Protokoll der Sitzung vom 09.05.2008

Die Landesregierung hat zugesagt, zu prüfen, inwieweit zukünftig Möglichkeiten geschaffen werden, um in Einzelfällen auch einen späteren Übertritt zu ermöglichen.

Nächstes Problem: Tilgungsraten für ein Eigenheim gehören nicht zu den Kosten für Unterkunft und Heizung. Nach dem Willen der Petenten, die ALG II erhalten, sollte die zuständige ARGE auch Tilgungsraten für Eigenheime in Höhe von monatlich 369 € übernehmen. Die ARGE lehnte den Antrag nach der Auffassung des Petitionsausschusses zu Recht ab. Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten gemäß § 22 SGB II Leistungen für Unterkunft und Heizung. Zu diesen Kosten gehören bei einem Eigenheim bzw. einer Eigentumswohnung auch die damit verbundenen Belastungen, wie zum Beispiel angemessene Schuldzinsen. Nicht dazu gehören jedoch Tilgungsraten, mit denen letztendlich Vermögen aufgebaut wird, denn das SGB II sieht als Zweck des ALG II ausschließlich die Unterstützung der Erwerbstätigkeit und die Sicherung des Lebensunterhalts vor. Der Aufbau von Vermögen kann nicht Aufgabe der Allgemeinheit sein. Deshalb werden Tilgungsraten, im Unterschied zu Zinsen, nicht übernommen.

Ein nächstes Problem war ein Streit wegen einer fehlenden Hauswand. Der Eigentümer einer Doppelhaushälfte verlangte vom Bauordnungsamt, dass es den Nachbarn und Eigentümer der anderen Haushälfte veranlasst, die Schallisolierung an der gemeinsamen Hauswand zu verstärken.

Das Haus des Nachbarn wurde 1930 an das 1929 erbaute Haus des Petenten gebaut. Die Baugenehmigungen für die Häuser sahen vor, dass jeder der Nachbarn eine 12 cm starke Grenzwand zu errichten hat. Im Nachbarhaus wurde jedoch keine Grenzwand eingebaut. Der Petent geht deshalb davon aus, dass sein Nachbar verpflichtet ist, die Grenzwand zu errichten oder für ausreichenden Schallschutz zu sorgen. Er forderte den Nachbarn daher auf, den Schallschutz an der Grenzwand zu erhöhen. Vom Bauordnungsamt verlangte er, in diesem Sinne für ihn tätig zu werden.

Das hat das Bauordnungsamt nach der Auffassung des Petitionsausschusses zu Recht abgelehnt, denn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, bei der das Bauordnungsamt zum Einschreiten verpflichtet wäre, sind die nachbarlichen Geräusche, die wegen der dünnen Hauswand bei dem Petenten zu hören sind, sicherlich nicht.

Soziale Staffelung von Kindergartengebühren: Eine Familie mit vier kindergeldberechtigten Kindern beanstandete, dass bei der Staffelung der Kindergartengebühren nur die beiden Kinder berücksichtigt werden, die den Kindergarten besuchen und das

Einkommen unberücksichtigt bleibt.

Die Elternbeiträge sind nach § 20 Abs. 2 Satz 2 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz entweder nach dem Einkommen der Eltern und der Anzahl der Kinder oder dem Einkommen der Eltern oder der Anzahl der Kinder zu staffeln.

Ob der Landesgesetzgeber aufgrund von Bundesrecht verpflichtet gewesen wäre, die Elternbeiträge so zu regeln, dass die Elternbeiträge kumulativ nach der Kinderzahl und dem Einkommen zu staffeln sind, ist noch nicht höchstrichterlich geklärt. Deswegen ist auch nicht geklärt, ob es nach § 20 Abs. 2 Satz 2 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz zulässig ist, die Elternbeiträge nur nach der Kinderzahl zu staffeln. Der Gemeinde- und Städtebund empfiehlt in seiner Mustersatzung für die Erhebung von Kindergartengebühren, die Gebühren kumulativ nach der Anzahl der Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht, und dem Einkommen zu staffeln.

Dieser Empfehlung hat sich der Petitionsausschuss angeschlossen. Dementsprechend wurde dem kommunalen Träger des Kindergartens, den die Kinder des Petenten besuchen, empfohlen, eine Gebührenberechnung der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes entsprechend anzugleichen.

Maßregelvollzug und die dort untergebrachten Patienten können zukünftig Pakete empfangen. Ein Patient im Maßregelvollzug kritisierte beim Besuch der Strafvollzugskommission, dass die Klinik den Empfang von Paketen mit Nahrungsmitteln nicht gestatte. Die Landesregierung begründet das Verhalten der Klinik damit, dass die Klinik nicht in der Lage sei zu kontrollieren, ob die Pakete gefährliche Gegenstände oder Suchtmittel enthalten. Selbst Originalverpackungen könnten manipuliert sein.

Der Petitionsausschuss vertrat die Auffassung, dass hier § 18 Abs. 1 Thüringer Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch Kranker beachtet werden muss. Danach hat ein im Maßregevollzug untergebrachter psychisch Kranker das Recht, Pakete zu empfangen. Erlaubt sind grundsätzlich alle Gegenstände, die auch sonst nicht verboten sind.

Für den Strafvollzug ist im Strafvollzugsgesetz ausdrücklich geregelt, dass der Gefangene dreimal jährlich ein Paket mit Nahrungs- und Genussmitteln empfangen darf. Damit sollen die Verwandten und Bekannten der Gefangenen die Möglichkeit erhalten, den Gefangenen das Leben in der Justizvollzugsanstalt zu erleichtern und die Beziehungen zu den Gefangenen zu pflegen.

Der Petitionsausschuss regte deshalb gegenüber der Klinik an, den Empfang von Paketen mit Nahrungs

mitteln mehrmals im Jahr zuzulassen. Dem kam die Klinik nach; die Patienten können nun dreimal jährlich Pakete mit Nahrungsmitteln erhalten.

(Beifall CDU)

Gastkinderbeiträge sind rechtswidrig: Die Petenten hatten vom Wunsch- und Wahlrecht nach § 4 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz Gebrauch gemacht und ihre Tochter nicht in der Kindertagesstätte am Wohnort, sondern am Arbeitsort angemeldet. Dafür verlangte die Kindertagesstätte am Arbeitsort einen sogenannten Gastkinderbeitrag in Höhe von 39 € monatlich. Deswegen wandten sich die Petenten an den Petitionsausschuss.

Die Landesregierung vertrat mit dem Petitionsausschuss die Auffassung, dass das Wunsch- und Wahlrecht nicht durch zusätzliche Beiträge eingeschränkt werden darf. Elternbeiträge sind nach § 20 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz sozialverträglich zu gestalten. Das heißt, sie sind nach dem Einkommen der Eltern und/oder der Anzahl der Kinder und nach dem vereinbarten Betreuungsumfang zu staffeln. Das schließt Elternbeiträge, die nach dem Wohnort erhoben werden, aus.

In Gesprächen der Landesregierung mit dem Gemeinde- und Städtebund wurde Übereinstimmung erzielt, dass von den Gemeinden kein Gastkinderbeitrag zu erheben ist.

Als letzten Einzelfall darf ich dann noch mal über eine Mückenplage in Berlin berichten. Dazu ist vielleicht zu sagen, dass dieser Petent auch den Kollegen des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags bekannt ist. Er hat ein Verfahren, dass er sich immer Informationen früh aus der Zeitung entnimmt und Probleme, die ihn bewegen, dann den Petitionsausschüssen verschiedener Landtage und des Deutschen Bundestags zur Kenntnis bringt. Die Ausschaltung der alljährlich wiederkehrenden Mückenplage forderte ein besorgter Bürger Berlins. Mit diesem Anliegen hatte er sich an alle Landtage, die Bremische Bürgerschaft, die Bürgschaft der Freien und Hansestadt Hamburg und nicht zuletzt an das Abgeordnetenhaus von Berlin gewandt.

In seiner Petition berichtet der Petent über seine Erfahrungen mit Mücken in Berlin. Er schilderte anschaulich, dass eine schlaflos verbrachte Nacht als Folge einer einzigen Mücke bereits zu schweren psychischen Beeinträchtigungen führen könne. Durch Mückenstiche verursachte Hautentzündungen könnten zu sozialer Isolation führen. Die Jagd nach Mücken verursache Schäden im Haushalt wie zerstörtes unersetzlich wertvolles Familienporzellan. Ein stark eingeschränktes Engagement solchermaßen malträtierter Arbeitnehmer führe Jahr für Jahr zu im

mensen volkwirtschaftlichen Einbußen. Mücken seien eine Naturkatastrophe und deshalb vom Staat zu bekämpfen.

Der Petitionsausschuss hat die Petition beraten, obwohl nicht ausgeschlossen war, dass nicht Mücken den Petenten trieben, dem Landtag seine Erfahrungen mitzuteilen. Die „Berliner Morgenpost“ hatte schon am 17.07.2007 vor den Plagegeistern gewarnt. Unter der Überschrift „Mückenplage in der Hauptstadt“ meldete sie: „Für Stechmücken ist die große Zeit gekommen.“ Am 29.08.2007 berichtete auch die „Thüringer Allgemeine“, dass sich Mücken dank des feuchtwarmen Wetters massenhaft entwickeln würden. Allerdings gab der von der „Thüringer Allgemeinen“ befragte Insektenspezialist Dr. Ronald Bellstedt für Thüringen Entwarnung: „Die Trockenheit im Frühjahr macht den Tieren teils immer noch zu schaffen trotz des feuchtwarmen Sommers.“

Tatsächlich konnte von einer „alljährlich wiederkehrenden Mückenplage“ in Thüringen keine Rede sein. Der Petitionsausschuss erklärte die Petition für erledigt. Wie ernst die Petition in Berlin und andernorts zu nehmen ist, wurde sicher dort entschieden. Dafür war der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags nicht zuständig.

(Beifall CDU)

Sehr geehrte Damen und Herren, abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass man den Bericht auch im Internet nachlesen kann. Schließen darf ich mit einem Dank auch an alle Petenten. Sie werden sich sicherlich wundern, wieso ich dies hier so ausspreche, weil das für mich auch ein Zeichen dafür ist, dass die Menschen, die sich an diesen Landtag wenden, Vertrauen in uns alle als Abgeordnete haben. Nur wer Vertrauen in die parlamentarische Demokratie hat, wird sich auch die Mühe machen, sein Problem aufzuschreiben und sich an die zuständigen Stellen im Thüringer Landtag zu wenden.

(Beifall CDU, SPD)

Aus diesem Grund kann ich auch die Frage von Journalisten, ob nicht die steigende Anzahl von Petitionen bedenklich wäre, nicht ganz nachvollziehen. Denn erstens gilt, nicht jede Petition bedeutet auch, dass staatliches Handeln zu kritisieren ist, und zum anderen - ich habe es schon gesagt - zeugt es von einem Vertrauen der Bürger in uns alle. Ich denke, in diesem Sinne sollten wir alle auch zukünftig Ansprechpartner für unsere Bürger sein, die sich häufig auch verzweifelt mit vielfältigen Problemen an uns wenden und Probleme, die diese Menschen bewegen, ernst nehmen und ihnen zur Seite stehen. Herzlichen Dank.

(Beifall im Hause)

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort der Abgeordneten Sedlacik, DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, jawohl, auch ich bin der Meinung, der erneute Anstieg der Petitionen im Jahr 2007 ist nicht ein negatives Votum der Bürger in Thüringen, sondern er zeigt den hohen Stellenwert der Tätigkeit des Petitionsausschusses. Nach erfolgter Vorlage des Jahresberichts und den Erläuterungen des Vorsitzenden möchte ich heute ganz bewusst die Öffentlichkeit nutzen, um eine etwas andere Sichtweise von meiner Seite und meiner Fraktion hier darzulegen. Warum? Es ist sonst nicht immer ganz einfach, sich öffentlich zu äußern, weil die Nichtöffentlichkeit unseres Ausschusses und das Vorrecht des Vorsitzenden zu öffentlichen Auftritten, zu öffentlichen Äußerungen es mir an den restlichen Tagen im Jahr nicht ganz leicht machen.

Doch zur Klarstellung: Ich arbeite gern im Petitionsausschuss, ich habe inzwischen Erfahrungen gesammelt und ich habe auch einige positive Entwicklungen mitgestalten dürfen, wie - Herr Wehner erwähnte es schon - die Effektivierung der Arbeit und die moderne Arbeitsweise in unserem Ausschuss. Dafür möchte ich ausdrücklich allen Kollegen im Ausschuss danken und natürlich auch in bewährter Zusammenarbeit anerkennende Worte finden für Frau Roth und ihre Mitarbeiter.

(Beifall DIE LINKE)

Liebe Damen und Herren, in einer Zeit zunehmenden Vertrauensverlustes der Bürger in ihre demokratischen Repräsentanten gilt es, die Effizienz der Funktion unseres Petitionsrechts, insbesondere zugunsten von Petenten, sowie des Petitionsausschusses weiter zu verbessern. Deshalb werde ich, und das wissen Sie, Herr Wehner, immer wieder die fehlende Öffentlichkeit unseres Ausschusses ansprechen.

(Beifall DIE LINKE)

Im Petitionsausschuss werden nach wie vor alle Petitionen, auch Petitionen, in denen Bürgeranliegen vorgetragen werden, wo es um Gesetzesänderungen geht, im stillen Kämmerlein diskutiert und votiert. Das Abschirmen der Bürger, der Petenten in nicht öffentlichen Verfahren - das sage ich ausdrücklich - ist wenig hilfreich und das insbesondere bei Sammel- und Massenpetitionen.

(Beifall DIE LINKE)

Wie viele Petenten, Bürgerinitiativen standen schon hier vor diesem Landtag, haben Petitionen überreicht? Einige Beispiele: Ich denke an die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie Voraussetzungen der Beitragserhebungen. Ich denke an die Initiative der 380-kV-Leitung oder an die Initiative der Hortnerinnen, bei der es gegen die Kommunalisierung der Horte ging. Die Fraktion DIE LINKE hatte zur Erarbeitung des Tätigkeitsberichts mehrere Anträge mit der Bitte gestellt, einige Ergänzungen vorzunehmen. Einige wurden einvernehmlich aufgenommen, andere wurden abgelehnt.

Ein Beispiel: Im Bericht finden Sie eine ausführliche Aufzählung zu Aktivitäten der Strafvollzugskommission. Wir hatten beantragt, eine Zusammenfassung der Schlussfolgerungen, die verallgemeinerungsfähig sind, in den Jahresbericht aufzunehmen. Das wurde mit dem Hinweis abgelehnt, das können Sie dann in der Aussprache tun. Gut, dann muss ich es heute hier in der Aussprache tun. Wie gesagt, zur Arbeit der Strafvollzugskommission und deren Ergebnissen gibt es breite ausführliche Bemerkungen. Ich vermisse jedoch, dass über die Sachverhaltsdarstellung hinaus deutliche Schlussfolgerungen zu möglichen Problemlösungen zusammengefasst dargestellt werden. Schon an den Sachverhaltsdarstellungen im Bericht wird doch klar, dass wir bei den Vor-Ort-Besuchen der Kommission mit den allgemeinen und drängenden Problemen im Strafvollzug konfrontiert werden, seien es - ich will einige Probleme nennen - die Fragen der Unterbringungsbedingungen, Überbelegung, dadurch auch wieder Ablehnung von Verlegungsanträgen von Petenten. Ich denke an die Ausstattung der Einrichtungen mit Fachpersonal und die Arbeitsbedingungen des Personals samt der Probleme des bestehenden Beförderungsstaus. Die Große Anfrage unserer Fraktion DIE LINKE zur Situation des Thüringer Strafvollzugs hat hierzu zahlreiche Problemfelder nochmals zusammengetragen. Natürlich versucht die Landesregierung immer wieder, einige Stellen zu lösen, ich habe aber das Gefühl, es geht nach dem Feuerwehrprinzip.

Ein stimmiges Konzept kann ich hier nicht sehen, selbst in der Justizvollzugsanstalt Tonna wurden Mankos offenbar. Ich denke an die immer noch zu geringe Beschäftigung. Mit 66 Prozent der Gefangenen, die dort Arbeit haben, ist das zu wenig, hier muss nachgebessert werden. Oder ich denke auch an die 42-Stunden-Woche in den JVAs, die erhebliche Probleme für die konkrete Arbeits- und Schichtplanung in den Justizvollzugsanstalten hervorbringen. Hier müssen für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen dringend praktikable Lösungen gefunden werden.

Ich möchte auch Folgendes vorschlagen: Wenn die neue Jugendstrafanstalt Arnstadt/Rudisleben gebaut wird, ist es nach Auffassung unserer Fraktion sinnvoll, wenn die Strafvollzugskommission und der Justizausschuss an den Baufortgang informativ eng angeschlossen und natürlich auch mit in die inhaltliche Vollzugskonzeption einbezogen werden, weil sie für die weitere Arbeit, für die bessere Arbeit eine größere Rolle spielen sollten.

Ein weiterer Vorschlag, der auch nicht in den Bericht aufgenommen wurde, ist unser Vorschlag zur Erhöhung der Wirksamkeit des Petitionsausschusses bei den Vor-Ort-Terminen. Bei den Vor-OrtSprechstunden in den Kreisen sollten künftig lokale Landtagsabgeordnete ihre Teilnahme tatsächlich ermöglichen. Das heißt, eingeladen werden sie ja, die Teilnahme ist aber sehr sporadisch.

(Unruhe CDU)

Mir wurde im Ausschuss gesagt, wir können doch den Abgeordneten nicht vorschreiben, was sie zu tun und zu lassen haben. Das möchte ich auch nicht, aber meinen Vorschlag, den ich unterbreite, der kann doch mal zum Nachdenken anregen, denn die direkt gewählten Kandidaten vor Ort müsste es doch interessieren, welche Probleme es in diesem Landkreis gibt. Vielleicht gibt es da auch kurze Wege und kurze Beine, hier diese Probleme schneller zu lösen. Ich finde es auch immer schade, dass wir auch die Pressearbeit vor Ort zu wenig nutzen. Anschließende Pressegespräche vor Ort oder Veröffentlichungen in der Presse, auf der Internetseite, können doch die akuten Probleme noch mal benennen und können für die Lösung der Probleme ganz hilfreich sein. Wenn man bedenkt, dass auf den ersten Blick die kleinen Wehwehchen für die Betroffenen selbst enorme Auswirkungen auf ihre Lebensumstände haben und der Petitionsausschuss oft die letzte Rettungsinstanz in der Not ist, bestätigt das einmal mehr die Notwendigkeit und die Bedeutung des Ausschusses auch vor Ort.

Meine Damen und Herren, Herr Wehner nannte es bereits, es gab 11 Überweisungsbeschlüsse des Ausschusses an die Landesregierung. Es gibt auch noch offene Entscheidungen, wie wir gerade das Beispiel des Übertritts zum Gymnasium hörten. Die vorliegenden und abgeschlossenen Berichte der Landesregierung zeigen mir, mit welcher Ignoranz der Petitionsausschuss doch letzten Endes behandelt wird. Die Landesregierung nimmt diese Beschlüsse nicht auf, um ihre Politik auf den Prüfstand zu stellen, sondern sie kommt lediglich ihrer Berichtspflicht nach und danach versickern sie irgendwie in den Mühlen der Zeit und der Erfolg blieb bisher immer aus. Bei Antworten der Landesregierung auf Berücksichtigungs- und Erwägungsbeschlüsse hielt sich natürlich auch

die kritische Nachfrage von uns selbst im Petitionsausschuss immer noch in Grenzen. Hier nutzen wir die Möglichkeiten des Petitionsrechts noch nicht optimal. Deshalb werden die Abgeordneten der LINKEN des Petitionsausschusses künftig von der Regelung des § 18 Abs. 2 Petitionsgesetz Gebrauch machen und beantragen, diese Themen ins Plenum zu holen, denn in § 18 Abs. 2 ist Folgendes geregelt: „Sofern die Landesregierung einem Beschluss... nicht nachkommt, kann der Petitionsausschuss mit der Mehrheit seiner Mitglieder verlangen, dass über die Entscheidung der Landesregierung eine Beratung in einer Sitzung des Landtags stattfindet.“ Also, warum tun wir das nicht?

Die Anzahl der Sammelpetitionen im Jahr 2007 zeigt mir, dass sich eine Vielzahl Thüringer Bürger mit gleichem Anliegen an den Ausschuss gewandt hat. Ich möchte auch die politische Bedeutung von Sammel- und Massenpetitionen nicht kleinreden, im Gegenteil. Deshalb fordere ich auch immer wieder: Lassen Sie uns öffentliche Anhörungen zu solchen Petitionen im Landtag durchführen.

(Beifall DIE LINKE)

Das ist ein großer Mangel, dass wir diese Möglichkeiten der öffentlichen Arbeit mit Problemen der Bürger nicht nutzen. Transparenz ist eben nur möglich, wo Öffentlichkeit herrscht und nur einmal im Jahr haben wir als Petitionsausschuss die Öffentlichkeit hier in diesem Plenum, die Öffentlichkeit eventuell auch über die Presse, aber das ist für mich gleich null.

Herr Wehner sagte es, wir sind modern, es gibt die Möglichkeit, Petitionen über das Internet an uns zu richten. Der Bundestag ist schon einen Schritt weiter. Im Bundestag besteht sogar die Möglichkeit, öffentliche Petitionen ins Netz zu stellen, wo jeder Bürger, der sich dafür interessiert, der das mit unterstützen will, auch mitzeichnen kann. Dieser Modellversuch ist jetzt in Auswertung. Wir haben in der von Herrn Wehner genannten Beratung in Dresden darüber diskutiert und wir haben in unserem Ausschuss beschlossen, dass wir dann im Herbst, wenn die Ergebnisse vorliegen, ernsthaft auch über die Möglichkeit für Thüringen sprechen. Ich weiß um die Vorbehalte der Mehrheitsfraktion der CDU zu solchen modernsten Arbeitsweisen, aber letzten Endes wollen wir die Argumente austauschen und das auch intensiv. Denn man braucht ein klares Demokratieverständnis, um zu verstehen, was Petitionen können und was sie nicht können und das besonders bei Massenpetitionen. Da ist doch bei den vielen Bürgerinnen und Bürgern die Enttäuschung immer sehr groß, da sie eine wirksame Reaktion des Landtags einfach erwarten. Das ist einfach zu wenig, hier nutzen wir unsere Stellung einfach auch zu wenig. Es

wäre vernünftig, das Petitionsrecht hier weiter zu gestalten, denn es ist immer Ausdruck dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger Vertrauen in das Parlament setzen.