Protokoll der Sitzung vom 12.09.2008

Zu Frage 3: Dabei handelt es sich um eine empirische Annahme. Diese kann unter anderem darauf gestützt werden, dass die Verurteilungen zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung in der Zeit von 1997 bis 2007 - die Zahlen von 2008 liegen derzeit noch nicht vor - tendenziell zugenommen hat.

Zu Frage 4: Der Rückgang der Häftlingszahlen hat jedenfalls mittelfristig noch keinen Einfluss auf die baulichen Vorhaben der Landesregierung, insbesondere erfordert die Überwindung der Mehrfachbelegung in den sogenannten Altanstalten die planmäßige Fortführung baulicher Maßnahmen.

Gibt es eine Nachfrage? Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich das Wort der Abgeordneten Frau Wolf zur Frage entsprechend der Drucksache 4/4422.

Umsetzung von § 12 Thüringer Gleichstellungsgesetz

Entsprechend des Thüringer Gleichstellungsgesetzes wirken die Dienststellen bei der „Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsrä

ten, Ausschüssen sowie sonstigen Gremien, für die sie ein Entsendungs-, Bestellungs- oder Vorschlagsrecht haben, auf eine gleiche Beteiligung von Frauen und Männern hin“ (§ 12 Abs. 1 Thüringer Gleich- stellungsgesetz - ThürGleichG). In § 12 Abs. 2 ThürGleichG wird weiterhin geregelt, dass „die vorschlagsberechtigten Stellen für jeden auf sie entfallenden Sitz jeweils eine Frau und einen Mann zu benennen oder vorzuschlagen (Doppelbenennung)“ haben.

Ich frage die Landesregierung:

1. In wie vielen Fällen hatte die Landesregierung in dieser Legislatur entsprechend des oben genannten Gesetzes ein Vorschlags-, Entsendungs- oder Bestellungsrecht und wie wurde es ausgeübt (bitte um Darstellung getrennt nach Geschlecht)?

2. In wie vielen Fällen wurden Doppelbenennungen durchgeführt und wie oft erfolgte diese nicht und warum nicht?

3. Ist der Vorgabe des Gesetzes Genüge getan, indem Frauen und Männer gleichermaßen an Gremien, Ausschüssen, Beiräten und Aufsichtsräten beteiligt sind und wie beurteilt die Landesregierung diese Situation?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Herr Staatssekretär Oesterheld.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf wie folgt:

Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung. Um im Rahmen der verfügbaren Zeit für die heutige Beantwortung zu bleiben, antwortet die Landesregierung auf der Basis der statistischen Erfassung, die zur Erstellung des Zweiten Gleichstellungsberichts veranlasst wurde und die den Zeitraum vom 1. Juli 2002 bis zum 30. Juni 2006 umfasst.

Zu Frage 1: Zum Stichtag 30. Juni 2006 wurde etwas mehr als ein Drittel der Gremienbesetzungen im Einflussbereich des Freistaats Thüringen mit Frauen vorgenommen, insgesamt 33,9 Prozent. Für 218 Gremien waren zu diesem Zeitpunkt 189 Männer und 97 Frauen entsandt, bestellt oder vorgeschlagen worden. Einbezogen wurden hier nur solche Gremien, für die das Land ein Entsendungs-, Bestellungs- oder Vorschlagsrecht hatte und so weit es sich nicht nur

um verwaltungsinterne oder lediglich ressort- und länderübergreifende Arbeitsgruppen innerhalb der Verwaltung handelte. Eine Auswertung der Gremienbesetzungen zum Stichtag 30. Juni 2008 wird nach Vorlage der statistischen Angaben zu den Frauenförderplänen durch die Ressorts erfolgen. Diese sind gehalten, bis 31. Dezember 2008 neue Frauenförderpläne zu erstellen und diese der Gleichstellungsbeauftragten beim TMSFG vorzulegen. Die aktuellen Daten werden dann im Januar 2009 zur Verfügung stehen.

Zu Frage 2: Ich weise darauf hin, dass nicht in jedem Fall Doppelbenennungen zu erfolgen haben. Sie unterbleiben dann, wenn ein Gesetz die Zusammensetzung eines Gremiums an ein bestimmtes Amt knüpft, die Berufung die Tätigkeit in einem bestimmten Fachgebiet voraussetzt oder aufgrund der spezifischen Mitgliederstruktur eine Doppelbenennung tatsächlich nicht möglich ist. Vor diesem Hintergrund wird eine gesonderte Statistik über Doppelbenennungen in den Ressorts nicht geführt.

Zu Frage 3: Der ausgewiesene noch nicht paritätische Frauenanteil ergibt sich im Wesentlichen aus den in Frage 2 genannten Gründen. Eine Erhöhung des Frauenanteils kann nur erreicht werden, wenn Dienstposten mit Führungsfunktion wie z.B. Abteilungs- oder Referatsleitungen verstärkt mit Frauen besetzt werden. Derartige Positionen eröffnen oftmals erst den Zugang zu Aufsichtsräten, Kommissionen und anderen Gremien. Um künftig auf Verbesserungen hinwirken zu können, ist die geschlechtsspezifische statistische Erfassung der Gremienzusammensetzung Inhalt der Ersten Novelle des Musterfrauenförderplanes, der zum Stichtag 30. Juni 2008 in Kraft getreten ist.

Eine Nachfrage, Abgeordnete Wolf?

Eine Nachfrage zu Frage 2. Sie haben ausgeführt, dass es keine statistische Erhebung dazu gibt, in wie vielen Fällen es zu Doppelbenennungen kam, haben aber ausgeführt, welche Gründe dagegen sprechen. Gehe ich richtig in der Annahme, dass Ihre Ausführungen so zu interpreterieren sind, dass es bisher eigentlich nicht zu Doppelbenennungen kam? Und die Nachfrage in dem Sinne dann: Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit oder ist aus Ihrer Sicht § 12 Abs. 2 an der Stelle überhaupt durchführbar oder realisierbar?

Antwort hierauf: Nein. Natürlich ist so etwas möglich. Nur aufgrund der geschilderten, im Gesetz festgelegten Verhältnisse haben es die Ressorts nicht als sinnvoll angesehen, hier eigene Statistiken dieser Art aufzuführen. Wir erhoffen aber und sind sicher, dass aufgrund der neuen Novellierung des Musterfrauenförderplans mehr geschlechtsspezifische Daten dieser Art geliefert werden, die uns hier in der Erkenntnis weiterbringen werden.

Danke. Ich beende die Fragestunde und schließe diesen Tagesordnungspunkt 24.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12

Nachtragshaushalt 2009 Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/4367 -

Wünscht die Fraktion der SPD das Wort zur Begründung? Das wünscht sie nicht. Ich eröffne die Aussprache. Mir liegt nur eine Wortmeldung vor, das ist die Wortmeldung vom Kollegen Höhn, SPD-Fraktion, und ich erteile ihm das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir uns daran erinnern, welche Bezeichnungen der Thüringer Landtag so hin und wieder in der Öffentlichkeit erfahren kann, dann geht die Palette der Begriffe von „Hohes Haus“ oder auch „Schaufenster der Politik“, manchmal kommt man sich auch vor wie in einem Aquarium. Und da gibt es noch so einen Begriff, der heißt, das Königsrecht des Parlaments. Und unter Königsrecht des Parlaments versteht zumindest die geneigte Fachöffentlichkeit das Haushaltsrecht. Normalerweise sind sowohl Regierungen als auch Parlamenten dieses Königsrecht, das Haushaltsrecht, hoch und heilig.

Nun müssen wir aber seit einigen Jahren feststellen, dass es in Thüringen sowohl seitens der Landesregierung, aber - was für sich gesehen für das Parlament nun wahrlich kein Ruhmesblatt ist - auch bei der CDU-Landtagsfraktion dieses Königsrecht nicht so ganz ernst genommen wird. Die einen, weil sie Entscheidungen treffen und verkünden, die eigentlich nur das Parlament treffen und verkünden könnte, und die anderen, weil sie dieses Vorgehen der Regierung schon seit Jahren so hinnehmen und im Nachhinein mit ihrer Mehrheit auch noch legitimieren.

Ich will Ihnen ein - jedenfalls für mich - einschneidendes Erlebnis aus den letzten Jahren hier darle

gen, das mir wirklich noch in sehr, sehr unguter Erinnerung ist. Wir erinnern uns an das Frühjahr des Jahres 2004. Ich meine das ziemlich genau mit allen Kosten über die Jahre hinweg 1 Mrd. € teure Wahlversprechen von Ministerpräsident Althaus für die Abschaffung der Wasserbeiträge vor der Landtagswahl im Jahr 2004. Auf dieses Versprechen hin wurden die Kommunen genötigt, auf die anstehenden Beitragserhebungen vor der Wahl zu verzichten, die die Landesregierung kurz vorher selber von denselben Zweckverbänden ja noch gefordert hatte. Ihnen wurde dabei versprochen, dass sie dadurch keine Nachteile haben würden.

Meine Damen und Herren, nicht nur, dass diese Zusagen nun wirklich nichts wert waren, wir wissen das heute, denn bis jetzt müssen die Kommunen, die es betrifft, sogar klagen, dass ihnen der wirtschaftliche Schaden - in der Regel handelt es sich dabei um Zinsschäden - ersetzt wird durch dieses Beitragsmoratorium. Das ist Königsrecht á la CDU und das kann es, meine Damen und Herren, in dieser Form so nicht sein. Dem Bürger ist auch nur auf den ersten Blick mit dieser Abschaffung der Wasserbeiträge gedient. Höhere Wassergebühren, weniger Fördermittel für Abwasseranlagen, das wiederum führt zu höheren Abwasserbeiträgen, weil die ja nicht abgeschafft wurden, so weit wollte man dann doch nicht gehen.

Meine Damen und Herren, wir erleben zurzeit, dass einzelne Vertreter der Landesregierung, der Ministerpräsident an der Spitze, aber auch die CDU-Fraktion Ankündigungen machen oder vielleicht sind es auch Verkündigungen, wer weiß das schon so genau. Sie ziehen durch das Land und erzählen, was alles zusätzlich gemacht und was zusätzlich ausgegeben werden soll, aber die daraus eigentlich zu ziehende logische Schlussfolgerung, wenn man so etwas tut, dass dann auch Recht und Gesetz Rechnung getragen wird im wahrsten Sinne des Wortes mit einem Nachtragshaushalt, so weit will man dann doch nicht gehen. Zu allem Bedauern beteiligt sich daran auch noch die oberste Hüterin des Vollzugs des Landeshaushalts. Verehrte Frau Finanzministerin, dass Sie in diese Bekundungen mit eintreten, die einen Nachtragshaushalt für nicht notwendig erachten, das spricht an sich gegen Sie, nicht für Sie und ich bedauere das wirklich.

Ihre Aussagen, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Union, könnten in der Sache selbst widersprüchlicher nicht sein. Da schließt unser verehrter Herr Kollege Mohring - damals noch in seiner parteilichen Funktion als Generalsekretär - im Frühjahr 2008, immerhin - sage ich dann dazu - einen Nachtragshaushalt nicht aus. Da kam wahrscheinlich dann doch der Haushälter durch, aber ehrlich gestanden, nur noch ein klein bisschen. Dann in neuer Funktion, in neuer Stärke, in neuer Größe als Frak

tionsvorsitzender wird sogar mehr Geld für Bildung in Aussicht gestellt und für zusätzliche Referendarstellen für Lehrer, jedenfalls genau das konnte man der Presse entnehmen.

Das wiederum, meine Damen und Herren, ruft Frau Finanzministerin auf den Plan, die nun genau dafür wieder nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten erkennen will. Ich kann mich noch an ihr Interview im „Freien Wort“ erinnern, Frau Ministerin - ja es ist nun mal mein Leib- und Magenblatt - da haben Sie mir schon am frühen Morgen mehr oder weniger aus der Seele gesprochen. Ihr Zitat des Tages hieß damals: „Das Wort ‚Freigiebigkeit’, das kenne ich gar nicht.“ Am selben Tag, das war ja das Interessante, in derselben Zeitung - also nichts gegen die Zeitung „Freies Wort“ - spricht der Ministerpräsident ebenfalls in einem Interview davon, dass er für 2008 finanziellen Spielraum für zusätzliche Ausgaben des Landes sieht. Frau Präsidentin, ich darf zitieren: „Wir können einmalige Effekte nutzen, um zu investieren.“ - so Ministerpräsident Althaus. An dieser Stelle, das tue ich dann wirklich gern, gebe ich ihm sogar recht, meine Damen und Herren, aber eben so, wie es sich gehört und gehören tut es sich mit einem Nachtragshaushalt.

(Beifall SPD)

Es gibt da noch einen ganz entscheidenden Unterschied, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir, die SPD-Fraktion, möchten diese zusätzlichen Ausgaben nicht wie von der Regierung, ich habe es eben erwähnt, unter exzessiver Auslegung des Haushaltsrechts, muss man an dieser Stelle ja mal wirklich sagen. Jedenfalls kann ich mich aus meiner Zeit als Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses erinnern, schon wegen weit weniger Beträgen Nachtragshaushalte gemacht, einfach am Haushaltsplan vorbeigeschleust.

Wir fordern hier noch einmal mit allem Nachdruck, einen Nachtragshaushalt vorzulegen, in dem Ihre neuen Ideen und die vielen inzwischen unterschiedlichen Ankündigungen und Nachbesserungen an Ihren eigenen Projekten zusammengefasst dem Haushaltsgesetzgeber als dem „Königsgesetzgeber“ vorzulegen sind. Wir haben auch Ideen, aber die unterscheiden sich dann von den Ihren doch ganz beträchtlich. So eine neue Idee der Thüringer Landesregierung - es ist heute Morgen in der Regierungserklärung von Frau Ministerin Lieberknecht schon einmal angeklungen - ist die sogenannte Thüringer Kindercard. Heute Morgen, jetzt beim Vortragen geht es mir ähnlich, es ist fast wie ein Déjà-vu-Erlebnis. Auch da will ich unsere gemeinsamen Erinnerungen von 2004 noch einmal auffrischen. Im damaligen Wahljahr 2004 wurde die Thüringer Familiencard eingeführt mit ähnlichen Intentionen.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das hat Matschie heute früh schon gesagt.)

Warten Sie mal, Herr Kollege Mohring, Sie sind, glaube ich, auch noch dran. Die Wiederholung ist die Mode der Politik, das muss ich Ihnen, glaube ich, nicht sagen. Jetzt stehen wir wieder ein Jahr vor der Wahl. Nun gebiert die Regierung die Idee einer Kindercard. Ich mache Ihnen einen Vorschlag, Herr Mohring, und dann unterscheiden wir uns dann doch. Nennen Sie das Ding CDU-Wahlkampfcard und jeder weiß, was damit gemeint ist.

(Beifall SPD)

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das war ein schwacher Beifall Ihrer Fraktion.)

Ja, normalerweise hätte der Beifall von Ihnen kommen müssen, Herr Kollege, aber vielleicht kommt das ja noch. Ich habe es erwähnt, meine Damen und Herren, wie der Ministerpräsident die finanziellen Spielräume sieht. Wir sehen sie auch, aber wir sehen sie als Notwendigkeit für ein Investitionsprogramm ganz anderer Art. Ich will Ihnen gern die drei Säulen unseres Investitionsprogramms für Thüringen etwas näher erläutern. Da komme ich wieder auf Sie, Herr Kollege Mohring, wie könnte es anders sein. Wir tun das im Übrigen nicht wie Sie, auf niedrigem Niveau vage Hoffnungen wecken, indem Sie z.B. der geneigten Öffentlichkeit verbreiten, die Ökosteuer könne abgeschafft oder vielleicht gesenkt werden,

(Beifall CDU)

ohne zu sagen, was die Folgen daraus sind, was die Finanzierung betrifft und auch die Folgen für das Preisniveau bei den Spritkosten, in dem Falle ganz speziell.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ge- nau, sie sinken.)

Mein Gott, Sie sind ein Ökonom. Machen Sie mal ein erstes Semester Betriebs- oder Volkswirtschaft, völlig egal. Die erzählen Ihnen dann, was passiert, wenn Sie die Ökosteuer absenken. Aber das lassen wir, das ist ein anderes Thema, können wir gern hier noch einmal erläutern. Ein Unterfangen übrigens, da gibt es in der Landesregierung doch noch hin und wieder mal einen Lichtblick. Der Herr Bau- und Verkehrsminister Wucherpfennig hat Ihnen das ja auch, glaube ich, in der Öffentlichkeit dargelegt, warum das nicht geht. Er hat eine richtige Begründung vorgenommen, das ist eine zusätzliche Begründung sogar noch, warum es nicht geht, nämlich dass im Zuge einer europaweiten Energiebesteuerung Ihr Vorschlag im Grunde genommen geradezu absurd ist. Vielleicht sollten Sie sich doch mal etwas näher mit ihm

unterhalten. Wir sehen sehr wohl die Probleme, die die hohen Energiepreise bei den Menschen verursachen, vor allem bei denen mit geringem Einkommen. Deshalb, das sage ich Ihnen in aller Deutlichkeit, ist die von SPD-Ministern auf Bundesebene initiierte Wohngeldnovelle ein richtiger Vorschlag, um dieser Probleme Herr zu werden und nicht so ein Popanz, den Sie aufbauen, Herr Kollege.

(Beifall SPD)

Deshalb wollen wir mit einem Programm „Energieeffizienz Plus“ zusätzliche Hilfestellung bei den Menschen für steigende Energiekosten geben. Das ist die erste Säule unseres Investitionsprogramms. Denn wir wissen, meine Damen und Herren, der überwiegende Energieverbrauch findet nun mal im Gebäudebereich statt. Die Bürger mit niedrigen Einkommen geraten dabei in eine Zwickmühle. Vielleicht hat das der eine oder andere von Ihnen schon vergessen. Die Energiepreise verschlingen einen immer größeren Teil des Haushaltseinkommens. Und gleichzeitig, weil die Decke nun einmal zu kurz ist, fehlt das Geld, Energiesparmaßnahmen, die dringend notwenig wären, zu finanzieren. Bei geringer Investitionskraft können deshalb auch die vorhandenen positiven Bundesprogramme, insbesondere das KfW-CO2-Gebäudesanierungssprogramm oder das sogenannte Marktanreizprogramm nicht genutzt werden. Diese Lücke, meine Damen und Herren, soll mit unserem Zuschussprogramm zur Verbesserung des energetischen Zustands von vorhandenen Wohngebäuden geschlossen werden, das mit den entsprechenden KfW-Programmen gekoppelt werden kann. Wir wollen damit dafür sorgen, dass in den Haushalten vor allem mit geringem Einkommen insbesondere überalterte und energiefressende Heizungen ausgetauscht und neu einzubauende Heizungsanlagen z.B. mit alternativen Energien wie Solar zur Heizungsunterstützung kombiniert werden können.

Meine Damen und Herren, zum zweiten Punkt: Die Thüringer Landesregierung, das hatte ich am Anfang erwähnt, als ich von dem Chaos im Gebühren- und Beitragswesen im Wasser- und Abwasserbereich sprach, aber auch im Bereich der Straßenausbaubeiträge hat sie ein gesetzgeberisches Chaos mit verursacht, teils durch bewusstes Handeln im Rahmen der Gesetzgebung - ich glaube, die meisten wissen, wovon ich rede -, teils auch durch Nichthandeln im Rahmen der ihr obliegenden Kommunalaufsicht. Auch da wissen die meisten, wovon ich rede. Aber an dieser Stelle unterscheiden wir uns durchaus von den Kollegen der Fraktion DIE LINKE, wir bestreiten nicht die Notwendigkeit einer moderaten Beitragserhebung. Sie, meine Damen und Herren - das haben wir ja gestern wieder erlebt - propagieren ja nach wie vor die vollkommene Abschaffung. Aber das, was die Landesregierung in diesem Zusammen

hang vollzogen oder vollbracht hat - und das haben wir von Anfang an kritisiert -, das ist die Abschaffung der Zinsbeihilfen zur Finanzierung von Beiträgen. Aber um den Menschen für zweifellos entstehende zukünftige Beitragslasten die Angst zu nehmen, schlagen wir die Errichtung eines, wie wir ihn genannt haben, Thüringer Solidarfonds für Beiträge vor. Hiermit wollen wir wieder das kompensieren, was durch die CDU-Landesregierung abgeschafft wurde, nämlich dass die kostenfreie und zinsfreie Stundung von Beiträgen, auch Ratenzahlungen, wieder eingeführt werden kann. Niemand soll befürchten, dass sein Haus auf dem Spiel steht, um notwendige Beiträge bezahlen zu können.

Meine Damen und Herren, unter „Investitionen in die Zukunft“ versteht die Thüringer SPD-Fraktion mehr als Investitionen in die Bildung. Inzwischen vergeht ja kaum ein Tag, an dem sich die Landesregierung und die sie tragende Mehrheitsfraktion nicht für das Thüringer Bildungswesen selbst lobt. Aber abgesehen davon, dass der Volksmund für das Eigenlob bestimmte Bezeichnungen hat, relativiert der jetzt veröffentlichte OSZE-Bildungsbericht mit dem vorgenommenen internationalen Vergleich diese eigenen Einschätzungen doch sehr stark und auch da kann man den Volksmund zitieren: „Im Land der Blinden ist der Einäugige eben König.“ Aber das ist doch kein Grund sich auszuruhen. Wir wissen alle, unser Schulsystem muss sich weiter verbessern und besonders im Bereich der frühkindlichen Bildung hat die Landesregierung - und das ist schon von dieser Stelle aus oft genug mit allem Nachdruck gesagt worden und es bleibt richtig - dem System massiv Geld entzogen. Die Folge davon ist größere Gruppenstärken, weniger Möglichkeiten Bildungsarbeit in den Kindergärten zu leisten, das heißt schlechtere Startbedingungen für unsere Jüngsten. Klar, dass mit dem bestehenden Personalschlüssel in den Kitas der Bildungsplan so nicht umzusetzen ist, so dass jetzt selbst seitens der CDU darüber nachgedacht wird, an dieser Stelle nachzubessern. Das wollen Sie nun als Fortschritt verkaufen, wo man doch die Misere selbst zu verantworten hat. Ich finde, das ist schon ganz schön dreist.