Meine Damen und Herren, es ist auffällig, dass der vorliegende Gesetzentwurf keine Regelungen zur Begrenzung möglicher Gebührenerhöhungen infolge des Beitragswegfalls oder der Beitragsneuberechnung beinhaltet. Auch der Gutachter der Landesregierung hat sich hierzu ausgeschwiegen. Dieses ist umso erstaunlicher, haben doch gerade die Fragen der möglichen Gebührenerhöhung die Diskussion über weite Strecken bestimmt. Die Landesregierung beteuert zwar immer wieder, dass durch die Übernahme der Zinskosten und der Auflösungsbeträge für die geminderten Abschreibungen eine Gebührenerhöhung nur im zumutbaren Bereich wahrscheinlich ist, andererseits scheut sie aber hier eine gesetzliche Regelung. Da stellt sich die Frage: Warum wohl? Es ist zu vermuten, dass die Landesregierung ihren eigenen Prognosen nicht so richtig traut, und das wäre schlimm.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die PDSFraktion hält Gebührenerhöhungen im unzumutbaren Bereich durch diesen Paradigmenwechsel bei den Beiträgen für nahezu ausgeschlossen, allerdings unter den Voraussetzungen, dass unsere Finanzierungsvorschläge durch die Landesregierung und CDU-Fraktion aufgegriffen werden, also die Berechnung anstatt Rückerstattung der Beiträge, dass die bisherige Landesförderung auf die Schaffung leistungsfähiger Strukturen bei den Aufgabenträgern konzentriert wird, dass aufwandsdeckende Gebühren anstatt kostendeckende Gebühren zumindest zeitlich befristet kalkuliert werden können und dass in der Bilanzierung und Kalkulation die Abschreibungszyklen verbraucherfreundlich gestaltet werden. Der heutige Innenstaatssekretär Herr Baldus hat ja gerade den letzten Punkt, also Veränderungen in der Bilanzierung der Aufgabenträger, zu Jahresbeginn thematisiert. Es ist bedauerlich, dass offenbar mit dem Ressortwechsel das nicht mehr gelten soll. Wenn es zu Gebührenerhöhungen über 10 Prozent kommt, liegt das nicht an der neuen Beitragsregelung, sondern hat andere, betriebswirtschaftliche und vor allen Dingen strukturelle Ursachen, liegt in der Struktur der Zweckverbände begründet, und dies ist bekannt. Deshalb ist es umso bedauerlicher, dass es geleugnet wird. Wir als PDS-Fraktion halten auch deshalb eine gesetzliche Begrenzung möglicher Gebührenerhöhungen für erforderlich und hatten auch hierzu einen entsprechenden Änderungsantrag formuliert, der durch die CDU-Mehrheit im Innenausschuss abgelehnt wurde.
Meine Damen und Herren, nicht nur die PDS, auch die SPD hat mit dem Gesetzentwurf so ihre Probleme, gerade was die möglichen Gebührenerhöhun
gen betrifft, wenn auch aus ganz anderen Erwägungen heraus. Wir nehmen solche kritischen Stimmen ernst, wenn sie auf seriöser Basis formuliert werden. Das ist aber leider bei der SPD und auch beim Mieterbund nicht der Fall. Es verwundert dabei nicht, dass die SPD in der Diskussion bewusst polarisiert und dabei Vermieter und Mieter gegeneinander ausspielen will. Auch die eigenwillige SPD-Interpretation von sozialer Gerechtigkeit ist ja nicht neu. Und es müssen immer alle Alarmglocken leuten, wenn die SPD von sozialer Gerechtigkeit spricht. Bei anderen politischen Entscheidungen verfährt die SPD bekanntermaßen ähnlich, auch bei Hartz IV spricht die SPD von sozialer Gerechtigkeit
und die Verwerfungen im sozialen Steuerrecht hält die SPD auch für das Normalste in ihrer Welt. Doch die Polarisierung im Bereich der Kommunalabgaben durch die SPD-Fraktion setzt dem Ganzen noch eine Krone auf. Die SPD hat dabei eine erstaunliche, aber eben auch eine tragische Metamorphose ihrer Argumentation im Abgabenrecht durchlaufen.
Denn viele Jahre hat das Problem "Kommunalabgaben" bei der SPD gar keine Rolle gespielt. Es war kein Thema. Sie hat im Wesentlichen das alte Beitragssystem, das aus den alten Bundesländern ohne Anpassung an die spezifischen Bedingungen der neuen Bundesländer, das in Thüringen übernommen wurde, mitgetragen und verteidigt. Von 1994 bis 1999 stellte sie auch den zuständigen Minister. Dass von 103 Aufgabenträgern der Wasserversorgung bisher 60 überhaupt keine Beiträge erhoben haben, war weder für die SPD noch den Mieterbund bisher ein Problem. Weder die zusätzliche Belastung für die Mieter zugunsten der Grundstückseigentümer wurde dabei thematisiert, noch wurden soziale Verwerfungen gesehen. Jetzt, wo für eine Minderheit der Aufgabenträger die Wasserbeiträge wegfallen sollen, schwingt sich die SPD, begleitet vom Mieterbund, zum Wasser-Robin-Hood im angeblichen Mieterinteresse auf. Schon die von mir genannten Fakten belegen und sprechen für sich und entlarven hier die scheinheilige Diskussion bei der SPD. Noch vor Monaten sprachen SPD und Mieterbund von einer möglichen Verdoppelung und Verdreifachung der Wassergebühren.
nig später wurde von möglichen Gebührenerhöhungen im Bereich von 1 . . chen, das wären noch 40 Prozent. Also, wir sind jetzt von einer Verdoppelung oder Verdreifachung schon bei 40 Prozent. Doch das merkwürdige Zahlenspiel der SPD geht weiter. Erst vor wenigen Tagen hat Herr Matschie nun von einer möglichen Gebührenerhöhung bis zu 20 Prozent gesprochen und sich dabei auf Angaben des Bundesverbandes der Gas- und Wasserversorger bezogen. Nur in Ausnahmefällen, die jedoch nicht näher benannt wurden, könne diese 20-Prozent-Grenze überschritten werden. Aus einer Verdoppelung und Verdreifachung ist also zwischenzeitlich ein Fünftel geworden, nämlich 20 Prozent.
Aber, Herr Matschie, wenn Sie schon die Berechnung des Bundesverbandes der Wasser- und Gasversorger für Ihre Argumentation heranziehen, dann bitte in ihrer Gesamtheit. Der Verband hat nämlich ermittelt, dass, wenn die Landesregierung bei den zugesagten Finanzierungen bleibt, die möglichen Gebührenerhöhungen nur noch bei 14 Prozent liegen, nicht bei den 20. Die 20 Prozent unterstellen, dass die Landesregierung ihre Finanzzusagen nicht einhält, was auch immer Option ist, bei der Landesregierung ist alles möglich. Aber, wie gesagt, wenn die Landesregierung ihre Zusagen einhält, sind wir bei 14 Prozent. Dabei hat aber der Verband eine Abschreibungsfrist von nur 20 Jahren zugrunde gelegt, also einen jährlichen Abschreibungsbetrag von 5 Prozent. Und jeder weiß, dass das unseriös ist, weil wasserwirtschaftliche Anlagen für einen Zeitraum von 33 bis 50 Jahren abgeschrieben werden können. Wenn ich das zugrunde lege bei einer 33-jährigen Abschreibungsfrist, kommt der Verband noch auf 9 Prozent Gebührenerhebung und bei einem 50-jährigen Abschreibungsprozess nur noch auf 5 Prozent. Also, meine Damen und Herren, das ist die Wahrheit und nicht, was Sie verkünden, meine Damen und Herren der SPD.
Natürlich werden die Gebühren durch den Wegfall der Wasserbeiträge beeinflusst. Das ist unstrittig. Doch diese Beeinflussung,
die bereits bei 60 Aufgabenträgern Realität ist, gestaltet sich im zumutbaren Bereich und ist wegen der Abhängigkeit von der Inanspruchnahme auch durchaus gerechtfertigt. Dass dies auch Mieter und kommunale Vermieter so sehen, hat ein MDR-Beitrag vor einiger Zeit belegt, in dem auch Frau Taubert von der SPD und Herr Baldus von der Landes
regierung in einem Studiogespräch ihre Argumente sehr friedlich austauschen konnten - die PDS war ja nicht eingeladen.
Da wird der MDR seine Gründe dafür gehabt haben. Aber der Beitrag hat etwas verdeutlicht: Es wurde ein Beispiel aus Eisenach dort thematisiert von einer Wohnungsgenossenschaft und dort wurden sowohl Mietervertreter als auch Vertreter des Vermieters gefragt, was sie davon halten, und die haben beide den Beitragswegfall begrüßt, selbst wenn dadurch die Gebühren moderat steigen. Und es wurde noch einmal auf eins aufmerksam gemacht: Woher nimmt ein Vermieter die Summen, um seine Beiträge zu bezahlen? Er nimmt sie aus der Nettokaltmiete und damit ist auch die Finanzierungsquelle letztlich der Mieter. Diese Gelder, das hat der Beitrag verdeutlicht, fehlen bei der Modernisierung und Instandsetzung des Wohnraums. Das ist Realität und es ist tragisch, dass die SPD dieses zurzeit nicht zur Kenntnis nehmen will.
Meine Damen und Herren, die verantwortlichen Kommunalpolitiker sind über die beabsichtigte Neuregelung aus den unterschiedlichsten Gründen nicht erfreut, nicht nur der Gemeinde- und Städtebund, sondern auch die Kommunalpolitiker vor Ort. Wir als PDS-Fraktion haben da zum Teil Verständnis, aber andererseits hat ein Teil der Kommunalpolitiker diese Neuregelung auch selbst durch ihr Handeln und Verhalten erst notwendig gemacht. Wir verstehen den Protest der Kommunalpolitiker, mussten sie doch jahrelang als Erfüllungsgehilfe der verfehlten Abwasser- und Abgabenpolitik des Landes vor Ort umsetzen und auch mittragen - und jetzt soll alles falsch gewesen sein. Das erzeugt natürlich Unverständnis und Protest. Mancher Kommunalpolitiker wird jetzt für sich eingestehen, dass bei etwas mehr Mut gegen die Landespolitik es auch anders hätte kommen können, aber oftmals die Landesvorgaben eben leider kritiklos umgesetzt wurden. Andererseits ist aber auch Fakt: Was jetzt im Gesetz geregelt werden soll, hätten die Aufgabenträger bereits im Rahmen ihres Ermessens zum großen Teil realisieren können. Selbstverständlich hat daran auch die Kommunalaufsicht als Landesbehörde ihre Aktien. Ich verweise darauf, in Greiz wollte der Zweckverband auf die tatsächliche Bebauung umstellen; die Kommunalaufsicht als Landesbehörde hat sich anderthalb Jahre verweigert und hat eine Satzungsregelung nach der möglichen Bebauung gefordert.
Im Ergebnis der letzten Tiefenprüfung wurden in den Handlungsempfehlungen immer wieder die Forderungen aufgemacht, dass die Aufgabenträger, die bis
her auf eine Beitragserhebung verzichtet haben, diese Beitragserhebung dann letztlich in ihren Satzungen festschreiben. Aber es gab auch Verunsicherungen der Bürger durch die Aufgabenträger und Zweckverbände. Es werden immer noch neue Bescheide erlassen, selbst im Wasserbereich. Das ist völlig unverständlich. Das Verbandswasserwerk Bad Langensalza erlässt jetzt noch Bescheide im Wasserbereich trotz Beitragsmoratorium. Zum Beitragsmoratorium haben wir hier schon öfter diskutiert, auch das wurde durch einige Aufgabenträger missachtet. Dies alles haben die Bürger registriert und sehen zu Recht eine Verantwortungskombination von Land und Kommune.
Meine Damen und Herren, zu zwei Komplexen will ich mich abschließend äußern: zum einen zur Anhörung und zum anderen zur Finanzierung der gesetzlichen Neuregelung. Zunächst zur Anhörung: Es gab ein öffentliches Interesse - die Ausschussvorsitzende hatte hier bereits als Berichterstatterin darauf verwiesen -, der Anhörungsraum reichte nicht aus und jetzt kommt aus meinem Empfinden etwas Skandalöses, der Plenarsaal durfte für eine Anhörung nicht genutzt werden. Wenn wir uns schon einen so schönen Raum leisten, müsste es doch zumindest möglich sein, dass Ausschüsse diesen Raum auch für öffentliche Anhörungen nutzen können.
Es ist unverständlich, diesen Plenarsaal für derartige Dinge einfach außen vor zu lassen. Somit musste ein Teil der Öffentlichkeit nur über elektronische Medien, also durch Übertragung in andere Räume, die ganze Sache verfolgen. Das ist nicht gerade auf Verständnis gestoßen. Es gab aber auch Probleme bei der Organisation der Anhörung in Folge der Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, wonach auch Änderungsanträge von wesentlicher Bedeutung in die Anhörung einzubeziehen sind. Hier sind wir sicherlich alle noch Lernende, auch wir als Fraktion, und müssen sicherlich frühzeitiger diese Anträge auf den Weg bringen. Leider hat die Fraktion der CDU die Anhörung von einzelnen Kommunalpolitikern, Aufgabenträgern und Bürgerinitiativen abgelehnt. Was das Kurioseste dabei ist: Selbst eigene Kommunalpolitiker wollte die Fraktion der CDU nicht mal hören. Das spricht von wenig Selbstbewusstsein, meine Damen und Herren der CDU, und zeigt auch Ihre Nervosität.
Was hat die Anhörung nun tatsächlich gebracht? Fast ausschließlich nur Änderungen in juristischen Teilfragen, nicht aber bei den Grundsatzfragen. Es
zeigt sich immer wieder, dass derartige Anhörungen offenbar nur einen formalen Charakter haben. Das Gesetzgebungsverfahren an sich wird inhaltlich tatsächlich kaum beeinflusst. Das ist schade, denn es gab durchaus Diskussionswürdiges in dieser Anhörung, aber das ist eben auch eine Folge der absoluten Mehrheit einer Fraktion in diesem Hause.
Meine Damen und Herren, es machen sich noch einige Anmerkungen zur Finanzierung der Gesetzesänderung erforderlich. Nach Angaben der Landesregierung belaufen sich die zusätzlichen Kosten auf 33 Mio. . : stimmten Zeitraum - von bis zu 30 Jahren ist die Rede -, sicher etwas degressiv gestaltet, aber man kann sagen, als Summe reden wir sicherlich über 1 Mrd. ; werden sollen diese Kosten über die Erweiterung des bisherigen Sondervermögens "Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Strukturen". Die Landesregierung begründet diese Finanzierungsform mit einem höheren Grad von Kostentransparenz. Das Sondervermögen soll aber über eine Kreditaufnahme finanziert werden. Das muss man sich mal vorstellen, man nennt das Sondervermögen, man denkt, man hat was und man nimmt von jemand anderem das Geld. Das ist fast genial, hat aber eigentlich in einer öffentlichen Finanzierung nichts zu suchen, denn es verschleiert tatsächlich einiges. Ich habe es bereits an einer anderen Stelle gesagt: Wir halten diese Finanzierung für abenteuerlich. Es handelt sich letztlich um ein Förderprogramm für Banken, denn schließlich sind 29 Mio. + >> ausschließlich für Zinszahlungen vorgesehen. Hier kann ich die Bedenken von Herrn Gnauck sogar teilen, wenn er den Zwang zur Kreditaufnahme für die Kommunen und die Aufgabenträger für verfassungsrechtlich bedenklich hält. Wir haben deshalb ein Verrechnungsmodell vorgeschlagen. Das spart dem Land Kosten und verhindert diese Kreditaufnahme bei den Aufgabenträgern. Dann kamen die Schreie, das sei alles nicht zulässig. Da konnte auch wieder keiner erklären, warum dann im Kommunalabgabengesetz eine vergleichbare Regel enthalten ist, nämlich in § 7 a Abs. 7. Dort ist nämlich die Verrechnungsregelung zwischen einmaligen und wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen geregelt. Das hat dieselbe Wirkung, wie wir jetzt vorgeschlagen haben, es ist nämlich auch ein Verrechnungsmodell. Was bei der Straße möglich ist, muss auch bei leitungsgebundenen Einrichtungen möglich sein. Unser Vorschlag würde dem Land erhebliche Kosten ersparen, also Geld, das, wenn es das Land übrig hat - aber darüber haben wir ja heute vormittag diskutiert, übrig haben wir es ja eigentlich nicht -, für eine zielgerichtete Förderung effektiver Aufgabenträgerstrukturen eingesetzt werden könnte.
den Einstieg in ein neues Kommunalabgabenrecht. Doch die Zeit ist begrenzt, deshalb will ich nur noch stichpunktartig auf einige Probleme eingehen, die belegen, dass der vorliegende Gesetzentwurf tatsächlich auch nur ein Einstieg in ein neues Kommunalabgabenrecht sein kann.
Einige Probleme wurden dabei durch den Gesetzentwurf überhaupt nicht aufgegriffen, obwohl es auch in der Anhörung noch mal thematisiert wurde. Die Lösung dieser Probleme ist aber notwendig, weil andernfalls das Thüringer Kommunalabgabenrecht umstritten bleibt.
Ein erstes Problem: Abrissgrundstücke für die Wohnungswirtschaft. Wenn unser Umsatz hinsichtlich der Trennung von Festsetzungs- und Leistungsbescheid zur Wirkung kommt, ist dieses Problem ja gelöst. Aber das will ja die Landesregierung nicht. Deshalb löst sie dieses Problem nicht, sondern schafft ein neues Problem. Abrissgrundstücke sollen nach der ursprünglichen Bebauung bewertet werden - das ist ein Unding. Die Wohnungsunternehmen reißen ja nicht aus lauter Jux und Tollerei ab, sondern weil der Wohnungsmarkt instabil ist. Das haben sie aber selbst nicht zu verantworten. Jetzt sollen sie für ein Abrissgrundstück, das wie ein nicht bebautes Grundstück zunächst zu bewerten ist, aber zahlen, wie es ursprünglich bebaut war. Das ist ein Unding und verschlechtert die betriebswirtschaftliche Situation der Wohnungsunternehmen weiter. Das bezahlen wieder die Mieter, denn die Wohnungswirtschaft hat selbst gesagt, sie brauchen vier vermietete Wohnungen, um eine leer stehende oder abgerissene Wohnung gegenzufinanzieren.
Die zinslose Rückerstattung der Wasser- und Abwasserbeiträge als zweites Problem. Das wird zu neuen Diskussionen führen, denn wir wissen, beim Bürger, wenn er um einen Tag sein Zahlungsziel verfehlt, werden sofort Säumniszuschläge fällig. Hier soll ja zinslos zurückerstattet werden, das kann zu neuen Diskussionen führen, insbesondere bei den Leuten, die nicht freiwillig gezahlt haben, sondern erst im Ergebnis eines Rechtsmittelstreits, den sie verloren haben.
Es stellt sich als Drittes die Frage: Wer trägt die Kosten für laufende Gerichtsverfahren? Bürger werden gezwungen, Gerichtsverfahren anzustreben; sie bekommen letztlich jetzt duch die Politik Recht. Die Politik bestätigt: Jawohl, eure Bedenken gegen das alte Abgabenrecht waren berechtigt. Damit sind die Verfahren erledigt, die Leute bekommen ihr Geld zurück; aber die Gerichte entscheiden nach dem alten Recht, wer die Kosten für dieses Verfahren zu tragen hat. Das sind im Regelfall die Bürger, die es de facto erreicht haben, dass sich die Rechtslage jetzt ändert. Das wird kein Mensch verstehen. Es wird zu
Meine Damen und Herren, die Hartnäckigkeit der PDS-Politik hat sich ausgezahlt. Der Einstieg in ein neues, modernes Kommunalabgabenrecht wird heute vollzogen. Bedauerlich ist, dass die Fraktion der CDU und Landesregierung die notwendige Konsequenz und Seriosität vermissen lässt. Sie blendet Probleme aus, missachtet die bisherige Rechtsprechung und will eine unsolide Finanzierung. Das gefährdet das Vorhaben. Die Verantwortung hierfür tragen ausschließlich die Vertreter der Landesregierung und der Fraktion der CDU.
Es werden weitere Maßnahmen im Kommunalabgabenbereich notwendig sein. Ich möchte hier nur die Bürgerbeteiligung und die Struktur der Aufgabenträger nennen.
Meine Damen und Herren der CDU, nehmen Sie unsere Hinweise ernst, greifen Sie unsere Vorschläge auf, dann kann das Vorhaben gelingen. Wenn alles so bleibt, wie Sie es vorgeschlagen haben, können Sie nicht mit der Zustimmung unserer Fraktion zu diesem Gesetzentwurf rechnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, unsere Position bei dem vorliegenden Gesetzentwurf ist hinlänglich bekannt. Wir haben immer wieder auf seine rechtlichen und auch finanziellen Risiken hingewiesen. Natürlich werden wir auch die heutige Beratung dazu nutzen, unsere Vorbehalte deutlich zu machen. Der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf einschließlich der wegen ihrer Bedeutung kaum erwähnenswerten Vorschläge der Fraktion der CDU - und nur diese sind in die Vorschläge des Innenausschusses eingegangen - ist nicht geeignet, die Probleme der Wasser- und Abwasserwirtschaft in Thüringen zu lösen. Die vorgeschlagenen Änderungen werden unter dem Strich auch zu keinen Entlastungen bei den entsprechenden Kommunalabgaben führen. Ganz im Gegenteil, sollten die vorgesehenen Änderungen mit den Stimmen der Fraktion der CDU - Herr Kuschel, hier musste ich sogar mein Konzept ändern, ich hatte
auch schon die PDS drin stehen, weil ich Zeitung gelesen hatte - beschlossen werden, würden für einen Großteil der Thüringerinnen und Thüringer die Belastungen spürbar zunehmen. Neben den negativen Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger, die Thüringer Handwerkerschaft und die Wirtschaft sowie für die kommunale Ebene mit ihren Aufgabenträgern halten wir den Gesetzentwurf wegen seiner Unvereinbarkeit mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen für nicht zustimmungspflichtig.
Unsere Position bezüglich der fehlenden Rechtmäßigkeit der vorgeschlagenen Änderungen wurde durch zahlreiche Stellungnahmen der Anzuhörenden sowohl in der ersten als auch in der zweiten Anhörung und insbesondere auch durch das vom Gemeinde- und Städtebund vorgelegte Rechtsgutachten bestätigt. Laut diesem Gutachten ist der Kern des Gesetzentwurfs das Verbot der Beitragsfinanzierung im Wasserbereich weder mit der Bundesverfassung, also mit dem Grundgesetz, noch mit den entsprechenden Grundsätzen der Thüringer Landesverfassung vereinbar. Auf die neben den verfassungsrechtlichen Problemen bestehenden rechtlichen Risiken hat eindringlich auch der Präsident des Thüringer Oberverwaltungsgerichts hingewiesen. Seiner Meinung nach würden die geplanten Änderungen eine in ihren Folgen schwer abschätzbare Rechtsunsicherheit schaffen, die letztlich erst durch die Rechtsprechung der kommenden Jahre gemildert werden könnte. Abgesehen von erheblicher Mehrarbeit für Gerichte werden die Rechtsstreite zur Problematik wie in anderen noch nicht umfassend juristisch betrachteten Rechtsmaterien 5 bis 6 Jahre dauern. Welche Gemeinde wiederkehrende Beiträge im Straßenausbaubeitragsrecht hat und welcher Bürger dagegen in Widerspruch und Klage gegangen ist, der kann davon auch ein Lied singen. Die ohnehin schwierige Aufgabe der Aufgabenträger und ihre Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern würde weiter behindert. Bürgermeister und Aufgabenträger sind wieder einmal die Deppen, die wiederholt planloses Hin und Her der Auffassung der Landesregierung inklusive der CDU-Fraktion ausbaden müssen.
Sie werden bewusst als Schutzschild der Landesregierung verwendet, um den Frust der Bürger abzufangen. Zum Dank dafür winkt ihnen Unglaubwürdigkeit, weil kein Mensch diese 180-Grad-Wendungen verstehen kann und das in Zeiten, in denen die Landesregierung das Parlament mit einem Sparhaushalt konfrontiert, der über die Schmerzgrenze hinausgeht und in der sie Strukturreformen auch bei den Gerichten plant und in der sie auch sonst in fast