Bevor ich jetzt zur Abstimmung komme, erteile ich dem Abgeordneten Fiedler einen Ordnungsruf wegen „Kotzbrocken“.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/3954 in zweiter Beratung.
Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. 3 Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? Bei 3 Gegenstimmen und einer Reihe Stimmenthaltungen ist diesem Gesetzentwurf mit großer Mehrheit zugestimmt worden.
Wir kommen damit zur Schlussabstimmung. Ich bitte Sie, Ihre Stimme abzugeben durch Erheben von den Plätzen. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? 3 Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? Bei 3 Gegenstimmen und einer Reihe von Stimmenthaltungen ist dieser Gesetzentwurf mit großer Mehrheit angenommen.
Thüringer Gesetz zur frei- willigen Neugliederung kreis- angehöriger Gemeinden in den Jahren 2008 und 2009 Gesetzentwurf der Landes- regierung - Drucksache 4/4237 - dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 4/4601 - ZWEITE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden in den Jahren 2008 und 2009 in Drucksache 4/4237 wurde mit Beschluss des Landtags vom 4. Juli an den Innenausschuss überwiesen. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 59. Sitzung am 4. Juli 2008 erstmalig und in seiner 62. Sitzung am 7. November 2008 abschließend beraten. In der Zwischenzeit wurde den von den Neugliederungsmaßnahmen betroffenen Gebietskörperschaften und den Einwohnern der Gemeinden Gelegenheit gegeben, im Rahmen einer schriftlichen Anhörung zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.
Zwei Anregungen vom Berichterstatter: Nach Übergabe der Unterlagen zur Gesetzgebung an den Innenausschuss konnten Unklarheiten zu einzelnen Neugliederungsmaßnahmen im Ausschuss geklärt werden. Vielleicht könnten diese vermieden werden, wenn die an den Ausschuss zu übergebenden Unterlagen auf Besonderheiten noch näher eingingen.
Der Umgang mit der Aufnahme von Teilentschuldungen in den Gesetzentwurf sollte vereinheitlicht werden. So könnten vielleicht Missverstände außerhalb und innerhalb des Ausschusses vermieden und der Gefahr des Verdachts auf Ungleichbehandlung von Gemeinden vorgebeugt werden.
Der Gesetzentwurf wurde mit einer Änderung zum Inkrafttreten für eine Gemeinde mehrheitlich angenommen. Der Ausschuss empfiehlt also seine Annahme in der veränderten Form.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf belegt, die Gemeinden sind bereit, sich den neuen Herausforderungen zu stellen und sich auch neu zu gliedern, um so die Leistungsfähigkeit im Interesse der Bürger zu sichern. Entscheidend dabei ist nicht die Fusionsprämie, die wir ihnen zahlen, sondern die Einsicht, dass die Neugliederung mit Blick auf Leistungsfähigkeit sinnvoll ist. Insbesondere die Bürger werden von diesen Neugliederungsmaßnahmen profitieren.
Wir sind davon überzeugt, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass beim Vorliegen eines klaren Leitbildes für die Gemeindeneugliederung weitere Gemeinden bereit wären, sich neu zu gliedern. Aber bedauerlicherweise verweigert sich die CDU, ein derart klares Leitbild zu formulieren. Das Konzept der Landgemeinden, dazu haben wir uns in den vergangenen Landtagssitzungen geäußert, ist für uns nicht das klare Leitbild, das wir brauchen.
Erstaunlich ist, dass die Gemeinden überhaupt in dieser Situation handeln, wo ja die Landesregierung und die CDU mehr Chaos verursachen als Klarheit. Die Bürger haben ein hohes Maß an Verständnis für Neugliederungsmaßnahmen insbesondere dann, wenn sie auch frühzeitig beteiligt werden. Das machen einige Gemeinden in sehr anerkennenswerter Art und Weise. Es gab bei den jetzt anstehenden Neugliederungsmaßnahmen zwischenzeitlich Probleme im Bereich Wernshausen/Schmalkalden. Die konnten im Rahmen des Verfahrens aufgeklärt werden. Dort, wo aber die Bürgerbeteiligung versäumt wird, da funktionieren dann auch Neugliederungsmaßnahmen entweder gar nicht oder nur sehr schwer. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das Beispiel Lauscha/Steinach, das sollte ja eigentlich Bestandteil dieses Gesetzes sein, oder an das jüngste Gesetz, das wir hier verabschiedet haben, dort war das Problem des Vogtländischen Oberlandes, wo wir dann im Rahmen des Verfahrens diese Neugliederung herausgenommen haben.
Wir sehen nach wie vor einige Probleme bei der Bürgerbeteiligung. Das betrifft insbesondere den Abschluss der sogenannten Fusionsverträge, die im Regelfall bereits zu einem Zeitpunkt abgeschlossen werden, wo die Bürger noch die Möglichkeit hätten, über ein Bürgerbegehren die Fusionsbeschlüsse nochmals zur Bürgerabstimmung zu stellen. Die Verträge - sie werden auch Bürgermeisterverträge genannt - werden zum Teil schon abgeschlossen und
realisiert, bevor überhaupt der Gesetzgeber gehandelt hat. Damit können neue Spannungsprobleme entstehen, denn dieser Vorgriff auf den Gesetzgeber ist eigentlich aus verfahrensrechtlichen Gründen sehr bedenklich. Wir würden uns deshalb eine gesetzliche Klarstellung in der Richtung wünschen, dass wir sagen, derartige Fusionsverträge dürfen erst zu dem Zeitpunkt abgeschlossen werden, wenn tatsächlich das Gesetz in Kraft getreten ist. Das haben wir bei den anderen Gesetzen zur Gemeindeneugliederung immer wieder angemahnt. Das schließt natürlich ein, dass auch die Fristen eingehalten werden, in denen die Bürger über ein Bürgerbegehren solche Fusionsbeschlüsse nochmals überprüfen lassen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein weiteres Problem, auf das ich noch mal verweisen möchte, ist die Teilentschuldung über die Fusionsprämie hinaus. Der unterschiedliche Verschuldungsgrad der beteiligten Gemeinden ist eines der Haupthindernisse für Gemeindeneugliederungsmaßnahmen. Das ist nachzuvollziehen. Wir wollen nur, dass diese Teilentschuldungen, die dann gewährt werden, im Rahmen eines transparenten Verfahrens dargestellt und dann auch entschieden werden. Bisher haben wir eher das Gefühl, dass die Gemeinden, die sich an die Landesregierung wenden, einen Antrag stellen und eben auch entsprechend Druck machen, von so einer Teilentschuldung profitieren, während andere, die das im Gesetzgebungsverfahren nur thematisieren, eher leer ausgehen. Wir erinnern daran, bei Behringen und Hörselberg war die Teilentschuldung sogar Bestandteil der Gesetzesbegründung. Da stand also der Betrag direkt drin. Bei dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf konnte erst im Rahmen der Ausschussberatung geklärt werden, dass zum Beispiel Dornburg eine Teilentschuldung von über 5 Mio. € bekommt über die Fusionsprämie hinaus. Da stellt sich wirklich die Frage, wie läuft denn da das Verfahren? Zumindest ist es nicht transparent. Lichtenhain hat ähnliche Probleme, es hat eine Verschuldung, die doppelt so hoch ist wie der Landesdurchschnitt. Dort ist aber offenbar über eine Teilentschuldung nicht nachgedacht worden. Das ist das, wo wir meinen, hier kommt eher der Grundsatz Zufall zur Anwendung, anstatt es ein klar geregeltes und transparentes Verfahren ist.
Auf einen letzten Problemkreis möchte ich verweisen, der sich herauskristallisiert hat im Bereich der neu zu bildenden Gemeinde „Drei Gleichen“, also im Landkreis Gotha. Dort weichen wir zum ersten Mal von der bisherigen Praxis ab, was die Fortführung oder Einführung des Ortschaftsrechts betrifft. Bisher war es so, dass bei Gemeindeneugliederungsmaßnahmen für den Rest der Wahlperiode automatisch in den Gemeinden, die dann Ortschaften sind, die Ortschaftsverfassung eingeführt wurde. Der Rest der jetzigen Amtsperiode ist relativ kurz, endet am
30.06.2009. Danach konnte der neu gewählte Gemeinderat, also der Gemeinderat, der zum ersten Mal auch in der neuen Struktur gewählt wurde, im Rahmen der Hauptsatzung über die Einteilung des gemeindlichen Gebiets entscheiden und damit auch entscheiden, wo, wird wie die Ortschaftsverfassung eingeführt. Jetzt ist bereits im Fusionsvertrag diese künftige Einteilung des Gemeindegebiets vollzogen worden und damit auch die Wirksamkeit des Ortschaftsrechts. Das halten wir für bedenklich, weil natürlich damit vertraglich bereits ein Vorgriff auf einer Entscheidungskompetenz getroffen wird, die erst dem neuen Gemeinderat obliegt. Jetzt wird sich zeigen, wie der neue Gemeinderat damit umgeht und wie dann dieses Spannungsverhältnis aufgelöst wird. Wir gehen nach wie vor davon aus, dass trotz Regelung im Fusionsvertrag die Entscheidungskompetenz des neuen Gemeinderats gegeben ist. Der neue Gemeinderat kann auch hinsichtlich des Ortschaftsrechts eine andere Entscheidung treffen als im Fusionsvertrag vorgesehen. Davon gehen wir zumindest aus. Wenn das nicht der Fall sein sollte, dann haben wir natürlich erhebliche Probleme und werden bei weiteren Gemeindeneugliederungsmaßnahmen darauf achten, dass tatsächlich die Einführung des Ortschaftsrechts so erfolgt, wie es in der Kommunalordnung enthalten ist. Das halten wir vom Grundsatz her für richtig. Es ist bekannt, dass wir uns nur wünschen, dass auch auf Initiative der Bürger das Ortschaftsrecht eingeführt werden kann. Das ist aber eine andere Baustelle, die möchte ich jetzt hier im Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht weiter erörtern. Danke.
Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin, wir haben erneut eine Vorlage „Freiwillige Neugliederung von Gemeinden in Thüringen“ und zunächst sollte man das begrüßen. Egal in welcher Größenordnung sich die Gemeinden zusammenfinden, es ist gut, wenn sich vor Ort Gemeindevertreter und Bürgerinnen und Bürger auf den Weg machen, ganz kritisch und sachlich auch ihre Situation betrachten und einfach erkennen, dass man mit dem Nachbarn gemeinsam auch gute Kommunalpolitik machen kann. Leider haben wir viel zu oft sehr persönliche Befindlichkeiten, die sich teilweise über Jahrzehnte fortgepflanzt haben, und die beeinflussen, ob man mit dem Nachbarort, mit der Nachbargemeinde, mit der Nachbarstadt kann oder ob man mit ihr nicht kann. Ich will einmal ein Beispiel benennen: Ich war, als die
Kinder klein waren, mal in Zeulenroda gewesen in der Jugendherberge, auch im Museum und da sagte der Museumsführer: Wir Zeulenrodaer waren nur die letzten 40 Jahre frei, nämlich frei von den Greizern. Das zeigt so das Gefühl, das viele Gemeinden bewegt, mit dem Nachbarn nicht zusammenzuarbeiten. Es verhindert aber auch, dass man sich gegenseitig näher kommt und diese Befindlichkeiten, von denen oftmals auch gar keiner mehr ganz genau weiß, warum sie so gekommen sind, abzulegen und zu sagen, wir müssen als Gemeinden unsere Verwaltungen zusammentun, wir müssen unsere Gemeinden zusammenschließen und bleiben dennoch in unserem Ort eigenständig, denn die Eigenständigkeit, die oft mit einer Gemeindefusion in Gefahr kommt abgeschafft zu werden, die wird hier ja auch nicht abgeschafft. Jede Gemeinde bestimmt selbst, jede Bürgerin, jeder Bürger bestimmt selbst, ob sie in ihrer Gemeinde gut aufgehoben sind. Das äußert sich in aller Regel dadurch, dass man sich in den Vereinen, in den Verbänden zusammentut und gemeinsame Interessen verfolgt. Sie kennen das im Feuerwehrverein, Sie kennen das im Heimatverein, Sie kennen das im Posaunenchor oder auch in anderen Zusammenschlüssen. Man schaut sich zusammen auch gemeindliche Geschichte an, man pflegt sie und die vielen Dorffeste in Thüringen zeigen ja, wie sehr man seine eigene Position im Land auch vertreten kann und Spaß daran haben kann. Deswegen sagen wir grundsätzlich, Gemeindezusammenschlüsse sollte man nicht in solche Befindlichkeiten stellen, die man noch zu oft hat, man sollte sie auch nicht aus persönlichen Dingen abwägen, sondern man muss rational herangehen. Wenn wir eine Gemeindeverwaltung haben, bedeutet das, wir müssen Aufgaben, die die Bürgerinnen und Bürger nachfragen, die aufgrund eines Gesetzes zumeist der Gemeinde zugeschrieben sind, in guter Qualität erfüllen. Wir werden in den nächsten Jahren noch sehr deutlich sehen, dass nicht nur im Bereich des Handwerks und der Industrie Fachkräftemangel herrschen wird, sondern wir werden auch in Verwaltung Fachkräftemangel beklagen müssen, weil sich zu wenige Menschen bereit erklären, auch bei uns zu arbeiten, weil sie zu wenig Chancen in ihrer eigenen Entwicklung sehen. Deswegen begrüßen wir grundsätzlich die Gemeindezusammenschlüsse auch in diesem Neugliederungsgesetz. Es ist schwierig, wir haben ja eine völlig freiwillige Phase momentan und da zeigt sich schon, dass die Freiwilligkeit zwar richtig ist, aber die bezahlte Freiwilligkeit nur bedingt auch in die richtige Richtung greift. Wir haben drei Gemeinden dabei, die sich unter 3.000 Einwohner befinden. Trotz alledem werden wir der Gesetzesvorlage zustimmen. Wir wissen, dass sowohl die Gemeindevertretungen als auch die Bürgerinnen und Bürger sich auf diesen Weg machen wollen und dass sie nicht ausschließen, sich auch in Zukunft mit den Nachbargemeinden weiter zusammenzutun.
Ich will noch einmal daran appellieren, wer sich einmal in Europa bewegt hat, der weiß, Europa denkt in Regionen, und Regionen meint nicht unbedingt zum Beispiel den Freistaat Thüringen, sondern durchaus kleinere Strukturen, aber Strukturen, wo Nachbarn miteinander reden. Deswegen sollten wir auch in Thüringen trotz unserer kleinstaatlichen Vergangenheit ein Stück weit auch großzügiger denken, dem Nachbarn die Hand reichen und auch schauen, wie wir gemeinsam in einer Region, in Teilen eines Landkreises unsere Aufgaben, die wir in Zukunft haben werden, stemmen. Jedem ist bekannt, die demographische Entwicklung ist vorgezeichnet für die nächsten 10, 15, 20 Jahre und es wird ausgesprochen schwer sein, sie umzukehren. Aus dem Grund müssen wir auch innerhalb von Gemeinden innovativ sein. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben nun den Gesetzentwurf der freiwilligen Neugliederung heute hier vorliegen. Ich will das ausdrücklich noch einmal unterstreichen: freiwillige Neugliederung.
Liebe Kollegin Taubert, man sieht hier, dass immerhin - wir hatten noch Ende 2005 in Thüringen 998 Gemeinden und mit diesem Gesetzentwurf kommen wir dann auf 956 - 42 Gemeinden reduziert wurden. Das zeigt doch, dass die Nachbarn sich die Hände reichen und sich einig werden und dann auch in diese Hochzeit gehen. Dass es bei einer Hochzeit mit der Mitgift manchmal schlecht steht, das wissen wir. Gerade weil der Herr da hinten das mit der Entschuldung angesprochen hat, wir wissen, dass das unmöglich ist, im Land alle Kommunen zu entschulden. Dieses Geld kann der Freistaat überhaupt nicht aufbringen. Da Sie die Gemeinden, den Zusammenschluss im Saale-Holzland-Kreis, Tonndorf, Camburg, Dornburg angesprochen haben, wir sind froh, dass sie sich gefunden haben. Sie müssten eigentlich wissen, dass gerade in Tonndorf durch Veruntreuung einer ehemaligen Bürgermeisterin die Schulden entstanden sind, und dass der Freistaat dort jahrelang schon hilft und unterstützt, dass überhaupt die Gemeinde überlebensfähig ist und dass es weitergeht. Man muss sich im Einzelfall solche Dinge anschauen, wo ist das möglich und notwendig.
Ich glaube, dass mit dem Gesetzentwurf der Freiwilligkeit voll Genüge getan wurde. Es gab ja fast keine Einreden dazu, das ist ein sehr gutes Zeichen, dass
was sie selber beschlossen haben. Das sollte man jetzt nicht hier kaputtreden und wieder irgendwie schlechtmachen. Ich finde, wir haben das Ganze sehr zügig abgearbeitet. Ich möchte an der Stelle der Landtagsverwaltung, aber auch dem Innenministerium, der Frau Moß insbesondere, herzlich danken. Ich kann dem Berichterstatter nicht zustimmen, das war seine eigene Interpretation, die er hier gebracht hat, das ist im Ausschuss so nicht besprochen worden, wo es darum ging, dass da irgendwas zu spät kam oder nicht ordnungsgemäß. Es lief ganz hervorragend, wie wir das schon seit vielen Jahren gewöhnt sind, dass es gut vorgelegt wird, dass die ganzen Dinge aufbereitet wurden. Ein herzliches Dankeschön. Ich bitte, meine Damen und Herren, dass wir diesem Gesetzentwurf schnell unsere Zustimmung geben.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es machen sich zwei Richtigstellungen erforderlich aus meiner Sicht: Wenn Herr Fiedler hier sagt, wir hätten eine Entschuldung der Gemeinden gefordert, darf ich noch mal richtigstellen, dass ich von einer Teilentschuldung gesprochen habe. Das ist natürlich ein Unterschied, ob wir Kommunen entschulden oder teilentschulden. Das war die Frage und in dem Zusammenhang haben wir nur gefordert, dass es ein transparentes Verfahren gibt. Wir sind sehr froh darüber, dass Dornburg die über 5 Mio. € Teilentschuldung erhält, aber fragen, warum das bei vergleichbaren anderen Dingen - ich hatte Lichtenhain genannt - offenbar nicht der Fall ist. Insofern noch mal, wir wollen eine Teilentschuldung, keine vollständige Entschuldung.
Hinsichtlich der Anmerkung von Herrn Fiedler auf die Berichterstattung darf ich noch mal darauf verweisen, dass die Landesregierung im Ausschuss selbst eingeschätzt hat, dass es in einzelnen Fällen zu kleineren Unregelmäßigkeiten kommt, die das Verfahren aber insgesamt aus Sicht der Landesregierung nicht infrage stellen. Das war nur der Hinweis des Berichterstatters. Das konnten wir aber im Ausschuss tatsächlich alles klären. Insofern haben wir auch im Ausschuss dem Gesetz zugestimmt. Wir hätten uns nur gewünscht, dass die eine oder andere Frage direkt von der Landesregierung von
sich aus thematisiert werden würde und wir nicht ständig durch Nachfragen - sozusagen nach einer Salami-Politik - immer wieder nur die Informationen bekommen, die wir nachfragen. Wir gehen aber davon aus, dass der Innenminister das mitgenommen hat und dass bei künftigen Gemeindeneugliederungsmaßnahmen die Hinweise, die wir gegeben haben, Berücksichtigung finden. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich freue mich, dass heute in zweiter Lesung der Gesetzentwurf zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden verabschiedet werden kann. Grundlage der vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen sind übereinstimmende Anträge der beteiligten Kommunen nach freiwilliger Bildung größerer Gemeinden durch Zusammenschluss oder durch Eingliederung.
Insgesamt ist zum Anhörungsverfahren im Innenausschuss festzustellen, dass nur sehr wenige Stellungnahmen zum Gesetzentwurf eingegangen sind. Dies lässt darauf schließen, dass die vorgeschlagenen Gebiets- und Bestandsänderungen, insbesondere auch von den betroffenen Einwohnern, so gewünscht werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, mit dem Inkrafttreten der Regelungen des vorliegenden Gesetzes am 1. Dezember 2008 können die für dieses Jahr im Landeshaushalt bereitgestellten Fördermittel an die betreffenden Gemeinden ausgezahlt werden. Im Jahr 2008 werden somit 2,468 Mio. € an Fördermitteln für die Gemeindefusionen ausgereicht. Für die erst am 1. Januar 2009 in Kraft tretenden Regelungen stehen ebenfalls Finanzmittel zur Förderung freiwilliger Gemeindefusionen zur Verfügung, da diese in Höhe von 6 Mio. € für das Jahr 2009 in den Landeshaushalt eingestellt wurden. Seit dem Jahr 2006 wurden bis zum heutigen Tag insgesamt 9,8 Mio. € an Fördermitteln an die durch Eingliederung oder Zusammenschlüsse vergrößerten Gemeinden ausgereicht. Die Fördersumme erhöht sich nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bis zum Jahre 2009 auf 13,3 Mio. €. Festgestellt werden kann auch, dass sich die Anzahl der Thüringer Städte und Gemeinden durch freiwillige Gemeindefusionen von 998 am Beginn des Jahres 2006 auf derzeit 968 reduziert hat und, wenn das heute zu verabschiedende Gesetz dann in Kraft getreten ist, um weitere 12 Kommunen. Daran ist zu erkennen, dass die Gemeinden die Möglichkeit der
freiwilligen Verbesserung der gemeindlichen Strukturen und der damit verbundenen Förderung auch annehmen. Ich bin außerdem davon überzeugt, dass die von der CDU-Fraktion des Landtags neu geschaffene Möglichkeit, Thüringer Landgemeinden mit einem erweiterten Ortschaftsrecht zu bilden, die Verbesserung der gemeindlichen Strukturen auf freiwilliger Basis weiter befördern wird. Das Thüringer Innenministerium wird den Gemeinden diesbezüglich auch künftig neben den zuständigen Kommunalaufsichten beratend zur Verfügung stehen. Vielen Dank.
Ich beende die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen als Erstes ab über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 4/4601. Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer gegen diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Keine Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme. Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/4237 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung in Drucksache 4/4601. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer dagegen ist, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung. Damit ist dem Gesetzentwurf der Landesregierung zugestimmt.