Herr Abgeordneter Primas, ich hatte vorhin zur Begründung des Antrags gefragt. Offensichtlich reden Sie jetzt insgesamt zum Antrag.
Sie sehen, die Agrarpolitiker machen das viel schneller als andere, die machen die Begründung gleich mit. Wir sparen das eine. Das geht, denke ich.
Allerdings ist festzustellen, meine Damen und Herren, dass in mehreren Fällen, vorwiegend im Nordthüringer Raum, in dem der überwiegende Teil von Waldgenossenschaften mit Nutzungsrechten angesiedelt ist und die alten Rechte grundbuchlich nicht verankert sind, Probleme bestehen. Einige Gemeinden wollen den Bescheid des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt nicht anerkennen. Wir haben im Vorfeld der Erarbeitung dieser Novelle mit den Betroffenen, sowohl mit den Waldgenossen als auch mit den kommunalen Vertretern, die Problemlage erörtert. Dabei wurde relativ schnell klar, dass die eigentumsrechtliche Frage oberste Priorität haben muss. Das heißt, die Waldgenossenschaft sollte Grund und Boden von der Gemeinde erwerben. Wir haben im Gesetz die notwendigen Hinweise auch auf der Basis der Erstellung der Wertgutachten eingearbeitet. Als zweite Alternative wird die Gewinnbeteiligung der Kommunen angeboten. Wenn sich beide Parteien darauf einigen, könnte dies eine weitere Option gegebenenfalls auch als Übergangslösung bis zum Kauf sein.
Selbstverständlich, wenn es keine Einigung gibt, bleibt immer noch das gerichtliche Verfahren, den Einzelfall zu klären. In einigen Fällen wird dieser Weg bereits beschritten. Ich denke aber, das ist die ungünstigste Variante, weil sie zeitraubend und teuer ist und in jedem Fall keinen Frieden in den ländlichen Raum bringt. Ich hoffe, dass sich mit dem Kauf oder mit der Beteiligungsoption die meisten der rund 100 Problemfälle lösen lassen.
Hier ist an erster Stelle das Vorkaufsrecht nach § 17 Thüringer Waldgesetz zu nennen. Sie wissen, dass es hier anhängige Verfahren bei den Gerichten gibt. Der Grund dafür war, als wir 1993 dieses Vorkaufsrecht verankert hatten, der Präventionsgedanke, um Spekulationskäufen vorzubeugen. Wir haben das immer wieder erlebt, dass dubiose Geschäftemacher durch das Land fuhren und dann viele, auch ältere Leute, über den Tisch gezogen haben. Wir wollten auch damit einen Beitrag leisten, um die kleinteilige Struktur ein Stück zu überwinden, damit das wirtschaftlich besser zu händeln ist. Es hat sich bewährt, aber ich meine, nach den vielen Jahren, nach den Rundfragen, wie viele Fälle sind denn nun anhängig
gewesen, müssen wir feststellen, dass der Nutzeffekt in den vielen Jahren nicht erreicht wurde. Man muss feststellen, das war ein Angebot, welches die Politik gemacht hat, um dort größere Strukturen zu erreichen. Nun ist das, denke ich, nicht mehr erforderlich, so dass wir diese Regelung streichen. Allerdings wollen wir - und das ist sicher auch in den Besprechungen mit dem Gemeinde- und Städtebund noch mal deutlich geworden - auch dafür sorgen, dass dennoch ein Vorkaufsrecht für die Kommunen erhalten bleibt, damit sie - der Naturschutz steht in anderen Regelungen -, noch mal im Sinne des Gemeinwohls tätig werden und für die Kommunen die Möglichkeit besteht und für das Land ebenso. Ich glaube, das ist akzeptabel, dass wir nur aus dem Gesetz herausstreichen, was auch wirklich beklagt wird, und alles andere, was sich dann sicherlich noch bewähren wird oder bewährt hat, beibehalten.
Meine Damen und Herren, wir haben seit Inkrafttreten des Waldgesetzes Abgrenzungsprobleme, was Wald ist und was kein Wald ist. Da wird es besonders deutlich, erneuerbare Energien, Plantagen für Energieholz sind im Kommen und es war dringend erforderlich, dass wir hier eine Abgrenzung vornehmen. Wir haben festgelegt, dass das landwirtschaftliche Fläche ist und nicht zum Wald zählt. Ich denke, das sind deutliche Klarstellungen, was auch im Bund erkannt wurde. Dort sind solche Regelungen angemahnt, wir haben sie bereits jetzt im Gesetz stehen.
Ein weiteres Problem, was immer wieder auftritt, ist, dass Motorsportbegeisterte sich über das Verbot hinwegsetzen und im Wald Schaden anrichten. Ich bin der Auffassung, man sollte dies auch ein Stückchen kanalisieren. Indem ich alles verbiete, werde ich es nicht verhindern. Der Ansatz ist, nach Möglichkeiten für Motorsportveranstaltungen, für Wettbewerbe, Wettkämpfe zu suchen, dass ein Grundeigentümer, z.B. die Kommune, Flächen zur Verfügung stellen kann, welches dann das Forstamt genehmigt, was bisher im Wald total verboten war. Hier räumen wir die Möglichkeit ein, um nicht etwa alles freizugeben, wie Kritiker meinten uns vorwerfen zu müssen - nein, das ist nicht der Fall -, sondern wir wollen es kanalisieren, aber dennoch die Möglichkeit schaffen. Wenn ich immer nur verbiete, werde ich es nicht hinbekommen. Ich denke, das ist ein vernünftiger Weg, dass wir das freigeben.
Zum Fischereigesetz zuletzt: Wir hatten im Rahmen der letzten Novelle mit den Angelverbänden intensiv gerungen, aus touristischer Sicht privaten Teich- und Gewässerbesitzern die Möglichkeit einzuräumen, dass ohne Angelschein geangelt werden kann. Besonders nenne ich einmal die Hotels, die dann ihrem Gast die Möglichkeit geben, im Bach die eigene Forelle, die sie abends essen wollen, fischen zu dürfen. Das war an sich ein Angebot. Es ist bei
der Umsetzung eingetreten, dass die Verbände zu der Auffassung gekommen sind, wir sollten uns doch tatsächlich in Richtung Mecklenburg-Vorpommern bewegen, wo es einen Touristenangelschein gibt, und wenn das über die Verbände kommt, warum sollten wir uns dem verweigern. Wir gehen jetzt weiter in der Diskussion, als wir vor zwei Jahren waren, deshalb wollen wir diese Regelung übernehmen und einen Touristenfischereischein ermöglichen. Das wird weitere Impulse für den Tourismus bringen und den ländlichen Raum stärken. Nun waren noch einige Vollzugsdefizite zu beseitigen gewesen, die in diesem Artikelgesetz vorgenommen werden.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass wir mit der Novelle einen Beitrag zur Fortentwicklung der spezialgesetzlichen Regelung vorgelegt haben, und wir hoffen, dass auch die Opposition in der Sache weitgehend mitzieht und dies nicht als ideologisches Kampffeld sieht.
In diesem Sinne beantrage ich die Überweisung federführend an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und begleitend an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, lieber Egon Primas, als ideologisches Kampffeld sehen wir den Gesetzentwurf natürlich nicht, eher als Novum, ein Novum hier in diesem Haus für den Oppositionspolitiker, dass die CDU-Fraktion versucht, der Landesregierung nachzuweisen, dass sie an einigen Stellen nicht dafür gesorgt hat, dass die Gesetze, die hier im Hause erlassen wurden, so umgesetzt wurden, wie man sich das dachte.
Wir fangen da gleich einmal bei den Waldgenossenschaften an. Sie schreiben in Ihrer Begründung, das Waldgenossenschaftsgesetz wurde bisher negiert und das führte zu Irritationen. Man müsste dann annehmen, dass der Vorschlag der CDU dann frischen Wind in die ganze Geschichte bringt, das tut er dann auch und das heißt, zurück zur Thüringer Forstordnung von 1930. Ich weiß nicht, ob wir auf die Art und Weise die Probleme, die sich hier in den letzten Jahren doch massiv hochgeschaukelt haben - Sie haben auch selber davon gesprochen, einiges ist inzwischen bei Gericht anhängig -, wirklich werden lösen können. Darüber müssen wir sehr intensiv
diskutieren. Ich kann mir vorstellen, man könnte auch andere Wege gehen. Sicherlich muss berücksichtigt werden, dass man auf der einen Seite nicht nur Rechte verankern kann für Waldgenossenschaften, es müssen auch Pflichten verankert werden. Wenn ich daran denke, meine Vorfahren hatten das Recht, den Gemeindewald ein Stück weit mit zu nutzen; die hatten aber auch die Pflicht, die Wege dort in Ordnung zu halten. Die hatten die Pflicht, für den Einschlag von Gemeindeholz entsprechende Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen, was dann der Allgemeinheit zugute kam. Ich denke, diese ursprünglich verankerten Pflichten müssen dann auch mit Berücksichtigung finden.
Wir müssen uns etwas einfallen lassen, wie wir die verhärteten Fronten, die wir an einigen Stellen haben, auch aufbrechen und, ich glaube, da ist bei dem Gesetzentwurf doch noch einiges zu überdenken. Von der Warte her freue ich mich, dass wir eine mündliche Anhörung dazu durchführen, und ich hoffe, dass wir auch von einigen Beteiligten dann vielleicht in dem Zusammenhang Zuschriften erhalten, um dort der Problemlage noch näher auf den Grund zu gehen.
Wir haben einen weiteren Punkt, bei dem bisherige gesetzliche Regelungen nicht so umgesetzt wurden, wie wir das gehofft haben. Da komme ich zum Bereich Vorkaufsrecht. Herr Primas hat dargestellt, wozu das Vorkaufsrecht auch für private Waldeigentümer, wie es im Gesetz stand, dienen sollte. Wir haben einige Gegenden in Thüringen, in denen wir eine sehr kleinteilig strukturierte Waldbesitzlandschaft haben. Das sind Flächengrößen von 50 m², 100 m². Das ist nicht zu bewirtschaften. Hier sollte die Möglichkeit geschaffen werden, wenn denn Eigentum veräußert wird, dass der Nachbar dieses Eigentum kaufen kann, um damit zu größeren Flächeneinheiten und zu bewirtschaftungsfähigen Einheiten zu kommen. Das Problem war nur, dass, wenn denn ein solcher Kaufvertrag beim Notar lag, nicht der Nachbar informiert wurde. Das ließ sich nicht durchsetzen. Daran scheiterte diese Regelung. Deshalb gab es so wenig Fälle. Ich kann das aus eigenem Erleben auch entsprechend nachvollziehen. Und wenn ich nicht weiß, ob denn mein Nachbargrundstück nun veräußert wurde oder nicht, dann kann ich natürlich auch nicht in den Vertrag eintreten und sagen, okay, ich will das kaufen. Vom Prinzip her ist inzwischen das Fazit zu ziehen, diese Regelung ist gescheitert, das stimmt, aber wir haben das Problem nicht gelöst. Deshalb, denke ich, kann es nicht sein, so wie die CDU es hier vorschlägt, dass wir dann einfach das Vorkaufsrecht streichen und nichts weiter tun. Wir müssen an das Problem heran und da müssen wir auch im Ausschuss darüber nachdenken, ob man nicht eventuell eine Flurneuordnung als Ersatz durchführt. Ich weiß, dass das eine sehr aufwendige Ge
schichte ist, aber wir müssen versuchen, die vorhandene Kleinteiligkeit zu überwinden und dafür die geeigneten Modelle zu finden.
Meine Damen und Herren, ein Scheitern der Politik der Landesregierung wirft die CDU hier auch vor in Bezug auf die Neuordnung der Fischereiverwaltung. Wir haben inzwischen eine Zweistufigkeit in der Fischereiverwaltung, eine untere Fischereibehörde, eine obere Fischereibehörde. Die unteren Fischereibehörden haben vom Gesetzgeber klar die Aufgabe erhalten, Hegepläne untereinander abzustimmen. Also wenn man sich vorstellt, wir haben einen Fluss und an dem Fluss gibt es 20 Fischereirechtsinhaber. Jeder hatte einen Hegeplan zu erstellen und die untere Fischereibehörde hatte den Auftrag, zwischen diesen Hegeplänen abzustimmen, dass das alles aus einem Guss erfolgt, damit nicht der eine hier Welse einsetzt und der oben setzt das Futter ein und insgesamt wundern sie sich dann, dass nichts bei ihrer Bewirtschaftungsform herausgekommen ist. Oder dass der eine bei dem einen kauft und der andere beim anderen und dann haben sie die Krankheiten von beiden Züchtern, wo sie gekauft haben, mit im Gewässer und alle Fische sind gestorben. Das wäre die nächste Variante. Das ist hier mit zu bedenken. Das Problem ist, dass die unteren Fischereibehörden von der Qualifikation her nicht in der Lage waren, diese Abstimmung vorzunehmen, denn da brauche ich wirkliches Fachpersonal. Das konnten die Kreise bei ihrer Kleinteiligkeit nicht vorhalten oder sagen wir einmal so, die wenigsten Kreise. Deshalb die Konsequenz der CDU - streichen wir die Regelungen zu den Hegeplänen einfach aus dem Gesetz. Wir haben aber eine Europäische Wasserrahmenrichtlinie, die uns im Jahr 2015 daran messen wird, ob wir denn die typische Fischfauna im Gewässer wiederfinden. Da kann ich mir nicht vorstellen, dass das unabgestimmt zu erreichen sein soll. Deshalb müssen wir auch hier darüber nachdenken, wie wir die Probleme lösen können und nicht einfach nur streichen.
Ein weiterer Problempunkt - der Tourismusfischereischein: Wir hatten bei der letzten Novelle des Thüringer Fischereigesetzes der Landesregierung den Auftrag gegeben, eine Verordnung zu erlassen und wir hatten als Ausschuss klar gesagt, in welche Richtung diese Verordnung gehen soll. Das, was wir jetzt in dem Vorschlag der CDU finden - also ich gehe einmal davon aus, die Landesregierung hat das Problem nicht ausreichend gelöst -, ist ein Fischereischein für Touristen, wofür ich keine Qualifikation brauche. Meine Damen und Herren, den kann ich für vier Wochen erwerben und ich muss mich wahrscheinlich als Tourist ausweisen. Wie das geht, das weiß ich nicht. Ob ich vielleicht auch ein Tourist bin, wenn ich aus Gerhardsgereuth stamme und in Erfurt angeln will, vielleicht muss ich da einen Übernach
tungsschein vom Hotel beibringen, aber ich brauche dann keine Befähigung, Fische zu angeln. Egon Primas ist da, glaube ich, der Auffassung, Gesetze sind generell einzuhalten und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Nur geht es hier um Tiere. Das heißt, wenn ich einen Fisch einmal mit trockenen Händen angefasst habe, nachdem ich ihn aus dem Wasser gezogen habe, ist der hin. Da hilft ihm dann auch nicht, dass ich mir dann eigentlich eine Strafe zuziehen müsste, weil ich ihn falsch behandelt habe. Das heißt, ich halte das aus tierschutzrechtlicher Sicht für ein bisschen problematisch. Ich stelle einmal die Gegenfrage: Wäre es denn aus Sicht der CDU vorstellbar, um den Tourismus in Thüringen zu fördern, auch einen Tourismusjagdschein einzuführen? Da gilt ja das Gleiche. Das Jagdgesetz ist einzuhalten. Jeder, der irgendwo einen Waffenschein hat, dürfte dann jagen gehen in Thüringen. Das würde ich auch für problematisch halten.
Ja, Frau Doht, ich will jetzt nicht die Gegenfrage stellen, wie viele beim Angeln ertrinken würden oder so, aber - gut. Ich gehe mal davon aus, wer einen Waffenschein hat, kann auch mit solchen Dingern umgehen. Aber, wie gesagt, wir sind hier in einer Materie, über die wir noch mal deutlich nachdenken sollten. Ich kann keinem Thüringer Angler erklären, wenn ein Tourist bei uns ohne Qualifikation angeln kann, wieso ein Thüringer Angler eine Qualifikation machen muss. Deshalb, denke ich, sollten wir noch mal intensiv in die Diskussion einsteigen.
Wenn wir einmal bei dieser Geschichte sind; Tourismusfischereischein, würde das ja für mich bedeuten im Umkehrschluss, ich bräuchte einen höheren Aufwand, um zu prüfen, ob denn die Touristen am Gewässer mit den Fischen fachgerecht umgehen. Ich würde daraus schlussfolgern, wir brauchen eigentlich mehr Fischereiaufseher. Nun finde ich aber die Beschwerde im Gesetzentwurf der CDU, dass wir viel zu viel Fischereiaufseher haben, die wollen wir ein bisschen abspecken und in Zukunft soll das der Fischereirechtsinhaber machen. Gut, das hier anzubinden, macht sicherlich Sinn. Was ich aber im Gesetzentwurf nicht finde, ist die Frage der Qualifikation der Fischereiaufseher, das vermisse ich. Ich vermisse auch die Frage der Durchsetzungsfähigkeit der Berechtigung dieses Fischereiaufsehers. Da steht einfach drin, das kann meinetwegen der Gewässereigentümer, wenn er denn einen Fischereischein hat. Aber, meine Damen und Herren, bisher waren Qualifikationen nachzuweisen, um Fischereiaufseher sein zu können. Ein Fischereiaufseher übernimmt eine landeshoheitliche Aufgabe. Das ist so etwas Ähnliches wie ein Polizist am Gewässer. Ich glaube nicht, dass allein die Berechtigung, angeln zu gehen, aus
reichend ist, um diese Qualifikation zu erwerben. Deshalb halte ich auch den Gesetzentwurf für ungeeignet, die Probleme zu lösen, die wir haben.
Meine Damen und Herren, ich freue mich auf eine spannende Diskussion im Ausschuss. Ich werbe dafür, dass wir uns die notwendige Zeit nehmen und solche Gespräche mit all den Beteiligten, die sehr, sehr unterschiedliche Meinungen zu dem Vorgeschlagenen haben, führen werden. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Meine Herren der CDU-Fraktion, Ihre Novelle soll ja vordergründig, Deregulierung, Verminderung von Verwaltungsaufwand und die Integration des bisher eigenständigen Waldgenossenschaftsgesetzes in das Thüringer Waldgesetz bewirken. Sicherlich sind einige Punkte davon sehr strittig. Herr Primas hatte es auch schon angesprochen. Mit anderen Punkten können wir durchaus umgehen und auch mitgehen. Da würde ich besonders dieses waldrechtliche Vorkaufsrecht ansprechen. Da gibt es ja Probleme, da gibt es Gerichtsverfahren. Das Oberverwaltungsgericht in Jena hat entschieden und es auch an das Bundesverfassungsgericht und an unser Verfassungsgericht überwiesen. Ich glaube, da ist sowieso Handlungsbedarf. Mit der jetzt vorgesehenen Regelung, dass den Gemeinden und dem Land das Vorkaufsrecht weiter gegeben wird, können wir als SPD, für die ich ja noch sprechen darf, mitgehen. Insbesondere die bisherige vorrangig privatnützige Ausgestaltung des Vorkaufsrechts ist eine Schwierigkeit, die wir sehen, und damit müssen wir umgehen und auch argumentieren.
Des Weiteren ist ein Schwerpunkt - Herr Primas hat es, glaube ich, gar nicht angesprochen, aber das werden wir noch im Ausschuss behandeln - die Wegekosten der Hinteranlieger. Da sehe ich auch den Ansatz, dass die Menschen, die den Weg sicherlich für betriebliche Zwecke benutzen, diesen auch mit herrichten und bei den Kosten beteiligt werden sollten. Wir glauben aber, dass es so, wie es jetzt ausgeführt ist, noch nicht der Punkt ist, wo es hingehen sollte. Ihren Ansatz können wir teilen, aber wir müssen dann im Ausschuss und in der Anhörung darüber reden, ob das in der Art und Weise, wie es hier steht, auch umsetzbar ist. Aber wir stehen erst in der ersten Debatte und können noch weiter darüber diskutieren. Außerdem ist es für die Menschen schwer nachvollziehbar, dass wir jetzt die Hinteranlieger bei den
Forstwegen mit beteiligen wollen und wir unsere eigenen Forstwege leider in einem katastrophalen Zustand haben, wie wir heute erst wieder in der „Thüringer Allgemeinen“ in Nordhausen lesen konnten. Ich sage ja, das hat nichts mit dem Gesetz zu tun, hat aber etwas mit der Wahrnehmung der Aufgaben im Wald zu tun und dass wir da auch allerhand tun müssen.
Das ist nichts Besonderes in Nordhausen. Frau Doht kommt nicht aus Nordhausen, sie hat sofort geklatscht, Herr Primas, das kann kein Nordhäuser Problem allein sein. Es muss auch noch woanders schlechte Forstwege geben in Thüringen und nicht nur in Nordhausen.
Also, die Zielrichtung bei dem Wegerecht ist vollkommen klar und kann von uns geteilt werden. Ein weiterer Punkt, Herr Primas, den Sie schon angesprochen haben, ist für uns auch klar, Abgrenzung zwischen Wald- und Energieholzplantagen. Da gehen wir auch mit, das muss geregelt werden. Das ist auch teilweise auf Bundesebene schon geregelt und wir sehen es auch für besonders wichtig an, dass wir jetzt nachziehen und das so regeln, wie Sie das vorgesehen haben.
Auch bei dem Fischereischein gab es ja immer unterschiedliche Meinungen; je nachdem, welchen Angelverband oder Fischereiverband man gerade fragt, gibt es unterschiedliche Meinungen. Das kennen wir über die letzten Jahre auch schon, da wird es sicherlich auch wieder eine anständige Diskussion geben. Da müssen wir dann sehen, wo die Verbände hinwollen, also unter Aufsicht oder mit einem an der Hand, der einen Angelschein und eine Ausbildung hat, könnte man sich das vielleicht vorstellen, aber da müssen wir uns in der Anhörung noch eine Meinung bilden und auch sehen, dass wir vielleicht zu einer einheitlichen Meinung mit den Fischerei- und Angelverbänden kommen, was in Thüringen auch meistens nicht ganz einfach ist.
Ein wichtiger Punkt - darauf sind meine beiden Vorredner schon eingegangen - sind die besonderen Regelungen bei den Waldgenossenschaften. Wer bei den Waldbesitzern an Tagungen teilnimmt, in Tambach-Dietharz oder wo auch immer, man wird immer darauf angesprochen, was wird mit den Genossenschaften, wie gehen wir mit den unterschiedlichen Regelungen um, einmal - Herr Primas hat es gesagt -, wo die Gemeinden meistens Eigentümer der Flächen sind und die Nutzer die Genos
senschaften oder die anderen Eigenschaftsarten, die wir dabei haben, aber da muss man auch aufpassen, dass man nicht in so ein Geschmäckle kommt, dass man die einen bedient und die anderen vielleicht in den Hintergrund stellt. Ich meine, das, was in der „Thüringer Allgemeinen“ im Eichsfeld stand, ich darf vielleicht einmal zitieren, Frau Präsidentin: „Ein Politikern angeborener Reflex ist es, vor Wahlen Geschenke an das Volk zu verteilen; nennen wir es eine Art Selbsterhaltungstrieb. Da die Wahlkämpfe immer länger werden, haben diejenigen, die auf Präsente hoffen, immer mehr Spielraum, welche einzufordern und oft klappt es auch.“ Ich lasse jetzt einmal einen Abschnitt weg zum Blindengeld und zu den Kindergärten und so. „Jetzt, kurz bevor man wieder an die Wahlkabine gerufen wird, sind die Waldinteressenten erleichtert, dass die CDU-Fraktion sich ihrer annimmt, um dann bei der Wahl das Kreuz an der richtigen Stelle zu machen.“
Ja, natürlich erwarten sie das, aber auf der anderen Seite kommt dann der Artikel „Zoff im Wald“ und da haben die Eichsfelder schon ihre Probleme. Sie haben ja im Eichsfeld nicht nur die Genossenschaften, Sie stellen im Eichsfeld auch die meisten Bürgermeister - leider. Vielleicht ändert sich das auch einmal.
Aber da gibt es auch Probleme zwischen den Kommunen und denen, die die Nutzungsrechte im Wald haben; und damit müssen wir schon sehr sensibel umgehen, um eine Linie zu finden, weder die einen, noch die anderen zu übervorteilen oder zu benachteiligen. Ich glaube, das wird in der Anhörung sehr schwer werden, da einen Weg zu finden, um die richtige Lösung zu sehen. Ich glaube nicht, dass der Ansatz im Gesetzentwurf wirklich eine Lösung bietet. Das hat Herr Kummer auch schon gesagt, ich sehe, dass Sie sich mühen, eine Lösung zu finden.