Protokoll der Sitzung vom 03.07.2008

Ein nächstes Beispiel ist die Auswahl der Bewerber durch die Hochschule, wo ich einfach glaube, dass dieser Paragraph - es ist der § 6 - daraufhin zu prüfen ist, ob die einzelnen Hochschulen nicht tatsächlich unter dem Gesichtspunkt des freien und gleichen Zugangs zu Hochschulen an diesem Punkt zu großen Auslegungsspielraum bei der Anwendung der Auswahlkriterien haben. So geht das weiter. Wir hatten heute schon das Thema Berufserfahrene ohne Hochschulzugangsberechtigung. Herr Schwäblein, es ist einfach ein Witz zu behaupten, die Regelungen in den letzten Jahren haben ausgereicht. Das ist nicht meine Idee, sondern das steht auch schon in der Begründung des Gesetzentwurfs. Wenn wir im letzten Jahr genau einen Studierenden hatten, der mit § 63 Hochschulgesetz an den Thüringer Hochschulen studiert hat - wir haben in etwa 50.000 Studierende in Thüringen - kann man nicht sagen, wir haben erfolgreiche Regelungen. Ich glaube auch tatsächlich, dass man hier eine Gesetzesänderung vollziehen muss, aber nicht in dem Sinne, wie Sie es tun in Richtung Probesemester und nicht zu planende Zukunft für Studierende.

Mein letztes Bespiel ist natürlich der Verwaltungskostenbeitrag. Das konnten Sie sich sicher noch denken. Ich möchte noch kurz erwähnen, ich habe niemals zum Gebührenboykott aufgerufen, sondern immer meine Unterstützung erklärt. Das ist ein Stück weit ein Unterschied, weil ich nämlich glaube, dass natürlich nur nach geltendem Recht die Verwaltungskostenbeiträge rechtens sind, das ist klar, aber die Exmatrikulation aufgrund der Nichtzahlung ist nicht rechtens. Dazu muss ich einfach noch ein paar Sätze sagen.

Herr Minister, mir ist nicht bekannt geworden, dass die Hochschulen im letzten Jahr etwa 100 Mitarbeiter eingestellt haben. Wenn Sie die Antworten auf die Anfragen, die ich gestellt habe, kennen, dann wissen Sie, dass die Hochschulen für alles Mögliche die Verwaltungskostenbeiträge einsetzen, aber eben nicht für Mitarbeiter und dafür sind sie auch nicht gedacht. „Freibier für alle“ sind unsere Anträge erst recht nicht, das wissen Sie auch, Herr Schwäblein. Ich glaube, wenn wir Thüringen attraktiv machen wollen für andere Studierende, für Studierende aus

anderen Bundesländern, dann ist es genau die Studiengebührenfreiheit, die uns dahin rettet. Ich bin der Überzeugung, der Verwaltungskostenbeitrag ist tatsächlich ein Weg in Richtung Studiengebühren. Sie haben es ausgedrückt, wo keiner protestiert, da ist die Regelung akzeptiert. Wunderbar, aber kein Protest heißt noch lange nicht, dass eine Regelung gut oder richtiger wäre. An diesem Punkt sind wir einfach dabei, dass wir 50 € Verwaltungskostenbeitrag haben. Das macht einen Semesterbeitrag an der FH Jena, glaube ich, von über 200 € inzwischen schon aus und das ist nicht wenig Geld. Wenn wir uns diese Sozialerhebungen der letzten Jahre ansehen, dann wissen Sie, wer es tatsächlich an die Hochschulen schafft und dass es sich die wenigsten Studierenden tatsächlich leisten können, noch viel Geld für das eigentliche Studium zahlen zu können.

Die Erwähnung der Nichtzahlung von Beiträgen als Exmatrikulationsgrund zum § 69 des Thüringer Hochschulgesetzes und Artikel 2 Nummer 7 finde ich besonders spannend im Zusammenhang mit der Begründung, weil die Begründung suggeriert, es sei eine redaktionelle Klarstellung. Also, ich glaube, wir sind uns alle hier im Saal einig, dass das schlichtweg dreist ist. Ich bin ja fast dankbar, dass Sie Ihren Fehler vor der Urteilsverkündung noch erkannt haben und auf die Referentenentwürfe diese Regelung schon anvisiert haben. Aber letztendlich ist es keine redaktionelle Klarstellung, sondern Sie halten als CDU an Ihrem politischen Willen fest und nichts anderes ist Gesetz, Verwaltungskostenbeiträge zu erheben und Studierende so streng wie möglich dafür zu bestrafen, wenn sie sich dagegen wehren.

Das kürzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar hat in der Frage der Zulässigkeit der bisherigen Exmatrikulationspraxis der Hochschulen, die den Hintergrund für diese Änderungen bildet, und das habe ich gerade versucht, noch einmal klarzustellen, dass zwischen Gebühren und Beiträgen im finanzrechtlichen Sinne ein deutlicher und nicht mehr nur redaktioneller Unterschied besteht.

Ich will Ihnen jetzt erklären, warum ich auch die Gebührenboykotte unterstütze. Die Änderung zum Thema Exmatrikulation wegen des Verwaltungskostenbeitrags sind zwar an dieser Stelle nicht mehr formal parlamentsrechtlich zu beanstanden, wie es beim Bibliotheksgesetz der Fall war, aber die Exmatrikulation wegen der Nichtzahlung von 50 € Verwaltungskostenbeitrag bleibt aus anderen Gründen einfach verfassungswidrig - zum Ersten. Das Verhältnis von Pflichtverstoß, also die Nichtzahlung der 50 € und Folgen, nämlich die zwangsweise Beendigung des Studiums, stehen völlig außer Verhältnis. Das heißt, der verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist verletzt.

Für diese Position spricht im Übrigen auch, dass nach den allgemeinen Regeln des Verwaltungskostenrechts in Thüringen Beiträge bis einschließlich 50 € bei Nichtzahlung nicht einmal mit Säumniszuschlägen belegt werden dürfen. Aber beim Verwaltungskostenbeitrag für Studierende soll jemand für Nichtzahlung von 50 € exmatrikuliert und seiner beruflichen Zukunft beraubt werden.

Zum Zweiten das Argument der korrekten Begriffsverwendung: Wäre der Verwaltungskostenbeitrag wirklich ein Beitrag im Sinne des Abgabenrechts, müsste er zur Finanzierung der Infrastruktur und des Leistungsangebots vollständig an der Hochschule verbleiben. Das tut er natürlich nach der geltenden Gesetzeslage nicht. Von daher ist es angesichts dieser Sachlage auch nicht verwunderlich, dass das Verwaltungsgericht Weimar in seiner Urteilsbegründung hat durchblicken lassen, dass es den Verwaltungskostenbeitrag für mehr als rechtlich problematisch hält.

Wenn wir noch einmal zur Verfassungsmäßigkeit unserer Parteien kommen: Soweit ich weiß, hat die CDU im Grundsatzprogramm formuliert, dass auch die Bundeswehr im Inneren einzusetzen ist. Ich glaube, wir alle hier im Saal wissen, dass das dem Grundgesetz der Bundesrepublik widerspricht.

(Beifall DIE LINKE)

Insofern bitte ich Sie, soweit Sie tatsächlich Hürden für das Studieren in Thüringen abbauen wollen, unseren Anträgen zuzustimmen. Wir lehnen das Hochschulzulassungs- und -zugangsrecht in diesem Entwurf ab. Ich freue mich auf eine spannende Ausschussberatung und hoffe auch, dass wir im Ergebnis dieser Ausschussberatung in der Thüringer Verfassung wiederfinden können, dass Studieren in Thüringen unentgeltlich möglich ist.

(Beifall DIE LINKE)

Für die CDU-Fraktion hat sich Abgeordneter Dr. Krause zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auch kurz zum Hochschulzulassungsrecht. Der Minister hat den Regelungsbedarf ausführlich begründet. Wir als CDU-Fraktion stimmen dem Gesetzentwurf grundsätzlich zu, bitten um Überweisung an den Ausschuss, freuen uns dort auf eine sehr spannende Ausschussberatung. Wir werden uns nicht beratungsresistent zeigen, aber die Kernpunkte sind klar: Vereinheitlichung, Übersichtlichkeit, Harmonisierung,

Stärkung der Autonomie der Hochschule, das sehen wir anders als Sie, Frau Kollegin Hennig. Sicherung auch des Abiturniveaus und des Standards der Hochschulausbildung und trotzdem Erleichterung des Zugangs für beruflich Qualifizierte, das heißt eben nicht schrankenloser Zugang. In diesem Sinne bitte ich um Überweisung. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Seitens der Abgeordneten habe ich jetzt eine weitere Redemeldung für Sie, und zwar vom Abgeordneten Schwäblein, CDU-Fraktion.

Verehrte Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Abgeordnete Hennig hat mich ja geradezu herausgefordert. Ich will noch mal sehr deutlich machen, dass wir es im letzten Jahr eigentlich fest vorhatten - ich muss zugeben, wir haben im Parlament da nicht aufgepasst -, dieses Nichtzahlen von 50 € nach entsprechender Verwarnung und Androhung der Konsequenzen am Ende auch zum Grund werden zu lassen, jemanden wieder aus der Hochschule rauszusetzen. Wer die allgemeinen Spielregeln an einer Bildungseinrichtung nicht achtet, gehört dort nicht hinein. Das ist ein Kulturprinzip, das wohl nur Sie infrage stellen, denn ich weiß nicht, wie die Leute, die dann ein Studium absolvieren, mit dieser Geisteshaltung später anderen ein Vorbild sein wollen. Das kann ich nicht verstehen. Man kann im Detail gegen die eine oder andere Regelung sein, aber in einer Demokratie bemüht man sich, sie zu ändern, direkt oder indirekt über Parlamentarier oder im Parlament jetzt selber, aber wenn dann die Entscheidung getroffen ist, so oder so wird verfahren, dann haben auch die, die bei der Abstimmung unterlegen waren, die Mehrheit anzuerkennen. Das ist Grundprinzip der Demokratie.

(Beifall CDU)

Für diese Erkenntnis brauchen Sie offensichtlich noch ein Stück. Ich schließe ja nicht aus, dass Sie irgendwann auch noch mal da hinkommen, aber zumindest ist es in Ihrer momentanen Lebensphase Ihnen wesensfremd, so etwas zu akzeptieren, zumindest machen es Ihre Äußerungen deutlich. Wenn Sie - jetzt komme ich mal von dem fast Persönlichen wieder runter - hier ausführen, wir müssen doch den Zuzug möglichst aller jungen Leute nach Thüringen erreichen, dann will ich Ihnen im Allgemeinen recht geben. Ich wünschte mir, dass alle jungen Leute in Deutschland überlegen, ob sie nicht ihren Lebensmittelpunkt in Thüringen nehmen, ja, aber dass man, wenn man die Voraussetzungen nicht erfüllt, dann

hier auch studieren können soll, da bin ich nicht mehr bei Ihnen. So wie es jetzt ausgehen kann, ist es möglich, dass wir zum Refugium - zum Glück noch nicht allein, es sind noch ein paar andere Länder - der Gebührenflüchtlinge werden, und das sind regelmäßig nicht die Leistungsstärksten. Jetzt will ich Ihnen das gern noch erläutern. Dort, wo die besseren Ausbildungsbedingungen sind, dort wo die Exzellenzinitiativen gewonnen werden, gehen regelmäßig dann auch die besten Studenten hin, weil es immer wichtiger wird, wo man studiert hat. Das war noch nie unwichtig! Wir hatten eine vermeintliche Gleichheit der Hochschulen in Deutschland, die aber nur vermeintlich da war. Es war immer schon bei Vorstellungsgesprächen wichtig, zu erklären, wo man studiert hat, bei diesem oder jenem Professor oder der Professorin, das sei dahingestellt, die Fachrichtung war wichtig und nicht jede Hochschule war gleichmäßig in allen Bereichen gut. Aber man konnte sich erkundigen, wo die höchste Akzeptanz von Absolventen entsprechend ihres Ausbildungsortes gegeben war. Und jetzt, wo auch offiziell der Wettbewerb in Deutschland eingesetzt hat, weil er nötig ist, weil er international längst funktioniert, weil freiwillig bereits jetzt 10 Prozent unserer jungen Menschen bereit sind, trotz der Gebühren im Ausland, die ein Vielfaches von dem sind, was in manchen Regionen Deutschlands genommen wird, dieses Land zu verlassen schon während der Ausbildungsphase. Mindestens 10 Prozent gehen jetzt schon weg aus Deutschland, was wir nicht gutheißen können, und viel zu wenige finden unsere Hochschulen so attraktiv, um dann hier zu studieren. Das muss uns doch auf den Plan rufen und da müssen wir fragen: Wie bekommen wir die Qualität an unseren Hochschulen gebessert, und nicht, wie können wir möglichst jedem einen bequemen Ausbildungsweg ermöglichen? Ich möchte, dass jeder, der die Fähigkeit hat zum Studieren, dann auch diesen Ausbildungsgang wahrmachen kann - bei diesem grundsätzlichen Ansatz sind wir uns wahrscheinlich sogar einig: jeder, der die Fähigkeit hat, unabhängig seiner Herkunft, unabhängig seiner sozialen Ausgangslage. Das ist etwas, das sollte uns hier einen.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Das ist schon mal was.)

Die Chancengleichheit am Start ist etwas, was uns verbinden sollte. Aber die Gleichzeitigkeit im Ziel ist etwas, was die DDR schon mal versucht hat und wo man feststellen musste, das klappt nicht, wo dann letztlich alle gleich bildungsfähig sein sollten.

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Chancengleichheit.)

Es sollten alle gleich bildungsfähig sein nach Frau Honecker, aber bedauerlicherweise waren nicht alle

gleich bildungswürdig. Die geistig Behinderten hat man mal glatt versteckt, die haben gar keine Bildung mehr erfahren, Frau Kollegin.

(Beifall CDU)

Ich weiß nicht, wo Sie waren, ob Sie das überhaupt noch mitbekommen haben oder ob Sie das auch heute noch ausblenden aus Ihrem Weltbild. Das ist ein Skandal - an der Stelle rege ich mich regelmäßig auf -, es ist ein Skandal ohne Ende, dass die DDR die geistig Behinderten versteckt und nicht mehr beschult hat. Das ist ein grenzenloser Skandal und dazu darf es nie wieder kommen.

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: Damit begründen Sie die Chancen- ungleichheit?)

Aber klar ist auch, dass unter anderem geistig Behinderte nicht studieren können, aber dass sie trotzdem bildungswürdig sind und man ihnen die ihnen mögliche Bildung angedeihen lassen muss ist eine Selbstverständlichkeit.

(Beifall CDU)

Wenn wir soziale Schichten haben, denen das Studieren schwerfällt, ist das BAföG schon mal ein Ansatz. Dass es bei den Preissteigerungen der letzten Jahre und Monate schwer geworden ist, mit dem BAföG-Satz klarzukommen, ist auch klar und es wird wahrscheinlich bei der Bedarfsanalyse, die der Bund jetzt vornimmt, auch dort noch mal Handlungsbedarf deutlich werden. Wie halt auch bei den Regelsätzen im Sozialbereich im Allgemeinen wird auch das BAföG - Herr Minister, ich bin sicher - anzupassen sein, weil die Energie-, die Spritkosten natürlich auch die jungen Leute, die ein Studium aufgenommen haben, sehr belasten. Aber darüber hinaus haben jetzt etliche Länder schon die Möglichkeit geschaffen, zu Bildungskrediten zu kommen, und das ist gut und richtig. Man muss auch die Chance haben, in die eigene Zukunft zu investieren, wenn man von zu Hause nicht so viel mitbekommen hat. Da haben uns jetzt die Hamburger nach den Wahlen etwas vorgemacht, was Australien schon seit über zehn Jahren erfolgreich praktiziert, so erfolgreich, dass dort das Hochschulwesen zu einem wesentlichen Wirtschaftsfaktor geworden ist und mehr Umsätze an den Hochschulen erzielt werden als in der ganzen Montan-Industrie Australiens. Wovon spreche ich? Von den nachgelagerten Studienbeiträgen, die man jetzt auch in Hamburg anstrengt; das haben die Grünen in die Koalitionsverhandlungen eingebracht, am Anfang war ja die völlige Abschaffung im Gespräch. Dann musste man aber auch dort erkennen, dass man damit den Hochschulen einen Bärendienst erweist, weil dann viele Gelder fehlen.

Dann hat man jetzt eine Überbrückungsfinanzierung vor, man hat die Gebühren moderat abgesenkt von 500 € auf 375 € - also es gibt keine Abschaffung der Hochschulgebühren in Hamburg -, und man hat die Refinanzierung verändert. Man sagt - und das halte ich auch für uns für ein in der Zukunft gangbares Modell -, wenn jemand erfolgreich studiert hat und er hat dann nach dem Studium nach einer gewissen Zeit eine Stelle gefunden und hat ein Mindesteinkommen, dass er dann in der Lage sein muss, einen Teil seines Kredites, da gibt es auch eine Kappungsgrenze, tatsächlich auch zu refinanzieren. Und das ist keine unzumutbare Geschichte. Wer weiß, wie viel die Allgemeinheit in ein Studium investiert? Ich bringe auch gern mein altes Beispiel noch einmal: Ich habe selber junge Leute in der Familie, die studiert haben. Das Erste, was sie nach dem Studium gemacht haben, sie haben sich auf Kredit ein gebrauchtes Auto gekauft. Die Kreditsumme ist regelmäßig höher als das, was im Moment an Krediten für ein Studium in Deutschland verlangt wird, regelmäßig. Und da sind junge Leute auch bereit, in ihre eigene Zukunft zu investieren. Deshalb sollten wir dort keine Denkverbote ausrufen, sondern langfristig darüber diskutieren, wie lässt sich das sozialverträglich gestalten, wie kommen wir zu einer besseren Mittelausstattung an unseren Hochschulen. Ich bleibe gern dabei, wir müssen das unbedingt forcieren, weil wir erkennen, dass uns die Spitzenkräfte durch die Finger rieseln. Nicht nur, dass wir bei Bleibeverhandlungen an vielen Hochschulen Riesenprobleme haben und dann nur manche mit viel Enthusiasmus hier zu halten sind. Frau Dr. Kaschuba, Sie wissen, was da auch in Jena so abläuft, dass heute hemmungslos abgeworben wird. Da müssen wir einfach ehrlich miteinander sein, dass das W-Besoldungssystem dort entweder eine starke Absenkung bei den allgemeinen wissenschaftlichen Dienstgraden zur Folge hat, was wir auch nicht richtig wollen können, dass wir die Spitzenleute nur mit ganz großer Mühe und nicht in ausreichender Zahl hier nach Thüringen holen können. Da zeigt sich, dass mit den Langzeitstudiengebühren - und die Verwendungsnachweise werden ja regelmäßig geführt - sehr viel Sinnstiftendes passiert. Ich komme gern noch einmal darauf zurück. Dort, wo versprochen wurde, wir setzen sie ausschließlich zur Verbesserung der Lehre ein und zur Verbesserung der Situation der Studierenden, hat sich gezeigt, dass auch nicht ein einziger Kritikpunkt angebracht werden konnte. Sie hätten doch als Opposition jede Ecke aufgenommen, die nicht entsprechend des Versprechens umgesetzt worden wäre. Das traue ich Ihnen zu. Ich will jetzt nicht das Wort von den akribischen Freunden grüner Hülsenfrüchte erneut bemühen, aber an dieser Stelle sind Sie sehr konsequent und nutzen da auch jede Lücke. Ja, vielleicht würden wir es genauso machen, aber wir werden es wahrscheinlich nicht erleben, da wir ja auch beim nächsten Mal

vom Wähler wieder das Vertrauen kriegen, Toi, toi, toi! Da bin ich mir ziemlich sicher.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE)

Da bin ich mir ziemlich sicher.

(Unruhe DIE LINKE)

Ja, wenn Sie weiterhin solche untauglichen Gesetzesvorschläge machen, dann steigt meine Sicherheit ein weiteres Mal.

(Zwischenruf Abg. Bleckschmidt, DIE LINKE: Toi, toi, toi!)

Also, bitte reden Sie das Niveau unserer Hochschulen nicht herunter, tun Sie nicht so, als sei es für jedermann möglich zu studieren. Schön wäre es, aber der Intelligenzquotient hat sich seit dem Altertum in der Verteilung der Bevölkerung nicht verändert. Da gibt es die berühmte Gauß-Kurve und da gibt es von den 100 Prozent ausgehend eine ziemlich steile Glockenkurve nach links und rechts. Da können Sie behaupten, was Sie wollen, an dieser Erkenntnis ist nicht zu rütteln. Der Intelligenzquotient hat sich durchschnittlich in unserer Bevölkerung nicht verbessert. Mehr Leute zum Studium zu bringen bedeutet zwangsweise, das Niveau abzusenken. Da muss man sich fragen, ob man das will.

(Beifall CDU)

Wir müssen uns ernsthaft fragen, wollen wir das Niveau insgesamt absenken und die allgemeine Berufsfähigkeit verbreitern und verbessern, aber dann tangiert das unser duales Ausbildungssystem, was den Facharbeiternachwuchs angeht, oder wollen wir Mindeststandards - und die sehen wir an den Hochschulen als unabdingbar an - halten und darüber trotzdem die Spitze forcieren? Nur die Allerbesten kommen auch zu den Spitzenleistungen und nur diese Spitzenleistungen bringen die Nation ganz besonders weit. Wir können auf keinen verzichten, aber mit den Spitzenleuten geht es am weitesten. Und da komme ich wieder auf Jena, Dr. Kaschuba. Ohne das herausgehobene Engagement von Schott und Abbé, wie sähe es dann heute in Jena aus?

Wir brauchen trotzdem die Spitze, und die Spitze geht im Moment nur noch selten nach Thüringen, sondern sie gehen meist nach Erlangen, Tübingen, München - weiß der Teufel wohin -, wo sich eben rumgesprochen hat, dass dort die besten Lehrkräfte, die besten Laborbedingungen vorhanden sind, die Absolventen hinterher am ehesten die lukrativsten Stellen bekommen - das spricht sich doch rum. Die Rankings werden jedes Mal gemacht. Und wenn

Sie Rankings nicht wollen und das CHE hier diffamieren, gehört das in aller Entschiedenheit zurückgewiesen. Es ist eine anerkannte Einrichtung, auch wenn sie von der Bertelsmann Stiftung unterstützt wird. Aber dieses neutrale Screening ist unbedingt notwendig.

(Unruhe DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Auch wenn sie von dem unter- stützt wird?)

Selbstverständlich braucht eine Institution auch eine Finanzierung, woher soll sie denn kommen, wenn nicht auch von Instituten.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Das ist keine Einrichtung der Bundesregierung, es ist keine Einrichtung eines Landes. Es ist eine Einrichtung, die sich am freien Markt finanziert und natürlich wird sie dann auch unterstützt.