auch, dass der leichte wirtschaftliche Aufschwung gerade die Langzeitarbeitslosen eben nicht oder kaum erreicht. Ich gehe später genauer darauf ein.
Meine Damen und Herren, es existieren zahlreiche Förderprogramme und Richtlinien, die der beruflichen Integration und Eingliederung in den Arbeitsmarkt dienen. Natürlich muss jedes Mittel ausgeschöpft werden, um Menschen in Arbeit zu bringen, insbesondere jene Arbeitslose, die aufgrund multipler Vermittlungshemmnisse nur schwer Zugang in den ersten Arbeitsmarkt finden können. Sieht man sich aber an, was derzeit an Programmen von der BA aufgelegt wird, finden wir uns in einem Wust von Papieren wieder, die selbst die Verfasser kaum noch interpretieren können. Hier greife ich den Ansatz Ihres Antrags, liebe Kollegen der SPD, auf „aus Erfahrung lernen“ und komme zum Punkt II Ihres Antrags. Die Erfahrung hat uns in den letzten Monaten gelehrt, die Instrumente der BA sind nur bedingt geeignet, um Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Gleiches trifft nach unserer Auffassung auf das Programm Kommunal-Kombi zu. Kommunal-Kombi ist eben nicht der große Wurf, so wie es anfangs aussah - kein oder kaum Bedarf von Kommunen, weil zu teuer und weil die Gefahr besteht, reguläre Arbeit zu verdrängen. Da bin ich den Kommunalen sehr dankbar, dass sie sehr verantwortungsbewusst und kompetent mit diesem Fakt umgehen. Wir werden daher auch den Punkt II Ihres Antrags ablehnen. Meine Fraktion unterstützt genau aus diesem Grund die Aktivitäten der Landesregierung hinsichtlich der Unterstützung des Projekts der Parität „Pro Arbeit“. Gut, dass nunmehr der § 16 a für den gewerblichen Bereich geöffnet ist. Ich denke, dass nunmehr „Pro Arbeit“ in weiteren Regionen aufgegriffen wird. Hier sollte auch die Unterstützung der Landesregierung ansetzen und ausgebaut werden.
Die Erfahrung hat uns weiterhin gelehrt und daraus sollten insbesondere die Kollegen der LINKEN lernen, die beste Arbeitsmarktpolitik ist eine gute Wirtschafts- und Sozialpolitik nach der Lehre von Ludwig Erhardt, wo es heißt, man kann nur das Geld ausgeben, was man vorher erwirtschaftet hat.
Aber die Erfahrung hat uns auch gelehrt, dass es nicht einfach ist, besonders die Langzeitarbeitlosen am ersten Arbeitsmarkt zu platzieren. Das ist und bleibt unser festes Ziel: Integration am ersten Arbeitsmarkt, sozialversicherungspflichtige Tätigkeit - und das alles nicht nur begrenzt auf Monate. Ich sagte es eingangs bereits, die aktuellen positiven Entwicklungen am Arbeitsmarkt gehen zum größten Teil an den Langzeitarbeitslosen vorbei. Lediglich bei den
25-Jährigen ist hier ein positiver Trend sichtbar. Allen Langzeitarbeitslosen ist eines leider gemeinsam: eine zunehmende Isolierung in der Gesellschaft, die durch den Mangel an finanziellen Möglichkeiten, Verunsicherung, Mutlosigkeit und Stigmatisierung entsteht und charakterisiert werden kann. Damit besteht tatsächlich eine ganzheitliche, gesellschaftliche Herausforderung, sich dieses Problems ernsthaft anzunehmen.
Meine Damen und Herren, auch Hilfe zur Selbsthilfe sei hier mit angesprochen. Unser Freistaat Thüringen verfügt über eine vielfältige und leistungsfähige Industrie- und Mittelstandsstruktur. Ernährungsgewerbe, Automobilindustrie, Maschinenbau, Glas- und Keramikindustrie, Medizintechnik und, und, und. Wir verzeichnen, dass sich weltweit Spitzentechnologien herauskristallisieren, deren Förderung einen wesentlichen Beitrag für eine wettbewerbsfähige Wirtschaftsentwicklung leistet. Thüringen wird auch weiterhin in den zentralen Schlüsseltechnologien eine aktive Rolle einnehmen und das ist gut so. Das ist gut so, weil ich meine, dass auch den Langzeitarbeitslosen diese Entwicklung zugute kommen wird. Es ist unbestritten, dass der größte Teil der Arbeitsplätze in den Bereichen der Hochtechnologien entsteht, Arbeitsplätze mit den entsprechenden Anforderungen an Qualifikationen und Kompetenzen. Nun werden Sie zu Recht sagen, dass für den Personenkreis der Langzeitarbeitslosen solche Beschäftigungsmöglichkeiten in den Bereichen der Hochtechnologien sicher nur in wenigen Ausnahmen möglich sein werden. Aber, meine Damen und Herren, außerhalb der Hochtechnologiebereiche entstehen begleitende, neue und zusätzliche Arbeitsplätze. In vielen Zulieferunternehmen, in vielen unternehmensnahen Dienstleistungsbereichen entstehen auch für Langzeitarbeitslose mit geringen Qualifikationen oder aber fehlenden beruflichen Erfahrungen Beschäftigungsmöglichkeiten und damit echte Chancen zur Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Nochmals, meine Damen und Herren, zum Begriff der Langzeitarbeitslosigkeit zurück. Der Begriff umfasst Menschen, die mehr als ein Jahr nicht am ersten Arbeitsmarkt beschäftigt waren, aber auch solche, die drei und mehr Jahre, teilweise sogar mehr als zehn Jahre nicht in einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt waren. Zu dieser Gruppe gehören Menschen mit weiteren Hemmnissen und Defiziten, Menschen mit Migrationshintergrund, Berufsrückkehrerinnen, Berufsrückkehrer, Rehabilitanden sowie Menschen mit fehlenden oder entwerteten beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen. Hinzu kommen fehlendes Selbstwertgefühl, mangelnde Motivation, große Verunsicherung, fehlende oder unzureichende Berufserfahrung, teilweise gesellschaftliche Isolation. Es wird deutlich, dass es eine nicht geringe Anzahl von Langzeitarbeitslosen gibt, die dem Ar
beitsmarkt und der Beteiligung am gesellschaftlichen Leben sehr fern sind, besser gesagt, sehr entfernt sind. Hier sind langfristig angelegte Konzepte notwendig. Das kurzschrittige Aneinanderreihen von Maßnahmen nach dem Gusto der BA ist hier wenig hilfreich und wenig erfolgversprechend. 50 Prozent der Menschen, die das System verlassen, sind nach 12 Monaten dort wieder angekommen. Das zeigen die Erfahrungen der letzten Jahre. Nur langfristige und auf die Bedürfnisse dieser Gruppe und den Einzelnen zugeschnittene Konzepte ermöglichen einen Erfolg bei der Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt. Bei dem Prozess der Integration geht es um den Erwerb anwendungsbereiter grundlegender beruflicher Kenntnisse, den Ausbau und die Erneuerung beruflicher Erfahrungen, die Entwicklung und Stärkung der Flexibilität und Mobilität, die Entwicklung von Fähigkeiten, um Anforderungen anzunehmen und zu erfüllen, die Entwicklung und Stärkung sozialer Kompetenzen.
All das, meine Damen und Herren, und das konnten und können wir aus Erfahrungen lernen, kann eine zentralistische Bundesbehörde nicht leisten. Aus den Erfahrungen konnten wir lernen, Akteure vor Ort können es einfach besser. In aller Deutlichkeit in Richtung Bundesminister Scholz: Wir wollen in Thüringen kein kooperatives Jobcenter der BA mit lediglich der Möglichkeit der Kommune, zu kooperieren. Ein solches System lehnen wir ab. Mit den geplanten kooperativen Jobcentern würde ein Megabundessozialamt entstehen, das direkt aus Berlin gesteuert wird. Die Jobcenter sollen weitgehend dem Weisungsrecht des Bundearbeitsministeriums unterworfen werden - vielleicht sinnvoll für den Chef der BA, der dann bis in das kleinste Jobcenter hineinregieren kann, tüchtig sparen kann zulasten der Betroffenen, aber nicht sinnvoll mit Blick auf die betroffenen Menschen selbst und Betroffenen vor Ort.
Den Kommunen bliebe lediglich nur eine Randrolle übrig - ein Bärendienst für die Betroffenen, da die Kommunen den Menschen vor Ort am besten helfen können. Um Langzeitarbeitslosigkeit zu überwinden, müssen jugend-, sozial-, familien- und bildungspolitische Maßnahmen mit arbeitsmarktpolitischer Förderung gezielt ineinandergreifen. Ich stehe nach wie vor für die klare Kommunalisierung dieser Aufgabe. Arbeitsmarktpolitik, meine Damen und Herren, hat in all unseren Kommunen ein Gesicht bekommen, so wie es jahrelang die Sozialhilfe war. Daran sollten wir festhalten und weiter arbeiten. Wir als CDU-Fraktion werden einer untergesetzlichen Regelung nicht zustimmen und somit die ohnehin schon am Rande stehenden Menschen noch weiter verunsichern und mit mehrfachen Bescheiden überfordern und noch mehr Verwaltungsaufwand produzieren. Gern hätte
ich jetzt zu Frau Kollegin Taubert gesprochen, die ja die Arbeitsweise oder den Stau der Abarbeitung an den Sozialgerichten kritisiert hat, zu Recht kritisiert hat, und ich bitte die Kollegen der SPD-Fraktion genau aus diesem Grund, das Thema aufzugreifen und gegen diese Art und Weise zu sprechen, denn die Folge wäre, dass wir noch mehr Prozesse an den Sozialgerichten erwarten müssten als bisher.
Wir treten für klare Strukturen und klare Entscheidungsgänge ein und das geht nur durch Änderungen der Bundesgesetzgebung. Ich fordere daher klar und deutlich die Änderung des Grundgesetzes in dieser Sache.
Meine Damen und Herren, für die CDU-Fraktion ist, wie ich eingangs sagte, das Berichtsersuchen erfüllt. Den Antrag der SPD-Fraktion lehnen wir ab. Unbeschadet der Ablehnung ist uns das Thema wichtig. Aber wir sind gut beraten, ruhig an das Thema heranzugehen und uns nach der Sommerpause erneut einen Bericht geben zu lassen. Bis dahin liegen hoffentlich belastbare Ergebnisse der Arbeitsgruppen vor, mit denen man sich dann inhaltlich auseinandersetzen sollte. Ich hoffe auf eine kurzfristige Entfristung bestehender Optionen und die weitere Optionsöffnung. Damit meine ich, wir haben zwei sehr gut funktionierende Optionskommunen, das Eichsfeld und Jena, die dringend eine Entfristung brauchen, und für weitere sollte der Weg geöffnet werden.
Das langfristige Ziel zur Kommunalisierung des SGB II will ich auch weiter gern mit der kommunalen Familie gehen, weil ich überzeugt bin, dass dies der richtige Weg ist. Alternativ wäre tatsächlich nur die gesetzliche Legalisierung der bestehenden ARGEn für mich machbar. Eine hübsche Braut ist das zwar nicht, aber sie kann backen, kochen und bügeln; ich meine damit, es funktioniert. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte gerne zwei Irrtümer aufklären. Frau Leukefeld, die Aufstockung des § 16 a für gewerblich einzusetzende Beschäftigte über die
75 Prozent hinaus, wie im sozialen Bereich auch, durch 15 Prozent Landesmittel auf 90 Prozent lässt die EU grundsätzlich nicht zu. Die Zustimmung überhaupt, den § 16 a auf die gewerbliche Wirtschaft anzuwenden, ist ausdrücklich unter dieser Maßgabe erfolgt.
Zum Abgeordneten Pilger auch noch eine kleine Aufklärung: Die Rechnung - Bundesmittel 500 € und darauf Bundesmittel 200 € aus dem Bundes-ESF und wir könnten dann auf die 500 € Bundesmittel 200 € ESF legen - geht nicht. Der Bund würde die 200 € von seinen Bundes-ESF-Mitteln abziehen. Das wäre ein Null-Summen-Spiel und nützt uns leider nichts, das haben wir geprüft. Herzlichen Dank.
Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich gehe davon aus, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist - oder gibt es da Widerspruch? Nein, damit ist das Berichtsersuchen erfüllt.
Es sind verschiedentliche Ausschussüberweisungen beantragt worden. Von der Fraktion DIE LINKE ist Ausschussüberweisung beantragt worden auch zum Sofortbericht. Wenn das erfolgen soll, muss von allen die Zustimmung vorliegen, die die Aussprache beantragt haben. Ich frage: Sind alle damit einverstanden, die die Aussprache beantragt haben, einer Ausschussüberweisung zuzustimmen? Das ist vonseiten der CDU-Fraktion nicht der Fall.
Dann liegt der Antrag vor, dass die Punkte II und III an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen werden sollen. Bitte, Herr Abgeordneter Höhn.
Entschuldigung, Frau Präsidentin, der Punkt II ist meines Wissens von niemandem zur Überweisung beantragt worden. Ich beantrage, diesen Punkt II auch zur Abstimmung zu bringen.
Ich hatte den Antrag von der Fraktion DIE LINKE so verstanden, dass es insgesamt an den Ausschuss überwiesen werden sollte. Ich muss mal zurückfragen, Frau Leukefeld, das habe ich richtig verstanden? Ja. Deshalb können wir dem nachkommen. Es ist die Ausschussüberweisung beantragt worden, wir stimmen darüber ab. Je nachdem wie die Abstimmung ausgeht, können wir dann auf Ihren Antrag zurückkommen, Abgeordneter Höhn.
Wir werden jetzt zuerst über die Ausschussüberweisung für den Punkt II des Antrags abstimmen. Wer für diese Ausschussüberweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Überweisung des Punkts II an den Ausschuss, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. Das heißt, mit Mehrheit ist diese Ausschussüberweisung des Punktes II abgelehnt worden.
Damit komme ich zur Abstimmung über die Überweisung des Punkts III an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Überweisung des Punktes III an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit? Das ist eine Mehrheit von Stimmen. Damit ist die Überweisung des Punkts III abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Nummern II und III des Antrags der Fraktion der SPD in Drucksache 4/3833 - Neufassung. Wer für diesen Antrag der Fraktion der SPD in den Nummern II und III ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Damit sind mit Mehrheit die Nummern II und III des Antrags der Fraktion der SPD abgelehnt.
Steuerverwaltung stärken Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/3885 - dazu: Steuerflucht und Steuerbe- trug bekämpfen - Steuer- prüfdienste länderüber- greifend stärken Alternativantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/3991 -
Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung zu ihrem Antrag? Das ist nicht der Fall. Wünscht die Fraktion der SPD das Wort zur Begründung zu ihrem Alternativantrag? Das ist auch nicht der Fall. Die Landesregierung erstattet Sofortbericht zu den Nummern 1 und 2 des Alternativantrags. Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Spaeth das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Fraktion DIE LINKE fordert die Landesregierung auf, sich für eine Bundessteuerverwaltung einzusetzen; Grund - weil sie so effektiver und effizienter wäre als eine ländergeführte Steuerverwaltung, soweit die These der Linkspartei.
Erstens: Was ist effizienter, wenn eine neue gigantische Zentralverwaltung - etwa nach dem Modell der Bundesarbeitsverwaltung - entstünde?
Zweitens: Wie kann der Steuervollzug effizienter werden, wenn eine Zentralverwaltung ihre strukturellen Entscheidungen ohne Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten trifft? Und zu diesen Entscheidungen gehören dann auch jene zum Steuervollzug und zur Organisation der Steuerverwaltung.
Drittens: Welchen Anreiz zu effektiver Arbeit hätten die Bediensteten der Thüringer Steuerverwaltung von der Aussicht, als künftige Bundesbeamte bundesweit einsetzbar zu sein?
Überhaupt sind derartige Behauptungen und Überlegungen ein Affront gegenüber allen Bediensteten der Thüringer Steuerverwaltung und sie sind überdies falsch. Die Bediensteten in der Thüringer Steuerverwaltung arbeiten effektiv und effizient. Thüringen besitzt eine funktionierende Steuerverwaltung. Und darüber hinaus haben wir auch unseren Willen zu weiteren Effektivitäts- und Effizienzsteigerungen ganz ohne Bundessteuerverwaltung durch die Behördenstrukturreform im Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums bewiesen. Solche Reformen sind aber nur möglich, wenn man beispielsweise seinen Personalbedarf vor dem Hintergrund neuer technologischer Entwicklungen und sich verändernder struktureller Rahmenbedingungen ständig überprüft und anpasst. Es ist Augenwischerei, wenn man Personal für die Thüringer Steuerverwaltung fordert, gleichzeitig aber eine Bundessteuerverwaltung effektiver findet, zumal diese bekanntermaßen mit weniger Personal auskommen will. Es ist deshalb kaum vorstellbar, dass die vom Bundesfinanzministerium angestrebten 441 Finanzämter bundesweit mit einem Personalaufwuchs realisiert werden sollen. Den Befürwortern einer Bundessteuerverwaltung muss auch klar sein, dass sich die geforderten Mitspracherechte der Länder in Bezug auf Finanzamtsstandorte und Personalplanung nicht erfüllen lassen. Es ist doch auch der hintergründige Zweck der Bundessteuerverwaltung, die Mitspracherechte der Länder zurückzudrängen.
Ich frage Sie deshalb: Soll die Landesregierung akzeptieren, dass mit der Einführung einer Bundessteuerverwaltung für Thüringen Mitsprache- und Mitwirkungsrechte verloren gehen? Das käme einem Ausverkauf Thüringer Interessen gleich. Auf die aktuellen Fälle der Steuerhinterziehung Bezug nehmend will ich klarstellen, dass diese auch mit mehr Personal oder einer Bundessteuerverwaltung nicht aufgedeckt worden wären. Dies war ein Erfolg der guten Zusammenarbeit von Bundes- und Landesbe
Die Fraktion der SPD fordert in ihrem Alternativantrag immerhin anstelle einer Bundessteuerverwaltung lediglich eine engere Zusammenarbeit mit dem Bund. Aber auch die Forderung nach einem bundesweiten einheitlichen Personalschlüssel für Steuerprüfdienste geht ins Leere. Diesen Personalschlüssel gibt es schon. Es gibt ihn im Übrigen auch schon seit über 50 Jahren. Er heißt Personalbedarfsberechnung, bezieht sich auf alle Bereiche der Steuerverwaltung und wird in einer Bundesarbeitsgruppe fortgeschrieben. Hieran ist auch Thüringen beteiligt. Man sollte sich jedoch von der Illusion verabschieden, dass ein solcher Schlüssel der Garant für erhoffte jährliche Steuermehreinnahmen in Millionenhöhe ist. Jedes bundesweite Konzept hat zugleich den Nachteil, die strukturellen Unterschiede der Länder nicht hinreichend zu berücksichtigen. Deshalb gibt es auch immer wieder regionale Besonderheiten im Rahmen der Berechnung zu berücksichtigen.
So wurde in Thüringen mit Blick auf die Betrugsbekämpfung bei der Investitionszulage der Sonderprüfdienst der veranlagungsbegleitenden Nachschauen, abgekürzt VBN, aufgebaut. Dieser Prüfdienst hatte aus unserer Sicht den Vorteil, dass er flexibler als die Betriebsprüfung agieren kann; denn im Gegensatz zu Betriebsprüfungen kann er sich auf bestimmte Einzelsachverhalte konzentrieren.
Gleichzeitig hat Thüringen bereits sehr schnell über eine gut ausgestatte Umsatzsteuersonderprüfung verfügt. Diese ermöglichte eine gute Prüfdichte bei den Umsatzsteuervoranmeldungen. Dies war insofern wichtig, als die Umsatzsteuersonderprüfung zeitlich wesentlich früher als die Betriebsprüfung Umsatzsteuerstattungen gegenüber Unternehmen überprüft hatte. Dies war ein Schritt, um möglichen Betrugsfällen vorzubeugen. Meine Damen und Herren, in der Umsatzsteuersonderprüfung haben wir in der letzten Bundesstatistik mit 45 Mio. € das zweitbeste Mehrergebnis der neuen Bundesländer erzielt.
Die Thüringer Betriebsprüfung hingegen wird intensiv zur Prüfung von Groß- und Mittelbetrieben eingesetzt, weil hier vor allem komplexe steuerliche Sachverhalte im Vordergrund stehen. Hier haben wir nach der letzten Bundesstatistik im Vergleich der neuen Bundesländer eine im Schnitt der neuen Länder liegende Prüfungsdichte, aber auch die zweithöchste Quote an Prüfungen ohne Mehrergebnis.
Meine Damen und Herren, dies zeigt, dass eine hohe Prüfdichte nicht automatisch auch zu höheren Mehrergebnissen führt. Im Übrigen haben die Thüringer Prüfdienste im vergangenen Jahr ein Mehrergebnis von über 200 Mio. € festgestellt. Auch dies ist
ein Beleg dafür, dass die Thüringer Steuerverwaltung mit entsprechender Stärke auftritt. Dieses Zusammenspiel der verschiedenen Prüfdienste war aus unserer Sicht der für Thüringen richtige Weg, denn wir mussten mitunter schneller und flexibler reagieren, als dies mit einer klassischen Betriebsprüfung allein möglich gewesen wäre. Gleichzeitig haben wir die wichtige Erkenntnis gewonnen, dass bei den vielen Klein- und Kleinstbetrieben in Thüringen flexible dezentrale Prüfdienste nahe am Unternehmen die besten Ergebnisse bringen, denn mittlere und Großunternehmen bedürfen einer hochspezialisierten Betriebsprüfung.