Protokoll der Sitzung vom 08.10.2008

b) Neuntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetenge- setzes Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 4/3081 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten - Drucksache 4/4493 - ZWEITE BERATUNG

c) Neuntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetenge- setzes (Gesetz zur Stärkung der Transparenz) Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/3194 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten - Drucksache 4/4494 - ZWEITE BERATUNG

d) Änderung der Geschäftsord- nung des Thüringer Landtags hier: § 14, Anlage 1 Antrag der Fraktion der Links- partei.PDS - Drucksache 4/3195 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Bun- des- und Europaangelegen- heiten - Drucksache 4/4495 -

Das Wort hat Herr Abgeordneter Blechschmidt aus dem Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zur Berichterstattung zu den Tagesordnungspunkten 2 a und b, und danach Herr Abgeordneter Schröter ebenfalls aus dem Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zu den Tagesordnungspunkten 2 c und d. Bitte, Abgeordneter Blechschmidt.

Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, in der 62. Sitzung des Thüringer Landtags am 21. Juni 2007 wurden die Entwürfe zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes der CDU in Drucksache 4/3038 und der SPD in Drucksache 4/3081 an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen.

Der Ausschuss hat sich in seinen Sitzungen, der 37., 49., 50. und 51. Sitzung, mit dieser Problematik auseinandergesetzt. In der 37. Sitzung am 28. Juni 2007 kam der Ausschuss überein, den Tagesordnungspunkt nach Eingang aller notwendigen Materialien wieder aufzugreifen. Hier wurde auf das sogenannte Lammert-Gutachten verwiesen.

In der 49. Sitzung des Ausschusses am 28. August 2008 wurde unter dem Tagesordnungspunkt 2 „Neuntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes (Gesetz zur Stärkung der Transparenz)“, das wir heute unter dem Tagesordnungspunkt Ziffer c haben, seitens der Fraktionen sich darauf verständigt, dass in der 50. Sitzung die Gesetzentwürfe der Fraktionen der CDU und der SPD abschließend beraten werden.

Auf der Grundlage der eingereichten Änderungsanträge legte der Ausschuss in seiner 50. Sitzung am 25. September 2008 fest, in der kommenden, sprich 51. Sitzung abschließend zu dem Gegenstand zu beraten.

Am 02.10. fand die 51. Sitzung des Ausschusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten statt, in der die Drucksachen 4/3038 und 4/3081 und die dazu eingereichten Änderungsanträge der Fraktionen in den Vorlagen 4/2340, 4/2356 - Neufassung -, 4/2357 - Neufassung -, 4/2370, 4/2371, 4/2375 und 4/2377 behandelt wurden. Schwerpunkt der inhaltlich angenommenen Änderungsanträge waren § 6 „Aufwandsentschädigung“, § 7 „Persönliche Mitarbeiter“, § 10 „Reisekosten“ - hier in Bezug auf die Einbeziehung der Präsidentin -, § 13 „Anspruch auf Altersentschädigung“, § 14 „Höhe der Altersentschädigung“, § 17 „Versorgungsabfindung“, § 18 „Übergangsgeld“, § 26 „Anpassung der Grund- und Aufwandsentschädigung unter Einbeziehung der Bruttoeinkommen von Hartz-IV-Empfängern“, § 48 „Fraktionsmitarbeiter“ und § 60 „Übergangsregelungen“. Der Ausschuss hat nach Beratung den Gesetzentwurf der SPD in Drucksache 4/3081 mehrheitlich abgelehnt (siehe Beschlussempfehlung in Drucksache 4/4493) und empfiehlt mehrheitlich in der Beschlussempfehlung in Drucksache 4/4492, den Gesetzentwurf der CDU in Drucksache 4/3038 einschließlich der Änderungsanträge anzunehmen. Danke.

Danke. Jetzt erteile ich das Wort dem Abgeordneten Schröter zur Berichterstattung zu den Tagesordnungspunkten 2 c und d.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Ihnen liegen die Beschlussempfehlungen des

Ausschusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten für den Tagesordnungspunkt 2 c in der Drucksache 4/4494 und für den Tagesordnungspunkt 2 d in der Drucksache 4/4495 vor. Die entsprechenden Grundlagen sind ebenfalls mit angegeben und ich gehe davon aus, dass die Mitglieder des Hohen Hauses beide Unterlagen natürlich gelesen haben, so dass ich mich in der Darstellung der Abläufe im Ausschuss auf geringe Dinge beschränken kann. Die Daten und Beratungen sind in den Drucksachen angegeben. Nach § 77 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung ist in der Berichterstattung zu der Ausschussberatung vor allen Dingen die wesentliche Ansicht des Ausschusses wiederzugeben sowie die Stellungnahme der Minderheit.

In dem Falle der Punkte 2 c und d sind gleiche Sachverhalte betroffen. Zu Punkt 2 c soll per Gesetz eine Regelung entstehen, die über die sonstigen Einnahmen von Abgeordneten Auskunft gibt und zu Punkt 2 d - die gleiche Rechtsmaterie - ist in den Verhaltensregeln für Abgeordnete in der Anlage 1 der geltenden Geschäftsordnung geregelt, die durch den Antrag der Linkspartei.PDS - damals hieß die Fraktion noch so - betroffen ist. Wie der Beschlussempfehlung zu entnehmen ist, sind beide Drucksachen am 11.07.2007 an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen worden. Von einer Oppositionsfraktion war noch ein eigener Entwurf einer Transparenzregelung angekündigt in Anlehnung an die Bundestagsregelung und deren Erfahrungen daraus. Diese ist in diesem Jahr durch einen Bericht bekannt gegeben worden. Der Bericht fiel eher kurz aus und hat am Ende mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Erhellend jedenfalls war dieser Bericht nicht.

Im Zuge der Bearbeitung des Gesetzentwurfs im Punkt 2 c und des Antrags im Punkt 2 d lässt sich das Beratungsergebnis nach gemeinsamen Beratungen im Ausschuss, nach vier Beratungen wie folgt feststellen - ich komme noch einmal zu den anfänglichen Teilen zurück, wesentliche Ansichten und die Stellungnahme der Minderheit: Die wesentliche mehrheitliche Ansicht des Ausschusses war, die in Anlage 1 der gültigen Geschäftsordnung des Thüringer Landtags geregelten Offenlegungskriterien für neben dem Mandat ausgeübte Tätigkeiten und das beinhaltete Verbot für Rechtsverhältnisse, diese einzugehen, die man nur deshalb mit Bezügen versieht, weil man die Interessen der Zahlen vertritt, ist ausreichend und praktikabel. Die Stellungnahme der Minderheit verdeutlich durch den Gesetzentwurf in Drucksache 4/3194 der Fraktion der Linkspartei.PDS - wie gesagt, sie hieß damals so - genauso wie in dem Antrag derselben Fraktion zur Änderung der gültigen Anlage 1 der Geschäftsordnung des Landtags, also den Verhaltensmaßregeln für die Mitglieder des Thüringer Landtags, fanden keine Mehrheit. Der Aus

schuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten empfiehlt, den in Tagesordnungspunkt 2 c beinhalteten Gesetzentwurf in Drucksache 4/3194 genauso wie den in Tagesordnungspunkt 2 d beinhalteten Antrag zur Änderung der Anlage 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags abzulehnen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Carius, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zunächst bedanke ich mich ganz herzlich bei den Berichterstattern für die umfangreiche Berichterstattung und möchte vorausschicken, dass ich mich gefreut habe, dass die Fraktion DIE LINKE so herzlich applaudiert hat, als Sie, Herr Blechschmidt, die Beschlussempfehlung des Ausschusses vorgetragen haben. Ich hoffe sehr, dass sich das dann im Abstimmungsverhalten auch niederschlägt.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das war für den Vortrag.)

Da werden wir einmal ganz gespannt schauen, was passiert.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in schwierigen Zeiten und auch in nicht schwierigen Zeiten ist es nicht einfach, über das Abgeordnetenrecht zu sprechen, weil wir uns auf der einen Seite mit der verfassungsrechtlichen Stellung von Abgeordneten auseinanderzusetzen haben, die nicht gleichzusetzen ist mit Privilegien, und auf der anderen Seite mit den Erwartungen der Bürger, die möglichst nicht nur wollen, dass wir ihre Sorgen aufnehmen und lösen, sondern dass wir möglichst auch die Sorgen selbst immer hautnah erleben, was dann auch dazu führt, dass man uns immer wieder vorwirft, wir hätten zu hohe Ansprüche an die Entschädigung von Abgeordneten.

Wir haben außerhalb der Debatte zu diesem Gesetzgebungsverfahren in dieser Legislaturperiode uns bereits mehrfach mit dem Abgeordnetenrecht auseinandergesetzt. Wir hatten eine sehr umfangreiche Anhörung, was eine solche für die Gesetzesberatung jetzt obsolet machte, zur Frage, ob man das NRW-Modell übernehmen sollte; das war ja auf Antrag der Linksfraktion einmal in den Justizausschuss gekommen. Wir hatten es damals abgelehnt. Wir haben uns da grundsätzlich auseinandergesetzt mit den

Positionen, die Abgeordnete haben, mit der verfassungsrechtlichen Stellung eines Abgeordneten, wo es klar darum geht, dass der Abgeordnete unabhängig gegenüber der Regierung ist und ihm das natürlich bestimmte Rechte auch einräumen muss, wie beispielsweise, was die Frage der steuerfreien Aufwandspauschale anbelangt. In dem Zusammenhang will ich einmal darauf hinweisen, dass diese steuerfreie Aufwandspauschale nicht heißt, dass Abgeordnete prinzipiell keine Steuern zahlen, das tun wir sehr wohl, wir zahlen Steuer auf die Diäten, aber wir haben die steuerfreie Kostenpauschale im Grunde für das Betreiben der Büros, der notwendigen Infrastruktur eines Abgeordneten. Wir haben damals auch sehr umfangreich nachweisen können in der Debatte, wie hoch die Kosten sind und dass im Grunde der Anspruch, den wir hier im Gesetz verankert haben, auch voll gerechtfertigt ist. Das belegt im Übrigen, zumindest im Grundsatz, auch die Entscheidung, die der Bundesfinanzhof in der letzten Woche getroffen hat. Sie wissen, dass der Bundesfinanzhof entschieden hat, dass die kostenfreie Aufwandspauschale für Abgeordnete grundsätzlich aus Sicht des Bundesfinanzhofes verfassungsgemäß ist und dass es, denn das war ja das Ansinnen der Kläger, hier keinen Anspruch Dritter gibt, eine ähnliche Kostenpauschale einfach so geltend zu machen. Ich denke, das hat die übergroße Mehrheit im Justizausschuss auch nicht grundsätzlich anders erwartet. Dennoch heißt es, wenn wir uns mit dem Abgeordnetenrecht beschäftigen, dass wir natürlich immer wieder auch Änderungen des Rechts vornehmen müssen und im Grunde auch schauen müssen, wieweit ist das, was wir tun, angemessen im Verhältnis zu dem, was die Bürger im Land bewegt, und wieweit wird der sozialen Situation Rechnung getragen. In den Berichterstattungen wurde bereits deutlich, auf welche Punkte wir uns hier geeinigt haben.

Wir haben uns schon im Entwurfsverfahren darauf verständigt, dass wir die Erhöhung der Altersgrenze von 60 auf 67 Jahre beabsichtigen, analog den Regelungen aus dem SGB VI, wo wir eine stufenweise Anhebung von 65 auf 67 haben, wir haben eine Absenkung der maximalen Höhe der Altersentschädigung von 75 auf dann 71,75 Prozent der Grundentschädigung vorgenommen oder wollen sie mit diesem Gesetz vornehmen, was im Grunde dem entspricht, was wir in den Tarifverträgen und auch bei den Beamten schon durchführen. Wir haben - was immer wieder zu Diskussionen führte - die Frage des Sterbegeldes jetzt neu geregelt. Sie wissen, wir haben einen Paragraphen im Abgeordnetengesetz gehabt, der „Sterbegeld“ hieß, aber tatsächlich zwei Materien betroffen hat. Das war einmal das Überbrückungsgeld, was im Grunde eine den Tarifverträgen vergleichbare Leistung ist, indem den Hinterbliebenen der Beschäftigten ein Überbrückungsgeld gezahlt wird, damit diese die schweren Zeiten

einigermaßen gut überstehen und sich auf die neue Situation einstellen können. Wir haben dann noch einen zweiten Bestandteil gehabt, das war das Sterbegeld, das im Grunde eine Bestattungsbeihilfe ist. Sie beträgt ungefähr 1.050 €. Diesen Betrag haben die gesetzlichen Krankenkassen bis 2004, glaube ich, ausgezahlt. Dann wurde er letztlich gekürzt. Wir haben jetzt unseren Sterbegeldparagraphen um diese 1.050 € Sterbegeld gekürzt, so dass es jetzt ein reines Überbrückungsgeld ist.

Wir haben einige Klarstellungen im Abgeordnetengesetz vorgenommen, auch was das Reisekostenrecht, das ja vor einigen Wochen intensiv besprochen wurde, betrifft.

Wir haben auch eine überfällige Anpassung hinsichtlich der Abgeordnetenentschädigung vorgenommen. Da gibt es einen Index, und es gibt ein neues statistisches Verfahren, mit dem man nun insgesamt wesentlich mehr Beschäftigte abdecken kann. Hier mussten wir mit unserer Regelung im Abgeordnetengesetz auf das neue Statistikrecht Bezug nehmen. Ich sage an dieser Stelle, dass wir nicht lange gerungen haben, sondern im Grunde sehr schnell entschieden haben, dass wir auch eine Einbeziehung der Arbeitslosengeld-II-Empfänger in diese Statistik des Index haben wollen, weil wir der Meinung sind, dass wir als Abgeordnete gut daran tun, möglichst alle Erwerbsfähigen entsprechend der Regelung des Artikels 54 der Thüringer Verfassung bei der Berechnung des Index mit einzubinden. Im Übrigen ist dies auch ein Ansporn für eine gute Politik, um so wenig wie möglich Arbeitslosengeld-II-Empfänger zu haben, damit es den Menschen besser geht. Das ist auch das eigentliche Ziel dieser Regelung.

Ich will vielleicht im Folgenden nur noch ganz kurz darauf eingehen, dass wir in den Ausschussberatungen auch die Frage des Transparenzrechts behandelt haben. Wie der Abgeordnete Schröter gerade in seiner Berichterstattung ausgeführt hat, blieben aus dem Erfahrungsbericht, den wir vorgelegt bekommen haben, aus unserer Sicht mehr Fragen offen als geklärt werden konnten. Deswegen sind wir grundsätzlich der Meinung, dass wir die Regelung sowohl des jetzt vorgelegten und auch im Ausschuss schon behandelten Entwurfs der SPD-Fraktion zur Transparenz von Abgeordnetentätigkeit als auch die Regelung der Partei DIE LINKE hier ablehnen wollen. Das hat aus unserer Sicht nicht nur den rein praktischen Grund, dass wir glauben, dass diese Regelungen momentan nicht geeignet sind, wirklich für Klarheit zu sorgen. Ich will nur darauf hinweisen, dass wir etwa in den Regelungen des Bundestags das Brutto-Netto-Prinzip gar nicht so klar verankert haben. Da wird zwar beispielsweise das Einkommen eines Rechtsanwalts berücksichtigt, aber die Kosten überhaupt nicht, so dass die Nebenein

künfte tatsächlich unmögliche Höhen annehmen, die den tatsächlichen Einnahmen, den saldierten Einnahmen nicht entsprechen. Insoweit, glaube ich, haben wir hier zum einen praktische Probleme mit der Annahme solcher Transparenzregelungen. Zum anderen denke ich - und das ist letztlich die Meinung unserer Fraktion -, dass es auch eine Frage ist, welchen Typus von Abgeordneten wir denn im Landtag haben wollen. Wenn man die Transparenzrichtlinien so auslegt, dass im Grunde jeder, der Freiberufler, der Unternehmer ist und neben seiner Abgeordnetentätigkeit auch noch im Berufsleben steht, dann sein Einkommen komplett offenlegen muss, was auch negative Implikationen daraufhin haben kann, auf Mandantenschutz etc., führt das zu einer Neiddiskussion. Es wird langfristig dazu führen, dass wir überhaupt keine Unternehmer oder Freiberufler mehr in den Landtagen haben, sondern letztlich immer mehr Lehrer und Beamte, was auch nicht schlecht ist, wenn das im richtigen Maß passiert. Aber ich glaube, wir haben ein anderes Verständnis von Parlamentarismus.

(Beifall CDU)

Wir wollen nicht, dass bestimmte Berufsgruppen von vornherein durch Regelungen im Abgeordnetenrecht daran gehindert werden, ihr passives Wahlrecht, in den Landtag gewählt zu werden, letztlich nicht nutzen können. Insoweit, meine sehr verehrten Damen und Herren, bleibt auch noch abzuwarten, was die Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Transparenzregelung bringen werden.

Ich empfehle Ihnen, dass wir den vorgetragenen Beschlussempfehlungen insgesamt zustimmen, das heißt, die Gesetzentwürfe der Linkspartei und der SPD ablehnen und den Gesetzentwurf der CDU annehmen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Das Wort hat Abgeordneter Höhn, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich will bei meinen Ausführungen versuchen, mich darauf zu beschränken, die wesentlichen Unterschiede bei den Neuregelungen zum Abgeordnetengesetz im Vergleich der Fraktionen hier darzulegen. Warum? Es gibt eine Reihe von Änderungen, die zum einen aus der Umsetzung von Rechtsprechung resultieren und zum anderen aber auch wohlmeinende Vorschläge der Landtagsverwaltung zur Klarstellung oder Präzisierung verschiedener Sachverhalte aufnehmen. Interessant dabei

ist allerdings - das muss ich an dieser Stelle einmal einflechten -, dass einige Vorschläge der Präsidentin von der Mehrheitsfraktion entweder gar nicht oder nur partiell aufgegriffen worden sind. Wir haben bei unseren Anträgen versucht, die tatsächlich nach unserer Auffassung hilfreichen Vorschläge und Anregungen in den parlamentarischen Gang zu bekommen - natürlich ergänzt durch eine Reihe von eigenen Vorschlägen.

Gestatten Sie mir dennoch einige Bemerkungen vorab. Meine Damen und Herren, dass die Fraktion DIE LINKE in vielen Punkten gänzlich andere Vorstellungen hat, z.B. von den Grundprinzipien von Entschädigung und Altersversorgung von Abgeordneten, ist hinlänglich bekannt und soll an dieser Stelle jedenfalls nicht von mir weiter vertieft werden.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Warum nicht?)

Weite Teile der geplanten Veränderungen waren auch, und das bleibt auch eine Feststellung, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zwischen SPD und CDU kompatibel. Doch irgendwann war der Vorrat an Gemeinsamkeiten dann doch aufgebraucht und bei allem Willen zum Konsens zwischen Regierungspartei und Opposition an dieser Stelle kann nicht jeder über seinen Schatten springen, vor allem dann nicht, wenn dabei die Last einer angeschlagenen Regierung auf dem Rücken liegt.

(Unruhe CDU)

Meine Damen und Herren, zum ersten Thema, das ich hier ansprechen will: Der Frage der Transparenz von Nebentätigkeiten von Abgeordneten begegnet die Fraktion DIE LINKE mit einem eigenen Gesetzentwurf. Das ist soweit in Ordnung. Sie greifen, ich glaube, seit etwa zwei Jahren geltendes Recht für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in seinen Grundzügen auf und versuchen, diese Regelung auf den Thüringer Landtag zu übertragen. Das kann man machen, doch - und das ist meine respektive unsere Auffassung - zeigt sich dabei genau die Schwäche der im Bund gefundenen, ich sage bewusst, vermeintlichen Lösungen. Wir - und damit meine ich jetzt die Mitglieder des Justizausschusses und ich hoffe, ich stoße bei den Kolleginnen und Kollegen nicht auf Widerspruch -, der Justizausschuss jedenfalls hegte die mutige Erwartung, dass der Bundestagspräsident in einem sogenannten Erfahrungsbericht - Kollege Carius hat das eben, glaube ich, auch angesprochen - mit den genannten Regelungen uns hilfreiche Ratschläge hätte geben können, die uns bei der Umsetzung in Landesrecht hätten helfen können. Nun mussten wir zur Kenntnis nehmen, der Bericht beschäftigte sich gezwungenermaßen, vor allem wegen der nach wie vor anhängi

gen Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Offenlegung, wohl mehr mit dem Abgeordneten Schily als er uns in den Ländern wirklich geholfen hat. Die Schwäche des Systems liegt nach meiner Auffassung in der gefundenen sogenannten Stufenregelung der Bruttobezüge aus Nebentätigkeiten. Ich sage ganz bewusst, einen wirklichen Aufschluss über die tatsächlichen Nebeneinkünfte lässt diese Verfahrensweise mehr erahnen. Den Kriterien von Transparenz wird dieses System, so glaube ich, nicht gerecht und es treibt manchmal regelrechte Stilblüten. Ich glaube, jeder, der sich mit dem Thema befasst hat, kennt das Beispiel, das durch die Presse ging, mit dem Nebenerwerbslandwirt, der einen von ihm selbst gezogenen und gezüchteten Zuchtbullen verkauft hat für rund 10.000 €, damit war er sofort in der höchsten Kategorie der vom Bundestag ausgewiesenen Stufenregelungen. Das System lässt aber leider außer Acht, dass er vorher Futter für ungefähr 9.000 € verfüttert hat, bis er in diesem verkaufsreifen Zustand war. Die Konsequenz daraus könnte ja sein, man stellt um auf Nettoprinzip und der Abgeordnete veröffentlicht seine Steuererklärung und/oder seine Bilanzen aus Unternehmungen. Da sage ich allerdings auch ganz deutlich: Das geht nun aber wirklich nicht, denn die Einkünfte von Ehe- oder Geschäftspartnern gehören nun wirklich nicht auf den Markt. Also: Bruttoangaben müssen sein.

Für uns als SPD-Fraktion gab es deshalb nur eine einzige Schlussfolgerung: Will man Transparenz, dann kann es nur die Offenlegung aller Einkünfte nach dem Bruttoprinzip geben.

(Beifall SPD)

Dementsprechend ist unser Vorschlag in § 42 für das Thüringer Abgeordnetengesetz ausgerichtet. Ansonsten haben wir uns auch in ähnlicher Weise wie die Kollegen der Fraktion DIE LINKE an die Regelungen des Bundestags gehalten, und - das ist auch ein weiterer Unterschied - wir würden es zusätzlich gern sehen, wenn die Verhaltensregeln als Anhang für die Abgeordneten des Thüringer Landtags zu einer Gesetzesvorschrift erhoben werden würden. Auch das unterstreicht, dass wir es ernst nehmen mit der Transparenz.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun kommen wir zu einem der Punkte, wo es letztendlich, wie man den Vorlagen entnehmen kann, zwischen der CDUFraktion und der SPD einen fast wortgleichen, inhaltlich vollkommen einvernehmlichen Vorschlag für eine Neuregelung gegeben hat, und der heute unter anderem auch zur Abstimmung steht. Allerdings - Herr Kollege Carius, Sie schmunzeln -, der Weg war kein leichter, er war auch steinig und er war auch schwer, zumindest für Ihre Fraktion, für die CDUFraktion. Es geht um die Altersversorgung von uns

Abgeordneten. Glaubt man bestimmten interessierten Kreisen der öffentlichen und - ich sage auch bewusst - der veröffentlichten Meinung, ist die immer zu hoch und zu üppig. Mag sein oder auch nicht, jedenfalls kommt es immer darauf an, mit wem man sich vergleicht. Da ist vieles relativ, eben relativ hoch oder - selbst das gibt es, selbst in Thüringen - relativ wenig. Diese Einschätzung - ich glaube, da sind wir uns einig - ist immer schwierig und ist oftmals geprägt von der persönlichen, manchmal auch politischen Situation derjenigen, die glauben, uns einschätzen zu können. Ich beteilige mich daran nicht und halte mich da eher an die Einschätzung des Bundesfinanzhofs, der in der letzten Woche festgestellt hat: Die Abgeordneten sind mit anderen Berufsgruppen unvergleichbar. Ich sage bewusst „unvergleichbar“ und nicht „unvergleichlich“, das wäre etwas anderes, das wäre vermessen, und ich hoffe, jeder versteht den Unterschied.

Eines, meine Damen und Herren, steht doch unzweifelhaft fest: Die Bürgerinnen und Bürger haben in den letzten Jahren durch die Gesetzgebung Einschnitte in die Altersversorgung hinnehmen müssen. Dass dies objektiv notwendig war, ist hinlänglich diskutiert - auch hier in diesem Haus - und soll an dieser Stelle ebenfalls nicht weiter vertieft werden. Wenn das aber so ist, dann bedarf es auch einer Anpassung der Altersregelung für Abgeordnete an die Prinzipien, die für das, wenn man so will, entsendende Volk gelten. Dem haben wir uns zumindest - wir, damit meine ich SPD und CDU - gestellt.

Lassen Sie mich ganz kurz im Einzelnen die vier wesentlichen Veränderungen noch einmal darlegen. Es geht um die Anhebung der Altersgrenze für den Bezug von Altersentschädigungen stufenweise auf 67 Jahre. Es geht zweitens um das Heraufsetzen des frühesten Zeitpunkts der Inanspruchnahme von Alterentschädigungen vom vormals 55. auf das 57. Lebensjahr und die Verlängerung der dafür erforderlichen Mitgliedschaft im Landtag von vormals 11 auf 16 Jahre; die Absenkung der maximalen Höhe der Altersentschädigung von 75 auf 71,75 Prozent der Grundentschädigung und Wegfall des Sterbegelds für Hinterbliebene von Abgeordneten.

Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle mit einem in der Öffentlichkeit in der letzten Zeit geäußerten und - wie ich den Eindruck habe - in Journalistenkreisen weit verbreiteten Vorurteil aufräumen. In aller Klarheit: Das Sterbegeld für Hinterbliebene von Abgeordneten ist abgeschafft, definitiv und ohne Abstriche. Das entspricht genau der Gesetzeslage bei den gesetzlich Krankenversicherten. Das bitte ich nun wirklich zur Kenntnis zu nehmen, auch - mir ist da die eine oder andere Pressemitteilung noch im Hinterkopf - von Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE.

Was bleibt, ist der Versorgungsanspruch, der aus dem Beamtenrecht resultiert und jedem Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes in Thüringen zusteht.