Protokoll der Sitzung vom 28.02.2008

Liebe CDU-Fraktion, ich bitte Sie eindringlich an dieser Stelle, mehr bleibt mir nicht, über Ihren Schatten zu springen und unserem Antrag zuzustimmen. Ich verspreche Ihnen, wir würden Ihrem Antrag auch zustimmen.

(Beifall DIE LINKE)

Für die CDU-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Tasch zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, DIE LINKE-Fraktion hat in ihrer Drucksache 4/3719 die Landesregierung aufgefordert, einen Frauenbericht vorzulegen und begründet dies: Ein solcher Überblicksbericht soll die Teilhabe der Frauen im Vergleich zu derjenigen der Männer in den unterschiedlichen Lebensbereichen darstellen und umfangreiches Datenmaterial für die Identifikation geeigneter Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung liefern.

Wir sind der Auffassung, dass aus diesem Datenmaterial keine zukünftige Grundlage für eine geschlechtergerechte Entscheidung abzuleiten ist und deshalb unser Alternativantrag, weil moderne Gleichstellungspolitik seit Jahren entwickelt werden soll unter dem bekannten Begriff des Gender-Mainstreaming. Deshalb unser Alternativantrag. Die Chancengleichheit ist umfassend rechtlich gesichert. Sie ist insbesondere im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als auch in der Thüringer Verfassung verankert. Dort heißt es in Artikel 2 Abs. 2: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das Land, seine Gebietskörperschaften und andere Träger der öffentlichen Verwaltung sind verpflichtet, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch geeignete Maßnahmen zu fördern und zu sichern.“ Zudem wird

mit dem Thüringer Gleichstellungsgesetz der Verfassungsauftrag des Freistaats Thüringen für den öffentlichen Dienst ein weiteres Stück in die Realität umgesetzt. Es stellt einen wesentlichen Beitrag auf dem Weg in eine emanzipierte, partnerschaftliche, chancengerechte und familienfreundliche Gesellschaft dar. Wer das Thüringer Gleichstellungsgesetz aufmerksam studiert, wird in § 13 eine gesetzlich normierte Beitragspflicht finden, die in Absatz 1 besagt: „Die Landesregierung legt dem Landtag in jeder Legislaturperiode einen Erfahrungsbericht über die Situation der Frauen in der Verwaltung des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften sowie die Anwendung dieses Gesetzes vor.“ Das heißt, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass noch in dieser Legislaturperiode ein detaillierter Bericht über die Situation der Frauen vorzulegen ist, auch ohne Antrag im Plenum.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Na und, wird sie entwickelt?)

Das ist fixiert im Gleichstellungsgesetz und muss auch gemacht werden.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Frau Tasch, kennen Sie den Unterschied zwi- schen Leben und Verwaltung?)

Ich kenne den Unterschied zwischen Leben und Verwaltung. Ja.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Erklären Sie mir den einmal.)

Wenn ich mir die Themenschwerpunkte anschaue, die Sie hier mit vorgelegt haben, dann fällt mir dazu ein, dass wir über fast alle, außer Frauen und Gesundheit, im Gleichstellungsausschuss in den letzten zwei, drei Jahren debattiert haben - über alle diese Themen. Es ist noch gar nicht so lange her, da haben wir uns mit dem Thema „Frauen auf dem Thüringer Arbeitsmarkt“ sowie „Bevölkerungsentwicklung und Struktur“ auseinandergesetzt und wir haben im März eine mündliche Anhörung zum Thema „Situation der Migrantinnen in Thüringen“ auf unseren Vorschlag, auch weil immer so getan wird, als wenn wir da keine Vorschläge machen. Und wenn ich das hier so höre, denke ich manchmal, wir müssen auch gar nicht mitarbeiten und sitzen da nur als Statisten in diesem Ausschuss. Wir halten den Antrag der LINKEN für nicht zielführend.

(Beifall CDU)

Zielführend war die Ankündigung damals in der Regierungserklärung 2004, das Prinzip des GenderMainstreaming in die Thüringer Landesregierung, in die Verwaltung einzuführen. Uns geht es hierbei nicht

darum, die Frauenpolitik durch Gender-Mainstreaming zu ersetzen, aber bei allen frauenpolitischen Fortschritten müssen wir auch einmal Bilanz ziehen. Frauenpolitik war und ist bis heute Politik von Frauen für Frauen. Diese Aussage impliziert gleichermaßen auch die Grenzen der Frauenpolitik und ihr weitgehendes Unvermögen, strukturelle Diskriminierung zu beseitigen. Darum geht es nämlich. Solange Frauenpolitik überwiegend Angelegenheit der Frauen ist, findet sie in der anderen, der männlichen Hälfte der Gesellschaft zu wenig Resonanz und leider nur wenig Verbündete für ihre berechtigten Anliegen. In vielen Frauen-, aber auch Männerköpfen ist Frauenpolitik gleich Frauenförderung, das heißt nur die Beseitigung eines Defizits durch eine bestimmte Maßnahme. Diese Betrachtungsweise führt bei nicht wenigen Männern zu mentalen Vorbehalten und, das ist auch erwiesen, bei der jungen Frauengeneration zur Ablehnung der klassischen Frauenförderung, da sich die jungen Frauen erfreulicherweise nicht mehr als defizitär empfinden.

(Beifall CDU)

Gender-Mainstreaming als Methode der Geschlechterdifferenzierung, aus diesem heraus ist sie ja erst entwickelt worden, setzt von vornherein nicht am Defizit eines Geschlechts an, sondern betrachtet stets die Lebenssituation von beiden Geschlechtern und analysiert und vergleicht. Dies führt im Ergebnis zu einer gezielten Frauen- und auch Männerförderpolitik, wenn sich die Analyse ergibt, dass ein Geschlecht durch eine Maßnahme benachteiligt ist. Gleichstellungspolitik bedeutet eben auch moderne Gleichstellungspolitik, die Situation von Jungen und Männern in unserer Gesellschaft in die Analyse einzubeziehen.

Wir hatten im Gleichstellungsausschuss die Studie des Berlin-Instituts aus dem Jahr 2007 besprochen, die genau hier auch Handlungsbedarf aufzeigt. So liegt die Arbeitslosigkeit bei jungen Männern über der junger Frauen. Es existieren enorme Bildungsunterschiede zwischen den Geschlechtern. Bundesweit erzielen Mädchen und junge Frauen bessere Abschlüsse, im Osten sogar deutlich bessere Schulabschlüsse. Mit möglichen Benachteiligungen von Jungen in Grundschulen und im Kindergarten haben wir uns zweimal im Gleichstellungsausschuss beschäftigt. Das ist die Realität und der Ansatzpunkt von Gender-Mainstreaming. Gender, das bedeutet eben nicht stereotyp die Frau oder den Mann in den Blick zu nehmen, sondern die Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit und Vielfalt zu berücksichtigen. Gerade hier besteht die Chance, dass zum Wohle beider Geschlechter analysiert, geplant und beschlossen wird. Gender-Mainstreaming geht somit nicht eindeutig zulasten der bisherigen Frauenpolitik oder Frauenförderung, sondern erhöht die Akzeptanz der bisherigen frauenpolitischen Ziele

im Sinne der Chancengerechtigkeit für Männer und Frauen. Das ist ein breiterer Ansatz in der Gleichstellungspolitik und hat auch langfristige Veränderungen in einem gesellschaftlichen Bewusstseinswandel zum Ziel. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE bezieht sich rein auf Faktenlagen, um statistische Parität zu erreichen. Deshalb ist er uns zu wenig.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Ach, Ihr Antrag ist mehr?)

Unser Antrag ist mehr, ja, unser Antrag ist mehr.

(Beifall CDU)

Das kann man so sehen und so sehen. Sie sehen es nicht. Ich sehe es so. Das ist eben der Unterschied in unserer Sichtweise. Der Freistaat Thüringen hat sich hingegen im Rahmen von GenderMainstreaming der Herausforderung gestellt, die unterschiedlichen Lebensmuster und spezifischen Anforderungen von Frauen und Männern regelmäßig und von vornherein in allen Planungs- und Steuerungsprozessen zu berücksichtigen und in die Entscheidung einzubeziehen. Wir sagen hier auch nicht: Es gibt nicht noch Defizite und es gibt noch keinen Handlungsbedarf. Das wird von uns überhaupt nicht angezweifelt. Wir sind aber der Meinung, dass Gender-Mainstreaming die geeignete Form ist, um die Chancengleichheit von Männern und Frauen deutlich zu verbessern und deshalb unser Alternativantrag zu Ihrem Antrag und wir bitten, unseren Antrag anzunehmen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Mir liegen seitens der Abgeordneten keine weiteren Redeanmeldungen vor. Für die Landesregierung Minister Dr. Zeh bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, um es gleich vorweg zu sagen: Ich empfehle dem Hohen Haus die Ablehnung des Antrags der LINKEN, der die Erstellung von Frauenberichten alle zwei Jahre vorsieht.

(Zwischenruf Abg. Buse, DIE LINKE: Das ist zu viel Arbeit.)

Ich denke, das bindet Ressourcen, Zeit und Geld, das besser angelegt ist in die Gleichstellungspolitik direkt. Ich denke, wir brauchen nicht noch mehr Berichte und, Frau Ehrlich-Strathausen, es mangelt auch nicht an Daten und Berichten.

(Zwischenruf Abg. Ehrlich-Strathausen, SPD: Das habe ich nicht gesagt. Ich habe von einem Puzzle gesprochen.)

Es fehlt aus meiner Sicht eher an Akteuren, die die Gleichstellungspolitik auch mit ganzer Kraft umsetzen, daran mangelt es und nicht an den Daten. Im Übrigen, Frau Ehrlich-Strathausen, Ihr Beispiel ist natürlich blanker Unsinn, mit dem Vergleich der Abteilungsleiter. Frau Ehrlich-Strathausen, jetzt hören Sie mir erst einmal zu, dann können wir uns austauschen, wo ich bei Ihnen nicht zugehört hätte. Sie haben aber gesagt, dass in den Abteilungen sichtbar keine Abteilungsleiterinnen da wären. Ich kann sagen, wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen schmeißen. Ihre Kollegen Minister haben zwischen 1994 und 1999 überhaupt nicht daran gedacht, nach Frauen zu suchen.

(Zwischenruf Abg. Ehrlich-Strathausen, SPD: Sie denken heute noch nicht daran, jetzt sind wir 14 Jahre später.)

Sie haben eher daran gedacht, welche mit SPDParteibuch einzustellen. Solange wir die alle noch haben und die nicht kündigen, können wir die natürlich auch nicht so ohne Weiteres austauschen. Eine Verwaltung umzustrukturieren braucht immerhin eine Generation, eine Verwaltungsgeneration. Das sollten Sie wissen, wenn Sie öffentliches Dienstrecht ein Stück beherrschen würden, also an dieser Stelle brauchen wir langen Atem. Ich gebe Ihnen vollkommen recht, wir brauchen auch Abteilungsleiterinnen, aber das können wir nicht innerhalb von wenigen Jahren erreichen, sondern das bedarf einer längeren Zeit, bis die Verwaltungsstruktur geändert ist, einer ganzen Generation von Verwaltung. Im Übrigen, auch Frau Wolf, der Ministerpräsident hat eindeutig klar gesagt, dass er die Auffassung seines Kollegen aus Sachsen-Anhalt nicht teilt. Ich habe diese Klarstellung im Übrigen auch so begrüßt. Es ist auch falsch, Frau Wolf, dass Frau Ahrenhövel sich nicht über die Belange der Frauen und die Rechte geäußert hat. Ich halte das für eine böse Unterstellung und sie ist auch falsch.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Übrigen haben wir eine Menge von Berichten, die die Situation der Frauen auch abbilden. Ich will unter anderem daran erinnern: Das ist der Berufsbildungsbericht 2007, es gibt den Genderbericht der Bundesagentur für Arbeit in Thüringen, es gibt den zusammenfassenden Bericht über die sozialökonomische Standortbestimmung für Thüringen des Instituts für Wirtschaft Thüringen und im Übrigen auch das Land wird einen Gleichstellungsbericht nach § 13 Abs. 1 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes erstellen.

An dieser Stelle will ich auch noch etwas zum Gender-Mainstream sagen. Thüringen arbeitet hier in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit, diese BundLänder-Arbeitsgruppe hat folgenden Auftrag, ich zitiere: „Die Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz bildet eine länderoffene Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der amtlichen Statistik und bittet diese, auf der Grundlage vorhandener Statistiken, Genderindikatoren für die Länder- und kommunale Ebene zu entwickeln. Ziel ist die Einführung eines ländereinheitlichen Indikatorensystems, mit dem die Entwicklungen zum Beispiel Frauen und Männer in Beruf und Familie, Höhe des Einkommens, Position usw. abgebildet werden können. Die nächste Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz am 24. und 25. Oktober 2008 wird die Ergebnisse dieser Länderarbeitsgruppe, Bund-Länder-Arbeitsgruppe muss man sagen, auswerten und es werden sicherlich mögliche Beschlüsse auch gefasst und Schlussfolgerungen daraus gezogen. So viel steht aber in jedem Fall heute schon fest, die zu ermittelnden Genderindikatoren werden in 4 Kategorien eingeteilt. Das bedeutet einmal Partizipation und Beteiligung, zum Zweiten Bildung, zum Dritten Arbeit und Einkommen sowie viertens die Lebenswelt. Die entwickelten GenderIndikatoren, die alle mit vorhandenem statistischen Material aus den Ländern und dem Bund untersetzt sind, dienen dazu, die Umsetzung von Chancengleichheit in den einzelnen Ländern auch transparent zu machen. Die Bertelsmann-Stiftung hat sich übrigens bereits geäußert und Interesse signalisiert, die Genderindikatoren in ihrem Demographiemonitor zu integrieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir erwarten von diesen Arbeiten jene Datenbasis, die eine zielgenauere Ausrichtung unseres politischen Handelns ermöglicht und damit können wir bestehende Nachteile tatsächlich erkennen und auch abbauen, wie zum Beispiel Einkommensunterschiede, Beteiligung von Frauen und Männern in politischen Gremien, Bildungsfragen usw. Deswegen bin ich natürlich der Meinung, dass der Alternativantrag der CDU hier weiterführend ist und er führt uns genau auf das Anliegen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die diese Gender-Indikatoren fordern wird und dies auch einheitlich dann in den Ländern vorhanden sein wird. Deshalb bitte ich das Hohe Haus, das Anliegen der Landesregierung zu unterstützen und auf einen Frauenbericht nach dem alten Muster zu verzichten.

Thüringen hat mit der Politik des Gender-Mainstreaming, also mit der geschlechtersensiblen Sichtweise ein neues Kapitel in der Gleichstellungspolitik aufgeschlagen. Das ist der modernere Ansatz, weil nach diesem Prinzip von Anfang an die spezifischen Bedürfnisse von Frauen und natürlich auch Männern

das Handeln der Politik und Verwaltung bestimmen müssen.

Aus diesem Grunde bedanke ich mich bei der CDUFraktion für den Alternativantrag, der die richtigen Akzente für eine moderne Geschlechterpolitik auch setzt. Der Alternativantrag gibt mir die Gelegenheit, noch in diesem Jahr über die erzielten Fortschritte und Perspektiven bei der Einführung der geschlechtersensiblen Sichtweise in der Thüringer Landesverwaltung zu berichten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Es gibt eine weitere Redeanmeldung, Frau Abgeordnete Leukefeld für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Minister Dr. Zeh, nach Ihrer Rede verstehe ich nun überhaupt nichts mehr. Ich muss einmal sagen, das Anliegen ist, dass wir unter Gender-Aspekt - da gebe ich Ihnen völlig recht, auch Ihnen, Frau Tasch, was Sie hier dargelegt haben - analysieren, wie die Situation der Umsetzung hier im Land Thüringen ist.

Ich meine, da muss man doch nicht auf eine BundLänder-Arbeitsgruppe warten, wenn das Parlament der Auffassung ist, diesen Stand zu analysieren. Sie haben hier selber dargelegt, dass eine Analyse notwendig ist, dass punktuell an verschiedenen Stellen durch verschiedene Institutionen auch analytisches Material vorliegt. Ich halte es für mehr als gerechtfertigt, dass hier so eine Forderung aufgemacht und gesagt wird, fasst dies doch alles einmal zusammen und leitet unter dem Gesichtspunkt Gender-Mainstreaming ab, wo stehen wir im Land Thüringen, was muss getan werden, um diesen Prozess weiter voranzutreiben.

(Beifall DIE LINKE)

Denn eines muss man auch sagen, unter dem Schlagwort Gender-Mainstreaming, wo viele, vor allen Dingen viele Männer, gar nicht wissen, was darunter zu verstehen ist,

(Unruhe CDU)

wird natürlich institutionell sehr vieles zugedeckt, was von Frauen noch klar und deutlich eingefordert werden muss.

(Beifall DIE LINKE)

Das sind z.B. die Fragen prekäre Beschäftigung, Einkommensverhältnisse, Lebenswelt, Vereinbarkeit von Beruf und Familie und viele andere Dinge. Lassen Sie uns das doch hier zusammenfassen.

Meine Damen und Herren, ich möchte gern beantragen - wenn wir uns hier jetzt nicht einigen können, es ist kein Alternativantrag, beide Aspekte sind aus meiner Sicht notwendig und richtig -, beide Anträge nochmals an den Gleichstellungsausschuss zu verweisen, um hier einheitlich dem Plenum einen solchen Antrag vorzulegen und die Landesregierung aufzufordern, zu dieser Problematik öffentlich im Landtag zu berichten und auch die Debatte zu dieser Entwicklung zu führen.

Frau Abgeordnete, ich wollte Sie nicht unterbrechen, aber Herr Abgeordneter Schwäblein steht am Mikrofon und würde Ihnen gern eine Frage stellen. Gestatten Sie das?

Ja, bitte.