Protokoll der Sitzung vom 03.07.2008

Einen zweiten Aspekt würde ich gern nennen: Interessanterweise wird in diesem Zusammenhang immer wieder darauf verwiesen, dass es für die beiden Moratorien, die die Abgeordneten des Thüringer Landtags bereits beschlossen haben, ja im Land konkrete Situationen gegeben hat, auf die die Abgeordneten mit ihren Moratorien jeweils reagierten. Das Geltendmachen bestimmter gesellschaftlicher Problemlagen erscheint doch auch ein bisschen an Beliebigkeit zu grenzen. Ich will Ihnen das gern verdeutlichen: Der Entschließungsantrag der SPD-Fraktion in Drucksache 3/2973 vom 12.12.2002 brachte zum Ausdruck, die Entschädigung der Abgeordneten bis zum 31. Oktober 2003 nicht zu verändern. Nun wurde, wie es parlamentarischer Brauch ist, dieser Antrag auch in den Ausschüssen beraten und er kam erst im Mai 2003 in den Landtag zurück. Nun konnte man schlechterdings ohne das Rückwirkungsverbot zu missachten, bis 31. Oktober 2003 ein Moratorium beschließen und flugs wurde vorgeschlagen, ein Moratorium bis 31. Oktober 2004 zu beschließen mit der Begründung, die Lage habe sich nicht geändert. Bekanntlich hat Ihre Fraktion, Herr Schröter, diesem Entschließungsantrag am 8. Mai 2003 nicht zugestimmt mit der Begründung, die Lage hat sich doch verändert, sie ist nicht mehr prekär, und sie hat diesen Antrag abgelehnt. Was ich nicht verstehe ist, dass Sie 14 Monate später zu der Auffassung kommen, die Lage ist doch wieder schlecht. Wir müssen 2005 und 2006 wieder ein Moratorium beschließen. Können Sie vielleicht nachvollziehen, wie das nach außen wirkt, wie wir beliebig mit der Situation von Bürgerinnen und Bürgern umgehen, um auf unser eigenes Verhalten zu schließen? Ich denke, es ist unglaubwürdig, was wir hier manchmal so anstellen. Ich glaube schon, dass die Situation in diesem Land gegeben ist, dass die Abgeordneten des Thüringer Landtags mit einem Diätenmoratorium in der ablaufenden Legislatur ein politisches

Zeichen setzen könnten. Herr Stauch hat seitens der CDU-Fraktion hinsichtlich des ersten Moratoriums zum Ausdruck gebracht, ich möchte ihn zitieren, er sagte: „Und doch sind wir der Auffassung, dass es zu einer Zeit, die durch die Notwendigkeit des Einsparens in vielen gesellschaftlichen Bereichen gekennzeichnet ist, erlaubt sein muss, darüber nachzudenken, wie auch wir Abgeordneten einen glaubwürdigen Beitrag beisteuern können. Darüber hinaus wollen wir ein Zeichen setzen, um das Vertrauen der Bürger in die repräsentative Demokratie zu stärken.“ Ich glaube, dass wir auch im letztgenannten Zusammenhang heute allen Grund haben, ein Zeichen zu setzen. Die Ergebnisse der jüngsten Untersuchung der Friedrich-Ebert-Stiftung sprechen eine eindeutige Sprache. Ich behaupte nicht, dass wir allein durch Verzicht zur Änderung der Entschädigung das Vertrauen in die repräsentative Demokratie bei einem Drittel der Bürgerinnen und Bürger zurückgewinnen. Aber Zeichen in diese Richtung können wir als Vertreter dieser repräsentativen Demokratie nicht genug aussenden. Im November 1997, anlässlich des ersten Moratoriums, sprach Herr Stauch die Worte, ich zitiere: „Die einen handeln und die anderen tragen bekennend ihre Bedenken vor sich her.“ Und genau das Gleiche, nur mit umgekehrten Vorzeichen, stelle ich heute fest.

(Beifall DIE LINKE)

Mit dem Moratorium könnte ein Beitrag geleistet werden, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die repräsentative Demokratie im Hinblick auf die aktuellen Diätendiskussionen, ausgelöst auch durch die Veränderungen und Vorhaben im Deutschen Bundestag, zu stärken. Die Gründe für schwindendes Vertrauen in die Demokratie sind sicherlich vielfältiger Art und es mag dahingestellt bleiben, ob und in welchem Maße sie zu Recht oder fälschlicherweise bestehen. Die Situation würde sich in der gegenwärtigen Zeit offensichtlich verschlechtern, wenn eine Diätenanpassung gemäß Artikel 54 Abs. 2 der Verfassung in Verbindung mit dem Abgeordnetengesetz auch im letzten Jahr der Legislatur vorgenommen werden würde. Es ist daher dringend erforderlich, dieser Situation entgegenzuwirken, da das Vertrauen zwischen Bürgern und Abgeordneten die entscheidende Grundlage einer repräsentativen Demokratie ist. Nach der bereits erfolgten öffentlichen Diskussion um die Erhöhung der Bundestagsdiäten wäre das gegenwärtig gespannte Vertrauensverhältnis zwischen den Bürgern und den Repräsentanten um die Frage der Diätenerhöhung zusätzlich belastet, wenn das Moratorium im letzten Jahr der laufenden Legislatur und damit unmittelbar bis zu den Wahlen nicht kommt. Herr Schröter, Sie werden es erkannt haben, das sind Ihre Worte aus dem Bericht des Justizausschusses zum Moratoriumsantrag 1997. Ich habe sie etwas abgewandelt, weil da

mals nicht die Bundestagsfragen debattiert wurden. Aber genauso ist die Lage heute. Und genau deshalb ist es Populismus, wenn Sie es ablehnen. Es ist auch bekannt,

(Beifall DIE LINKE)

dass selbst Frau Merkel in ihren jüngsten Reden immer wieder ausführt, dass der viel gepriesene Aufschwung bei vielen Menschen in der Republik nicht ankommt. Es gab dazu auch Bemerkungen in der erste Lesung. Wir wollen uns aber mit Verweis auf die Indexregelung als Abgeordnete scheinbar davon ausnehmen. Deshalb gibt es auch einen Zusammenhang zwischen der Diskussion im Deutschen Bundestag im Rahmen der jüngsten Diätendiskussion und unserem Antrag, weil es nämlich keine Frage der Höhe der jeweiligen Veränderung ist, sondern eine Frage des politischen Willens, der Zusammenhang mit weiteren Problemlagen, wie sie im jüngsten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung zum Ausdruck kommen und sicherlich in den weiteren Tagesordnungspunkten im Plenum auch heute noch deutlich werden.

Eine dritte Bemerkung würde ich gern machen: Interessant fand ich die Bemerkung von Herrn Schröter in der ersten Lesung, dass der Preisanstieg mit den Grundentschädigungen der Abgeordneten nichts zu tun hat.

(Zwischenruf Abg. Köckert, CDU: Ach was?)

Ja, recht hat er vom Grundsatz her, ich bezweifle es ja nicht. Aber hat die Veränderung der Grundentschädigung wirklich nichts mit dem Preisanstieg zu tun? Ich denke schon, denn die Veränderung in der Abgeordnetenentschädigung fußt - das ist gesagt worden - auf der Einkommensentwicklung der abhängig Beschäftigten und diese Einkommensentwicklung fällt ja bekanntlich nicht vom Himmel, sondern hat etwas zu tun mit Tarifvereinbarungen. Diese wiederum werden maßgeblich geprägt vom Preisanstieg bzw. von der Inflationsrate beeinflusst und nicht als Dankeschön vom Arbeitgeber an die Arbeitnehmer. Also besteht doch ein gewisser Zusammenhang zwischen beiden. Übrigens hat Herr Höhn mit seinem Zwischenruf, dass auch wir Abgeordneten der Reallohnsenkung unterliegen, auf diesen Zusammenhang ja in der ersten Lesung hingewiesen. Deshalb ist es schon beeindruckend, wie unterschiedlich wir uns zu dieser Problematik stellen.

Während wir im Zusammenhang mit der Veränderung der Grundentschädigung mit der Indexregelung auch auf die Preisentwicklung reflektieren, lehnen wir Gleiches aber bei der Entwicklung der Zuschüsse für die Fraktionen ab, oder wir nehmen zur Kennt

nis, dass es abgelehnt wird, weil wir es nicht entscheiden. Ich kenne mich aus ein Stück weit in den Fragen des Abgeordnetenrechts. Wir geben doch aber damit ein klares Zeichen dafür, dass uns die eigene Tasche wichtiger erscheint als die Fortführung der Arbeit in den Fraktionen, die auch den Preisanstieg ausgleichen müssen.

Eine letzte Bemerkung: In der Debatte hier in Thüringen auf das Verhalten von Fraktionen unserer Partei in anderen Landtagen zu verweisen, ist ein untaugliches Beweismittel für Populismus. Es macht nur eins deutlich, dass es in dieser Frage unter den Landtagsfraktionen unserer Partei unterschiedliche Auffassungen gibt. Damit haben wir aber auch nur einen Zustand, den auch Sie, meine Damen und Herren von SPD und CDU, zu verzeichnen haben, denn auch Sie tun doch auch nicht all das, was Ihre Fraktionen in anderen Landtagen machen. Im Zusammenhang mit dem Paradigmenwechsel im Abgeordnetenrecht haben Sie doch auch abgelehnt, auf die Vorgehensweise Ihrer Fraktionskollegen in Nordrhein-Westfalen bzw. Schleswig-Holstein einzugehen. Also unterlassen Sie es, uns auf das Verhalten von Linksfraktionen in Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern hinzuweisen; wir sind hier in Thüringen. Wir sagen Ihnen auch nicht Populismus nach, wenn Sie sich kein Beispiel an Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein nehmen.

Werte Damen und Herren, angesichts der Diskussion

(Unruhe CDU)

des ersten Moratoriums führte Herr Gentzel hier im Plenum im November 1997 aus - Frau Präsidentin, ich darf zitieren: „Wer glaubt, dass wir heute diese Problematik abschließend regeln,“ - im Jahre 1997 - „der hat sich geirrt. Wir legen höchstens eine Etappe auf einem längeren Weg zurück. Die Sache ist angestoßen und wird sich auf Dauer nicht beruhigen. Wir werden uns mittel- und langfristig in diesem Haus mit der Thematik ‚Diäten’ beschäftigen und es gehören keine hellseherischen Fähigkeiten dazu, wenn ich behaupte, dann mindestens auf der Grundlage des von der SPD gemachten Vorschlags.“ Vom Grundsatz her hat er recht, nur die SPD-Fraktion scheint in ihrer Haltung zu dieser Frage etwas erstarrt zu sein.

Namens unserer Fraktion stelle ich erneut den Antrag, unsere beiden Gesetzentwürfe in den Drucksachen 4/4151 und 4/4152 an den Justizausschuss zur Behandlung zu überweisen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Das Wort hat der Abgeordnete Höhn, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, zunächst einmal einige Sätze zu den Ausführungen von Kollegen Schröter. Er hat an dieser Stelle, wie ich finde, sehr klar und einleuchtend aufgezeigt, welche Auswirkungen die Einschränkungen haben, die sich die Abgeordneten vergangener Legislaturen durch die Aussetzung des Indexierungsverfahrens in der Vergangenheit auferlegt haben. Dem gibt es an sich aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen. Sie zeigen aber auch in aller Klarheit, dass eine erneute Aussetzung, ein erneutes Moratorium, so, wie von den Kollegen der Linkspartei beantragt, eines bewirken würde, meine Damen und Herren - und das wurde eben vom Kollegen Buse leider versucht, in einer semantischen Akrobatik zu kaschieren -, es unterhöhlt nämlich das Grundprinzip der Abgeordnetenentschädigung hier im Freistaat Thüringen. Es unterhöhlt das Grundprinzip, das in der Verfassung des Freistaats festgeschrieben ist. Deshalb, meine Damen und Herren - ich glaube, das haben sowohl die Kollegen der CDU als auch meine Person in der letzten Debatte im letzten Plenum schon deutlich gemacht -, lehnen wir das ab.

(Beifall CDU, SPD)

Herr Kollege Buse, nun zu Ihnen. Ich respektiere Sie auch als ehemaligen Parlamentarischen Geschäftsführer ja nun wirklich sehr als Abgeordneten, aber was Sie hier an dieser Stelle dem Hohen Hause geboten haben, muss ich sagen, da sollten Sie sich selbst schon einmal hinterfragen. Ihnen dürfte nicht verborgen geblieben sein, dass es Ihnen unter dem Deckmantel der erneuten Aussetzung, eines erneuten Moratoriums, sehr wohl um die Abschaffung des Indexierungsverfahrens in Thüringen geht. Das geht ganz klar aus der Begründung Ihres Antrags hervor. Sie verweisen eindeutig unter dem Deckmantel des Moratoriums darauf, dass Ihnen dieses Grundprinzip der Indexierung, aber auch das Gesamtprinzip der Abgeordnetenentschädigung hier in Thüringen missfällt und Sie es abschaffen wollen. Das ist ein erneuter Grund, Ihren Antrag abzulehnen.

(Beifall CDU)

(Unruhe DIE LINKE)

Ich kann mich an dieser Stelle nur wiederholen. Wir halten die derzeitigen Regelungen der Grundentschädigung für die Abgeordneten des Thüringer Landtags für angemessen, vor allem halten wir sie für prakti

kabel und - auch darauf hatte ich in der letzten Debatte schon hingewiesen - sie findet immer mehr Nachahmer in der Bundesrepublik Deutschland. Auch das darf an dieser Stelle einmal festgestellt werden. Eines soll an dieser Stelle allerdings auch nicht verschwiegen werden und gehört genauso auf den Prüfstand in dieser Debatte: Während wir das System der Grundentschädigung und der steuerfreien Aufwandsentschädigungen für die mandatsbedingten Aufwendungen beibehalten wollen, hat meine Fraktion sehr wohl Änderungen bei der Altersversorgung der Thüringer Abgeordneten vorgeschlagen, ohne das Grundprinzip der alimentären Versorgung dabei zu verlassen. Wir haben feststellen dürfen, dass unsere Vorschläge, die wir dazu eingebracht haben, im Gegensatz zu denen der Kollegen der CDU-Fraktion, sehr wohl wesentlich gesetzes- und verfassungskonformer sind als die anderen Vorschläge, die bisher auf dem Tisch liegen. Deshalb, wenn wir demnächst im Justizausschuss dieses Verfahren fortsetzen, werden wir auch darauf dringen, diese Änderungen bei der Altersversorgung entsprechend unseres Vorschlags hier im Gesetz zu verankern.

Ein letzter Satz, auch das soll nicht verschwiegen werden: Es gibt sowohl im Bundestag - da haben wir das erlebt -, aber auch hier in diesem Hause eine Diskussion um die sogenannten Nebeneinkünfte. Auch diese Regelungen, wie wir sie hier im Thüringer Landtag haben, halten wir als SPD-Fraktion für verbesserungswürdig. Innerhalb des bestehenden Systems - auch dazu hatte ich schon angekündigt - werden wir dann im Herbst unsere Vorschläge als SPD-Fraktion auf den Tisch legen. Insgesamt - und damit möchte ich dann meinen Beitrag beenden - halten wir Ihre Anträge - sowohl der Änderung der Verfassung als auch des Abgeordnetengesetzes - für nicht zustimmungsfähig.

(Beifall CDU, SPD)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Doch, Abgeordneter Hahnemann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Der größte Demagoge in diesem Landtag.)

ich nehme es als Kompliment.

Herr Kollege Höhn, Herr Schröter hat uns vorhin vorgerechnet, dass durch die Diätenmoratorien der letzten Legislaturen ca. 18 Prozent - waren es wohl - an Entschädigungsminderung eingetreten ist. Aber,

Herr Höhn, machen Sie sich doch einmal bewusst, wenn Sie als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger Thüringens hier vorn stehen und sagen, Sie haben dadurch Einschränkungen in Kauf genommen. Welche Einschränkungen, Herr Kollege Höhn, haben Sie denn in Kauf genommen? Bei der Summe, die wir monatlich bekommen, kann man doch nicht davon reden, dass man Einschränkungen hat hinnehmen müssen, wenn andere Bürgerinnen und Bürger in dieser Gesellschaft mit 400, 500, 600 oder 700 € auskommen müssen.

(Beifall DIE LINKE)

Für die ist jeder Verzicht eine Einschränkung, für Sie ist es einfach nur ein Verzicht, aber keine Einschränkung.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Grob, CDU: Populismus eindeutig!)

Dann, Herr Kollege Höhn, ich habe im Laufe der Beratung auch durch die Darstellung von Herrn Buse den Eindruck gewonnen, Sie drehen sich die wirkliche und die parlamentarische Welt, wie Sie wollen. Die Zielrichtung unserer beiden Gesetzentwürfe ist klar: ein Diätenmoratorium für das letzte Jahr dieser Legislatur. Und wenn Herr Schröter jetzt sagt, dass gegebenenfalls unklar sei, wie danach weiter verfahren wird, dann überweisen Sie doch die Gesetzentwürfe an den Ausschuss und beraten Sie, wie man die Regelungen so macht, dass das nicht unklar ist. Ich halte sie im Übrigen nicht für unklar. Aber jetzt die Begründung beizuzerren, um zu behaupten, wir wollten mit den Anträgen etwas ganz anderes, Entschuldigung, das funktioniert einfach nicht.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das ist Ihre Art, mit der Begründung umzuge- hen.)

Die Begründung bietet das politische Hinterland zum Verständnis des Antrags, aber die Anträge selbst zielen nicht auf die Abschaffung des Artikels 54. Wir machen keinen Hehl daraus, dass wir das gern hätten, aber nicht mit diesen beiden Gesetzentwürfen. Das muss man einfach mal zur Kenntnis nehmen, nicht nur als Parlamentarischer Geschäftsführer.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Scheinheilig, scheinheilig.)

Meine Damen und Herren, wir sollten auch, wenn wir Initiativen im Thüringer Landtag unternehmen, genauso wie - sagen wir mal - bei der verschleiernden Wirkung von Sprache hinsichtlich Einschrän

kungen und Verzicht zumindest der Öffentlichkeit gegenüber, aber nach meiner Auffassung auch uns selbst gegenüber die Wahrheit sagen. Herr Höhn, unsere Anträge höhlen den Artikel 54 nicht aus. Wenn das so wäre, hätten Sie zünftig ausgehöhlt oder mit ausgehöhlt bei den Moratorien der vergangenen Legislaturen. Nein, unsere Anträge zielen darauf, die Wirkung des Artikels 54 auszusetzen. Das ist so und dabei bleiben wir.

(Beifall DIE LINKE)

Herr Abgeordneter Höhn, wollen Sie eine Zwischenfrage stellen?

(Zuruf Abg. Höhn, SPD: Ja.)

Gestatten Sie die Zwischenfrage, Abgeordneter Hahnemann?

Ja, bitte.

Bitte, Abgeordneter Höhn.

Herr Kollege Hahnemann, gestatten Sie, dass ich Ihnen aus der Begründung Ihres eigenen Antrags zitiere, damit das auch für die Öffentlichkeit klar wird, was Sie eigentlich hier wollen?