punkte aus dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/3847. Ich sage das deshalb, weil alle Punkte einzeln abgestimmt werden sollen und der Punkt 6 in namentlicher Abstimmung. Ich frage an den PGF zurück, das ist korrekt so, so dass wir das der Reihe nach vornehmen werden.

Ich rufe auf Nummer 1 aus dem Antrag in Drucksache 4/3847. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen. Danke schön. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Wenn es keine Stimmenthaltungen gibt, dann ist diese Nummer 1 abgelehnt.

Ich rufe die Nummer 2 auf. Wer für diese Nummer 2 aus dem Antrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht, damit ist eine Mehrheit von Gegenstimmen gegen diese Nummer 2 des Antrags.

Nummer 3. Wer für die Nummer 3 aus dem Änderungsantrag 4/3847 stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht, damit ist die Mehrheit gegen die Aufnahme dieser Nummer 3.

Ich rufe die Nummer 4 auf aus dem Änderungsantrag 4/3847. Wer für diese Nummer stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke. Ich frage auch hier nach den Enthaltungen. Es gibt keine Enthaltungen. Damit ist die Nummer 4 abgelehnt mit einer Mehrheit von Gegenstimmen.

Ich rufe nun die Nummer 5 auf. Wer für diese Nummer 5 aus dem Änderungsantrag 4/3847 ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Es gibt keine Stimmenthaltungen. Diese Nummer 5 ist abgelehnt.

Jetzt kommen wir zur namentlichen Abstimmung über die Nummer 6. Dazu bitte ich die Stimmkarten einzusammeln.

Es hatten jetzt alle die Möglichkeit, ihre Stimmkarte abzugeben. Es kann ausgezählt werden.