Meine Damen und Herren, aber ich bin auch vom Ergebnis der Beratungen im federführenden Ausschuss tief enttäuscht. Das sage ich als jemand, der fachlich sehr am Fischereigesetz hängt und sich sehr intensiv mit dieser Materie auseinandergesetzt hat. Ein solches Fischereirecht, wie wir es jetzt in Thüringen haben, wird den Anforderungen, die gestellt werden, definitiv nicht gerecht.
Der Gipfel in der Arbeit am Gesetzentwurf war, dass wir in der entscheidenden Sitzung des Landwirtschaftsausschusses quasi zu Beginn der Sitzung fünf Seiten Änderungen der antragstellenden Fraktion vorgelegt bekommen haben, die wir in ihrer umfangreichen Fülle nicht mehr bearbeiten konn
ten. Unsere Bitte, das Verfahren auszusetzen, um noch einmal gründlich Einblick in diese Unterlagen nehmen zu können, werten zu können, was uns hier zu Sitzungsbeginn vorgelegt wurde, wurde abgelehnt. Wir mussten uns dann in einer wirklich sehr, sehr schwierigen Ausschuss-Sitzung zu diesen Vorschlägen verhalten und da ist für mich in dem Moment auch nicht so richtig klar gewesen, welche Probleme alles damit noch verbunden sein könnten. Aber ich glaube, das war auch der CDU nicht klar, denn Sie haben beim Vorlegen des Gesetzentwurfs schon massive Fehler gemacht, die Sie dann ein Stück weit noch korrigiert haben. Ihnen ist ja in der Ausschussberatung erst bewusst geworden, dass der Wald, also die Bäume, auch zu dem Grund und Boden gehört, auf dem sie stehen. Das ist schon mal ein Unding, so etwas überhaupt in einen Vorschlag einzubringen, und genauso haben Sie sich in anderen Fragen auch nicht kundig gemacht.
Meine Damen und Herren, wir haben auch nach den Änderungen, die die CDU-Fraktion im Gesetz vorgenommen hat, noch massive Bedenken zu hören bekommen in der schriftlichen Anhörung der kommunalen Spitzenorgane. Ich möchte in Bezug auf die Änderungen im Bereich des Waldgenossenschaftsgesetzes den Gemeinde- und Städtebund zitieren: „Mit der Änderung des § 40 Abs. 3 Satz 2 werden die Kommunen berechtigt, abweichend von den Regelungen der Thüringer Kommunalordnung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes Waldgrundstücke an die jeweilige Waldgenossenschaft unter dem vollen Wert bis zur Grenze des reinen Bodenwerts zu veräußern. Hierdurch können Waldgenossenschaften, unabhängig davon, ob sie bestehen oder anerkannt sind, im ganzen Freistaat Thüringen beispielsweise auch in benachbarten Gemeinden Kommunalwald vergünstigt erwerben. Diese Zielstellung wird vom Gemeinde- und Städtebund Thüringen abgelehnt. Die vorgeschlagene Regelung muss auf das Gebiet der jeweiligen politischen Gemeinde und die Waldflächen der ehemaligen Waldgenossenschaften begrenzt werden.“ Etwas weiter ist zu lesen: „Mit der Option, kommunale Waldgrundstücke unter dem vollen Wert bis zur Grenze des reinen Bodenwerts verkaufen zu können, wird abweichend von den grundsätzlichen Ausnahmetatbeständen der Thüringer Kommunalordnung erstmals nicht aus sozialen oder kulturellen Gründen der Verkauf von Liegenschaften ermöglicht, sondern aus rein privaten Interessen.“ Ich glaube, diesen Aussagen ist wenig hinzuzufügen und, ich glaube auch, dass der Gemeinde- und Städtebund in der Lage ist, eine entsprechende Regelung, wie sie die CDU-Fraktion hier getroffen hat, zu lesen und zu bewerten. Ich denke auch nicht, dass die Leute, die das hier aufgeschrieben haben, sich bei der Opposition Hilfe holen mussten. Das haben die allein gekonnt, meine Damen und Herren, und das sagt alles zu diesen Regelungen
Ich wünschte mir in dem Bereich, dass wir Rechtssicherheit geschaffen hätten und dazu hätte es meiner Ansicht nach auch einer Übergangsregelung bedurft. So etwas ist uns nicht gelungen und wie jetzt das vorliegende Gesetzeswerk wirken wird - lassen wir uns überraschen.
Eine Bemerkung zu der Frage „Motorsport im Wald“: Wir haben ihn jetzt nicht mehr generell verboten, sondern nur noch grundsätzlich. Das bedeutet, dass, wer auch immer es in Zukunft genehmigen sollte - das lässt der Gesetzentwurf ein Stück weit offen - wir in Zukunft eine Genehmigung erteilen können. Da sind die Bedenken und die Befürchtungen, die nahezu alle Anzuhörenden geäußert haben, sehr begründet, dass wir in Zukunft eine Zunahme von motorsportlichen Aktivitäten im Wald haben werden.
In dem Zusammenhang möchte ich auf aktuelle Diskussionen verweisen, wo man sagt, es ist sowieso schon viel zu viel Lärm im Wald. Es gibt kaum noch Ruhe für das Wild - beim Verbissgutachten ist das ja auch diskutiert worden -, es ist eine falsche Entwicklung, die wir hier gehen. Die Bedenken der vielen Anzuhörenden hätten hier Berücksichtigung finden müssen.
Ein positiver Aspekt ist von der Frau Vorsitzenden angesprochen worden, dass jetzt Schwerbehinderte den Wald befahren können, um sich auch mal einen Waldspaziergang zu gönnen und das Erlebnis Wald haben zu können. Das war eine Anregung, die aufgegriffen wurde. Wie gesagt, vielen Dank, dass es diese Einigung im Ausschuss gegeben hat, aber es war leider wenig Positives.
Meine Damen und Herren, ich möchte jetzt noch einmal etwas ausführlicher zum Fischereigesetz kommen. Wir haben mit den vorliegenden Änderungen zum bisherigen Fischereigesetz - und da sage ich mal gezielt - in Hoffnung auf höhere Einnahmen im Tourismus den Arten- und Tierschutz mit Füßen getreten. Es wird jetzt ein Vierteljahresfischereischein für all diejenigen eingeführt, die sich den leisten können, ohne dass ich nachweisen muss, dass ich überhaupt Ahnung von dem habe, was ich dort tue. Herr Primas, was würden Sie dazu sagen, wenn wir das im Bereich des Jagdwesens ähnlich machen würden?
Ich kann durch Verteilen von Broschüren, durch Verteilen von Bildern von Fischen keine Artenkenntnis erwerben. Ich kann durch Vorlegen eines Zettels, wo vielleicht draufsteht, welche Anforderungen an den Umgang mit Fischen gestellt werden, diesen nicht erlernen. Und wie viele lesen die Zettel, die ich ihnen vielleicht mitgebe?
Das Problem ist wirklich, dass wir hier in Thüringen auch nicht vergleichbar sind mit anderen Ländern, die vielleicht andere Regelungen haben. Wir haben in Deutschland eine relativ hohe Bevölkerungsdichte und wir haben in Thüringen sehr wenige Gewässer und die wenigen Gewässer, die wir haben, sind zum Teil glücklicherweise noch mit einem sehr schützenswerten Fischbestand ausgestattet. Wenn ich dort jedem erlaube zu angeln, unabhängig davon, ob er davon Kenntnis hat oder nicht, dann ist das eine Sache, die gefährlich ist für den Fischbestand
(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Reden Sie über das Gesetz oder über Wunsch- gedanken? Das steht nirgends im Ge- setz.)
Natürlich führen Sie einen Vierteljahresfischereischein ein, Herr Primas, ohne Qualifikationsnotwendigkeiten
Da sage ich, was ich auch schon im Ausschuss gesagt habe: Wenn ich nicht weiß, wie ich mit einem Fisch umgehen soll und kann und wenn ich den einmal mit trockenen Händen angefasst habe und dann zurücksetze, weil ich vielleicht doch noch erkannt habe, den hätte ich gar nicht angeln dürfen, dann ist dieser Fisch zu einem qualvollen Tod verurteilt. Deshalb ist es wichtig, dass Menschen vorher den Umgang mit Tieren lernen, bevor wir sie auf sie loslassen. Das verhindern wir mit diesen Änderungen im Gesetz. Die Vergleichbarkeit mit anderen Ländern ist so nicht gegeben. Wenn ich mir Norwegen ansehe, die Bevölkerungsdichte ist überhaupt nicht vergleichbar mit uns und auch die Vielzahl der Gewässer, die Gewässerfläche ist nicht vergleich
bar mit uns. Die Frage der Seltenheit der Anzahl bedrohter Fische in den Fjorden ist mit unseren Gewässern nicht zu vergleichen.
Wenn man sich das um die bedrohte Fischart Lachs in Norwegen einmal ansieht, da, sage ich Ihnen, ist die norwegische Fischereiaufsicht deutlich mehr hinterher als unsere. Da haben selbst die Einheimischen Respekt davor. Die fliegen sogar mit den Hubschraubern über die Lachsflüsse in der Zeit, wo der Lachs dort zieht, und passen auf, dass alles ordentlich läuft. Da könnten wir uns eigentlich eine Scheibe abschneiden.
Wenn ich mir in Brandenburg die Erlaubnis, Friedfische zu angeln, ansehe, dann muss ich sagen, gab es da ein handfestes politisches Problem, was zu dieser Regelung geführt hat, dass ich Friedfische dort ohne Schein angeln darf. Die haben nämlich einen Friedfischüberschuss, dem sie nicht Herr geworden sind. Deshalb geht man solche Wege. In Westberlin werden seit Jahrzehnten die Friedfische abgefischt und entsorgt. Das sind völlig andere Problemlagen als wir sie in Thüringen haben, weshalb wir so nicht herangehen können, dass wir sagen, die machen dort Ähnliches, also können wir das auch tun.
Herr Primas, dann Ihre Argumentation, dass ja die Eigentümer oder Pächter von Gewässern in Zukunft entscheiden können, ob sie jemanden mit einem Vierteljahresfischereischein bei sich angeln lassen oder nicht. Liebe Leute, wenn wir einem Touristen sagen, kauf den teuren Vierteljahresfischereischein, da kannst du in Thüringen angeln und er geht dann an das Gewässer und will angeln oder er geht in den nächsten Laden und will sich eine Angelkarte kaufen, die sagen, aber nicht mit einem Vierteljahresfischereischein, da haben wir doch die Touristen eher verprellt, als dass wir sie gewonnen haben. Da haben wir das Gegenteil von dem erreicht, Herr Primas, was Sie wollten. Das ist keine Art und Weise.
Wenn ich mir die wirtschaftliche Situation von Pächtern ansehe, da ist auch immer die Frage, ob sie hier abwägen können zwischen wirtschaftlichen Effekten und zwischen arten- und tierschutzrechtlichen Effekten. Deshalb sage ich, wir schieben hier Verantwortung von uns, der wir hätten nachgehen müssen. Diese Regelung ist abzulehnen.
Einen weiteren Punkt, den wir hier scharf kritisieren, das ist der Umgang mit den Hegeplänen. Wir hatten ja schon einmal den Versuch, die Hegepläne und ihre Kontrolle durch die unteren Fischereibehörden auszuhebeln. Damals hat der Minister glücklicherweise das Ganze noch gestoppt - diesmal leider nicht. Die Stellungnahme des Landkreistags möchte ich dazu einmal vorlesen: „Mit dem vorlie
genden Gesetzentwurf sollen zunächst die Vorschriften hinsichtlich der Erstellung, Abstimmung, Genehmigung und Durchführung von Hegeplänen vereinfacht bzw. dereguliert werden. Die unteren Fischereibehörden erwarten von den geplanten Änderungen überwiegend keine Verringerung des Verwaltungsaufwands, befürchten jedoch zum Teil eine ernsthafte Gefährdung der Fischhege in Thüringer Gewässern.“ Meine Damen und Herren, auch hier sehr deutliche Äußerungen. Wenn wir niemanden mehr haben, der fachlich qualifizierte Hegepläne an unseren Fließgewässern aufeinander abstimmt, dass das harmonisch miteinander zusammengeht, dann werden wir uns im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie noch umsehen. Ein falscher Besatz, eine eingeschleppte Fischseuche und alle Erfolge, die wir beim Aufbau von vernünftigen Beständen hatten, sind dahin.
Meine Damen und Herren, gute Arbeit kann sehr schnell zunichte gemacht werden, auch durch diesen Gesetzentwurf. Das, was wir hier heute verabschieden sollen, ist kein Beitrag zur Deregulierung, kein Beitrag, etwas besser zu machen, es ist einfach nur gefährlich. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, eigentlich kann ich es mir ganz einfach machen und sagen, ich schließe mich meinem Vorredner an. Ein großer Wurf ist dieses Gesetz nun wirklich nicht. Es trägt nach Meinung der SPD-Fraktion nur zur Rechtsunsicherheit bei; Sie verschärfen und verschlimmern alles. Von dem, was Sie uns erzählt haben, dass sich irgendwelche Veränderungen, Verbesserungen ergeben sollen, kann ich nichts erkennen.
Herr Kummer hat es schon angesprochen, im Gegenteil, am 5. Mai 2008, als wir die Sondersitzung des Landwirtschaftsausschusses hatten, kamen Sie mit 15 Änderungsanträgen zu Ihrem eigenen Gesetzentwurf. Das zeigt schon deutlich, wie die Anzuhörenden kritisch mit Ihrem Gesetz umgegangen sind. Dass Sie selbst dann so großen politischen Druck hatten, dass Sie 15 Änderungen einreichen mussten, zeigt, auf welchem dünnen Untergrund Ihr Gesetz geschrieben war. Ich möchte das Wort „Murks“ eigentlich nicht verwenden, aber es trifft fast den Kern der Sache.
Auf einige Punkte ist Herr Kummer ja schon eingegangen. Ich möchte nur an dieser Stelle noch einmal auf drei Punkte eingehen. Eines ist der Vierteljahresfischereischein ohne Fischprüfung und, Herr Primas, da können Sie noch so oft hier reinschreien, das ist Mist. Nach dem Willen der CDU soll es jedermann möglich sein, der das Geld hat, für ein Vierteljahr einen Fischereischein zu erwerben ohne irgendwelche Sachkunde, ohne Prüfung, ohne nachzuweisen, dass er dazu fähig ist, dass er weiß, was er da tut. Das kann es doch nicht sein. Damit bekommen wir keine Touristen nach Thüringen; damit reißen wir das nicht auf, dass Touristen bei uns Fischerei ausführen wollen. Damit wird der Anreiz nicht gegeben. Im Gegenteil, es wird - darauf ist Herr Kummer schon eingegangen - nach fischwaidgerechter Behandlung gar nicht gefragt. Sie tun den Artenschutz auch in der ganzen Diskussion einfach zur Seite. Es kann doch nicht sein, wenn wir ein Fischereigesetz ändern, dass Sie sich in der ganzen Diskussion nicht ein einziges Mal um Artenschutz kümmern. Sie tun so, als ob Sie damit die Touristen scharenweise nach Thüringen holen. Das Gegenteil ist der Fall, die Stellungnahme des Landkreistages sagt das ja auch eindeutig. Ich bin der Meinung, dass diese Änderungen nicht tragbar sind.
Ein zweiter und sehr schwieriger Punkt, den wir auch lange und ausführlich diskutiert haben - das hat Herr Kummer auch schon angesprochen -, ist die Veräußerung von kommunalen Waldflächen an altrechtliche Waldgenossenschaften bzw. der Abschluss von Nutzungsvereinbarungen. Ja, es stimmt, es gibt in Nordthüringen seit Jahren große Probleme zu diesem Thema. Es gibt Konflikte, die auf eine gesetzliche Lösung warten. Allerdings halten wir die zuerst geplante und die jetzige vorliegende Regelung für nicht geeignet, das Problem wirklich zu lösen. Es verschärft die Probleme nur und Sie wissen das. Sie geben durch diese Handlung, die Sie jetzt aufgemacht haben in Paragraphen, den Druck an die kommunalen Vertreter herunter. Die Bürgermeister sind jetzt die Dummen. Sie dürfen, sie könnten - aber ja - sie müssten es abwägen, ob sie kommunales Eigentum verschleudern oder nicht. Den Druck geben Sie einfach nur auf die kommunale Ebene. Ich glaube, dieser Verantwortung sollten Sie sich noch einmal bewusst werden und darüber nachdenken, ob das wirklich in Ihrem Sinne ist, dass Sie so eine Regelung neben der Kommunalordnung im Waldgesetz einsetzen, dass die Bürgermeister gezwungen werden, vielleicht unter Wert zu verkaufen oder Regelungen zu treffen, wo kommunales Eigentum infrage gestellt wird. Ich halte es für sehr, sehr schwierig, was wir da tun.
Nun zu dem dritten Punkt, den ich nur kurz heute Abend noch ansprechen möchte: Das ist die Aufhebung des bisher klaren Verbots des Motorsports
Frau Stauche, Sie können sich das noch so schönreden: Wenn wir Motorsport grundsätzlich im Wald verbieten, ist das nichts anderes als Ihr erster Ansatz, Touristen durch Motorsport im Wald nach Thüringen zu holen. Das stand ganz groß und Sie haben ja in Ihrem eigenen Landkreis so viel Druck erfahren von der eigenen CDU in Saalfeld-Rudolstadt, die Presse hat sich ja überschlagen bei diesem Thema und hat Sie selber zu Hause in die Schranken verwiesen. Nur deshalb sind Sie dann auf diesen Kompromiss gekommen und sagen jetzt „grundsätzlich verboten“. Wir halten diese Regelung für noch schlimmer, weil die nachfolgenden Regelungen nicht mehr gegeben sind. Beim ersten Ansatz hatten Sie wenigstens geschrieben, dass die untere Forstbehörde dafür zuständig ist und der Waldeigentümer dazu gefragt werden soll. Diese Regelung, so wie sie jetzt vorliegt, lässt alles offen. Es ist nichts geklärt. Sie verbreiten damit mehr Rechtsunsicherheit, als dass Sie der Rechtssicherheit dienen. Das kann es doch nicht sein. Wenn wir ein Gesetz ändern, wollen wir den Menschen doch etwas transportieren, womit sie wissen, wie damit umgegangen wird. Jetzt kann man nur sagen, wie es der MDR geschrieben hat: „Mit Vollgas durch den Wald“. Wollen wir das wirklich? Herr Kummer hat es letztens schon angesprochen, Herr Minister: Wenn es bei dem Verbissgutachten darum geht, Ruhe - und gesittet halt - bei den Hunden oder Autofahrern in den Wald zu bringen, dann sind Sie auf unserer Seite und hier lassen wir einfach so etwas durchgehen. „Grundsätzlich verboten“ heißt, es gibt Ausnahmen. Wir wollen keine Ausnahmen
(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Die haben wir doch schon.)
beim Motorsport im Wald. Da waren wir uns einig mit allen Anzuhörenden in Thüringen. Alle Anzuhörenden in Thüringen haben uns da zur Seite gestanden. Die Qualität dieser einen Aussage in der Anhörung möchte ich nicht kommentieren. Um das Gesetz wenigstens noch ein bisschen zu verschlimmbessern, hat die SPD-Fraktion einen Änderungsantrag zu der Vorschrift zum Motorsport im Wald gestellt und stellt mit diesem Änderungsantrag die alte Rechtsform wieder her.
Es wäre schon ein Konflikt, wenn die CDU-Fraktion unserem Änderungsantrag zustimmt, dann müsste die SPD-Fraktion noch mal beraten, ob man das dann insgesamt tragen kann. Aber ich bitte Sie, we
nigstens einen kleinen Punkt zu ändern, wo wir doch alle Anzuhörenden auf unserer Seite hatten. Alle haben Ihnen erklärt, das geht nicht, wir wollen keinen Motorsport im Wald. Da müssen Sie doch wenigstens das Einsehen haben, dass diese Regelungen, die Sie uns jetzt anbieten, dazu führen, dass Sie Unsicherheit verbreiten, dass bei den Menschen das Gefühl entsteht - ich sage gar nicht die rechtliche Lage -, es ist doch jetzt nicht grundsätzlich verboten, wir können ja vielleicht auch mal durch diesen Wald fahren. Ich sage, es gibt da eine Gratwanderung bei den Menschen, die ganz gefährlich ist. Deshalb bitte ich Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Wenn Sie diesem Änderungsantrag nicht zustimmen, werden wir dem Gesetzentwurf natürlich im Ganzen auch nicht zustimmen können, es gibt da viel zu viel Unsicherheit. Wie gesagt, den größten Druck geben Sie dabei auf die Kommunen und die Bürgermeister herunter. Wir hatten gehofft und wir waren ja auch am Anfang der Beratungen gesprächsbereit, Herr Primas, aber wir wussten nicht, was Sie uns wirklich vorlegen und was Sie uns antun. Ich bitte Sie, nochmals darüber nachzudenken, ob Sie der Änderung der SPD-Fraktion zustimmen können. Ansonsten könnten Sie ja noch Mut haben und das Gesetz zurückziehen. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, bei den soeben gehörten Wortmeldungen von Herrn Kummer und Frau Becker hatte ich zunehmend das Gefühl, dass die Blinden von der Farbe reden und
nicht über das Gesetz, was hier vorliegt. Es tut mir ehrlich leid, Herr Kummer, was Sie hier gebracht haben, lag zum größten Teil unter der Gürtellinie, darüber will ich mich überhaupt nicht auslassen. Aber das ist halt Absicht, spalterisch tätig zu sein. Es wird Ihnen nicht gelingen, das sage ich Ihnen voraus.