Margit Jung
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Meine Anfrage hat sich jetzt erledigt, danke.
Verstehe ich, Herr Minister, Ihre Äußerung jetzt richtig, dass in größeren Städten keine Bürgerbeteiligungen möglich sind?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, nachdem wir uns jetzt über ein Jahr in unserem Ausschuss mit unserem Gesetzentwurf beschäftigen durften, und es ist ja heute schon mehrfach gefallen, wissen wir nun durch mehrfache Studien abgesichert, dass wir recht hatten, und ich sage das sehr bewusst, wir hatten recht. Es fehlen Erzieherinnen in den Kitas und das geht auf Kosten des jetzigen Fachpersonals und vor allem auf Kosten der Kinder. Die Argumente haben wir im Ausschuss in zahlreichen Reden, Podiumsdiskussionen usw. und auch hier im Plenum des Öfteren ausgetauscht. Mittlerweile hat diese Erkenntnis - und das hat Herr Panse ausgeführt -, unterstützt von ihrem eigenen Gutachten, auch schon die Landesregierung ereilt. Zu Ihrem Gutachten will ich nur anfügen, dass dieses Gutachten - das können Sie in der Kleinen Anfrage von mir nachlesen, ich habe die Nummer jetzt nicht im Kopf - ohne inhaltlichen Auftrag ausgegeben wurde. Wir haben damals sehr intensiv nachgefragt und für eine Evaluation eines Gesetzes ist das schon etwas merkwürdig, das kann man wirklich so sagen. Aber wie so oft haben wir nichts anderes erwartet als Wahlkampfgeschenke, Verheißungen und geschönte Zahlen. 60 Mio. € sollen für die frühkindliche Bildung ausgegeben werden, auf 1.000 Erzieherinnen sollen sich die Träger, die jetzigen Erzieherinnen und die Kinder, freuen. Die Kinder freuen? Da muss man sich die Frage stellen, wie viel Kinder von den jetzigen Kindern in Kindertagesstätten sind in 2013 eigentlich noch in der Kindertagesstätte; sie werden manche Leistungen überhaupt nicht in Emp
fang nehmen können. Zahlen, deren Größenordnungen mehr als durchsichtig sind. Wenn Sie, meine Damen und Herren von der Regierung, der CDU-Fraktion vorgehalten bekommen, dass Sie bei den Kitas 50 Mio. € gekürzt haben, versuchen Sie, die Menschen mit 60 Mio. € zu beeindrucken. Sie haben bereits vier Jahre den Kindern gute optimale Bildungschancen im frühkindlichen Bereich verwehrt. Sie planen noch einmal vier Jahre, bis insgesamt 1.000 Stellen wieder geschaffen werden. Noch nicht einmal die Angleichung auf bundesdurchschnittliches Niveau ist damit erreicht, von europäischen Normen überhaupt nicht zu reden. Vielleicht dann noch mal vier Jahre sind insgesamt 12 Jahre, damit ist eine Entwicklung in Gang getreten für Thüringen, der wir uns natürlich entschieden entgegensetzen.
Wenn das Volksbegehren, die Oppositionsfraktionen und Experten mindestens 2.000 zusätzliche Fachkräfte fordern, so sagen Sie ihnen, es besteht Handlungsbedarf. Das haben wir jetzt über 16 Monate vermisst. Wir brauchten eigentlich dieses Gutachten überhaupt nicht, um den Handlungsbedarf wirklich festzustellen.
Sie alle, die in Kindertagesstätten sind, wissen, die Situation in unseren Kindertagesstätten ist prekär. Jetzt täuschen Sie wieder. Die von Ihnen angekündigten 60 Mio. € sind mitnichten in Gänze für die Verbesserung des Personalschlüssels. Allein 35 Mio. € - Herr Panse sagte vorhin 38 Mio. € - davon werden kommendes Jahr für die Ausweitung des Thüringer Erziehungsgelds zur Verfügung gestellt. Sicherlich ein Teil - und ich hoffe einer großer Teil - davon wird in die Kitas zurückfließen, weil ein abgesenkter Rechtsanspruch auch dazu führen wird, dass wesentlich mehr Kinder schon mit einem Jahr die Kita besuchen werden.
Hier noch einmal ein paar Anmerkungen zu dem Erziehungsgeld. Ganz konform, Herr Panse, sind wir beim Erziehungsgeld nicht. Wir sagen, wir sind durchaus dafür, Erziehungsleistungen zu honorieren, das steht außer Frage, aber nicht dadurch, dass das Geld aus dem Kita-Bereich herausgezogen wurde; das haben Sie getan. Wir sind gegen diese Kombination Ihrer sogenannten Wahlfreiheit. Ich werde nie verstehen und ich werde auch nicht müde, das immer wieder zu sagen, warum man diese Bürokratie überhaupt machen muss. Warum bekommen denn nicht die Eltern, die Erziehungsgeld und Erziehungsleistungen zu Hause bringen, auf Antrag dieses Erziehungsgeld, ansonsten fließt das Geld in die Kita. Ich kann nicht nachvollziehen, warum man dieses so machen muss, wie es momentan bürokratisch passiert.
Herr Matschie, mit Ihnen kann ich natürlich auch nicht übereinstimmen. Ich sage auch ganz deutlich,
das war immer unser Ansatz, wir sind dafür, jedes Kind als solches zu betrachten. Damit hat für uns das Kind den Anspruch auf dieses Geld, wenn wir auf der einen Seite sagen Kindertagesstätte und auf der anderen Seite sagen Erziehungsleistung, aber - ich wiederhole es noch mal - unter der Voraussetzung, dass ausreichend Mittel in den Kindertagesstätten zur Verfügung stehen. Zunächst bleiben lediglich 25 Mio. €, die direkt für die Kitas zur Verfügung gestellt werden sollen. Herr Panse sprach vorhin von 21, das sind die Differenzen beim Erziehungsgeld. Das ist nicht mal die Hälfte dessen, was Sie in den Kitas gekürzt haben. Anstatt das parlamentarische Verfahren unseres Gesetzentwurfs zu nutzen und wirklich gesetzliche Regelungen und ein neues Gesetz oder Veränderungen des Gesetzes vorzulegen, werden entscheidende Verbesserungen weiter verschleppt. Mit Ihrem Entschließungsantrag, der uns nun vorliegt, soll es ab dem 1. August pro Kind 20 € mehr für die Kommunen geben. Das wird aber nicht in das Gesetz geschrieben, sondern mittels einer Verordnung soll das angewiesen werden.
Was bedeutet das eigentlich? Es bedeutet wiederholt eine völlig ungleiche Entwicklungsmöglichkeit für die Kinder im Land Thüringen. Das bedeutet, große Städte wie Erfurt, Herr Panse sagt es, oder Gera könnten angeblich davon profitieren, kleine Gemeinden sehr viel weniger. Ich will es Ihnen an der Stadt Gera einfach mal vorrechnen. In Gera gibt es durchschnittlich 700 Geburten im Jahr. Das sind 28.000 € pro Monat, was der Kommune zur Verfügung steht. Wenn man von 3.500 € pro Erzieherin ausgeht, sind das acht Erzieher. Da wir in Gera aber den Rechtsanspruch ab dem ersten Lebensjahr schon lange verwirklicht haben und dadurch natürlich bereits jetzt einen Anteil der Betreuung von über 50 Prozent haben, musste die Stadt nach Ihrem letzten Gesetz über 40 Erzieherinnen in diesem Krippenbereich kündigen. Jetzt schaffen wir acht. Daran sieht man diese Mogelpackung, die das beinhaltet, wenn wir diese Stellen schaffen. Ich bin wirklich gespannt, wie Ihre Verordnung aussehen wird. Nicht nur wir, sondern auch der Gemeinde- und Städtebund befürchtet, ob dann Städte wie Gera, die einer Haushaltskonsolidierung unterliegen, dies wirklich zusätzlich ausgeben dürfen. Auf diese Regelung sind wir wirklich gespannt.
Aber ich will noch mal was zu kleinen Gemeinden sagen. Ihr Entschließungsantrag bringt überhaupt keine Lösung für kleine Einrichtungen. Eine Gemeinde, in der im Jahr zwei Kinder geboren werden, bekommt im Monat 80 €. Wenn diese vier Kinder wirklich in die Einrichtung gehen und wir einen Schlüssel von 1 : 5 haben, können Sie sich selbst ausrechnen, welche Belastung auf diese Gemeinde wirklich zukommt. Für diese Gemeinden gibt es überhaupt keine Entlastung. Der Schlüssel von 1 : 5, den Sie vor
schlagen und den wir natürlich auch als Verbesserung begrüßen, das will ich ausdrücklich sagen, stellt aber auch zu der vorhergehenden Praxis, nicht zu Ihrem Gesetzentwurf, eine Verschlechterung dar. Dort hatten wir schon mal einen Schlüssel von 1 : 4. Im Gesetz stand Betreuung 1 : 8, in der Praxis wurde eine Krippengruppe mit 2 VbE bestückt. Darin lagen auch immer unsere Auseinandersetzungen, ich will das einfach noch mal wiederholen. Wie gesagt, für dieses Jahr heißt das, dass ca. 3,4 Mio. zu erwarten sind. Der Gemeinde- und Städtebund geht davon aus, dass gerade mal 200 Stellen geschaffen werden können. Ich hatte das gleiche Zitat wie Herr Matschie, ich erspare mir das jetzt. Das geht aber nur, wenn das Geld tatsächlich für Personal eingesetzt wird.
Was aber kommt wirklich in das Gesetz - das ist für uns dann die entscheidende Frage - und wann kommt dieses Gesetz? Das fragen sich nicht nur wir, sondern auch die kommunalen Spitzenverbände, die in Sachen Kitas ohnehin etwas verschnupft sind. Ich finde, es war ein sehr schlechter Stil, dass eine Arbeitsgruppe einberufen worden ist und Ergebnisse vorher verkündet worden sind, die dort eigentlich erst erarbeitet werden sollten. Ich erinnere sehr gern an unsere Diskussion im Ausschuss, wo wir gesagt haben, was soll denn jetzt noch mal eine Arbeitsgruppe leisten, wo wir vorher die Ergebnisse verkündet haben. Der Gemeinde- und Städtebund ist aber nicht der einzige, der den Ankündigungen dieser Regierung nicht mehr vertraut. Der Auftakt des Volksbegehrens für eine bessere Familienpolitik hat gezeigt, dass sich viele Menschen in Thüringen nicht mehr auf Ihr Versprechen verlassen wollen, sondern konkrete Festlegungen erwarten. Anders ist für mich nicht zu erklären, warum der zweite Anlauf des Volksbegehrens so erfolgreich gestartet ist. Allein an einem Tag wurden über 3.000 Unterschriften für die Zulassung zu einem zweiten Anlauf gesammelt, obwohl mehr als sechs Wochen Zeit sind. Ich will Herrn Althaus sehr gern an dieser Stelle auch mal korrigieren, der zweite Anlauf besagt überhaupt nicht, dass das Erziehungsgeld abgeschafft wird, das steht da nicht drin, und er besagt auch nicht, dass die Stiftung FamilienSinn abgeschafft wird, das steht auch nicht drin. Aber in dem Interview, warum gegen das Volksbegehren geredet wird, war gestern in der TA zu lesen. Ich denke, die Entschlossenheit der Eltern ist wirklich zu erkennen, wenn Eltern vier Jahre an so einem Prozess festhalten, wo die Kinder zum Teil nicht mal mehr in den Einrichtungen sind, dann kann man an dieser Stelle diesen Eltern wirklich nur danke sagen.
Wie immer bei den großen Ankündigungen der Regierung wissen die Menschen nicht, was sie nun wirklich erwartet. Gibt es mehr Erzieherinnen in ganz Thüringen oder in kleinen Einrichtungen? Was
passiert da mit den 80 €? Kommt überhaupt Geld bei den Kommunen an? Werden bürokratische Hindernisse abgebaut oder müssen wieder viele unsinnige Papiere ausgefüllt werden? Für uns ist eins klar: Wenn Sie mit Ihren unverbindlichen Ankündigungen weitermachen, wird es auch im Jahr 2013 keine 1.000 zusätzlichen Vollzeitstellen in Thüringen geben. Uns freut jedoch, dass sich die Menschen kein X vor dem U mehr vormachen lassen. Ihr Versuch, dem Volksbegehren mit großen Zahlen den Wind aus den Segeln zu nehmen, ist gescheitert. Herr Fiedler hat heute in der Aktuellen Stunde gesagt, wenn wir Geld in die Hand nehmen müssen, dann tun wir es. Alle sagen, wir müssen, also tun wir es. Unsere Fraktion wird sich trotz aller Kritik an Ihrem Antrag - weil wir hoffen, dass es zu einer Verbesserung führt - dem Entschließungsantrag nicht verwehren, schon aus einem einzigen Grund, dass Sie nicht sagen können, dass Sie die Verbesserungen herbeigeführt haben. Wir werden uns dem nicht verwehren, wir werden bei der Kritik bleiben. Es ist nur ein erster Schritt, es ist nicht ausreichend und wir hoffen, dass die Menschen es erkennen, um am 30. August genau diese Entscheidung treffen zu können.
Herr Minister, ich wollte die Frage an der Stelle stellen, wo Sie sagten, wir haben keine Lösungsmöglichkeiten für kleine Einrichtungen - dann haben Sie unseren Gesetzentwurf nicht gelesen. Dieser Teil, auf den ich mich beziehe, hat ja zu viel Missverständnissen geführt, wo wir gesagt haben, es muss ein Mindestpersonal anwesend sein mit zwei Erzieherinnen und damit natürlich auch in kleinen Einrichtungen. Das wäre z.B. die Mindestausstattung, dass mindestens zwei VbE da sind. Ich glaube, das haben Sie übersehen. Also wir hatten den Ansatz in unserem Gesetz.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir haben den Bericht von Minister Müller gehört und es bleibt eine Frage im Raum stehen: Warum hat das so lange gedauert? Ich möchte an dieser Stelle noch einmal daran erinnern, das Bundesprogramm wurde bereits am 28.07.2007 beschlossen und am 05.09.2007 wurde die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Bundesländer mitgeteilt. Damit die Gelder bereits 2008 zur Verfügung gestellt werden konnten, stimmte der Bundesrat bereits im November 2007 dem Gesetz zu. Seitdem ist viel Zeit ins Land gegangen. Seitdem weiß die Landesregierung - die Zahlen hat der Kultusminister genannt -, dass im Jahr 2008 eine Summe von rund 9 Mio. € zur Verfügung stand und kein einziger Euro davon wurde im Jahr 2008 ausgegeben. Seitdem weiß die Landesregierung auch, dass rund 8,9 Mio. € für das Jahr 2009 zur Verfügung stehen. Die Anträge sind da, der Bedarf ist also da.
Aber mit Verlaub, meine Damen und Herren der Landesregierung und der Regierungsfraktion, stelle ich noch einmal die Frage, warum hat das so lange gedauert? Auf eine Mündliche Anfrage von mir vom 20.09.2007 antwortete mir der damalige Kultusminister Prof. Dr. Goebel, „ein Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung liegt vor, über den die Chefs der Staatskanzleien auf ihrer heutigen Sitzung beraten. Anschließend beraten im Oktober die Ministerpräsidenten der Länder darüber. Danach kann der Entwurf von den Ländern unterzeichnet werden.“ Seit dem Oktober 2007 verging fast ein ganzes Jahr, bis in Thüringen die ersten Anträge überhaupt angenommen wurden. Warum aber waren die anderen Länder so viel schneller? Bayern hat bereits am 2. Oktober vergangenen Jahres 81 Mio. € angemeldet und über 2,7 Mio. € ausgereicht. Wenn es also keinen für mich sachlich überzeugenden Grund gibt, bleiben dann nur Vermutungen. Entweder wollten Sie keinen schnellen Ausbau der Kinderbetreuung im Krippenbereich, weil Sie damit Ihrem eigenen Familiengesetz ein Armutszeugnis ausgestellt hätten,
oder Sie brauchen für dieses Jahr ein Wahlkampfgeschenk. Das nächste Volksbegehren gegen Ihre Politik steht in den Startlöchern und wie Sie mit dem heutigen Tag eingestehen müssen, können Volksbegehren in diesem Lande durchaus erfolgreich sein.
Wenn Sie zeitgleich das gesamte Geld für die Jahre 2008 und 2009 in diesem Jahr zur Verfügung stellen, hoffen Sie vielleicht darauf, dass Sie die Menschen aus Dankbarkeit wählen. Ob das aufgeht, werden Sie selbst sehen. Unsere Erfahrungen in Kitas, bei Eltern, in Gesprächen mit Erzieherinnen sind andere. Deren Geduld ist längst aufgebraucht und sie werden bis zum 30. August sicher nicht alles vergessen haben, was Sie ihnen in den letzten zwei Jahren zugemutet haben. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, auch wenn es spät ist, es ist notwendig, darüber zu reden. Wir beschäftigen uns wieder einmal damit, dass es trotz wissenschaftlicher Untersuchungen, internationaler Berechnungsvorschläge für eine Personalbemessung und Klagen aus den Kitas, der Bildungsplan sei nicht umsetzbar, immer noch nicht gelungen ist, den von den Oppositionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf im Ausschuss abzuschließen. Von Ihnen, Herr Panse, durften wir uns sagen lassen, dass es erhebliche Unterschiede in der fachlichen Empfehlung des Gutachtens von Prof. Opielka und Prof. Winkler und unserem Gesetzentwurf gäbe. Deswegen, und nicht etwa, weil die Regierungsfraktion andere Vorstellungen habe, könne man den Gesetzentwurf nicht beschließen.
Wer sagt denn, dass die Mehrheitsfraktion der Vorlage der Opposition folgen muss. Niemand verbietet Ihnen, den Entwurf abzulehnen. Ebenso verwehrt Ihnen niemand, zu unserer Vorlage Änderungsanträge einzubringen oder einen eigenen Entwurf als Alternative vorzulegen. Das aber scheint Ihnen nicht möglich zu sein. Für mich heißt das Folgendes: Entweder wollen Sie in dieser Legislaturperiode keine Ergebnisse mehr oder Sie wissen nicht, was Sie wollen oder das, was Sie wollen, wird seitens der Landesregierung blockiert und Sie finden keinen gemeinsamen Konsens.
Welche Erkenntnisse brauchen Sie denn noch, um dem Notstand bei der Betreuung von Krippenkindern z.B. abzuhelfen? Welcher Wissenschaftler muss Ihnen noch beweisen, dass mit dieser Personalausstattung dieser Bildungsplan nicht umzusetzen ist?
Wie gehen Sie mit der Feststellung von Herrn Prof. Winkler um, dass höchste Eile geboten sei, nicht zuletzt, weil hier ausgebildete Fachkräfte in andere Bundesländer abwandern würden? Sie tun ja gerade so, als wäre Ihnen erst im Februar dieses Jahres aufgefallen, dass es dafür einen Handlungsbedarf gäbe.
Meine Damen und Herren, wir haben die Berechnungen der LIGA, die Vorschläge von Bertelsmann, wir haben den bundesdeutschen Vergleich, internationale Vorschläge und, und, und - und nun auch das Gutachten von Prof. Opielka. Eines beweisen sie alle gemeinsam: In Thüringen gibt es zu wenig Personal in den Kindertagesstätten,
zu wenig Personal für die Betreuung von Kleinstkindern, zu wenig Personal für umfangreiche Qualifizierungsmaßnahmen der Fachkräfte, zu wenig Personal, um Kindertagesstätten wirklich zu Bildungseinrichtungen werden zu lassen und den Bildungsplan umzusetzen, zu wenig Personal für Elterngespräche. Das alles wissen Sie schon lange und Sie handeln trotzdem nicht. Wenn Sie sich schon auf ein Gutachten beziehen, dass die knappen Ressourcen in Thüringen bei seiner Empfehlung berücksichtigt, dann gibt es aus unserer Sicht gar keinen Grund mehr, nicht endlich einen eigenen Vorschlag auf den Tisch zu legen. Ich kann nur sagen, handeln Sie endlich! Wenn Sie schon nicht unseren Vorschlägen folgen wollen, dann nehmen Sie die Erkenntnisse aus Studien und Gutachten zur Grundlage und legen Sie einen eigenen Vorschlag vor. Jeder Monat, jede Ausschuss-Sitzung, die vertrödelt wird, geht zulasten der Kinder und Erzieherinnen.
Selbst wenn Eltern mit ihren Erzieherinnen zufrieden sind, heißt das ja nicht, dass die Kinder bestmöglich gefördert werden können. Wenn Erzieherinnen ihre Freizeit für Elterngespräche hergeben müssen, wenn für Vor- und Nachbereitungszeiten pro Kind und Woche nur sechs Minuten zur Verfügung stehen, brauchen wir uns nicht darüber zu wundern, dass Kinder aus vor allem bildungsfernen Schichten nicht wirklich gut auf ein Bildungssystem vorbereitet werden können, das seinerseits auch sozial selektiert wird. Ich danke.
Ja, es tut mir leid, aber ich kann das so nicht stehen lassen, vor allen Dingen das Erste nicht mit der Ausschussberatung.
Wie Sie sich vielleicht erinnern, haben wir das Plenum auf den 3. April gelegt, das war ja Ihre Entscheidung und das war unsere reguläre AusschussSitzung. Diese Ausschuss-Sitzung hatten wir vorher vereinbart am 27. März durchzuführen, wo danach auch die Plenumsdebatte feststand. Also die Ergebnisse des Ausschusses am 27. März wären am 3. April nicht mehr auf das Plenum gekommen. Somit ist es völlig unerheblich, ob wir am 24.04. zum wiederholten Male, Herr Panse, Ihr Versprechen auf der Tagesordnung haben, das Ding abschließend zu beraten oder nicht.
Ja, natürlich.
Nein, ganz eindeutig nein. Aber ich will noch zwei andere Dinge sagen.
Nein, ich bin nicht bereit, darauf zu antworten, weil das eine Provokation ist. Ich könnte da viele andere Dinge erzählen.
Nein.
Ich will noch mal auf Ihre Rede eingehen, Herr Panse. Sie erheben als Regierungsfraktion ein Gutachten und machen das adlig. Wir haben hier ausgeführt, es gibt viele Gutachten. In den vielen Gutachten gibt es unterschiedliche Ergebnisse.
Es gibt Aussagen in dem Gutachten, die der Landesregierung - das muss dann auch hier gesagt werden - keineswegs schmeicheln. Es gibt Leerstellen in dem Gutachten. Das hat Prof. Winkler auch selber gesagt, z.B. Integration von Kindern mit Behinderung. Es erstaunt mich deswegen noch umso mehr, weil Sie damit unterstellen, die Behandlung des Gesetzentwurfs könnte nur mit diesem Gutachten abgeschlossen werden.
Ich möchte noch einen weiteren Punkt anschneiden, und zwar zur Stiftung FamilienSinn. Auch haben die Gutachter unsere schon seit Beginn geäußerte Kritik an der Stiftung FamilienSinn bestätigt. Da stimme ich Ihnen überhaupt nicht zu. Prof. Winkler verwies ausdrücklich darauf, dass er einen grundlegenden verfassungsrechtlichen Vorbehalt gegenüber der Auslagerung von staatlichen Aufgaben in
Stiftungen hat. Ich will Ihnen noch mal deutlich sagen: Wir bleiben dabei, Stiftungen sollten privatrechtliche Aufgaben übernehmen, aber nicht für staatliche Aufgaben gegründet werden. Deswegen sind wir auch nach wie vor dafür, die Stiftung FamilienSinn wieder abzuschaffen und die Aufgaben in die Landeshoheit zurückzuholen.
Ich stimme Ihnen da sehr zu, weil die Gutachter sehr deutlich bescheinigt haben, dass das Erziehungsgeld prinzipiell nicht abgelehnt wird, aber die Art und Weise, wie es hier gehandhabt wird, mit der Wahlfreiheit deutlich abgelehnt wird.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, am 08.12.2008 veröffentlichte die Bertelsmann Stiftung die Bevölkerungsprognose bis 2025. Das Fazit - und das ist nicht neu -: Deutschland wird
immer älter. Prognostiziert wird, bis 2025 wird die Zahl der über 80-Jährigen bundesweit über 70 Prozent zunehmen. Nach der Länderprognose von Bertelsmann schrumpft die Bevölkerung in Thüringen bis 2025 um 14 Prozent. Das entspricht ca. 330.000 Einwohnern. Der Thüringer Wald und die Region Ostthüringen müssen dabei mit dem größten Rückgang rechnen. 2025 wird die Hälfte der Einwohner in Thüringen älter als 53 Jahre sein. Bis zum Jahr 2025 wird in Thüringen der Anteil der hoch betagten Menschen um 76 Prozent zunehmen. Sie werden dann mehr als 9 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachen.
Meine Damen und Herren, allein aus diesen Zahlen folgt, Bedürfnisse und Interessen von Seniorinnen und Senioren müssen in der Politik und auf allen Ebenen als Querschnittsaufgabe berücksichtigt werden. Vor allem aber das Lebensumfeld vor Ort, von der Gestaltung der Infrastruktur bis zur Gestaltung der Versorgung mit den Dingen des täglichen Bedarfs, der Gesundheitsversorgung und des Kulturangebots muss auf die Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur angepasst werden. Diese Anpassungsarbeit kann nicht von heute auf morgen passieren, deshalb müssen wir schon jetzt beginnen. Aber diese Aktivitäten dürfen nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg geschehen, die Bevölkerungsgruppe, um die es geht, darf im politischen Entscheidungsprozess nicht außen vorgelassen werden, weder auf Landesebene noch auf kommunaler Ebene. Und wenn wir ein Gesetz zur Mitbestimmung vorgelegt haben, muss man sich natürlich die Frage beantworten: Was ist denn Mitbestimmung? Mitbestimmung ist die Gewährung von Entscheidungsbefugnissen für diejenigen, die von den Entscheidungen betroffen, aber aufgrund formaler Rechts- und Besitzverhältnisse keinen Einfluss auf Entscheidungsprozesse haben. Es ist also eine Frage der demokratischen Teilnahme und eine Frage der Gerechtigkeit. Die Notwendigkeit zur Mitbestimmung von Senioren hat sich grundlegend geändert. Mittlerweile gibt es einen hohen Anteil von Senioren mit höherer aktiver Lebensdauer und veränderten Bildungsvoraussetzungen. Wir haben es mit zunehmenden Auslagerungen von Aufgaben der staatlichen Altenpolitik auf die kommunale Ebene zu tun und mit zunehmenden Eingriffen des Staates in die Alterssicherungspolitik.
Deshalb und zur Sicherung und Förderung einer umfassenden und flächendeckenden Interessenvertretung und Mitbestimmung der Seniorinnen und Senioren in Thüringen haben wir in dem Gesetzentwurf vier Punkte ganz konkret vorgesehen, die ich hier noch einmal ausführen will.
Zum einen die Verpflichtung zur Schaffung von Seniorenbeiräten: Wie ist denn die Situation in Thü
ringen? Wir haben viele Seniorenvertretungen, die zum Teil e.V. sind. Wir haben Seniorenbeiräte, aber wir haben sie dort, wo die Senioren es geschafft haben, sie einzurichten. Wir haben sie zum Teil in e.V.’s auf freiwilliger Basis, wir haben aber kein Netz von Seniorenvertretungen und Seniorenbeiräten. Deshalb wollen wir in kreisfreien Städten und in Landkreisen verbindlich Seniorenbeiräte schaffen, um so eine Grundstruktur eines solchen Netzes einzurichten. Die beste Wirkungsform der Seniorenbeiräte ist aber natürlich die Gemeinde und das sagen wir auch so deutlich. Deshalb wollen wir, dass in den Gemeinden Seniorenbeiräte dann geschaffen werden müssen, wenn es Seniorinnen und Senioren gibt, die es wollen. Wir wollen nicht, und das will ich noch einmal ausdrücklich sagen, dass sich die Gemeinde in einem kleinen Ort die Senioren suchen muss, um dann einen Seniorenbeirat zu bilden. Wir wollen mit dem Gesetz - und das finden wir sehr wichtig - die Absicherung der engen Zusammenarbeit von Seniorenbeiräten mit den Seniorenorganisationen erreichen. Das haben wir in den Paragrafen geregelt, wo die Seniorenorganisationen ihre Vertreter benennen können. Wir haben in dem Gesetz die Regelung zur Absicherung der personellen und sächlichen Logistik und der inhaltlichen Arbeit von Seniorenbüros geregelt. Ich denke, das ist eine sehr wichtige koordinierende Funktion in dem Gesetzentwurf, um diese Arbeit wirklich netzwerkartig zu gestalten. Wir haben die lokalen, regionalen und landesweiten seniorenpolitischen Planungen gefordert. Ich glaube, genau darin liegt eigentlich unser Hauptdefizit. Hätten wir die, wäre schon längst erkannt worden in diesem Land, dass es um Mitbestimmung geht und wir die Mitbestimmung nicht außen vorlassen können.
Zu einigen Diskussionspunkten, die auch zum Teil von der Kollegin Künast angesprochen worden sind: Kollegin Künast, Sie sagten, wir haben Ihre Ideen aufgegriffen. Ich gehe davon aus, dass Sie wie wir die Ideen aus dem täglichen Zusammentreffen von Verbänden, Vereinen und Seniorenorganisationen haben. Wenn Sie das so gemeint haben, dann kann ich durchaus damit umgehen, denn ansonsten würde ich das direkt zurückweisen, weil wir eine Forderung umsetzen, die seit Jahren, seit mehr als 12 Jahren auch in Thüringen diskutiert wird, die Mitbestimmung gesetzlich in der Kommunalordnung zu verankern.
Sie sprachen die Altersgrenze 55 an. Das war in den ganzen Diskussionspunkten wirklich eine sehr umfangreiche Diskussion. Es scheint auf den ersten Blick nicht logisch zu sein, dass man Seniorenalter ab 55 bestimmt, das mag sein, weil die Hochaltrigkeit, das sagte ich ja am Anfang, enorm zunimmt. Die andere Seite ist natürlich, wir haben immer noch die Situation, dass viele Menschen gera
de in diesem Alter aus dem Erwerbsleben ausscheiden, und sie in direkter Form dann in Mitbestimmung zu bringen, ist natürlich auch eine Form, die man wählen kann. Aber den Hauptgrund, den will ich Ihnen hier ganz deutlich sagen, warum wir es gewählt haben. In den Seniorenbeiräten und -vertretungen, die es gibt, hat die überwiegende Mehrzahl sich selbst dieses Alter gewählt. Wir wollten das, was besteht, natürlich mit unserem Gesetzentwurf nicht in Konfrontation bringen.
Die Rolle des Landesseniorenbeirats, Frau Künast, haben Sie auch angesprochen. Wir sagen ganz klar, der jetzige Landesseniorenbeirat erfüllt in keinster Weise die Mitbestimmung und Mitvertretung. Ich habe es schon mehrfach ausgeführt, ich erspare mir das heute. Allein schon die Frage des Zweimaltagens nur pro Jahr kann diese Aufgabe überhaupt nicht erfüllen, weil in unserer so schnelllebigen Zeit die Probleme der Seniorinnen und Senioren da natürlich ganz genauso anstehen.
Die Sozialberichterstattung haben Sie angeführt, alle zwei Jahre: Auch das haben wir lange diskutiert. Wir haben sehr bewusst die zwei Jahre jetzt gewählt als Diskussionsgrundlage, weil wir sagen, da es überhaupt keine Berichterstattung gibt, haben wir nicht den Anspruch, am Anfang die umfangreichste Landesseniorenberichterstattung zu haben. Wir sagen sehr deutlich, die Landesregierung soll alle zwei Jahre berichten und das Ganze fortschreiben. In diesem Rahmen halten wir auch diesen Zeitraum durchaus für möglich.
Wir haben in dem Diskussionsprozess natürlich auch das Berliner Gesetz diskutiert. Das Berliner Gesetz ist ja ein Gesetz mit Wahlverfahren und das spielt in der Diskussion natürlich eine große Rolle. Ein Wahlverfahren durch alle älteren Menschen vor Ort wäre zwar sehr wünschenswert und sollte für die zukünftige Ausgestaltung von Mitbestimmungsmöglichkeiten auch im Blick behalten werden, das durchaus; nur, die praktischen Erfahrungen in Berlin haben sehr deutlich gezeigt, dass auf dem Stand, auch wo wir uns befinden, das zu einer sehr geringen Wahlbeteiligung führt. Das bedeutet, dass eine allgemeine Wahl durch Senioren erst dann sinnvoll ist, wenn die Arbeit der Seniorenbeiräte sich auf einem festen Fundament entwickelt hat.
Zu den Seniorenbüros: Ich glaube, die Seniorenbüros, wir haben noch ganze acht im Land Thüringen in Städten und Landkreisen, die zum Teil auf öffentliche Initiative eingerichtet wurden, zum Teil auch als eigene Veranstaltung gemeinnütziger und kirchlicher Organisationen oder anderer Strukturen noch existieren. Das ist wirklich ein kläglicher Rest eines früher viel stärkeren Netzwerks. Diese wichtigen Einrichtungen und Strukturen sind aber in den letzten
Jahren der Sparwut der CDU zum Opfer gefallen. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht den Aufbau und Wiederaufbau eines entsprechenden Netzwerks von Seniorenbüros vor. Die Aufgaben der Seniorenbüros sind im Gesetz ausführlich beschrieben und ich erspare mir einfach noch mal die Ausführungen dazu.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass erst zu dem 1. Sozialgipfel am 10. Juni zur Teilhabe von älteren Menschen in unserer Gesellschaft eine Resolution verabschiedet worden ist. Gestatten Sie mir, diesen ersten Punkt einfach noch mal zu verlesen: Der Freistaat Thüringen benötigt gesetzliche Regelungen, die die Partizipationsmöglichkeiten von älteren Menschen erweitern. Sie sollen die politische Interessenvertretung in Seniorenvertretungen und -beiräten sowie Rahmenbedingungen für das bürgerschaftliche Engagement von Älteren festschreiben, um die Bedingungen für eine Beteiligung von älteren Menschen am gesellschaftlichen Leben, verbunden mit einer Wertschätzungs- und Würdigungskultur zu verbessern.
Ich glaube, unser Gesetzentwurf entspricht genau diesem Anliegen. Auch wir beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Ich hoffe, dass wir alle anderen Fragen dann im Ausschuss auch entsprechend klären können. Ich danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, werte Gäste, durch den Beschluss des Landtags vom 4. Juli 2008 ist der Gesetzentwurf „Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch Kranker“ an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen worden. Am 9. Juli bereits haben wir eine umfangreiche schriftliche Anhörung beschlossen. In der Beratung am 5. September 2008 stellten wir in einer ersten Auswertung der umfangreichen schriftlichen Anhörung fest, dass der Änderungsbedarf des Gesetzes aus Sicht der Angehörten sehr umfangreich war. Die Landesregierung erklärte sich deshalb bereit, eine Synopse in Gegenüberstellung mit dem Gesetz von 1994, den Stellungnahmen und dem Votum der Landesregierung dazu zu erarbeiten, die 51-seitig dem Ausschuss dann vorlag. Hervorheben möchte ich das Bestreben aller Ausschussmitglieder und der Landesregierung, dieses Gesetzesvorhaben fach- und sachgerecht zügig trotz des großen Änderungsbedarfs abzuschließen. Eine umfangreiche Beratung des Gesetzes mit den Aus
schussmitgliedern der Fraktionen der SPD sowie der LINKEN und dem Ministerium und der Ministerin war eine bisher unbekannte, aber, ich denke, in diesem Prozess sehr hilfreiche und effektive Arbeitsweise. Hauptdiskussionspunkt war die exakte Trennung der Regelungen für den Maßregelvollzug und die Unterbringung psychisch Kranker, ob man diese Sachverhalte in einem Gesetz oder besser in zwei Gesetzen abarbeitet. Der Ausschuss folgte dem Grundsatz des Ministeriums der integrierten Versorgung von Patienten des Maßregelvollzugs. Das heißt, dass diese Patienten nicht in separaten Krankenhäusern, sondern in Kliniken der Fachkrankenhäuser für Psychiatrie und Neurologie behandelt werden. Daher ist es fach- und sachgerecht, die Regelungen zur Behandlung von Maßregelvollzugspatienten und anderen psychisch kranken Menschen in einem Gesetz zu treffen. Auf der Grundlage der Änderungsanträge der Fraktion der CDU vom 13.11.2008, die sich in der Synopse der Landesregierung zum großen Teil wiederfanden, beschloss der Ausschuss am 5. Dezember einstimmig die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung in der Drucksache 4/4701.
Nach dem Beschluss des Ausschusses bat der Sprecher der AG Krankenhauspsychiatrie, Herr Dr. Richard Serfling - er ist auch Chefarzt der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar gGmbH -, mit Schreiben vom 08.12.2008 an Kollegen Panse, nachrichtlich an mich als Ausschussvorsitzende, den Satz 1 des Absatzes 2 des § 7 wie folgt zu ändern: „Die Krankenhäuser haben geeignete Maßnahmen zu treffen, dass sich der Betroffene der Unterbringung nicht entzieht.“ Der bisherige Satz lautete: „Die Krankenhäuser haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass sich die Betroffenen der Unterbringung nicht entziehen könnten.“ Wir konnten über diesen Änderungsbedarf im Ausschuss nicht mehr befinden. Ich bitte Sie um Zustimmung zur Beschlussempfehlung und auch zum Änderungsantrag, den dann meine Kollegin Frau Dr. Fuchs noch begründet, sowie um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Danke.
Übergabe der Antragsunterlagen für das Hauhaltsjahr 2009
Das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat gemäß § 44 Abs. 3 der Thüringer Landeshaushaltsordnung durch Beleihungsbescheid vom 18. Juli 2008 mit Wirkung vom 1. August 2008 die hoheitlichen Aufgaben zur Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben im eigenen Namen und in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts an die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen (GFAW) beliehen. Bei unterschiedlichsten Sozialvereinen gingen Ende Oktober 2008 Schreiben der GFAW ein, in denen die Vereine aufgefordert werden, ihre Fördermittelanträge für das Jahr 2009 nochmals neu an die GFAW einzureichen.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung der Anträge neue Modalitäten, wie z.B. Formblätter, angewandt werden müssen. Als Abgabetermin wurde Mitte November 2008 anvisiert. Dieses Vorgehen führt dazu, dass die unterschiedlichsten Vereine unter einem sehr hohen Zeitdruck die neuen Antragsformalitäten erledigt haben müssen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Was sind die konkreten Gründe, warum erst ab Ende Oktober 2008 die Vereine und Verbände über die veränderte Antragstellung auf Fördermittel unterrichtet worden sind, obwohl die GFAW bereits ab 1. August 2008 diese Aufgaben übernommen hat?
2. Welche Aufgabengebiete sind konkret durch das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit an die GFAW beliehen worden?
3. Welche Gründe führten dazu, dass die Vereine vollkommen neue Antragsmodalitäten zu beachten haben?
4. Verbraucherinsolvenzberatungsstellen machen im oben genannten Zusammenhang darauf aufmerksam, dass die Richtlinie zur Förderung von Verbraucherinsolvenzberatungsstellen im Freistaat Thüringen mit 31. Dezember 2008 außer Kraft tritt. Auf welcher gesetzlichen Grundlage sollen nun für das Jahr 2009 Fördermittel beantragt werden?
Bei der letzten Frage, Frau Ministerin, habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass die Grundlage die jetzige Förderrichtlinie ist, auch für die Beantragung 2009?
Meine Frage ist: Sie haben gesagt, wie Sie die Handreichung betrachten. Mich würde interessieren, was Sie meinen, was die Abgeordnete Ehrlich-Strathausen als Handreichung betrachtet. Das kann ich aus der Anfrage nicht erkennen und das haben Sie ja auch nicht gesagt und dann - ich habe auch noch eine zweite Frage - wiederhole ich die Frage von Frau Ehrlich-Strathausen und ich bitte Sie, die zu beantworten.
Herr Mohring, ich wollte Sie fragen, ob Ihnen bekannt ist, dass die Fraktionen der LINKEN und der SPD einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Personalschlüssels, zur Verbesserung der Familienpolitik hier im parlamentarischen Gang haben und dass die Landtagsverwaltung errechnet hat aus diesem Personalschlüssel, dass diese Forde
rung, 2.800 Stellen beinhaltet. Ist Ihnen das bekannt?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, seit vier Jahren, fast auf den Tag genau, nämlich seit der Erklärung des Ministerpräsidenten, was er mit den Familien in diesem Land und damit natürlich auch mit der Kita-Betreuung vorhat, reden wir über dieses Thema in intensivster Auseinandersetzung und wir reden seit dieser Zeit, dass wir uns vor allem nicht zufriedengeben mit den Personalkürzungen, die mit der Familienoffensive gekommen sind. Wir haben ja heute den ganzen Tag schon viel Dank und Anerkennung für die Landesregierung hier gehört. Ich will das heute mal an die Eltern, an die Erzieherinnen und alle Beteiligten auch in diesem Prozess, unter anderem des Volksbegehrens für eine bessere Familienpolitik, gern hier tun. Es ist nicht selbstverständlich, dass man in viel Freizeit und im Ehrenamt für die Interessen der Kinder - nämlich darum geht es in diesem Prozess der Diskussion - kämpft. Also herzlichen Dank an alle Beteiligten, vier Jahre durchzuhalten ist eine lange Zeit.
Deshalb, Herr Panse, ist die Sache, die Sie hier am Ende vorgetragen haben, nur bedingt richtig. Dann können Sie auch sagen, wir führen vier Jahre Wahlkampf. Okay, das kann man ja gern tun. Wie Frau Künast gesagt hat, ist am 24.01. der Gesetzentwurf eingebracht worden. Ich will es gern noch mal wiederholen, es ist ein Gesetzentwurf des Volksbegehrens für eine bessere Familienpolitik, der mit 23.000 Unterschriften im ersten Gang - also wesentlich mehr als erforderlich - hier in den Landtag als parlamentarischer Arm eingebracht worden ist. Es ist ja nicht der Gesetzentwurf ausschließlich der Fraktion DIE LINKE und der SPD - wir waren ja beide beteiligt - es ist der Gesetzentwurf von Eltern, von Erzieherinnen, von allen, die sich gegen die Familienpolitik dieses Landes einfach wehren.
Herr Panse, die Inhalte und die Vorschläge, die in dem Gesetzentwurf gemacht worden sind, sind natürlich unter dem Vorbehalt der Volksbegehrengesetzgebung gemacht worden, das will ich einfach noch mal so deutlich sagen. Sie haben gesagt, dass am 18.04. eine umfangreiche Anhörung hier im Ausschuss stattgefunden hat. Ja, das war so, aber das war das Einzige. Ich habe am Ende aufgehört zu zählen, wie viel - fast hundert Anzuhörende, die wir gar nicht aufgefordert haben - uns Briefe geschrieben und ihre Stel
lungnahme zu dem Gesetzentwurf geschickt haben. Aber eigentlich - und das hat die Anhörung auch gezeigt - haben ganz viele Anzuhörende Stellung genommen zu dem jetzigen Gesetzentwurf und gar nicht so sehr zu unserem Gesetzentwurf, den wir eingebracht haben. Diese Anhörung hat eines gezeigt, die Personalausstattung in den Thüringer Kindertagesstätten ist unzureichend, die Erzieherinnen und Erzieher sind von Krankheit, von unwürdigen Umständen inzwischen in den Einrichtungen sehr unterschiedlich in diesem Land geprägt. Diese Anhörung hat gezeigt, dass es eben leider für die Kinder in Thüringen nicht nur abhängig ist, in welchem Familienumfeld sie geboren werden, sondern auch abhängig ist, in welcher Kommune sie geboren werden, ob diese reich oder arm ist. Das hat dieses Gesetz einfach gebracht.
Die Anhörung hat aber auch eins gezeigt, ich will mal ein paar Personalschlüsselvorschläge der Anzuhörenden hier nennen. Ich nenne ganz besonders zuerst den Gemeinde- und Städtebund. Der bestehende Gesetzentwurf sagt für Kinder unter zwei Jahren 1 : 7, also eine Erzieherin auf sieben Kinder unter zwei Jahren. Unser Gesetzentwurf sagt 1 : 5. Der Gemeinde- und Städtebund hat vorgeschlagen 1 : 5,3.
Dazu komme ich dann später, wer das bezahlt. Das Thüringer Kindertagesstättengesetz jetzt sagt 1 : 10 für Kinder zwischen zwei und drei Jahren. Unser Gesetzentwurf sagt 1 : 5. Ich will es noch mal hier an dem Pult ganz deutlich betonen, 1 : 5 deshalb, weil Kinder zwischen zwei und drei Jahren eben noch Krippenkinder sind und keine Kindergartenkinder. Der Vorschlag des Gemeinde- und Städtebundes sagt 1 : 8. Für Kinder über drei Jahre sagt der jetzige Gesetzentwurf als Vorschlag 1 : 15, unser Gesetzentwurf 1 : 10 und der Gemeinde- und Städtebund 1 : 12,5.
Ich denke, diese Diskussion im Ausschuss zu führen, hätten wir schon längst tun können, wenn das Ganze entsprechend anders gewollt gewesen wäre. Die Anhörung war so klar, die Stellungnahmen der Anzuhörenden waren so deutlich. Auf die Synopse, denke ich, hätte man durchaus auch verzichten können.
Herr Panse, Sie haben sehr schnell an dem Tag noch, nämlich am 18.04., erklärt, dass sich der Gesetzentwurf der LINKEN und der SPD in der Gesamtheit als undurchführbar und unfinanzierbar erweist. Damals hatten Sie die Erkenntnis schon und es stellt sich für mich schon die Frage, wieso man jetzt noch einmal rechnen muss. Das nur dazu.
Am 05.06 war im „Freien Wort“ zu lesen, dass die Landesregierung vor den Entscheidungen zur Änderung im Kindertageseinrichtungsgesetz das Gutachten zum Familienförderungsgesetz von Prof. Dr. Michael Opielka abwarte. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage heißt es dazu: Die Definition der Untersuchungsgegenstände ist bis zu einem gewissen Umfang Teil des Projekts, das durch die interdisziplinäre und methodische Freiheit gekennzeichnet ist. Im Klartext heißt das, die Landesregierung hat ihrerseits keine oder zumindest keine mittelbaren Vorgaben für eine Evaluation gemacht, sondern Prof. Opielka kann untersuchen, was er will. Und das Ganze kostet das Land 45.292 €. Ich frage: Auf was warten wir jetzt?
Damit bin ich beim Geld: 45.292 € ist auch schon ein Betrag und ich will noch einmal darauf eingehen, dass Herr Panse auch vorhin wieder gesagt hat, 2.800 Erzieher sind so 120 Mio. €. Ich habe es im Ausschuss schon einmal gesagt, man muss sich natürlich entscheiden, ob man entsprechend des Gesetzes, wie wir es im Gesetzentwurf auch vorgeschlagen haben, die Kinderpauschale für die Gemeinden erhöht. Das ist die Grundlage für unsere rund 50 Mio. €, die wir immer genannt haben. Ich will es Ihnen gern noch einmal sagen, dass wir für die 1- bis 3-Jährigen 150 € angesetzt haben, für die 3- bis 5-Jährigen 130 € und für die 5- bis 6-Jährigen 200 €, weil damit das letzte kostenfreie Kita-Jahr finanziert werden soll. Und deshalb kann man eben nicht einfach 2.800 VbE mal 40.000 € rechnen.
Meine Damen und Herren, wir haben Ihnen im Haushaltsentwurf 2008/2009 genau diesen Änderungsvorschlag eingereicht. Den haben Sie abgelehnt. Aber dort haben wir Ihnen gesagt, wie wir das Ganze finanzieren wollen.
Heute lesen wir in der „Thüringer Allgemeinen“: Rechtsanspruch ab 1 Jahr soll kommen und damit auch die Anpassung des Erziehungsgeldes. Ich frage mich, wann Sie einmal die Änderungsvorschläge wirklich auf den Tisch legen. Das sind ja Änderungen, die wir im Gesetz durchaus stehen haben und somit will ich einfach noch einmal deutlich sagen, dass ich mich des Eindrucks nicht erwehren kann, dass Sie mit uns fachlich nicht beraten wollen, sondern am 27.09. auf der Veranstaltung zur Einführung des Bildungsplans Ihre Änderungen an dem Gesetz verkünden wollen. Ich denke, das spiegelt auch die gegenwärtige Zusammenarbeit wider.
Meine Damen und Herren, es hat jetzt nicht nur das Schuljahr begonnen und ich werde nicht müde, das immer wieder zu wiederholen, es hat auch das Kita-Jahr begonnen. Wir sagen, Kindertagesstätten sind Bildungseinrichtungen und Bildung ist von Anfang an zu gewährleisten. Wir haben aber die Si
tuation, dass mit dem neuen Schuljahr für die Einführung des Bildungsplanes der Personalschlüssel nicht ausreichend ist. Ich denke, das ist inzwischen auch bei Ihnen Konsens. Deswegen sage ich, wir haben eigentlich keine Zeit mehr und wir müssen diesen Gesetzentwurf zu Ende beraten. Deshalb fordere ich Sie eindringlich auf an dieser Stelle, dass Sie Ihre Zusage einhalten, am 07.11. im Sozialausschuss abschließend zu dem Gesetzentwurf mit eventuellen Änderungsvorschlägen oder mit Ihrer Zustimmung diesen Gesetzentwurf wirklich beraten. Ich denke, das sind wir den Kindern in unserem Land schuldig. Ich bedanke mich.
Herr Panse, da Sie es jetzt noch einmal wiederholt haben, möchte ich Ihnen gern die Frage stellen, ob Sie als CDU-Fraktion beabsichtigen, die Erzieherstellen zukünftig insgesamt zu fördern, weil Sie ja von den 113 Mio. ausgegangen sind, das sind ja die Gesamtkosten der 2.825 benötigten Stellen, weil ansonsten finde ich es unredlich, die Zahl so zu nennen und so stehenzulassen.
Erarbeitung eines Seniorenpolitischen Konzepts für Thüringen
Das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat zu Beginn des Jahres eine beschränkte Ausschreibung „Zur Erstellung der analytischen und empirischen Grundlagen für ein Seniorenpolitisches Konzept der Landesregierung des Freistaates Thüringen“
ausgelobt.
Ich frage die Landesregierung:
1. An welche potenziellen Bewerber wurde diese Ausschreibung versandt?
2. Welcher Bieter hat den Zuschlag des Sozialministeriums zur Erstellung des o.g. Konzepts erhalten?
3. Welche Kriterien waren seitens des Ministeriums ausschlaggebend für die Vergabe an unter Nummer 2 genannte Bieter?
4. In welcher Höhe entstehen finanzielle Ausgaben im Einzelplan 08 für die Erarbeitung des Konzeptes in den Jahren 2008 sowie 2009?
Weitergabe von Informationen des Landesjugendamtes zur aktuellen Situation in Thüringer Kindertageseinrichtungen an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit
Im Rahmen eines Informationsbesuchs in einer Kindertageseinrichtung in Gera ist der Fragestellerin bekannt geworden, dass das Landesjugendamt offensichtlich zurzeit Kindertageseinrichtungen in Thüringen aufsucht und sich über die aktuelle Situation dort kundig macht und sich dabei auf Angaben von Kindertageseinrichtungen bezieht, die diese in Zuschriften gemacht hatten, die nur dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zugegangen sind. Diese Schreiben waren von den Einrichtungen dem Ausschuss im Rahmen der Beratung des Gesetzentwurfs „Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder
Ich frage die Landesregierung:
1. Auf welchem Wege sind dem Landesjugendamt die an den Ausschuss gerichteten Zuschriften der Kindertageseinrichtungen bekannt geworden?
2. Wie ist dieser Vorgang nach Ansicht der Landesregierung rechtlich zu bewerten?
3. Inwiefern liegen der Landesregierung Informationen darüber vor, welche Einrichtungen das Landesjugendamt nach der Anhörung besucht hat und nach welchen Kriterien diese Einrichtungen für einen Besuch ausgesucht wurden?
4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Informationen, die im Rahmen der unter Punkt 3 erfragten Besuche des Landesjugendamtes bei den Kindertageseinrichtungen gewonnen wurden, dem Ausschuss für die weitere Beratung des Gesetzentwurfs zur Verfügung zu stellen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Worm hat gerade ausgeführt, es ist ein langer Prozess der Behandlung der beiden Anträge im Ausschuss gewesen. Man muss sagen, bei der schriftlichen Anhörung, das hat Herr Worm jetzt nicht gesagt, war die Situation so, dass die Hälfte der Träger zu den Fragen geantwortet haben und über die Hälfte der Antworten war zu Themen der aktuellen Einschätzung der Seniorenarbeit im Lande Thüringen, was sich in den Anträgen nicht widerspiegelt.
Lassen Sie mich am Anfang, bevor ich auf die Anträge eingehe, genau zu dieser Situation auf dem Gebiet der Seniorenpolitik ein paar Bemerkungen machen. Die Träger, die Verbände und andere haben eingeschätzt, wir haben in Thüringen keinen Landesaltenbericht, der eine ausführliche Darstellung der Lebenssituation von Seniorinnen und Senioren beinhalten sollte. Auch die Große Anfrage der CDU und deren Antwort durch die Landesregierung ist kein Ersatz dafür. Wir haben keinen Gesundheitsbericht im Lande Thüringen, der sich spezifisch mit den Fragen der Gesundheit im Alter beschäftigen kann. Wir haben auch keine handlungsorientierten seniorenpolitischen Leitlinien. Nach einer jahrelangen Landesförderung für innovative Einrichtungen der Seniorenarbeit wie den Seniorenbüros wurden mit den Kommunen keine Übergangsfristen vereinbart, die den Bestand der Seniorenbüros sichern mit der Folge, dass über 50 Prozent der Seniorenbüros ihre Arbeit einstellen mussten. Die Einschätzung war auch, dass von der Landesregierung fast keine Impulse - auch keine innovativen - im Bereich der Seniorenarbeit ausgehen und das Landesprogramm für Demenz wohl die einzige Ausnahme darstellt.
Bemängelt wurde, dass keine Gesprächspraxis vorhanden ist zwischen Fachwissenschaft, Politik und der Praxis im Allgemeinen und keine Ansätze zu erkennen sind, dass diese in irgendeiner Form entwickelt werden sollen. Bemängelt wurde auch - und das hat etwas mit den Seniorenbüros zu tun -, dass keine Bemühungen erkennbar sind, effiziente und nachhaltige Strukturen außerhalb der Wohl
fahrtsverbände zu fördern und das Land im Bereich der Seniorenarbeit keine anregende, beratende, koordinierende und fördernde Funktion wahrnimmt. In vielen Gesprächen im Lande nimmt man immer wieder wahr, dass sich die auf dem Gebiet sehr häufig ehrenamtlich Tätigen auch oft allein fühlen.
Was wir haben, meine Damen und Herren, sind die 17 Thesen, die Sie im Antrag der CDU benannt haben, die ganz wenige kennen und für mich als Alibi dienen, die nach Ihren Aussagen in der letzten Diskussion im Seniorenbeirat immer diskutiert werden, was ich in meiner Wirkung im Landesseniorenbeirat nicht bestätigen kann. Jetzt soll anhand der Thesen im CDU-Antrag ein seniorenpolitisches Konzept erarbeitet werden. Prinzipiell ist diese Erarbeitung zu begrüßen, denn ein Konzept ist immer besser als kein Konzept. Aber Themenstellungen, das habe ich das letzte Mal schon kritisiert, wie Altersdiskriminierung oder Altersarmut, sind dabei zu wenig berücksichtigt.
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 22. Februar wurde sehr intensiv noch mal darüber diskutiert. Herr Dr. Zeh, Ihr Staatssekretär hätte mir in dieser Sitzung schon konkretere Aussagen bei meiner intensiven Nachfrage zur Erstellung des Seniorenkonzepts bzw. für eine Berichterstattung zum Thema „Seniorenpolitik“ geben können, das hätte ich erwartet. Er hat - wie man so schön sagt - salomonisch wie die Katze um den heißen Brei geredet ohne auf die konkreten Fragen, die ich stellte, zu antworten. Die Frage war, wie ein Seniorenkonzept oder ein Seniorenbericht durch die Landesregierung erarbeitet werden soll, ob dies durch die Landesregierung erarbeitet oder an Dritte weitergegeben werden soll. Eine konkrete Antwort - wie bereits erwähnt - gaben Sie uns nicht, obwohl Sie zu diesem Zeitpunkt bereits eine beschränkte Ausschreibung, ich zitiere: „für die Erarbeitung der analytischen und empirischen Grundlagen für eine seniorenpolitische Konzeption der Landesregierung des Freistaats Thüringen“ an potenzielle Bewerber gegangen ist.
Ausgehend von den so oft erwähnten 17 Thesen soll nun im Zeitraum vom 02.05.2008 bis zum 31.03.2009 diese Konzeption vorgelegt werden. Die Zuschlags- und Bindungsfrist für die Vergabe dieses Auftrags endete in der vergangenen Woche am 04.04.2008.
Ich gehe davon aus, Herr Minister, dass Sie uns, den Abgeordneten im Sozialausschuss, die Unterlagen für die Erstellung eines seniorenpolitischen Konzepts zur Verfügung stellen werden, und ich gehe auch davon aus, dass Sie uns konkrete Antwort geben, wer sich dafür beworben hat und wer den Zuschlag für die Erstellung des Konzepts erhalten hat.
Meine Damen und Herren, wenn wir uns über Senioren unterhalten, dann müssen wir uns natürlich auch die Frage beantworten: Wie definieren wir Alter? Eine allgemeine Definition des Alters gibt es nicht. Nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation beginnt der Mensch mit 45 Jahren bereits zu altern, zählt mit 61 Jahren zu den älteren Menschen, mit 76 Jahren zu den alten und mit 91 zu den sehr alten Menschen. Mit 80 Jahren wird von Hochaltrigkeit gesprochen. Es sind jedoch die unterschiedlichen Biografien, die Lebensbedingungen und Lebensstile, die das individuell gefühlte Alter bestimmen. In unserer Gesellschaft gibt es heute eine von Vielfalt geprägte Gruppe alter Menschen mit unterschiedlichen Interessen, persönlichen Vorstellungen und Anforderungen an das Leben. Deshalb sollten in einem seniorenpolitischen Konzept neben diesen 17 Thesen auch Altersgruppen zugrunde gelegt werden, wie z.B. ältere erwerbsfähige Menschen ab dem, wegen mir, 55. Lebensjahr, ältere und alte Menschen in der Nacherwerbsphase und hoch betagte Menschen.
Nun einige Bemerkungen zu den zwei Anträgen, die sehr umfangreich, wie Sie gehört haben, diskutiert worden sind. Dem Antrag der SPD hat unsere Fraktion im Ausschuss zugestimmt. Wir stimmen zu, dass die Förderung der Landesseniorenvertretung notwendig und überfällig ist, die Arbeit vorhandener Strukturen und Organisationen muss besser vernetzt werden in Thüringen. Im Haushalt haben wir zwar die Aufstockung der Mittel, aber keine Kontinuität in der Förderung und damit natürlich auch der Arbeit.
Zu Punkt 2: Es existiert momentan nur in größeren Kommunen eine kommunale Altenplanung. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, dass Standards der kommunalen Altenplanung gesetzlich geregelt werden, wobei es nicht um die Schaffung von neuen Fördertatbeständen geht, sondern um eine Förderung der Potenziale von älteren Menschen in den Kommunen sowie um das Wahrnehmen von Querschnittsaufgaben. Ich erinnere in dem Zusammenhang nochmals an meine aufgemachte Forderung nach Altersgruppen.
Zu Punkt 3: Ein Landesprogramm, wie ein Konzept zur Unterstützung der Seniorenarbeit, das auf einer Bestandsaufnahme basiert, auf die zukünftige Entwicklung orientiert, generationsintegrierend wirkt, Querschnittsaufgaben formuliert und eine landespolitische Verantwortung benennt, ist natürlich uneingeschränkt zu begrüßen.
Zum CDU-Alternativantrag: Wir bedauern es außerordentlich, dass die CDU im Ausschuss nicht bereit war, trotz unserer Bemühungen, beide Anträge in Übereinstimmung zu bringen, weil einige Aspekte des Antrags der CDU durchaus von uns mitgetragen
werden, aber nicht als Alternativantrag.
Zu Punkt 1 zum Landesseniorenbeirat: Man kann und muss sagen, der Landesseniorenbeirat ist wenig effizient, die im Landesseniorenbeirat von den Mitgliedern gemachten Vorschläge wurden nicht oder nur ungenügend bearbeitet. Auf Nachfrage auch im Ausschuss wurde geantwortet, es werden prinzipiell immer alle Vorschläge des Landesseniorenbeirates einbezogen, ein Beispiel dafür ist mir nicht bekannt und konnte auch nicht genannt werden. Die Vorschläge zum Landesseniorenbeirat können von den Mitgliedern kaum vorbereitet werden, besprochen werden, weil auch keine Jahresarbeitsplanung erfolgt. Ich denke, über die Arbeitsweise des Landesseniorenbeirates sollte noch einmal separat gesprochen werden und ich muss deutlich sagen, Mitwirkung von Senioren und Mitbestimmung von Senioren stellen wir uns anders vor. Deswegen haben wir auch in einer breiten Diskussion momentan unser Seniorenmitbestimmungsgesetz mit vielen Verbänden in der Diskussion und werden dieses auch in diesem Jahr, in der zweiten Hälfte, nach umfangreicher Diskussion in den Landtag einbringen.
Seniorinnen und Senioren des Landes Thüringen setzten vor allem in der politischen Teilhabe und in der Interessenvertretung einen Schwerpunkt ihrer Aktivitäten. Die hohe Wahlbeteiligung älterer Menschen zeigt ihr Verantwortungsbewusstsein und ihr hohes Interesse am gesellschaftlichen Leben. Ältere Frauen und Männer sind aber auch bereit, Politik aktiv mitzugestalten. Mit den Seniorenbeiräten haben sich die Seniorinnen und Senioren eine praktikable organisatorische Basis für ihre politische Teilhabe vielerorts geschaffen. Nun gilt es, eine gesetzliche Verankerung zu schaffen.
Zu Punkt 2 - Seniorenpolitisches Konzept: Dazu habe ich schon meine Anmerkungen gemacht.
Zum Internetportal: Es ist nach wie vor unklar, wie und wer das Internetportal betreiben und pflegen soll, welche Zielstellung und Zielgruppe ein solches Portal hat und was es überhaupt präsentieren soll. Die meisten Anzuhörenden haben eingeschätzt, dass sie es sinnvoller fänden, die hohen finanziellen Mittel, die dafür eingesetzt werden sollen, momentan für anderes oder erst an zweiter oder dritter Stelle für ein Internetportal einzusetzen. Die Argumentation dafür war, dass die großen Wohlfahrtsverbände oft eine eigene Internetplattform haben und die Ausgeprägtheit von Internetforen bei Senioren momentan noch nicht ganz so ausgeprägt ist. Ein aufwändiges Internetportal der Landesregierung, das allein Regierungspolitik präsentiert - das war die Einschätzung der Landesseniorenvertretung -, ist aus unserer Sicht nicht notwendig.
Zu Punkt 4 - Seniorengerechtes Bauen: Berichte über seniorengerechtes Bauen oder barrierefreies Bauen sind sicherlich sinnvoll, wobei natürlich Auswirkungen auf Abwanderungen und Entwicklungen im ländlichen Raum vor allen Dingen dargestellt werden müssen und insbesondere das Vorhalten einer sozialen Infrastruktur und Verkehrsanbindungen dabei eine Rolle spielen sollten. Das heißt, es geht eben nicht nur um die Bauaktivitäten, sondern um seniorengerechte Wohnumfelder und Infrastrukturen und deren Perspektive und um die Frage, ob insbesondere hochaltrige Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, in infrastrukturschwachen Regionen Thüringens in Zukunft überhaupt noch leben können. Mittel sind in diesem Bereich gerade in den letzten Jahren erheblich gekürzt worden.
Zum Schluss möchte ich noch mal unsere Forderungen, die bereits in der letzten Diskussion zum Ausdruck gekommen waren, in Kürze benennen. Wir fordern von der Landesregierung eine Imagekampagne in dem Sinne, Alter als Chance zu begleiten, fachpolitische Begleitung, Fachforen, Seniorenrechte in die Kommunalordnung - das hatte ich gesagt - ein Programm gegen Altersdiskriminierung und gegen Altersarmut. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Gesetzgebung zum Schutz vor Tabakrauch hätte zu einer Sternstunde des Landtags werden können, wenn hier und heute ein Gesetzentwurf aus der Mitte des Parlaments vorgelegt worden wäre, der konsequent für einen wirklich umfassenden
Schutz in allen öffentlichen Räumen und auf allen Ebenen, vom Land bis in die Kommune, gesorgt hätte. Stattdessen diskutieren wir über einen Gesetzentwurf und mehrere Anträge.
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich nicht für die Mehrheit meiner Fraktion an dieser Stelle spreche.
Meine Damen und Herren, ich stehe hier, ich bin in einer nichtrauchenden Familie aufgewachsen, lebe in einer nichtrauchenden Familie und unsere drei erwachsenen Söhne sind auch alle Nichtraucher.
Groß geworden bin ich auch mit der Werbung im damaligen Westfernsehen, wo da Waschmaschinen kaputtgegangen sind, und dann kam der Spruch „Greife lieber zur HB“.
Als kleines Mädchen habe ich dann meine Mutter gefragt, ob sie, wenn unsere Waschmaschine kaputtgeht, mit Rauchen anfängt. Das war ja dieser Gedanke, der da rübergebracht worden ist. Was will ich damit sagen? Als ich älter geworden bin, stand Rauchen für große Freiheit. Ich will das nicht alles ausdehnen. Auch ich habe einmal in einem kurzen Zeitraum zur Zigarette gegriffen. Ich erzähle das zu einem späteren Zeitpunkt. Was ich damit sagen will, ist einfach: Bestimmte Vorbildwirkung, bestimmte Einflüsse sind natürlich prägend auch auf ein Verhalten beim Rauchen.
Meine Damen und Herren, das Rauchen hat in Deutschland wie in vielen Ländern eine lange Tradition. Hier wie überall wirkt Nikotin auf die Psyche. Insofern wird diese Debatte natürlich hoch emotional geführt, auch in meiner Fraktion. Trotz allem sollten wir nicht vergessen, es geht um die Rechte von 73 Prozent der Bevölkerung, die Nichtraucherinnen und Nichtraucher sind.
Es geht vor allem um die Kinder und Jugendlichen, es geht um die Vermeidung von Leid durch Tod und schwere Erkrankungen. Es geht aber auch um die Minderung der horrenden Kosten, die für das Gesundheitssystem entstehen, und um die Senkung der Folgekosten. Nicht zuletzt geht es um den Willen von über 70 Prozent der Wählerinnen und Wähler. Auch das sollten wir immer bedenken.
Der Schutz vor dem Schadstoff Tabak, meine Damen und Herren, ist nicht identisch mit dem Verbot des Rauchens. Zu rauchen oder nicht zu rauchen ist die Entscheidung eines jeden Einzelnen, die auch ich respektiere. Mit dem Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen sollen Nichtraucher und Raucher davor geschützt werden, den mit dem Rauchen einhergehenden Belastungen nicht permanent und unausweichlich ungewollt ausgesetzt zu sein. Natürlich erschöpft sich der Gesundheitsschutz in Sachen Tabakrauch nicht im Rauchverbot für öffentliche Einrichtungen. Ich plädiere selbstverständlich für einen Dreiklang:
1. alles zu tun, um Kinder und Jugendliche von dem Einstieg in das Rauchen abzuhalten,
2. Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor dem Tabakrauch zu schützen und
3. Raucherinnen und Raucher zu motivieren, auszusteigen und ihnen beim Entzug zu helfen.
Die Helioskliniken zum Beispiel praktizieren es. Für die Kliniken besteht ein Rauchverbot und sie motivieren ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufzuhören, denn es ist erwiesen, dass Verbote und Ächtungen an der einen Stelle und die Prävention an der anderen Stelle das Nichtrauchen erleichtern und den Mainstream verändern helfen. Ich denke, daraus wird ein Gesamtansatz. Aber wir haben das nicht getan. Was wir eigentlich hätten tun müssen, nämlich eine breite Aufklärung darüber zu betreiben, was Nichtraucherschutz eigentlich bedeutet und was es bedeutet, die Droge Tabak zu ächten, das wäre gut für die Sache gewesen.
In Deutschland sprechen sich immer mehr Bürgerinnen und auch Politiker für wirksamere gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen und Rauchverbote aus. Alle wissen um die lebensgefährdende Gesundheitsschädigung durch Aktivrauchen, aber auch durch das Passivrauchen. Vonseiten des Gesetzgebers ist der Schutz der Bevölkerung vor den Folgen des Passivrauchens aber bisher ein zweitrangiges Ziel gewesen. Das bisherige zentrale Anliegen war immer die Tabakprävention. Diese Herangehensweise war und ist noch geprägt vom Ansatz der Freiwilligkeit. Doch damit, meine Damen und Herren, kommen wir nicht mehr weiter. Die Politik ist jetzt gefordert, auf Länderebene für einen umfassenden, verbindlichen Nichtraucherschutz einzutreten. Wie gesagt, Passivrauchen schadet allen, Rauchern und Nichtrauchern. Hierdurch unterscheidet sich der Konsum von Tabakprodukten von allen anderen Drogen und besonders gefährdet sind Kinder und chronisch Kranke. Allein die Belastung der Luft durch Feinstaubpartikel in Innenräumen, in denen geraucht wird, liegt um ein Vielfaches höher
als die in der Außenluft zugelassenen Grenzwerte. Hier mit zweierlei Maß zu messen ist nicht überzeugend. Die Zeit ist also reif, wenn nicht sogar überreif, endlich wirksame gesetzliche Regelungen zum Schutz von Passivrauchern zu verankern.
An dieser Stelle möchte ich Ihnen mein persönliches Beispiel sagen, wie ich einmal zum Rauchen gekommen bin. Es hat etwas mit Passivrauchen zu tun. Wie Sie meiner Biografie entnehmen können, war ich einmal Leiterin eines Kulturhauses. Und in meinen jungen Jahren, mit 19 Jahren, waren da natürlich viele Veranstaltungen wie Diskos, Bands haben gespielt. Nach kurzer Zeit musste ich feststellen, dass ich in dem Raum von 60/70 Metern Länge die Bühne vom Eingang nicht mehr erkennen konnte. Und nach kurzer Zeit wurde mein Gesundheitszustand so schlecht, dass ich umfiel und der Arzt mir zwei Sachen auferlegte: Entweder Sie hängen Ihren Job an den Nagel oder Sie rauchen eine Zigarette mit, dann vertragen Sie den Passivrauch besser. Rauchen ist weniger schädlich als Passivrauchen. Und so, meine Damen und Herren, bin ich für kurze Zeit einmal zum Rauchen gekommen. Ich habe dann relativ schnell wieder aufgehört. Ich bringe Ihnen dieses Beispiel, um deutlich zu machen, wie dringend notwendig es ist, dass wir uns ein einheitliches Meinungsbild im Interesse der Gesundheit von uns allen erarbeiten und konkrete Schritte hin zum Nichtraucherschutz entwickeln.
Die Lobby der Raucher, der Tabakindustrie, der Gastronomie ist stark, dem gilt es etwas entgegenzusetzen. Dazu gehört der wirksame Schutz von Passivrauchern in allen Gebäuden und Einrichtungen des Landes, auch hier im Landtagsgebäude. Vom Kindergarten bis hin zum Krankenhaus, bis zur Uni kann es letztendlich nur heißen: Nichtraucherschutz hat Vorfahrt. Dieselben Grundsätze, die für öffentliche Gebäude gelten, müssen selbstverständlich auch für die Bereiche mit viel Publikumsverkehr, insbesondere der Gastronomie gelten. Die Selbstverpflichtung des Gaststättenverbandes DEHOGA schützt Gäste und Angestellte nicht wirksam, da nur ein kleiner Teil der Gaststätten unter die Vereinbarung fällt und es zudem keinerlei Kriterien gibt, wie die in der Vereinbarung genannten Nichtraucherplätze überhaupt ausgestaltet sein müssen. Der Markt, den Sie immer so preisen, hat in seiner Urfunktion versagt, die optimale Verteilung von Gütern, hier Geselligkeit plus gute Luft zu garantieren. Dass er versagt hat, ist bitter. Der freie rauchende Bürger hat bekundet, dass er ohne Verbot nicht daran denkt, den liberalen Grundsatz zu respektieren, dass die Freiheit meiner Faust dort aufhört, wo das Kinn des Nachbarn beginnt, die Freiheit meiner Zigarette bei seiner Lunge. Das überrascht nicht. Marktversagen und vorsätzliches fortgesetztes unsoziales Handeln einer Gruppe sind die klassischen Fälle, die staatliches Eingreifen er
fordern.
In einer idealen Welt rational handelnder Individuen würden Raucher aus Rücksicht darauf verzichten. In jener idealen Welt gäbe es keine Süchte, die das Urteil trüben, den Willen schwächen und die Wahrnehmung anderer Menschen und ihrer Bedürfnisse ausblenden. In einer idealen Welt des freien Markts gäbe es längst mehr Nichtrauchergaststätten als Rauchergaststätten entsprechend dem eindeutigen Mehrheitswunsch der Kunden. In jener idealen Welt gäbe es keine Existenzängste, die dazu führen, dass kein Wirt freiwillig auf einen möglichen Kunden verzichtet, mit der Folge, dass bisher nicht die Luftvergifter frei wählen mussten zwischen dem Frönen ihrer Sucht und einem Gaststättenbesuch, sondern die Nichtraucher zwischen Zuhausebleiben und Vergiftetwerden.
An die Adresse der Kritiker gerichtet, die durch solche gesetzlichen Regelungen die Freiheit der Raucherinnen und Raucher eingeschränkt sehen, sage ich: Die Freiheit des Einzelnen muss Grenzen überall dort finden, wo es um die Gesundheit und um die Rechte anderer Menschen geht.
Dies ist beim Schutz vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens zweifellos der Fall. Ich persönlich bedaure, dass sich die Landesregierung nicht zu einem kompletten Rauchverbot in Gaststätten durchringen konnte. Ich favorisiere, dass die Gaststätten in Thüringen zukünftig komplett rauchfrei sind. Deshalb werde ich der Streichung der Ausnahmeregelung des Gesetzes, die das Rauchen in Nebenräumen ermöglicht, zustimmen. Wer die Realität kennt, der weiß, dass der Qualm dann weiterhin vom Nebenzimmer in den Hauptraum ziehen kann und die dort sitzenden Gäste werden weiter den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens ausgesetzt. Die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit zur Einrichtung von Raucherräumen sowie Ausnahmeregelungen für bestimmte Betriebstypen verzerren den Wettbewerb und sie stehen genau dem entgegen, was Sie immer anführen, warum es Ausnahmeregelungen geben soll. Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband hat das erkannt und plädierte deshalb für eine einheitlich rauchfreie Gastronomie.
In meinen Unterlagen steht der Verband, aber wenn es der Vorsitzende war, hat er trotzdem recht.
Übrigens, meine Damen und Herren, auch zu Ihrer viel gepriesenen Familienfreundlichkeit in unserem Land gehört eben auch Rauchfreiheit. Die Bahnhöfe sind mittlerweile fast alle rauchfrei, der öffentliche Personennahverkehr ist rauchfrei und der ICE und der IC. Was die Bahn kann, meine Damen und Herren, sollten wir im Interesse unserer Bürger auch auf den Weg bringen.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion hat Änderungsanträge, wie ausgeführt, in den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit eingebracht, die sich in der Beschlussempfehlung des Ausschusses zum großen Teil wiederfinden. Heute hat sie nochmals einen Antrag zur Übergangsregelung des Inkrafttretens des Gesetzes zum 01.07.2008 eingebracht. Das macht sich dann erforderlich, wenn in der Gastronomie Raucherräume zugelassen werden, dann brauchen und sollten wir den Gastronomen diese Regelung einräumen.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass der konsequente Nichtraucherschutz für die Menschen in diesem Land für alle hier im Landtag so wichtig ist, dass Lobbyismus nicht die Oberhand gewinnt. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! „Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind stark zu machen.“, unter diesem Motto ist die Kinderstudie vorgestellt worden. Diese Studie zeigt, dass es vielen Kindern in Deutschland gut geht, sie zeigt aber auch anderes. Die Studie zeigt, Kinder fühlen sich im Alltag oft nicht ernst genommen. So glaubt ein Großteil der Kinder - das hat Frau Meißner schon gesagt -, dass sich Politiker eher mangelhaft für ihre
Belange einsetzen. Nun ließe sich vermuten, dass die Sicht von Kindern auf ihr eigenes Leben in entscheidenden Punkten von der Wahrnehmung Erwachsener abweicht. Erstaunlicherweise, aber vielleicht auch eher konsequenterweise trifft das in entscheidenden Punkten nicht zu, und zwar genau bei den Punkten, bei denen sich Kinder benachteiligt und ausgegrenzt fühlen. Hier setzt die Studie an und will ihnen ein Sprachrohr sein und so wird es Sie sicher nicht verwundern, dass ich mich in meiner Rede den Kindern zuwende, die nicht zufrieden sind, die nicht das Gefühl haben, sich an der Gesellschaft angemessen beteiligen zu können, die von vornherein darauf verzichten, Abitur machen zu wollen, weil ihnen diese Perspektive ohnehin verbaut scheint, deren Eltern wenig Zeit mit ihnen verbringen. Erlauben Sie mir, World Vision direkt zu zitieren: „Die Studie zeigt, wie nachhaltig wirksam bereits im Kindesalter die sozialen Unterschiede sind und wie maßgeblich die soziale Herkunft den Alltag prägt. Kinder haben je nach Schichtzugehörigkeit unterschiedliche Gestaltungsspielräume. Die schlechteren Startchancen von Kindern aus den unteren Herkunftsschichten durchziehen alle Lebensbereiche und wirken wie ein Teufelskreis. Armutsrisiken und fehlende Ressourcen werden als Belastungen erlebt und schränken Teilhabemöglichkeiten ein.“ Wie, gesagt, das sagen nicht nur wir, das stellt nicht nur UNICEF fest, das stellt nicht nur der Kinderschutzbund fest - das sagen die Kinder auch selbst. Ihre Aussagen zur eigenen Zukunft, ihrer Freizeitgestaltung und die elterliche Zuwendung geben dieses Bild wieder. Interessant ist aber auch, dass die fehlende Zuwendung weniger von den Kindern beklagt wird, deren Eltern beide berufstätig sind, sondern vor allem von Kindern alleinerziehender und arbeitsloser Eltern. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass Erwerbstätigkeit beider Eltern und Zuwendung kein Widerspruch seien. Im Gegenteil, eine geregelte Erwerbsbeteiligung der Eltern stabilisiere die häuslichen Verhältnisse und helfe, die gemeinsam verbrachte Zeit intensiver miteinander zu verbringen. Uns liegt also einmal mehr eine Studie vor, die die fehlende Chancengleichheit in Deutschland und natürlich auch in Thüringen feststellt. Ich frage mich, wann ziehen wir endlich die Konsequenzen daraus, wann glauben wir den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, wann den Kindern, dass wir nicht mehr Geld in den einzelnen Familien, sondern mehr Chancen für benachteiligte Kinder brauchen.
Prof. Hollermann erklärt in dem Zusammenhang, Mütter und Väter brauchen mehr Rückhalt in unserer Gesellschaft. Immer mehr Eltern sind mit den schulischen Anforderungen ihrer Kinder überfordert. Daher müssen alle Institutionen und Bereiche unserer Gesellschaft mithelfen, Kinder stark zu machen. Ich kann Ihnen nur beipflichten und ich ergänze, es
braucht auch keine gestressten Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, die Kürzungen im Kita-Bereich führen aber gerade dazu. Schon jetzt kriechen viele Erzieherinnen auf dem Zahnfleisch oder klagen über ein Burn-out-Syndrom. Das hat die Umfrage des Landeselternverbandes Kindertagesstätten ergeben. Wie sie berichten, hat die Reduzierung des Personals dazu geführt, dass es in Krankheitszeiten und für wichtige Zusatzaufgaben keine Puffer mehr gibt. Wenn Erzieherinnen mit Eltern sprechen, wenn sie ihre Arbeit vor- oder nachbereiten wollen, müssen sie das häufig in der Freizeit tun. Wir brauchen also eine bessere Ausstattung der Kindertagesstätten, wie es das Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik fordert.
Und wir brauchen einen Rechtsanspruch von Geburt an, damit gerade die Kinder eine Chance haben, die allen, aber wirklich auch allen Studien zufolge in dieser Gesellschaft auf der Verliererstraße sind. Soziale Herkunft darf nicht länger die Zukunft von Kindern verbauen, sie darf nicht länger der Grund sein, warum sich Kinder selbst in ihrer Chancenlosigkeit einrichten.
(Beifall DIE LINKE)
Hier ist die Politik gefragt. Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind stark zu machen - packen wir es also an!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, wie in der Beschlussempfehlung dargelegt, hat sich der Ausschuss am 5. Oktober und am 9. November mit dem Gesetzentwurf befasst. In der ersten Beratung haben wir eine schriftliche Anhörung vereinbart. Die zweite Beratung war im Wesentlichen bestimmt von den Fragen der Oppositionsfraktionen an die Landesregierung in Auswertung der Anhörung und deren Beantwortung, insbesondere zu § 13 - Zugangsvoraussetzungen - und § 24 - Ausbildungsvergütung -. Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss mit 5 Jastimmen, 1 Gegenstimme und 3 Stimmenthaltungen angenommen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte für unsere Fraktion noch etwas sehr deutlich machen. Wir hatten im Ausschuss wirklich zu dem Thema einen sehr großen Konsens mit der Zielrichtung, den Kinderschutz in Thüringen gemeinsam in politischer Verantwortung nach vorn zu rücken. Wir haben in unserer Fraktion über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion diskutiert. Wir sind mit dem Änderungsantrag in einigen Punkten nicht einverstanden; das hat Herr Bärwolff gesagt. Trotzdem haben wir die Empfehlung ausgesprochen, eben wegen dieses politischen Konsenses, diesem Antrag heute zuzustimmen. Ich will sehr deutlich sagen, wir sind auch dafür, dass vor allen Dingen in Punkt 2 noch einmal darüber diskutiert wird - und das kann in einem Gesetzgebungsverfahren natürlich wieder passieren -, dass der öffentliche Gesundheitsdienst, die Gesundheitsämter in viel stärkerer Verantwortung einbezogen werden bei Meldungen, alles was in Punkt 2 im Anstrich 5 im CDU-Antrag dargestellt ist. Worüber wir auch diskutieren müssen - und das will ich ganz deutlich sagen, weil da für mich zum Beispiel noch ein Widerspruch besteht -, ist, wenn ich von Zeitverkürzungen rede, um die Jugendämter einzuschalten, dann muss ich natürlich auch sehr deutlich sagen, nach zweimaliger Aufforderung kann das auch ein sehr langer Zeitraum sein, weil dann will man ja erst in dem Antrag reagieren. Ich denke, darüber muss man auch reden. Trotzdem sind wir der Auffassung, dass wir einen Gesetzentwurf wollen, einen eigenen Gesetzentwurf, und wenn hier die Landesregierung aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf zur Regelung verschiedener Dinge einzubringen, dann glaube ich schon, dass das der richtige Weg ist. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens können wir uns dann über viele Dinge noch unterhalten. Danke schön.
Ich will die Frage zum Erziehungsgeld stellen. Sie haben gesagt, es ist nicht eingetreten, was prognostiziert wurde mit der Herdprämie. Wir sagen, zum Glück ist das nicht eingetreten. Erklären Sie mir doch
einmal, wie Sie jetzt aus der Situation, dass die Eltern das Erziehungsgeld nicht in dem Umfang in Anspruch nehmen, den bürokratischen Aufwand, der damit verbunden ist, vor allen Dingen auch im Hinblick auf das neue Elterngeld der Bundesregierung. Ich will es noch für die, die es nicht wissen, sagen, zwei unterschiedliche Beantragungsstellen. Sehen Sie diesen bürokratischen Aufwand noch als gerechtfertigt an?
Herr Abgeordneter Heym, Sie haben gesagt, dass Sie Kenntnis davon haben, dass Lehrer dann rausgehen und mit den Schülern gemeinsam vor der Tür die Zigarette rauchen. Sind Sie der Auffassung, dass es richtig ist, dass Beamte - Lehrer sind ja zum großen Teil Beamte - bestehende Gesetze nicht einhalten? Es klang so.
Verwendung der Bundesmittel für den Ausbau der Krippenplätze
Am 28. August 2007 haben sich Bund und Länder auf den Ausbau der Krippenplätze geeinigt und am 5. September wurde die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Länder mitgeteilt. Demnach soll Thüringen in den Jahren 2008 bis 2013 von den insgesamt 2,15 Mrd. € für Investitionskosten (Neubau-, Aus- bau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs-, Moderni- sierungs- und Ausstattungsmaßnahmen in Einrich- tungen) und für die Kindertagespflege 51.907.234 € erhalten. Für das Jahr 2008 ist die Höhe der Förderung auf 9.094.000 € festgelegt. Zusätzlich gibt es ab dem Jahr 2009 aus dem Umsatzsteueraufkommen weiteres Geld für die laufenden Betriebskosten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Nach welchem Verfahren sollen die Mittel an die Kommunen weitergereicht werden?
2. Wie stellt das Land sicher, dass die weitergereichten Mittel für die vorgesehenen Investitionskosten und die Kindertagespflege verwendet werden und die Gefahr ausgeschlossen ist, dass sie samt Zinsen an den Bund zurückgezahlt werden müssen?
3. Wie stellt das Land sicher, dass die Mittel auch in den Ausbau der Plätze für die Zwei- bis Dreijährigen fließen, die nach § 1 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) - im Gegensatz zur Bundesdefinition - nicht zu den Krippenkindern gehören?
4. Werden zur Sicherung der Qualität in den Krippen von den ab 2009 zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln auch die nach § 18 Abs. 8 ThürKitaG als Betriebskosten definierten Personalkosten, gegebenenfalls für eine erforderliche Erhöhung der Stellenzahl bei Erzieherinnen, finanziert?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, 15 Jahre ist es nun her, dass die Bundesrepublik Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention beschlossen hat, 15 Jahre später müssen wir konstatieren, die Kinderarmut nimmt zu. Deutschland wird international wegen seines sozial ausgrenzenden Bildungssystems gerügt. Wir sind weit davon entfernt, allen Kindern, gleich welcher nationalen oder sozialen Herkunft, die gleichen Chancen einzuräumen. Werner Munoz, der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung, hat das deutsche Schulsystem als diskriminierend bezeichnet. Das ginge vor allem zulasten von sozial benachteiligten Schülern, Migrantenkindern und Kindern mit Behinderungen. Vor dem UN-Menschenrechtsrat in Genf rief er die deutsche Politik auf, die Aufteilung in Haupt-, Realschulen und Gymnasien zu überdenken, um Ungleichheit und Chancenungerechtigkeit zu beseitigen. Er sagte, ich zitiere: „Ich glaube, dass das gegliederte System und die Art der Aufteilung der Schüler soziale Ungleichheit betont.“
Meine Damen und Herren, es ist höchste Zeit, sich verstärkt um die Kinder in diesem Land und um ihre Rechte zu kümmern und das nicht nur, weil heute Weltkindertag ist. Deutschland insgesamt ist ein kinderentwöhntes Land und damit meine ich nicht nur, dass wir immer weniger Kinder haben, sondern auch, dass nicht genug an Kinder gedacht, Kinder in Planungen - da gebe ich Ihnen recht, Frau EhrlichStrathausen - einbezogen werden und vor allen
Dingen mit Kindern geredet wird. Das scheint sich im Moment etwas zu ändern. Familie ist in aller Munde, die Kinderkrippen beschäftigen seit Monaten die Nation.
Aber, meine Damen und Herren, das reicht nicht. Eine Gesellschaft, die sich an ökonomischen Maßstäben orientiert, die Flexibilität der Menschen auf dem Arbeitsmarkt zur heiligen Kuh stilisiert, die Kinder als Kostenfaktor ansieht oder neuerdings als Demographieretter, eine solche Gesellschaft redet über Kinder, darüber, welchen Nutzen sie bringen und welche Lasten mit ihnen verbunden sind. Wir sollten aber darüber nachdenken, was für das Kind das Beste ist. Deshalb halte ich es schon für bedenklich in diesem Kontext, wenn bei aller Kritik an einem Antrag bei UN-Rechten der Kinder von Populismus gesprochen wird. Ich denke, wir sollten darüber reden, was für die Kinder im Land Thüringen wirklich das Beste ist. Wir haben diese UN-Kinderrechtskonvention zum Gegenstand unseres Antrags gemacht, weil sie nicht nur ein abstrakter Staatsvertrag ist, es ist auch nicht nur ein Dokument, das die Länder des Südens dazu anhalten soll, Kindern Zugang zu Ernährung, Bildung und Gesundheit zu ermöglichen. Nein, das gilt für alle Länder, auch für Deutschland, und es setzt sich ausdrücklich für konkrete Rechte von Kindern ein, die in konkrete Politik vor Ort umgesetzt werden müssen. Uns geht es nicht nur um Berichterstattung und Erstellung von Aktionsplänen, wie der Antrag der SPD es nahelegt, uns geht es auch um tatsächliche Verbesserungen für die Kinder, die heute und hier in Thüringen leben.
Bis wir bestimmte Aktionspläne haben, sind die Kinder vielleicht schon weit in das Erwachsenenleben dann geschritten. Natürlich haben wir in unserem Antrag nicht alles aufgeschrieben, was nötig wäre, um die Situation von Kindern nachhaltig zu verbessern. Dafür sind mittel- bis langfristig politische und gesellschaftliche Schritte nötig. Aber, meine Damen und Herren, wir nehmen die Konvention trotzdem ernst. Kinder, deren Eltern wenig Geld haben, sind häufig von kulturellen Angeboten ausgeschlossen. Theater, Kino, Museen und Ausstellungen kosten Geld, das sich viele Familien nicht leisten können. In Artikel 31 heißt es aber, ich zitiere: „Die Vertragsstaaten achten und fördern das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung.“ Hier schlagen wir als ersten Schritt den freien Eintritt in Museen und Ausstellungen vor. Hier können sie sowohl an unserem kulturellen und künstlerischen Erbe teilhaben als auch zeitgenössische Entwicklungen verfol
gen und somit Ideen und Vorstellungen für Ihre eigenen Ausdrucksmöglichkeiten und persönlichen Entwicklungen erhalten.
In Artikel 6 der Konvention heißt es: „Die Vertragsstaaten gewährleisten in größtmöglichem Umfang das Überleben und die Entwicklung des Kindes.“ Zur Entwicklung eines jeden Kindes gehört aber nicht nur, dass Kinder die Möglichkeit haben, in eine Kita oder die Schule zu gehen, es gehört auch dazu, dass sie an den Bildungsangeboten aufmerksam teilnehmen können. Wer aber weiß, wie belastend es für Kinder ist, wenn sie Hunger haben oder wenn sie schlecht ernährt sind, kann das Angebot an gesunder und vollwertiger Ernährung für alle Kinder gar nicht hoch genug einschätzen. Deswegen schlagen wir ganz konkret und real umsetzbar vor, in Kindertagesstätten und Grundschulen schrittweise eine kostenlose Versorgung mit Essen einzuführen.
Entscheidend ist aber auch, dass Qualität in der frühkindlichen Bildung nur möglich ist, wenn ausreichend finanzielle Mittel bereitgestellt werden und die Personalausstattung vor allen Dingen in kleinen Kindertagesstätten so erhöht wird, dass der Bildungsanspruch wirklich umgesetzt werden kann. Besonders bedarf es einer Förderung von Kindern aus bildungsfernen Familien. Wer sich mit ihnen beschäftigt, weiß, dass viele von ihnen den Anschluss an die Schulbildung schon verlieren, bevor diese überhaupt begonnen hat. Wir haben in Thüringen dafür mit dem neuen Kindertagesstättengesetz die Bedingungen erheblich verschlechtert. Hier ist es dringend geboten, ihnen die Chancen und Bildungsmöglichkeiten, die ihnen in ihren Familien nicht geboten werden, in Kita und Schule insbesondere über besondere Förderangebote bereitzustellen. Dafür sind umfangreiche Entwicklungsstandstests nötig, weil nur so herausgefunden werden kann, welches Kind tatsächlich welche Förderung benötigt. Und es ist hilfreich, wenn das letzte Kita-Jahr verpflichtend wird, damit alle Kinder gleichermaßen auf die Schule vorbereitet werden können. Wir wissen, Frau EhrlichStrathausen, dass der Auslastungsgrad bei fast 98 Prozent liegt. Uns geht es aber um jedes Kind und deswegen ist es auch ein Schritt, dass so ein letztes Kindergartenjahr verpflichtend wird.
Kinder müssen ernst genommen und beteiligt werden. Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention lautet: „Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“ Wir wollen eine stärkere Beteiligung der Kinder in ihrem unmittelbaren
Umfeld, aber auch in Gesellschaft und Politik. Dort, wo Kindern zugehört wird, kommen vielleicht manchmal ganz andere Ergebnisse heraus als dort, wo Erwachsene immer nur glauben zu wissen, was Kinder brauchen und wollen.
Artikel 28 der Konvention lautet: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen,...“ In vielen Ländern bedeutet das, dass Kindern überhaupt erst einmal ein Recht auf einen kostenlosen Schulbesuch eingeräumt werden muss. Hier sind wir natürlich weiter. Aber wir wissen, auch in Deutschland entscheidet der elterliche Geldbeutel und die soziale Herkunft häufig über die Chancen in Schule und Hochschule.
In diesem Artikel heißt es deshalb an einer weiteren Stelle auch, dass die Vertragsstaaten allen entsprechend ihren Fähigkeiten den Zugang zu Hochschulen mit allen geeigneten Mitteln ermöglichen werden. Mit der fehlenden Förderung für kleine Kinder, mit der Auslese in unserem dreigliedrigen Schulsystem und mit Plänen für Studiengebühren bewegen wir uns von diesem Ziel aber immer weiter weg. Wir sehen die Entwicklung mit großer Sorge. Um der Ausgrenzung etwas entgegenzusetzen, müssen wir den Besuch sämtlicher Bildungseinrichtungen auf Dauer unentgeltlich zur Verfügung stellen.
Wir reden seit langer Zeit über den Kinderschutz. Um in dieser Diskussion einen weiteren Punkt hervorzuheben, haben wir uns in diesem Antrag Kindern in Pflege und Adoption zugewandt. Zum Schutz und Wohl der Kinder muss es auch hier um Verbesserungen gehen. Nach Artikel 20 und 21 ist die bestmöglichste Form für die Kinder zu wählen und bei der Wahl zwischen diesen Lösungen ist die erwünschte Kontinuität in der Erziehung des Kindes zu sichern. Häufig dauert es zu lange, bis Entscheidungen bei Familiengerichten getroffen werden oder sie sind nicht dauerhaft tragfähig und Kinder müssen in ihre Herkunftsfamilien zurück, denen sie sich schon seit vielen Jahren entfremdet haben. Hier, wie beim Kinderschutz generell, wäre es hilfreich, wenn die Kinderrechte im Grundgesetz verankert wären. Dem Schutz der Familie müssen dort engere Grenzen gesetzt werden, wo der Schutz der Kinder gefährdet ist. Hier schließen wir uns den Forderungen an, Kinderrechten einen Verfassungsrang zu geben.
Zum Schluss möchte ich mich noch einmal auf den Sonderbotschafter beziehen. Er vertritt die Auffassung, dass es notwendig ist, Aktionen einzuleiten, um soziale Ungleichheiten zu überwinden und um gleiche und gerechte Bildungsmöglichkeiten für jedes Kind sicherzustellen. Wir haben ein paar wenige Schritte vorgeschlagen und laden Sie ein, sich diesen Vorschlägen anzuschließen oder mit uns darüber zu diskutieren. Danke schön.
Schließung von Rentenberatungsstellen?
Der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland soll einen Beschluss zur Schließung von Rentenberatungsstellen in den letzten Tagen gefasst haben.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist der Landesregierung der oben erwähnte Beschluss bekannt und wurde sie im Vorfeld darüber informiert?
2. Wie viele Rentenberatungsstellen in welchen Regionen wären in Thüringen in welchem Zeitraum von der Schließung betroffen?
3. Was beabsichtigt die Landesregierung, um den Schließungen von Rentenberatungsstellen entgegenzuwirken?
4. Welche Alternativen haben Bürgerinnen und Bürger, um wohnortnah zu Rentenberatungsstellen zu gelangen, wenn diese geschlossen würden?
Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete, werte Gäste, eine Große Anfrage hat zum Ziel, Antworten auf Fragen zu erhalten, den Ist-Zustand abgebildet zu bekommen und über die Diskussion zu diesem IstZustand, über die Inhalte zu Schlussfolgerungen und Handlungsoptionen zu kommen. Im öffentlichen Diskurs muss deutlich werden, dass das Altern keine Last ist und für die Gesellschaft und den Einzelnen viele Chancen bietet - auch im Miteinander der Generationen.
Leider kann ich nur auf ausgewählte Fragen aus Zeitgründen eingehen. Herr Minister Zeh, Sie sprachen davon, dass Sie der CDU-Fraktion dankbar sind, dass sie die Fragen gestellt haben. Ich weiß nur nicht, ob sie Ihnen eine großen Dienst erwiesen hat, denn wenn man die Beantwortung der Fragen
liest, dann kann man nur zu einer Feststellung kommen: Auf dem Gebiet der Seniorenpolitik - unser Fraktionsvorsitzender hat es gestern schon einmal gesagt - sind Sie ahnungslos, konzeptionslos und in einigen ausgewählten Punkten auch gewissenlos. Ich will Ihnen das an wenigen Beispielen belegen.
Ahnungslos: Die Anfrage zeigt, dass Sie den Bereich der Seniorenpolitik in Ihrem Ministerium in den letzten Jahren aus unser Sicht völlig vernachlässigt haben und über fast keine Datenlage verfügen und sich in der Großen Anfrage ausschließlich aus dem 5. Altenbericht der Bundesregierung bedienen, obwohl in Thüringen - und das sagen Sie - 26,9 Prozent der Bevölkerung sich im Seniorenalter befinden - also ein großer Prozentsatz - und sich der prozentuale Anteil wesentlich erhöhen wird. Bei der Betrachtung des Ehrenamts bezieht man sich auf die Ehrenamtsstudie von 2001 und bei der Pflege auf den Bericht „Ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen“ von 2003. Ich werde Ihnen dann noch sagen, es gibt auch aktuellere Zahlen.
Andererseits verfügen Sie über Daten, die mich schon in Erstaunen versetzt haben. Auf Seite 30 der Großen Anfrage konnte ich erfahren unter dem Thema „Mobilität im Alter“, dass seit 1997 letztmalig ein männlicher Senior im Straßenverkehr 2002 verunglückt ist mit einem Handwagen. Ihre Aussagen sind oft sehr widersprüchlich. Bleiben wir bei dem Abschnitt. Auf Seite 28 schreiben Sie unter der Frage 1 „Wie werden die Mobilitätsbedürfnisse von Seniorinnen und Senioren in Thüringen realisiert?“ als Antwort: „Den Mobilitätsbedürfnissen der Seniorinnen und Senioren wird durch ein leistungsfähiges Angebot im Schienenpersonennah- und -fernverkehr sowie im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr weitgehend entsprochen.“ Eine Seite weiter - auf Seite 29 - schreiben Sie: „Seniorinnen und Senioren nutzen für ihre Fortbewegung, sofern sie noch in der Lage sind, in erster Linie den eigenen Pkw. Der öffentliche Personennahverkehr stellt, gemessen an den Mobilitätsgewohnheiten der Älteren, vor allem außerhalb der Städte nur bedingt eine Alternative zum Pkw dar.“ Das ist nur ein Beispiel, es ließe sich fortsetzen.
Wenn man Seniorenpolitik als Querschnittsaufgabe betrachtet - und dagegen ist nun wirklich nichts einzuwenden -, dann sollte man zumindest einen Menschen damit beauftragen, der die verteilten Fragebeantwortungen zusammenführt.
Gestatten Sie mir, das hier zu sagen, ich habe auch gelacht beim Lesen dieser Anfrage. Bei der Beantwortung der Frage auf Seite 79 zum Thema „Welche Möglichkeiten gibt es in Thüringen für seniorengerechtes Reisen?“, da antworten Sie: „Konkrete Nachfragen nach seniorengerechten Reisen gibt es kaum,
daher auch keine expliziten Angebote für seniorengerechtes Reisen.“ Ich möchte Ihnen gern aus dem Geschäftsbericht der Volkssolidarität des Jahres 2005 zitieren: „Fester Bestandteil der sozialkulturellen Arbeit in der Volkssolidarität und hervorstechendes Leistungsangebot ist das Reisen unter dem Dach der Volkssolidarität.“
„Dieses Leistungsangebot ist Garant für Lebensfreude, Lebensmut und es dient der Horizonterweiterung, schafft Gemeinschaftserlebnisse, eine positive Gruppendynamik und animiert darüber hinaus auch zur Begründung von neuen Mitgliedschaften. Höhepunkte dabei waren immer wieder die Frühjahrs- und Herbstfeste, wo 2005 fast 128.000 Personen teilgenommen haben“, so die Aussage. Ich bin gespannt, wie Sie mir begründen, dass es keinen Bedarf an seniorengerechten Reisen gibt. Die Volkssolidarität schreibt weiter: „Unverkennbar ist aber das veränderte Reiseverhalten vieler Mitglieder, was seinen Ausdruck im vermehrten Wunsch nach Halbtages- und Tagesfahrten sowie Kurzreisen von zwei bis drei Tagen findet.“ Hier wird sogar noch ausgesagt, was man in der Zukunft will und braucht. Vielleicht hätten Sie dazu einmal die anderen Wohlfahrtsverbände fragen sollen oder auch Ihr Landesverwaltungsamt, die aus anderen Gründen immer sehr kritisch das Reiseverhalten der Verbände begutachten.
Meine Damen und Herren, das waren einige ausgewählte Beispiele für die Einschätzung, wie mit der Beantwortung der Anfrage umgegangen wurde und Beispiele für die Einschätzung „ahnungslos“.
Ich komme zu anderen Themen, was in die Richtung „konzeptionslos“ geht. Aber vorher will ich noch einmal ausführen, was ich angekündigt hatte, dass anderes Zahlenmaterial zur Verfügung steht. Ich will es am Beispiel der Pflege tun. Zu Beginn des Jahres veröffentlichte die Techniker Krankenkasse nach einer aktuellen Analyse die Zahl der pflegebedürftigen Menschen im Freistaat: Ende 2005 waren es 67.027, darunter 21.594 Männer und 45.433 Frauen. Im Vergleich zur letzten Erhebung nahm die Zahl der Pflegebedürftigen in Thüringen um 5,4 Prozent zu, mehr als doppelt so schnell wie im Bundesdurchschnitt. Das kann man in der Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts nachlesen. Damit sind die Thüringer Senioren deutlich häufiger als im Bundesdurchschnitt auf Pflege angewiesen. Ende 2005 mussten 15,6 Prozent der 75- bis 85-Jährigen ambulant oder stationär versorgt werden. In den höheren Altersgruppen der 85- bis 90-Jährigen werden in Thüringen 41 Prozent gepflegt. Im Bundesdurchschnitt sind das knapp 36 Prozent. Mit 28 Prozent der stationären Pflege hat Thüringen den bun
desweit drittniedrigsten Wert. Die häusliche Pflege überwiegt mit 72 Prozent.
Das ist nicht schlecht, dass sage ich ja nicht. Aber hier ist zu fragen, Herr Minister, wie das Land auf diese Entwicklung vorbereitet ist, auf die Entwicklung der immer mehr werdenden Seniorinnen und Senioren. Einen Landespflegeplan gibt es nicht mehr. Man muss die Frage stellen: Soll die gesamte Pflege ambulant und stationär den freien Kräften des Markts überlassen werden? Die Frage muss man beantworten. Deshalb brauchen wir eine Diskussion über ein zu erstellendes Pflegekonzept im Land. Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ muss deutlich unterstützt und intensiver in eine noch zu erstellende Altenhilfeplanung in den Kommunen ausgerichtet werden. Ziel muss es entsprechend den Bedürfnissen der älteren Bürgerinnen und Bürger sein, ihnen so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu gewährleisten. Wir brauchen auch eine Diskussion über eine bessere Beratung rund ums Alter. Hier müssen wir als Land gemeinsam mit den Kommunen die Voraussetzungen schaffen, dass Wohnberatungen für Seniorinnen und Senioren noch stärker als bisher angeboten werden. Oft ist in den Beratungsstellen zu hören, dass sich ältere Bürger in ihrem Wohnumfeld nicht mehr wohlfühlen, da ihre Ängste vor Kriminalität, Diskriminierung und Ausgrenzung auch mit steigendem Alter massiver werden. Diese Ängste müssen ernst genommen werden und wir müssen ihnen entgegenwirken. Dazu brauchen wir eine fachgerechte Beratung. Einen Schritt dahin könnten wirklich kreative neue Wohnformen bilden, die eine Antwort auf den demographischen Wandel bieten. Wir brauchen ein politisches Engagement gegen Altersdiskriminierung wie die Verweigerung von Krediten bei Banken ab einem bestimmten Lebensalter, obwohl entsprechende Sicherheiten vorhanden sind, ein Engagement gegen die Verweigerung von Teilzahlungsgeschäften auch bei kleinen Summen bei den Kaufhäusern und Handelsketten, Altersbegrenzungen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt sind.
Sehr geehrte Abgeordnete, Alter ist für uns ein Lebensabschnitt mit eigenen Ansprüchen und Bedürfnissen, der nicht einfach auf Rente, Pflege und Kosten reduziert werden darf und an dessen Mitgestaltung Seniorinnen und Senioren aktiv teilhaben wollen. Selbstbestimmtes Altern in Würde ist ein unveräußerliches Menschenrecht. Es ist also höchste Zeit, dem Wehklagen über die Kosten älterer Menschen für das Sozialsystem, dem einseitigen Defizitkurs über Gebrechen des Alters und der Reduzierung
älterer Menschen auf ihre Konsumentenrolle eine positive Betrachtung Älterer und ihres Beitrags zur Gesellschaft entgegenzusetzen.
Notwendig dazu ist ein mit vielen Partnern ausdiskutiertes Gestaltungskonzept für die älter werdende Gesellschaft. Daran scheint es in Thüringen seit vielen, vielen Jahren zu mangeln. So werten wir Ihren Antrag in der Drucksache 4/2998 als Versuch, endlich Schwung und Tempo in diese Thematik zu bringen und die Konzeptionslosigkeit der Landesregierung zu beenden - mehr aber auch nicht.