Protokoll der Sitzung vom 06.06.2008

Thüringer Landesverwaltungsamt: Immissionsschutz, Abfall 16; Naturschutz 11.

Dies entspricht den ermittelten Vollbeschäftigteneinheiten von insgesamt 207. Bis zum 1. Mai 2008 wechselten 65 Beschäftigte der Staatlichen Umweltämter und 10 Beschäftigte des Thüringer Landesverwaltungsamts zu kommunalen Arbeitgebern. Von den 10 Beschäftigten des Thüringer Landesverwaltungsamts wechselten 2 zu kommunalen Arbeitgebern außerhalb Thüringens. Im Bereich der Sozialverwaltung waren den kommunalisierten Aufgaben 130 Planstellen/Stellen zugeordnet. Zum Stichtag 31.12.2007 waren in den betreffenden Bereichen 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Dies entspricht 118,71 Vollbeschäftigteneinheiten. Am 1. Mai 2008 wechselten 69 Landesbedienstete zu den Landkreisen und kreisfreien Städten. Überwiegend wurden neue Arbeitsverträge mit den Kommunen abgeschlossen. Ein kleiner Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde dauerhaft zu den Kommunen abgeordnet. Dies betrifft insbesondere Beschäftigte, die in einem überschaubaren zeitlichen Rahmen aus dem aktiven Arbeitsverhältnis ausscheiden.

Punkt 2 des Antrags: Der Hauptgrund, weshalb die vielen Beschäftigten nicht in den Kommunaldienst wechselten, liegt in dem von der Landesregierung gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden und den Beschäftigten zugesagten Grundsatz der doppelten Freiwilligkeit. Das Haushaltsbegleitgesetz regelt, dass der Personalübergang zu den kommunalen Arbeitgebern ausschließlich freiwillig und im Einvernehmen mit den aufnehmenden kommunalen Arbeitgebern erfolgt. Zum einen sind Beschäftigte nicht in den kommunalen Bereich gewechselt, zum anderen haben Landkreise und kreisfreie Städte Beschäftigte nicht aufgenommen. Die Gründe hierfür sind sehr vielschichtig und teilweise nur sehr schwer nachvollziehbar. Im Sozialbereich wechselte mehr als die Hälfte der in den betreffenden Bereichen beschäftigten Bediensteten zu den Kommunen. Die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich für einen Verbleib im Landesdienst entschieden. Ursächlich hierfür kann nur u.a. der mit rund 50 Jahren relativ hohe Altersdurchschnitt der Bediensteten in der Versorgungsverwaltung sein. Zudem ist zu beachten, dass einzelne Landkreise nur schwer für die Beschäftigten erreichbar sind. In einigen Fällen war auch das beim Land bereits begonnene Altersteilzeitblockmodell ausschlaggebend, welches bei den Kommunen nur zu veränderten, für die Beschäftigten ungünstigeren Bedingungen hätte fortgeführt werden können.

Punkt 3: Die Landesregierung nimmt die tatsächliche Entwicklung zur Kenntnis, dass in der Umweltverwaltung insbesondere qualifizierte Bedienstete des höheren technischen Verwaltungsdienstes dem Weg zu den kommunalen Arbeitgebern nicht gefolgt sind oder nicht folgen konnten. In der Sozialverwaltung

wechselte mehr als jeder zweite Landesbedienstete aus den Zuständigkeitsbereichen Schwerbehindertenfeststellungsverfahren, Blindengeld und Blindenhilfe der Versorgungsämter mit der Aufgabenübertragung zu den Landkreisen und kreisfreien Städten. Dies betrifft insbesondere Beschäftigte, die in sachbearbeitender Funktion tätig sind. Zur Vorbereitung auf die Aufgabenübernahme im Schwerbehindertenfeststellungsverfahren, im Blindengeld und in der Blindenhilfe hat das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten umfangreiche Schulungen für Kommunalbedienstete, die bisher noch nicht in den zu kommunalisierenden Aufgabenbereichen tätig waren, angeboten. Die Schulungsmaßnahmen wurden von den Kommunen gut angenommen. Allein im Schwerbehindertenfeststellungsverfahren wurden in mehreren Modulen an den Standorten der Versorgungsämter in Erfurt, Suhl und Gera Schulungsmaßnahmen für insgesamt 229 Teilnehmer aus den Kommunen durchgeführt. Zusätzlich wurden 26 Ärzte der kommunalen Gesundheitsämter sowie 46 ITSystemadministratoren für die Übernahme der jeweiligen Aufgaben im Schwerbehindertenfeststellungsverfahren vorbereitet. An den bereits im März 2008 abgeschlossenen fachlichen und anwenderbezogenen Schulungsmaßnahmen im Blindengeld und in der Blindenhilfe nahmen insgesamt 69 Kommunalbedienstete teil. Die meisten Kommunen haben zudem die Möglichkeit der praktischen Einarbeitung von Kommunalbediensteten, die seit dem 1. Mai 2008 für die Antragsbearbeitung im Schwerbehindertenfeststellungsverfahren bzw. die Entscheidung über Blindengeld- und Blindenhilfe-Anträge zuständig sind, in einem der drei Versorgungsämter genutzt. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass die Kommunen die übertragenen Aufgaben in der bewährten Sachkundigkeit fortführen werden. Sollten die künftig in den Kommunen zuständigen Bediensteten nach dem 1. Mai 2008 Fragen zur Systemanwendung, Hardwareanbindung, Verfahrensbearbeitung oder sachfachliche Fragen zum Schwerbehindertenfeststellungsverfahren, zum Blindengeld und zur Blindenhilfe haben, können sie sich Rat und Hilfe von erfahrenen Landesbediensteten über eigens dafür eingerichtete Telefonhotlines holen.

Punkt 4 des Antrags: Es wird vorrangig Aufgaben der nun zuständigen kommunalen Behörde sein müssen, baldmöglichst und im notwendigen Umfang qualifiziertes Personal für die übertragenen Aufgaben zu akquirieren und einzusetzen. Um die Qualität der Aufgabenerfüllung in der Umweltverwaltung auch in der Phase des Aufgabenübergangs sicherzustellen, wurden vom Thüringer Landesverwaltungsamt Mitarbeiterteams gebildet. Diese Teams betreuen den Kommunalbereich als kompetente Ansprechpartner sowohl vor, während und nach dem Übergang. Zudem bereiten die Landkreise und kreisfreien Städte seit einigen Wochen mit Schulungsveranstaltungen

auf die Übernahme vor. Alle Umweltbehörden des Freistaats, insbesondere die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, leisten den Landkreisen und kreisfreien Städten uneingeschränkte Amtshilfe und bei fachlichen Grundsatzfragen Fachberatung bei der Bewältigung ihrer neuen Aufgaben. Verstärkt wurden und werden Informationsveranstaltungen und Fachberatungen im Bereich der Umweltverwaltung durchgeführt. Bereits im Februar 2008 hatte die TLUG für den Arbeitsbereich Vertragsnaturschutz vier regionale Schulungsveranstaltungen für die unteren Naturschutzbehörden zur Nutzung der im Fachinformationssystem Naturschutz zur Verfügung gestellten Informationen angeboten. Im März fand eine Dienstberatung für den Fachbereich Naturschutz mit Vertretern des Ministeriums, des Thüringer Landesverwaltungsamts und den Leitern der unteren Naturschutzbehörden statt. Die TLUG informierte die unteren Naturschutzbehörden am 19. März 2008 über inhaltliche und Verfahrensaspekte des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP); weitere Veranstaltungen dieser Art folgten im Monat Mai. Am 21. Mai 2008 hat eine Informationsveranstaltung in den Fachbereichen Emissionsschutz, Altlasten, Bodenschutzrecht, Wasserwirtschaft, Umweltrecht, Chemikalienrecht und Abfallwirtschaft stattgefunden. Am 2. Juni 2008 wurde eine Arbeitstagung mit den Mitarbeitern der Landkreise und kreisfreien Städte im Bereich Altlasten und Bodenschutz durchgeführt. Weitere Veranstaltungen zu speziellen Themen werden zeitnah folgen.

Punkt 5 des Antrags: Beschäftigte der Umweltverwaltung, deren Aufgabe infolge der Kommunalisierung entfallen und die ihren Aufgaben nicht nachfolgen, werden der Personalentwicklungsstelle gemeldet. Bisher wurden der Personalentwicklungsstelle 17 Beschäftigte des Thüringer Landesverwaltungsamts und 33 Beschäftigte der ehemaligen Staatlichen Umweltämter gemeldet. Die Beschäftigten werden bis zu einer Weitervermittlung für die Wahrnehmung neu hinzukommender Aufgabenbereiche und größtenteils für die Unterstützung von Mitarbeitern in unterbesetzten Bereichen innerhalb ihres bisherigen Ressorts eingesetzt. Weitere 19 Bedienstete aus der Umweltverwaltung mit Rentenbeginn oder mit Beginn der Freistellungsphase 2008/2009 werden im Geschäftsbereich des TMLNU entsprechend ihrer Qualifikation beschäftigt. Das verbleibende Personal der Sozialverwaltung wurde dem Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und Technischen Verbraucherschutz zugeordnet, der mit seinem Sitz in Suhl und weiteren Regionalinspektionen in Erfurt, Gera und Nordhausen eine standortbezogene Personalverwaltung sicherstellen kann. Im Mai 2008 wurde ein Teil der betroffenen Beschäftigten an den jeweiligen Arbeitsorten in Erfurt, Gera und Suhl zur Bewältigung der mit den Umstrukturierungen der Aufgabenbereiche des bis zum 1. Mai 2008 aufgelösten Landesamts für Soziales und Familie und seiner

nachgeordneten Versorgungsämter eingesetzt. Ein Teil der Beschäftigten konnte mit der Umstrukturierung bereits auf vakante Arbeitsplätze umgesetzt werden. Eine behördenübergreifende Vermittlung erfolgte gemeinsam mit der Personalentwicklungsstelle. Hier sind im Mai 2008 intensive Gespräche mit den Bediensteten geführt worden. Weitere Bedienstete wurden zur Sicherstellung der Kommunalisierung an die Landkreise und kreisfreien Städte abgeordnet. Es stellt sich derzeit folgende Verteilung dar:

- 5 Beschäftigte - Abordnung zum Thüringer Landesverwaltungsamt zur Sicherstellung der Leistung des ärztlichen Dienstes zur Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte;

- 8 Beschäftigte - dauerhafte Abordnung zu den Landkreisen und kreisfreien Städten;

- 5 Beschäftigte - zeitweise Abordnung zu den Landkreisen und kreisfreien Städten;

- 15 Beschäftigte - kurzfristige Abordnung zum Thüringer Landesverwaltungsamt zur Wahrnehmung umstrukturierungsbedingter Sonderaufgaben;

- 3 Beschäftigte - Ausscheiden ab dem 1. Mai 2008;

- 23 Beschäftigte - zeitweise projektbezogener Einsatz.

Kommen wir jetzt zu Punkt 6 des Antrags: Die Thüringer Landesregierung war bestrebt, möglichst viele Beschäftigte an die Kommunen zu vermitteln. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür wurden geschaffen. Die Überführung des Personals basiert auf der Ermöglichung sozialverträglicher Lösungen und der Berichtigung der personellen Interessen der aufnehmenden Landkreise und kreisfreien Städte auf der Grundlage der sogenannten doppelten Freiwilligkeit.

Punkt 7: Das Haushaltsbegleitgesetz sieht eine Kostenerstattung in voller Höhe für das von den Kommunen übernommene Personal vor. Darüber hinausgehend werden die Kosten für übernommene Aufgaben, die nicht mit einem Personalübergang einhergehen, erstattet. Für dieses Jahr und das folgende Jahr werden die Kosten zunächst nach Quartalen und pauschaliert erstattet. Am jeweiligen Jahresende erfolgt dann eine Abrechnung der tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten. Ab dem Jahr 2010 werden die Regelungen des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes angewendet. Soweit der kommunale Bereich externe Einstellungen für die übernommenen Aufgaben vornimmt, können hier vorübergehend Mehrkosten entstehen. Im Jahr 2008 ist mit voraussichtlichen Mehrkosten durch das beim Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz

und Umwelt verbliebene Personal in Höhe von ca. 2,3 bis 2,5 Mio. € zu rechnen. Diese Zahl wird sich jedoch 2009 voraussichtlich wieder ändern, da weitere Bedienstete aus dem Landesdienst ausscheiden und zum anderen die Vermittlung über die Personalentwicklungsstelle konsequent fortgeführt wird. Hierdurch werden externe Einstellungen vermieden.

Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit ist die Personalstruktur gekennzeichnet durch einen hohen Altersdurchschnitt von ca. 50 Jahren. In den Jahren 2008 bis 2014 scheiden jährlich ca. 50 bis 75 Beschäftigte aus dem aktiven Beschäftigungsverhältnis aus. Hinzu kommen Vakanzen aufgrund sonstiger Gründe wie langfristige Erkrankungen oder Sonderurlaub, insbesondere aus familiären Gründen. Der Personalüberhang ist gemessen an der Gesamtbeschäftigtenzahl im Geschäftsbereich des TMSFG von über 800 Beschäftigten auch nach dem 1. Mai 2008 von untergeordneter Bedeutung. Das verbleibende Personal ermöglicht es zudem, dass besondere Aufgabenstellungen ohne Zuführung zusätzlichen Personals und damit verbundener Personalmehrkosten sichergestellt werden. Die Kommunalisierung ist auch nur ein Aspekt innerhalb der sieben Bausteine der Thüringer Verwaltungsreform. Eine isolierte Betrachtung und eine Beschränkung auf finanzielle Aspekte werden der Reform nicht gerecht. Bei der Kommunalisierung stehen die Stärken der Kommunalverwaltung und die Zusammenführung von Betroffenheits- und Entscheidungsebenen im Vordergrund. Die Landesregierung ist zudem der Auffassung, dass die kommunalisierten Aufgaben in der Zukunft kostengünstiger erledigt werden können.

Punkt 8: Innerhalb Thüringens kommen regionale Unterschiede in der Bearbeitungsdauer bei einzelnen Anträgen vor; längere Bearbeitungszeiten in Einzelfällen hat es auch schon vor der Vorbereitung der Kommunalisierung gegeben. Die Ursache hierfür waren regelmäßig verfahrensbedingt. Insgesamt ist es nicht zu nennenswerten verlängerten Bearbeitungszeiten aufgrund der Vorbereitung der Kommunalisierung gekommen.

Punkt 9 des Antrags: Um einen bestmöglichen Übergang in der Umweltverwaltung zu organisieren, wurden vom Thüringer Landesverwaltungsamt Vereinbarungen mit den kommunalen Spitzenverbänden getroffen, die die Abarbeitung der bis zum 30. April 2008 eingegangenen Anträge regeln. Damit übernimmt der kommunale Bereich keine Restbestände und kann sich auf die Abarbeitung der ab dem 1. Mai 2008 eingegangenen und eingehenden Anträge mit Unterstützung des Thüringer Landesverwaltungsamts konzentrieren. Wartezeiten können somit in diesem Bereich nicht entstehen. Die Anzahl der emissionsschutzrechtlichen Anträge, die bislang

von den Staatlichen Umweltämtern zu bearbeiten waren, ist tendenziell rückläufig. Die Anträge werden in vereinfachten Verfahren abgearbeitet. Die Staatlichen Umweltämter haben sich bemüht, die Anträge, soweit möglich, abschließend zu bearbeiten. Wo das nicht möglich war, wurden zu den offenen Verfahren die Akten übergeben. In wenigen Einzelfällen mögen Verzögerungen nicht ausgeschlossen werden, allerdings ist eine Prognose hierzu nicht möglich.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Land hat alles getan, um mögliche Verzögerungen bei der Bearbeitung von Verträgen, von Anträgen so gering wie möglich zu halten. Bis zum Aufgabenwechsel erfolgte weiterhin die Bearbeitung laufender Verfahren im Schwerbehindertenrecht, nach dem Thüringer Blindengeldgesetz und der Blindenhilfe. Das Thüringer Blindengeld und Leistungen der Blindenhilfe für den Monat Mai 2008 wurden noch vom Land gezahlt. Jeder Leistungsberechtigte erhielt im April 2008 eine persönliche Abgabenachricht mit der Anschrift der künftig für ihn zuständigen Behörde. Durch den Einsatz des einheitlichen IT-gestützten Bearbeitungsverfahrens war die Abarbeitung laufender Verfahren im Schwerbehindertenrecht grundsätzlich auch ohne vorliegende Akte möglich. Dringlichkeitsfälle und entscheidungsreife Anträge wurden auch im Monat April 2008 noch entschieden, Ausweise ausgestellt bzw. verlängert, Wertmarken für den Monat Mai 2008 an die Bürger versandt und Vorbereitungen für die Ausgabe der Wertmarken für Juni 2008 durch die Kommunen getroffen. Telefonische Auskünfte zum Bearbeitungsstand wurden in den Versorgungsämtern noch bis zum 30. April 2008 erteilt. Um in den Kommunen einen nahtlosen Übergang in der Antragsbearbeitung der Schwerbehindertenfeststellungsverfahren zu ermöglichen, wurde der gesamte den Kommunen übergebene Aktenbestand nach Dringlichkeitsfällen, Fällen der laufenden Bearbeitung, Widerspruchsverfahren und Bestandsakten vorsortiert. Es handelte sich hierbei um etwa 320.000 Akten, davon etwa 15.000 laufende Fälle. Die Software zur Bearbeitung der Anträge im Schwerbehindertenfeststellungsverfahren wurde hinsichtlich der Belange der Kommunen angepasst, notwendige Bearbeitungserfordernisse wurden eingearbeitet und neue, effiziente Anwendungsmöglichkeiten geschaffen. Das Verfahren wurde in den Versorgungsämtern erfolgreich getestet. Den Kommunen steht damit ein anwenderfreundliches, systemkonfiguriertes IT-Verfahren zur Bearbeitung von Schwerbehindertenangelegenheiten zur Verfügung und damit auch eine bessere Version, als sie das Land bis 2007 hatte. Mehr als jeder zweite Landesbedienstete aus dem Zuständigkeitsbereich des Schwerbehindertenrechts der Versorgungsämter wechselte zu den Landkreisen und kreisfreien Städten. Dadurch wird gewährleistet, dass in den Kommunen die übertragenen Aufgaben mit bewährter Sachkunde fortgeführt werden.

Zu guter Letzt möchte ich noch kurz auf Pressemeldungen der letzten Tage zu dem Thema eingehen. Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Die kommunale Sicherung ist nur ein Teil der Behördenstrukturreform, so wie die Behördenstrukturreform auch nur ein Teil der Thüringer Verwaltungsreform ist. Was die Behördenstrukturreform angeht, so haben wir flächendeckend neue Strukturen geschaffen, die effizienter und bürgernäher sind. Darüber hinaus realisieren wir auch Einsparungen. Bereits 2007 haben wir rund 51 Mio. € an Einsparungen und Veräußerungserlösen realisiert. Insgesamt sollen es rund 324 Mio. € bis zum Jahr 2020 sein. Die Kommunalisierung läuft dabei unter dem Motto der Bürgernähe. Sie kostet in einem ersten Schritt zunächst mehr, allerdings weit weniger, als die in der TA gestandenen 9 Mio. €. Wir übertragen den Kommunen neue Aufgaben und müssen dafür einen Mehrbelastungsausgleich leisten. Dies entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung. Diesen Mehrbelastungsausgleich bilden in der Hauptsache Personalkosten. Dadurch fallen knapp 60 Prozent der Stellen beim Land weg. Der beim Land verbleibende Teil des Personals ist zu einem Teil der Personalentwicklungsstelle gemeldet. Hier werden sie eine Ausbildung für jene Bereiche bekommen, wo wir zukünftig Personal benötigen. Dadurch werden diese zu einem späteren Zeitpunkt wie Neueinstellungen. Andere Bedienstete gehen in Altersteilzeit oder gehen regulär in Pension. Folge ist, auch diese Stellen fallen weg. Diese Vorgehensweise ist so gewollt; es ändert nichts daran, dass das Ziel der Einsparungen bei der Behördenstrukturreform erreicht wird. Auch bringt es die Ziele der Verwaltungsreform nicht ins Wanken. Die Darstellung in der TA ist neben ihrer sachlichen Fragwürdigkeit vor allem auf eine kurzfristige Betrachtung aus. Eine solche Betrachtung wäre aber wenig zielführend. Die Strukturreform ist nicht kurzfristig, sondern langfristig angelegt. Die Gründe dafür sind Bürgernähe und Stärkung der Landkreise und kreisfreien Städte. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Wird die Aussprache zu diesem Sofortbericht gewünscht? Das signalisieren die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion und in der Fraktion DIE LINKE nickt man, so dass ich davon ausgehe, dass alle Fraktionen diese Aussprache wünschen. Ich rufe als Erstes für die Fraktion DIE LINKE den Abgeordneten Kummer auf.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Minister, laufen Sie mir nicht weg, eigentlich wollte ich den Hut vor Ihnen ziehen - jetzt geht er doch.

Ich meine, es gibt einen guten Grund - er hat alle ausgetrickst. Es hat lange gedauert, bis ich begriffen habe, was denn von seiner Seite wirklich hinter der Behördenstrukturreform stand - ganz klar eine Stärkung des Umweltbereiches, genau. Das hätte man ihm gar nicht zugetraut, er hat den Ruf als Landwirtschaftsminister. Aber hier hat er sich doch als echter Umweltminister erwiesen, indem er ganz geschickt und von niemandem erwartet die Landwirtschaftsverwaltung seines eigenen Hauses mit Umweltaktivisten unterwanderte.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Der beste Mann im Ministerium.)

Herr Mohring, wenn Sie sagen „der beste Mann im Ministerium“, wir hören das natürlich gern, vor allem von Ihnen als ehemaligen Haushälter Ihrer Fraktion, weil auf den Landeshaushalt hatte das Ganze ja offensichtlich heftige Auswirkungen. Denn wenn man dann dem Bericht des Ministers entnommen hat 2,3 Mio. € Mehrkosten 2008 - das war die niedrigere Summe -, hätte ich mir auch vorstellen können, wir hätten die Umweltverwaltung gelassen, wie sie ist, und hätten dieses Geld in die Stiftung Naturschutz gesteckt, da wäre eine ganze Masse für die Umwelt dabei herausgekommen, meine Damen und Herren.

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Man muss doch auch mal ein bisschen weiter schauen.)

Im nächsten Jahr hört das ja nicht auf. Wenn man dann die Zinsen für diese Summe zusammenrechnet, frage ich mich, ob sie nicht höher sind als das, was Sie irgendwann vielleicht mal als Einsparung dargestellt bekommen haben. Wenn Sie denn die Einsparungen erreichen, ist immer noch die Frage, was sagen die Kommunen dazu, denn die Darstellung der kommunalen Seite zu diesen Zahlen, die der Minister eben hier vorgetragen hat, ist doch eine andere. Da gibt es schon noch heftigen Streit, ob denn z.B. die Personalkosten wirklich so angemessen sind, wo mir gesagt wird, die Kosten für die Arbeit, für die Aufgaben, die man vom Landesverwaltungsamt mit übernimmt, die waren so gar nicht mit im Paket enthalten. Vor allem ist der große Block der Aufwendungen für die Arbeitsplatzausstattung von den Kommunen mit deutlich mehr Aufwand bedacht als das, was die Landesregierung dafür vorsieht.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Na, das ist doch klar, ich würde mir auch gern Luxus leisten.)

Meine Damen und Herren, wir haben hier also ein massives Problem vorliegen. Das, was nach Aussagen des Ministerpräsidenten ursprünglich Ziel

dieser Reform sein sollte - Personalabbau, Geld sparen, Entbürokratisierung -, das ist so in keinem Fall eingetreten. Wir haben stattdessen hier ein Beschäftigungsprogramm, aber die Wirkungen davon sind nicht so positiv, wie sie sein könnten, wenn man es denn als Beschäftigungsprogramm aufgelegt hätte. Wenn wir uns den Umweltbereich ansehen, sind 69 von 438 Mitarbeitern übernommen worden von den Landratsämtern - eine stattliche Zahl; 200 etwa sollten es eigentlich sein. Aber das hat natürlich auch seine Gründe. Der Minister ist auf einige eingegangen. Ein anderer Grund ist natürlich auch, dass ein Großteil des Personals einfach den Kreisen zu teuer war, weil die Gehaltsgruppen ganz andere waren, als wir sie auf der unteren Ebene hatten. Dementsprechend haben die Kreise, die die ganze Geschichte ernst genug genommen haben, sehr zeitig gesehen, dass sie entweder eigenes Personal in dem Bereich hatten oder aber dass sie ausgeschrieben haben. Manche Kreise haben gedacht, vielleicht kommt es doch nicht so, auch manche kreisfreien Städte, und daraus ergibt sich auch eine sehr unterschiedliche Situation heute vor Ort, wie weit man jetzt ist bei der Aufgabenwahrnahme. Die Kreise, die zeitig angefangen haben, die sind sicherlich etwas weiter als diejenigen, die gewartet und gehofft haben, dass es doch nicht so kommt, wie es jetzt gekommen ist. Das macht dann auch die Probleme in der täglichen Aufgabenwahrnahme aus.

Meine Damen und Herren, es gibt auch noch andere Dinge. Ich will jetzt nicht wieder, wie wir ursprünglich ja schon mal diskutiert haben, als die Behördenstrukturreform auf den Tisch kam, darüber reden, ob die Kreise und kreisfreien Städte überhaupt in der Lage sind, die Aufgaben wahrzunehmen, die ihnen übertragen wurden. Das wird sich im Laufe der Zeit erweisen und ich drücke den neuen Aufgabenträgern ganz doll die Daumen, dass sie nicht auf die Nase fallen. Aber es gibt Dinge, die sind einfach vergessen worden zu regeln. Früher gab es in Thüringen funktionierende Bereitschaftsdienststrukturen.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Die haben wir noch.)

Herr Minister, in Ihrem Ministerium haben Sie die noch,

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Ja, sicher.)

aber die Leute, die bei Ihnen im Ministerium Bereitschaft haben, die wissen nicht mehr, wen sie denn auf der unteren Ebene anrufen sollen, weil die am Wochenende einfach nicht mehr erreichbar sind.

Es hat keine Pflicht gegeben in den Kreisen, auch Bereitschaftsdienste anzusiedeln, und dementsprechend gibt es da vielleicht in dem einen oder anderen Kreis eine Regelung, aber lange nicht übergreifend. Das ist ein Problem, was einem in den Kreisen ans Herz gelegt wird, wenn man mit ihnen über die Auswirkungen der Behördenstrukturreform redet.

Es gibt auch noch andere Probleme: Wenn ich an den Bereich der Wasserwirtschaft denke, muss ich sagen, sind die Strukturen durch diese Reform, die ja entbürokratisieren sollte, die auch verschlanken sollte, deutlich unübersichtlicher geworden, als sie es vorher waren. Wer kann einem denn sagen, wo jetzt der konkrete Hochwasserschutz für ein bestimmtes Gewässer angesiedelt ist, wen ich denn jetzt anrufen kann, wer denn da mein konkreter Ansprechpartner ist? Ist es jetzt die Flussmeisterei, ist es jetzt das Landratsamt oder ist es vielleicht noch ein Büro im ehemaligen Staatlichen Umweltamt, wo jetzt jemand sitzt, oder ist es die TLUG? Ich war am Dienstag auf einer Tagung, bei der es um die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ging und die Beseitigung von Querbauwerken in der Werra, wo die Bediensteten ihre Folien an die Wand geworfen haben und sich dafür entschuldigten, dass dort mal „Staatliches Umweltamt Suhl“ draufstand, mal „TLUG“ draufstand. Wo so richtig was angesiedelt ist, das war nicht so klar zu erhellen und vor allem auch, ob das denn so bleiben wird.

(Zwischenruf Abg. Wehner, CDU: Das wird sich doch noch regeln lassen.)

Die ganze Frage der Ansprechpartner, der Klarheit der Strukturen ist hier meiner Ansicht nach in die Hose gegangen.

Meine Damen und Herren, was ich mir auch gewünscht hätte, wenn wir denn schon einen Personalüberhang mit dieser Verwaltungsstrukturreform haben, also Leute, deren Aufgabe wir jetzt den Kreisen bezahlen, die aber von den Kreisen nicht genommen wurden, die also noch in der Landesverwaltung geblieben sind und die jetzt nichts weiter zu tun haben, dann hätte ich mir gewünscht, Herr Minister, dass wir dieses Fachpersonal zur Stärkung der Umweltverwaltung einsetzen würden. Da gibt es Bereiche, wo wir noch dringenden Nachholbedarf haben. Ich denke z.B. an die Ausweisung von Trinkwasserschutzgebieten. Beim Kommunalen Waldtag ist von einem Vertreter der TLUG davon gesprochen worden, dass wir über 300 Trinkwasserschutzgebiete dringend neu ausweisen müssten. Das ist eine ganze Menge und dafür fehlt offensichtlich immer noch das notwendige Personal. Wenn ich - wir hatten vorhin über die Buchenwälder schon diskutiert - an den Nationalpark Hainich denke, auch dort könnten wir in der Nationalparkverwaltung fachkundiges Per

sonal gerade auch mit biologischem Wissenshintergrund dringend brauchen. Die Frage der Information im Vessertal - auch hierfür wäre Personal möglich gewesen. Vielleicht hätte man ja den Leuten in Sachsen-Anhalt auch noch ein paar in ihre künftige Biosphärenreservatsverwaltung mitgeben können. Das wäre vielleicht ein Thüringer Beitrag gewesen und wir wären dann ohne weitere Mehrkosten mit im Boot. Aber offensichtlich war das nicht gewollt und die Probleme, die wir in der Umweltverwaltung haben, sind so nicht gelöst worden.

Ein Problem ist auch der Umgang mit dem Personal, den wir im Rahmen dieser Behördenstrukturreform zu verzeichnen hatten. Das, was hier an Einzelbeispielen für uns bekannt geworden ist, war wirklich ein Trauerspiel. Ich möchte hierzu noch mal aus dem „Freien Wort“ vom 30.04. dieses Jahres vorlesen - ein Zitat: „Hier werden die Akten besser behandelt als die Mitarbeiter, lautet das verbitterte Fazit auf der Straße vor dem Umweltamt.“

Meine Damen und Herren, die Mitarbeiter in den Behörden hätten sich gewünscht, dass sie bei einer Behördenstrukturreform mit ins Boot genommen werden, dass mit Ihnen abgesprochen wird, ohne vorherige Festlegung durch den Ministerpräsidenten, wie man Aufgaben effizienter und besser wahrnehmen kann. Ich glaube, dann hätte eine Reform auch gelingen können, so ist es leider daneben gegangen. Wir haben keines der angestrebten Ziele erreicht. Es sind Risiken für die Kreise entstanden, die nicht absehbar sind. Es sind Risiken für Unternehmen entstanden, die nicht mehr wissen, ob sie sich auf die erteilte Genehmigung auch wirklich verlassen können, ob diese Genehmigung rechtssicher ist, weil sie sich nicht darauf verlassen können, dass die Fachleute immer noch dieselbe Qualität haben, wie sie es bisher in den Staatlichen Umweltämtern gewohnt waren.

Was auch nicht mehr funktioniert, das sind eingeschliffene Vorgehensweisen gegen Umweltgefahren, die wir Gott sei Dank in den letzten Jahren entwickelt haben. Ich möchte bloß auf die eingeführten 100 Anlagenkontrollen nach dem großen Brand der Recyclinganlage in Gösen verweisen. Nachdem wir dort festgestellt haben, dass das ein massives Problem ist, wurde klargemacht, es gibt in Zukunft regelmäßige Kontrollen aller solcher Anlagen durch die Staatlichen Umweltämter in ihrer Federführung gemeinsam mit den Kreisbehörden, um sicherzustellen, dass so etwas nicht mehr passiert. Im Moment haben wir das brennende Wahrzeichen, dass es schiefgegangen ist in Weira. Der MDR meldet heute 70.000 t Abfälle auf dem Gelände dieser Kompostieranlage. Mein Kollege Ralf Kalich hatte dazu eine Anfrage gestellt, da ist noch von deutlich weniger Tonnage gesprochen worden. 70.000 t, etwa 10-mal so viel

wie erlaubt, sagt der Landrat, mit Schwelbränden. Ich frage mich: Wie konnte das passieren, wenn wir doch angeblich eine funktionstüchtige Umweltverwaltung gehabt haben, die die klare Aufgabe hatte, solche Mengenüberschreitungen zu unterbinden? Ich verstehe es einfach nicht. Es zeigt doch, wie brisant die Situation in den Ämtern gewesen ist.