Für die Landesregierung antwortet das Sozialministerium in Vertretung für das Kultusministerium. Staatssekretär Dr. Oesterheld hat das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaubert beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
insbesondere durch das Engagement der Vereinsmitglieder zu seiner heutigen Größe. Dabei ist es dem Runneburgverein gelungen, seine Aktivitäten bundesweit zu positionieren und auch seine Mitglieder aus ganz Deutschland zu gewinnen. Zum festen Bestandteil des Kulturprogramms in Thüringen gehören die jährlich im Juli stattfindenden Burgfestspiele und das bekannte Steinschleuderschießen. Als Kulturbetreuer der Burg Weißensee/Runneburg bringt der Verein den zahlreichen Besuchern die Burg und damit einen Teil der Geschichte Thüringens näher. Aus diesem Grund hat die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten ab dem Jahr 2006 einen Kulturbetreuungsvertrag mit dem Verein abgeschlossen.
Zu Frage 2: Der Verein führt zwei Rechtsstreitigkeiten gegen die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten:
1. Die Klage des Runneburgvereins beim Landgericht Erfurt richtet sich gegen die Kündigung der Vereinbarung über die Verwaltung der Burg durch die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten. Die Kündigung wurde unter anderem gestützt auf die unbefugte Inbesitznahme von Räumen des Schlosses durch den Verein, ehrverletzende Äußerungen gegen den Direktor der Stiftung, den Versuch des Vereins, die Stiftung in der Öffentlichkeit in Misskredit zu bringen, sowie die unvollständige Darstellung eines Schadensfalls zum Nachteil für die Stiftung. Die Klage des Runneburgvereins wurde vom Landgericht Erfurt im ersten Rechtszug abgewiesen. Das Gericht hat in seiner Urteilsbegründung ausgeführt, dass der Stiftung ein Festhalten an der Verwaltungsvereinbarung aufgrund des Verhaltens einzelner Mitglieder des Vereins nicht zuzumuten war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
2. Einen zweiten Rechtsstreit hat es zwischen der Runneburg GmbH, die zur wirtschaftlichen Betätigung vom Verein gegründet wurde, und der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten beim Landgericht Gera gegeben. Gegenstand war eine Mehrwertsteuerforderung des Vereins gegen die Stiftung. Die Klage der Runneburg GmbH beim Landgericht Gera wurde ebenfalls abgewiesen. Gegen diese Entscheidung hat die Runneburg GmbH Berufung beim Oberlandesgericht in Jena eingelegt. Dieses hat den Parteien einen Vergleich vorgeschlagen, der von der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten angenommen wurde. Die Runneburg GmbH hat diesen Vergleich noch nicht angenommen, sondern um Fristverlängerung gebeten. Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten hat deshalb nochmals einen Gesamtvergleich über ihre Rechtsbeistände in das Berufungsverfahren beim OLG in Jena eingeführt, um sowohl diesen Prozess als auch das noch nicht rechtskräftige Urteil des Landgerichts Erfurt zu einem gesamten Abschluss zu bringen.
Um den Rechtsstreit abschließend bewerten zu können, muss der Ausgang aller Prozesse abgewartet werden. Positiv einzuschätzen ist jedenfalls das davon unabhängige Bemühen der Schlösserstiftung, die Rechtsstreitigkeiten im Wege eines Vergleichs zu einem für beide Seiten akzeptablen Abschluss zu bringen.
Zu Frage 3: Zur gemeinsamen Beilegung beider Rechtsstreitigkeiten gab es bereits vor über zwei Jahren außergerichtliche Gespräche. Dazu angeregt und eingeladen hatte die Stiftung, um im Ergebnis auf einer neuen Basis die kulturelle Zusammenarbeit auf der Burg fortzuführen. Wie in der Antwort auf Frage 2 bereits ausgeführt, werden derzeit auf Betreiben der Schlösserstiftung Vergleichsverhandlungen zur Beendigung der Rechtsstreitigkeiten geführt. Ziel ist es, ein Ergebnis zu erreichen, auf dessen Grundlage die kulturelle Zusammenarbeit auf der Burg fortgesetzt werden kann.
Zu Frage 4: Im Anschluss an die Kündigung des Schlossverwaltervertrags gegenüber dem Runneburgverein 2004 hat die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten mit der Stadt Weißensee einen kommunalen Partner zur Wahrnehmung der Schlossverwalteraufgaben gefunden. Somit wurde für die Runneburg/Burg Weißensee, das kommunalisierte Modell, welches in fast allen anderen Liegenschaften zur Anwendung kommt, eingeführt. Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten ist daran interessiert, dass der Runneburgverein seine kulturellen Aktivitäten auf der Burg fortsetzen kann. Dies kommt nicht zuletzt in dem bereits erwähnten Kulturbetreuungsvertrag zwischen Stiftung und Verein zum Ausdruck. Zur Sanierung in den vergangenen drei Jahren wurden Vorplanungen und Voruntersuchungen zur baulichen Beschaffenheit der Burg durchgeführt. Im Ergebnis werden in den kommenden Jahren der Turm und der Palas saniert werden. Der erste Sanierungsschritt wird im Jahre 2009 erfolgen. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Stiftungshaushalt angemeldet; deren Höhe steht noch nicht abschließend fest.
Ich möchte mich noch mal ausdrücklich auf die Zeit nach dem 11. November, also nach dem TA-Artikel, den ich jetzt genannt habe, beziehen. Was von dem, was Sie zu den einzelnen Fragen geantwortet haben, ist nach dem 11. November passiert, welche Gespräche insbesondere, um den Konflikt beizulegen?
Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage, eine der Abgeordneten Scheringer-Wright, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4625 auf.
Am Beispiel der Brücke über die planfestgestellte Trasse der ICE-Strecke von Erfurt nach Leipzig für den Verbindungsweg zwischen Ollendorf und Ballstedt wurde vom Thüringer Bauernverband, dem zuständigen Landwirtschaftsamt, den umliegenden Gemeinden und insbesondere auch den ortsansässigen Landwirtschaftsbetrieben festgestellt, dass die Brücken über die ICE-Strecke zu steil und zu eng für eine gefahrenfreie Überfahrt durch landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge, außer unter optimalen Bedingungen (wie z.B. trockene Fahrbahn, kein Gegenver- kehr), sei. Bei der gemischten Nutzung von Landwirtschaft, Spaziergängern und Radfahrern, für die diese Brücke ja auch freigegeben ist, werden von Ortsansässigen die Gefahren gerade für Radfahrer als noch größer eingeschätzt. Bei der beispielhaft genannten Brücke wurden entgegen der ursprünglichen Planung die Maße von 44 m Länge und 9 m Breite aus der Planfeststellung von 1993 auf 28 m Länge und 6 m Breite in den Planänderungen von 2006 reduziert und dann auch so verkleinert gebaut. Die Betroffenen hatten sich unter anderem auch an die Politik um Abhilfe gewendet. Abgesehen von der angesprochenen Brücke stellt sich die Frage, wie es mit der Ausstattung der Brücken über die geplante ICE-Strecke bestellt ist.
1. Wie schätzt die Landesregierung die Verkehrssicherheit der angesprochenen Brücke für den Wirtschaftsweg zwischen Ollendorf und Ballstedt über die o.g. ICE-Strecke ein und gab bzw. gibt es Vorschläge zur Verbesserung dieser Situation?
2. Wie schätzt die Landesregierung mit Blick auf die Verkehrssicherheit die Brücke über die ICETrasse auf der Landstraße bei Ballstedt ein, die nicht einmal über einen Radweg verfügt?
3. Wie viele Brücken an der planfestgestellten ICETrasse in Thüringen gibt es weiterhin, deren Maße wie die der o.g. zwischen Ollendorf und Ballstedt
4. Was wird die Landesregierung tun, um dem Mangel an o.g. Brücke und (im Ergebnis von Frage 3) gegebenenfalls an weiteren Brücken abzuhelfen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Scheringer-Wright für die Landesregierung wie folgt:
Frau Abgeordnete, zu Ihrer ersten Frage: Nach Auskunft des Bauherren, der Deutschen Bahn AG, entsprechen alle bisher gebauten und geplanten Straßenüberführungen für Wirtschaftswege im Abschnitt der künftigen ICE-Trasse Erfurt-Leipzig-Halle den Richtlinien für den ländlichen Wegebau des Bundes. Das trifft auch auf den Wirtschaftsweg zwischen Ollendorf und Ballstedt zu. Ein Begegnungsverkehr auf den Bauwerken wird in der Regel nicht vorgesehen. Aufgrund von Änderungen der Richtlinien für den ländlichen Wegebau durch den Bund wurde im Jahre 2007 ein Planänderungsverfahren durch das zuständige Eisenbahnbundesamt durchgeführt. Im Rahmen der Bauausführung wurde die zunächst mit größerer Breite planfestgestellte Brücke bei Ollendorf geändert. Dazu wurden die Gemeinden und betroffenen Landwirte beteiligt. Da kein zusätzlicher Grunderwerb erforderlich wurde, sah die DB ProjektBau, regional Leipzig, kein Erfordernis zur Planänderung. Die Zustimmung der Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung lag vor. Aus Sicht des Vorhabensträgers, das heißt Deutsche Bahn AG, gibt es keine Notwendigkeit für Veränderungen an den Bauwerken und Zuwegungen. Es erfolgte allerdings keine Beteiligung der unteren Landwirtschafts- und Flurneuordnungsbehörden bei der Abnahme der Bauwerke wie sonst üblich. Das LWA Sömmerda hat Vorschläge zur Errichtung von Ausweichstellen und Bedarfsampeln unterbreitet, über die der Vorhabensträger noch nicht entschieden hat. Es bleibt den jeweiligen Gemeinden als Brückeneigentümer jedoch unbenommen, auf eigene Kosten nachträglich verkehrsregelnde Maßnahmen zu installieren.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die Brücke der inzwischen zur Kreisstraße abgestuften ehemaligen Landesstraße L 2139 zwischen Ballstedt und Bachstedt wurde in Umsetzung der mit der Deutschen Bahn AG beschlossenen Kreuzungsvereinbarung nach den gültigen Entwurfsrichtlinien geplant und gebaut. Nach dem Radwegekonzept des Freistaats ist kein Radweg vorgesehen. Die Baumaßnahme erfolgte ohne
Beanstandungen, so dass davon ausgegangen werden muss, dass richtlinienkonform gebaut wurde, die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden und damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.
Zu Ihrer vierten Frage: Da es nach den vorliegenden Informationen keine Mängel gibt, kann die Landesregierung auch keinen Mängeln abhelfen. Im Übrigen handelt es sich bei der betroffenen Straße um eine Kreisstraße.
Herr Staatssekretär, aus Ihrer Antwort entnehme ich, dass man davon ausgehen kann, dass sich im Vorfeld die, die eigentlich dafür mitverantwortlich sind bei der Entscheidung, nicht ordentlich genug gekümmert haben, so dass es dann zu diesem Bauwerk gekommen ist. Dann waren sie zwar bei der Abnahme nicht eingeladen, was natürlich auch nicht richtig ist, aber im Vorfeld haben sie sich selbst nicht richtig gekümmert. Ist das richtig?
Das kann ich Ihnen nicht bestätigen, weil ich bei diesen Gesprächen nicht zugegen war. Ich kann Ihnen nur von der Stelle aus sagen, beim Planfeststellungsverfahren haben natürlich die Beteiligten die Möglichkeit, ihre Anregungen und Forderungen geltend zu machen. Wie dann der Planfeststellungsbeschluss aussieht, das liegt an der Planfeststellungsbehörde.
Herr Staatssekretär, das Radwegekonzept von Thüringen, das manche so sehr loben, wurde aber von meiner Fraktion auch kritisiert. Deswegen möchte ich an Sie die Frage stellen: Wäre es nicht sinnvoll, wenn sowieso schon Geld in die Hand genommen wird und ein neues Bauwerk errichtet wird, nämlich die Brücke an der Landstraße, dass dann mit Blick in die Zukunft auch ein Radweg angefügt wird, denn im Nachhinein ist so etwas immer ganz schwierig wieder zu korrigieren?
Frau Abgeordnete, wenn Sie unser Radwegekonzept kritisieren, heißt das nicht, dass das Radwegekonzept schlecht ist. Zweitens ist es uns nicht möglich, dass wir über jede Brücke, über jeden Weg gleichzeitig einen Radweg mit ziehen. Das ist aus finanziellen Gründen nicht möglich und deswegen legen wir ja ein Radwegekonzept vor, damit wir die Prioritäten genau festlegen, wo demnächst die Radwege gebaut werden.
Weitere Nachfragen gibt es nicht. Danke. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine des Abgeordneten Baumann, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/4637.
Im Thüringer Finanzministerium sollen die Leiter des Steuerungskreises Verwaltungsreform, IT und e-Government sowie der IuK-Leitstelle vom Dienst suspendiert worden sein.
1. Ist es zutreffend, dass die Leiter des Steuerungskreises Verwaltungsreform, IT und e-Government sowie der IuK-Leitstelle vom Dienst suspendiert und mit anderen Aufgaben betraut wurden, wenn ja, wann geschah dies konkret?
2. Was sind die Gründe dafür, dass den bisher verantwortlichen Leitern des Steuerungskreises Verwaltungsreform, IT und e-Government und der IuKLeitstelle andere Aufgaben übertragen wurden?
3. Seit wann waren die genannten Bediensteten jeweils mit der Leitung des Steuerungskreises Verwaltungsreform, IT und e-Government bzw. der IuKLeitstelle betraut?
4. Hatte es bei der Besetzung der genannten Dienstposten Ausschreibungen gegeben, wenn nein, warum nicht?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Baumann wie folgt:
Frage 1: Es ist bekannt, dass die Leiter des Steuerungskreises Verwaltungsreform, IT und e-Government sowie der IuK-Leitstelle zum 01.11.2008 bzw. 27.10.2008 mit neuen Aufgaben betraut worden sind. Eine Suspendierung vom Dienst erfolgte nicht.
Frage 2: Zum einen werden wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner hierzu nach Artikel 67 Abs. 3 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen keine Auskünfte gegeben. Zum anderen zielt die Frage auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortlichkeit ab. Sie betrifft Gründe und vorbereitende Maßnahmen zu Personalentscheidungen des Thüringer Finanzministeriums. Deshalb wird die Landesregierung hierzu auch nach Artikel 67 Abs. 3 Nr. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen keine Auskünfte geben.
Frage 3: Der Dienstposten des Leiters des Steuerungskreises Verwaltungsreform, IT und e-Government war zum 01.05.2007 besetzt worden. Der Dienstposten des Leiters der IuK-Leitstelle war zum 01.04.2008 besetzt worden.
Frage 4: Für die Besetzung der genannten Dienstposten gab es jeweils Stellenausschreibungen. Ich danke Ihnen.