Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich kann sicher nicht für alle 18 oder 20 Kollegen reden, die unterschrieben haben, Herr Kretschmer, aber meine Intention ist es nicht, mit einem Untersuchungsausschuss die fleißige Arbeit der
Wir meinen aber auch, dass umgekehrt das Bemühen von Abgeordneten aus diesem hohen Haus, Sachzusammenhänge mittels Untersuchungsausschuss aufzuklären, auch durch Sie nicht behindert wird.
Ich habe da so meine Erfahrungen, Herr Kretschmer, ich habe fünf Jahre in einem gesessen mit Ihnen und anderen Kollegen. Das war nicht immer, jedenfalls die Eingangsphase, eitel Sonnenschein. Wir alle wissen, dass es zahlreiche Diskussionen, Informationen und auch Hinweise im öffentlichen und auch im nicht öffentlichen Raum im Zusammenhang mit den hier in Rede stehenden Förderobjekten des Landes Thüringen, ich sage mal, "auf Ungereimtheiten" hinweisen, und zwar nicht nur hinsichtlich privaten Unternehmerhandelns, damit beschäftigen sich staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, sondern eben auch oder sollte man mal wieder sagen - hinsichtlich Regierungshandeln. Uns fünf Abgeordneten der PDSFraktion, die diesen Antrag mit unterzeichnet haben, scheint es geboten, diese Ungereimtheiten mit einem dem Parlament zur Verfügung stehenden parlamentarischen Kontrollmittel zu erhellen und das Mittel heißt nun mal Untersuchungsausschuss.
Ich würde gern noch einmal zurückspringen auf den Tagesordnungspunkt 12. Sie haben gesagt es sind die parlamentarischen Mittel, die Sie haben als Opposition, nutzen Sie sie,
wir machen es, wir hätten gern mehr, aber benutzen wir die, wenn wir meinen, es gibt sach- und fachgerechte Untersuchungen anzustellen.
Sie haben ja eigentlich schon wieder das angesprochen, was ich vorhin im Tagesordnungspunkt 12 kritisiert habe - mit den Mitteln des Untersuchungsausschusses oder auch mit Fragerechten - oder Sie
haben auf die Sitzung des Innenausschusses verwiesen. Es ist immer ein Nachkarren. Es ist nicht ein aktuelles Eingreifen und die Objekte sind ja da. Das heißt also, wir werden wieder im Nachhinein versuchen aufzuklären, was uns... , wir haben keine Illusionen darüber, was dieser Untersuchungsausschuss leisten kann und sicherlich auch leisten wird. Aber er wird uns im Unterschied zum parlamentarischen Fragerecht oder auch Berichtsersuchen an die Landesregierung in die Lage versetzen, einzelne uns bewegende Fragen zielgerichtet unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der Strafprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes, wie es in Artikel 64 der Thüringer Landesverfassung festgeschrieben ist, zu untersuchen.
Ja, die Hinweise und Diskussionen im öffendlichen und nicht öffentlichen Raum sind für uns, auch unter dem Eindruck des bisher Erlebten, hinreichend, mit den Mitteln des Untersuchungsausschusses einzelne Sachverhalte aufzuklären. Ich kann ja nachvollziehen, Herr Kretschmer, dass Sie namens Ihrer Fraktion hier das tiefhängen, abwiegeln und so tun, als ob alles, was hier geschehen ist in diesem Zusammenhang, das normalste der Welt ist. Wiederum scheint, wie schon in anderen Zusammenhängen, Schaden für das Land entstanden zu sein. Wir wollen und wir werden aufklären, was an den Vorwürfen wahr ist und was eventuell haltlose Unterstellungen sind. Wie immer haben wir zu sondieren zwischen handelnder Landesregierung oder von ihr beauftragter Personen auf der einen und deren Auswirkungen auf der anderen Seite. Darüber hinaus kann der Untersuchungsausschuss durch seine Arbeit mit dazu beitragen, dass durch zu veranlassende Schlussfolgerungen staatliches Handeln eine noch höhere Transparenz erlangt. Also unabhängig jetzt, ob wir uns dann hinterher riesig freuen sollten, dass wir vielleicht Recht gehabt haben. Wie immer in diesem Zusammenhang haben Abgeordnete für sich diese Frage zu beantworten. Ob die Informationen, Hinweise, Befürchtungen ausreichen, einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu stellen, wie gesagt, fünf Abgeordnete in unserer Fraktion haben für sich, auch aus unterschiedlichen Gründen, das will ich hier auch gern sagen, diese Fragen bejaht und einen entsprechenden Antrag unterzeichnet, aber nicht nur das. Wir waren uns mit anderen Kolleginnen und Kollegen einig, in die Untersuchung mit dem Vorwurf des Missbrauchs von öffentlichen Mitteln und unzulässiger Subventionierung hineinzugehen. Das mag der Landesregierung oder auch Ihnen, den Mitgliedern der Mehrheitsfraktion hier im Haus, nicht gefallen, aber die Behandlung dieser Fragen im Innenausschuss und die sich widersprechenden Informationen auch von Beteiligten - fast täglich, wenn ich die Zeitung lese - tragen vorerst diesen Vorwurf. Wir werden sehen, zu welchen Ergebnissen wir mit dem Unter
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Abgeordneter Kretschmer, Sie haben vorhin zum Teil die richtigen Fragen gestellt, haben aber für Sie bzw. Ihre Fraktion die völlig falschen Antworten geliefert. Ich will Ihnen das belegen. Ich habe nämlich in meiner Anfrage Nr. 4/70 genau die Fragen nach dem Investitionsplan und nach den tatsächlich im Verwendungsnachweis abgerechneten Baukosten gefragt. In beiden Fällen, die Antwort steht in der Drucksache 4/373, ich formuliere das jetzt sinngemäß, steht: Diese Antworten können wir dir nicht geben, da sind schutzwürdige Interessen Dritter zu beachten.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses, ich will Ihnen einen Zusammenhang aufzeigen. Das Haushaltsrecht des Landes Thüringen liegt in diesem Haus. Das Budgetrecht hat der Thüringer Landtag. Ich glaube nicht, dass mit den Antworten auf meine Anfragen die Pflicht der Landesregierung zur Information bzw. die Pflicht zur sachgerechten Beantwortung von Anfragen von Abgeordneten mit diesen Antworten gedeckt ist. Denn wenn das so wäre, haben Sie diesen Faden eigentlich mal weiter gesponnen, wenn das so wäre, dann hätten wir als letztendlich der Fördermittelgeber, der Thüringer Landtag, niemals die Möglichkeit zu überprüfen, was konkret mit den öffentlichen Fördermitteln passiert. Und das, meine Damen und Herren, das kann es nicht sein. Die Antworten in dieser Anfrage haben letztendlich unseren Willen oder unseren Wunsch nach einem Untersuchungsausschuss ganz entscheiden befördert. Das möchte ich an dieser Stelle betonen. Fragen Sie sich mal selbst, ob Sie mit solchen Antworten zufrieden gewesen wären, denn sie haben genau den Kern berührt und es wurde nicht beantwortet. Wir wollen herausbekommen, warum das nicht beantwortet worden ist, denn offensichtlich steckt mehr dahinter. Da hat ja wohl nun auch die Staatsanwaltschaft ein gewichtiges Wort mitzureden. Danke.
men nun zur Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 4/431 - Neufassung -, der gemäß § 2 Abs. 2 Untersuchungsausschußgesetz das nötige Quorum hat und eingesetzt werden muss als Minderheitenrecht. Wir stimmen jetzt über diesen Antrag ab. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Es gibt 4 Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Es gibt eine große Zahl von Stimmenthaltungen, aber mit einer Mehrheit ist dieser Antrag zur Einrichtung eines Untersuchungsausschusses angenommen.
Dazu muss ich jetzt noch folgende Hinweise geben. Durch die Fraktionen sind nun - und ich bitte darum, das möglichst bis Weihnachten auch zu realisieren - die Mitglieder des Untersuchungsausschusses gemäß § 6 Abs. 1 sowie die ständigen Ersatzmitglieder nach § 6 Abs. 2 des Untersuchungsausschußgesetzes zu benennen. Wir haben eben eine Zahl von 11 insgesamt festgelegt. Damit entfallen sechs Sitze auf die Fraktion der CDU, drei Sitze auf die Fraktion der PDS und zwei Sitze auf die Fraktion der SPD. Ich weise nur darauf hin, dass den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses die CDU-Fraktion stellen darf und den Stellvertreter die PDS-Fraktion. Damit kann ich den Tagesordnungspunkt 18 schließen.
Gemäß unserer Vereinbarung im Ältestenrat rufen wir nach 18.00 Uhr am Freitag keinen weiteren Tagesordnungspunkt auf, aber gestatten Sie mir wenigstens, wir sehen uns ja erst im neuen Jahr wieder, an dieser Stelle namens des Präsidiums des Thüringer Landtags Ihnen die besten Wünsche für ein friedliches Weihnachtsfest zu übermitteln. Haben Sie einen guten Start ins neue Jahr. Gönnen Sie sich eine Zeit der Ruhe und der Besinnung, so dass Sie alle Kraft schöpfen können. Dieser Wunsch gilt natürlich gleichzeitig an die Abgeordneten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, an die Vertreter der Landesregierung, an die Vertreter der Verwaltung von Legislative und Exekutive und auch an die verbliebenen Vertreter der Medien, soweit sie uns noch zuhören können.
Die nächsten Plenarsitzungstage finden dann am 27. und 28. Januar des Jahres 2005 statt. Einen guten Heimweg wünsche ich.