Protokoll der Sitzung vom 13.11.2008

(Unruhe im Hause)

Wollen wir noch ein bisschen warten?

Danach stimmen wir den Punkt 7 namentlich ab und danach die Punkte 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 10 im Block.

Es folgen zuerst die beiden namentlichen Abstimmungen, ich bitte für die erste namentliche Abstimmung zum Punkt 1 die Stimmkarten einzusammeln.

Ich nehme an, dass jeder die Möglichkeit hatte, seine Stimmkarte abzugeben. Demzufolge bitte ich jetzt darum, dass ausgezählt wird.

Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu Punkt 1 aus dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 4/4521 vor. Es wurden 82 Stimmen abgegeben, mit Ja haben 38 gestimmt, mit Nein 44. Damit ist der Punkt 1 abgelehnt (namentliche Abstim- mung siehe Anlage 3).

Jetzt kommen wir zur namentlichen Abstimmung zu Punkt 7 aus dem besagten Antrag. Ich bitte darum, dass die Stimmkarten eingesammelt werden.

Ich gehe davon aus, dass jeder seine Stimmkarte abgeben konnte und bitte darum, dass ausgezählt wird.

Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu Punkt 7 aus dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 4/4521 vor. Es sind 81 Stimmen abgegeben worden. Mit Ja haben 37 gestimmt, mit Nein 44, es gab keine Enthaltungen. Der Punkt 7 ist abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 4).

Wir kommen jetzt im Block zur Abstimmung zu 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9 und 10 aus der Drucksache 4/4521. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Es gibt eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen. Die restlichen Ziffern aus dem Antrag in Drucksache 4/4521 sind damit abgelehnt und damit der gesamte Antrag.

Zu dem Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/4615 gibt es offensichtlich keinen Antrag auf Ausschussüberweisung. Nein. Dann stimmen wir über diesen Antrag direkt ab. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das ist eine Mehrheit. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es gibt eine ganze Reihe von Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Es gibt keine Stimmenthaltungen. Dieser Antrag ist angenommen.

Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt 7 a, b und c. Wir gehen jetzt in eine Mittagspause bis 14.00 Uhr. Wir beginnen dann mit der Fragestunde und daran schließt sich die Aktuelle Stunde an.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen die Plenarsitzung fort. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25

Fragestunde

Wir beginnen mit der ersten Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Sojka, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4498.

Sicherstellung der Hortbetreuung im Schulamtsbereich Gera/Schmölln

Aus dem Schulamtsbereich Gera/Schmölln gibt es verstärkt Anfragen besorgter Eltern, die mich im Wahlkreisbüro darauf hinweisen, dass der in der gültigen Verwaltungsvorschrift für das laufende Schuljahr abgebildete Personalschlüssel bei der Hortbetreuung nicht eingehalten wird bzw. werden kann.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Kinder sind derzeit in den Grundschulhorten des Schulamtsbereichs angemeldet und wie viele Erzieherinnen arbeiten mit welchem Beschäftigungsumfang in den einzelnen Bereichen des Schulamtes (aufgeschlüsselt nach den Bereichen Gera, Altenburg/Schmölln und Greiz)?

2. Konnte der durch das Ausscheiden von Erzieherinnen zum Schuljahresende 2007/08 an den Grundschulhorten im Schulamtsbereich aufgetretene Personalmangel behoben werden und wenn ja, wie viele Neueinstellungen mit welchem Stundenumfang sind im Schulamtsbereich erfolgt (wiederum aufgeschlüs- selt nach den Bereichen Gera, Altenburg/Schmölln und Greiz)?

3. Sieht die Landesregierung Unterschiede bei der personellen Versorgung in den Bereichen des Modellprojekts Greiz und im übrigen Bereich und wenn ja, welche Ursachen gibt es dafür?

Die Frage beantwortet das Kultusministerium. Der Minister hat das Wort.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sojka beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Frage 1: Die Anzahl der in den Grundschulhorten angemeldeten Kinder und der Erzieherinnen im Landesdienst stellt sich wie folgt dar: Stadt Gera 2.072 Kinder und 99 Erzieherinnen mit einem Beschäftigungsumfang von insgesamt 68,97 VbE; Landkreis Greiz 1.754 Kinder und 62 Erzieherinnen mit einem Beschäftigungsumfang von insgesamt 44,72 VbE; Stadt Zeulenroda-Triebes 321 Kinder und 11 Erzieherinnen mit einem Beschäftigungsumfang von insgesamt 8,08 VbE; Landkreis Altenburger Land 1.182 Kinder und 54 Erzieherinnen mit einem Beschäftigungsumfang von insgesamt 40,45 VbE; Stadt Altenburg 703 Kinder und 34 Erzieherinnen mit einem Beschäftigungsumfang von insgesamt 25,27 VbE, wobei zu beachten ist, dass die Schulträger Landkreis Greiz und Stadt Zeulenroda-Triebes an den Erprobungsmodellen zur Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule teilnehmen.

Zu Frage 2: Ja, aufgrund der Personalsituation im Hortbereich der Grundschule wurden im Schulamtsbereich Gera-Schmölln 16 Erziehereinstellungen vorgenommen, davon 13 mit je 0,5 VbE in der Stadt Gera und 3 mit je 0,5 VbE im Landkreis Altenburger Land. Eine konkrete Anzahl der zum Schuljahr 2008/2009 vorgenommenen Erziehereinstellungen durch die Schulträger, die an dem Erprobungsmodell teilnehmen, liegt dem Kultusministerium nicht vor. Ich verweise hier auch noch auf die Antwort zur Frage 3.

Ich komme somit zur Frage 3: Ja, zwischen den Schulträgern, die an den Modellversuchen zur Weiterentwicklung der Grundschule teilnehmen, und den übrigen gibt es durchaus Unterschiede, die allein schon systembedingt sind. An den Horten der staatlichen Grundschulen, die nicht an den Modellprojekten teilnehmen, sind ausschließlich Erzieherinnen beschäftigt, die die Ganztagsbetreuung inklusive des gemeinsamen Schulvormittags absichern. Diese werden in Abhängigkeit von Anmeldezahlen und Verweildauer im Hort entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres unter Berücksichtigung des Haushalts zugewiesen. In den Landkreisen und Städten, die am Modellprojekt teilnehmen, stehen Haushaltsmittel zur Verfügung, die weitere Möglichkeiten der Ganztagsbetreuung in der Region eröffnen. Die Höhe der Haushaltsmittel richtet sich nach den vergleichbaren Ausgaben für Erzieher nach der eben genannten Verwaltungsvorschrift. Durch die vielfältigeren Möglichkeiten, Angebote über die eigentliche Schule hinaus zu machen, stehen allerdings keine

vergleichbaren Indikatoren, wie zum Beispiel Gruppengröße oder Betreuungsrelation zur Verfügung.

Insgesamt kann man einschätzen, dass quantitativ und qualitativ mehr und bessere Angebote unterbreitet werden können.

Gibt es Nachfragen? Abgeordnete Sojka, bitte.

Wie werden Sie die Personalsituation im Schulamtsbereich außerhalb des Modellprojekts entschärfen, wenn in den Geraer Grundschulen derzeit mehr als 300 Fehlstunden existieren, also 17 halbe Stellen fehlen? Oder wird man sich dort so lange damit abfinden müssen, bis man eventuell doch dem Modellprojekt beitritt und lassen Sie das sehenden Auges zu?

Wenn die Zahlen so stimmen, wie Sie es hier vorgetragen haben, dann werden wir entsprechend unseren Möglichkeiten Abhilfe schaffen.

Gibt es weitere Nachfragen? Die zweite Nachfrage, Abgeordnete Sojka, bitte.

Das heißt also, es wird aktuell jetzt noch im Halbjahr Neueinstellungen geben, um in diesem Bereich die Personalsituation zu entschärfen?

Ich habe gesagt, wir werden unseren Möglichkeiten entsprechend Abhilfe schaffen, wenn die Zahlen sich so darstellen, wie Sie vorgetragen haben.

Gibt es weitere Anfragen? Das ist nicht der Fall, dann kann ich die nächste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kalich, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4511 aufrufen.

Danke schön, Frau Präsidentin.

Brückensanierung in Saalburg

Auf meine Kleine Anfrage Nr. 2356 (vgl. Drucksache 4/4082) hatte die Landesregierung unter anderem

mitgeteilt, dass der Zustand der Saalebrücke in Saalburg (L 1095) gutachterlich untersucht werde. Im Ergebnis dieser Untersuchungen werde über Art, Umfang und Zeitpunkt der Brückensanierung entschieden.

Gleichzeitig kündigte die Landesregierung die perspektivische Aufstufung der L 1095 zu einer Bundesstraße und den Bau einer Ortsumgehung Saalburg mit Neubau der Saalebrücke an.

Zwischenzeitlich berichtete die Ostthüringer Zeitung, Lokalausgabe Bad Lobenstein, vom 30. September 2008 darüber, dass eine umfassende Brückensanierung und eine Ortsumgehung durch das Straßenbauamt Ostthüringen derzeit nicht in Aussicht gestellt werde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Über welche Erkenntnisse zum Zustand der Saalebrücke im Zusammenhang mit der durchgeführten Untersuchung bzw. des erstellten Gutachtens verfügt die Landesregierung und welche Konsequenzen ergeben sich daraus nach Einschätzung der Landesregierung über Art, Umfang und Zeitpunkt der möglichen Brückensanierung?

2. Welcher Arbeitsstand zur Anmeldung eines Neubaus der Ortsumgehung Saalburg mit einer neuen Saalebrücke in der nächsten Bedarfsplanfortschreibung des Bundes ist gegenwärtig erreicht und wie begründet die Landesregierung mögliche Abweichungen zur Ankündigung gemäß der Antwort zu Frage 3 in meiner oben erwähnten Anfrage?

3. Welcher Arbeitsstand hinsichtlich des Ersatzneubaus der Saalebrücke in Saaldorf im Verlauf der B 90 ist gegenwärtig erreicht?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Bau, Landesentwicklung und Medien Wucherpfennig.

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kalich beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Schwachpunkt der Brücke ist die Betonplatte, die aus miteinander verbundenen Einzelplatten besteht. Erfolgt weiterhin eine Belastung des Bauwerks mit schwerem Lkw-Verkehr, besteht die akute Gefahr des Versagens des Plattenverbundes einzelner Platten untereinander. Zur Schadensfrüherken

nung ist ein Monitoringsystem installiert. Es erfolgt mit meßtechnischen Mitteln eine Dauerüberwachung mit Datenfernübertragung. Zur Gewährleistung einer langfristigen Nutzungsdauer des Bauwerks empfiehlt der Straßenbaulastträger auf der Grundlage vorliegender Gutachten die Herabsetzung der zulässigen Höchstlast auf 16 Tonnen. Das Straßenbauamt Ostthüringen beantragte bei der Verkehrsbehörde des Landratsamts Saale-Orla-Kreis die Beschränkung der zulässigen Höchstlast auf 16 Tonnen. Die Tonnagebegrenzung wird zum 1. Dezember 2008 wirksam werden. Die Tonnagebegrenzung auf 16 Tonnen zwingt den Lastverkehr, insbesondere der Holzindustrie, zum Umweg über die B 90. Der Lkw-Leerverkehr verbleibt auf der Landesstraße 1095. Im Jahr 2009 sind an der Brücke Sanierungsarbeiten an der Fahrbahn und an Fahrbahnübergängen in Höhe von ca. 150.000 € geplant.

Zu Frage 2: Es gibt keine Abweichung zur Ankündigung gemäß Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage Nr. 2356. Die Realisierung der Neubaumaßnahme setzt voraus, dass es gelingt, die Anmeldung bei der nächsten Bedarfsplanfortschreibung des Bundes zu erreichen. Das Straßenbauamt Ostthüringen führt in Vorbereitung der Fortschreibung eine Korridoruntersuchung der jetzigen L 1095 zwischen der BAB A 9 und Friesau durch. 2009 soll die Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen. 2010 werden die Ergebnisse der Korridoruntersuchung vorliegen.

Zu Frage 3: Für den Brückenneubau wird derzeit ein Planfeststellungsverfahren vorbereitet, das zur Erlangung des Baurechts erforderlich ist. Es ist geplant, das Planfeststellungsverfahren bis Mitte 2009 einzuleiten.