Protokoll der Sitzung vom 10.12.2004

Ministeriums teil. Die Kernüberlegungen des von Personalräten erarbeiteten Mitarbeitermodells werden im Rahmen dieser Arbeiten natürlich berücksichtigt.

Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke schön, dann kommen wir zur nächsten Anfrage in Drucksache 4/436 der Abgeordneten Ehrlich-Strathausen, SPD-Fraktion.

Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar (EJBW)

Die EJBW sieht entsprechend ihrem Konzept einen Schwerpunkt in Angeboten der Jugendbildung zu "Fragen der Demokratie-Entwicklung und Fragen der Gefährdung der Demokratie". Die oberste Landesjugendbehörde ihrerseits hat eine besondere Verantwortung für die Weiterentwicklung, Anregung und Förderung der Jugendhilfe und in diesem Zusammenhang sowie als wesentlicher Stifter auch für die Förderung und inhaltliche Mitverantwortung der EJBW.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die bisherige Arbeit der EJBW im Hinblick auf die oben genannte Zielsetzung?

2. Gibt es externe Bewertungen oder Evaluationen und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

3. In welcher Form hat die oberste Landesjugendbehörde bisher inhaltliche Mitverantwortung für die Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzepts wahrgenommen und wie beabsichtigt sie, dies zukünftig zu tun?

4. Werden wesentliche konzeptionelle Veränderungen - und wenn ja, welche - angestrebt?

Es antwortet wiederum Staatssekretär Illert.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Europäische Jugendbildungsstätte Weimar bietet ein sehr vielfältiges und umfangreiches Bildungsprogramm auf hohem Niveau an. Das Enga

gement der EJBW in den Themen "Demokratie und Toleranz" ist wichtiger Bestandteil des Gesamtprogramms und wird durch die Landesregierung positiv bewertet.

Zu Frage 2: Eine im III. Quartal 2003 durch das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit initiierte externe Evaluation der EJBW ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Der Evaluationsbericht liegt vor und wird sorgfältig geprüft. Anschließend wird eine Befassung und Bewertung innerhalb der Stiftungsgremien der EJBW erfolgen. Erst danach können die Ergebnisse veröffentlicht und diskutiert werden.

Zu Frage 3: Bei der EJBW handelt es sich um eine eigenständige Stiftung des Bürgerlichen Rechts. Die Arbeit wird von den Stiftungsgremien und den Stiftungsmitarbeitern inhaltlich und organisatorisch völlig selbständig und in eigener Verantwortung geleistet. Gemäß Satzung der EJBW stellt die oberste Landesjugendbehörde mit dem für Jugend zuständigen Minister den Stiftungsratsvorsitzenden. Darüber hinaus ist eine Mitarbeit im Stiftungsvorstand möglich, aber die EJBW ist keine staatliche Einrichtung. Politische Bildung in einer freiheitlichen Demokratie sollte Spielräume für eigene Wege haben. Die oberste Landesjugendbehörde ist darüber hinaus gemäß § 82 Abs. 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch gehalten, trägerneutral die Weiterentwicklung der Jugendhilfe anzuregen und zu fördern.

Zu Frage 4: Die Verantwortung für die inhaltliche Arbeit der EJBW haben die Stiftungsgremien und dabei insbesondere der Programmbeirat. Nach der unmittelbar bevorstehenden Neukonstituierung der Gremien wird die konzeptionelle Weiterentwicklung der EJBW wohl eine wichtige Rolle in diesen Gremien spielen.

Danke schön. Gibt es Nachfragen? Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Wann rechnen Sie damit, dass die Ergebnisse für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden?

Wenn die Stiftungsgremien sie behandelt haben. Ich denke, es gibt hierzu eine Neukonstituierung, dass das Ende des ersten Vierteljahres des nächsten Jahres der Fall sein wird.

Weitere Nachfragen liegen nicht vor. Vielen Dank. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/406 des Abgeordneten Hauboldt, PDS-Fraktion.

Vorfristige Kündigung des Verwaltungsvertrags der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten mit dem Runneburg-Verein in Weißensee (Landkreis Söm- merda)

Der Runneburg-Verein von Weißensee hat in einer Pressemitteilung in der "Thüringer Allgemeinen" die Gründe, welche die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten zur Kündigung des Verwaltungsvertrags ohne vorherige Abmahnung bewogen hat, auf das Schärfste zurückgewiesen und mit Klage gedroht. Nach Auffassung der Stiftung seien vertragliche und vereinbarte Informations- und Fürsorgepflichten unzureichend wahrgenommen worden und erhebliche Nachteile für die Stiftung entstanden. Das Fällen eines Baumes auf dem Stiftungsgrundstück wird u.a. als Beweis aufgeführt, wofür ein Ausgleich zu zahlen sei. Gesprächsangebote sind bisher vom Stiftungsdirektor negiert worden, welche den Runneburg-Verein zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde veranlasste. 1995 hatte der Runneburg-Verein, dem in der Öffentlichkeit eine sachkompetente Arbeit bescheinigt wird, den Auftrag zur Übernahme der Schlossverwaltung erhalten, welcher nun zum Jahresende gekündigt werden soll.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche stichhaltigen Gründe sind bekannt, die eine Kündigung des Verwaltungsvertrags rechtfertigen?

2. Wie schätzt die Landesregierung das bisherige ehrenamtliche Engagement des Runneburg-Vereins ein und wie wird die Arbeit der Runneburg-Betriebsgesellschaft bewertet?

3. Welche Vorteile sieht die Landesregierung, die Schlossverwaltung in die Verantwortung der Stadt Weißensee zu übertragen?

4. Die Kündigung des Verwaltungsvertrags bewirkt auch den Verlust von Personalstellen. Wird es eine Empfehlung der Stiftung an den neuen Betreiber geben, begründet auf der fachlichen Eignung des bisherigen Personals, diese auch entsprechend bei der neuen Vertragsgestaltung zu berücksichtigen?

Es antwortet Minister Prof. Dr. Goebel.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hauboldt beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Es liegt eine besonders schwer wiegende Treuepflichtverletzung durch den Verein vor. Die Schlossverwaltung hat ihre Stellungnahme zu eigennützigen privaten Nutzungszwecken missbraucht, obwohl eine schriftliche, ausdrücklich gegenläufige Weisung der Stiftung erfolgt war. Es erfolgten durch den Verein weiterhin ehrverletzende Äußerungen gegen den Direktor der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten. Der Verein hat versucht, das Bild der Stiftung in der Öffentlichkeit zu schädigen. Hinzu kommt die bereits erwähnte Beseitigung eines Baumes auf dem Gelände der Burg unter Verstoß gegen die Baumschutzsatzung. Der Verein hat seine mit der Schlossverwaltung verbundenen Informations- und Aufklärungspflichten verletzt, wodurch auch Verdachtsmomente für finanzielle Unregelmäßigkeiten entstanden.

Zu Frage 2: Das kulturelle Engagement des Vereins ist positiv zu bewerten. Deshalb soll dem Verein weiterhin die kulturelle Nutzung der Runneburg ermöglicht werden. Der Vertrag hierzu läuft unverändert bis zum 31. Dezember 2005. Anschließend kann der Verein einen neuen Mietvertrag abschließen. Die Arbeit der Betriebsgesellschaft war in der letzten Zeit durch Differenzen mit der Schlösserstiftung gekennzeichnet, die letztendlich zu dieser Kündigung geführt haben.

Zu Frage 3: Neben den geschilderten Problemen ist ein weiterer Aspekt für die Entscheidung der Stiftung, dass vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation auch in den nächsten Jahren kaum Investitionsmittel für die Burg zur Verfügung stehen und so dringend erforderliche Sicherungsund Sanierungsmaßnahmen nur dann finanziert werden können, wenn auch Städtebaufördermittel zur Verfügung gestellt werden können. Dies wird durch eine engere Kooperation mit der Stadt Weißensee möglich. Der Stadtrat hat in diesem Sinne bereits entsprechende Beschlüsse gefasst.

Zu Frage 4: Im Laufe des Dezember wird die Abwicklung des Vertrags zwischen den Parteien geklärt. Es bleibt dabei abzuwarten, wie die Frage der Personalstellen gelöst wird.

Danke, gibt es Nachfragen? Herr Abgeordneter Hauboldt.

Herr Minister, der Landkreis Sömmerda ist ja nicht gerade mit touristischen Highlights gespickt. Sehen Sie eine Möglichkeit, im Interesse des Tourismus, der Initiativen auf der Burg, des Blieteschießens etc., was alles dort stattgefunden hat, die beteiligten Parteien, die hier im Clinch liegen, noch mal an einen Tisch zu holen, um die Probleme auszudiskutieren und für die Zukunft, wie gesagt, auch die touristischen Aspekte auf der Runneburg weiter zu fördern?

Also durch die Vertragskündigung des Verwaltungsvertrags wird an der touristischen Infrastruktur ja nichts geändert. Es bleibt den beteiligten Parteien jetzt im Rahmen der Abwicklung der Geschäfte, die notwendig ist im Hinblick auf die Kündigung des Vertrags, natürlich die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle kulturellen Aktivitäten und das kulturelle Engagement der Menschen weitergeführt werden können. Was wir dazu tun können, wollen wir gern tun.

Danke schön. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Damit kämen wir zur letztmöglichen Anfrage für heute in der Drucksache 4/425. Abgeordneter Bausewein, SPD-Fraktion:

Arbeitsgruppe "Ausbildungsfähigkeit" des Thüringer Kultusministeriums

Im Rahmen der Berichterstattung zu den Ergebnissen des Thüringer Ausbildungspaktes wurde seitens des Staatssekretärs des Thüringer Wirtschaftsministeriums die Zunahme mangelnder Ausbildungsfähigkeit von Ausbildungsplatzbewerbern beklagt. Dennoch wurde im Landesjugendhilfeausschuss wiederholt berichtet, dass eine seit längerer Zeit beim Thüringer Kultusministerium eingerichtete Arbeitsgruppe zur Verbesserung der "Ausbildungsfähigkeit" offenbar nicht mehr tagte. Ich frage die Landesregierung:

1. Von wem und wann wurde die vorgenannte Arbeitsgruppe in welcher Zusammensetzung einberufen?

2. Wie oft und wann tagte die Arbeitsgruppe?

3. Welche Ergebnisse wurden erzielt?

4. Welche Maßnahmen wurden mit welchem Erfolg aufgrund der Ergebnisse der Arbeitsgruppe eingeleitet?

Es antwortet wiederum Minister Prof. Dr. Goebel.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren. Die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Bausewein beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Arbeitsgruppe wurde vom Thüringer Kultusministerium einberufen und arbeitet seit 1997. Zur Mitarbeit wurden eingeladen und haben Vertreter benannt das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, die Arbeitsagentur Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen, die Arbeitsgemeinschaft Schule/Wirtschaft und die regionalen Arbeitskreise Schule/Wirtschaft, die Thüringer Industrie- und Handelskammern, die Thüringer Handwerkskammern, der Verband der Wirtschaft Thüringens, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Deutsche Angestelltengewerkschaft, der Thüringer Beamtenbund, die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe in Thüringen, insbesondere die kommunalen Spitzenverbände, das Landesjugendamt, der Verein Jugendberufshilfe e.V., der Landesjugendring Thüringen e.V., die Arbeitsgemeinschaft freier Schulen in Thüringen, die Landeseltern- und die Landesschülervertretung.

Zu Frage 2: Die Arbeitsgruppe tagte zwei- bis dreimal jährlich. Darüber hinaus waren die Mitglieder zu bestimmten Themenfeldern in Expertengruppen tätig. 2003 tagte die Arbeitsgruppe am 15. Mai und am 27. November. Eine weitere Veranstaltung fand im Rahmen der Übergabe der Thüringer Berufswahlpässe im Mai dieses Jahres statt.

Zu Fragen 3 und 4: In Beschränkung auf das Wesentliche können folgende Punkte benannt werden: Nach der Diskussion um die Ziele der Berufswahlvorbereitung und um Unterstützungsmöglichkeiten der Schule in der Vorbereitung der Schüler auf das Berufsleben durch Partner aus der Wirtschaft wurde am 1. August 1999 die "Vereinbarung über die Gestaltung der Zusammenarbeit zur weiteren Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit, insbesondere der Abgänger der Regelschulen im Freistaat Thüringen", so der Titel der Vereinbarung, unterzeichnet. Diese Vereinbarung bildet die Grundlage für eine Vielzahl gemeinsamer Projekte und Vorhaben. Es wurde

eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung zur Ausbildungsfähigkeit im Jahre 2001 in Auftrag gegeben, die seit 2002 vorliegt. Die Aussagen, zu denen Prof. Winkler von der Friedrich-Schiller-Universität im Ergebnis kommt, sind sehr differenziert und stellen die Stärken der Schüler als Ansatzpunkte zum Handeln heraus.

Zur Förderung von Eigeninitiative und Unternehmergeist wurden in einer abgestimmten Veröffentlichung die Grundlagen zur Begründung von Schülerfirmen gelegt. In gemeinsamer Förderung durch die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung und das Thüringer Kultusministerium wird seitdem eine Beratungsstelle zur Unterstützung und Gründung von Schülerfirmen gefördert.

Eine weitere Expertengruppe beschäftigte sich mit Aufgabenstellungen im Mathematikunterricht mit dem Ergebnis, dass seit Jahren die Aufgaben für die zentralen Abschlussprüfungen möglichst praxisnah, problemorientiert und lösungsoffen erarbeitet werden, logischerweise in dem Maße, in dem Prüfungsaufgaben das zulassen.