Protokoll der Sitzung vom 05.06.2008

Siebentens: Der Besoldungsgruppe A 10, die später angepasst wird, werden 90 € dazugegeben, um hier den Beförderungsgewinn zur A 9 abzustufen.

Achtens: Einen Vergaberahmen für Leistungsbezüge von Professoren gibt es nicht mehr.

Neuntens: Der Hochschulrat kann selber über Berufungs- und Leistungsbezüge entscheiden.

Zehntens: Zugleich werden vier bisher eigenständige Gesetze zusammengefasst, auf ihren Kernbestand reduziert und so ein wirksamer Beitrag zur Deregulierung geleistet. Von 138 Gesetzen kommen wir auf 68.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind schon Vorteile der Deregulierung, aber auch der Handhabung und der Steigerung der Einkommen der Beamten. Wir haben uns in vielen Diskussionen - und hier möchte ich mich gegen das wenden, was sowohl Herr Hahnemann als auch Herr Baumann gesagt haben - auch mit dem Beamtenbund und in der Anhörung zu diesem Gesetz unterhalten.

Ich begrüße Herrn Liebermann, den Chef des Beamtenbundes, der auf der Tribüne sitzt. Seien Sie herzlich willkommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fraktionen haben eine Vielzahl von Änderungsanträgen zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion greift sachgerecht einige Anregungen der Verbände auf. Außerdem aktualisiert er den Gesetzentwurf aufgrund zwischenzeitlich eingetretener anderer Neuerungen wie zum Beispiel im Polizeibereich oder der Neustrukturierung des Landesamts für Straßenbau. Der Antrag der CDU-Fraktion findet meine volle Unterstützung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir, mich zu den Anträgen der Oppositionsfraktionen noch etwas näher zu äußern. Gestern Abend hat die SPD einen Antrag eingebracht, in dem Sie fordert, die Befugnisse für Besoldungserhöhung auf die Tarifparteien zu übertragen. Sie will bereits jetzt festlegen, dass das Ergebnis der nächsten Tarifabschlüsse - egal wie es aussieht - auf die Beamten übertragen wird. Ich frage mich, wieso geben Sie parlamentarische Rechte auf? Denn das Grundgesetz und das Besoldungsgesetz fordern, dass die

Besoldung durch Gesetz zu regeln ist. Sie geben das Recht auf, hier im Rahmen der parlamentarischen Diskussion über die Besoldung der Beamten zu diskutieren und zu entscheiden und übertragen das auf eine Stimme im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Auf eine Stimme von zwölf! Das verstehe ich nicht und dagegen wehrt sich die Landesregierung immens. Wir werden weiterhin Besoldungsgesetze und auch Anpassungsgesetze einbringen, über die wir hier ausführlich diskutieren können.

Die von Ihnen vorgeschlagenen Änderungen sind im Wesentlichen Stellungnahmen der Gewerkschaften und Verbände entnommen. Sie finden teilweise Berücksichtigung in dem Änderungsantrag der CDUFraktion. So steht beispielsweise die von der SPD geforderte Klarstellung des Kumulationsverbots von Leistungsbezügen in § 30 des Thüringer Besoldungsgesetzes. Die von der Fraktion DIE LINKE geforderte Änderung der Kommunalordnung ist auch im Antrag der CDU bereits enthalten. Teilweise beruhen die Anträge jedoch schließlich auf schlichten Missverständnissen bei der Bewertung des Gesetzentwurfs. Ich denke dabei an die Änderungswünsche zur Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit. Der § 7 des Gesetzentwurfs ist so gestaltet, dass die Dienstbezüge des begrenzt Dienstfähigen immer über dem möglichen Ruhegehalt liegen. Wenn Sie das Rechenbeispiel in der Anlage sehen und wenn Sie es gerechnet und nachvollzogen hätten, hätte sich dieser Antrag erübrigt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, DIE LINKE und die SPD haben sich außerdem gegen die Anrechnung von sonstigem Einkommen auf die Anwärterbezüge ausgesprochen. Den Griff in die Tasche der Ärmsten der Armen, wie ihn die Landesregierung nach Ihren Aussagen vorhat, gibt es überhaupt nicht, denn eine Anrechnung von sonstigem Einkommen auf die Anwärterbezüge erfolgt bereits jetzt, wenn diese Einkommen die Anwärterbezüge übersteigen. Die Anwärter können ihre Einkommen also verdoppeln, ohne dass dies angerechnet wird.

Zum Punkt Stellenobergrenzen: Stellenobergrenzen dienen neben einer pauschalen Stellenbewertung auch der Steuerung von Beförderungsmöglichkeiten und damit von Personalkosten. Ich halte sie im Landesbereich nach wie vor für wichtig und dies tun sowohl der Bund als auch alle anderen Länder. Allerdings wird sich die Thüringer Stellenobergrenzenverordnung von den bisherigen Bundesverordnungen so unterscheiden, sie könnte nur noch auf Spitzenämter der Laufbahngruppen geregelt werden und Sonderlaufbahnen.

Zum Teil sind die Anträge der Oppositionsfraktionen sachlich nicht gerechtfertigt. Dies gilt beispiels

weise für die Änderungswünsche zu der zu Unrecht erworbenen Besoldung oder zu den Eingangsämtern im gehobenen Dienst. Die Anwärter des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes erhalten während ihres Fachhochschulstudiums bereits Anwärterbezüge von mehr als 900 € monatlich. Anwärter des gehobenen technischen Dienstes finanzieren ihr Fachhochschulstudium dagegen selbst. Deshalb ist für diesen Personenkreis ein höheres Eingangsamt in der Besoldungsgruppe A 10 gerechtfertigt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Gesetz soll die leistungsorientierte Besoldung in Form einer Leistungszulage festlegen. Das, meine Damen und Herren, ist neu in Thüringen. Bislang wurde von den Möglichkeiten eines leistungsabhängigen Stufenaufstiegs nur sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht. Neue Regelungen hier in Form einer Rechtsverordnung bedürfen einer gründlichen Vorbereitung, wenn es um dieses sensible Thema wie Leistungsfeststellung und Leistungsbesoldung geht. Ich erfahre dies gerade deutlich in den Tarifverhandlungen zur Leistungsbezahlung bei den Tarifbeschäftigten.

Um den Beamten mit diesem neuen System vertraut zu machen, bedarf es meines Erachtens eines gewissen zeitlichen Vorlaufs. Insbesondere sollte schon im Jahr vor der erstmaligen Vergabe feststehen, welche Parameter erfüllt sein müssen, um eine Zulage in welcher Höhe erhalten zu können. Das ist es eben, Herr Baumann - mit dem Bediensteten reden und nicht sofort in Kraft setzen. Sie fordern das sofortige Inkraftsetzen. Auch hier sind die Verbände wie andere Stellen noch zu überzeugen und wir sind ja in Tarifverhandlungen in diesem Dialog. Ich sage deshalb, lassen Sie uns diese Regelung der leistungsbezogenen Besoldung angemessen und besonnen angehen, aber zeitlich ein Ziel setzen - 2011, ein gutes Zeitfenster.

Meine sehr verehrten Damen und Herren der Opposition, Sie wollen für Richter und Staatsanwälte und - Herr Dr. Hahnemann hatte es ja noch einmal gesagt - die Grundgehaltstabelle um 1 Prozent erhöhen und diese ruhegehaltsfähig machen. Dann erklären Sie bitte den Beamten, dass diese Leistungszulagen, diese 1 Prozent, nicht ruhegehaltsfähig sind. Hier geht es auch um die Gleichbehandlung. Um es noch einmal deutlich zu erklären: Richter in ihrer Unabhängigkeit erhalten eine Zulage von 1 Prozent, ohne dass die Leistungskriterien bewertet werden, und die Beamten bekommen diese Zulage dann, wenn die Leistungskriterien bewertet werden. Beides ist nicht ruhegehaltsfähig.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, für ein Vorziehen der Besoldungserhöhung auf den 1. Mai, den

die SPD gestern und heute Herr Baumann ja auch wieder in der Diskussion und Debatte gefordert hat, ist die Zeit, auch der Konsolidierung des Haushalts, nicht angemessen. Wir bewegen uns hier im Zeitfenster mit vielen anderen Ländern und man kann eben nicht nur das Datum des Inkrafttretens sehen, Herr Baumann, sondern man muss auch die Höhe sehen. Es gibt viele Länder, die nicht mit 2,9 in Kraft treten, sondern wie zum Beispiel in Rheinland-Pfalz man weniger anhebt und nicht 2,9, wie der Tarifabschluss ist. Also hier muss man genau rechnen, ist es denn gleich, ist es günstiger oder nicht. Ich glaube, es gibt nur wenige Länder, die ein besseres Ergebnis mit den 2,9 ab 01.07. haben als Thüringen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, kommen wir zum Punkt „Lebenspartnerschaften“, die Herr Dr. Hahnemann auch angesprochen hat. Die Landesregierung erachtet es als rechtlich nicht notwendig, diesen Antrag aufzugreifen und ihn in das Gesetzesvorhaben einzubeziehen. Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht am 15. November 2007 entschieden, dass der Familienzuschlag, der für Verheiratete gezahlt wird, verpartnerten Beamten nicht zusteht. Es hat festgestellt, dass deswegen weder der Gleichheitssatz des Grundgesetzes noch das Alimentationsprinzip, noch das EU-Gemeinschaftsrecht verletzt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat nach einer vorgestern veröffentlichten Entscheidung eine Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss eines Verwaltungsgerichts nicht angenommen, mit der eine vom Familienzuschlag für verpartnerte Beamte zurückgewiesen wurde.

Kommen wir zum Punkt „42-Stunden-Woche für Beamte“ für die, die Sozialregelungen nicht in Anspruch nehmen. Es wäre konsequent gewesen von beiden Oppositionsparteien, hier nicht nur zu sagen, wir reduzieren die 42 Stunden wieder, sondern wir erhöhen auch die Altersarbeitszeit. Das fordern Sie ja nicht, wie es analog auch im Tarifbereich vorgesehen ist. Deswegen sagen wir, wir blicken auf die Lebensarbeitszeit und auf die sozialen Bedürfnisse der Beamten, die Kinder unter 18 Jahren haben und pflegebedürftige Kinder oder Pflegebedürftige.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Beamtenrecht ist ein besonderes Recht und nicht vergleichbar mit dem Tarifrecht. Sie versuchen immer zu verwischen. Und wenn Sie sagen, es herrscht kein Friede in den Behörden, Herr Baumann, wissen Sie, ich bin so oft in diesen Jahren in meinen Finanzämtern gewesen und kenne viele Finanzbedienstete, kenne viele Mitarbeiter in vielen Ämtern. Es ist ja eher der Drang - so wie es Herr Wehner gesagt hat - in das Beamtenverhältnis und nicht in das Tarifverhältnis zu kommen. Man will in ein Beamtenverhältnis hinein und man will auf eine Beamtenstelle. Es ist also falsch, was Sie hier als Popanz an

die Wand malen. Dann habe ich schon einmal - ich glaube vor einem Jahr - eine Nettorechnung aufgemacht. Da muss man nun wirklich sagen und das bestreitet auch der Beamtenbund nicht, dass es beim Netto- und Bruttoeinkommen schon in den gleichen Stufen bestimmte Vorteile für die Beamten gibt. Das soll auch so sein. Wir wollen keine Gleichheit, es sind unterschiedliche Dienst- und Tarifverhältnisse. Deswegen legen wir ein eigenes Beamtengesetz vor, das nicht automatisch das Ergebnis der Tarifgemeinschaft deutscher Länder übernimmt, sondern den Besonderheiten des Treue- und Dienstverhältnisses Rechnung trägt. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Es gibt eine weitere Redeanmeldung für die Fraktion DIE LINKE Abgeordneter Dr. Hahnemann.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Wehner hat mich gebeten, aufzuklären, wie wir zu der Behauptung oder zur Einschätzung des Änderungsantrags der CDU-Fraktion in Drucksache 4/4168 kommen, auch die Frau Ministerin hat während meiner Ausführungen durch dauerhafte Seiteneinrede den Eindruck erweckt, als könnten wir in der Fraktion DIE LINKE nicht richtig rechnen oder lesen. Das ist ein so schwerwiegender Vorwurf, dass ich auf die Geheimhaltung des Einkommens von Ministern jetzt keine Rücksicht mehr nehmen kann, sondern versuchen werde, Ihnen zu erklären, wie wir zu dieser Behauptung gekommen sind. Nach dem jetzt geltenden Bundesgesetz finden wir die Minister in der Gruppe B 11. Dort haben sie ein Einkommen von 10.353,56 €. Zieht man davon das ab, was durch den Verzicht auf Erhöhung der Ministereinkommen in den Jahren 1996/97 praktisch an Minderung eingetreten ist, kommt man nach der bisherigen Rechtslage auf 9.982,89 €. Nimmt man das jetzt vorgeschlagene Gesetz und Ihren Änderungsantrag, wo Sie für Minister die B 10 vorsehen, multipliziert mit 102,565 Prozent oder von Hundert, dann kommt man auf Bezüge ab 1. Juli von 10.605,44 €. Subtrahiere ich von den 10.605,44 € die vorhin genannten 9.982,89 €, entsteht eine Differenz von 622,55 €. Dieses Mehreinkommen von 622,55 € wäre ein Mehreinkommen von 6,2255, nein Entschuldigung von 6,2 Prozent nach der neuen Rechtslage. Entkräften Sie es, wenn Sie können. Wir sind belehrbar.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das glaube ich eher weniger.)

Zu diesem Beitrag hat sich Frau Finanzministerin Diezel noch einmal gemeldet.

Es ist spannend. Herr Dr. Hahnemann, jetzt die Ausgangsgrößen noch mal. Ich weiß nicht, ich glaube, der Rechenfehler liegt daran, dass Sie nicht alle Aussetzungstatbestände berücksichtigt haben. Die Minister haben mittlerweile auf über 14 Prozent in den Jahren verzichtet. Ausgangspunkt jetzt sind 8.840,00 plus allgemeine Zulage 37,37 plus Ortszuschlag Stufe 1 576,70, macht 9.454,14 €. Rechnet man dazu das, was jeder Beamte jetzt auch bekommt zuzüglich der Anpassung 2,9 und der Sonderzahlung 0,84, dann sind das 9.172,00 plus 84 38,78 allgemeine Zulage, Ortszuschlag 598,41. Dann sind das 9.810,03 €.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Können Sie das noch mal wiederholen?)

Herr Dr. Hahnemann, ich glaube, die Beamten, die das bei mir sehr genau gerechnet haben, hatten eindeutig die Order - das können sie hier vor Augenzeugen bestätigen - das jetzige Gehalt plus das, was die Beamten in diesem Freistaat bekommen, nicht mehr und nicht weniger.

(Beifall CDU)

Ich bin fast geneigt, diese letzten Beiträge einzuordnen als Würdigung des Jahres der Mathematik. Es gibt aber jetzt keine weiteren Redeanmeldungen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Wir haben mehrere Abstimmungen vorzunehmen.

Ich rufe als Erstes auf die Abstimmung zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 4/4176. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Ich rufe auf den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4177. Wer diesem zustimmt …

(Unruhe CDU)

Ich wiederhole: Ich rufe als Zweites auf die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4177. Wer diesem zustimmt,

den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Es gibt zahlreiche Stimmenthaltungen. Mit einer Mehrheit von Gegenstimmen ist der Antrag abgelehnt worden.

Ich rufe als Drittes auf die Abstimmung zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4178. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Es gibt eine Reihe von Stimmenthaltungen. Der Antrag ist abgelehnt.

Ich rufe nun auf den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/4187. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.

Ich rufe nun auf den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4179. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es keine. Dieser Änderungsantrag ist abgelehnt.

Ich rufe nun auf den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4180. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.

Ich rufe nun auf den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/4191. Es gibt einen Geschäftsordnungsantrag. Bitte, Herr Abgeordneter Höhn.

Frau Präsidentin, ich beantrage für den Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/4191 getrennte Abstimmungen der Ziffern 1 und 2.

So rufe ich als Erstes auf aus dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/4191 die Ziffer 1. Dazu gibt es einen Geschäftsordnungsantrag. Herr Abgeordneter Blechschmidt bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Für diesen Abstimmungsvorgang bitte namentliche Abstimmung.

Für die Ziffer 1 oder für beide?

Für die Ziffer 1.

Für die Ziffer 1. Dann werden wir über diesen Punkt 1 aus dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion namentlich abstimmen. Ich bitte, die Stimmkarten einzusammeln.

Ich nehme an, dass alle ihre Stimme abgeben konnten und bitte darum, dass ausgezählt wird.

Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zur Ziffer 1 aus dem CDU-Antrag vor. Es wurden 74 Stimmen abgegeben, mit Ja haben 43, mit Nein 21 gestimmt. Es haben sich 10 enthalten (nament- liche Abstimmung siehe Anlage 1). Damit ist diese Ziffer 1 angenommen.