Zu Frage 2: Ich glaube, gerade in der jetzigen Zeit unternimmt die Landesregierung nachhaltige Anstrengungen zur Verbesserung des längeren gemeinsamen Lernens von Behinderten bzw. von Behinderung bedrohten Kindern und Kindern in allgemeinbildenden Schulen. Ich erinnere an die Eröffnungskonferenz von Minister Prof. Dr. Goebel im November des Jahres 2007 und ergänzend dazu auch an die derzeit laufenden Regionalkonferenzen mit dem Ziel, genau dies konsequent umzusetzen, die irgendwann dann sicherlich auch in entsprechenden Novellierungen der Gesetze münden werden.
Weitere Nachfragen von Abgeordneten gibt es nicht mehr. Damit rufe ich die nächste Anfrage auf, Abgeordneter Gerstenberger, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4070.
Das Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.V. (RKW) Thüringen setzt die Beratungsrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit um. Damit trägt das RKW zur Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei. Im Rahmen der Umsetzung des Operationellen Programms ESF wurden für die Umsetzung der Beratungsrichtlinie für den Zeitraum 2007 bis 2013 Fördermittel in Höhe von rund 45 Mio.€ zur Verfügung gestellt.
1. In welcher Höhe wurden Landesmittel zur Kofinanzierung dieser EU- Richtlinie für die Jahre 2008 und 2009 geplant (bitte gegliedert nach Jahresscheiben)?
2. Wie viele Anträge liegen der GFAW seit Jahresbeginn 2008 zur Prüfung und Bewilligung vor (bitte gegliedert nach Anzahl der vorliegenden Anträge/er- teilte Bewilligungen mit Angabe des Maßnahmebe- ginns/jeweilige Bewilligungssumme)?
3. Wie gestaltet sich der Mittelabfluss für die genannte Richtlinie, d.h., Fördermittel in welcher Höhe kamen
4. Wie viele Anträge liegen unbewilligt der GFAW vor und worin liegen die Gründe dafür, dass bislang kein Zuwendungsbescheid erteilt werden konnte?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gerstenberger für die Thüringer Landesregierung wie folgt.
Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung. Die Beratungsförderung zwischen Bund und Land wurde neu geordnet. Für Existenzgründer und KMU greifen entlang der einzelnen Unternehmensphasen aufeinander abgestimmt die Fördermöglichkeiten des Landes und des Bundes. Grundlage für die Förderung von Beratungsleistungen im Freistaat Thüringen ist die im September 2007 neu aufgelegte Beratungsrichtlinie, die vier Förderschwerpunkte beinhaltet.
1. die Beratung durch selbstständige Unternehmensberater über Qualitätssicherer, 2. die Beratung durch organisationseigene Berater des Handwerks, 3. den Existenzgründerpass und
Finanziert wird die Förderung mit Beginn der Förderperiode 2007 bis 2013 anteilig aus dem ESF. Die GFAW setzt die Beratungsrichtlinie um, RKW ist lediglich als Qualitätssicherer im Rahmen des ersten Förderschwerpunkts tätig. Da die Anfrage von Herrn Gerstenberger der Vorbemerkung nach offensichtlich auf die Tätigkeit des RKW abzielt, konzentriere ich mich bei der Beantwortung der Fragen 2 bis 4 auf die Förderschwerpunkte, in dem RKW die Rolle des Qualitätssicherers übernommen hat, also auf die Beratung durch selbstständige Unternehmensberater.
Zu Frage 1: Landesmittel für die ESF-kofinanzierten Richtlinien des TMWTA sind im Landeshaushaltsplan 2008/2009 bei Kapitel 07 08, Titel 685 75 veranschlagt, und zwar für das Jahr 2008 mit 13,757 Mio. € und für das Jahr 2009 mit 13,157 Mio. €. Eine richtlinienspezifische Ausweisung der Landesmittel findet nicht statt und ist auch nicht erforderlich. Der Bedarf an Landesmitteln ist jetzt noch nicht abschätzbar.
Zu Frage 2: Der GFAW liegen sechs Anträge zur Prüfung und Bewilligung für den Förderschwerpunkt Beratung durch selbstständige Unternehmensberater mit einer Auftragssumme von 28.000 € vor. Bewilligungen erfolgten noch nicht.
Zu Frage 4: Wie bereits ausgeführt, liegen der GFAW sechs Anträge zur Prüfung und Bewilligung für den Förderschwerpunkt Beratung durch selbstständige Unternehmensberater vor. Bewilligt wurde durch die GFAW noch nicht, da die vollständigen Anträge der GFAW erst seit Ende April dieses Jahres vorliegen.
Herr Minister, zwei Nachfragen. Wie erklären Sie die Tatsache, dass die Richtlinie zwar im September 2007 verabschiedet wurde, die Antragsformulare aber erst Mitte April dieses Jahres, also rund sieben Monate später, zur Verfügung standen und äußerst kompliziert sind.
Die zweite Frage: Welche Gründe gibt es dafür, für die Beratungsrichtlinie im Rahmen der Vereinfachung der Förderprogramme ein 22seitiges Antragsformular zu erarbeiten, zu dem zusätzlich der Gesellschaftervertrag des zu beratenden Unternehmens zur Verfügung zu stellen ist, und wie erklären Sie in diesem Zusammenhang, dass 230 Anträge beim RKW liegen, die wegen der Kompliziertheit dieser Antragsformulare noch nicht vollständig bearbeitet werden konnten.
Ich glaube, ich kann die drei Fragen, die Sie gestellt haben, im Komplex beantworten, da sie auch inhaltlich zusammenhängen. Ein Großteil der empfundenen Bürokratie und der auch aufgetretenen Bürokratie beim Antragsverfahren ist ESF-bedingt. Es ist ein sehr aufwendiges Antragsverfahren mit Nachweisführung erforderlich. Wir waren bemüht, es weitestgehend abzuschwächen. Das ist uns nicht in allen Positionen gelungen. Das ist auch der Grund dafür, dass die Formulare so spät auf die Tagesordnung gekommen sind und dass derzeit aufgrund des relativ schwierigen Antragsverfahrens so viele Anträge vorliegen, die noch bearbeitet werden.
Danke schön, Herr Minister. Nur der Hinweis, der Abgeordnete hat zwei Fragen gestellt, vielleicht hat er eine in zwei zusammengefasst, aber es waren insgesamt zwei. Dann kommen wir damit zur nächsten Frage des Abgeordneten Buse, DIE LINKE, in Drucksache 4/4071.
Danke schön, Frau Präsidentin. Da sich Daten ändern, würde ich gern vorausschicken, diese Anfrage stammt vom 29.04.2008 und beinhaltet nicht das, was zwischenzeitlich geschehen ist.
Die Thüringer Landeszeitung berichtete am 28. April 2008 unter der Überschrift „Scherer distanziert sich von Polizeireform“ über die unklare Umsetzung der Polizeireform. Bekanntlich hat der Thüringer Landtag in seiner 78. Sitzung am 27. Februar 2008 nach mehrmonatiger Diskussion das Thüringer Gesetz zur Vorbereitung der Neustrukturierung der Polizei beschlossen, welches am 1. Mai 2008 in Kraft tritt.
Die Umstände des Rücktritts des ehemaligen Innenministers Gasser sowie die Äußerungen des künftigen Innenministers Scherer deuten darauf hin, dass das durch den Thüringer Landtag beschlossene Gesetz von der Landesregierung nicht, nicht ganz bzw. zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden soll.
1. Ist es richtig, dass die Landesregierung die Realisierung dieses Gesetzes in dieser Legislatur nicht mehr bzw. nur in Teilen in Angriff nehmen will?
2. Welche neuen Gesichtspunkte, die bisher im parlamentarischen Verfahren keine Berücksichtigung fanden, sind der Landesregierung nach Beschlussfassung über den Gesetzentwurf im Thüringer Landtag bekannt geworden?
3. Welchen Ermessensspielraum hat die Landesregierung bei der Umsetzung eines vom Thüringer Landtag beschlossenen Gesetzes?
4. Ist die Landesregierung nicht verpflichtet, in Kenntnis neuer Sachverhalte die Novellierung des Gesetzes bzw. seine Aufhebung durch den Thüringer Landtag zu veranlassen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Buse beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zunächst eine Vorbemerkung: Innenminister Scherer hat sich nicht von der Polizeireform distanziert, übrigens auch nicht die bisherige Fraktionsvorsitzende Lieberknecht, um das gleich vorweg zu sagen. Die gestellten Fragen beziehen sich auf einen Presseartikel in der TLZ vom 28. April 2008, der sich dahin gehend zusammenfassen lässt, dass der damalige Präsident des Thüringer Rechnungshofs sich zunächst erst einmal ein eigenes Bild vom Stand und der Umsetzung der Polizeireform machen müsse. Das kann keinesfalls als Distanzierung von dieser Reform interpretiert werden.
Zu Frage 1 - Ist es richtig, dass die Landesregierung die Realisierung dieses Gesetzes nicht in Angriff nehmen will? Nein, das ist nicht richtig. Das Thüringer Gesetz zur Vorbereitung der Neustrukturierung der Polizei, das am 1. Mai vor wenigen Tagen in Kraft getreten ist, wird in vollem Umfang umgesetzt. Ich verweise hierzu auf das Plenarprotokoll zur Aktuellen Stunde vom 10. April 2008, wo ich die einzelnen Elemente und insbesondere die Reihenfolge der Reformmaßnahmen deutlich gemacht habe.
Zu Frage 2: Nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Vorbereitung der Neustrukturierung der Polizei sind keine neuen Gesichtspunkte bekannt geworden. Der vom Landtag zusätzlich beschlossene Antrag der CDU-Fraktion zum Neustrukturierungsgesetz mit seinen Eckpunkten zur Sicherstellung einer zukunftsfähigen Organisationsstruktur bildet die Leitlinie für die weitere Umsetzung der Polizeireform.
Zu Frage 3: Die Landesregierung setzt Gesetze des Thüringer Landtags so um, wie sie vom Gesetzgeber beschlossen worden sind. Das ergibt sich bereits daraus, dass die Landesregierung gemäß Artikel 47 Abs. 4 der Thüringer Verfassung an Recht und Gesetz gebunden ist. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
Zu Frage 4 - Ist die Landesregierung verpflichtet usw., eventuell eine Aufhebung zu veranlassen? Nein, das Thüringer Gesetz zur Vorbereitung der Neustrukturierung der Polizei enthält lediglich punktuelle Regelungen bzw. Ermächtigungen der Exekutive zu Behörden und deren Zuständigkeit im Polizeibereich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Herr Staatssekretär, in Artikel 1 des Gesetzes sind in Punkt 3, die den § 6 berühren, die Handlungsoptionen der Landesregierung übertragen worden, aber sie basieren, wie es auch im Gesetz heißt, auf der Umsetzung der Ergebnisse der Projektgruppe OPTOPOL. Dazu bedurfte es der Änderung dieses Polizeiorganisationsgesetzes. Ich würde Sie in Ergänzung zu dem, was Sie ausgeführt haben, fragen, wenn es nicht um das Gesetz geht, dann schlechthin: Ist es richtig, dass die Landesregierung die Realisierung der Ergebnisse der Projektgruppe OPTOPOL, zu deren Umsetzung dieses Gesetz beraten und beschlossen wurde, nicht mehr so umsetzen will, wie sie mal von der Projektgruppe vorgeschlagen wurden - Sie haben gerade gesagt, der Minister möchte dies noch mal einer Bewertung unterziehen - und gibt es hinsichtlich der Ergebnisse dieser Projektgruppe neue Gesichtspunkte?
Die Ergebnisse der Projektgruppe OPTOPOL sind nicht Regelungsbestandteil des Gesetzes zur Vorbereitung der Neustrukturierung. Ich will jetzt die einzelnen Punkte aus diesem Gesetz nicht noch mal aufführen, aber beim Nachlesen werden Sie sehen, dass diese Punkte umgesetzt werden und mit den Vorschlägen der Projektgruppe OPTOPOL nicht unmittelbar etwas zu tun haben. Die Frage, die Sie angesprochen haben, wie es konkret mit der Reform weitergeht, ist Gegenstand der Debatte im Hohen Hause heute oder morgen unter Tagesordnungspunkt 17 und ich werde dann dort darauf antworten.
Herr Staatssekretär, Sie haben richtigerweise darauf hingewiesen, dass es ein Gesetz zur Vorbereitung der Neustrukturierung der Thüringer Polizei ist. Ich möchte Sie fragen: Wann ist nach Ihrer Auffassung die Neustrukturierung der Thüringer Polizei abgeschlossen? Und wenn die Frage zu weit geht, würde ich dann gern die zweite Frage anschließen. Gehen Sie davon aus, dass die Neustrukturierung der Thüringer Polizei in dieser Legislaturperiode noch abgeschlossen wird?
Die Neustrukturierung der Polizei wird so schnell wie möglich abgeschlossen werden. Wichtig ist für mich, dass sie bereits mit dem 1. Mai begonnen hat, nämlich mit der Auflösung des Polizeiverwaltungsamts.