Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" stehen im jeweiligen Haushaltsjahr regelmäßig so viele Barmittel zur Verfügung, wie in den jeweils vorangegangenen drei Jahren an Verpflichtungsermächtigungen (VE) für das betreffende Jahr belegt wurden. Ab
weichend davon vereinbarten die Ministerpräsidenten aller Bundesländer und die Bundesregierung im Dezember 2003 im Vermittlungsausschuss eine Reduzierung des GA-Baransatzes 2004 um 4 Prozent auf Basis der Koch-Steinbrück-Vorschläge im Bereich der Finanzhilfen.
1. Wie hoch war jeweils die absolute und prozentuale Belegung von Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen der GA "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in den Jahren 2001, 2002 und 2003 für das Haushaltsjahr 2004?
2. Wie wirkte sich die von den Ministerpräsidenten beschlossene Kürzung des GA-Baransatzes 2004 konkret auf Thüringen aus und welchen weiteren Reglementierungen in welchen Zeiträumen unterlag/unterliegt der GA-Baransatz 2004 im Haushaltsvollzug?
3. In welchem absoluten und prozentualen Umfang flossen die im laufenden Haushaltsjahr im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" nach der Kürzung in Folge des Koch-Steinbrück-Vorschlags zur Verfügung stehenden Haushaltsbarmittel mit Stichtag 30. November 2004 tatsächlich ab?
4. Wie schätzt die Landesregierung den aktuellen Mittelabfluss in der Titelgruppe 83 in Kapitel 07 02 ein und in welcher Höhe könnten nach jetzigem Stand der Dinge für den Freistaat Thüringen für 2004 gebundene Bundesmittel mangels Mittelabfluss an den Bund zurückfließen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schubert für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Im Rahmen der GA wurden im Haushaltsjahr 2001 71,739 Mio. jahr 2002 93,664 Mio. * ,00>!C 2"@ Mio. . ermächtigungen zulasten des Jahres 2004 belegt. Dies entspricht in den genannten Jahren jeweils einer Auslastungsquote von 100 Prozent.
2004 wurde im Bundeshaushalt als Globale Minderausgabe veranschlagt und beläuft sich insgesamt auf 35,4 Mio. Minderausgabe führt in dem Maße zu einer Kürzung der Barmittelzuweisung des Bundes an die Länder, wie die Länder infolge von Minderausgaben bei der GA die anteiligen Bundesmittel nicht abrufen. Eine Reglementierung des GA-Baransatzes im Jahr 2004 ergab sich dennoch bereits zu Beginn des Jahres 2004, da die Abfinanzierung von Haushaltsausgaberesten in Höhe von ca. 125 Mio. zusätzliche Barmittel sicherzustellen war. Dies gebot, alles zu unterlassen, was den GA-Baransatz zusätzlich belastet, so dass lediglich die bestehenden Mittelansprüche der Zuwendungsempfänger im laufenden Jahr bedient wurden. Da die gemäß § 41 der Thüringer Landeshaushaltsordnung am 18.05.2004 und am 20.07.2004 erlassenen haushaltswirtschaftlichen Sperren die Bedienung bestehender Mittelansprüche im laufenden Jahr nicht einschränken, hatten sie keine Auswirkung auf den Vollzug der GA.
Zu Frage 3: Per 30.11.2004 sind im Rahmen der GA insgesamt 163,203 Mio. ) mitteln durch die Thüringer Aufbaubank an die Zuwendungsempfänger ausgezahlt worden. Dies entspricht ca. 70,7 Prozent des im Haushaltsplan veranschlagten Baransatzes.
Zu Frage 4: Die Nichtinanspruchnahme von Bundesmitteln wird sich voraussichtlich auf mindestens 16 Mio.
Ist der Landesregierung bekannt, dass der Bund zusätzliche Barmittel zum Beispiel im Freistaat Sachsen für dieses Jahr zur Verfügung stellt, und warum kann Thüringen davon nicht profitieren?
Herr Abgeordneter Schubert, wir können Barmittel nur so anfassen, wie sie auch abgerufen werden. Ich kann immer wieder nur an die Unternehmen appellieren, entsprechend den Tranchen in ihrem Zuwendungsbescheid auch abzurufen. Es nützt uns nichts, wenn die Unternehmen eine Zuwendung für 2004 haben, dann ewig nicht abrufen und kurz vor Jahresende gar nicht abrufen, und wir haben die Mittel übrig.
Herr Minister, ist daran gedacht, wenn der Abfluss in die gewerbliche Wirtschaft zu stockend erfolgt, die Förderung der Infrastruktur in Thüringen in Zusammenarbeit mit den Kommunen zu verstärken?
Herr Abgeordneter Gerstenberger, daran denken wir in der Regel. Es ist ja so, dass wir eher Mittel aus der Infrastruktur in die Einzelbetriebe rüberschieben als umgekehrt, weil die Kommunen noch wesentlich größere Probleme haben, die Eigenanteile darzustellen. Aber dort sind meine beiden Referate ständig miteinander im Gespräch.
Das heißt, die Kommunen sind nicht mehr in der Lage, die 10 Prozent Eigenmittel bei 90-prozentiger Förderung zu gewährleisten?
Herr Abgeordneter Gerstenberger, das kann ich nicht eindeutig beantworten, ob die generell nicht in der Lage sind. Wir haben ja viele positive Beispiele, es wird demnächst jetzt wieder einen Bescheid geben. Ob das alle sind, weiß ich nicht. Es gibt ja auch oftmals Probleme natürlich, dass die Planungsrechte nicht so weit fortgeschritten sind, dass letztendlich auch der Abruf erfolgt bzw. sie letztendlich in dem einzelnen Fortschritt des Bearbeitungsstands der Erschließung der Gewerbegebiete nicht so weit vorankommen, wie sie sich das zum jeweiligen Zeitpunkt gewünscht hätten.
Danke schön. Weitere Nachfragen liegen mir nicht vor. Wir kämen dann zur nächsten und zur letzten Mündlichen Anfrage für heute in Drucksache 4/432, Abgeordneter Hahnemann, PDS-Fraktion.
Honour" existiert organisatorisch und personell durch eine "Division 28 Deutschland" weiter. Dass die "28" im Namen für die Anfangsbuchstaben des verbotenen "Blood & Honour"-Netzwerks steht, ist hinlänglich bekannt. Im Bericht gab es Hinweise auf eine mögliche Thüringer Sektion der "Division 28 Deutschland".
1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung hinsichtlich einer Thüringer Sektion der "Division 28 Deutschland"?
2. Handelt es sich bei dieser wohl rechtsextremen Organisation um eine Nachfolge- oder Ersatzorganisation des verbotenen "Blood & Honour"-Netzwerks?
3. Welche Nazimusikveranstaltungen in Thüringen des zu Ende gehenden Jahres standen oder stehen im Zusammenhang mit Personen oder Strukturen des verbotenen "Blood & Honour"-Netzwerks oder der "Division 28 Deutschland"?
4. Wurden nach den Durchsuchungen wegen des damaligen Verdachts der Fortführung des "Blood & Honour"-Netzwerks in Thüringen Ende 2003 darüber hinausgehende Ermittlungsverfahren eingeleitet?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wie Sie wissen, sind Auskünfte, die Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden zulassen, nur gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission möglich. Ich bitte deshalb um Verständnis, dass ich die Fragen zum Teil nur in allgemeiner Form beantworten kann. Die beiden ersten Fragen beantworte ich zusammenfassend wie folgt:
Zu Fragen 1 und 2: Der Bundesminister des Inneren hat am 12.09.2000 die Vereinigung "Blood & Honour" sowie ihre Jugendorganisation "White Youth" verboten. Viele ehemalige Mitglieder können heute nicht mehr dieser rechtsextremistischen Szene zugerechnet werden. Einige der früheren Mitglieder und Funktionäre nutzen aber nach wie vor ihre persönlichen Kontakte zur konspirativen Vorbereitung von Skinhead-Konzerten. Die Sicherheitsbehörden beobachten intensiv die Aktivitäten der "Blood & Honour"Vereinigung. Sie werden unverzüglich einschreiten, sofern sich erneut Strukturen herausbilden, für die ein Verbot nach dem Vereinsgesetz in Betracht kommt.
Zu Frage 3: Es fanden in diesem Jahr auch in Thüringen Skinhead-Konzerte statt, die von ehemaligen "Blood & Honour"-Mitgliedern mit organisiert wurden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
Herr Minister, gehe ich richtig in der Annahme, dass die Beantwortung der Fragekomponente, ob es in Thüringen eine Sektion "Division 28" gibt, nicht unter die geheim zu haltenden Sachverhalte fällt?
Danke. Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann danke ich herzlich und schließe Tagesordnungspunkt 22, die Fragestunde, und rufe auf den Tagesordnungspunkt 23
auf Antrag der Fraktion der PDS zum Thema: "2004 - Ein Jahr nach dem Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen - Was ist in Thüringen in der Zwischenzeit passiert?" Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 4/413
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, weltweit leben rund 600 Mio. Menschen mit Behinderungen und innerhalb der EU sind es 40 Millionen. 284.000 Menschen, mehr als jeder zehnte Bürger in Thüringen, sind von einer Behinderung betroffen. Wir können also nicht länger so tun, als gehe es hier um eine kleine Minderheit. Wir müssen uns von dem Klischee, von dem klassischen Bild des behinderten Menschen in unseren Köpfen lösen. Das Credo der Behindertenbewegung ist: Behindert ist
man nicht, behindert wird man. Es sind die Treppen, die Rollstuhlfahrern das Leben schwer machen. Es ist die fehlende Verbreitung der Gebärdensprache, die gehörlose Menschen einsam macht. Aber das ist nur der Anfang. Im Alltag stoßen behinderte Menschen an viele Barrieren, kleine und große, vor allem aber in unseren Köpfen.
Was wollen, was brauchen behinderte Menschen? Wo werden ihre Belange tatsächlich einbezogen und berücksichtigt? Ohne Zweifel, im vergangenen Jahrzehnt wurde viel bewegt, konnten Betroffene selbst darum kämpfen, nicht mehr länger nur Objekt der Fürsorge zu sein, sondern als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft anerkannt zu werden. Das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen hat dazu beigetragen, dass behinderte Menschen ihre Probleme in der Öffentlichkeit darstellen konnten. Aber, meine Damen und Herren, was hat das EJMB 2003 nun wirklich für behinderte Menschen gebracht? Welche Ergebnisse gab es und wie geht es weiter? Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen hat seine Ziele abgesteckt. Insgesamt rund 25 Mrd. die Bundesregierung pro Jahr an Förderung aus, um Benachteiligungen der Behinderten entgegenzuwirken. Im Jahr 2000 trat auf Bundesebene ein Gleichstellungsgesetz in Kraft, das insbesondere die Beteiligungs- und Anhörungsrechte stärkt.
Aber wie sieht es in Thüringen aus? Bleiben wir mal bei der Frühförderung. Dreieinhalb Jahre nach InKraft-Treten des SGB IX gibt es in Thüringen keine Ergebnisse zur Umsetzung der per Rechtsverordnung vorgeschriebenen Landesrahmenempfehlungen. Es gibt in Thüringen keine einheitlichen Standards zur Definition Beratungsangebote in der Frühförderung, zu personellen, sachlichen und räumlichen Rahmenbedingungen, zur inhaltlichen Ausgestaltung der Komplexleistungen, keine Vorgaben zur Ermittlung von Leistungseinheiten und -entgelten und zur Gestaltung von Kooperationsverträgen. Verhandlungen werden zurzeit auf den Aspekt der Kosten reduziert. Die inhaltlichen Komponenten und der Auftrag, im Interesse der Kinder zusammenzuarbeiten, wird vernachlässigt. Im Mittelpunkt steht nun nicht mehr der bedarfsgerechte Ausbau der Leistungen für Menschen mit Behinderungen, sondern aufgrund knapper Haushaltsmittel nur noch der Fortbestand von Leistungen. Autonomie und Selbständigkeit, so wie im Jahr der Menschen mit Behinderungen versprochen, wird leider nicht umgesetzt. Der Grundsatz "ambulant vor stationär" gilt nach wie vor als visionär. Ein Gesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen ist auf Bundesebene und in vielen Ländern längst Realität - in Thüringen nicht. Bereits 2003 hat die SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die Landesregierung fegte ihn vom Tisch mit einer
nicht zu übertreffenden Arroganz. Die lapidare Begründung: Mehrkosten für das Land Thüringen. Ich frage Sie: Ist das eine Begründung in einer Zeit, in der gleichzeitig Mehrkosten für den Landtagsneubau in Höhe von mehr als 50 Mio. ' den? Nein, wir haben aufgrund der Kosten noch kein Gleichstellungsgesetz, dafür haben wir aber den teuersten Hauseingang Thüringens, den Eingang zum Thüringer Landtag (behindertengerecht) für knappe 800.000
Meine Damen und Herren, zur Erinnerung, beim Gleichstellungsgesetz sprachen wir über knapp 200.000 . : 5 treuten Wohnen, beim Blindengeld, bei sozialpädiatrischen Zentren und bei den Beratungsstellen. Präventive Arbeit wird zurückgefahren und Beratung wird zum Feuerwehreinsatz. Gleichzeitig nimmt der Anteil psychisch Kranker weiter zu.
Meine Damen und Herren, ein Bericht zur Situation von Menschen mit Behinderungen wurde vorgelegt; immerhin eine Bestandsaufnahme. Leider fehlen Impulse, Zielformulierungen und Aussagen zur zukünftigen Politik. Seit August 2004 haben wir in Thüringen einen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, das ist positiv. Aber was macht ein Beauftragter mit einem Jahresbudget von gerade mal 0 ;( ) + Behinderungen? Wie ernst werden dann seine Aufgaben genommen? Ich könnte viele weitere Fragen formulieren, aber aufgrund der Zeitvorgabe möchte ich mit der wesentlichen Frage enden: Wie, meine Damen und Herren, sieht die selbst erklärte zeitgemäße Politik der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen aus? Wie wird dafür Sorge getragen, dass die im Landesrahmenvertrag verhandelten Standards nicht abgesenkt werden? Aus meiner Erfahrung in einem Wohn- und Pflegeheim für psychisch Kranke kann ich Ihnen versichern, diese Standards sind kein Luxus, sondern ganz konkreter Bedarf.