Protokoll der Sitzung vom 04.07.2008

Bitte, Herr Sonntag.

Herr Abgeordneter Kummer, Sie werden sich doch vorstellen können, dass es sicherlich eine ganze Reihe Bürger gibt - ich schränke es mal so ein -, die genau das jetzt als nun endlich bezeichnen werden, weil nämlich genau das, was jetzt geregelt wird, das ist, was die Bürger, wie Sie schon richtig gesagt haben, eigentlich seit Jahren wollen.

Herr Sonntag, es wird eine ganze Reihe Bürger geben, die in den letzten Jahre ihre vollbiologische Kläranlage errichtet haben, weil sie das mussten, weil sie z.B. neu gebaut haben, die über die Regelung froh sind, da haben Sie recht. Diesen Bürgern wollten wir es auf ihren Antrag hin auch immer ermöglichen. Der Punkt ist aber ein anderer. Die Menschen, an die ich hier denke, das sind Menschen, teilweise alleinstehende Rentner, die in den Dörfern in ihrem großen Haus oft wohnen, auf einem großen Grundstück und die jetzt plötzlich damit konfrontiert werden, dass sie eine vollbiologische Kläranlage zu kaufen haben, die in etwa, das sagt ja der Gesetzentwurf auch, 5.000 € kostet, deren Einbau, deren Antransport auch noch mal einige Kosten mit sich bringen werden. Diese Anlage muss dann gewartet werden, auch das finde ich im Gesetzentwurf, 300 € pro Jahr für die Wartung. Ich weiß nicht, wie man so etwas in den Gesetzentwurf reinschreiben kann, weil sich diese Zahlen sicherlich auch in der nächsten Zeit deutlich ändern könnten. 50 € für die Kontrolle dieser Wartung werden ebenfalls festgeschrieben. Dazu kommen dann noch etwa 100 € Energiekosten für eine solche Anlage. Dazu kommen dann noch die Kosten für Abpumpen des Schlamms. Wenn ich das alles zusammenrechne inklusive der Abschreibungen, Zinsen und Tilgung für diese Anlage, komme ich auf weit über 1.000 €, ohne dass ein Kubikmeter Wasser durch die Anlage

geflossen ist. Damit komme ich zu Kosten, die allein für diese Anlage deutlich höher sind als all das, was die Bürger bei einem Anschluss an die zentrale Kläranlage an laufenden Kosten zu erwarten hätten.

(Zwischenruf Baldus, Staatssekretär: Und warum erzählen Sie seit 15 Jahren den Bürgern das Gegenteil?)

Herr Baldus, wir erzählen nicht den Bürgern seit 15 Jahren das Gegenteil, sondern wir sagen seit 15 Jahren, wenn das so stimmt, dass der Bürger die Wahlmöglichkeit haben soll.

(Beifall DIE LINKE)

Wie gesagt, das, was Sie hier tun, ist, dass Sie den Verbänden die Wahlmöglichkeit geben und nicht den Bürgern. Ich will die Verbände nicht aus der Verantwortung entlassen. Ich möchte, dass die Verbände den Bürgern einen Vorschlag unterbreiten. Wenn dann der Bürger sagt, nein, ich kriege das billiger hin, dann soll es der Bürger billiger machen, dann soll er diese Wahlmöglichkeit haben. Aber ich will die Verantwortung der Verbände, eine Lösungsvariante zu unterbreiten. Diese Lösungsvariante kann im ländlichen Raum oft eine Gruppenvariante sein, wo sich mehrere Nachbarn zusammenfinden und dort gemeinsam etwas machen und das kann deutlich besser funktionieren als eine Einzelanlage. Herr Minister, Sie können sich vielleicht daran erinnern, denn Sie haben das ja im Umweltausschuss vorgestellt oder die Landesregierung hat es im Umweltausschuss vorgestellt, die vollbiologischen Kleinkläranlagen, die wir in Thüringen haben, funktionieren zum großen Teil nicht.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Wer sagt denn das?)

Das ist von der Landesregierung oft dargestellt worden. Das lag an der mangelnden Wartung - kann ich mich erinnern -, da hat man festgestellt, zum Teil wurden sie sogar kurzgeschlossen. Da hat man den Strom abgeschaltet, weil die laufenden Stromkosten zu teuer waren. Sicherlich ist das mit diesen neuen Vorschriften der Wartung und Kontrolle so nicht mehr zu erwarten. Aber natürlich - und das sagt Ihnen jeder, der aus der Wasserbranche stammt und sich damit auskennt - kann, wenn ich eine einzelne Oma habe, eine vollbiologische Kleinkläranlage überhaupt nicht funktionieren, denn da kommt nicht genügend Belastung für eine solche Anlage zustande. Wenn eine Familie vier Wochen in Urlaub fährt, ist danach die Biologie in einer solchen vollbiologischen Kleinkläranlage verhungert. Auch das funktioniert nicht richtig. Deshalb müsste eigentlich eine Lösung bei einer kleinen Gruppe von

Häusern gesehen werden.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Die haben wir doch, Herr Kummer, Sie müssen richtig lesen.)

Da wäre es auch gut, wenn die Verbände so etwas entsprechend regeln.

Meine Damen und Herren, wir können uns sehr intensiv in den Ausschüssen darüber unterhalten. Wir sehen diese Gefahren und von der Warte her hoffe ich, dass wir hier klarstellen können, dass der Bürger in Zukunft die Wahlfreiheit hat und dass die Verbände Lösungsmechanismen unterbreiten müssen.

Nun noch zu anderen Punkten, die das Gesetz hier entsprechend vorsieht. Erst einmal sage ich noch etwas zum Zeitfaktor. Herr Minister, wir hatten bei der letzten Novelle des Wassergesetzes vorgeschlagen, die überschwemmungsgefährdeten Gebiete einzuführen, weil der Bundesgesetzgeber eine Umsetzungsfrist für die Einführung in Landesgesetze vorgegeben hatte. Sie hatten damals gesagt, Sie haben die nächste Novelle des Wassergesetzes schon in der Vorbereitung, das wird alles nicht mehr lange dauern. Die Umsetzungsfrist des Bundesgesetzgebers lief am 10.05.2007 aus. Ich glaube, wir haben heute ein späteres Datum. So richtig ernst scheinen wir also als Landesgesetzgeber den Bundesgesetzgeber nicht zu nehmen und das finde ich bedauerlich. Der Vorschlag, den wir damals unterbreitet haben, hätte eingeführt werden können und wir hätten somit schon ein bisschen Vorlauf gehabt. Wenn wir sehen, wie lange wir brauchen, um die Überschwemmungsgebiete entsprechend umzusetzen und einzuführen, um hier das Ganze in Karten zu überführen, frage ich mich, wie lange wir brauchen wollen mit den überschwemmungsgefährdeten Gebieten. Es sind noch keine Termine gesetzt. Ich befürchte ein bisschen, dass wir bis zum Sankt Nimmerleinstag warten müssen, bis wir hier die konkrete Festlegung dieser Gebiete haben. Das ist sicher nicht der Anspruch, den wir erheben sollten.

Ein weiteres Problem, auf das ich aufmerksam machen möchte, ist eine Aufweichung einiger Verbotstatbestände. Wir hatten bisher im Wassergesetz Fragen wie Grünlandumbruch, die Lagerung wassergefährdender Stoffe in Überschwemmungsgebieten und die Erhöhung der Erdoberfläche klar als Verbotstatbestände geregelt. Diese Dinge bedürfen in Zukunft einer Genehmigung, sind also nicht mehr verboten. Das ist ein Punkt, wo ich sage, das ist für uns eine Aufweichung, die wir so nicht akzeptieren. Außerdem hatten Sie vorhin am Beispiel der Uferrandstreifen von „Deregulierung“ gesprochen. Eine Deregulierung wäre für mich, wenn wir sagen,

wir können auf die Regelung im Wassergesetz verzichten, wenn denn das landwirtschaftliche Fachrecht das Gleiche vorschreibt. Das Problem ist, dass das landwirtschaftliche Fachrecht eben nicht das gleiche vorschreibt, sondern wir haben hier klar eine andere Abstandsregelung und die bezieht sich auf nur noch 3 Meter. Bisher hatten wir an Gewässern erster Ordnung 10 Meter Abstand, an Gewässern zweiter Ordnung 5 Meter Abstand, jetzt die DreiMeter-Regelung noch mit kleinen Unterschieden, je nachdem, welche Technik zum Einsatz kommt. Von der Warte her ist auch das ein Rückschritt aus naturschutzfachlicher Sicht, über den wir uns im Ausschuss intensiv unterhalten müssen.

Eine Sache noch zu den landwirtschaftlichen Speichern. Das ist ja ein Thema, das unsere Fraktion schon seit der letzten Legislatur sehr intensiv immer wieder angesprochen hat, und ich sage sehr deutlich: Die Lösung, die die Landesregierung hier vorgeschrieben hat, entspricht unseren Vorstellungen. Das Problem, was ich dabei habe, ich meine, es gab auch viele Klagen, die das Land verloren hat gerade gegenüber Agrarbetrieben, die man dann gerne in der Verantwortung für diese landwirtschaftlichen Speicher gesehen hätte. Wir lösen nicht alle diese Probleme mit dem vorliegenden Entwurf, weil Speicher, bei denen es solche rechtlichen Auseinandersetzungen heute noch gibt, im Entwurf fehlen und nicht als herrenlose Speicher aufgenommen worden sind. Ich hoffe, dass wir die Liste der herrenlosen Speicher um diese Fälle noch ergänzen können, um eine Weiterführung dieser unbefriedigenden Gerichtsverfahren uns zu ersparen. Ich glaube nicht, dass wir einen Vorteil davon haben, wenn wir Landwirtschaftsbetrieben die Unterhaltslast für diese landwirtschaftlichen Speicher übertragen, mit der sie völlig überfordert sind, die wir dann in die Insolvenz jagen und letzten Endes immer noch keine Lösung der Probleme haben.

Meine Damen und Herren, ich sage es noch einmal, unserer Fraktion ist es ein Anliegen, dass wir die Abwasserbehandlung im ländlichen Raum voranbringen, aber unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung des ländlichen Raums. Dazu gehört für uns auch eine Pflicht der Zweckverbände. Dazu gehört für uns eine Pflicht des Landes, gleichmäßig zu fördern, ähnlich wie bisher. Wir könnten Gelder sparen, indem wir festlegen, wo wir eine Abwasserbehandlung nicht ausweiten müssen über das bisherige Maß. Wenn der Vorfluter schon einen guten Zustand hat, dann brauche ich da nicht weiter zu investieren. Auf solche Dinge könnte man sich meiner Ansicht nach einigen, um Gelder zu sparen. Aber dass man sagt, die Menschen lassen wir mit ihren Problemen allein, das ist für uns nicht akzeptabel. Deshalb bitte ich darum, dass wir diesen Gesetzentwurf intensiv diskutieren und auch noch ändern,

federführend im Umweltausschuss und mitberatend im Landwirtschaftsausschuss und im Innenausschuss. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Das Wort hat Abgeordnete Becker, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, uns liegt heute der dritte Entwurf zur Änderung des Wassergesetzes vor. Er hat meiner Meinung nach ein bisschen länger gedauert, als von der Landesregierung vielleicht geplant. Ich möchte heute von dieser Stelle nur auf drei Punkte der Änderungen im Wassergesetz eingehen. Eines wird ja deutlich und das haben meine Vorredner auch schon beide in den Mittelpunkt ihrer Rede gestellt: Ein wichtiger Anlass dieser Änderungen des Wassergesetzes ist die Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum. Herr Minister, da können Sie das noch so schönreden, es ist eine Rolle rückwärts, die Sie hier machen mit diesem Wassergesetz. Sie lassen den ländlichen Raum mit dem ganzen Komplex Abwasserbeseitigung allein.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Das ist einfach so und das können Sie auch mit Sonntagsreden nicht ändern. Jahrelang gab es die abwassertechnische Zielplanung, die vorgab, zentrale Anlagen zu bauen - zentral. Es war Ihnen egal, ob die Dörfer etwas anderes wollten,

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Diese abwassertechnische Zielplanung gibt es seit 1996 nicht mehr.)

die abwassertechnische Zielplanung ist aufgeweicht worden, aber sie ist trotzdem weiter umgesetzt und durch die Ämter und von Ihnen auch als gegeben hingenommen worden.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: So ein Blödsinn.)

Die Zweckverbände haben sie weiter umgesetzt. Ich kenne das doch aus dem eigenen Landkreis Nordhausen. Wissen Sie, wie lange es gebraucht hat, dass das Dorf Petersdorf eine Pflanzenkläranlage machen durfte und wie viele Bemühungen es gab, weil die Gemeinde Rehungen ihr Abwasser nicht den Berg hochpumpen wollte. Es ging nicht, es war nichts zu machen, sie mussten die Zielvor

stellungen der Landesregierung umsetzen, mussten in große Leitungen investieren und haben jetzt teilweise zu große Kläranlagen. Und jetzt kommt die Rolle rückwärts, Herr Minister. Das ist doch das Problem. Sie lassen den ländlichen Raum jetzt,

(Beifall SPD)

wo Sie merken, es geht nicht mehr weiter, allein und setzen auf ein ganz anderes Pferd, auf die Kleinkläranlagen. Und das ist das Problem. Jetzt lassen Sie die Zweckverbände entscheiden, ob sie Gebiete vom Anschluss- und Benutzungszwang ausnehmen. In den nächsten neun Monaten sollen die neuen Planungen aufgestellt werden, ein Zeitraum, den ich sehr anzweifle, wo wir sicherlich auch in der Anhörung noch, hoffe ich jedenfalls, vom Gemeinde- und Städtebund, der bis vor Kurzem noch oben saß, der Geschäftsführer, Widerstand bekommen werden, weil, ich glaube nicht, dass es in neun Monaten - Entschuldigung acht Monate steht im Gesetz - umsetzbar ist.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Wenn ich das will, geht es, wenn ich es nicht will, geht es nicht.)

Ja, es sind keine kleinen Probleme, Herr Minister. Die Zweckverbände sind schon Sturm gelaufen dagegen. Es sind keine kleinen Probleme, die wir da haben. Ich glaube, dass diese acht Monate nicht ausreichen, aber das müssen wir jetzt nicht hier am Mikro ausdiskutieren, das können wir im Rahmen der Anhörung noch klären.

Wie geht es dann weiter? Sicherlich, Herr Sonntag hat ja berechtigterweise die Frage gestellt, Bürger werden sich auch darüber freuen. Ich glaube, die Bürgerinnen und Bürger gehen von falschen Voraussetzungen aus - Herr Kummer ist darauf schon eingegangen - die werden sich freuen und denken, ja mit meiner kleinen Kläranlage komme ich jetzt günstiger weg. Und was ist in fünf, sechs Jahren?

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Nicht fünf, sechs Jahre - 15 Jahre Be- standsschutz!)

Ja, aber doch nur im guten technischen Zustand, wenn es gute Voraussetzungen sind.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Das ist doch heute schon so.)

Das weiß ich doch, dass das auch heute schon so ist. Es ist so, dass die Wasserrahmenrichtlinie ein

gehalten werden muss und dass 50 Prozent im ländlichen Raum noch nicht angeschlossen sind und keine guten technischen Voraussetzungen haben. Das haben Sie uns im Umweltausschuss dargelegt, dass die kleinen Kläranlagen in sehr schlechtem Zustand sind und nicht in einem guten Zustand.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Und da muss etwas gemacht werden.)

Ja, und es muss etwas gemacht werden. Wer zahlt das? 1.000 € für eine Kläranlage, das hat Herr Baldus gesagt und das ist nicht finanzierbar. Sie lassen den ländlichen Raum im Stich.

(Beifall SPD)

Sie haben bis jetzt ca. 3,5 Mrd. € investiert in Abwasserbehandlungen in Thüringen. Und der schwierigste Raum ist noch offen, und Sie gehen davon aus, dass weniger Geld vorhanden ist, und Sie versuchen jetzt, über diesen Umweg die Menschen im ländlichen Raum alleinzulassen. Das halten wir als SPD-Fraktion für sehr schwierig. Wir müssen darüber diskutieren, wie wir eine Lösung finden, das ist nicht einfach. Aber ich bin fest davon überzeugt, dass wir vielleicht gemeinsam in der Anhörung dann eine Lösung finden, wenn wir mit dem Zwecksverband ins Gespräch kommen - das machen wir natürlich jetzt auch schon -, die haben schon ihre Probleme mit diesem neuen Ansatz, wie er jetzt im Wassergesetz vorgesehen ist.

Ich möchte noch auf zwei weitere Punkte eingehen: Einmal - die sind vom Minister auch schon genannt worden - die Übertragung der Stauanlagen, die sogenannten herrenlosen Speicher, auf die Kommunen. In Thüringen gibt es ungefähr 100 sogenannte herrenlose Speicher, davon sollen jetzt 56 instand gesetzt und dann auf die Kommunen übertragen werden. Dass das der Anfang einer Lösung ist, das ist vollkommen klar, aber es ergeben sich dadurch natürlich auch schon wieder Fragen, die wir vielleicht auch in der Anhörung lösen. Sind denn die Kommunen wirklich mit ihrem Personal in der Lage, fachlich diese Anlagen dann auch zu begleiten und zu unterhalten? Und was ist mit den Speichern, die nicht im Gesetz stehen, Herr Minister? Es hat sich an Marksuhl gezeigt, dass die Bürgermeister gespannt sind, was mit den Anlagen passiert, die nicht im Gesetz stehen außer den 56, die drinstehen - aber was ist mit den anderen?

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Da ist es geklärt, wem die gehören.)

Das sehen aber die Bürgermeister nicht so. Darauf müssen wir sicherlich auch in der Diskussion in der Anhörung des Gemeinde- und Städtebundes eingehen. Wenn Sie sagen, es ist geklärt, dann muss man ja nur noch den Konflikt mit den Bürgermeistern lösen. Dann können wir ja damit umgehen. Aber es klang - mal vorsichtig gesagt - nicht so, und dann war das natürlich auch nicht ganz glücklich, wenn wir dann im Umweltausschuss den Bürgermeister wieder vor die Tür setzen müssen.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Dann tut es mir leid.)

Das passiert ja dann bei der öffentlichen Anhörung nicht.

Ein letzter Punkt, ein dritter Punkt, den ich heute ansprechen möchte, sind die Uferrandstreifen, Herr Minister. Ich liebe es, wenn Sie sagen, Deregulierung. Genau das ist es - Deregulierung beim Naturschutz, beim Wasserschutz. In der Landwirtschaft kann man nicht genug regulieren, da ist es manchmal ganz schön, wenn das Geld von Brüssel kommt und man das mit Regularien dann weitergeben kann. Aber die Uferrandstreifen jetzt im Wassergesetz abzuschaffen, der Gewässerschutz, die 10 m, die wir in Thüringen haben, dafür sind wir immer gelobt worden. Wenn Sie das eingeben bei Google, dann spricht man von einem vorbildlichen Gewässerschutz in Thüringen - 10 m Gewässerschutz bei Gewässern erster Ordnung und 5 m bei Gewässern zweiter Ordnung - eine hervorragende Einrichtung. Herr Minister, Sie können doch nicht die Abschaffung des Uferrandstreifens damit begründen, dass man das nicht kontrollieren könnte. Den Fall hatten wir ja im Fischereigesetz schon. Ich hoffe nicht, dass das hier zu übertragen ist. Dann möchte ich noch zu bedenken geben, dass wir ja auf Bundesebene im Moment ein Bundesgesetzbuch erarbeiten, das zur Anhörung zurzeit ausliegt. Genau da werden - im Moment steht das so drin - Uferrandstreifen festgeschrieben. Ich glaube, es wird nur zur Verwirrung gerade im Wasserrecht und im Umweltrecht führen, wenn wir das in dieser Phase, wo das Umweltgesetzbuch ausliegt auf Bundesebene und wir in der Diskussion sind zu diesem Gesetzbuch, dann in Thüringen die Uferrandstreifen abschaffen und ich halte diese Uferrandstreifen für vollkommen sinnvoll und nützlich und sehe die auch nicht durch die Pflanzenschutzordnung gerechtfertigt und gegeben, Herr Minister. Sie wissen das, die Überarbeitung der Pflanzenschutzordnung ist in Ordnung und das hat auch große Vorteile gebracht. Aber gerade die Festschreibung dieser Meterzahl, ob es nun 10 Meter, 5 Meter oder 8 Meter sind, darüber können wir ja gern diskutieren, da gab es ja schon immer die Auseinandersetzungen mit dem Bauernverband, aber

ich halte wenigstens 5 Meter für gerechtfertigt. Die stehen nicht in der Pflanzenschutzordnung. Es gibt keine Festlegung von bestimmten Größen, sondern es ist nur gegeben, dass nahe der Gewässer bestimmte Stoffe nicht ausgebracht werden dürfen. Deshalb halte ich es für nicht günstig, dass wir in diesem Gesetzgebungsverfahren jetzt diese Uferrandstreifen da abschaffen, sondern ich würde sie so beibehalten. Wenn wir schon mal etwas Positives in unserem Wassergesetz haben, dann sollten wir auch dabei bleiben.