Kultusminister, dass er dafür stehe, dass es mehr Geld für die Kultur und für die Bildung geben müsse und er im Kabinett dafür streiten werde. Natürlich sagte er das, als wir ihn darauf aufmerksam gemacht haben, dass die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung über den Haushaltsansätzen für den Doppelhaushalt liegen und wir demzufolge vorschlagen würden, dass man einen Teil dieses Geldes ausgeben müsste, um schlimmste Verfehlungen der Thüringer Politik vonseiten der Regierung zu korrigieren.
Nun haben wir angenommen und sind zum Teil bestätigt worden, dass die neuen Minister, die ins Amt gekommen sind, Regierungserklärungen abgeben werden. Dabei sind wir von der Annahme ausgegangen, dass ein Kultusminister, bevor ein Schuljahr endet und ein neues Schuljahr beginnt, diese Herausforderung gerne annehmen möchte, eine Regierungserklärung vor dem Parlament abzugeben. Da das aber offensichtlich nicht vorgesehen war, haben wir das getan, was die Opposition in diesem Moment tun kann. Wir forderten ein Berichtsersuchen. In diesem haben wir zunächst aufgelistet, was wir zu dem Bereich der frühkindlichen Bildung und zur schulischen Bildung von einem Minister erwarten. Im Moment stelle ich zwei Dinge fest, der Minister „berichterstattet“ nicht, und der Minister ist weg. Demzufolge kann ich nur in Richtung des Parlaments und der anwesenden Vertreter der Landesregierung einige Anmerkungen machen, für die die Fraktion DIE LINKE steht, wenn es darum geht, eine höhere und bessere Qualität in der frühkindlichen und in der schulischen Bildung zu erreichen.
Beginnen wir chronologisch bei der Frage der Ausgestaltung der Kindertagesstätten. Ich erinnere daran, der Kultusminister hatte angekündigt, er möchte mehr Geld in die Hand nehmen. In diesem Zusammenhang muss man natürlich feststellen, dass wir eine völlig unzureichende Ausstattung in den Thüringer Kindertagesstätten haben. Ich glaube, in aller Deutlichkeit ist das auch ausgesprochen worden in einem Gespräch der Träger aus den beiden großen Kirchen Thüringens mit der Landesregierung. Wir müssen feststellen, dass mindestens 2.000 Erzieherinnen und Erzieher in Thüringen fehlen, um den eben erst beschlossenen Bildungsplan umzusetzen. Betrachtet man dazu, dass das Alter der Erzieherinnen ähnlich wie das Alter der Lehrerinnen über der 50-Jahre-Marke liegt, muss man davon ausgehen, dass in den nächsten zehn Jahren ein enormer Erziehermangel in den Kindertagesstätten, in den Horten und, auf die Lehrer bezogen, in den Schulen eintreten wird. Verantwortliche Politik nach unserer Auffassung bedeutet, dass man hier gegensteuern muss. Ich denke, dass Frau Kollegin Reimann dann noch einmal darauf eingehen wird. Wir
fordern auch in diesem Zusammenhang vor dem Hintergrund der konkreten sozialen Situation in den Schulen, dass in den Kindertagesstätten neben den Erzieherinnen und Erziehern sonderpädagogisches Fachpersonal zur Verfügung gestellt werden muss.
Als Zweites tut sich für uns ein Problem auf, das ist jüngst erst im Bildungsausschuss noch einmal debattiert worden. Wir brauchen qualifiziertes Personal in den Kindertagesstätten. Ausdrücklich ist vor dem Hindergrund der Großen Anfrage der CDU-Fraktion zu diesem Thema darauf verwiesen worden, dass wir die Qualifikation des Personals in den Kindertageseinrichtungen auf den Prüfstand stellen müssen. Eine Erzieherin oder ein Erzieher, welcher in einem dreijährigen Ausbildungsgang zum Allrounder für die Altersgruppe von 0 bis 27 und für alle Problemlagen in diesem Alter eingesetzt werden soll, ist völlig überfordert und muss völlig überfordert sein. Wir fordern, und ich fordere das für meine Fraktion sehr deutlich, dass die Schlussfolgerungen der Enquetekommission „Erziehung und Bildung in Thüringen“ aus der vergangenen Legislaturperiode wahrgemacht werden und die Erzieherausbildung für das gesamte pädagogische Personal, also einschließlich der Erzieherinnen, auf mindestens Fachhochschulniveau ausgerichtet wird.
Wir wissen, dass das nicht in einem Schritt geschehen kann, aber ich denke, ab dem neuen Schuljahr müssten die ersten Weichen gestellt werden, um dieses Ziel zu erreichen.
Ein drittes Problem tat sich jetzt auf, als die Schülerinnen und Schüler, Lehrer und Eltern der Gustav-Steinacker-Grundschule Buttelstedt vorige Woche vor dem Landtag demonstrierten. Wir haben in den Lehrerzimmern inzwischen nicht nur eine ZweiKlassen-Gesellschaft, sondern eine Drei- oder VierKlassen-Gesellschaft. Ein Teil der Lehrer ist verbeamtet, die Teilzeitverbeamtung musste aufgehoben werden, demzufolge stehen zahlreiche Lehrerinnen im Beamtenverhältnis künftig zur Verfügung. Für die angestellten Lehrerinnen und Lehrer trifft das nicht zu. Ganz zum Schluss kommen die jungen Lehrerinnen und Lehrer, die befristete Arbeitsverhältnisse hatten und nun aufgrund des Personalüberhangs ihre Arbeitsstelle wenigstens in Hessen oder noch weiter weg von Thüringen suchen müssen. Das ist keine zukunftsfähige Personalpolitik. Auch dazu hat sich meine Kollegin Reimann schon sehr deutlich geäußert.
Als Viertes fordern wir, dass die Ganztagsschulen über den Grundschulbereich hinaus ausgebaut werden. Wir haben kein Verständnis dafür, wenn unser Kultusminister in einer seiner ersten Äußerun
gen erklärt, er sieht dafür keine Veranlassung, er findet das vom jetzigen Ministerpräsidenten Althaus aufgebaute zweigliedrige Schulsystem als das optimale Schulsystem, an dem man nichts ändern müsse. Er macht es fest daran, dass die Regelschüler ja gar nicht an die Gymnasien übertreten und hat dabei vergessen oder nie erfahren, dass sein Vorgänger, Minister a.D. Goebel, vor einem Jahr verkündet hat, dass er dafür sogen möchte, dass Übergangsbedingungen aus der Regelschule bis zum Gymnasium wenigstens bis zur Klasse 8 einfacher ermöglicht werden, indem das Gesetz geändert wird. Bis heute haben wir davon nichts gehört.
Wir fordern im Weiteren, dass sich die Bedingungen an den Grundschulhorten ändern müssen, und dass wir nicht diesen seltsamen kommunalen „Modellregionenfall“ so aufbauen, dass am Ende außerhalb der Modellregionen gar nichts mehr möglich ist, und vor lauter Not die Thüringer Kommunen in selbige flüchten müssen. Wir haben in Finnland gelernt - und das ist eigentlich auch etwas, was der Kultusminister aufmerksam aufnehmen müsste -, wenn man kommunale Verantwortung will, dann braucht man die gesamte kommunale Verantwortung für Personal, für Geld, für Gebäude vor Ort, aber man braucht eine zentrale Steuerung über die Tarifverträge. Die dürfen dann auch nicht abweichende Möglichkeiten zulassen. Und man braucht einen Rahmenlehrplan, nach dem sich dann die kommunalen Schulträger richten können und müssen. Was hier gemacht wird in Thüringen, ist weder das eine noch das andere, es ist einfach Stückwerk, welches wir ablehnen müssen.
Demzufolge haben wir natürlich, ich habe es eingangs gesagt, eine hohe Erwartungshaltung an den Kultusminister. Er hat an verschiedenen Stellen dieses Landes inzwischen nicht nur Bänder durchgeschnitten und sich gewundert, dass in Puppentheatervorstellungen auch erwachsene Leute zu Gast sind. Er hat verkündet, er will sich der Probleme in diesem Land annehmen, insbesondere der der Bildung und der Kultur. Mehr als Worte haben wir bisher noch nicht gehört. Heute hören wir noch nicht einmal Worte von ihm. Uns kommt es aber letztendlich darauf an, dass wir Taten sehen, und vor diesem Hintergrund werden wir diese Debatte jetzt führen. Aber ich kann schon ankündigen, wir werden das künftig auch mit Einzelanträgen zur konkreten Gestaltung der Thüringer Bildungs- und Kulturpolitik untersetzen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Frau Kollegin Klaubert, Sie haben gerade die zahlreichen Irrtümer geschildert, die die LINKEN bei ihrem Antrag offensichtlich bewegt haben. Zu einem der Irrtümer gehört es offensichtlich auch, dass, wenn Sie einen Bericht der Landesregierung verlangen, Sie per se davon ausgehen, dass Sie diesen Bericht vom Kultusminister hier gerne hätten. Ich gehe mal davon aus, dass der Kultusminister, ähnlich wie viele andere, offensichtlich jetzt hier gerade im Parlament auch andere Termine haben kann. Ich nehme an, das wird vielleicht auch die Abwesenheit des einen oder anderen Parlamentariers hier entschuldigen. Das aber vorab. Zu den Irrtümern, die Sie geschildert haben, gehört auch die Frage, wie Sie hier im Freistaat Thüringen gerne Geld ausgeben würden. Sie haben das geschildert, einen Teil der Mai-Steuerschätzung, die Mehreinnahmen, wollen Sie gerade mal locker für das ausgeben, was Sie meinen hier zu fordern. Ich werde Ihnen nachher gerne vorrechnen, was das bedeutet, und wie viele Mai-Steuerschätzungen Sie da vielleicht noch abwarten müssten, um andeutungsweise dieses Geld zu haben. Ich will Ihnen noch ein Weiteres sagen, weil Sie auf Finnland eingegangen sind: Ich meine mich zu entsinnen, dass wir uns im Bildungsausschuss sehr intensiv über Finnland und die Erfahrungen ausgetauscht haben. Sie waren in Finnland bei der Reise mit dabei. Wir haben im Bildungsausschuss darüber diskutiert. Herr Döring wird es bestätigen, wir haben durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen gefunden.
Ja, ja, Sie waren auch in dem Ausschuss dabei. Auf viel mehr will ich ja gar nicht eingehen. Aber wir haben im Ausschuss durchaus auch ein unterschiedliches Fazit dieser Reise gezogen. Auch in Auswertung dessen, was wir in Finnland erlebt haben, und da haben wir im Übrigen auch mit dem gerade neu ins Amt gekommenen Kultusminister zu diesen Themen diskutiert. Ich will aber etwas zu Ihrem Antrag sagen, den sie uns heute mit auf den Weg gegeben haben. Sie haben das in Ihrem Eingangsstatement deutlich gemacht, Sie erwarteten eine Regierungserklärung. Sie haben allerdings diesen Antrag in einer Art und Weise formuliert, der sicherlich nicht auf eine Regierungserklärung abzielt, denn Sie haben gleichzeitig das vorgegeben, wo Sie meinen, dass der Kultusminister berichten sollte, was Sie sich gerne wünschen, um es einmal vorsichtig zu sagen.
Insbesondere im zweiten Teil Ihres Antrags, wo es um den schulischen Bereich geht, haben Sie Ihre politischen Wunschvorstellungen hineingeschrieben und
haben das damit garniert, dass Sie sagen, der Kultusminister soll berichten wie er dahin geht. Ganz so schnell geht es nicht, Frau Kollegin, da müssten Sie entsprechend schon Anträge hier einbringen, dann können wir gerne auch hier darüber diskutieren und es auch beschließen. Aber sozusagen im vorauseilenden Gehorsam dem Kultusminister es schon einmal als Berichtsersuchen mitzugeben, geht natürlich nicht. Es ist Ihr gutes Recht, eine Regierungserklärung zu erwarten, ich kann allerdings für die CDUFraktion nur sagen, wir kommen auch damit hin, wenn die Regierungserklärung vom Kultusminister zu einem späteren Zeitpunkt gegeben wird. Wenn wir uns den Antrag anschauen, er ist sehr umfänglich, auch Sie sollten ein Interesse daran haben, dass wir das mit dem entsprechenden fachlichen Hintergrund auch tun können. Insbesondere was den Bereich der Kindertagesstätten angeht, dazu will ich auch etwas sagen, da haben wir eine Vielzahl von Berichten zum gegenwärtigen Stand. Sie fordern das an - die Personalausstattung der 0- bis 3-Jährigen und der Kinder bis zum Schuleintritt -, das ist klar im Kindertagesstättengesetz des Freistaats Thüringen geregelt, im Übrigen auch die Frage, wie wir derzeit den Stand der Vor- und Nachbereitungszeit haben. Wir sind permanent momentan in der Diskussion und versuchen alle als Fraktionen unsere Ideen zu entwickeln, wie wir Änderungswünsche in diesem Bereich umsetzen können. Ich bin regelmäßig im Dialog mit Kollegen, auch Ihrer Fraktion, wo die Fraktionen das beschreiben, was sie sich vorstellen können, was sie sich an Veränderungen gerne wünschen würden, aber auch immer wieder an dieser Stelle dann sagen, was Sie für realistisch umsetzbar halten. Sie haben es als Opposition sicherlich an dieser Stelle etwas leichter, Ihren bunten Blumenstrauß an Wunschvorstellungen zu knüpfen, ihn uns zu präsentieren. Das haben Sie mit dem Gesetz, das wir zurzeit im Sozialausschuss zur Beratung haben, getan. Wir sind mit diesem Gesetz mitten in der Beratung. Ich glaube, wir haben eine sehr gute Anhörung dazu durchgeführt. Wir lassen uns momentan gerade die Daten aus der Anhörung zusammenstellen. Wir haben uns im Übrigen auch mal berechnen lassen, was allein dieser Gesetzentwurf, den Sie uns vorgelegt haben, kosten würde. Da bin ich bei dem, was ich eingangs gesagt habe: Das Geld, was Sie meinen, aus der Steuerschätzung vom Monat Mai schon ausgeben zu wollen; Sie haben gesagt, einen Teil wollen Sie nur ausgeben.
Die Berechnung des Gesetzentwurfs der Oppositionsfraktion sieht allein für den Kindertagesstättenbereich insgesamt 2.832 zusätzliche Personalstellen vor. Das darf ich Ihnen dann einmal ganz kurz durchrechnen, das wären 40.000 € Jahreskosten, das entspricht allein 113 Mio. € nur für diesen Bereich und da ist noch gar nicht hineingerechnet, was Sie sonst in diesem Gesetz an Wünschen drin ha
ben. Das werden wir sicherlich in den folgenden Ausschuss-Sitzungen miteinander diskutieren. Allerdings die 113 Mio. €, Frau Kollegin Dr. Klaubert, ich weiß nicht, welche Steuerschätzung Sie gelesen haben; 113 Mio. € habe ich von keiner Steuerschätzung der letzten Jahre als Mehreinnahmen registrieren dürfen. Es ist sicherlich auch illusorisch, von dem Ausgangspunkt hier solche Wunschschlösser im Thüringer Landtag zu bauen.
Sie haben in Ihrem Antrag Punkte aufgegriffen, insbesondere zur Umsetzung der Erarbeitung des Bildungsplans, wo Sie wissen, dass wir uns zurzeit in der intensiven Vorbereitung des Starts des verbindlichen Bildungsplans im neuen Kindergartenjahr befinden. Ab dem Kindergarten- und Schuljahr 2008/2009 soll der neue Bildungsplan implementiert werden. Die Übergangsphase und Einführungsphase ist vorgesehen vom Jahr 2008 bis zum Jahr 2010. Sie wissen auch - auch das haben wir im Ausschuss schon diskutiert -, es geht momentan um Verwaltungsvereinbarungen, es geht momentan darum, wie die Erzieherinnen, die Einrichtungen auch auf die Umsetzung des Bildungsplans vorbereitet werden. Aber Sie wissen auch - und das betone ich für die CDUFraktion -, dass wir im vergangenen Jahr, als wir den Haushalt beschlossen haben, Geld in die Hand genommen haben. Wir haben als CDU-Fraktion den Antrag gestellt, dass 2,2 Mio. € im Haushalt bereitgestellt werden, um den Bildungsplan - momentan in der Erprobungsphase und in der Qualifizierungsphase für die Mitarbeiter - auf den Weg zu bringen. Der Bildungsplan wird gelobt von allen Seiten. Ich setze wie die anderen Fraktionen hier im Thüringer Landtag sicher darauf, dass der Bildungsplan auch qualitativ hochwertig umgesetzt wird. Wir werden uns auch sicherlich darüber verständigen müssen, mit welchem zeitlichen Umfang dies geschehen kann. Aber da bitte ich um Verständnis, Frau Kollegin Dr. Klaubert, Sie haben eine hohe Erwartungshaltung an das, was der Kultusminister Ihnen alles erklären soll, was er künftig anders machen wird. Ich darf die Erwartungshaltung vielleicht insofern als Parlamentarier relativieren. Ich habe eine hohe Erwartungshaltung, dass wir das dann hier als Parlament mit den entsprechenden Mehrheiten tun. Das Parlament wird die Entscheidung dazu treffen, wie wir im Zweifelsfall Änderungen am Kindertagesstättengesetz vornehmen können, wie wir auch andere Gesetzlichkeiten dazu ändern können. Auch das Gesetz wird im Zweifelsfall die Frage beantworten müssen, ob und woher wir das Geld dafür zur Verfügung stellen können. Diese Diskussion werden wir hier haben, insofern relativiere ich zumindest als Parlamentarier diese Erwartungshaltung, die Sie an dieser Stelle allein auf den Kultusminister fokussieren. Sie hatten etwas gesagt zum Ausbildungsniveau. Da widerspreche ich Ihnen, Frau Dr. Klaubert. Ich bin der Auffassung, wir haben qualifiziertes Per
sonal. Wir können in Thüringen, und das sagen uns auch die Vergleiche, die wir deutschlandweit haben, darauf verweisen, dass wir ausgesprochen gut qualifiziertes Personal in den Kindertageseinrichtungen haben. Das stelle ich fest. Das haben wir auch deswegen, weil wir beim Kindertageseinrichtungsgesetz das Fachkräftegebot formuliert haben. Wir haben alle sehr darauf beharrt, dass in dem Kindertageseinrichtungsgesetz in Thüringen, im Übrigen in einem der wenigen in Deutschland, eindeutig drinsteht: Alle, die mit Kindern arbeiten, sind ausschließlich qualifizierte ausgebildete Erzieher und Fachkräfte. Sie wissen, dass das in vielen anderen Bundesländern nicht so ist, wo die Gruppen dann in Fachkraft und Hilfskraft geteilt werden. Wir hatten auch damals die Diskussion hier im Thüringer Landtag. Ich stelle für die CDU-Fraktion fest, wir haben darauf beharrt. Es war gut, dass wir darauf beharrt haben. Das bringt uns nämlich heute in die Situation, dass ich Ihnen widersprechen kann und sagen kann, wir haben gut qualifiziertes Personal in den Einrichtungen. Wir wollen, dass es so bleibt. Genau deswegen diskutieren wir auch darüber, wie zukünftig in der Erziehererstausbildung der Bildungsplan stärker verankert wird. Genau deswegen diskutieren wir darüber, wie wir zukünftig mit weiterführenden, qualifizierenden Maßnahmen umgehen. Sie wissen, wir haben den Bachelor-Studiengang an der FH in Erfurt eingeführt. In den vergangenen Jahren haben …
Herr Abgeordneter Panse, wie stehen Sie denn dazu, weil Sie jetzt gerade zu diesem Bachelor-Modell für die Erzieherausbildung kommen, dass wir in Zukunft in diesem Bereich höhere Qualifikation brauchen und wie stehen Sie zur differenzierten Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern, also z.B. speziell für Kindertagesstätten oder für Horte oder eben für den Einsatz in der Jugendarbeit für ältere Altersgruppen?
Erstens: Der Bachelor-Studiengang, den wir an der FH in Erfurt haben, der mit jetzt 60 bis 70 Erzieherinnen im letzten Jahr begonnen hat, in diesem Jahr sich mit einer ähnlichen Anzahl fortsetzt, den begrüßen wir. Wir wollen, dass er gestärkt wird und dass er sich auch fortsetzt. Wir wollen ihn aber als aufbauenden Studiengang, der Erzieherinnen die Möglichkeit zu einer Weiterqualifikation bietet. Wir haben als CDU-Fraktion immer deutlich gemacht, wir wollen keine Erzieherausbildung, keine Grunderzieherausbildung auf Hochschulniveau, weil wir vielen jungen Mädchen, jungen Frauen auch damit die Möglichkeit des Zugangs zu einem Erzieherberuf in einer Kindertagesstätte verschließen würden. Das wollen wir nicht. Genau deswegen und auch vor dem Hintergrund, dass wir uns in den nächsten paar Jahren sehr wohl umschauen müssen, ob wir ausreichend junge Bewerberinnen finden werden, auch das ist ja ein Thema, wenn wir ehrlich miteinander umgehen, halte ich es für nicht ratsam, jetzt eine Diskussion darüber zu führen, ob wir gegebenenfalls die Zugangsvoraussetzungen für den Erzieherberuf in einer Kindertagesstätte so verengen. Ich glaube, dass wir gut beraten sind, die Erfahrung, die wir jetzt gerade an der FH in Erfurt machen, wo wir vorrangig mit dem Ziel, junge Frauen zu Leiterinnen zu qualifizieren, diesen Ausbildungsgang gestartet haben, sehr gut im Blick zu behalten.
Ein Zweites will ich sagen, da bin ich nah bei Ihnen. Wir haben zurzeit eine Ausbildung, wo wir den Erzieherberuf in der ganzen Spannbreite ausbilden vom Kindertagesstättenbereich bis zum Hortbereich. Ich wünsche mir da eine stärkere Akzentuierung und Spezialisierung. Sicherlich kann es ein grundstämmiger Ausbildungsgang sein, der in vielen Phasen parallel läuft, aber es wird entsprechend der Zeitpunkt kommen, wo es nicht mehr reicht, dass nur über die Praktika in den Einrichtungen die Spezialisierung erfolgt und es hinterher dann immer noch offenbleibt, ob die junge Frau ihren Erzieherberuf in einer Kindertageseinrichtung, in einem Hort oder wo auch immer, ausübt.
Das ist ein Stückchen Spezialisierung, das bedeutet aber nicht, dass wir insgesamt diesen Ausbildungsbereich über den Haufen werfen müssen. Das wollen wir auch nicht. Wir wollen, denke ich, und da sind wir uns einig, gemeinsam nach mehr Qualität in diesem Bereich schauen. Mehr Qualität heißt eben dann auch, dass wir das, was wir jetzt im qualifizierenden Bereich mit dem Bildungsplan, den Mitarbeiterinnen der Einrichtungen mit auf den Weg geben, selbstverständlich eins zu eins auch in die
Erziehererstausbildung einfließen lassen. Ich hatte es gesagt, wir werden in den nächsten paar Jahren - da pflichte ich Ihnen ausdrücklich bei - steigende Bedarfe in diesem Bereich haben. Die Generation der über 50-Jährigen in den Kindertageseinrichtungen macht inzwischen über 30 Prozent aus. Da wird es im Übrigen - und das hatte ich auch schon mal bei der Bildungsdiskussion gesagt - nicht ohne Weiteres gehen, dass man die älteren Kolleginnen jetzt motiviert und sagt, ihr könnt statt 30 Stunden jetzt zukünftig 40 Stunden arbeiten. Viele verbinden damit die Hoffnung und sagen, da haben wir ja noch Personalreserven. Ich wage das ein Stückchen zu relativieren, viele Kolleginnen, die in Kindertageseinrichtungen seit vielen Jahren arbeiten, auch verkürzt gearbeitet haben, werden das nicht mehr tun. Insofern müssen wir die Bemühungen durchaus verstärken, junge Frauen, aber auch junge Männer für den Erzieherberuf zu begeistern. Da gebe ich Ihnen ausdrücklich recht, Frau Kollegin Wolf, da ist aber in den letzten paar Jahren wenig geschehen. Ganze 47 Erzieher, die wir in Thüringen haben von 10.000 Erzieherinnen, ist kein Bild, was dafür spricht, dass es per se ein angenommener Beruf für junge Männer ist. Im Übrigen - allerdings auch da kann man Finnland zurate ziehen -, auch in Finnland ist es nicht per se so. Wir haben zwar als Bildungsausschuss zwei junge Männer präsentiert bekommen, die in einer Kindertageseinrichtung tätig sind, aber auf Nachfrage stellte sich heraus, es waren auch nur die beiden Leiter, die es in Helsinki gab, ansonsten gab es da auch nicht viele Erzieher, die in Kindertageseinrichtungen tätig sind. Das ist aber ein ganz anderes Feld. Darüber können wir uns sicherlich, Frau Kollegin Wolf, auch mal im Gleichstellungsausschuss unterhalten, was junge Männer von Frauenberufen abhält oder was junge Frauen von Männerberufen abhält.
Zurück zu Ihrem Antrag, den Sie uns vorgelegt haben. Sie fordern im zweiten Teil ganz am Ende des Antrags nach dem schulischen Bereich - zu dem Kollege Emde etwas sagen wird für unsere Fraktion - die kostenfreie Pausen- und Mittagsversorgung. Auch da wissen Sie, dass das zurzeit im Sozialausschuss Thema ist. Wir hatten in einer der letzten Plenarsitzungen beide Anträge, sowohl von der Linkspartei als auch von der SPD an den Sozialausschuss überwiesen. Wir sind momentan dabei, erst einmal festzustellen, wie ist tatsächlich dieser Bedarf in diesem Bereich. Ich relativiere einiges von dem, was zurzeit in der Öffentlichkeit darüber diskutiert wird. In Kindertageseinrichtungen ist es nicht das wesentliche Problem. In Kindertageseinrichtungen haben wir in Thüringen nahezu 100 Prozent der Kinder, die betreut werden, die auch dort Mittag essen, die auch an der ganz normalen Essenversorgung teilnehmen. Es sind ganz wenige Ausnahmen, so wenige Ausnahmen, dass das Kultusministe
rium praktisch bei jedem Kind hinterhertelefonieren könnte. Es gab 47 Kinder in ganz Thüringen, die nicht an der Mittagsversorgung teilnehmen. Und wenn man da einmal nachfragt, gibt es dafür durchaus plausible Gründe.
Es ist aber - und da pflichte ich Ihnen bei - augenscheinlich eher ein Thema in den Horten. In den Horten haben wir einen Durchschnitt von rund 70 Prozent der Kinder, die an der Mittagsversorgung teilnehmen. Wenn man danach fragt, warum nehmen die Kinder an der Mittagsversorgung nicht teil, habe ich in der Stadt Erfurt auf eine entsprechende Anfrage - da ist es einmal ausgewertet worden - von der Stadtverwaltung gesagt bekommen, da gibt es Ernährungsgewohnheiten, die anders aussehen, da gibt es Lebensmittelunverträglichkeit, da gibt es viele Kinder, die abends mit den Eltern essen, da gibt es viele Kinder, die auch mittags anderweitig essen und es gibt auch die finanziellen Aspekte. Diese vier Punkte, ich glaube, die muss man alle benennen. Man muss aber sehr genau hinschauen, was eigentlich ursächlich dafür ist, warum an der Mittagsversorgung nicht teilgenommen wird. Ich sage sehr deutlich, das mag manchmal auch mit dem persönlichen Geschmack des einen oder anderen jungen Menschen zu tun haben und auch damit, wie manchmal vom Elternhaus Wert auf gesunde Ernährung gelegt wird. Es ist nicht per se immer nur die Geldfrage. Da es aber in einigen Fällen die Geldfrage ist, hat sich sehr wohl der Bundesrat und haben auch wir uns als Landtag schon mit dieser Frage beschäftigt. Im Bundesrat, wissen Sie, liegt zurzeit ein Antrag vor von verschiedenen Bundesländern, der noch auf die Entscheidung wartet. Da geht es um die Kostenübernahme im Rahmen der Regelsatzerstattung für die Kinder, deren Eltern sich im SGB-II-Regelkreis befinden.
Ich hoffe sehr, dass wir im September dieses Jahres eine Regelung haben werden. Es gibt ganz verschiedene Modelle von 1,40 € Zuschlag pro Essenportion bis hin zu den Möglichkeiten, es außerhalb der Regelsatzleistungen, die gewährt werden, zusätzlich den Kommunen möglich zu machen. Es gibt in Thüringen eine ganze Menge an Kommunen, die haben damit begonnen. Die Stadt Frankenhausen, habe ich dieser Tage gelesen, macht es ab Beginn des nächsten Jahres, Schleusingen, auch andere Städte wollen eine kostenfreie Mittagsversorgung für ihre Kinder sicherstellen. Ich bin sehr wohl der Auffassung, das kann und soll auch auf kommunaler Ebene entschieden werden, da, wo man um die Summe der Probleme auch weiß. Die Landrätin Philip, glaube ich, Saalfeld-Rudolstadt hat sich dieser Frage auch mal sehr intensiv zugewandt.
ausschuss werden wir uns zu diesen beiden Anträgen positionieren. Was allerdings illusorisch ist - und das will ich auch hier gleich deutlich sagen -, grundsätzlich zu erwarten, das Land trägt zukünftig die Essenkosten für die Kinder insgesamt in Ganztagsbetreuung. Wer das glaubt, der glaubt auch, dass die Mai-Steuerschätzung ausreichen würde, komplett allein den Personalbedarf Ihres Kindertagesstättenänderungsgesetzes auszufinanzieren. Wir werden also im Sozialausschuss gut beraten sein, wenn wir im September erste Zahlen von kommunaler Seite bekommen, diese auszuwerten, dann aber auch darüber zu diskutieren und zu streiten, was hat das für Auswirkungen, was der Bund im Herbst mit der Neubemessung der Regelsätze im SGB II dann vornimmt.
Herr Panse, da Sie es jetzt noch einmal wiederholt haben, möchte ich Ihnen gern die Frage stellen, ob Sie als CDU-Fraktion beabsichtigen, die Erzieherstellen zukünftig insgesamt zu fördern, weil Sie ja von den 113 Mio. ausgegangen sind, das sind ja die Gesamtkosten der 2.825 benötigten Stellen, weil ansonsten finde ich es unredlich, die Zahl so zu nennen und so stehenzulassen.
Frau Kollegin Jung, unredlich ist es zunächst, wenn man Kosten oder Gesetze beschließt und die Kosten komplett auf andere Partner überwälzt. Sie wissen das, wir haben bei der Anhörung hier vom Gemeinde- und Städtebund und vom Landkreistag sehr deutlich gehört, über alles das, was wir an gesetzlichen Änderungen vornehmen im Kindertagesstättenbereich, alles, was da leistungserhöhende Standards angeht, mehr Personal, zusätzliche Aufforderungen an die kommunale Seite, kostenfreie Kindertagesstätten, sie erwarten selbstverständlich im Rahmen der Konnexität, dass Sie die Kosten erstattet bekommen. Deswegen habe ich diese Zahl von den 113 Mio. hier in den Raum gestellt, habe auch deutlich gemacht, dass die 113 Mio. sich ausschließlich auf das beziehen, was Sie an Personal mehr vor
sehen. Es gibt noch eine ganze Menge mehr, ich habe es vorhin gesagt, kostenfreies Kita-Jahr, die Frage der 0- bis 2-Jährigen, ob da zwei Erzieherinnen in der Gruppe sein müssen, die Frage, wie wir mit dem Rechtsanspruch und steigenden Bedarfen umgehen. Deswegen haben wir lange damals schon mit dem Volksbegehren gestritten um die tatsächlichen Kosten des Gesetzentwurfs, der uns auf dem Tisch lag. Der Verfassungsgerichtshof ist ja nicht umfänglich darauf eingegangen, hat es nicht berechnet. Ich bleibe aber für die CDU-Fraktion dabei, zur Redlichkeit gehört es dann natürlich, dass man sagt, die kommunale Seite erwartet genau dies und die kommunale Seite sagt uns in der Debatte, alles, was ihr an mehr an Standards beschließt, das bezahlt ihr auch. Deswegen hatte ich die 113 Mio. auch erneut genannt.
Ich will zum Schluss noch etwas zu dem Kindertagesstättenbereich insgesamt sagen. Es ist ja kein Geheimnis, alle Fraktionen im Thüringer Landtag beschäftigen sich mit möglichen Veränderungen, vielleicht auch Verbesserungen, auch in unserer Fraktion läuft diese Diskussion. Ich gehe schon davon aus, dass wir zu einer möglichen Novellierung des Kindertageseinrichtungsgesetzes kommen werden. Es wird auch da auf der einen Seite der Wunsch dessen sein, was wir uns gern alle als Sozialpolitiker vorstellen würden und auf der anderen Seite das sein, was wir insgesamt finanzieren können. Wir werden aber zu gegebener Zeit auch mit dem Gesetzentwurf der Fraktion, vielleicht auch mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung reden können. So hatten wir uns im Übrigen auch im Sozialausschuss verabredet, dass wir diesen zeitlichen Horizont, diese zeitliche Schiene durchaus sehen.
Abschließend noch zu dem Bericht: Ich kann nur sagen, vieles von dem, was Sie hier aufgelistet haben, hätte sich gut in einer Kleinen Anfrage wiedergefunden. Dann hätten Sie es vermutlich erstens schneller beantwortet gehabt, zweitens auch ihre eigenen Schlüsse daraus ziehen können. Wir als CDUFraktion teilen diese Struktur des Antrags nicht, weil wir der Auffassung sind, da wird bereits das Ziel vorgegeben, bevor überhaupt das Ministerium die Gelegenheit hat, eigene Ideen zu entwickeln und entsprechend vorzustellen. Aus diesem Grund kann ich nicht zur Zustimmung zu diesem Antrag raten. Vielen Dank.