Protokoll der Sitzung vom 05.06.2008

Entschuldigung, Frau Präsidentin, es gibt mehrere Hinweise in der Geschäftsordnung, die das nicht zulassen. In § 66 - Kürzung der Fristen - heißt es in Absatz 3: „Drei Beratungen eines Gesetzentwurfs dürfen nicht an einem Tage stattfinden.“ Damit dürfen auch am zweiten Tag keine zwei Beratungen meiner Meinung nach stattfinden. Ich halte es für unzulässig.

Abgeordneter Blechschmidt, die Geschäftsordnung ist nicht so auszulegen, wie Sie das jetzt getan haben, sondern ich bin genau nach Geschäftsordnung vorgegangen. Wir haben abgestimmt über die Fristverkürzung und wir haben abgestimmt über die Behandlung dieser Anträge. Wir müssen jetzt noch darüber abstimmen, dass heute bei TOP 5 b die erste und morgen die zweite Beratung stattfindet. Wer für den Antrag der SPD-Fraktion ist, beim Tagesordnungspunkt 5 b heute die erste und morgen die zweite Lesung durchzuführen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Wer ist gegen diese Lesung? Wer enthält sich der Stimme? Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen können diese erste und zweite Lesung durchgeführt werden. Bitte, Abgeordneter Höhn.

Frau Präsidentin, ich habe festgestellt, dass durch die Intervention des Kollegen Blechschmidt eben die formale Abstimmung über die zweite und dritte Lesung von TOP 5 a nicht durchgeführt worden ist. Ich bitte doch, diese Abstimmung durchzuführen.

Sie haben recht, Abgeordneter Höhn, ich habe gefragt, habe aber nicht abgezählt, weil interveniert worden ist.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Abge- ordneter Höhn bekommt ein Bienchen.)

Also werde ich jetzt noch einmal darüber abstimmen lassen, dass heute die erste und morgen die zweite und dritte Lesung von Tagesordnungspunkt 5 a stattfinden. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Bei einer Reihe von Gegenstimmen und einer Reihe von Stimmenthaltungen ist der Behandlung heute in erster Lesung und morgen in zweiter und dritter Lesung zugestimmt worden.

Es ist weiterhin beantragt worden von der Fraktion der SPD, eine gemeinsame Beratung des Tagesordnungspunkts 24 mit dem Tagesordnungspunkt 20 durchzuführen. Wer für diesen Antrag ist, den …

Ich bitte, noch einmal die Abstimmungsfrage zu stellen. Es waren noch zwei Anträge offen, das eine war TOP 1 mit TOP 12 zusammen zu behandeln und zum Zweiten TOP 20 und 24.

Ich bin ja gerade dabei, ich habe gerade gesagt, es ist der Antrag gestellt worden, TOP 24 und TOP 20 gemeinsam zu behandeln und ich lasse darüber abstimmen.

Also, ich komme noch einmal dazu. Es ist beantragt worden von der Fraktion der SPD, die Tagesordnungspunkte 20 und 24 gemeinsam zu behandeln. Wer für diese gemeinsame Behandlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diese gemeinsame Behandlung, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Eine Reihe von Stimmenthaltungen, eine Reihe von Gegenstimmen, damit werden die Punkte 24 und 20 gemeinsam beraten.

Es ist weiterhin von der Fraktion der SPD eine gemeinsame Beratung des Tagesordnungspunkts 12 mit dem Tagesordnungspunkt 1 beantragt worden. Ich lasse darüber abstimmen. Wer für diese gemeinsame Beratung des Tagesordnungspunkts 12 mit Tagesordnungspunkt 1 ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diese gemeinsame Beratung, den bitte ich ums Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Eine Reihe von Stimmenthaltungen, eine Reihe von Gegenstimmen, damit ist mit Mehrheit gegen diese gemeinsame Beratung gestimmt worden.

Mir liegen jetzt keine weiteren Anträge für die Tagesordnung vor. Damit stelle ich die Tagesordnung fest und rufe auf den Tagesordnungspunkt 1

Regierungserklärung der Jus- tizministerin zu dem Thema „Justiz in Thüringen - unab- hängig, modern und leistungs- fähig“ dazu: Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 4/4154 - dazu: Stärkung der Unabhängig- keit des Thüringer Gene- ralstaatsanwalts - Abschaf- fung des Statusmerkmals „politischer Beamter“ für die- ses Amt Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/4184 -

Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung zu ihrer Entschließung? Das Wort wird nicht gewünscht. Dann bitte ich Frau Ministerin Walsmann um Ihre Regierungserklärung.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Thüringer Justiz ist durch drei wesentliche Elemente geprägt: Sie ist unabhängig, sie ist modern und sie ist leistungsfähig. Auf diese Elemente kann die Thüringer Justiz heute stolz sein und das ist sie auch. Ich durfte mit dem Thüringer Justizministerium ein gut aufgestelltes Ressort übernehmen und danke Herrn Ministerpräsidenten Althaus für das mir entgegengebrachte Vertrauen.

(Beifall CDU)

Lassen Sie mich an dieser Stelle insbesondere meinem Vorgänger Harald Schliemann für seine verantwortungsvolle und erfolgreiche Justizpolitik zum Wohle Thüringens danken.

(Beifall CDU)

Mit dieser Regierungserklärung knüpfe ich in weiten Bereichen an bereits Erreichtes an. Ich möchte aber gleichzeitig neue justizpolitische Impulse setzen.

Meine Damen und Herren, die Etablierung einer unabhängigen und leistungsfähigen Justiz in unserem Freistaat ist eine einmalige Erfolgsgeschichte. Das konnte nicht über Nacht geschehen. Es hat seit 1990 viel Energie und Mühe gekostet, eine funktionsfähige Justiz in Thüringen zu errichten. An dieser Stelle möchte ich all denen ganz persönlich danken, die am Aufbau mitgewirkt haben. Die auch in der Verfassung verankerte Unabhängigkeit der Justiz wird nicht umsonst als eine der höchsten Errungenschaften des modernen Rechtsstaats bezeichnet. Sie schafft Rechtssicherheit und Rechtsfrieden. Die Bürger unseres Landes wissen das zu würdigen - wie ich in vielen Gesprächen mit den Bürgerinnen und Bürgern erfahren habe -, und zwar deshalb, weil sie den deutlichen Unterschied zu einer noch gar nicht so lange zurückliegenden willkürlichen Justiz des SED-Unrechtsstaats erlebt haben.

Die Bindung an Gesetz und Recht stellt einen Grundpfeiler der unabhängigen Justiz im Freistaat Thüringen dar. Das gewährleistet sowohl Sicherheit als auch Freiheit. Sicherheit garantiert das Funktionieren des Gemeinwesens. Die Thüringerinnen und Thüringer wissen das zu schätzen, dass sie in einem der sichersten Länder der Bundesrepublik Deutschland leben.

(Beifall CDU)

Hierzu leistet die Justiz mit ihren Gerichten, mit den Staatsanwaltschaften und auch den Justizvollzugsanstalten einen unverzichtbaren Beitrag.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Und der Polizei.)

Dieser Standortvorteil Recht trägt zudem maßgeblich dazu bei, Thüringen national und international wettbewerbsfähig zu machen. Um diesen Standortvorteil Recht weiterhin zu behalten und auszubauen, muss die Justiz bestmöglich personell und sächlich ausgestattet sein und insbesondere alle technischen Innovationen im Arbeitsalltag optimal nutzen. Anders gesagt: Wir brauchen eine moderne Justiz. Wenn sich die Kommunikationsformen einer Gesellschaft wandeln, dann kann die Justiz nicht bei Papier und Bleistift bleiben. Deshalb hat die Thüringer Justiz sich bereits frühzeitig die elektronische Datenverarbeitung nutzbar gemacht. E-Justice ist der Schlüsselbegriff, der hier oft bemüht wird. Auf diesem Sektor haben wir bereits viel erreicht, zum Beispiel die Ein

führung des elektronischen Handelsregisters und die des elektronischen Grundbuches. Gleichwohl werden wir uns nicht auf unseren Lorbeeren ausruhen.

Meine Damen und Herren, die besten elektronischen Kommunikationsmittel können nur funktionieren, wenn sie von gut ausgebildeten und motivierten Mitarbeitern bedient werden. Die Möglichkeit des digitalen Datenaustauschs für sich allein reicht nicht aus. Die Leistungsfähigkeit der Justiz im Freistaat beruht vor allem auf dem Engagement aller Bediensteten, der Richter, der Staatsanwälte, der Rechtspfleger, der Gerichtsvollzieher, der Justizvollzugsbediensteten, der sozialen Dienste und auch der vielen Ehrenamtlichen. Ich nenne beispielgebend die Schöffen und ehrenamtlichen Richter. In all diesen Bereichen wird Hervorragendes geleistet. Daneben leisten auch die anderen Organe der Rechtspflege, insbesondere die Anwälte und Notare, einen unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren der Rechtspflege hier in Thüringen. Darauf aufbauend habe ich mir folgende justizpolitische Schwerpunkte gesetzt:

1. Ich werde die personelle Ausstattung der sozialen Dienste und der Sozialgerichtsbarkeit verbessern.

2. Ich trete für eine effektivere Bekämpfung der Jugendkriminalität ein. Deshalb werde ich mich beispielsweise in Zusammenarbeit mit dem Innenminister dafür einsetzen, dass in Erfurt eine Jugendstation errichtet wird.

3. Ich werde mich dafür einsetzen, dass der Status des Thüringer Generalstaatsanwalts geändert wird. Das Amt soll nicht länger als politisches Amt ausgestaltet sein. Ich halte es für wichtig, dass dieses Amt gerade auch in einem neuen Land von jedem Anschein einer unzulässigen politischen Einflussnahme freigehalten wird. Ich danke hier ausdrücklich meiner Fraktion, der CDU-Fraktion, dass sie sich dieses Anliegen heute schon zu eigen gemacht hat mit einem eigenen Antrag.

(Beifall CDU)

4. Priorität hat für mich aber auch der Bürokratieabbau. Die in meinem Haus angesiedelte Stabsstelle für Deregulierung, Rechtsvereinfachung und Rechtsfolgenabschätzung wird zu diesem Zweck in den nächsten Monaten gemeinsam mit den Ressorts die landesrechtlich geregelten Informationspflichten mit dem Ziel durchforsten, Kostentreiber zu identifizieren, die Wirtschaft oder Bürger besonders belasten. Diese Kostentreiber wird die Landesregierung dann auf den politischen Prüfstand stellen.

(Beifall CDU)

5. Die Leistungsfähigkeit wird üblicherweise an der Anzahl der erledigten Verfahren pro Richter oder Staatsanwalt gemessen. Doch Statistik, meine Damen und Herren, ist nicht alles. Eine gut arbeitende Justiz muss vor allem zur Steigerung des Rechtsfriedens in der Bevölkerung maßgeblich beitragen. Das geschieht sehr erfolgreich in der Thüringer Justiz, wenn man sich zum Beispiel die Zahl der bei Gericht abgeschlossenen Vergleiche ansieht. Dabei will ich aber nicht stehen bleiben. Man muss sich eines ganz klar vor Augen führen: Im Rechtsfrieden spiegelt sich das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat wider. Um dieses Vertrauen weiter zu stärken, werde ich deshalb in Thüringen ein Pilotprojekt zur gerichtsinternen Mediation initiieren.

(Beifall CDU)

6. Ein weiterer Schwerpunkt meines Handelns wird die Optimierung des Justizvollzugs sein. Ein Meilenstein in dieser Hinsicht ist mit dem für Mitte 2009 geplanten Spatenstich für den Neubau der Jugendstrafanstalt in Rudisleben verbunden.

Meine Damen und Herren, ich habe in den letzten Wochen bei meinen Antrittsbesuchen sehr viel Zuspruch von den Bediensteten der Justiz für die vorstehend genannten Schwerpunkte meiner Arbeit erfahren. Ich möchte mit meiner Arbeit die Thüringer Justiz weiter voranbringen und damit zum Erfolg dieser Landesregierung beitragen, eine Arbeit und eine Politik, die gut für Thüringen und Thüringer ist - jetzt und in Zukunft.

Nun zu den Einzelheiten - zum Justizvollzug: Meine Damen und Herren, wie ich bereits sagte, liegt mir die Optimierung des Justizvollzugs ganz besonders am Herzen, denn ein konsequenter und verantwortungsvoller Strafvollzug ist nicht zuletzt aktiver Opferschutz. Auf diesem Gebiet haben wir bereits viel erreicht.

Auf der einen Seite nenne ich den hohen Sicherheitsstandard unserer Gefängnisse. Dadurch schützen wir die Bevölkerung wirksam vor Straftätern. Seit dem Jahr 1995 gab es keine Ausbrüche mehr aus den bestehenden Thüringer Justizvollzugsanstalten. Ein derartiges Sicherheitsniveau wird in keinem anderen Land erreicht. Um dieses Sicherheitsniveau nicht zu gefährden, lehne ich die Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf private Unternehmen im Strafvollzug ab. Ich sage das hier ganz deutlich: Wer in sicherheitsrelevanten Bereichen des Strafvollzugs hoheitliche Aufgaben auf private Dritte überträgt, um so Kosten zu sparen, macht Experimente zulasten der Sicherheit. Das ist mit mir nicht zu machen.

(Beifall CDU)

Zudem zeigen gerade die jüngsten Berichte aus Hessen, dass eine Teilprivatisierung nicht unbedingt Kosten senkt.

Die zweite Seite des Opferschutzes sind die Sozialisierungs- und Resozialisierungsmaßnahmen in den Thüringer Justizvollzugsanstalten, die die Gefangenen auf ein Leben in sozialer Verantwortung und ohne Straftaten vorbereiten sollen. Das ist keine leichte Arbeit und erfordert von den Bediensteten mitunter einen mehr als langen Atem, denn ein Teil der Gefangenen ist behandlungsunwillig oder aufgrund erheblicher Sozialisierungsdefizite behandlungsunfähig. Ein anderer Teil leidet unter intensiven Persönlichkeitsstörungen oder den Folgen vom Drogenentzug.

Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Justizvollzugsdienst für ihren täglichen Einsatz bedanken. Es liegt mir sehr am Herzen, dass die Arbeitsbedingungen für die Bediensteten im Justizvollzug stetig verbessert werden, sowohl baulich als auch personell.

So haben wir den Erweiterungsbau der Justizvollzugsanstalt Tonna im Jahr 2006 fertiggestellt. Mit den 207 neu hinzugekommenen Haftplätzen verfügt die JVA Tonna nunmehr insgesamt über 677 Haftplätze. Wir können mit einigem Stolz sagen, dass wir in Thüringen mit der JVA Tonna eine der modernsten Justizvollzugsanstalten in Deutschland haben. Anfang Mai dieses Jahres haben wir den Erweiterungsbau der JVA Goldlauter eingeweiht. Die in Modulbauweise entstandenen 95 neuen Haftplätze tragen entsprechend zur Verbesserung der Unterbringungssituation bei. Diese aktive Sicherheitspolitik führen wir auch in Zukunft konsequent fort. Derzeit laufen die Planungen und Vorbereitungen zum Neubau einer Jugendstrafanstalt in Rudisleben. Der Spatenstich für diese moderne Anstalt mit 300 Haftplätzen und weiteren 40 Plätzen für den Arrestvollzug ist für Mitte 2009 vorgesehen. Für Anfang 2012 ist die Inbetriebnahme geplant. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Jugendstrafanstalt in Ichtershausen mit ihrer Außenstelle in Weimar weiterbetrieben. Daneben gibt es Überlegungen, nach 2012 im östlichen Teil Thüringens eine weitere große Justizvollzugsanstalt für erwachsene Gefangene zu errichten.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ich habe schon einen Standort.)

Je nach Belegungssituation könnte diese Anstalt dann die bestehenden Anstalten in Gera und Hohenleuben ersetzen.

Meine Damen und Herren, neben der baulichen Situation haben wir auch die personelle Situation im Justizvollzug wesentlich verbessert. In den Jahren

2004 bis 2007 wurden allein für den mittleren Justizvollzugsdienst insgesamt 164 Anwärter eingestellt.

(Beifall CDU)

Da, denke ich, kann man wirklich mal klatschen.

(Beifall CDU)