Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße unsere Gäste auf der Zuschauertribüne und auch die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen die Abgeordnete Wolf, die Rednerliste führt die Abgeordnete Holbe.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Hauboldt und Herr Minister Müller.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, mit dem Ende des heutigen Plenartages scheidet aus unseren Reihen ein Mann der ersten Stunde aus, der die jüngste Geschichte Thüringens nachhaltig geprägt hat. Andreas Trautvetter legt heute sein Mandat nieder und strebt noch jung an Jahren in eine andere Karriere. Mit ihm verliert der Landtag - muss ich sagen - einen „Hans Dampf in allen Gassen“ und eine in allen Landesteilen deutlich wahrnehmbare Stimme aus Südthüringen. Ins Zentrum seiner Tätigkeit stellte Andreas Trautvetter den Aufbau eines neuen demokratischen Thüringens. Er hat dieses Ziel mit konstruktivem, undogmatischem Denken, mit Anpassungsfähigkeit, aber auch mit Beharrlichkeit und Durchhaltevermögen verfolgt. Mehrere Regierungsämter wurden ihm in den vergangenen 18 Jahren übertragen. Dabei waren von ihm schwierige Aufgaben zu lösen, wobei manches besser und manches nicht so gut gelungen ist. Was uns aber in Erinnerung bleiben wird, ist sein Bemühen, mit unkonventionellen Methoden Probleme zu lösen. Eingefahrene Wege müssen nicht zum Ziel führen, das hat ihn seine Lebenserfahrung gelehrt. Und so waren seine Lösungsansätze immer pragmatisch und einfallsreich, ob Graffiti-Wettbewerb bei der Saaletalbrücke oder das Brückenspringen an der Talbrücke „Wilde Gera“. Andreas Trautvetter versteht es, seine Arbeit anschaulich zu gestalten und dafür zu begeistern. Besonderes Ansehen in der Bevölkerung hat ihm eingebracht, dass er ein Freund offener, klarer Worte ist. Jeder, der ihn kennt, weiß, dass man mit ihm in der Sache trefflich streiten kann, deshalb war die Kooperation mit ihm nicht immer konfliktfrei. Besonders als Finanzminister hat er niemals Zweifel daran gelassen, wer die Hosen anhatte und wer als nackter Mann vor ihm stand. Ich spreche aus guter Erfahrung. Es war nicht einfach.
Aber gerade das hat ihn zu einem guten Finanzpolitiker gemacht. Was immer Andreas Trautvetter während der 18 Jahre seiner Parlamentszugehörigkeit getan hat, er hat Maßstäbe gesetzt, ob als Politiker, als Sportfunktionär oder als Amateurmusiker. Marketing und Volksseele bringt er geschickt unter einen Hut. Andreas Trautvetter hat es in seinen Regierungsjahren, glaube ich, stets mit dem ehemaligen Bundestagspräsidenten Richard Stücklen gehalten, der einst befand: „Wer als Politiker nicht lachen kann, bei dem hat das Volk nichts zu lachen.“ Er kann über sich selbst lachen und weiß die Thüringer zu amüsieren mit blond gefärbtem Schopf oder mit dem richtigen Ton als Nachwuchsmusiker. In seinem Wahlkreis Jena scheint er fast jeden persönlich zu kennen, so viele Hände muss er dort schütteln.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich glaube, es gäbe noch viel über ihn zu sagen, über sein Engagement im Wintersport, über seine caritativen und ehrenamtlichen Verpflichtungen, die ihn kürzlich bis nach Albanien führten. Andreas Trautvetter hat viel für Thüringen bewirkt. Wir sind dankbar dafür. Ich glaube, er ist ein politisches Urgestein Thüringens. Wir können alle wahrlich sagen als Landtagsabgeordnete: Wir kennen unseren Pappenheimer.
Schon als musizierender Politiker hat Andreas Trautvetter bewiesen, für eine neue Karriere ist es nie zu spät. In diesem Sinne wünsche ich dir, lieber Andreas, viel Erfolg in dem neuen Beruf. Ich weiß auch, dass die Ankündigung steht, du wirst dich einmischen. Wir sind gewappnet. Alles Gute für dich!
Arbeitsbericht des Petitions- ausschusses für das Jahr 2007 dazu: Unterrichtung durch die Prä- sidentin des Landtags - Drucksache 4/4065 -
Ich erteile das Wort Herrn Abgeordneten Wehner für den Bericht des Petitionsausschusses. Bitte, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kollegen, werte Gäste auf der Tribüne, ich darf, bevor ich zum eigentlichen Bericht komme, dem Be
richt einige Vorbemerkungen voransetzen. Zunächst geht mein Dank an alle Kollegen, die in diesem Ausschuss auch im vergangenen Jahr dazu beigetragen haben, dass eine überaus angenehme Arbeitsatmosphäre geherrscht hat. Ich möchte die Kolleginnen, angefangen mit Frau Kollegin Pelke, Frau Kollegin Wackernagel, Frau Kollegin Döllstedt, Frau Kollegin Sedlacik, aber natürlich auch die Herren, Herr Kollege Wetzel, Herr Kollege Heym und natürlich Herr Kollege Nothnagel, Herr Kollege Kölbel noch mal alle namentlich erwähnen, damit jedem hier im Hause bewusst ist, welche Kollegen sich diesen umfangreichen Aufgaben im Petitionsausschuss stellen.
Als zweite Vorbemerkung möchte ich aber auch meinen Dank an die Verwaltung, die diesen Ausschuss betreut, richten. Ich denke, die Vielzahl und vor allen Dingen auch die Vielfalt an unterschiedlichen Problemen, die in diesem Ausschuss zu beraten sind und wo wir versuchen, immer den Bürgern zur Seite zu stehen, verlangen auch sehr viel Sachkenntnis, viel Vorarbeit. Dafür auch mein herzlicher Dank!
Als nächste Vorbemerkung vielleicht auch noch ein Hinweis: Der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags ist ein sehr modern arbeitender Ausschuss. Vor circa zwei Wochen fand eine gemeinsame Sitzung der Petitionsausschussvorsitzenden des Bundes und der Länder in Dresden statt. Da haben wir festgestellt, dass wir mit unserem Bearbeitungsverfahren, bei dem wir schon sehr viel auf elektronischem Weg bearbeiten, doch einer der modernsten Ausschüsse sind. Andere Landtage haben schon signalisiert, dass man sich für unser Arbeitssystem interessiert. Wir konnten mit diesem Verfahren eine Unmenge an Papier einsparen. Ich denke, auch das ist ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Ich denke, wir sind vielleicht in anderen Ausschüssen auch in Kürze in der Lage, da etwas mehr auf elektronischem Weg zu arbeiten.
Ich freue mich, Ihnen heute gemäß § 103 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags den Bericht über die Arbeit des Petitionsausschusses des vergangenen Jahres 2007 geben zu können.
1.097 Petitionen wurden 2007 an unseren Ausschuss gerichtet. Das sind 165 Petitionen mehr als im Jahr zuvor. Neben den neuen Petitionen hatte der Ausschuss aber auch noch 703 Petitionen aus den Vorjahren und damit insgesamt 1.800 Petitionen zu bearbeiten.
In 12 Sitzungen hat der Petitionsausschuss 1.376 Petitionen beraten. 1.170 Petitionen wurden dabei abschließend beraten.
Der Petitionsausschuss konnte 150-mal feststellen, dass der Petition entsprochen wurde. Das sind ca. 13 Prozent aller abschließenden Entscheidungen. In 60 Fällen, ca. 5 Prozent der Entscheidungen, konnte dem Anliegen der Petitionen teilweise entsprochen werden. Durch Auskunft nach Aufklärung der Sach- und Rechtslage konnte der Ausschuss 624-mal, das sind ca. 52 Prozent der Entscheidungen, zur Lösung der Probleme beitragen.
Die meisten Petitionen betrafen die Rechtspflege. An erster Stelle stand hier wie im Vorjahr der Strafvollzug. An zweiter Stelle standen die Petitionen zum Bereich Arbeit, Soziales und Gesundheit. Ein Schwerpunkt bildete dort die Grundsicherung für Arbeit Suchende. An dritter Stelle standen kommunale Angelegenheiten, wobei wiederum die Kommunalabgaben und dabei insbesondere die Straßenausbaubeiträge, Herstellungsbeiträge für Abwasser und Abwasserbeseitigungsgebühren und Beschwerden über die Arbeitsweise kommunaler Behörden Schwerpunkte waren.
Das können Sie detailliert dem schriftlichen Arbeitsbericht des Petitionsausschusses entnehmen, der mit der Unterrichtung der Präsidentin vom 29.04.2008 in Drucksache 4/4065 als Broschüre verteilt wurde und einen umfassenden Überblick über die Tätigkeit des Ausschusses gibt.
Mit der heutigen Berichterstattung sollen ausgewählte Punkte der Ausschussarbeit dargestellt werden. Lassen Sie mich zunächst auf das Thüringer Petitionsgesetz eingehen, das im Petitionsausschuss federführend beraten wurde und am 01.06.2007 in Kraft getreten ist.
In dem neuen Petitionsgesetz wurden nicht nur die Vorschriften des alten Petitionsgesetzes und der Geschäftsordnung des Landtags zusammengeführt, sondern auch neue, einem wirksamen Petitionswesen dienende Regelungen eingeführt.
Petitionen können jetzt über das Internet an den Landtag gerichtet werden. Auch in diesem Bereich haben wir uns also den modernen Medien geöffnet. Um das Petitionsverfahren zu verkürzen, kann sich der Petitionsausschuss nun auch direkt an die betroffene Stelle wenden.
Wenn die Landesregierung einem Ersuchen des Ausschusses nicht nachkommt, kann der Petitionsausschuss beschließen, dass der Bericht der Landesregierung zu dem Ersuchen des Petitionsausschusses in einer Sitzung des Landtags beraten wird.
Den Text des neuen Petitionsgesetzes und eine Kommentierung ausgewählter Vorschriften finden Sie im schriftlichen Arbeitsbericht.
Mündlich wurden im Jahr 2007 18 Prozent der Petitionen vorgetragen. Das sind 5 Prozent mehr als im Jahr davor. Der Petitionsausschuss erleichterte die mündliche Petition mit 19 Bürgersprechstunden. Diese finden turnusgemäß in allen Regionen des Landes, aber auch hier im Landtag statt.
Die vom Petitionsausschuss als Unterausschuss gebildete Strafvollzugskommission besuchte im Jahr 2007 die Jugendstrafanstalt Ichtershausen, Zweiganstalt Weimar, die Justizvollzugsanstalten Tonna und Untermaßfeld sowie die forensische Psychiatrie im Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Hildburghausen und das Ökumenische Hainichklinikum Mühlhausen.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Petitionsausschuss und dem Bürgerbeauftragten wird seit dem 01.06.2007 durch das Thüringer Gesetz über das Petitionswesen vom 15. Mai 2007 und das Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten vom 15. Mai 2007 geregelt. Hiernach behandelt der Bürgerbeauftragte nur noch Bürgeranliegen, die keine Petitionen sind. Petitionen leitet der Bürgerbeauftragte an die zuständigen Stellen oder den Landtag weiter. Ausgenommen sind Bitten, die auf eine Auskunft gerichtet sind. Demgemäß leitete die Bürgerbeauftragte dem Petitionsausschuss im Jahr 2007 50 Petitionen zu. Der Petitionsausschuss kann der Bürgerbeauftragten nach § 8 Abs. 2 Thüringer Petitionsgesetz Aufträge erteilen. Im Jahr 2007 waren das insgesamt sechs.
Lassen Sie mich nun auf zwei Massenpetitionen eingehen, die 2007 an den Landtag gerichtet wurden. Massenpetitionen sind Petitionen, bei denen sich mindestens 50 Personen mit dem gleichen Anliegen durch gleichlautende Zuschriften oder Unterschriften an den Landtag wenden. Mit der einen Massenpetition haben sich ca. 720 Bürger aus Zeulenroda-Triebes, Langenwetzendorf, Auma, Hohenleuben, Langenwolschendorf, Leitlitz, Muntscha, Krölpa und vereinzelt aus anderen Orten gegen die Einführung einer Niederschlagswassergebühr im Zweckverband Wasser/Abwasser Zeulenroda gewandt.
Der Zweckverband Wasser/Abwasser Zeulenroda wurde wegen der Verhältnisse im Verbandsgebiet von der Rechtsaufsichtsbehörde aufgefordert, eine Niederschlagswassergebühr einzuführen.
Der Petitionsausschuss informierte die Petenten durch Pressemitteilung darüber, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz bzw. das Äquivalenzprinzip nach der Rechtsprechung die Einführung einer Niederschlagswassergebühr erfordern, wenn der An
teil durch Gebühren zu deckender Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung mehr als 12 Prozent der gesamten Entwässerungskosten ausmacht. Außerdem erfordert das Prinzip der Typengerechtigkeit eine gesonderte Abrechnung der Niederschlagswasserbeseitigung, wenn mehr als 10 Prozent der Grundstücke im Satzungsgebiet von der typischen Bebauung abweichen und deshalb nicht mehr von einer homogenen Bebauung ausgegangen werden kann. Mit der Niederschlagswassergebühr sollen diejenigen entlastet werden, die wenig oder gar kein Niederschlagswasser in den Abwasserkanal einleiten.
Weiter hat der Petitionsausschuss die Petition dem Innenausschuss sowie dem Ausschuss für Naturschutz und Umwelt als Material überwiesen, damit die zuständigen Fachausschüsse die Petition zum Anlass nehmen können, sich mit dem Thema Niederschlagswassergebühr zu befassen.
Die zweite Massenpetition mit ca. 130 identischen Zuschriften von Bürgern aus Bittstädt, Neusiß und vereinzelt aus anderen Orten war auf die Änderung des im Thüringer Kommunalabgabengesetz verwendeten Begriffs „Besondere Vorteile“ gerichtet. Der Petitionsausschuss hat die Massenpetition wegen der von den Petenten geforderten Änderungen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes den Fraktionen des Landtags zur Kenntnis gegeben, denn es obliegt den Fraktionen, über entsprechende Gesetzesinitiativen zu entscheiden.
Nun zu einigen Petitionen im Detail. Mit ca. 300 Unterschriften haben Bürger aus Schönbrunn und anderen Orten beanstandet, dass das Landesverwaltungsamt einen Bebauungsplan der Gemeinde Schleusegrund nicht genehmigt hat. Der Bebauungsplan soll neue Bauplätze schaffen und die nachträgliche Genehmigung von zwei Wohnhäusern ermöglichen, die durch die Erweiterung und Umnutzung von Wochenendhäusern entstanden sind.
Das Landesverwaltungsamt begründete seine ablehnende Entscheidung damit, dass der Bebauungsplan nicht mit einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung vereinbar sei. Die Petenten bestritten dies. Der Bebauungsplan entspräche aus ihrer Sicht der Siedlungsstruktur der Gemeinde. Die Bebauung an den Hängen sei für den Schleusegrund nicht untypisch.
Wegen der strittigen Umstände beschloss der Petitionsausschuss, eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Im Ergebnis der Ortsbesichtigung konnten wir das Landesverwaltungsamt davon überzeugen, dass eine Bebauung an Hängen im südthüringischen Raum tatsächlich nicht untypisch ist. Das Landesverwaltungsamt kündigte an, der Gemeinde Hinweise
Der Wechsel auf das Gymnasium nach der Klassenstufe 7 soll zukünftig in Einzelfällen ermöglicht werden.
Eine andere Petition wurde aus dem Bereich Ostthüringen an den Landtag herangetragen. Die Tochter der Petentin besuchte die Klassenstufe 7 einer Regelschule. Wegen ihrer guten Leistungen befürworteten die Eltern einen Wechsel auf das Gymnasium und erklärten sich auch mit einer möglichen Wiederholung der Klassenstufe 7 einverstanden.
Das zuständige Staatliche Schulamt verwies die Petenten auf die entsprechenden Bestimmungen des Thüringer Schulgesetzes bzw. der Thüringer Schulordnung. Danach können lediglich Schüler aus der Klassenstufe 4 der Grundschule sowie aus den Klassenstufen 5 und 6 bzw. 10 der Regelschule auf das Gymnasium übertreten. Da die Tochter der Petenten bereits die Klassenstufe 7 besuchte, kam ein Übertritt nach der 7. Klasse nach Auffassung des Schulamtes nicht in Betracht.
Das Schulamt bot dem Petenten deshalb an, nach § 55 Abs. 4 der Thüringer Schulordnung die Tochter in die Klassenstufe 6 zurücktreten zu lassen. Im Ergebnis dieses Vorschlages hätte die Tochter die Klassenstufe 6 der Regelschule erneut besucht, die sie aber schon erfolgreich absolviert hatte, und hätte dann in Klassenstufe 7 des Gymnasiums übertreten können. Dies erachtete der Petitionsausschuss nicht als sachgerecht. Seiner Auffassung nach umfasst der vom Gesetzgeber vorgesehene Wechsel von Klasse 6 der Regelschule in Klasse 7 des Gymnasiums auch der Möglichkeit, von Klasse 7 der Regelschule in Klasse 7 des Gymnasiums zu wechseln. Ich sage hier auch noch einmal, es macht natürlich auch pädagogisch viel mehr Sinn am Gymnasium, wenn man schon ein Jahr verliert, die Klassenstufe 7 zu wiederholen als die erfolgreich bestandene Klassenstufe 6 an der Regelschule noch einmal zu wiederholen. Wir waren der Auffassung, das Gesetz kann nicht nur nach seinem Wortlaut, sondern auch nach seinem Sinn und Zweck ausgelegt werden, denn der Gesetzgeber hat ja eindeutig die Möglichkeit eröffnet, in die Klassenstufe 7 des Gymnasiums zu wechseln.
Die Landesregierung hat zugesagt, zu prüfen, inwieweit zukünftig Möglichkeiten geschaffen werden, um in Einzelfällen auch einen späteren Übertritt zu ermöglichen.